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28. Mai 2021
Corona-Lockdown: Publikumsverkehr weiterhin eingeschränkt
Terminangebot im Bürgerservice ist begrenzt/In städtischen Gebäuden gilt Tragepflicht von medizinischen
Mund- und Nasenschutz-Masken
Die 7-Tage-Inzidenz liegt in der Landeshauptstadt Düsseldorf kontinuierlich unter 100. Damit entfallen die
Einschränkungen der so genannten Bundesnotbremse, darunter auch die Ausgangssperre. Der
Publikumsverkehr innerhalb der städtischen Dienststellen bleibt allerdings weiterhin eingeschränkt. Die
Dienstleistungen der Stadtverwaltung werden - soweit möglich - über das Online-Angebot und über Notdienste
in eingeschränkter Form fortgeführt.
Wichtig bei Präsenzterminen: Auch in städtischen Dienststellen besteht die Tragepflicht eines medizinischen
Mund- und Nasenschutzes - dazu zählen neben OP-Masken auch FFP2 und vergleichbare Masken wie KN95, N 95
laut § 3 Abs. 1 CoronaSchVO - sowohl für Bedienstete als auch für Kunden!
Übersicht über die Dienste der Stadtverwaltung Düsseldorf während des fortgeführten Lockdowns:
Amt für Einwohnerwesen
Das Amt für Einwohnerwesen, zu dem unter anderem das Dienstleistungszentrum am Hauptbahnhof, die
Bürgerbüros in den Stadtteilen, das Straßenverkehrsamt am Höherweg sowie das Standesamt an der
Inselstraße gehören, bearbeitet ausschließlich auf Terminbasis die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger. Es
können aufgrund strenger Hygiene- und Infektionsschutzregeln aber nur in einem sehr reduzierten Umfang
Termine unter www.duesseldorf.de angeboten werden. Die Anzahl der Termine liegt weit unter dem
Terminangebot, welches in regulären Zeiten zur Verfügung steht.
Folgende Leistungen der Bürgerbüros können kontaktlos in Anspruch genommen werden:
- Für zur Abholung bereit liegende Personalausweise oder Reisepässe kann unter www.duesseldorf.de/dva
online die kostenfreie Zustellung per Fahrradkurier beauftragt werden.
- Bewohnerparkausweise können direkt unter www.duesseldorf.de online beantragt, ausgedruckt und direkt
genutzt werden.
- Führungszeugnisse können online unter www.fuehrungszeugnis.bund.de online beantragt werden. Bei
Meldebescheinigungen und Beglaubigungen sollte überprüft werden, ob die Beantragung bzw. Ausstellung noch
einige Wochen verschoben werden kann. Nur in dringenden Fällen sollte ein Termin unter www.duesseldorf.de
vereinbart werden.
- Dienstleistungen des Straßenverkehrsamtes werden derzeit über das Online-Angebot und die eingerichteten
Notdienste in eingeschränkter Form fortgeführt. Für Privatkunden gibt es nur eine eingeschränkte Verfügbarkeit
von Terminen und im gewerblichen Bereich erhebliche Bearbeitungsrückstände von mehreren Tagen.
- Terminierte Eheschließungen finden weiterhin statt, allerdings dürfen derzeit nur das Brautpaar und der
Standesbeamte/die Standesbeamtin an der Zeremonie teilnehmen; eine Ausnahme gilt für minderjährige
Kinder des Brautpaares. Eheschließungen können schriftlich unter Angabe des Wunschtermins angemeldet
werden.
- Geburten und Sterbefälle werden beurkundet; die Bearbeitung erfolgt kontaktlos. Urkunden können über das
Serviceportal der Landeshauptstadt Düsseldorf www.duesseldorf.de bestellt werden. Persönliche Vorsprachen
sind grundsätzlich nicht möglich.
Das Standesamt informiert auf seiner Internetseite www.duesseldorf.de/standesamt über das Verfahren und
die Möglichkeiten der Kontaktaufnahme.
Hinweis: Das Amt für Einwohnerwesen bittet für alle Dienststellen nach Möglichkeit um Bezahlung der
Leistungen mit EC-Karte.
Amt für Soziales
Während des Lockdowns ist das Amt für Soziales weiterhin per E-Mail oder telefonisch zu erreichen.
Persönliche Termine können vereinbart werden, wenn dies in Krisensituationen unerlässlich notwendig ist.
Die fristgerechte Auszahlung finanzieller Hilfen ist weiterhin sichergestellt.
Bürgerinnen und Bürger können sich auch an die Versorgungshotline 0211-8998999 des Amtes für Soziales
wenden, wenn sie Hilfe bei der Versorgung benötigen. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn derjenige,
der üblicherweise die Versorgung übernimmt, unter Quarantäne steht und sich keine Hilfe durch Nachbarn
oder Freunde organisieren lässt. Das Telefon ist montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr besetzt.
Sollten Pflegende oder Pflegedienste ausfallen, versucht das Pflegebüro Pflegebedürftigen zu helfen, wenn sie
oder ihre Angehörige keine Alternative organisieren können. Das Pflegebüro ist montags bis freitags von 9 bis
14 Uhr unter 0211-8998998 zu erreichen und kann auch per E-Mail an pflegebuero@duesseldorf.de kontaktiert
werden. Anfragen werden dann auch über die Versorgungshotline weitergeleitet.
Amt für Migration und Integration
Die Ausgabe von Dokumenten (zum Beispiel Verpflichtungserklärungen) sowie von beantragten und
abholbereiten elektronischen Aufenthaltstiteln (eATs) finden unter Einhaltung aller Hygieneschutzmaßnahmen
statt. Der Service Point im Amt für Migration und Integration ist montags bis donnerstags von 7.30 bis 15 Uhr
und freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr geöffnet.
Beratungsgespräche zu Einbürgerung werden telefonisch durchgeführt. Die Verleihung von
Einbürgerungsurkunden findet unter Einhaltung aller Hygieneschutzmaßnahmen statt.
Kundinnen und Kunden der Kommunalen Ausländerbehörde, die einen Termin seit dem 16. Dezember gehabt
hätten, wurden und werden postalisch angeschrieben sowie über das weitere Vorgehen informiert. Die
Bearbeitung ihrer Anträge und Anliegen sowie die Entscheidung finden zeitnah statt. Erteilungen finden seit
dem 11. Januar 2021 unter Einhaltung aller Infektionsschutzmaßnahmen statt.
Für alle anderen Fragen und Informationen können die Kundinnen und Kunden des Amtes für Migration und
Integration den Service Point des Amtes für Migration und Integration mit Hilfe des Kontaktformulars erreichen.
Zudem hat der Service Point eine Hotline unter der Rufnummer 0211-8921020 eingerichtet. Auch das
Kommunale Integrationszentrum wird Beratungen telefonisch und per Videogespräche durchführen.
Die Betreuung in den Unterkünften der Bereiche Obdach und Asyl wird gewährleistet, ebenso wirtschaftliche
Hilfen/Leistungen. Darüber hinaus werden Notfalltelefonnummern und Bereitschaftstelefon analog der
üblichen Feiertagsregelungen geschaltet.
Amt für Verkehrsmanagement
Im Zuge des Lockdowns bleibt das Büro für Ausnahmegenehmigungen des Amtes für Verkehrsmanagement,
Auf'm Hennekamp 45, grundsätzlich bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen.
Ausnahmegenehmigungen zum Parken, Genehmigungen für Halteverbotszonen bei Wohnungsumzügen und
andere Ausnahmegenehmigungen für den Straßenverkehr können während dieser Zeit nur telefonisch über die
Nummer 0211-8923602 oder per E-Mail an genehmigungen.verkehr@duesseldorf.de beantragt werden. Alle oben
genannten Anträge können auch auf dem Postweg an das Amt für Verkehrsmanagement, Auf'm Hennekamp 45,
40225 Düsseldorf gesandt werden. Die Ausnahmegenehmigungen werden per E-Mail oder auf dem Postweg
zugestellt. Informationen zu den Ausnahmegenehmigungen unter:
www.duesseldorf.de/verkehrsmanagement/antraege-und-genehmigungen/?L=0
Gesundheitsamt
Die Tagesstätte, Talstraße 64 (Rufnummer: 0211-3850923), und das Sozialpsychiatrische Zentrum, Kölner Straße
187 (Rufnummer: 0211-8992952), stehen bei Bedarf für Besucher für telefonische und persönliche Beratung zur
Verfügung. Die aktuellen Öffnungszeiten und Besuchsregeln können telefonisch in der jeweiligen Einrichtung
erfragt werden.
Der Sozialpsychiatrische Dienst sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst sind weiterhin für
telefonische und persönliche Beratung an allen Standorten erreichbar. Die Öffnungszeiten sind montags bis
donnerstags, 9 bis 16 Uhr, freitags, 9 bis 14 Uhr, und nach Vereinbarung. Der Sozialpsychiatrische Dienst ist
telefonisch unter der Rufnummer 0211-8995391 sowie per E-Mail an spdi-gesundheitsamt@duesseldorf.de
erreichbar. Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst ist unter der Rufnummer 0211-8925529 oder per E-Mail
an kjpdi-gesundheitsamt@duesseldorf.de zu erreichen.
Die Beratungs- und Untersuchungsstelle für sexuell übertragbare Infektionen, einschließlich HIV, steht
weiterhin telefonisch unter der Rufnummer 0211-8992627 für Informationen und Beratungen zur Verfügung.
Darüber hinaus sind die Beschäftigten unter der E-Mail-Adresse sti@duesseldorf.de erreichbar. Die
Wiederaufnahme des Beratungs- und Untersuchungsangebots vor Ort ist ab Montag, 7. Juni geplant.
Die Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle ist unter der Rufnummer 0211-8992664 sowie der E-Mail-Adresse
schwangerschaftskonfliktberatung@duesseldorf.de erreichbar. Menschen mit körperlicher Behinderung können
sich bei Beratungsbedarf telefonisch unter 0211-8992681 sowie per E-Mail an
behindertenberatung@duesseldorf.de wenden. Gewaltopfer können die Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes
unter der Rufnummer 0211-8995368 sowie per E-Mail an gewaltopferberatung@duesseldorf.de kontaktieren.
Beratungen werden weiterhin telefonisch und im Einzelfall auch persönlich angeboten. Wer Kontakt sucht,
sollte sich in allen Beratungsbelangen vorab zwingend telefonisch oder per E-Mail an die jeweiligen
Beschäftigten des Gesundheitsamtes wenden.
Volkshochschule
Die Volkshochschule der Landeshauptstadt Düsseldorf darf unter gewissen Rahmenbedingungen wieder öffnen.
Mit Vorlage eines negativen PCR oder Schnelltest (nicht älter als 48 Stunden) können Präsenzkurse schrittweise
wiederaufgenommen werden. Die VHS erarbeitet ein Konzept, um allen Teilnehmenden und Dozierenden die
größtmögliche Sicherheit und eine gute Organisation zu bieten. Die VHS wird informieren sobald das genaue
Öffnungsdatum feststeht.
Alle Prüfungen werden wie geplant durchgeführt. Die Testpflicht gilt für Prüfungen erst ab dem 7. Juni. Für die
Teilnehmenden und Dozierenden der Lehrgänge für staatlich anerkannte Schulabschlüsse im zweiten
Bildungsweg kann wieder durchgehend Präsenzunterricht angeboten werden.
Das Angebot von digitalen Veranstaltungen wird stetig erweitert. Alle Veranstaltungen und Informationen
finden Sie tagesaktuell auf der Webseite der Volkshochschule unter www.duesseldorf.de/vhs. Das VHS-Team ist
weiterhin per E-Mail, Telefon und über soziale Medien erreichbar, die zuständigen Fachbereichsleitungen
unterstützen gerne bei der richtigen Veranstaltungsauswahl.
Musikschule
Die Clara-Schumann-Musikschule bietet digitalen Einzelunterricht in den Fächern Gesang und Instrumente per
Videochat an. Zusätzlich findet teilweise Präsenzunterricht statt.
Stadtbüchereien
Die Zentralbibliothek hat seit Dienstag, 25. Mai, wieder mit deutlich reduzierten Zugangsbeschränkungen für
gleichzeitig 120 Besucherinnen und Besucher geöffnet. Die Stadtteilbücherein öffnen bereits seit Mittwoch, 26.
Mai, schrittweise.
Für einen Besuch der Zentralbibliothek ist nun die Registrierung mit Bibliothekskarte, Luca App oder durch
Hinterlegung der Kontaktdaten notwendig. Medien können dort zurückgegeben und ausgeliehen werden.
Daneben sind Neuanmeldungen sowie Kontenklärungen und Fachinformationen durch das Bibliothekspersonal
möglich. An ausgewiesenen Einzelarbeitsplätzen kann gelesen und gearbeitet werden. Gruppenarbeiten sind
weiterhin noch nicht möglich. Derzeit gibt es bei den Stadtbüchereien keine Führungen und keine
Veranstaltungen. Kinder unter acht Jahren können nur mit Begleitung eines Erwachsenen in die Bibliotheken.
Die Besucherinnen und Besucher müssen die Hygiene- und Abstandsregeln nach der Coronaschutzverordnung
einhalten und einen medizinischen Mund- und Nasenschutz tragen. Die Öffnungszeiten der Zentralbibliothek
sind auch in diesem Schritt auf montags bis freitags von 10 Uhr bis 19 Uhr und samstags auf 10 Uhr bis 14 Uhr
beschränkt.
Auch Stadtteilbüchereien öffnen für Publikum. Diese erweiterten Dienstleistungen gelten im ersten Schritt nur
für die Zentralbibliothek, die Stadtteilbüchereien folgen nach und nach. Die Büchereien Benrath, Bilk,
Derendorf, Gerresheim und Kaiserswerth sind seit Mittwoch, 26.Mai, wieder für Publikum geöffnet. Zugang zu
diesen Büchereien gibt es für eine eingeschränkte Anzahl von Kundinnen und Kunden ausschließlich durch die
Registrierung mit einer Bibliothekskarte. In diesen Büchereien sind Rückgabe, Ausleihe, Anmeldung,
Kontenklärung und ein kurzer Aufenthalt zur Medienauswahl möglich. Die Besucherinnen und Besucher müssen
auch hier die Hygiene- und Abstandsregeln nach der Coronaschutzverordnung einhalten und einen
medizinischen Mund- und Nasenschutz tragen.
Die Büchereien Eller, Flingern, Garath, Oberkassel, Rath, Unterbach, Unterrath und Wersten bieten seit
Mittwoch, 26. Mai, einen kontaktlosen Bestell- und Abholservice. Diese Büchereien ermöglichen bis auf Weiteres
zu den bekannten Öffnungszeiten die Abholung bestellter Medien sowie die Rückgabe von Medien. Auch
Bücher, die vor der Schließung bestellt wurden, können jetzt abgeholt werden. Ausnahme: Die Kinderbibliothek
In der Donk bleibt noch geschlossen, da das gesamte Kinderhaus derzeit noch nicht frei zugänglich ist.
Mit der Öffnung der Büchereien ist das Bestellen und Vormerken von Büchern und anderen Medien nicht mehr
kostenfrei. Ab sofort kostet das Bestellen und Vormerken pro Buch oder Medium 1 Euro, dafür ist der Service
nicht mehr auf fünf Titel beschränkt.
Alle Fristen für ausgeliehene Medien und die Laufzeit der Bibliothekskarten wurden auf Mittwoch, 16. Juni,
verschoben. Niemand muss also zwingend bereits an den ersten Öffnungstagen sofort die Stadtteilbüchereien
aufsuchen. So können längere Wartezeiten vermieden werden. Alle Informationen und Kontaktdaten gibt es auf
der Homepage der Stadtbüchereien unter:
www.duesseldorf.de/stadtbuechereien/bibliotheken/eingeschraenkter-service.html
Museen und Stadtarchiv
Die Museen in der Landeshauptstadt Düsseldorf dürfen wieder ihre Türen für Besucherinnen und Besucher
öffnen. Mit der neuen Coronaschutzverordnung des Landes ist nun eine eingeschränkte Öffnung möglich. Laut
der Verordnung ist ein Besuch aber nur nach "vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter einfacher
Rückverfolgbarkeit" zulässig. Die Termine müssen die Besucher in dem jeweiligen Institut vereinbaren -
entweder online oder per Telefon.
Darüber hinaus schreibt das Land NRW auch eine Besucheranzahl pro Quadratmeter vor. Die Anzahl von
gleichzeitig anwesenden Besucherinnen und Besuchern darf in geschlossenen Räumen eine Person pro zwanzig
Quadratmeter der für Besucher geöffneten Fläche nicht übersteigen.
Während des Aufenthalts im Kulturinstitut besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
Das Stadtarchiv ist ebenfalls ab Freitag, 21. Mai, nach schriftlicher Anmeldung wieder für Besucherinnen und
Besucher zugänglich. Da nur ein begrenztes Platzangebot zur Verfügung steht, wird um eine Terminanfrage via
E-Mail an stadtarchiv@duesseldorf.de gebeten.
Sportamt
Der Arena-Sportpark (ohne die Kleinspielfelder) und das Rather Waldstadion (ohne Kunstrasenspielfeld) sind
für den im Rahmen der geltenden Coronaschutzverordnung NRW zulässigen Sportbetrieb geöffnet. Auf den
abgegebenen Sportanlagen entscheiden die für den Betrieb zuständigen Sportvereine. Die für die genannten
Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung so zu beschränken, dass unzulässige
Nutzungen ausgeschlossen sind und die Einhaltung der Mindestabstände gewährleistet ist. Es erfolgen
entsprechende Aushänge, und es finden stichprobenartige Kontrollen statt. Bei der Feststellung mehrfacher
Verstöße gegen die aktuelle CoronaSchVO wird die Anlage wieder geschlossen. Bei zulässiger Nutzung
städtischer Sportgebäude gilt: Unmittelbar bis zum Ort der sportlichen Betätigung müssen medizinische
Masken (OP-Masken, FFP2 ohne Ausatemventil oder KN95/N95) getragen werden.
Garten-, Friedhofs- und Forstamt
Die Dienststelle des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes an der Kaiserswerther Straße 390 ist für den
Publikumsverkehr geschlossen. Die Dienststelle ist telefonisch unter der Rufnummer 89-94800 und per E-Mail
gartenamt@duesseldorf.de erreichbar.
Friedhöfe: Die Friedhöfe sind durchgehend - auch an den Wochenenden und Feiertagen - geöffnet. Die
Friedhofsverwaltung bleibt für Bestatter und Ansprechpartner der Friedhofsgärtnereien und Steinmetze
erreichbar, um Fragen rund um Beerdigungen und Einäscherungen klären zu können. Alternativ können weitere
Informationen zu den Friedhöfen jederzeit über www.duesseldorf.de/stadtgruen/friedhof.html abgerufen
werden. Die maximale Teilnehmerzahl an Beerdigungen ist nicht begrenzt. Allerdings gibt es in den
Friedhofskapellen weiterhin nur ein eingeschränktes Platzangebot. Darüber hinaus ist zu beachten, dass
während der Beerdigung auch im Außenbereich eine Alltagsmaske zu tragen ist, wenn mehr als 25 Personen an
der Trauerzeremonie teilnehmen. Weiterhin gelten auch im Außenbereich die Abstands- und Hygieneregeln. Der
Mindestabstand darf nur von nahen Angehörigen unterschritten werden.
Der Fahrdienst der Friedhofsmobile auf dem Nordfriedhof, dem Südfriedhof sowie auf dem Friedhof Stoffeln
sind eingestellt - gleiches gilt für den Beförderungsdienst auf dem Gerresheimer Friedhof.
Wildpark: Der Wildpark Düsseldorf ist geöffnet und kann nach vorheriger Online-Terminbuchung und unter
Einhaltung des Sicherheits- und Hygienekonzepts besucht werden.
Bolzplätze: Die Bolzplätze sind geöffnet und können im Rahmen der geltenden Corona-Schutzverordnung des
Landes genutzt werden.
Spielplätze: Alle öffentlichen Spielplätze sind geöffnet. Es gilt jedoch eine Pflicht zum Tragen einer
Alltagsmaske. Ausgenommen davon sind Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Amt für Schule und Bildung
Ab Montag, 31. Mai, kehren grundsätzlich alle Schulen aller Schulformen in Kreisen und kreisfreien Städten mit
einer stabilen Inzidenz von unter 100 zu einem durchgängigen und angepassten Präsenzunterricht zurück. Die
bestehenden strikten Hygienevorgaben (insbesondere Masken- und Testpflicht) gelten weiter.
Alle aktuellen Informationen zum Unterrichtsbetrieb und zum Betreuungsangebot sind im Internet
veröffentlicht unter: www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetriebcorona-
zeiten. Das Amt für Schule und Bildung ist telefonisch oder per E-Mail unter schuleundbildung@duesseldorf.de
zu erreichen. Das Zentrum für Schulpsychologie gewährleistet unabdingbare Präsenztermine aufgrund einer
Krisen- oder Kinderschutzberatung. Das Sekretariat ist telefonisch erreichbar unter 0211-8995340 oder per E-
Mail unter schulpsychologie@duesseldorf.de.
Jugendamt
Die Förderungen und Auszahlungen von Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Kindertagespflege, Betriebskosten
Kindertageseinrichtungen und die Rechnungsbearbeitung der stationären und ambulanten Erziehungshilfen
werden weiterhin uneingeschränkt vorgenommen. Beurkundungen der Beistandschaft sind nach telefonischer
Anmeldung und im dringenden Notfall möglich.
Die Jugendfreizeiteinrichtungen sind noch nicht für den Regelbetrieb geöffnet. Es finden jedoch
Kleingruppenangebote statt, die nach Voranmeldung bei der jeweiligen Einrichtung besucht werden können.
Der Skatepark Düsseldorf ist geöffnet und kann nach vorheriger Online-Terminbuchung und unter Einhaltung
des Sicherheits- und Hygienekonzepts besucht werden. Auch der Dirtpark (Rath) ist wieder für Besucherinnen
und Besucher (max. 25 Personen) geöffnet.
Bereits seit dem 22. Februar sind wieder alle Kinder eingeladen, ihre Kindertageseinrichtungen und die
Kindertagespflege zu besuchen. In den Kindertagesstätten wird bis zum 6. Juni 2021 ein eingeschränkter
Regelbetrieb vorgehalten. Dies bedeutet, dass zur Verringerung des Infektionsrisikos die Kinder ausschließlich
in festen Gruppen betreut werden. Teiloffene und offene Konzepte, die Spielmöglichkeiten in der gesamten
Einrichtung bieten, sind daher während des eingeschränkten Regelbetriebes nicht möglich.
Durch die Gruppentrennung ergibt sich ein erhöhter Personalbedarf, der in der Regel eine Fortsetzung der
Reduzierung des Betreuungsumfanges erfordert.
Ab dem 7. Juni 2021 erfolgt die Wiederaufnahme des Regelbetriebes im Bereich der Kindertagesbetreuung. Im
Regelbetrieb sind die rechtlichen Regelungen des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) und des
Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) wieder uneingeschränkt gültig, das heißt alle Kinder haben einen
uneingeschränkten Betreuungsanspruch im vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang, pädagogische
Konzepte können grundsätzlich vollumfänglich umgesetzt werden, die verbindliche Gruppentrennung ist
aufgehoben. Die Einrichtungen vor Ort prüfen die organisatorische Umsetzung, unter Beachtung der Hygiene-
und Infektionsschutzmaßnahmen der Coronabetreuungsverordnung, im Einzelfall.
Ordnungsamt Für das beim Ordnungsamt angesiedelte Fundbüro ist ein Notdienst eingerichtet worden. Die
Corona-Gewerbehotline ist an Werktagen zwischen 9 und 15 Uhr unter der Rufnummer 0211-8923350 erreichbar,
zudem per E-Mail an veranstaltung-corona@duesseldorf.de.
Bauaufsichtsamt
Die Bauaufsicht bietet wie in den vergangenen Wochen Termine auch in Präsenz unter Einhaltung der
Hygieneregeln an. Dafür sind bitte Anfragen zum Service per E-Mail zu richten an
bauaufsichtsamt@duesseldorf.de oder denkmalschutz@duesseldorf.de.
Aufgrund der hohen Anzahl von Anfragen und der zu koordinierenden räumlichen Verfügbarkeiten sollte im
Bereich des Bauaktenarchivs auch weiterhin vorrangig von der Übersendung von Kopien etc. Gebrauch gemacht
werden. Der Service des Kopienversands wird weiter bestehen bleiben.
Zur Vereinbarung von Terminen im Bauaktenarchiv oder der Anforderung von Kopien können Kunden über die
Seite www.duesseldorf.de/bauaufsichtsamt den Formularservice aufrufen, über den sie dann weitergeleitet
werden.
In den technischen Bereichen sowie beim Institut für Denkmalschutz werden neben telefonischen und digitalen
auch Präsenztermine angeboten. Kunden werden gebeten, sich diesbezüglich an die im Internet angegebenen
Adressen bauaufsichtsamt.bauaktenarchiv@duesseldorf.de, bauaufsichtsamt@duesseldorf.de oder
denkmalschutz@duesseldorf.de zu wenden.
Wirtschaftsförderung
Das Amt für Wirtschaftsförderung bietet weiterhin den vollständigen Beratungs- und Dienstleistungsservice für
Unternehmen an. Zusätzlich ist eine Hotline für alle unternehmensrelevanten Fragen rund um das Thema
Corona eingerichtet. Interessierte können sich telefonisch an die Rufnummer 0211-8990136 (montags bis
freitags, 9 bis 16 Uhr) wenden oder eine E-Mail an business@duesseldorf.de schreiben und werden dann
zurückgerufen. Die Hotline arbeitet eng mit den anderen städtischen Hotlines, aber auch mit den Hotlines der
Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer zusammen.
Umwelt- und Verbraucherschutz
Meldungen über möglicherweise auftretende Abfallablagerungen können über die App "Düsseldorf bleibt
sauber", das Servicetelefon Stadtsauberkeit unter Telefon 0211-8925050 oder per E-Mail an
stadtsauberkeit@duesseldorf.de gemeldet werden, nähere Informationen gibt es unter
www.duesseldorf.de/stadtsauberkeit.
An den Werktagen ist außerdem das Call-Center der AWISTA unter Telefon 0211-83099099 erreichbar.
Die Servicetelefone des Instituts für Verbraucherschutz und Veterinärwesen sind über die Rufnummern 0211-
8993143 für Beschwerden zum Thema Tierhaltungen/Tierschutz und 0211-8993144 für Anliegen in Sachen
Verbraucherbeschwerden/Lebensmittelüberwachung erreichbar.
Vermessungs- und Katasteramt
Das Vermessungs- und Katasteramt ist über die E-Mail-Adresse geoservice@duesseldorf.de und telefonisch
über die Hotline-Nummer des Service-Centers erreichbar unter 0211-8994276. Diese Nummer ist zu den üblichen
Bürozeiten besetzt. Darüber hinaus erhalten Sie viele raumbezogene Geodaten - z. B. mit Baurechts- oder
Liegenschaftsinformationen - rund um die Uhr unter https://maps.duesseldorf.de.
Amt für Statistik und Wahlen Das Amt für Statistik und Wahlen ist über die E-Mail-Adressen
wahlen@duesseldorf.de und statistik@duesseldorf.de erreichbar.
Stadtplanungsamt
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes sind telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Das
Stadtplanungsamt ist darüber hinaus auch über die E-Mail-Adressen planung@duesseldorf.de und
stadtplanungsamt@duesseldorf.de erreichbar.
Die öffentlichen Auslegungen des Stadtplanungsamtes im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes
Brinckmannstraße 5 sind auch weiterhin unter Beachtung der Corona-Schutzmaßnahmen zugänglich.
Amt für Wohnungswesen
Das Amt für Wohnungswesen ist weiterhin per E-Mail oder telefonisch erreichbar. Wohngeld: Telefon 0211-
8996366, E-Mail: wohngeld@duesseldorf.de WBS/Wohnungsvermittlung: Telefon 0211-8997500, E-Mail:
wohnungsvermittlung@duesseldorf.de Wohnberatung für Ältere und Behinderte: Telefon 0211-8996404, E-Mail:
wohnberatung@duesseldorf.de Alle Kontaktmöglichkeiten unter www.duesseldorf.de/wohnen.html
Liegenschaftsamt
Das Liegenschaftsamt ist unter den bekannten Rufnummern erreichbar. Zusätzlich bietet die Rufnummer 0211-
8992394 eine Kontaktmöglichkeit.
Rathaus in der Altstadt bleibt geöffnet
Das Rathaus bleibt geöffnet. Nach wie vor sind jedoch Zusammenkünfte und Besprechungen im Sinne der
Kontaktreduzierungen nicht möglich. Ausschüsse tagen wie gehabt im Plenarsaal des Rathauses,
Besucher*innen sind dafür in begrenzter Anzahl zugelassen. Vor den Ausschuss-Sitzungen werden Schnelltest
angeboten.
Infoline der Stadtverwaltung weiter erreichbar
Die Infoline der Landeshauptstadt Düsseldorf ist unter der Rufnummer 0211-8991 weiter erreichbar. Unter
dieser Rufnummer können auch Termine vereinbart werden, soweit diese angeboten werden. Termine können
aber auch online angemeldet werden.
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28. Mai 2021
Coronaschutz: OSD beendet illegales Glücksspiel
26 Einsätze im Zusammenhang mit der Coronaschutzverordnung am Donnerstag
26 Einsätze im Zusammenhang mit der Überwachung oder Durchsetzung der Coronaschutzverordnung
verzeichnete der Ordnungs- und Servicedienst (OSD) der Landeshauptstadt Düsseldorf am Donnerstag, 27. Mai.
An einem Bistro in der Stadtmitte entdeckten OSD-Mitarbeiter zwei Passanten, die über den Notausgang in das
Ladenlokal gelangten. Mit Unterstützung weiterer OSD-Streifen konnten die Einsatzkräfte das Bistro durch den
Keller betreten. Im Keller stießen sie auf mehrere Pokertische, zwei illegale Glücksspielgeräte und zwei illegale
Wettterminals. Zudem hielten sich im Keller neun Gäste ohne Maske und nötige Abstände zueinander auf. Die
Gäste versuchten teilweise, ihr mitgeführtes Bargeld unter den Tischen zu verstecken. In Zusammenarbeit mit
der Polizei und der Steuerfahndung wurde illegales Glücksspiel an den Automaten nachgewiesen. Die
Spielgeräte und Wettterminals sowie knapp 30.000 Euro Bargeld wurden als Beweismittel beschlagnahmt. Der
Betrieb wurde durch die Einsatzkräfte des OSD versiegelt. Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet.
Zudem stießen OSD-Mitarbeiter in der Altstadt auf eine etwa 60-köpfige Menschenansammlung auf der Kurzen
Straße. Die dort ansässige Kneipe hatte bereits geschlossen. Da die Mindestabstände nicht eingehalten werden
konnten, wurde die Ansammlung aufgelöst.
OSD-Einsatzzahlen
Insgesamt verzeichnete der OSD am Donnerstag, 27. Mai, 80 Einsätze, von denen 26 im Zusammenhang mit der
Überwachung oder Durchsetzung der Coronaschutzverordnung standen. Die Gesamtzahl der qualifizierten
Gesamteinsätze des OSD seit dem 18. März 2020 beziffert sich auf 28.533, von denen 13.607 Bezug zur Umsetzung
der Coronaschutzverordnung hatten. In der Leitstelle gingen 19 Anrufe zum Thema Coronaschutz ein. Die
Gesamtzahl der zum Thema "Corona" seit dem 18. März 2020 in der OSD-Leitstelle eingegangenen Anrufe
beläuft sich auf 18.279.
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28. Mai 2021
Digitale Informationsangebote zu Coronavirus und Schutzregeln
Die Landeshauptstadt Düsseldorf stellt ihren Bürgerinnen und Bürgern sowie auswärtigen Besuchern auch
digitale Informationsangebote zum Coronavirus und den aktuell geltenden Coronaschutzregeln zur Verfügung.
In der digitalen Kartenanwendung Düsseldorf Maps unter maps.duesseldorf.de können neben den
Schnelltestzentren auch die Zonen für die Maskenpflicht und das Verweil- unnd Alkoholkonsumverbotim
öffentlichen Raum eingeblendet werden. Diese Informationen sind unter "Themenauswahl", "Aktuelles"
aufrufbar. Düsseldorf Maps kann über mobile Endgeräte auch unterwegs genutzt werden.
Zusätzlich sind im Coronaportal unter https://corona.duesseldorf.de/schnell/aktuelle-regeln die jeweils
geltenden Schutzregeln nach Inzidenzwert unterteilt und somit noch einfacher zusammengefasst. Über einen
Schieberegler können die drei Inzidenzstufen "35,1-50", "50,1-100" und "100,1-150" ausgewählt werden. Die
jeweils geltenden Regeln werden dann ausführlich aufgelistet. Neben einem Hinweis auf die aktuelle
Inzidenzstufe enthält die Seite darüber hinaus Erläuterungen zur Abhängigkeit der Coronaregeln vom
Inzidenzwert und zum Hintergrund des Inkrafttretens neuer Regelungen.
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27. Mai 2021
Vertragsverlängerung für Felix Krämer
Das Kuratorium der Stiftung Museum Kunstpalast hat beschlossen, den Vertrag des Generaldirektors um fünf
Jahre bis 2027 zu verlängern
Kontinuität im Ehrenhof: Das Kuratorium der Stiftung Museum Kunstpalast hat am Dienstag in seiner digital
durchgeführten Sitzung beschlossen, den Vertrag mit Generaldirektor Dr. Felix Krämer um fünf Jahre bis zum 30.
September 2027 zu verlängern. Der bisherige Vertrag wäre am 30. September 2022 ausgelaufen.
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: "Felix Krämer hat den Kunstpalast in seiner bisherigen Amtszeit bereits
vorangebracht und ich bin sicher, dass er es auch in den kommenden Jahren tun wird."
Auch Kulturdezernent Hans-Georg Lohe begrüßt die Entscheidung des Kuratoriums: "Felix Krämer hat in den
vergangenen vier Jahren hervorragende, auch unkonventionelle Akzente gesetzt, die Düsseldorfer
Museenlandschaft dadurch in ihrer deutschlandweiten Bedeutung gestärkt. Mit großer Zielstrebigkeit hat er
sich für die Sanierung des maroden Sammlungsflügels eingesetzt. Für die nächsten Jahre hat Felix Krämer
wiederum ein ambitioniertes Ausstellungsprogramm geplant."
Generaldirektor Dr. Felix Krämer: "Ich freue mich, dass ich die programmatische Ausrichtung des Kunstpalasts
mit der Verschränkung von Malerei, Skulptur, Mode, Design und Fotografie fortführen kann. Die Wiedereröffnung
des sanierten Sammlungsflügels Ende 2022 mit der Neupräsentation des vielfältigen Bestands wird den Start in
meine zweite Amtszeit begleiten."
Krämer hatte sich 2017 in einer Findungskommission durchgesetzt. Seit Anfang 2020 ist er als Generaldirektor
auch für das mit der Stiftung Museum Kunstpalast fusionierte NRW-Forum zuständig. Der 49-Jährige ist
promovierter Kunsthistoriker und begann seine Tätigkeit als Kurator für die Hamburger Kunsthalle. Zuletzt war
er als Sammlungsleiter der Kunst der Moderne im Städel Museum in Frankfurt tätig.
In seiner bisherigen Amtszeit hat Krämer einen eigenen Sammlungsbereich für Fotografie etabliert. Mit einem
bürgernahen, lebendigen Ausstellungs- und Veranstaltungsprogramm, dem Ausbau digitaler Angebote, der
Stärkung der Kulturellen Bildung und der Einführung einer eigenen Webseite für Kinder konnte Felix Krämer
dem Kunstpalast neue Publikumskreise erschließen.
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27. Mai 2021
Altstadt/Rheinufer: Verweil- und Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum ab Freitag
Krisenstab folgt bei seinem Entschluss den Empfehlungen von Polizei und DEHOGA/Allgemeinverfügung gilt
zunächst für zwei Wochen
Im öffentlichen Raum des Maskenpflichtgebietes "Altstadt" - einschließlich der Rheinuferpromenade - gilt ab
Freitag, 28. Mai, auch ein Verweil- und Alkoholkonsumverbot. Der Krisenstab der Landeshauptstadt Düsseldorf
hatte sich am Dienstag, 26. Mai, der Empfehlung der Verwaltungsspitze, der Polizei Düsseldorf und des
"DEHOGA" Nordrhein angeschlossen und dieses beschlossen. Das Verweil- und Alkoholkonsumverbot im
öffentlichen Raum soll zunächst für zwei Wochen gelten.
Die Allgemeinverfügung, die die rechtliche Grundlage bildet, tritt am Freitag, 28. Mai, in Kraft. Unter folgendem
Link ist die Allgemeinverfügung zum Verweil- und Alkoholkonsumverbot veröffentlicht:
https://corona.duesseldorf.de/verweil-und-alkoholkonsumverbot
Nach der neuen Regelung gilt ab kommenden Freitag, 28. Mai, bis Freitag, 11. Juni, Folgendes:
- Innerhalb des Gebiets - analog der Maskenpflicht für die Altstadt und das Rheinufer - ist das Verweilen und
der Konsum alkoholischer Getränke auf öffentlichen Straßen und Wegen untersagt. Dies gilt an Freitagen,
Samstagen, Sonntagen und am Tag vor Feiertagen jeweils von 20 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages, an den sonstigen
Wochentagen von 20 Uhr bis 1 Uhr des Folgetages.
- Ausgenommen vom Verweilverbot sind Warteschlangen vor Einzelhandelsgeschäften, Gastronomiebetrieben
und sonstigen geöffneten Einrichtungen.
- Auf Terrassen der Außengastronomie darf Alkohol verzehrt werden. Im Einzelhandel, an Kiosken und im "To-
Go" kann Alkohol in dem Verweil- und Alkoholkonsumverbotsgebiet in der Altstadt und an der
Rheinpromenade (siehe hierzu auch die beigefügte Karte) nur erworben, aber dann nicht im öffentlichen Raum
konsumiert werden.
Ordnungsdezernent und derzeitiger Krisenstabsleiter Christian Zaum: "Optimismus und Freude über die neu
gewonnenen Freiheiten durch mögliche Lockerungen sind natürlich verständlich, aber es gibt gegenwärtig
keinen Anlass leichtsinnig zu werden. Weiterhin besteht ein Infektionsrisiko besonders in statischen, dicht
gedrängten Menschenansammlungen. Deswegen musste am Pfingstwochenende ein Straßenzug in der Altstadt
geräumt werden. Durch Alkohol wachsen leider bei einigen Besuchern Risikobereitschaft und Aggressivität. Dies
hat den Krisenstab am gestrigen Mittwoch bewogen, auf Empfehlung auch von Polizei und Dehoga ein Verweil-
und Alkoholkonsumverbot für die Altstadt und Rheinpromenade zu beschließen."
Eine Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium des Landes ist erfolgt.
Beschilderung
Auf das Verweil- und Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum soll durch Schilder, insbesondere eingangs
des Gebietes hingewiesen werden. Diese sollen so schnell wie möglich produziert und montiert werden.
Kontrollen
Die Mitarbeitenden des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) werden die Bestimmungen der
Allgemeinverfügung zum Verweil- und Alkoholkomsumverbot im öffentlichen Raum mit dem gebotenen
Augenmaß kontrollieren. Dies gilt auch und insbesondere bei Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen
und Mitbürgerinnen und Mitbürgern ohne Obdach. Eine Zugangskontrolle in die Altstadt - ähnlich der
Kontrollen beim Glasverbot während der Karnevalszeit - wird es nicht geben. Sie wurde im Gespräch von Stadt,
Polizei und DEHOGA am Dienstag, 25. Mai, von allen Beteiligten als nicht praktikabel und rechtlich auch nicht
möglich eingestuft und daher als mögliches Instrumentarium verworfen.
Verwarngeld Bei Verstößen gegen Verweil- und Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum wird, wie auch bei
Verstößen gegen die Maskenpflicht, in der Regel ein Verwarngeld von 50 Euro erhoben. Zum Vergleich: Verstöße
gegen die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie an ÖPNV-Stationen werden in der Regel mit einem
Bußgeld von 150 Euro geahndet.
Verstärkte Polizeipräsenz
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller und Polizeipräsident Norbert Wesseler waren sich im Gespräch vom
Dienstag, 25. Mai, einig, dass die besondere Situation der Landeshauptstadt eine verstärkte Präsenz von
Einsatzkräften erfordert.
Nächtliche Sperrung Königsallee Für die
önigsallee, die auch unabhängig von der Corona-Pandemie immer wieder von der Autoposer-Szene stark
frequentiert wird, wurde am Dienstag, 25. Mai, beschlossen, die Straße freitags, samstags und in Nächten vor
Feiertagen generell und sonst anlassbezogen für den nächtlichen Autoverkehr zu sperren. Dies bedeutet nicht,
dass sich Anwohner der Kö und deren Besucher nicht mehr frei bewegen können. Vielmehr soll damit der
Autoposer-Szene begegnet werden.
Kontrollierte Sperre am Mannesmannufer
Um die Autoposer-Szene und den touristischen Besucherverkehr am Mannesmannufer einzudämmen, gibt es
an Wochenenden Vorkehrungen. Die Zufahrt zum Mannesmann-/Rathausufer - von der Haroldstraße und
Neusser Straße aus - wird am Horionplatz mit einer kontrollierten Sperre versehen, in der Regel:
- freitags und am Tag vor Feiertagen von 18 Uhr bis nachts
- samstags, sonntags und an Feiertagen, jeweils von 11 Uhr bis nachts.
Die Zufahrt ist nur Anwohnern sowie deren Besuchern, Rettungsdiensten, Pflegediensten, dem Busverkehr und
Taxen erlaubt. Das Einhalten der Durchfahrtssperren wird durch von der Stadt beauftragtes Kontrollpersonal
überwacht, um die Einfahrt für Autos der "Poser-Szene" und den Parksuchverkehr von Besuchern des
Rheinufers zu unterbinden.
Freitreppe
Die Freitreppe bleibt bis auf Weiteres gesperrt.
Daten und Fakten Corona
Die 7-Tage-Inzidenz liegt aktuell bei 55,6 und ist damit gegenüber dem Vortag leicht angestiegen. Aktuell
verzeichnet das Gesundheitsamt elf Fälle der besonders ansteckenden indischen Mutation des Coronavirus'.
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27. Mai 2021
Mehr Sicherheit im #EinsatzfuerDuesseldorf
Zehn Löschfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Düsseldorf mit Abbiegeassistentssystemen ausgerüstet
Immer wieder kommt es zu schweren, oft auch tödlichen Unfällen zwischen Fußgängern oder Radfahrern mit
Lastkraftwagen und Bussen. Um diese Gefahr bei den Einsatzfahrten zu minimieren, hat die Feuerwehr
Düsseldorf nun zehn Löschfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr mit einem Abbiegeassistenten nachrüsten
lassen.
"Für die Menschen in der Stadt aber auch die Maschinisten unserer Einsatzfahrzeuge ist dieser Schritt ein
weiterer wichtiger Baustein für die Sicherheit im Straßenverkehr", erklärt Thomas Tremmel, Leiter der Abteilung
Technik der Feuerwehr Düsseldorf, die Neuinstallation. "Mit den verbauten Systemen werden Fußgänger und
Radfahrer in einem bislang nicht optimal einsehbaren Bereich der Feuerwehrfahrzeuge nicht nur optisch,
sondern auch akustisch sichtbar gemacht."
Dafür installierten Fachtechniker einer Firma an zwei Tagen insgesamt zehn Abbiegeassistenten an den
Löschfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren. Das vom Kraftfahrt-Bundesamt zugelassene System arbeitet mit
einem Radarsensor sowie mit einer Kamera, die vorne an der Beifahrerseite des Lkw befestigt sind. Der weiße
unauffällige Kasten erfasst dann einen Bereich von rund zehn Quadratmetern auf der Beifahrerseite, der sonst
vom Fahrer so nicht eingesehen werden kann. Außerdem ist im Blickwinkel des Außenspiegels ein Monitor
installiert. Hier wird das Kamerabild des toten Winkels beim Betätigen des Blinkers, einem Lenkeinschlag durch
den Fahrer oder einem sich bewegenden Objekt im betreffenden Bereich sofort angezeigt. Somit kann beim
Blick in den Spiegel der Beifahrerseite zeitgleich der Monitor vom Abbiegeassistenten eingesehen werden.
Zusätzlich zum Kamerabild gibt es noch ein optisches sowie akustisches Warnsignal im Fahrzeuginneren, um
auf gefährliche Situationen nochmal besonders aufmerksam zu machen.
Abbiegeassistentensysteme erst ab 2024 Pflicht
Obwohl der Abbiegeassistent erst ab dem Jahr 2024 europaweit bei Neufahrzeuge Pflicht ist, hat die Feuerwehr
Düsseldorf nun mit der Umrüstung der ersten Feuerwehrlastkraftwagen begonnen. Zunächst erfolgt ein Einbau
in Neufahrzeuge, allerdings werden auch vorhandene Einsatzmittel je nach Alter ebenfalls mit dem
Abbiegeassistenten ausgestattet. Die ausgestatteten Löschfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr stammen aus
dem Jahr 2017 und werden daher einige Jahre im #EinsatzfuerDuesseldorf auf den Straßen unterwegs sein. Das
Projekt wird durch ein Programm der Europäischen Union finanziell unterstützt, sodass nur rund ein Viertel der
Kosten durch die Stadt Düsseldorf übernommen werden müssen.
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27. Mai 2021
Wer wen wo ansteckt – Düsseldorfer Konzept der Sequenzierung und
Kontaktpersonennachverfolgung
Übertragungswege von SARS-CoV-2 können besser nachvollzogen werden/Echtzeit-Überwachung der
Virusvarianten
Das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (HHU) können mithilfe der kontinuierlichen Sequenzierung von
Virusgenomen gepaart mit der Kontaktpersonennachverfolgung Übertragungswege von SARS-CoV-2 erheblich
besser nachvollziehen. Diese Sequenzierung, die im Rahmen einer Pilotstudie durchgeführt wird, wurde am
Donnerstag, 27. Mai, im Rahmen eines virtuellen Pressegesprächs vorgestellt.
Rund 60 Prozent der neu diagnostizierten Coronavirus-Fälle in Düsseldorf werden seit August 2020 innerhalb
von 48 Stunden, also quasi in Echtzeit, im Zentrum für Medizinische Mikrobiologie, Krankenhaushygiene und
Virologie der Universität sequenziert. Die Daten werden dem Gesundheitsamt auf einer Online-Plattform zur
Verfügung gestellt und können zusammen mit der Kontaktpersonennachverfolgung als evidenzbasierte
Entscheidungsgrundlage für den Einsatz von Schutzmaßnahmen oder Öffnungen herangezogen werden.
Mit der Sequenzierung wird der Aufbau der Erbinformation eines Erregers (Genom) untersucht. Je identischer
zwei Virusgenome in den vorliegenden Proben sind, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie zu einer
direkten Infektionskette gehören. Für deutlich unterscheidbare virale Genome ist praktisch auszuschließen,
dass sie einem einzigen Infektionsgeschehen zuzuordnen sind. So ist es möglich, Übertragungsketten mit hoher
Genauigkeit zu erkennen, und das Gesundheitsamt kann im Rahmen der Kontaktpersonennachverfolgung
frühzeitig Maßnahmen einleiten, um Infektionsketten zu verhindern.
Mit den aufwendigen, herkömmlichen Verfahren der Kontaktpersonennachverfolgung bleiben 50 bis 70 Prozent
der Ansteckungsorte im Dunkeln. "Wir können heute sagen, dass wir mit diesem Verfahren ein wirksames
Instrument zur Eindämmung von Infektionsgeschehen in der Hand haben", sagt Dr. Klaus Göbels, Leiter des
Gesundheitsamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf.
"Trotzdem sollten alle Hygiene- und Schutzmaßnahmen weiter eingehalten werden, um schon eine Infektion zu
vermeiden." Ansteckungsorte und -risiken können durch die Sequenzierungsdaten besser identifiziert werden.
"Das Modell ist auf andere Orte übertragbar und es ermöglicht darüber hinaus auch die Echtzeit-Überwachung
der Virusvarianten", erläutert Prof. Dr. Alexander Dilthey, Institut für Medizinische Mikrobiologie und
Krankenhaushygiene, Universitätsklinikum Düsseldorf.
Die Daten zeigen beispielsweise, dass die britische Variante B.1.1.7 die ursprüngliche Virusvariante nahezu
verdrängt hat. Zudem konnte eine Ausbreitung anderer Virusvarianten verhindert werden.
Auch wenn zurzeit die Inzidenzen zurückgehen, ist weder die Pandemie vorbei, noch wird SARS-CoV-2 wieder
gänzlich verschwinden. Prof. Dr. Jörg Timm, Leiter des Instituts für Virologie, sieht jedoch eine Perspektive: "Im
Laufe dieser Corona-Pandemie werden zurecht Konzepte eingefordert, die uns in die Lage versetzen, auf
mögliche spätere Epidemien oder Pandemien effektiver vorbereitet zu sein. Dieses kombinierte Verfahren kann
aus unserer Sicht einen wesentlichen Beitrag dazu leisten. Deshalb sollten wir in Deutschland Zeit und Mittel
nutzen, die entsprechende Infrastruktur aufzubauen."
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26. Mai 2021
Düsseldorfer Krisenstab schließt sich Empfehlung von Polizei und DEHOGA Nordrhein an –
Verweil- und Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum in der Altstadt
Der Krisenstab der Landeshauptstadtstadt Düsseldorf hat sich der Empfehlung der Polizei Düsseldorf und der
DEHOGA Nordrhein angeschlossen und ein Verweil- und Alkoholkonsumverbot in den Abend- und
Nachtstunden für den öffentlichen Raum in der Düsseldorfer Altstadt und die Rheinuferpromenade
beschlossen, das ab dem kommenden Wochenende für zunächst zwei Wochen gilt.
Ordnungsdezernent und derzeitiger Krisenstabsleiter Christian Zaum: "Die alkoholisierte, aufheizte Stimmung
jenseits der Terrassen der Außengastronomie, in der konsequent Abstands- und Maskenregeln verletzt werden
und mit zunehmendem Alkoholkonsum jeglicher Respekt vor anderen sowie den Ordnungskräften fehlt, können
wir nicht tolerieren. Die Landeshauptstadt Düsseldorf darf nicht zum Anziehungspunkt für Besucher werden,
die einfach nur stören wollen."
Dr. Klaus Göbels, Leiter des Gesundheitsamtes: "Wenn sich die Menschen fortbewegen und eine Maske tragen,
ist auch der Aufenthalt in einer gut besuchten Altstadt kein Problem, ebenso wenig wie der Aufenthalt auf einer
Terrasse der Außengastronomie, die mit starken Hygienekonzepten arbeiten. In einer statischen,
dichtgedrängten Menschenmenge hingegen besteht sehr wohl weiterhin ein Infektionsrisiko. Insbesondere da
auch wir mittlerweile elf Fälle der sogenannten indischen Virus-Variante zu verzeichnen haben, die nochmals 20
bis 30 Prozent infektiöser ist als die britische Mutation."
Nach der neuen Regelung gilt voraussichtlich ab kommenden Freitag bis zum 11. Juni 2021 Folgendes:
- Auf öffentlichen Straßen und Wegen innerhalb des Gebiets analog der Maskenpflicht für die Altstadt und das
Rheinufer ist das Verweilen untersagt. Dies gilt an Freitagen, Samstagen, Sonntagen und am Tag vor Feiertagen
jeweils von 20 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages, an den sonstigen Wochentagen von 20 Uhr bis 1 Uhr des
Folgetages.Ausgenommen sind Warteschlangen vor Einzelhandelsgeschäften, Gastronomiebetrieben und
sonstigen geöffneten Einrichtungen.
- Auf öffentlichen Straßen und Wegen innerhalb des Gebiets analog der Maskenpflicht für die Altstadt und das
Rheinufer ist der Verzehr alkoholischer Getränke untersagt. Dies gilt an Freitagen, Samstagen, Sonntagen und
am Tag vor Feiertagen jeweils von 20 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages und an den sonstigen Wochentagen von 20
Uhr bis 1 Uhr des Folgetages.
Die Abstimmung mit dem MAGS erfolgt derzeit.
Bereits gestern (25. Mai) hatten sich Düsseldorfs Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller und Ordnungsdezernent
Christian Zaum mit Polizeipräsident Norbert Wesseler und Thorsten Fleiß, Leiter der Polizeiinspektion Mitte,
sowie Giuseppe Saitta, Thomas Kolaric und Dino Cesljas als Vertreter der DEHOGA Nordrhein getroffen.
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: "Stadt, Polizei und DEHOGA waren sich einig, dass man gemeinsam
sicherstellen möchte, dass alle ihren Altstadt-Aufenthalt in den geöffneten Bereichen der Außengastronomie
und unter Beachtung der geltenden Hygienemaßnahmen coronakonform und entspannt genießen können."
Für das nun beschlossene abendliche Verweil- und Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum in der Altstadt
und der Rheinuferpromenade hatte sich auch die Polizei in dem Gespräch nochmals stark gemacht und auch
die Gastronomen befürwortet.
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller und Polizeipräsident Norbert Wesseler waren sich zudem einig, dass die
besondere Situation der Landeshauptstadt eine verstärkte Präsenz von Einsatzkräften erfordert.
Für die Königsallee, die auch unabhängig von der Corona-Pandemie immer wieder von der Autoposer-Szene
stark frequentiert wird, wurde dort bereits beschlossen, die Straße freitags, samstags und in Nächten vor
Feiertagen generell und sonst anlassbezogen für den nächtlichen Autoverkehr zu sperren.
Eine Zugangskontrolle in die Altstadt (ähnlich der Kontrollen beim Glasverbot) wurde von allen Beteiligten als
nicht praktikabel und rechtlich auch nicht möglich eingestuft und daher als mögliches Instrumentarium
verworfen.
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26. Mai 2021
Kriterien für U81-Rheinquerung: Diskussion in virtueller Werkstatt
Vertreter aus Politik und Stadtverwaltungen einigen sich auf die wichtigsten Kriterien/Bestmöglicher
Trassenverlauf für den 2. Bauabschnitt soll gefunden werden
30 Teilnehmer aus den Städten Düsseldorf, Krefeld, Meerbusch und Neuss haben sich am Freitag, 21. Mai, zu
einer zweiten Werkstatt für Politik und Stadtverwaltung virtuell zusammengefunden. Längerfristiges Ziel ist es,
eine optimale Trasse für den Bau der U81 festzulegen. In der aktuellen Planwerkstatt wurde ein
Bewertungssystem diskutiert, das eine detaillierte Bewertung der in der engeren Auswahl stehenden sechs
Trassen ermöglichen soll. Denn die neu zu errichtende Stadtbahn soll die Städte Krefeld, Meerbusch, Neuss und
das linksrheinische Düsseldorf mit dem Düsseldorfer Norden, der Arena und dem Flughafen sowie der Airport-
City möglichst schnell und direkt verbinden.
"Der Planungsdialog zum zweiten Bauabschnitt der künftigen Stadtbahnlinie U81 zeigt, dass man trotz Covid-19-
Pandemie auch digital sehr kreativ arbeiten kann. Mit den virtuellen Werkstätten wird ermöglicht, dass die
Beteiligung zur neuen Stadtbahnlinie weitergeht. Die Dialogbereitschaft und Transparenz während des
Planungsverfahrens zum zweiten Bauabschnitt der U81 ist mir persönlich ein besonderes Anliegen - und das
zahlt sich aus", lautete das Resümee von Verkehrsdezernentin Cornelia Zuschke nach dem gut dreistündigen
Online-Workshop mit Vertretern aus Politik und Stadtverwaltung der Anrainer-Kommunen.
In der ersten Werkstatt für Politik und Stadtverwaltungen im April hatten sich die Teilnehmenden bereits auf
sechs Trassenvorschläge geeinigt, die nun miteinander verglichen werden sollen. Darunter sind Trassen mit
südlichem Verlauf über den Seestern ebenso wie weiter nördlich verlaufende Vorschläge über Büderich
(Meerbusch). Gemeinsam ist allen Trassen, dass sie von der Arena über Lörick führen und am Handweiser in
Heerdt enden. Für alle Varianten wurde eine exakte Streckenführung mit notwendigen Rampen, Brücken oder
Tunneln abgesteckt. Jetzt können die Varianten präzise und getreu der möglichen späteren Umsetzung im
Rahmen einer Nutzwertanalyse verglichen werden. Dabei gilt es einiges abzuwägen. Anhand von 15 Kriterien
werden jetzt Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Varianten systematisch gegenübergestellt. Das Ziel: Es
soll der bestmögliche Trassenverlauf für den zweiten Bauabschnitt der U81 gefunden werden.
Fachgremium und Teilnehmende diskutieren Bewertungsverfahren
Die 15 Bewertungskriterien wurden in der aktuellen Planwerkstatt in ein Punktesystem übersetzt. So erhält
beispielsweise eine Variante mit einer schnellen und direkten Verbindung zwischen Krefeld, Meerbusch und
Neuss eine hohe Punktzahl für das Kriterium Fahrgastpotenziale. Umwelteingriffe werden dagegen mit
niedrigen Punktezahlen bewertet, genauso wie hohe Investitionskosten.
Zusammen ergibt sich dann für jede Variante ein Gesamtergebnis - je höher die Punktzahl, desto besser
schneidet die Variante ab. Das Vorgehen der Punktevergabe wurde den Teilnehmenden im Online-Workshop
erläutert.
Die Teilnehmenden regten zudem an, dass auch Fahrgastpotenziale entlang der Strecke bei der Trassen-
Bewertung berücksichtigt werden sollen, ebenso wie weitere positive Anbindungen an die neue Stadtbahnlinie.
Dazu wurde eine mögliche schnelle Verbindung vom Belsenplatz zum Flughafen genannt. Außerdem sei es
wichtig, für den Verkehrsknotenpunkt Handweiser auch eine Untertunnelung für den Kfz-Verkehr in Betracht zu
ziehen.
Gemeinsam den bestmöglichen Trassenverlauf ermitteln
Die dritte und letzte Werkstatt für Politik und Verwaltung wird am 25. Juni stattfinden. Florian Reeh, Leiter des
Amtes für Verkehrsmanagement, kündigt an: "Dann werden die Ergebnisse der Nutzwertanalyse für alle sechs
Varianten präsentiert, um so gemeinsam den bestmöglichen Trassenverlauf für die U81 im zweiten
Bauabschnitt zu ermitteln."
Hintergrund: U81 und Planungsdialog
Mit der U81 bekommt die Landeshauptstadt eine neue Stadtbahnlinie. Bereits im Bau befindet sich der erste
Abschnitt zwischen Düsseldorfer Flughafen und Freiligrathplatz, und somit die wichtige Anbindung des Airports
an das Stadtbahnnetz. Die U81 soll darüber hinaus zur Verkehrswende in der Landeshauptstadt beitragen. Die
Stärkung des ÖPNV führt zu einer Reduzierung von Treibhausgasen.
"An der Planung für den zweiten Bauabschnitt der U81 sollen die Menschen vor Ort mitwirken. Es gilt die
bestmögliche Trassenvariante der Querverbindung zwischen Messe und Handweiser zu finden", erläutert
Verkehrsdezernentin Cornelia Zuschke. Das Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt hat dafür
einen umfangreichen Planungsdialog mit Interessierten und Betroffenen aus Stadtverwaltung, Wirtschaft und
Zivilgesellschaft ins Leben gerufen.
Bereits bei der Auftaktveranstaltung am 10. September 2020 nahmen rund 200 Interessierte aus Düsseldorf,
Krefeld, Meerbusch und Neuss im Congress Center Düsseldorf teil. Online verfolgten weitere rund 180 Menschen
die Diskussion. Zur Planungswerkstatt der Menschen vor Ort Ende Januar erreichten das Amt mehr als 200
Anmeldungen; 68 Personen, darunter auch zufällig ausgewählte Menschen, nahmen teil. An der Werkstatt der
Interessenvertretung nahmen 27 Vertreter aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Umweltschutz teil.
Alle Ergebnisse sind dokumentiert und werden auf der Projektwebseite veröffentlicht:
https://www.duesseldorf.de/verkehrsmanagement/mit-bus-und-bahn/stadtbahnstrecke-u81/2-ba-
rheinquerung/buergerdialog.html.
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26. Mai 2021
Überraschender archäologischer Fund in Gerresheim
Alter Markt: Relikte einer alten Gerberei gefunden/Fundstücke verbleiben nicht im Boden
Bei der Vorbereitung eines geplanten Bauvorhabens am Alter Markt in Gerresheim sind Archäologen auf
mehrere riesige Holzfässer gestoßen, die senkrecht in den Boden eingelassen waren. Bereits unmittelbar nach
der Entdeckung stand die Vermutung im Raum, dass es sich bei den Fässern um Relikte einer Gerberei handeln
könnte. Trotz der vorab durchgeführten umfassenden Recherchearbeiten im Altkartenmaterial war der Fund
eine echte Überraschung.
Jedoch ließ die Lage im direkten Umfeld zur Basilika St. Margareta und dem Quadenhof die Archäologen und
die Bodendenkmalpflegerinnen des Instituts für Denkmalschutz und Denkmalpflege im Bauaufsichtsamt
zunächst an der Interpretation zweifeln. Gerber produzieren Leder aus rohen Tierhäuten. Gerbereien erzeugten
durch die Verarbeitung von Fleisch eine intensive Geruchsbelästigung, die nach heutigem Verständnis im
Umfeld einer Kirche kaum vorstellbar ist. Allerdings wurden die Archäologen eines Besseren belehrt.
Aus einem Urriss von 1830 konnte der Name des einstigen Grundstückeigentümers ermittelt werden. Der
Gerresheimer Historiker Peter Stegt fand heraus, dass es sich bei dem Eigentümer um Caspar Körfgen von
Gerresheim handelte. Im offiziellen Adressbuch für Rheinland-Westphalen aus dem Jahre 1833 wird Körfgen als
so genannter Rotgerber bzw. Lohgerber geführt.
Zu Beginn erfolgte die Produktion von Leder in Eigenbedarf. Erst in einer späteren Phase entwickelten sich
spezialisierte Handwerker, die als Rot-, Weiß- oder Sämischgerber, je nach Gerbstoff, bezeichnet wurden.
Die Grundvoraussetzung für die Inbetriebnahme einer Gerberei war das Vorhandensein eines Fließgewässers, in
dem die Häute in mehreren Schritten gespült und für den Prozess vorbereitet wurden. Der Bedarf an großen
Wassermengen konnte durch den Verlauf des Pillebachs erfüllt werden. Die Produktion des Leders erfolgte in
mehreren Arbeitsschritten. Zunächst wurden die Tierhäute auf einem Schabebaum von Fleisch und Fettresten
befreit. Danach erfolgte die Lockerung der Haare mithilfe von Pottasche oder Kalkmilch in speziellen
Äschergruben, in die sie mehrere Tage eingelegt wurden. Nach der Entfernung der Haare erfolgte der
eigentliche Gerbungsprozess in so genannten Lohgruben. Dabei handelt es sich um in den Erdboden eingetiefte
Behältnisse, in denen die Häute, je nach Dicke und Qualität bis zu anderthalb Jahren in der Gerberlohe, einem
Extrakt aus Hölzern, Blättern, Rinde und spezifischen Baumfrüchten, verbleiben konnten.
Eben diese Lohgruben werden in Form der großen Fässer am Alter Markt in Gerresheim archäologisch fassbar.
Auch wenn die Baumaßnahme es nicht erlaubt, die Relikte im Boden zu erhalten, eröffnen die archäologische
Dokumentation und ihre spätere wissenschaftliche Auswertung neue Erkenntnisse und spannende Einblicke in
die Wirtschaftsgeschichte Gerresheims zu Beginn des 19. Jahrhunderts.
Der weitere Umgang mit den Funden und die wissenschaftlichen Methoden zu ihrer Untersuchung werden im
weiteren Verlauf der Grabung gemeinsam mit dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland festgelegt.
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25. Mai 2021
Coronaschutz: 313 Ordnungswidrigkeitenverfahren am Pfingstwochenende eingeleitet
Ordnungsamt ahndet diverse Verstöße in der Altstadt/Kurze Straße Freitagabend nach Menschenansammlung
mit Hilfe der Polizei geräumt
193 Einsätze im Zusammenhang mit der Überwachung oder Durchsetzung der Coronaschutzverordnung
verzeichnete der Ordnungs- und Servicedienst (OSD) der Landeshauptstadt Düsseldorf von Freitag, 21. Mai, bis
Pfingstmontag, 24. Mai. Insgesamt wurden 313 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und geschätzt über
1.000 Verwarnungen ausgesprochen.
Freitag, 21. Mai
57 Verstöße gegen die Maskenpflicht wurden am Freitag, 21. Mai, geahndet, davon zwei in der U-Bahn-Station
Heinrich-Heine-Allee, 26 am Rheinufer und 29 in der Altstadt, wo sich trotz Lautsprecherdurchsagen viele
Besucher ohne Maske aufhielten. Ab 23.50 Uhr musste die Kurze Straße zudem mit Hilfe der Einsatzkräfte der
Polizei geräumt werden, weil sich dort eine statische, dichtgedrängte Menschenansammlung gebildet hatte, die
sich auch nach Ansprache nicht auflöste.
Bei der Bearbeitung einer Beschwerde über einer versperrten Feuerwehrzufahrt stellten OSD-Mitarbeiter in
einem Restaurant in Pempelfort fest, dass die Terrasse über die dafür vorgesehene Fläche ausgedehnt worden
war. Zudem wurde keine Kontaktliste der Restaurant-Besucher geführt. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren
wurde eingeleitet.
Des Weiteren entdeckten Einsatzkräfte des OSD im Hafen, dass die Mindestabstände auf der Terrasse eines
Restaurants nicht eingehalten werden konnten. Der Betreiber wurde aufgefordert, Plexiglasscheiben
anzubringen. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet.
Samstag, 22. Mai
Vor einer Kneipe in der Altstadt stellten Einsatzkräfte des OSD fest, dass die Mindestabstände nicht eingehalten
wurden. Der Verantwortliche wurde aufgefordert, die Sitzmöglichkeiten zu entzerren. Ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet. Im Fall einer weiteren Unterschreitung der Mindestabstände
vor einer Bar wurde der Betreiber aufgefordert, die Terrasse abzubauen. Es wurde ebenfalls ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Vor einer anderen Kneipe in der Altstadt stellten OSD-Einsatzkräfte einen Verstoß gegen die
Kontaktbeschränkungen fest: Sieben Gäste aus verschiedenen Hausständen wurden an einem Tisch bewirtet.
Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet.
Am Abend führten Einsatzkräfte des OSD im Rahmen des uniformierten Streifendienstes weitere 33
Terrassenkontrollen in der Altstadt durch. Insgesamt wurden 36 Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen
festgestellt. Nach Aufforderung zur Beseitigung der Missstände wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren
eingeleitet.
Zudem entdeckten Einsatzkräfte des OSD im Nordpark zwei etwa 30-köpfige Menschansammlungen. Die
Gruppen wurden aufgefordert, sich aufzulösen. Außerdem wurden in diesem Zusammenhang fünf Kontrollen
nach dem Jugendschutzgesetz durchgeführt. Wegen Rauchens vor Erreichen des vorgeschriebenen
Mindestalters wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Darüber hinaus wurden am Samtag, 22. Mai, 42 Verstöße gegen die Maskenpflicht geahndet, davon fünf am
Rheinufer und 37 in der Altstadt. In einem Fall wurde zusätzlich Strafanzeige wegen Beleidung der Einsatzkräfte
erstattet. Zwei weitere Menschen ohne Maske entpuppten sich als Urlauber, die sich aus touristischen Zwecken
eine Wohnung gemietet hatten. Wegen deren ausländischen Staatsangehörigkeiten wurden bei dieser Kontrolle
zwei Sicherheitsleistungen von je 300 Euro erhoben.
Sonntag, 23. Mai
Auf einem Restaurantparkplatz in Lierenfeld stießen OSD-Mitarbeiter auf etwa 50 bis 60 Angehörige der Tuning-
Szene. Die Hälfte der Gruppe floh beim Eintreffen des OSD, die verbliebenen Tuner wurden belehrt und
aufgefordert, den Parkplatz zu verlassen.
Des Weiteren wurden insgesamt 90 Verstöße gegen die Maskenpflicht geahndet, davon 68 am Rheinufer und 22
in der Altstadt. Darüber hinaus wurden zahlreiche Verwarnungen ausgeprochen.
Montag, 24. Mai
Auf der Bürgerwiese in Garath stießen OSD-Mitarbeiter auf eine fünfköpfige Gruppe von Menschen. Die
Ansammlung wurde aufgefordert, sich auseinander zu bewegen.
Insgesamt wurden 80 Ordnungwidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht eingeleitet,
davon 19 am Rheinufer und 61 in der Altstadt. An der Rheinuferpromenade wurden zudem Verwarnungen
ausgesprochen. Um Fahrten der Poserszene in die Altstadt einzudämmen, wurden zudem acht Polizeisperren
auf der Königsallee eingerichtet, um den Fahrten wirksam zu begegnen.
OSD-Einsatzzahlen
Insgesamt verzeichnete der OSD von Freitag, 21. Mai, bis Pfingstmontag, 24. Mai, 355 Einsätze, von denen 193 im
Zusammenhang mit der Überwachung oder Durchsetzung der Coronaschutzverordnung standen. Die
Gesamtzahl der qualifizierten Gesamteinsätze des OSD seit dem 18. März 2020 beziffert sich auf 28.224, von
denen 13.528 Bezug zur Umsetzung der Coronaschutzverordnung hatten. In der Leitstelle gingen 192 Anrufe zum
Thema Coronaschutz ein. Die Gesamtzahl der zum Thema "Corona" seit dem 18. März 2020 in der OSD-Leitstelle
eingegangenen Anrufe beläuft sich auf 18.212.
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25. Mai 2021
Landeshauptstadt Düsseldorf, Polizei Düsseldorf und Gastronomen wollen coronakonformen
Aufenthalt in der Altstadt
Kö wird freitags und samstags zudem für nächtlichen Autoverkehr gesperrt
Angesichts vieler Beanstandungen und Verstöße gegen Abstands- und Maskenpflicht am Pfingstwochenende
sowie Menschenansammlungen und der Autoposer-Szene auf der Kö haben sich Düsseldorfs
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller und Ordnungsdezernent Christian Zaum heute (25. Mai) mit
Polizeipräsident Norbert Wesseler und Thorsten Fleiß, Leiter der Polizeiinspektion Mitte, sowie Giuseppe Saitta,
Thomas Kolaric und Dino Cesljas als Vertreter der DEHOGA Nordrhein getroffen.
Für die Königsallee, die auch unabhängig von der Corona-Pandemie immer wieder von der Autoposer-Szene
stark frequentiert wird, wurde beschlossen, die Straße freitags, samstags und in Nächten vor Feiertagen
generell und sonst anlassbezogen für den nächtlichen Autoverkehr zu sperren.
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: "Die Bilder des vergangenen Wochenendes von der Königsallee dürfen
sich so nicht wiederholen. Daher werden wir diese nächtliche Sperrung zusammen mit der Polizei ab dem
kommenden Wochenende umsetzen. Die Details werden noch ausgearbeitet."
Die Situation in der Altstadt, die am Pfingstwochenende stark besucht war, war ebenfalls Thema der Gespräche.
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller und Polizeipräsident Norbert Wesseler sind sich einig, dass die
besondere Situation der Landeshauptstadt eine verstärkte Präsenz von Einsatzkräften erfordert.
Stadt, Polizei und DEHOGA sind sich zudem einig, dass man gemeinsam sicherstellen möchte, dass alle ihren
Aufenthalt in den geöffneten Bereichen der Außengastronomie und unter Beachtung der geltenden
Hygienemaßnahmen coronakonform und entspannt genießen können. Dichtgedrängte
Menschenansammlungen ohne Maske und Abstand sind auch aus Infektionsschutzgründen weiterhin zu
vermeiden - zumal einige Besucherinnen und Besucher insbesondere zu später Stunde und mit mutmaßlich
zunehmendem Alkoholkonsum uneinsichtiger wurden. Es wurden daher verstärkte Maßnahmen wie ein
abendliches Verweil- und Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum der Altstadt und der
Rheinuferpromenade diskutiert, für die sich auch die Polizei in dem Gespräch nochmals stark gemacht hat und
das auch die Gastronomen befürworten würden. Dies wird nun morgen (26. Mai) im Krisenstab der Stadt
abschließend beraten.
Eine Zugangskontrolle in die Altstadt (ähnlich der Kontrollen beim Glasverbot) wurde von allen Beteiligten als
nicht praktikabel und rechtlich auch nicht möglich eingestuft und daher als mögliches Instrumentarium
verworfen.
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25. Mai 2021
Düsseldorf wird "Global Nachhaltige Kommune NRW"
Landeshauptstadt nimmt an einem bundesweiten Gemeinschaftsprojekt teil
Mit der Landeshauptstadt Düsseldorf als Teilnehmerin ist im Mai das Projekt "Global Nachhaltige Kommune
NRW" gestartet. Ziel des Gemeinschaftsprojektes von elf Modellkommunen ist eine transparente, bundesweit
einheitliche Berichterstattung über die Realisierung nachhaltiger Entwicklungen.
Seit Monaten liefen die internen Vorarbeiten für das Projekt: Koordiniert von der Geschäftsstelle Nachhaltigkeit
haben 36 Ämter und Institute ihre Beiträge zur nachhaltigen Entwicklung benannt. Insgesamt gibt es rund 270
Vorhaben innerhalb der Stadtverwaltung, bei denen Nachhaltigkeit eine elementare Rolle spielt, etwa den
Spendenlauf ZeroHungerRun für die Welthungerhilfe, den Düsselpass, die Gesundheitsvorsorge im WHO Projekt
Healthy City, den Einsatz für Geschlechtergerechtigkeit, die Konzepte zum Klimaschutz und die Fairtrade-Town
Zertifizierung.
Der Bericht soll im Frühjahr 2022 vorliegen. Düsseldorf darf sich dann offiziell "Global nachhaltige Kommune"
nennen. Mit der Erarbeitung eines Nachhaltigkeitsberichts wird die Landeshauptstadt Düsseldorf über ihre
aktuellen Aktivitäten und Fortschritte informieren und eine zukunftsfähige Entwicklung weiter vorantreiben.
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: "Als eine von elf ausgewählten Modellkommunen wird Düsseldorf
erstmalig den vom Rat für Nachhaltige Entwicklung entworfenen 'Berichtsrahmen nachhaltige Kommune'
anwenden. Damit kann der Berichtsstandard deutschlandweit vereinheitlicht, in der Praxis erprobt und im
Austausch mit einem starken kommunalen Netzwerk weiterentwickelt werden."
Es geht dabei nicht nur um nachhaltige Stadtentwicklung, sondern auch um die sich zuspitzenden,
ökologischen und sozialen Herausforderungen wie den Klimawandel, den Verlust biologischer Vielfalt und
soziale Ungleichheiten. Die Landeshauptstadt Düsseldorf plant darüber hinaus, die Ergebnisse in den
internationalen Raum zu übertragen: Der Bericht soll beim "Hochrangigen Politischen Forum für Nachhaltige
Entwicklung" der Vereinten Nationen im Jahr 2022 in New York in Form eines Voluntary Local Reviews vorgestellt
werden. Begleitet wird die Stadt dabei von der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt und von Engagement
Global in Kooperation mit der Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e. V.. Gefördert wird das Projekt
durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
Weitere Informationen rund um Nachhaltigkeit in Düsseldorf, Aktuelles und Termine, die Geschäftsstelle
Nachhaltigkeit, Akteure aus Verwaltung und Zivilgesellschaft sowie die Agenda 2030 gibt es unter
www.duesseldorf.de/nachhaltigkeit.
Vorgeschichte
Bereits im Jahr 2016 hat der Düsseldorfer Stadtrat einen Nachhaltigkeitsplan im Rahmen der von den Vereinten
Nationen 2015 verabschiedeten Agenda 2030 mit den Sustainable Development Goals beschlossen. Demnach
sind alle Fachbereiche zum nachhaltigen Arbeiten aufgefordert.
Wo stehen wir? Wo wollen wir hin? Der Beantwortung dieser Fragen hat sich das 2019 verabschiedete
Düsseldorfer Konzept "Nachhaltigkeit gestalten" gewidmet. Koordiniert von der Geschäftsstelle Nachhaltigkeit
haben alle Ämter der Stadtverwaltung Beiträge zu einer nachhaltigen Entwicklung geliefert. Mittels des
resultierenden breiten Handlungs-Spektrums kann nachhaltige Entwicklung in Düsseldorf seitdem besonders
fokussiert und ämterübergreifend realisiert werden.
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21. Mai 2021
Vorbereitende Arbeiten zum Bau des Fahrradparkturms am Bahnhof D-Bilk starten
Vor den Düsseldorf Arcaden soll eine vollautomatisierte Fahrradabstellanlage mit 120 Stellplätzen entstehen
Nach Pfingsten starten vorbereitende Arbeiten für den Bau des geplanten Fahrradparkturms am Bahnhof
Düsseldorf-Bilk. Auf dem Vorplatz der Düsseldorf Arcaden an der Friedrichstraße soll bis Herbst 2022 eine
vollautomatisierte Fahrradabstellanlage mit 120 Stellplätzen entstehen.
"Attraktive und sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sind ein wichtiger Baustein im Rahmen der
Verkehrswende. Mit dem Bau des Fahrradparkturms sollen verstärkt Pendler mit dem lokalen ÖPNV und dem
Radverkehr verknüpft werden",
erklärt Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller. "Wir möchten besonders an Knoten- und Umstiegsorten den
Umweltverbund in Düsseldorf weiter stärken und den Radverkehr fördern."
"Es ist uns gelungen, das Projekt 'Vollautomatischer Fahrradparkturm Bahnhof D-Bilk' hier in Düsseldorf zu
realisieren und im Rahmen der Nationalen Klimainitiative vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und nukleare Sicherheit eine Förderung zu erhalten", erläutert Beigeordnete Cornelia Zuschke.
Der Fahrradturm aus Stahlprofilen mit illuminierter Glasfassade wird auf rund 65 Quadratmetern fast elf Meter
hoch. Neben den Abstellmöglichkeiten für die Fahrräder und Pedelecs wird es zusätzlich 24 Akku-Ladefächer
geben. Die vertraglichen Konditionen für die Anmietung vom Stellplätzen werden noch mit dem zukünftigen
Betreiber festgelegt und zu einem späteren Zeitpunkt kommuniziert.
Zur Vorbereitung des Baustarts im Sommer dieses Jahres sind vorbereitende Arbeiten notwendig. Unter
anderem wird ein Leitungsgraben gezogen, und es werden Leitungsarbeiten vorgenommen. Neben einer
Kanalverlegung und dem Setzen von Schächten werden Leerrohre zur Versorgung des Fahrradparkturms verlegt.
Zusätzlich werden eine provisorische Baustellenauffahrt geschaffen und eine Straßenlaterne versetzt.
Aufgrund der Bauarbeiten wird der Fußverkehr auf dem Vorplatz umgeleitet. Die vorbereitenden Arbeiten sollen
planmäßig bis Mitte Juli abgeschlossen sein. Weitere Informationen werden zum Baustart im Sommer 2021
folgen.
Hintergrund
Der Fahrradparkturm wird am Bahnhof-Bilk errichtet, der zu einem Regionalbahnhof mit Halt von
Regionalzügen ausgebaut wird. Schon heute ist der Bahnhof ein wichtiger Umsteigepunkt zu verschiedenen
Stadtbahn- und Buslinien. Der Bahnhof liegt zudem an einer wichtigen Nord-Süd-Verbindung des
Radhauptnetzes.
Weitere Informationen zum Fahrradparkturm finden scih auf www.duesseldorf.de/radschlag.
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19. Mai 2021
Projektgruppe zum Opernhaus der Zukunft tagte am 19. Mai
Themen waren der aktuelle Sachstand des Beteiligungsverfahrens und die Machbarkeitsstudien zum jetzigen
Opern-Standort Heinrich-Heine-Allee
Einen Tag nach dem ersten digitalen "Dialogforum zum Opernhaus der Zukunft" mit Bürgerinnen und Bürgern
hat Kulturdezernent Hans-Georg Lohe am Mittwoch,19. Mai, die Projektgruppe zum Opernhaus der Zukunft, die
aus Vertretern der Fraktionen des Rates der Landeshauptstadt besteht, über den aktuellen Sachstand des
Beteiligungsverfahrens informiert.
Darüber hinaus stellten Hans-Georg Lohe und Konstantin Jaspert (JSWD Architekten) die drei für den jetzigen
Standort des Opernhauses an der Heinrich-Heine-Allee erstellten Machbarkeitsstudien ausführlich vor.
Das Kölner Büro JSWD hatte diese drei Varianten Anfang des vergangenen Jahres auf Grundlage des erhöhten
Raumbedarfs der Oper und unter Einbeziehung von Informationen, die sie von Vertretern des Hauses erhalten
haben, entwickelt. Es handelt sich dabei lediglich um städtebauliche Massenstudien, um die Machbarkeit eines
Opernneubaus an diesem Standort zu überprüfen.
Grundsätzlich erscheint ein größerer Neubau eines Opernhauses möglich, würde allerdings je nach Variante zu
unterschiedlich starken Eingriffen in den denkmalgeschützten Hofgarten führen. Gleichzeitig könnte die
Einbeziehung des historischen Parks in das Kulturerlebnis Oper eine Bereicherung darstellen.
Noch ist aber keine Entscheidung zum Standort eines möglichen Opern-Neubaus gefallen. Die Verwaltung prüft
weiterhin auch Alternativen zur Heinrich-Heine-Allee.
Erst wenn eine solche Entscheidung getroffen ist, könnte ein Architekturwettbewerb stattfinden, in dem zu
klären wäre, ob ein Gebäude an der Heinrich-Heine-Allee den funktionalen Ansprüchen eines Opernhauses der
Zukunft genügen kann und die Eingriffe in den Hofgarten verträglich sind. Eine neue Oper soll eine Oper für alle
sein, ein Haus, das auch tagsüber durch ein vielseitiges Angebot einen Mehrwert bietet und so für viele
Bürgerinnen und Bürger attraktiv und nutzbar ist.
"Bis dahin hoffen wir weiter auf hohe Beteiligung der Düsseldorferinnen und Düsseldorfer an diesem
Entscheidungsprozess", erklärt Hans-Georg Lohe.
Denn die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger geht weiter. In den kommenden Wochen wird es zwei weitere
digitale Dialogforen - am 10. Juni und am 25. August - geben, an denen auch Expertinnen und Experten
teilnehmen. Plakate in den Fenstern der Alten Kämmerei am Marktplatz direkt neben dem Rathaus informieren
ebenso über die Bürgerbeteiligung wie die Webseite www.dialog-opernhaus-duesseldorf.de, die vertiefende
Informationen bietet sowie die Möglichkeit, jederzeit eigene Anregungen zum Opernhaus der Zukunft
einzureichen.
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19. Mai 2021
Maskenpflicht bis Sonntag, 20. Juni, verlängert
Im Altstadtgebiet, in der Innenstadt und am Hauptbahnhof müssen Passanten zu festgelegten Zeiten eine
Mund-Nasen-Bedeckung tragen
Die Maskenpflicht in Düsseldorf, einschließlich der räumlichen und zeitlichen Erweiterung im Gebiet "Altstadt",
ist per Allgemeinverfügung bis einschließlich Sonntag, 20. Juni, verlängert worden. Die Maskenpflicht gilt im
Altstadtbereich auch entlang des Rheinufers von der Dreieckswiese bis zur Rheinterrasse täglich von 10 bis 1
Uhr. In der Innenstadt (Königsallee/Schadowstraße) müssen Passanten täglich von 10 bis 19 Uhr eine Mund-
Nasen-Bedeckung tragen. Auf den Plätzen am Hauptbahnhof sind die Masken von 6 bis 22 Uhr verpflichtend zu
tragen.
In den Tageszeiten mit bundesrechtlichen Ausgangssperren galt die Verpflichtung wegen des dann erwarteten
geringeren Personenaufkommens nicht. Ab Freitag, 21. Mai, gilt sie wieder in vollem Umfang.
Unter freiem Himmel sind Schutzmasken aus Stoff grundsätzlich ausreichend. Medizinische Masken sind
allerdings wirksamer und zu empfehlen.
Hier der Link zur veröffentlichten Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht: corona.duesseldorf.de/av-
maskenpflicht.
Kontrollen
Die Mitarbeitenden des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) werden die Maskenpflicht kontrollieren. Bei
Verstößen gegen die Maskenpflicht im Freien wird in der Regel ein Bußgeld von 50 Euro erhoben. Verstöße
gegen die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie an ÖPNV-Stationen werden in der Regel mit einem
Bußgeld von 150 Euro geahndet.
Ausschilderung
Mit zusätzlichen Schildern und Piktogrammen weist die Landeshauptstadt auf die Maskenpflicht im Bereich der
Altstadt und am Rheinufer hin. Dieses Maskenpflichtgebiet ist an schönen Tagen besonders stark frequentiert.
Die vorhandene Beschilderung vor Ort wird regelmäßig überprüft und, falls erforderlich, ergänzt.
Daten und Fakten Corona
Der Wert der 7-Tage-Inzidenz liegt aktuell bei 63,4.
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19. Mai 2021
Corona-Lockerungen ab Freitag, 21. Mai
Inzidenz seit fünf Werktagen unter 100/Bundesnotbremse in Düsseldorf außer Kraft/Ausgangssperre
aufgehoben
Die 7-Tage-Inzidenz liegt in der Landeshauptstadt Düsseldorf inzwischen seit fünf aufeinanderfolgenden
Werktagen (ohne Sonn- und Feiertag) unter 100. Damit entfallen ab Freitag, 21. Mai, die Einschränkungen der so
genannten Bundesnotbremse, darunter auch die Ausgangssperre.
Nachdem die Bundesnotbremse nicht mehr greift, sind nun wieder allein die landesrechtlichen Coronaregeln
maßgeblich, also insbesondere die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO), gültig bis 4. Juni, und die
Coronabetreuungsverordnung, gültig bis Freitag, 21. Mai.
"Die jetzt anstehenden Lockerungen, darunter nicht zuletzt der Wegfall der Ausgangssperre, die ja einen
erheblichen Eingriff in die Freiheit jedes Einzelnen darstellte, sind ein Grund für Optimismus, aber weiterhin
kein Anlass für Leichtsinn. Nun gilt es, die neu gewonnenen Freiheiten verantwortungsvoll zu nutzen. Um
weitere Freiheiten zu gewinnen, müssen aber auch weiter Regeln eingehalten werden. Nur gemeinsam können
wir es schaffen!", erklärt Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller.
Wird eine Inzidenzgrenze unterschritten, so gelten festgelegte Lockerungen, wenn der Wert von 100 bzw. 50 an
fünf aufeinanderfolgenden Tagen (ausgenommen Sonn- und Feiertage) unterschritten wird, ab dem
übernächsten Tag.
"Bei aller Freude sollten wir nicht aus den Augen verlieren, dass sich dafür der Trend sinkender Inzidenzzahlen
fortsetzen muss. Die erheblichen Fortschritte, die wir beim Impfen machen, geben einerseits Anlass zur
Hoffnung. Andererseits muss aber auch jeder Einzelne einen Beitrag dazu leisten, indem er die aktuell
geltenden Bestimmungen einhält und die Inzidenzzahlen nicht wieder steigen", sagt Rechts- und
Ordnungsdezernent Christian Zaum, der den Krisenstab vertretungsweise in den nächsten zwei Wochen leitet.
Tatsächlich treten die Verschärfungen wieder in Kraft, wenn die Inzidenzgrenze (100 oder 50) an drei
aufeinanderfolgenden Tagen wieder überschritten wird. Die Bundesnotbremse nach § 28b
Infektionsschutzgesetz tritt dann am übernächsten Tag erneut in Kraft.
Hier eine Übersicht über die Regelungen:
Inzidenz 50 bis 100
Private Kontakte: Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum auf maximal 5 Menschen aus 2 Haushalten,
Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Vollständig geimpfte und genesene Personen im Sinne der
Ausnahmeverordnung des Bundes werden nicht mitgezählt.
Lokale Maskenpflicht: Maskenpflicht gilt im Altstadtbereich auch entlang des Rheinufers von der Dreieckswiese
bis zur Rheinterrasse täglich von 10 bis 1 Uhr. In der Innenstadt (Königsallee/Schadowstraße) täglich von 10 bis
19 Uhr und auf den Plätzen am Hauptbahnhof von 6 bis 22 Uhr. Bereiche: www.corona.duesseldorf.de/av-
maskenpflicht.
Kultur: Konzerte, Auf- und Vorführungen sind im Freien mit maximal 500 Zuschauern mit aktuellem Test (= nicht
älter als 48 Stunden) zulässig. Museen, Galerien, Schlösser etc. dürfen wieder öffnen, Besuch mit vorheriger
Terminbuchung, ohne Test.
Sport: Zulässig ist das Sporttreiben im Freien mit maximal 5 Menschen aus zwei Haushalten sowie Gruppen mit
maximal 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren. Auf Sportanlagen im Freien dürfen auch Erwachsene in
Gruppen bis 20 Menschen kontaktfrei Sport treiben. Zulässig ist wieder der ärztliche verordnete und
überwachte Rehasport. Auf Sportanlagen unter freiem Himmel sind bis 500 Zuschauer oder maximal 20 Prozent
der normalen Zuschauerkapazität auf Sitzplätzen mit aktuellem Test (nicht älter als 48 Stunden) zulässig.
Freizeitstätten: Freibäder dürfen zum Zweck der Sportausübung öffnen, nicht zu öffnen sind Liegewiesen. Zur
Sportausübung öffnen dürfen auch Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Kletterparks und ähnliche Freiluftanlagen.
Voraussetzung ist ein aktueller Schnelltest.
Einzelhandel: Alle Verkaufsstellen können ohne Terminvergabe öffnen. Die nicht der Grundversorgung
dienenden Geschäfte dürfen nur mit einem aktuellen Schnelltest besucht werden.
Handwerk und Dienstleistungen: Alle körpernahen Dienstleistungen sind wieder zulässig. Soweit das Einhalten
von Abstands- und Maskenpflicht nicht möglich ist, nur mit aktuellem Test.
Gastronomie: Die Öffnung der Außengastronomie ist zulässig. Gästen muss ein fester Steh- oder Sitzplatz
zugewiesen werden. Es ist ein aktueller Schnelltest notwendig. Die Kontaktdaten der Gäste müssen von den
Gastronomen erfasst und vier Wochen aufbewahrt werden.
Tourismus: Beherbergungsangebote für Selbstversorger, Camping, Ferienwohnung etc. sind zulässig. Hotels
dürfen zu maximal 60 Prozent belegt werden. Gäste benötigen einen aktuellen Schnelltest.
Schulen: In den Schulen ist weiterhin Wechselunterricht zulässig. Ausnahmen bestehen für Abschlussklassen,
Oberstufen und Förderschulen. Schülerinnen und Schüler werden regelmäßig getestet, die Tests werden durch
die Schule durchgeführt.
Kindergärten: Die Kindergärten bleiben im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet, also feste Gruppen und um
10 Stunden verringerte Betreuungszeiten.
Spielplätze: Alle öffentlichen Spielplätze sind geöffnet. Es gilt jedoch eine Maskenpflicht. Ausgenommen davon
sind Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Wildpark: Der Wildpark Düsseldorf ist geöffnet und kann nach vorheriger Online-Terminbuchung und unter
Einhaltung des Sicherheits- und Hygienekonzepts besucht werden. Die Testpflicht für den Einlass in den
Wildpark entfällt ab Freitag, 21. Mai.
Bolzplätze: Das Gartenamt öffnet die Bolzplätze im Stadtgebiet sukzessive.
Friedhöfe: Die Friedhöfe sind durchgehend - auch an den Wochenenden und Feiertagen - geöffnet. Die
Friedhofsverwaltung bleibt für Bestatter und Ansprechpartner der Friedhofsgärtnereien und Steinmetze
erreichbar, um Fragen rund um Beerdigungen und Einäscherungen klären zu können. Alternativ können weitere
Informationen zu den Friedhöfen jederzeit über www.duesseldorf.de/stadtgruen/friedhof.html abgerufen
werden. Die Teilnehmerzahl an Beerdigungen ist ab Freitag, 21. Mai, nicht mehr begrenzt. Allerdings gibt es in
den Friedhofskapellen weiterhin nur ein eingeschränktes Platzangebot. Darüber hinaus ist zu beachten, dass
während der Beerdigung auch im Außenbereich eine Alltagsmaske zu tragen ist, wenn mehr als 25 Personen an
der Trauerzeremonie teilnehmen. Weiterhin gelten auch im Außenbereich die Abstands- und Hygieneregeln. Der
Mindestabstand darf nur von nahen Angehörigen unterschritten werden. Der Fahrdienst der Friedhofsmobile
auf dem Nordfriedhof, dem Südfriedhof sowie auf dem Friedhof Stoffeln sind eingestellt - gleiches gilt für den
Beförderungsdienst auf dem Gerresheimer Friedhof.
Inzidenz unter 50
Private Kontakte: Treffen von maximal zehn Menschen aus drei Haushalten sind zulässig, Kinder unter 14 Jahren
werden nicht mitgezählt. Vollständig geimpfte und genesene Personen im Sinne der Ausnahmeverordnung des
Bundes werden nicht mitgezählt.
Lokale Maskenpflicht: Maskenpflicht gilt im Altstadtbereich auch entlang des Rheinufers von der Dreieckswiese
bis zur Rheinterrasse täglich von 10 bis 1 Uhr. In der Innenstadt (Königsallee/Schadowstraße) täglich von 10 bis
19 Uhr und auf den Plätzen am Hauptbahnhof von 6 bis 22 Uhr. Bereiche: www.corona.duesseldorf.de/av-
maskenpflicht.
Kultur: Konzerte, Auf- und Vorführungen sind auch in geschlossenen Räumen zulässig. Eine
Kapazitätsbegrenzung gibt es nicht, zwischen den Zuschauern sind jedoch die Abstandsregelungen einzuhalten.
Zuschauer benötigen einen aktuellen Test. Für Ausstellungen usw. sind wieder begleitende Führungen
zugelassen.
Sport: Im Freien ist der Kontakt- und kontaktfreie Sport ohne Teilnehmerbegrenzung zulässig. Bei Sport in
Innenräumen ist ein aktueller Test notwendig und für Kontaktsport die Teilnehmerzahl auf 10 Personen aus 3
Haushalten beschränkt.
In Innen-Sportanlagen sind bis 250 Zuschauer oder maximal 20 Prozent der normalen Zuschauerkapazität, auf
Sitzplätzen mit aktuellem Test zulässig.
Freizeitstätten: Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen etc. dürfen stattfinden. Voraussetzung ist ein aktueller
Schnelltest. Freibäder dürfen auch Liegewiesen öffnen. Spielhallen, Wettbüros und Ähnliche dürfen öffnen,
Voraussetzung ist jeweils ein aktueller Schnelltest.
Einzelhandel, Messen und Märkte: Alle Geschäfte dürfen wieder ohne Test besucht werden. Es gelten nur die
Beschränkungen der Personenzahl pro Quadratmeter. Messen, Ausstellungen sowie Trödel-, Spezial- und
Jahrmärkte sind zulässig, Trödel- und Krammärkte nur mit einem aktuellen Schnelltest. Für Veranstaltungen mit
gleichzeitig mehr als 500 Teilnehmern muss das Hygiene- sowie An- und Abreisekonzept der zuständigen
Behörde und dem Gesundheitsamt zur Genehmigung vorgelegt werden.
Veranstaltungen: Tagungen und Kongresse im Freien mit maximal 500 in Innenräumen mit maximal 250
Personen sind zulässig. Voraussetzung ist ein aktueller Schnelltest. Private Veranstaltungen sind im Freien mit
maximal 100, in Innenräumen mit maximal 50 Personen zulässig. Voraussetzung ist ein aktueller Schnelltest.
Gastronomie: Ab einer Inzidenz von unter 50 darf die Innengastronomie geöffnet werden, mit Abstand zwischen
den Tischen. Es ist ein aktueller Schnelltest notwendig. Die Kontaktdaten der Gäste müssen von den
Gastronomen erfasst und vier Wochen aufbewahrt werden.
Tourismus: Hotels dürfen wieder voll ausgelastet werden.
Hintergrund
Die CoronaschutzVO des Landes NRW gilt nur, soweit die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden
Tagen nicht den Wert von 100 überschreitet. Dann gehen ab dem übernächsten Tag die strengeren
Bestimmungen der Bundesnotbremse den landesrechtlichen Regelungen der CoronaschutzVO vor. Fällt die
Inzidenz stabil auf einen Wert von unter 50, so sieht die CoronaschutzVO diverse Lockerungen vor. Die
Regelungssystematik zur Geltung von Lockerungen entspricht dabei den bundesrechtlichen Regelungen, das
heißt die Lockerungen treten am übernächstenTag in Kraft, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden
Tagen den Wert von 50 unterschreitet; umgekehrt entfallen diese wieder am übernächsten Tag, wenn die
Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen (einschließlich Sonn- und Feiertagen) den Wert von 50
übersteigen."
Zur Verdeutlichung: Gezählt worden sind für Düsseldorf die Inzidenzwerte von unter 100 am Freitag, 14. Mai,
Samstag, 15. Mai, Montag, 17. Mai, Dienstag, 18. Mai, und Mittwoch, 19. Mai. Laut Bundesnotbremse entfallen die
Beschränkungen dann ab dem übernächsten Tag, also Freitag, 21. Mai.
Geimpfte und Genesene im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung des Bundes werden
bei Begrenzungen der Personenzahl nicht mitgezählt. Diese Befreiung gilt nicht für Personenzahlbegrenzungen
pro Quadratmeter.
Mit "Test" ist jeweils ein Schnelltest mit Bestätigung von einer zertifizierten Teststelle gemeint. Selbsttests
zählen nicht. Soweit ein aktueller Test für bestimmte Angebote vorausgesetzt wird, gilt diese Voraussetzung bei
Geimpften und Genesenen als erfüllt. Wird für bestimmte Angebote ein aktueller Test gefordert, so darf die
Testvornahme maximal 48 Stunden zurückliegen.
Angebote für die nicht bereits im Vorfeld ein Ticket erworben werden muss, erfordern regelmäßig eine
Registrierung der Teilnehmer oder Besucher zur Sicherstellung der gegebenenfalls notwendigen
Kontaktnachverfolgung.
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19. Mai 2021
Zufahrt zum Mannesmannufer am verlängerten Wochenende gesperrt
Um die "Auto-Poser-Szene" und den touristischen Besucherverkehr am Mannesmannufer einzudämmen, wird
die Stadt auch in dieser Woche Vorkehrungen treffen. Daher wird die Zufahrt zum Mannesmann-/Rathausufer -
von der Haroldstraße und Neusser Straße aus - am Horionplatz mit einer kontrollierten Sperre versehen:
• Freitag, 21. Mai, von 18 Uhr bis nachts
• Samstag, 22. Mai, bis Montag, 24. Mai, jeweils von 11 Uhr bis nachts.
Die Zufahrt ist nur Anwohnern sowie deren Besuchern, Rettungsdiensten, Pflegediensten, dem Busverkehr und
Taxen erlaubt. Das Einhalten der Durchfahrtssperren wird durch von der Stadt beauftragtes Kontrollpersonal
überwacht, um die Einfahrt für Autos der "Poser-Szene" und den Parksuchverkehr von Besuchern des
Rheinufers zu unterbinden.
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18. Mai 2021
Kultur endlich wieder vor Ort erleben: Die Düsseldorfer Museen dürfen wieder öffnen!
Besucherinnen und Besucher können nach vorheriger Terminvereinbarung wieder Kulturinstitute erkunden/
Städtische Museen und Stadtarchiv öffnen am Freitag, 21. Mai 2021
Darauf haben viele gewartet: Endlich dürfen die Museen in der Landeshauptstadt Düsseldorf wieder ihre Türen
für Besucherinnen und Besucher öffnen. Seit Anfang April 2021 mussten die Kultureinrichtungen coronabedingt
geschlossen bleiben. Mit der neuen Coronaschutzverordnung des Landes ist nun eine eingeschränkte Öffnung
möglich.
Laut der Verordnung ist ein Besuch aber nur nach "vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter
einfacher Rückverfolgbarkeit" zulässig. Die Termine müssen die Besucher in dem jeweiligen Institut vereinbaren
- entweder online oder per Telefon.
Darüber hinaus schreibt das Land NRW auch eine Besucheranzahl pro Quadratmeter vor. So heißt es in der
Verordnung: "Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besucherinnen und Besuchern darf in geschlossenen
Räumen eine Person pro zwanzig Quadratmeter der für Besucher geöffneten Fläche nicht übersteigen."
Während des Aufenthalts im Kulturinstitut besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
Kulturdezernent Hans-Georg Lohe: "Wir sind sehr glücklich, dass die Museen und das Stadtarchiv, wenn auch
unter Einschränkungen, endlich wieder öffnen dürfen. Gerade in solch schwierigen Zeiten bietet die Kultur eine
große Bereicherung. Es warten einige Ausstellungen schon seit Wochen und Monaten darauf, endlich der
Öffentlichkeit präsentiert werden zu können. Nun ist es soweit. Wir freuen uns!"
Unter Berücksichtigung der Coronaschutzverordnung können folgende städtischen Kultureinrichtungen am
Freitag, 21. Mai 2021, wieder öffnen:
Aquazoo Löbbecke Museum
Das Aquazoo Löbbecke Museum, Kaiserswerther Straße 380, läutet mit der Sonderausstellung "Muscheln,
Schnecken, Pillendosen" das Jubiläumsjahr zu Theodor Löbbecke ein. Der Apotheker, Molluskensammler und
Museumsgründer, dessen 200. Geburtstag auf den 4. März 2021 fiel, ist ebenso Thema der Ausstellung wie das
Sammeln von Muscheln und Schnecken in der heutigen Zeit. Der gesamte Ausstellungsbereich wie auch die
Dauerausstellung "Meer und Mensch" ist für die Gäste zugänglich.
Das Aquazoo Löbbecke Museum hat montags bis sonntags von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Der Eintritt kostet für
Erwachsene 10 Euro, ermäßigt 6 Euro. Kinder bis sechs Jahre erhalten freien Eintritt. Maximal 100
Besucherinnen und Besucher dürfen sich gleichzeitig unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln im
Haus aufhalten. Der Besuch ist nur mit Online-Buchung eines Zeitfensters unter www.westticket.de/aquazoo-
loebbecke-museum möglich. Weitere Informationen unter: www.duesseldorf.de/aquazoo
Filmmuseum Düsseldorf
Im Film verbinden sich Mythos und Magie, Spaß und Spannung, Illusion und Idole, Träume und Tricks, Kult und
Kultur. Im Düsseldorfer Filmmuseum kann die ganze Welt des Films entdeckt werden. An neu geschaffenen
interaktiven Stationen können Besucherinnen und Besucher - unter Einhaltung der Hygieneregeln - den
Filmschnitt ausprobieren, Trickfilme herstellen, in einem Triumph Cabrio die Rückprojektion nachempfinden
oder sich selbst als Slapstick-Akteurin/-Akteur inszenieren.
Mit "Christoph Schlingensief: Projektionen" zeigt das Filmmuseum Düsseldorf in einer Sonderausstellung
Fotografien von Eckhard Kuchenbecker. Dieser begleitete Schlingensief bei Dreharbeiten als Tonmeister und
Setfotograf. Eine Auswahl dieser Aufnahmen ist im Filmmuseum noch bis zum 31. August zu sehen.
Geöffnet ist das Filmmuseum dienstags bis sonntags von 11 bis 18 Uhr, der Eintritt beträgt 5 Euro, ermäßigt 2,50
Euro. Sonntags ist der Eintritt frei, ebenso für Jugendliche unter 18 Jahren.
Maximal 50 Besucherinnen und Besucher dürfen sich gleichzeitig unter Einhaltung von Hygiene- und
Abstandsregeln in dem Haus aufhalten. Eine vorherige telefonische Anmeldung ist unter 0211-8992232 (11 bis 18
Uhr) notwendig. Weitere Infos unter: www.duesseldorf.de/filmmuseum/
Heinrich-Heine-Institut
Das Heinrich-Heine-Institut, Bilker Straße 12-14, öffnet mit der Sonderausstellung "‘Paris, die schöne
Zauberstadt…‘ Fotografien von André Kertész und Texte von Heinrich Heine". Die Schau wird bis zum 22. August
gezeigt. Darüber hinaus ist auch die Dauerausstellung "Romantik und Revolution" geöffnet.
Das Heinrich-Heine-Institut hat dienstags bis freitags von 11 bis 17 Uhr, samstags von 13 bis 17 Uhr und sonntags
von 11 bis 17 Uhr geöffnet. Der Eintritt kostet für Erwachsene vier Euro, ermäßigt 2 Euro. Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahre haben freien Eintritt. Ab 16 Uhr gibt es die Happy Hour mit kostenlosem Eintritt. Sonntags ist der
Eintritt für alle Besucherinnen und Besucher frei.
Maximal zehn Besucherinnen und Besucher dürfen sich gleichzeitig unter Einhaltung von Hygiene- und
Abstandsregeln in dem Haus aufhalten. Eine vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung ist unter 0211-
8995571 erforderlich. Weitere Informationen unter: www.duesseldorf.de/heineinstitut
Hetjens – Deutsches Keramikmuseum
Das Hetjens-Museum, Schulstraße 4, empfängt seine Besucherinnen und Besucher mit zwei
Studioausstellungen. Die Ausstellung "Schweizer Schoki, Weißes Gold – Süßes und Zerbrechliches vom
Zürichsee" widmet sich gleich zwei Luxusgütern des 18. Jahrhunderts, der Kakaobohne und dem Porzellan. In
der Ausstellung "Göttliche Welten - Glaubensbilder aus 4000 Jahren" wird eine Reise durch die Kulturen
unternommen und ein Blick hinter die religiöse Symbolik und deren Bedeutung geworfen. Beide Ausstellungen
sind noch bis August 2021 zu sehen. Ein neuer sommerlicher "Tisch des Monats" ist in Vorbereitung und wird
unter dem Motto "Dolce Vita am Rhein" die Sonne des Südens ins Haus bringen.
Das Hetjens – Deutsches Keramikmuseum hat dienstags bis sonntags von 11 bis 17 Uhr und mittwochs bis 21 Uhr
geöffnet. Der Eintritt kostet für Erwachsene fünf Euro, ermäßigt 2,50 Euro. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
haben freien Eintritt. Ab 16 Uhr (mittwochs ab 20 Uhr) gilt eine Happy Hour mit kostenlosem Eintritt. Sonntags
ist der Eintritt für alle Besucherinnen und Besucher frei.
Maximal 50 Besucherinnen und Besucher dürfen sich gleichzeitig unter Einhaltung von Hygiene- und
Abstandsregeln in dem Haus aufhalten. Eine vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung ist unter 0211-
8994210 zu den Öffnungszeiten erforderlich. Weitere Informationen unter www.duesseldorf.de/hetjens
Mahn- und Gedenkstätte
Die Mahn- und Gedenkstätte, Mühlenstraße 29, öffnet mit der Sonderausstellung "Die Kommissare.
Kriminalpolizei an Rhein und Ruhr 1920-1950". Darüber hinaus ist auch die Dauerausstellung "Düsseldorfer
Kinder und Jugendliche in der NS-Zeit" geöffnet.
Die Mahn- und Gedenkstätte hat dienstags bis freitags von 11 bis 17 Uhr, samstags von 13 bis 17 Uhr und
sonntags von 11 bis 17 Uhr geöffnet. Der Eintritt ist für alle Besucherinnen und Besucher frei. Maximal 15
Besucherinnen und Besucher dürfen sich gleichzeitig unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln in
dem Haus aufhalten. Eine vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung ist nur telefonisch unter 0211-8996205
(8 bis 16 Uhr) möglich. Weitere Informationen unter: www.duesseldorf.de/mahn-und-gedenkstaette.html
SchifffahrtMuseum im Schlossturm
Im SchifffahrtMuseum auf dem Burgplatz lassen sich wieder spannende Geschichten rund um den Rhein und
die Schifffahrt entdecken. Junge Besucherinnen und Besucher können die interaktive Ausstellung mithilfe eines
Rallyeheftes erkunden und erhalten zum Abschluss ihr kleines "Schifferpatent".
Das SchifffahrtMuseum hat dienstags bis sonntags von 11 bis 18 Uhr geöffnet. Der Eintritt kostet für Erwachsene
drei Euro, ermäßigt 1,50 Euro. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre haben freien Eintritt. Ab 17 Uhr gibt es die
Happy Hour mit kostenlosem Eintritt. Sonntags ist der Eintritt für alle Besucherinnen und Besucher frei.
Maximal 15 Besucherinnen und Besucher dürfen sich gleichzeitig unter Einhaltung von Hygiene- und
Abstandsregeln in dem Haus aufhalten. Eine vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung ist dienstags bis
sonntags von11 bis 18 Uhr unter 0211-8994195 erforderlich. Weitere Informationen unter:
www.facebook.com/schifffahrtmuseumduesseldorf
Stadtarchiv
Das Stadtarchiv ist ebenfalls am Freitag, 21. Mai, nach schriftlicher Anmeldung wieder für Besucherinnen und
Besucher zugänglich. Da nur ein begrenztes Platzangebot zur Verfügung steht, wird um eine Terminanfrage via
E-Mail an stadtarchiv@duesseldorf.de gebeten.
Stadtmuseum Düsseldorf
Das Stadtmuseum Düsseldorf, Berger Allee 2, öffnet mit der Sonderausstellung "Bert Gerresheim. Geschichten",
die noch bis zum 25. Juli zu sehen ist. Darüber hinaus sind auch die Sammlungspräsentation zur
Stadtgeschichte sowie die aktuellen Ausstellungsprojekte "Urban Mobil 125 Jahre Rheinbahn, Düsseldorf" (bis
zum 25. Juli), "Düsseldorferinnen bauen“ (bis zum 19. September) und "100 Jahre Prof. Max Kratz 1921 - 2021" (bis
zum 25. Juli) zu sehen.
Das Stadtmuseum hat dienstags bis sonntags von 11 bis 18 Uhr geöffnet. Der Eintritt kostet für Erwachsene vier
Euro, ermäßigt 2 Euro. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre haben freien Eintritt. Ab 17 Uhr gibt es die Happy
Hour mit kostenlosem Eintritt. Sonntags ist der Eintritt für alle Besucherinnen und Besucher frei.
Maximal 50 Besucherinnen und Besucher dürfen sich gleichzeitig unter Einhaltung von Hygiene- und
Abstandsregeln in dem Haus aufhalten. Eine vorherige telefonische Anmeldung und Terminvereinbarung ist
unter 0211-8996170 erforderlich.
Theatermuseum/Dumont-Lindemann-Archiv
Im Hofgärtnerhaus, Jägerhofstraße 1, lädt das Theatermuseum zu seiner verlängerten Sonderausstellung
"Fünfzig. Vom Düsseldorfer Schauspielhaus zum D’haus" ein. Die Ausstellung erzählt die wechselvolle
Entstehungsgeschichte des Gebäudes und lässt anhand von Shakespeares "Sommernachtstraum"
Inszenierungen und Darstellerinnen und Darsteller der vergangenen fünf Jahrzehnte Revue passieren.
Das Theatermuseum hat dienstags bis sonntags von 11 bis 17 Uhr geöffnet.Der Eintritt kostet für Erwachsene
vier Euro, ermäßigt 2 Euro. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre haben freien Eintritt. Ab 16 Uhr gibt es die Happy
Hour mit kostenlosem Eintritt. Sonntags ist der Eintritt für alle Besucherinnen und Besucher frei.
Maximal 8 Besucherinnen und Besucher dürfen sich gleichzeitig unter Einhaltung von Hygiene- und
Abstandsregeln in dem Haus aufhalten. Eine vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung ist unter der
Rufnummer 0211-8996130 oder per E-Mail unter kasse_theatermuseum@duesseldorf.de erforderlich. Weitere
Informationen unter: www.duesseldorf.de/theatermuseum
Goethe-Museum bleibt noch geschlossen
Aufgrund derzeit laufenden Baumaßnahmen im Goethe-Museum kann das Haus aktuell noch nicht für
Besucherinnen und Besucher geöffnet werden.
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18. Mai 2021
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17. Mai 2021
Jetzt anmelden für den Start-up-Wettbewerb "NEXT Award Düsseldorf"
Erstmals neuer Wettbewerb "NEXT Award Düsseldorf" von Wirtschaftsförderung ausgerichtet/Kick-off am 4.
Juni zu Beginn der "Startup-Woche"
Gründungsinteressierte, die eine Geschäftsidee haben und diese umsetzen wollen, können am neuen
Wettbewerb "NEXT Award Düsseldorf" teilnehmen. Bei einem Kick-off-Event am Freitag, 4. Juni, werden zum
Start der "Startup-Woche" alle wichtigen Informationen vorgestellt. Den Sieger*innen winkt für die
Auszeichnung "Bestes Geschäftsmodell" ein Gutschein für Dienstleistungen im Wert von 10.000 Euro für die
Gründung des eigenen Start-ups. Im Rahmen des Wettbewerbs gibt es die Möglichkeit an drei Workshops
teilzunehmen, um die eigene Geschäftsidee weiterzuentwickeln. Hierbei wird das Business Model Canvas (BMC)
als Methode eingesetzt, um das Geschäftsmodell zu visualisieren und zu testen, ob dieses auch
unternehmerisch sinnvoll ist.
Die Prämierung wird voraussichtlich am 7. Oktober 2021 erfolgen. Die Auszeichnung "Bestes Geschäftsmodell"
wird durch eine Expertenjury vergeben; der oder die Sieger*in erhält den Gutschein für Dienstleistungen im
Wert von 10.000 Euro von Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller. Die Sieger der Kategorie "Bester Pitch" -
ermittelt durch ein Publikumsvoting bei der Preisverleihung - erhalten einen Gutschein für Dienstleistungen im
Wert von 3.000 Euro.
Zum Kick-off-Event können sich Interessierte unter www.startupwoche-dus.de/event/next-award-duesseldorf-
kick-off/ anmelden.
Weitere Infos zum Wettbewerb und zur Anmeldung: startup-city.de/next-award-duesseldorf/
Hintergrund:
Business Model Canvas (BMC)
Es handelt sich um eine Methode, die Start-ups bei der Entwicklung und Überarbeitung innovativer und
komplexer Geschäftsmodelle unterstützt. Die ursprüngliche Idee stammt von dem Schweizer Unternehmer,
Dozent und Autor Alexander Osterwalder. Viele Experten sind mittlerweile der Meinung, dass das Business
Model Canvas den veralteten Business Plan vollständig ersetzen kann.
"Startup-Woche Düsseldorf"
Vom 4. bis 11. Juni steht Düsseldorf wieder im Fokus der Start-up-Szene. Die "6. Startup-Woche Düsseldorf"
bietet in 120 Veranstaltungen von 115 Ausrichtern geballtes Wissen zu den Themen Konzeption, Strategie,
Marketing, Finanzen, Recht, Investorengewinnung, Förderung, Technologie und Internationalität.
Coronabedingt finden die meisten Events digital statt, rund 30 Prozent sind analog geplant, werden aber je
nach Infektionslage in Digitalformate umgewandelt. https://www.startupwoche-dus.de/
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17. Mai 2021
Digitalisierung des CHECK’D
Düsseldorfer Modell der Bewegungs-, Sport- und Talentförderung gewinnt German Innovation Award 2021
Zwei Auszeichnung für digitales Angebot des Sportamtes
Die digitale Transformation des CHECK’D – Düsseldorfer Modell der Bewegungs-, Sport- und Talentförderung -
zu einem online Informations- und Beratungstool wird mit dem German Innovation Award 2021 in den
Kategorien "Winner Excellence in Business to Consumer - Medical & Health" und "Winner Design Thinking"
ausgezeichnet.
Seit einem Jahr arbeitet das Sportamt zusammen mit dem Düsseldorfer Produkt- und Softwareentwickler rising
systems an einer digitalen Transformation. Der Weg zum passenden Sportangebot wird digital: So können
Sportinteressierte künftig in einem Online-Portal mit Hilfe künstlicher Intelligenz herausfinden, welche
Sportarten zu ihren Neigungen und Interessen passen und wo sie in Düsseldorf, beispielsweise in einem Verein,
trainiert werden. Mit dem neuen digitalen Format wird das Sportamt Kinder, Jugendliche und Erwachsene
beraten und motivieren, den Sport zu entdecken, der zu ihnen passt sowie dazu den entsprechenden Verein in
Düsseldorf zu finden. Auch die Auswertungen der motorischen Testungen in den zweiten und fünften
Schulklassen können Eltern über dieses Portal abrufen und in einem digitalen Interview Sportartempfehlungen
für ihr Kind erhalten.
Düsseldorf ist die erste Kommune, die ein solches digitales Informations- und Beratungsformat zum Thema
Sport an den Start bringt.
Stadtdirektor und Sportdezernent Burkhard Hintzsche ist begeistert über die Auszeichnung mit dem German
Innovation Award: "Mit dem digitalen Portal zu den Sportangeboten in Düsseldorf schaffen wir ein Online-
Modul für eine individuelle Beratung der Bürgerinnen und Bürger zu Fragen rund um das Thema Sporttreiben.
Die Digitalisierung des Bürgerservice bringen wir damit einen weiteren wichtigen Schritt voran."
Das Düsseldorfer Modell
Das Düsseldorfer Modell wurde 2002 als ganzheitliche Maßnahme der Bewegungs-, Sport- und Talentförderung
für Kinder- und Jugendliche konzipiert. Aus diesem Grund beginnt es bereits im Elementarbereich
(Kindergarten) und reicht bis zum Sekundarbereich (Weiterführende Schule). Es setzt sich aus den zwei
Hauptbereichen sportmotorische Untersuchung und Förderungen zusammen.
Ziel des Düsseldorfer Modells ist es, den aktuellen Stand der sportmotorischen Leistungsfähigkeit der Kinder
zu erfassen, zu bewerten und mögliche Fördermaßnahmen daraus abzuleiten. Des Weiteren sind unabhängige
Projekte ins Leben gerufen worden, um das Bewegungs- und Sportverhalten der Kinder zu verbessern, zu
festigen und ihnen neue Möglichkeiten aufzuzeigen. Durch die objektive Einschätzung der Fähigkeiten kann
eine individuelle Empfehlung und Förderung erfolgen. Weitere Infos gibt es unter:
https://www.duesseldorf.de/sportamt
Hintergrund: German Innovation Award
Der German Innovation Award wird vom Rat für Formgebung ausgelobt und zeichnet branchenübergreifend
Produkte und Lösungen aus, die sich vor allem durch Nutzerzentrierung und einen Mehrwert gegenüber
bisherigen Lösungen unterscheiden. Denn Innovationen, die Zukunft gestalten und das Leben verbessern, gibt
es in allen Branchen. Manchmal sieht man sie auf den ersten Blick – oftmals aber auch nicht. Das will der
German Innovation Award ändern. Er macht großartige Leistungen für ein breites Publikum sichtbar und sorgt
für eine erfolgreiche Positionierung am Markt.
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16. Mai 2021
Skateranlage am Tonhallenufer kann wieder genutzt werden
Nach der Durchführung einiger notwendig gewordener Reparaturen an den Rampen und der "Launche" sowie
einer Ertüchtigung der Fahrflächen können Skater und Biker die Skateranlage am Tonhallenufer jetzt wieder
nutzen.
Die Skateranlage steht seit etwa 15 Jahren vor allem jüngeren Jugendlichen zum Skaten und Biken zur
Verfügung. Sie stand ursprünglich vor dem Schauspielhaus auf dem Gustaf-Gründgens-Platz. Im Februar musste
die Anlage aufgrund des Rheinhochwassers demontiert werden. Da die Anlage zum Teil unter der Oberkassler
Brücke steht, kann sie auch bei regnerischem Wetter gut befahren werden.
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16. Mai 2021
Clara Schumann zum 125. Todestag
Digitale Lesung mit Schauspielerin Tessa Mittelstaedt am Mittwoch, 19. Mai, 18 Uhr
Clara Schumanns Todestag jährt sich am 20. Mai zum 125. Mal. Das Heinrich-Heine-Institut und die Robert-
Schumann-Gesellschaft begehen diesen Tag gemeinsam mit einer Lesung der Schauspielerin Tessa Mittelstaedt
am Mittwoch, 19. Mai, um 18 Uhr.
Ausschnitte aus Claras Testamentsbrief und aus der Publikation "Clara Schumann - Ein Leben für die Musik" von
Dr. Irmgard Knechtges-Obrecht, stellvertretende Vorsitzende der Robert-Schumann-Gesellschaft, legen den
Fokus auf die letzten Lebensjahre Clara Schumanns, die ihren Ehemann Robert um 40 Jahre überlebte. Bereinigt
von längst überholten Klischees rund um das einstige Wunderkind Clara gibt die digitale Veranstaltung Einblick
in das Leben einer der faszinierendsten Persönlichkeiten der Musikgeschichte.
Die digitale Veranstaltung ist kostenlos. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich und telefonisch unter der
Rufnummer 0211-8995577 oder per E-Mail an Lena.Bauer@duesseldorf.de möglich. Nach erfolgreicher
Anmeldung erhalten die Teilnehmenden eine Bestätigung und weitere Informationen. Der Abend findet im
Rahmen der Düsseldorfer Literaturtage statt und ist eine Kooperation des Heinrich-Heine-Instituts mit der
Robert-Schumann-Gesellschaft.
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16. Mai 2021
Coronaschutz: OSD und Polizei beenden Party in Gerresheim
64 Ordnungswidrigkeitenverfahren am Wochenende eingeleitet
74 Einsätze im Zusammenhang mit der Überwachung oder Durchsetzung der Coronaschutzverordnung
verzeichnete der Ordnungs- und Servicedienst (OSD) der Landeshauptstadt Düsseldorf von Freitag, 14. Mai, bis
Sonntag, 16. Mai. Insgesamt wurden 64 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Freitag, 14. Mai
In einem Wettbüro stellten Einsatzkräfte des OSD fest, dass Wettannahmen in der Form von "click and collect"
angeboten wurden. Die Schließung des Betriebes wurde veranlasst. Darüber hinaus stießen OSD-Einsatzkräfte
im Rahmen der Beschwerdebearbeitung in Friedrichstadt auf eine etwa 80-köpfige Menschenansammlung. Die
Gruppe wurde entzerrt und unter der Androhung weiterer Konsequenzen dazu aufgefordert, ihre Musik
abzuschalten und auseinander zu gehen.
Des Weiteren ahndeten Einsatzkräfte des OSD in der Altstadt drei Verstöße gegen die Einhaltung des 50-Meter-
Radius' um ein Restaurant beim Verzehr von Lebensmitteln und insgesamt 19 Verstöße gegen die Maskenpflicht,
davon acht auf der Rheinuferpromenade und elf in der Altstadt. In einem Fall wurde nach Beleidung der
Einsatzkräfte zusätzlich Strafanzeige erstattet. Zudem wurden in der Altstadt zwei Verstöße gegen die
Ausgangssperre festgestellt.
Samstag, 15. Mai
In einer Wohnung in Gerresheim stießen OSD-Mitarbeiter bei der Bearbeitung einer Lärmbeschwerde auf eine
Party. Der Zutritt wurde zunächst verweigert. Mit Unterstützung der Polizei kam es bei Betreten der Wohnung zu
einer gefährlichen Verletzung am Auge eines Polizisten, sodass zusätzlich der Rettungsdienst hinzugezogen
werden musste. Nach weiterem erheblichen Widerstand wurde - nach vorheriger Androhung - Pfefferspray
eingesetzt. In der Wohnung befanden sich zwölf Gäste, von denen mehrere festgenommen wurden. Dabei kam
es zu einem weiteren tätlichen Angriff gegen die Einsatzkräfte von OSD und Polizei. Ein Partygast wurde durch
OSD-Mitarbeiter zur Polizeiwache in Wersten gebracht. Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet,
Strafanzeigen wurden erstattet.
Auf einer Kundgebung im Hofgarten stellten Einsatzkräfte des OSD fest, dass die vorgegebene Beschränkung
auf maximal 500 Demonstrationsteilnehmer um etwa 300 Teilnehmer überschritten wurde. Die Polizei löste die
Veranstaltung daraufhin auf. Bei der Begleitung einer Demonstration am Landtag ahndeten OSD-Mitarbeiter am
Nachmittag zwei Verstöße gegen die Maskenpflicht. Drei weiteren Demonstrierenden wurde die Teilnahme
untersagt, da sie keine Maske bei sich trugen und sich weigerten, ihre Personalien anzugeben. Am Abend
stellten Einsatzkräfte des OSD bei der Begleitung einer weiteren Demonstration am Landtag zwei Verstöße
gegen die Maskenpflicht fest. Drei ohne Maske angetroffene Demonstrierende wurden wegen unzureichender
Atteste von der Teilnahme ausgeschlossen.
Am Paradiesstrand im Hafen trafen OSD-Mitarbeiter auf eine rund 150-köpfige Ansammlung. Einsetzender
Starkregen führte jedoch dazu, dass die Gruppe sich eigenständig auflöste. Zudem wurden insgesamt 23
Verstöße gegen die Maskenpflicht geahndet, davon 13 auf der Rheinuferpromenade und zehn in der Altstadt.
Sonntag, 16. Mai
In Hassels entdeckten Einsatzkräfte des OSD im Rahmen der Beschwerdebearbeitung eine 18-köpfige Gruppe.
15 Gruppenmitglieder flohen bei der Ankunft der Einsatzkräfte. Gegen die drei Verbliebenen wurden
Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Darüber hinaus wurden insgesamt 20 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht
eingeleitet, davon zehn auf der Rheinuferpromenade und zehn in der Altstadt. In einem Fall wurde zusätzlich
Strafanzeige wegen Beleidung der Einsatzkräfte erstattet.
OSD-Einsatzzahlen
Insgesamt verzeichnete der OSD von Freitag, 14. Mai, bis Sonntag, 16. Mai, 166 Einsätze, von denen 74 im
Zusammenhang mit der Überwachung oder Durchsetzung der Coronaschutzverordnung standen. Die
Gesamtzahl der qualifizierten Gesamteinsätze des OSD seit dem 18. März 2020 beziffert sich auf 27.480, von
denen 13.179 Bezug zur Umsetzung der Coronaschutzverordnung hatten. In der Leitstelle gingen 238 Anrufe zum
Thema Coronaschutz ein. Die Gesamtzahl der zum Thema "Corona" seit dem 18. März 2020 in der OSD-Leitstelle
eingegangenen Anrufe beläuft sich auf 17.799.
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16. Mai 2021
Landeshauptstadt beteiligt sich mit Aktionen am Diversity Tag 2021
Der diesjährige bundesweite Diversity-Tags findet am morgigen Dienstag, 18. Mai, statt. Der Verein "Charta der
Vielfalt e.V." ruft den Tag 2021 zum neunten Mal aus. Auch die Landeshauptstadt Düsseldorf beteiligt sich an
dem Tag: Sowohl das Amt für Gleichstellung als auch das Amt für Soziales planen Aktionen.
2008 hat die Stadt die "Charta der Vielfalt" unterzeichnet und ist auf vielen verschiedenen Ebenen in der
Vielfalts- und Antidiskriminierungsarbeit in der Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft aktiv. Die Persönlichkeit
ist nicht nur geprägt durch das Alter, die ethnische Herkunft und Nationalität, die sexuelle Orientierung, die
Religion und Weltanschauung, das Geschlecht und die geschlechtliche Identität und die körperlichen und
geistigen Fähigkeiten. Auch das Freizeitverhalten, die Ausbildung und Berufserfahrung, das familiäre Umfeld,
der Familienstand, die Gewohnheiten und vieles mehr tragen zur Persönlichkeit und der Vielfalt einer
Gesellschaft bei.
Amt für Gleichstellung Das Amt für Gleichstellung beteiligt sich mit einer Aktion auf Social Media am Diversity
Tag 2021. Auf Einladung des Amtes für Gleichstellung haben Vertreterinnen und Vertreter der Evangelischen
Kirche in Düsseldorf, der Katholischen Kirche in Düsseldorf, der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf und des
Kreises der Düsseldorfer Muslime (KDDM) Videostatements zum Thema "Akzeptanz von gleichgeschlechtlichen
Lebensentwürfen" formuliert.
Die Videostatements zur Fragestellung "Was ist die Haltung Ihrer Glaubensgemeinschaft zur Ehe (und ggf.
Segnung) von gleichgeschlechtlichen Paaren - und wie stehen Sie persönlich dazu?" werden am Diversity Tag
auf der Facebookseite des Amtes für Gleichstellung veröffentlicht unter: www.facebook.com/gleichstellungdus
Amt für Soziales
Auch das Amt für Soziales will dazu aufrufen, die Vielfalt der Gesellschaft anzunehmen und als ein Geschenk zu
begreifen. Anlässlich des Tages präsentieren sich die Beschäftigten des Amtes auf einem Poster und zeigen
damit Flagge für Vielfalt und Toleranz - untereinander, aber auch gegenüber Bürgerinnen und Bürgern. Das
Poster hängt im Fenster des Verwaltungsgebäudes auf der Willi-Becker-Allee 8 und ist unter
www.duesseldorf.de/soziales veröffentlicht.
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16. Mai 2021
Gedenken an die während der NS-Zeit ermordeten Düsseldorfer Sinti
Gedenkveranstaltung am heutigen Sonntag, 16. Mai, an der Figur "Ehra – Kind mit Ball" erinnerte an die
Verfolgung der Sinti
Anlässlich des 81. Jahrestages der Deportation von Düsseldorfer Sinti aus dem städtischen sogenannten
"Zigeunerlager Höherweg" in das Sammellager in Köln-Deutz und von dort in die Ghettos im besetzten Polen
fand am heutigen Sonntag, 16. Mai, zum fünften Mal eine Gedenkveranstaltung statt. Oberbürgermeister Dr.
Stephan Keller, die Düsseldorfer Sinti-Union e.V. und die Mahn- und Gedenkstätte erinnerten damit an den 16.
Mai 1940, an dem das Lager von Polizei und SS umstellt und ein Großteil der dort seit 1937 internierten Sinti
verschleppt wurde.
Der langjährige Vorsitzende der Düsseldorfer Sinti-Union, Rigoletto Mettbach, war nur wenige Tage vor der
Veranstaltung nach längerer Krankheit verstorben. Der Verein und die Sinti-Community wurden bei der
Gedenkveranstaltung durch dessen Witwe Manuela Mettbach und den Sohn Serano Mettbach vertreten.
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller sprach beiden sein Beileid aus.
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: "Ein Großteil der Düsseldorfer Sinti überlebte den
nationalsozialistischen Völkermord nicht. Ihr Leid darf nicht in Vergessenheit geraten. Daher ist es wichtig den
historischen Ereignissen zu gedenken und an die Opfer zu erinnern, auch wenn dies heute coronabedingt nur
im kleinen Kreis möglich ist."
Das Gedenken fand an der Figur "Ehra – Kind mit Ball" am Alten Hafen statt. Die 1997 aufgestellte Figur wurde
nach Entwürfen des Künstlers Otto Pankok gefertigt, der mit den Düsseldorfer Sinti befreundet war. Sie zeigt
das Mädchen Ehra, das den Völkermord überlebt hatte. Um Vandalismus oder Diebstahl zu verhindern, wurde
der Kranz des Oberbürgermeisters im Anschluss an die Gedenkveranstaltung in der Otto-Pankok-Straße im
Stadtteil Eller abgelegt.
Hintergrund:
Die Kölner Messehallen waren nur ein Zwischenstopp für die Familien. Rund 2.500 Sinti und Roma waren zuvor
in Hamburg, Stuttgart und Köln "gesammelt" worden. In Deutz kamen so rund 330 Sinti und Roma aus
Düsseldorf und dem Ruhrgebiet, mehr als 400 aus dem Kölner Stadtgebiet, weitere 200 aus dem Kölner
Regierungsbezirk, aus Aachen, Bonn, Koblenz und Trier zusammen. Am 21. Mai 1940 erfolgte dann vom Bahnhof
Deutz-Tief aus der Abtransport. In Polen wurden die Deportierten in provisorische Unterkünfte eingewiesen und
zu schwerster Zwangsarbeit heranzogen, etwa zum Bau von Grenzbefestigungen, Straßen, Flugplätzen und
Lagern. Viele wurden ermordet: Sie fielen Massenerschießungen oder den Morden in den Vernichtunglagern
zum Opfer.
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14. Mai 2021
Lückenschluss auf zwei Radachsen im Radhauptnetz
Letzter Bauabschnitt für Radverkehrsanlagen auf Karlstraße/Worringer Straße/Kölner Straße gestartet
Das Radwegeprojekt Karlstraße/Worringer Straße geht jetzt in den Endspurt: Der letzte Bauabschnitt wird am
Montag, 17. Mai, begonnen. Der Umbau des Worringer Platzes bildet den Abschluss für ein Schlüsselprojekt
beim Ausbau des Düsseldorfer Radhauptnetzes.
"Der Ausbau des hochfrequentierten Verkehrsknotens Worringer Platz wird gleich zwei wichtige Achsen im
Radhauptnetz vervollständigen. So werden immer mehr Lücken beim Ausbau des Radhauptnetzes geschlossen.
Dies ist ein großer Fortschritt für den Radverkehr in Düsseldorf", betont Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller.
Zwei Lückenschlüsse am Worringer Platz
Mit dem Umbau des Worringer Platzes wird der Zusammenschluss der neuen Radwege auf der Worringer Straße
und der Karlstraße geschaffen. Zukünftig können Radfahrende dort auf der rund 1,3 Kilometer langen Nord-
Süd-Achse vom Wehrhahn bis zum Stresemannplatz durchgehend auf komfortablen Radverkehrsanlagen
entlang einer Hauptverkehrsachse fahren.
Darüber hinaus werden auch die Radwege auf der Kölner Straße über den Worringer Platz zusammengeführt. So
entsteht eine rund 1,6 Kilometer lange Radverkehrsachse vom Oberbilker Markt in Richtung Wehrhahn.
Im Rahmen der Bauarbeiten kommt es zu verkehrlichen Einschränkungen. Ab Montag, 17. Mai steht für den
Verkehr auf der Kölner Straße in Richtung Stadtmitte nur noch eine Fahrspur zur Verfügung. Weitere
notwendige verkehrliche Anpassungen werden im Verlauf der Maßnahme kommuniziert.
Die Gesamtkosten des Projektes belaufen sich auf 2,88 Millionen Euro brutto - inklusive 137.000 Euro
aktivierbarer Eigenleistungen. Planmäßig sollen die Umbauarbeiten am Worringer Platz voraussichtlich bis
Ende August 2021 abgeschlossen sein.
Hintergrund
Aufgrund der komplexen Gegebenheiten wurde die Umsetzung der Radverkehrsmaßnahme
Karlstraße/Worringer Straße in mehreren Abschnitten realisiert.
Achse Karlstraße/Worringer Straße
Bereits 2019 wurde auf dem Teilstück zwischen Am Wehrhahn und Ackerstraße entlang der Worringer Straße auf
einer Länge von rund 400 Meter beidseitig ein Radfahrstreifen markiert. Dazu waren im Knoten Worringer
Straße/Gerresheimer Straße erhebliche Umgestaltungen erforderlich. Ferner wurde die gesamte Ampelanlage
erneuert und um eigene Fahrradsignale ergänzt.
Im Sommer 2020 wurde ein weiteres Teilstück des Projektes fertiggestellt. Auf der Karlstraße wurde zwischen
Stresemannplatz und Kurfürstenstraße in beiden Fahrtrichtung ein neuer Radweg angelegt. Im Rahmen der
Sanierung der Fahrbahndecke wurden die einzelnen Fahrstreifen neu angeordnet und eine gesicherte
Radwegeführung markiert. Gleichzeitig wurden auch die Ampeln an den Einmündungen von Bismarck-,
Friedrich-Ebert- und Kurfürstenstraße umgebaut und für den Radverkehr optimiert.
Achse Kölner Straße
2018 wurde hier zuletzt auf dem Straßenabschnitt zwischen Worringer Platz und Gerresheimer Straße beidseitig
auf den rechten Fahrspuren Radverkehrsanlagen mit einer Gesamtbreite von 3,25 Metern markiert. An den nicht
signalisierten Einmündungen wurden die Radfahrstreifen, wie üblich, rot eingefärbt.
Weitere Informationen zum Thema Radverkehr in Düsseldorf finden sich online unter
www.duesseldorf.de/radschlag.
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14. Mai 2021
Coronaschutz: OSD ahndet Verstöße am Vatertag
99 Einsätze im Zusammenhang mit der Überwachung oder Durchsetzung der Coronaschutzverordnung
verzeichnete der Ordnungs- und Servicedienst (OSD) der Landeshauptstadt Düsseldorf an Christi Himmelfahrt
am Donnerstag, 13. Mai. Insgesamt wurden 153 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Mittwoch 12. Mai
Bei einem Friseur in Altstadt stellten OSD-Einsatzkräfte zwei Verstöße gegen die Maskenpflicht fest. Der
Verantwortliche kam der Aufforderung, eine Maske aufzusetzen, erst nach mehrmaliger Aufforderung nach. Eine
Kundin trug ebenfalls keine Maske und konnte zudem kein aktuelles negatives Corona-Testergebnis vorweisen.
Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet.
In einem weiteren Friseursalon und einem Geschäft in der Stadtmitte leiteten OSD-Mitarbeiter jeweils zwei
Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht ein. Darüber hinaus ahndeten
Einsatzkräfte des OSD insgesamt 33 Verstöße gegen die Maskenpflicht im Stadtgebiet, davon sechs auf der
Rheinuferpromenade und 24 in der Altstadt.
In Wersten wurde zudem ein Verstoß gegen die Ausgangssperre festgestellt: sechs der sieben angetroffenen
Jugendlichen flohen, es wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Donnerstag, 13. Mai
Am Abend stießen OSD-Einsatzkräfte auf der Kurzen Straße in der Altstadt auf eine große
Menschenansammlung vor einem Außer-Haus-Verkauf. Der Betreiber wurde unter Androhung der Untersagung
des weiteren Verkaufs belehrt und die Kurze Straße geräumt.
Darüber hinaus wurden zwei Ordnungwidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen die
Kontaktbeschränkungen eingeleitet. Zudem ahndeten Einsatzkräfte des OSD am "Vatertag" insgesamt 109
Verstöße gegen die Maskenpflicht, davon 80 auf der Rheinuferpromenade und 29 in der Altstadt.
Die Rheinuferpromenade war im Tagesverlauf unterschiedlich stark besucht. Die Menschenansammlungen
wurde durch Lautsprecherdurchsagen und persönliche Ansprachen entzerrt.
OSD-Einsatzzahlen
Insgesamt verzeichnete der OSD am Mittwoch, 12. Mai, und am Himmelfahrtstag, Donnerstag, 13. Mai, 195
Einsätze, von denen 99 im Zusammenhang mit der Überwachung oder Durchsetzung der
Coronaschutzverordnung standen. Die Gesamtzahl der qualifizierten Gesamteinsätze des OSD seit dem 18. März
2020 beziffert sich auf 27.314, von denen 13.105 Bezug zur Umsetzung der Coronaschutzverordnung hatten. In der
Leitstelle gingen 61 Anrufe zum Thema Coronaschutz ein. Die Gesamtzahl der zum Thema "Corona" seit dem 18.
März 2020 in der OSD-Leitstelle eingegangenen Anrufe beläuft sich auf 17.561.
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14. Mai 2021
1. Dialogforum zum Opernhaus der Zukunft
Online-Forum, Webseite und Infogalerie: Bürgerinnen und Bürger können sich ab dem 18. Mai auf
unterschiedlichen Wegen beteiligen
Am 18. Mai startet im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Opernhaus der Zukunft das erste Dialogforum.
Von 19 bis 21 Uhr können interessierte Bürgerinnen und Bürger an der digitalen Veranstaltung teilnehmen und
auch ihre Fragen, Anregungen und Wünsche mitteilen. Die Teilnahme ist über die Webseite zur
Bürgerbeteiligung www.dialog-opernhaus-duesseldorf.de möglich. Für das Dialogforum ist eine vorherige
Anmeldung oder Registrierung nicht notwendig.
Im ersten Dialogforum werden Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller, Kulturdezernent Hans-Georg Lohe, Prof.
Christoph Meyer, Generalintendant der Deutschen Oper am Rhein, und Alexandra Stampler-Brown,
Geschäftsführende Direktorin der Deutschen Oper am Rhein, die bisherigen Erkenntnisse zum Opernhaus der
Zukunft und das weitere Verfahren erläutern sowie auf Fragen eingehen.
Marc Grandmontagne, Geschäftsführender Direktor des Deutschen Bühnenvereins, hält einen Gastbeitrag zum
Thema "Opernhaus als Mehrwert für alle". Bürgerinnen und Bürger können ihre Anmerkungen und Fragen in den
Chat schreiben oder sich mit ihrer Zustimmung zum Dialogforum schalten lassen. Das Dialogforum wird durch
das Büro Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH (ISR) und Maria Beck, MB Performance Beratung aus
Düsseldorf, moderiert.
Website zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Darüber hinaus geht parallel ab Dienstag, 18. Mai, die Website zur Öffentlichkeitsbeteiligung online. Die
Bürgerinnen und Bürger können sich dort über die bisherigen Untersuchungsergebnisse und
Machbarkeitstudien zum Opernhaus umfassend informieren. Zudem haben sie die Möglichkeit, sich auf der
Website aktiv zu beteiligen: Sie können so im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung darstellen, was sie bewegt,
die Meinungen und Anregungen anderer Düsseldorferinnen und Düsseldorfer sehen, gemeinsam diskutieren
und in einen kreativen Dialog treten. Hierfür ist eine Anmeldung/Registierung auf der Webseite erforderlich.
Die Webseite ist unter folgendem Link zu erreichen: www.dialog-opernhaus-duesseldorf.de
Neben den digitalen Formaten wird ab Dienstag, 18. Mai, zentral an der Alten Kämmerei, Marktplatz 5-6, eine
Infogalerie eingerichtet. Bürgerinnen und Bürger können sich hier über das Beteiligungsverfahren informieren.
Zudem können Bürgerinnen und Bürger ihre Meinung auch auf postalischem Wege mitteilen: Entweder, indem
sie einen Brief an das betreuende Büro ISR: ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Friedrich-Ebert-
Straße 1, 40210 Düsseldorf, mit dem Stichwort "Opernhaus der Zukunft" schicken oder einen Brief bzw. eine
Postkarte mit dem Stichwort in die vorbereitete Box im Foyer des Rathauses einwerfen.
Zwei weitere Phasen in Planung
Fortgeführt wird die Öffentlichkeitsbeteiligung mit weiteren Dialogforen mit Expertinnen und Experten. Die
nächsten Dialogforen sind für Donnerstag, 10. Juni, und für Mittwoch, 25. August, geplant. Die Informationen auf
der Website werden um die jeweiligen Ergebnisse ergänzt.
Parallel laufen derzeit die Vorbereitungen für den Bürgerrat. Insgesamt wurden rund 1.000 Einladungsschreiben
in Zusammenarbeit mit dem Amt für Statistik und Wahlen unter strenger Beachtung der Datenschutzvorgaben
an eine zufällig ausgewählte repräsentative Personengruppe der Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger in der
Landeshauptstadt Düsseldorf verschickt. Auf Grundlage der Rückmeldungen werden die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer des Rates nun gelost.
Die 30 Bürgerinnen und Bürger werden ab Juni in drei moderierten 10er-Gruppen gezielt über Fragestellungen
zum Opernhaus der Zukunft diskutieren. Die Sitzungen finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, damit
der Bürgerinnen- und Bürgerrat sich in einem geschützten Raum austauschen kann. Aufgrund der derzeitigen
Pandemielage werden die Treffen digital stattfinden. Die gemeinsam erarbeiteten Ergebnisse werden im dritten
Diskussionsforum vorgestellt.
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