19. März 2020
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1. April 2020
Corona-Krise
Videobotschaft von OB Geisel: "Wir sind für die Düsseldorfer Wirtschaft da!"
Hilfen der städtischen Wirtschaftsförderung werden gut angenommen/Über 1.300 Beratungen
Mit einer weiteren Videobotschaft wendet sich Oberbürgermeister Thomas Geisel am Mittwoch, 1. April, an die
Düsseldorfer Wirtschaft. Darin stellt er die Maßnahmen der städtischen Wirtschaftsförderung in Zeiten der
Corona-Krise vor, die schnell umgesetzt wurden und so den Unternehmen in Not helfen. Dazu gehört
beispielsweise die eingerichtete Infohotline zur telefonischen Beratung sowie ein Hilfsfonds für Unternehmen,
die durch die Corona-Krise von der Insolvenz bedroht sind. Hier der Link zum Video:
https://youtu.be/3mcY_beFrDs
Telefonische Beratung über Infoline und Rückruf-Service
Die Wirtschaftsförderung hat umgehend auf die Corona-Krise sowie auf die Auswirkungen für Unternehmen
reagiert und einen Informationsdienst mit Rückruf-Service für die Düsseldorfer Wirtschaft eingerichtet. "Der
Rückruf-Service wird gerne in Anspruch genommen", sagt Oberbürgermeister Thomas Geisel. "Die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantworten Fragen, die Sie an die E-Mail-Adresse business@duesseldorf.de
richten können. Dort können Sie ihr Anliegen schildern und bekommen dann qualifizierten Rat in Form eines
Rückrufes, der Ihnen sehr, sehr schnell zugehen wird."
Seit Einrichtung der Hotline wurden über den Informationsdienst schon 1.369 Beratungen (Stand: 1.4.)
durchgeführt, beispielsweise zu Verständisfragen aus den Allgemeinverfügungen, den Soforthilfeprogrammen
von Bund und Land, zu Krediten und Bürgschaften, zu Kurzarbeitergeld und zu vielen individuellen Nöten und
Ängsten. Auch der zusätzlich zur Hotline eingeschaltete Rückrufservice wird gut angenommen: Dort sind allein
535 Firmen (Stand: 1.4.) beraten worden. Hier wird das Team der Wirtschaftsförderung auch von Kolleginnen und
Kollegen des Stadtplanungsamtes und des Liegenschaftsamtes unterstützt.
Städtischer Hilfsfonds zur Überbrückung
Zudem konnten akut von einer Insolvenz bedrohte Unternehmen mit Sitz in Düsseldorf seit dem 18. März eine
pauschale Finanzhilfe als Überbrückung beantragen. Diese Überbrückung wurde angeboten, bis die
angekündigten Soforthilfen von Bund und Land greifen, die seit vergangenem Freitag auf enorm großes
Interesse stoßen. Das kommunale Angebot wurde ebenso rege wahrgenommen. Bis Mittwoch, 1. April, sind rund
740 Anträge eingegangen, rund 90 positive Bescheide sind bereits ergangen. Die ersten zwei Antragsteller haben
aktiv ihren Antrag der kommunalen Hilfe zurückgezogen, da sie seit gestern eine Bestätigung der Soforthilfe aus
den Bundesmitteln vorliegen haben.
Daran zeigt sich, dass das städtische Instrument mit dem klaren Ziel der Insolvenzverhinderung an einigen,
sehr drängenden Stellen helfen konnte und nun die Mittel der übergeordneten Ebene fließen. In Bedrängnis
geratene Unternehmen können ferner bei der Stadt Düsseldorf seit dem 18. März eine Stundung städtischer
Steuern beantragen. Auch diese Option haben bereits rund 270 Antragsteller genutzt.
Hintergrund:
Die Infoline für Unternehmen ist werktags von 9 bis 18 Uhr zur erreichen. Der Rückruf-Service kann natürlich
rund um die Uhr - auch am Wochenende - bestellt werden.
Rückruf-Service: E-Mail an business@duesseldorf.de - "Schreiben Sie uns Ihr Anliegen - wir rufen zurück."
Infoline: werktags 9 bis 18 Uhr unter 0211-8990136
Auch haben die Düsseldorfer Kammern Hotlines für Unternehmen, die Beratung benötigen, eingerichtet.
Gemeinsam ist die Stadt mit der Industrie- und Handelskammer Düsseldorf sowie der Handwerkskammer
Düsseldorf für die Düsseldorfer Wirtschaft da:
Industrie- und Handelskammer Düsseldorf: 0211-3557666
Handwerkskammer Düsseldorf: 0211-8795555
Informationen, Antragsformulare und Kontaktdaten hat die städtische Wirtschaftsförderung auf dem neuen
Corona-Portal zusammengestellt:
corona.duesseldorf.de/zielgruppen/unternehmen
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1. April 2020
Hilfsaktion in der Corona-Krise
Stadt verteilt täglich über 600 Proviantpakete für Obdachlose
In städtischer Kantine werden morgens Proviantpakete gepackt und dann von Hilfsorganisationen stadtweit
verteilt
Um Obdachlosen in der Corona-Krise zusätzlich zu helfen, verteilt die Landeshauptstadt Düsseldorf derzeit
Proviantpakete an Düsseldorfer Hilfsorganisationen. Über 600 Pakete werden täglich ab dem frühen Morgen an
die Organisationen ausgegeben, die diese noch am gleichen Tag an Obdachlose im gesamten Stadtgebiet
weiterverteilen. Die Aktion wurde in Zusammenarbeit mit sämtlichen Trägern und Einrichtungen der
Düsseldorfer Wohnungslosenhilfe ins Leben gerufen.
Miriam Koch, Leiterin des Amtes für Migration und Integration: "Insbesondere für obdachlose Menschen ist es
aktuell ganz schwierig sich über Wasser zu halten. Da gilt dann auch nicht die Empfehlung 'Stay Home, Stay
Safe', da es dieses Zuhause einfach nicht gibt. Um aber wenigstens die Versorgung mit Lebensmitteln zu
gewährleisten, haben wir dann sehr schnell Zulieferer engagiert."
Einer der Zulieferer ist die städtische Kantine an der Willi-Becker-Allee 7. Hier produzieren die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter rund 200 Proviantpakete für die Streetworker von Axept und fiftyfifty sowie für die Knackpunkt
Notschlafstelle für Mädchen und junge Frauen. Auch der Party-Service Fröhlich aus Heerdt beteiligt sich an der
Aktion: Insgesamt 325 Pakete verteilt der Familienbetrieb an die Tagesstätten der Diakonie (Shelter, Café Pur
und Horizont), an zwei Notschlafstellen der franzfreunde, an den GuteNachtBus, an die Notschlafstelle Graf-
Adolf-Straße sowie an das Ausweichquartier der Frauen-Notschlafstelle. Die Brauerei Schumacher beliefert
zudem die Drogenhilfe und Flingern mobil sowie die Notschlafstellen Vogelsanger Weg und Aldekerkstraße.
Die Proviantpakete bestehen unter anderem aus Brötchen, frischem Obst, Snacks sowie einem Heiß- oder
Kaltgetränk. Alle Düsseldorfer Hilfsorganisationen können zentral an die Stadt melden, welchen Bedarf sie
jeweils haben und werden dann mit der erforderlichen Menge an Proviantpaketen versorgt. Aufgrund der
großen Nachfrage wird die ursprünglich bis zum 19. April befristete Aktion voraussichtlich auch weit nach
Ostern fortgeführt.
Ein Video zu diesem Thema finden Sie auf YouTube unter: youtu.be/oond6-1RZeE
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1. April 2020
Rohbau der neuen Mensa für die Gesamtschule Stettiner Straße fertiggestellt
Landeshauptstadt Düsseldorf investiert rund 4,1 Millionen Euro/Gesamtbauprojekt ist im Zeitplan
Die Gesamtschule Stettiner Straße erhält eine neue Mensa. Mit Blick auf den Coronavirus wurde das
obligatorische Richtfest nach Fertigstellung des Rohbaus diesmal nicht gefeiert. Oberbürgermeister Thomas
Geisel äußert sich in einer Videobotschaft zum Baufortschritt am Schulstandort in Garath. Das Video ist im
Laufe des Tages bei Youtube zu finden unter dem Link: www.youtube.com/stadtduesseldorf
Oberbürgermeister Thomas Geisel: "Auch in Zeiten des Coronavirus werden die Projekte der Landeshauptstadt
Düsseldorf weiter mit Tempo vorangetrieben. Daher freue ich mich, dass nach der Eröffnung des
Erweiterungsbaus und der Zweifach-Sporthalle mit der neuen Mensa jetzt auch der letzte Baustein zur
Fertigstellung der Gesamtschule an der Stettiner Straße Gestalt annimmt. Mit der Schule in Garath tragen wir
der hohen Nachfrage nach Gesamtschulplätzen Rechnung und bieten den Schülerinnen und Schülern
gleichzeitig einen attraktiven und modernen Bildungsstandort."
Realisiert wird das Bauprojekt vom städtischen Tochterunternehmen Immobilien Projekt Management GmbH
(IPM). Die Kosten für den Neubau der Mensa einschließlich des Umbaus der Verwaltung liegen bei rund 4,1
Millionen Euro, wobei ein Teil der Kosten durch die Städtebauförderung Garath 2.0 finanziert wurde.
Stadtdirektor und Schuldezernent Burkhard Hintzsche: "Es ist toll und wichtig, dass das Projekt trotz der
aktuellen Umstände im Zeitplan ist und realisiert wird. Neben den Schülerinnen und Schülern profitieren auch
die Lehrerinnen und Lehrer von der Sanierung. Um der sich verändernden Lern- und Bildungslandschaft
gerecht zu werden, müssen auch dem Lehrpersonal entsprechende räumliche Gegebenheiten zur Verfügung
stehen, um sich wichtigen Themen wie Schulsozialarbeit und Berufsberatung in der notwendigen Sorgfalt
widmen zu können. Das wird am Standort Stettiner Straße realisiert. Ich hoffe sehr, dass wir in absehbarer
Zukunft alle gemeinsam den Standort mit Leben füllen können."
Durch einen Anbau mit Pultdach und großzügiger Glasfassade, der eine zusätzliche Nutzfläche von rund 360
Quadratmetern schafft, wurde im mittleren Teil des Verwaltungstraktes eine neue, größere Mensa errichtet.
Diese wird notwendig, da die Bestandsmensa nicht mehr für die steigende Schülerzahl am Schulstandort
ausreicht. Parallel dazu entstehen im Bestandsgebäude Büro- und Beratungsräume für die Schulleitung, die
Schulsozialarbeit und die Berufsberatung. Insgesamt wird eine Fläche von 2.270 Quadratmetern saniert.
Über 900 Schüler lernen an der Stettiner Straße
An der Stettiner Straße 98 wird seit dem 1. August 2016 nach und nach, beginnend mit der Jahrgangsstufe 5,
eine Gesamtschule mit den Sekundarstufen I und II errichtet. Die Schule wird vierzügig geführt. 672 Schüler der
Jahrgangsstufe 5 bis 10, sowie 234 Schüler der Jahrgangsstufe 11 bis 13 werden dort künftig unterrichtet.
Der Neubau der Mensa ist mit dem Umbau der Verwaltung der letzte Bauabschnitt des Großprojektes an der
Stettiner Straße. Der bereits zum Schuljahr 2019/2020 in Betrieb genommene Erweiterungsneubau enthält die
am Standort notwendigen zusätzlichen Klassenräume und die naturwissenschaftlichen Fachräume. Am 6. März
dieses Jahres konnte zudem bereits eine neue Zweifach-Sporthalle der Schule übergeben werden.
Die Gesamtkosten für das Bauprojekt betragen rund 25,8 Millionen Euro brutto gemäß der Ausführungs- und
Finanzierungsbeschlüsse vom 18. Mai 2017 und 12. Februar 2019. Das gesamte Projekt wird trotz der aktuellen
Umstände pünktlich zum zweiten Quartal 2020 schlüsselfertig umgesetzt. Damit werden aktuell sämtliche
Rahmendaten des Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses eingehalten.
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1. April 2020
Theodor-Heuss-Brücke: Schadstellen auf der Fahrbahn werden behoben
Auf der Theodor-Heuss-Brücke werden in der kommenden Woche Schadstellen auf der Fahrbahn behoben.
Wegen der Arbeiten wird von Montag, 6. April, bis einschließlich Gründonnerstag, 9. April, zwischen 8 und 15 Uhr
in beiden Fahrtrichtungen wechselseitig jeweils eine Fahrspur für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt. Die
Kosten für die Sanierungsarbeiten belaufen sich auf rund 20.000 Euro.
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1. April 2020
Haupt- und Finanzausschuss tagt im Rathaus
Sitzung am 8. April wird auch im Livestream übertragen
Der Haupt- und Finanzausschuss kommt am Mittwoch, 8. April, zu seiner Sitzung im Rathaus, Marktplatz 2,
zusammen. Themen auf der Tagesordnung sind unter anderem der Neubau der Rad- und Fußgängerbrücke am
Kennedydamm, ein Bericht zum Park & Ride in und um Düsseldorf sowie Flächennutzungsplanänderungen
"Östlich Völklinger Straße" und "Nordöstlich Halbinsel Kesselstraße". Sitzungsbeginn im Plearsaal ist um 15 Uhr.
Die Sitzung ist öffentlich und kann auch im Internet auf dem Online-Portal der Landeshauptstadt Düsseldorf
per Livestream verfolgt werden unter: www.duesseldorf.de/rat/live.html
Die Tagesordnung und die Unterlagen zu dieser Sitzung sind im Internetangebot der Landeshauptstadt
Düsseldorf zu finden unter: www.duesseldorf.de/medienportal/sitzungen.html
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1. April 2020
Übergangskonstruktion an der Hochstraße Hansaallee wird erneuert
An der Hochstraße Brüsseler Straße/B7 über die Hansaallee ist eine Übergangskonstruktion in Fahrtrichtung
Osten defekt und muss erneuert werden. Infolge des zur Zeit geringen Verkehrsaufkommens werden die
notwendigen Arbeiten kurzfristig vom Montag, 6. April, bis Sonntag, 19. April, vorgenommen. Die Kosten für die
Sanierungsarbeiten belaufen sich auf rund 230.000 Euro.
Im Zuge der Arbeiten wird die Brüsseler Straße/B7 in Fahrtrichtung Osten (stadteinwärts) in den Nachtstunden
von 20 bis 5 Uhr vollgesperrt. Umleitungsstrecken über die Rheinkniebrücke werden ausgeschildert. Zur
Gewährleistung des Verkehrs außerhalb dieser Arbeitszeiten wird tagsüber eine provisorische Abdeckung der
Übergangskonstruktion mit einer Stahlplatte vorgenommen. Die Fahrtrichtung Westen (stadtauswärts) ist nicht
betroffen.
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31. März 2020
Die Corona-Zahlen vom 31. März
Mit Stand Dienstag, 31. März, 16.30 Uhr, wurde - seit dem 3. März - bei insgesamt 460 Düsseldorferinnen und
Düsseldorfern eine Infektion mit dem Coronavirus diagnostiziert. Davon werden (Stand: 31. März, 8 Uhr) 66 in
Krankenhäusern behandelt, davon 27 auf Intensivstationen. Knapp 500 Menschen befinden sich noch in
häuslicher Quarantäne. 4 Menschen, die mit dem Coronavirus infiziert waren, sind bisher in Düsseldorf
gestorben. 107 Düsseldorferinnen und Düsseldorfer sind inzwischen genesen.
Am Dienstag, 31. März, wurden bis 16.30 Uhr 74 Abstriche im Diagnostikzentrum vorgenommen, hinzu kommen
31 mobile Abstriche. Im Drive-In-Testzentrum wurden am Dienstag, 31. März, bis 16 Uhr insgesamt 142 Abstriche
vorgenommen. Beim Corona-Informationstelefon unter 0211-8996090 wurden am Dienstag, 31. März, bis 17 Uhr
insgesamt 740 Anrufe beantwortet.
Versorgungshotline des Amtes für Soziales
Die Versorgungshotline des Amtes für Soziales unter der Rufnummer 0211-8998999 verzeichnet am Dienstag, 31.
März, bis 16 Uhr insgesamt 64 Anrufe. Seit 14. März haben sich insgesamt 1.120 Düsseldorferinnen und
Düsseldorfer an die Versorgungshotline gewandt. Rund 76 Prozent der Anrufenden hatten bisher keinen
konkreten Hilfebedarf, sondern allgemeine Fragen zur Corona-Krise oder boten ihre Hilfe an (101 Personen).
Rund 24 Prozent der Anruferinnen und Anrufer konnten konkrete Vorschläge zur Hilfe unterbreitet werden.
Informationsdienst für Düsseldorfer Unternehmen
Der Informationsdienst für Düsseldorfer Unternehmen ist wochentags von 9 bis 18 Uhr unter 0211-8990136 zu
erreichen. Bis 16 Uhr wurden am Dienstag, 31. März, 62 Unternehmen telefonisch über die Hotline beraten. Über
den E-Mail-Rückruf-Service sind zudem 20 E-Mails eingegangen und telefonisch beantwortet worden. Somit
wurden am Dienstag 82 Unternehmen telefonisch beraten. Kumuliert sind seit dem 18. März 1272 Beratungen
(757 im Informationsdienst; 515 Rückruf-Service) durchgeführt worden. Zudem sind insgesamt bislang 740
Anträge auf Finanzhilfen über das Online-Formular eingegangen. Darüber hinaus erfolgten zahlreiche
Beratungen über direkte Kontakte von Unternehmen zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
Wirtschaftsförderung.
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31. März 2020
Virtuelles Gedenken: Mahn- und Gedenkstätte erinnert an Kriegsende und Befreiung 1945
Aufgrund der Entwicklungen rund um das Coronavirus wird das Gedenken in diesem Jahr mit einer Aktion
virtuell bei Facebook und Instagram stattfinden
Mit der Aktion "Im Kessel - 17 Tage im April" erinnert die Mahn- und Gedenkstätte nun an das Kriegsende und
die Befreiung 1945. Aufgrund der Entwicklungen rund um Corona und der damit verbundenen vorübergehenden
Schließung des Instituts wird das Gedenken in diesem Jahr virtuell bei Facebook und Instagram stattfinden: 17
Tage lang wird jeden Mittag eine Geschichte mit dazugehörigem Foto gepostet, das an einen Apriltag aus dem
Jahre 1945 erinnert. Die Serie beginnt am (morgigen) 1. April (Schließung des Ruhrkessels am 1. April 1945) und
läuft täglich bis zum 17. April (Befreiung der Stadt und Kriegsende an Rhein und Ruhr). Es wir dabei von
militärischen und politischen Ereignisse und Entwicklungen erzählt, darunter auch die so genannten
"Kriegsendphase-Verbrechen", bei denen Gestapobeamte und SS-Angehörige Gefangene oder Zwangsarbeiter
ermordeten, aber natürlich auch von der "Aktion Rheinland", die spektakuläre Übergabe der Stadt. Am 17. April
wird die Gedenkstätte zusätzlich einen Podcast zum Thema online stellen.
Die Serie kann über den Facebook-Kanal (https://de-de.facebook.com/MahnundGedenkstaetteDuesseldorf)
und Instagram-Auftritt (zu finden unter Mahn und Gedenkstätte DÜS bzw. mahn_und_gedenkstaettedus) der
Mahn- und Gedenkstätte Düsseldorf verfolgt werden.
Zum historischen Hintergrund
Die letzten Wochen des Zweiten Weltkrieges verliefen auch in Düsseldorf höchst dramatisch: Die Stadt war
zweigeteilt. Während das linksrheinische Düsseldorf bereits am 2./3. März 1945 von den Westalliierten befreit
worden war, konnte der rechtsrheinische Teil, die eigentliche Kernstadt, erst am 17. April eingenommen werden.
In diesen Wochen ereigneten sich noch einmal zahlreiche Verbrechen der Nationalsozialisten. Fanatischer
Durchhaltewillen paarte sich mit Untergangspanik und extremer Aggression.
Der "Ruhrkessel"
Die Alliierten hatten Düsseldorf, das Ruhrgebiet und das Bergische Land eingekesselt (daher auch der Name
der Aktion "Im Kessel"). Der "Ruhrkessel" wurde täglich kleiner. Unter höchst kritischen Verhältnissen und mit
weiteren Opfern konnte die Stadt schließlich am Mittag des 17. April befreit werden - ohne weitere
Kampfhandlungen. Jedoch waren noch wenige Stunden vor dem Einmarsch der US-Soldaten tapfere
Düsseldorfer Bürger als "Kriegsverräter" hingerichtet worden, weil sie mit den Alliierten
Waffenstillstandsverhandlungen geführt hatten.
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31. März 2020
OSD informiert jetzt mit Handzettel zu Corona
Mitarbeiter des Ordnungs- und Servicedienstes führen in diesen Tagen viele Gespräche zur Vorbeugung
gegenüber dem Coronavirus/Handzettel dient ab sofort zur unterstützenden Information
Viele Gespräche führen die Mitarbeiter des städtischen Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) bei ihren
Einsätzen gegenwärtig alltäglich im Zusammenhang mit den Bestimmungen zum Schutz der Bevölkerung vor
dem Coronavirus. Zur Unterstützung geben sie ab sofort auch Handzettel aus, auf denen die
Schutzvorkehrungen und Verhaltensregeln kurz und prägnant umrissen sind.
"Auch wenn sich die Mehrheit der Privatleute im Hinblick auf die Kontaktsperre bisher an die Regeln halten, ist
nach dem Eindruck der OSD-Mitarbeiter der Informationsbedarf der Menschen auf den Straßen und Plätzen
noch sehr groß. Um die Bevölkerung vor Ort noch besser informieren zu können, ist nun ein Handzettel
erarbeitet worden", erklärt Ordnungsdezernent Christian Zaum.
Darauf finden sich die in dieser Zeit wichtigen Verhaltenshinweise wie "Möglichst zu Hause bleiben",
"Ansammlungen vermeiden", "Abstand halten" Tipps, was zu tun ist, wenn jemand Erkältungssymptome zeigt,
Hinweise zur Öffnung von Geschäften und Gastronomie sowie zu Veranstaltungen und wichtige
Telefonnummern, wie die der Corona-Hotline 0211-8996090 und die Rufnummer, unter der besonders
gefährdete Menschen Hilfe, zum Beispiel beim Einkaufen, erhalten: 0211 89-98999.
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31. März 2020
500.000 Euro und 11.000 ehrenamtliche Stunden für Düsseldorfer in Not
Pünktlich zu ihrem 15-jährigen Bestehen kann die Bürgerstiftung
Düsseldorf erneut eine überaus positive Bilanz ihrer Arbeit ziehen. So wurden allein im
vergangenen Jahr 60 unterschiedliche Projekte, kleinere und größere gleichermaßen, wieder
mit einer Summe von insgesamt 500.000 Euro ermöglicht. Hinzu kommen erneut 11.000
ehrenamtlich geleistete Arbeitsstunden der 80 so genannten Zeitstifter mit einem Geldwert
von mehreren hunderttausend Euro in den Fördermaßnahmen für bedürftige Familien,
Kinder, junge Erwachsene und Senioren. Als wesentlicher Partner der ersten Stunde stand
die Stadtsparkasse Düsseldorf auch in 2019 fest an der Seite der Bürgerstiftung und trug
wieder mit dazu bei, dass die Verwaltungskosten bei nur etwa 4,2 Prozent lagen.
Längst hat sich die Bürgerstiftung Düsseldorf zu einer wichtigen, durch Privatinitiative
getragenen, sozialen Einrichtungen in der Landeshauptstadt entwickelt. Sie steht – mithilfe
der breiten Unterstützung der Stadtgesellschaft – dafür, Verantwortung zu übernehmen und
Veränderungen zu gestalten. „Durch unser großes Netzwerk und die Nähe zu den Menschen
und Themen vor Ort, sehen wir, wo es Probleme und Missstände gibt, und können schnelle
und unbürokratische Hilfe leisten“, erklärt Sabine Tüllmann, Vorstandsvorsitzende der
Bürgerstiftung. So wurden im Laufe der vergangenen 15 Jahre rund 20 eigene Projekte ins
Leben gerufen, mit denen nicht nur aktuelle Not gelindert werden soll, sondern die sich
langfristig und nachhaltig um Themen wie Bildung und Erziehung oder Altersarmut und
Einsamkeit im Alter oder die Unterstützung an Krebs erkrankter Düsseldorfer und ihrer
Angehörigen kümmern. „Wir beobachten in den letzten Jahren verstärkt, dass humanitäre
Hilfe immer wichtiger wird und setzen uns dann ein, wenn öffentliche Mittel nicht ausreichend
zu Verfügung stehen“, erläutert Suzanne Oetker-von Franquet, Vorsitzende des Stiftungsrats
der Bürgerstiftung. Ein gutes Beispiel für ein solches dauerhaftes humanitäres Engagement
ist die Unterstützung der Krebsberatung Düsseldorf. So hat die Bürgerstiftung die
Beratungsstelle nicht nur im Jahr 2009 als Mitgründer ins Leben gerufen und seitdem
konsequent gefördert, sondern ihr auch in 2019 zum zehnjährigen Jubiläum insgesamt
100.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Dass dieses finanzielle und menschliche Engagement nur mithilfe vieler großer und kleiner
(Zeit)Spender, die der Bürgerstiftung ihr Vertrauen schenken, möglich ist, versteht sich von
selbst. Zu ihren größten Förderern gehört seit 2018 die Deutsche Postcode Lotterie. „Die
Bürgerstiftung Düsseldorf vereint die Kernbereiche unserer Förderung als Soziallotterie. Sie
unterstützt den Natur- und Umweltschutz und fördert gleichzeitig sozialen Zusammenhalt
sowie Chancengleichheit – und das von jung bis alt. Daher fördern wir dank unserer
Teilnehmer diverse Projekte der Bürgerstiftung wie zum Beispiel die „Bolzplatzhelden“,
„Insektenhotels“ und „Musik verbindet“. Nicht zuletzt ging der Traumtaler 2019 in Höhe von
einer halben Million Euro an das Projekt „lebendige Schulhöfe“. Von Schulgärten, über grüne
Klassenzimmer unter Bäumen, bis hin zu neuem Lebensraum für Insekten und Vögel: Das
Projekt ist ein Vorbild für die Schaffung von Grünflächen in ganz Deutschland“, erläutert
Petra Rottmann, Head of Charities der Deutschen Postcode Lotterie, das Engagement.
Neben so mancher Großspende, die die Bürgerstiftung immer wieder erreicht, tragen aber
jede einzelne Spende, jeder einzelne Euro dazu bei, Menschen in Not zu unterstützen.
Deutlich wird dies immer wieder aufs Neue bei der im Sommer 2015 ins Leben gerufenen
Spendenaktion „Düsseldorf setzt ein Zeichen“. Neben der einen oder anderen großen
Spende haben in 2019 insbesondere sehr viele kleine Spenden dafür gesorgt, dass
insgesamt 180.000 Euro für Menschen in akuten Notsituationen zusammenkamen.
Förderungen sind auch möglich durch Einzahlungen in das Stiftungskapital der
Bürgerstiftung. Zum Kreis der Stifter, die der Kompetenz der Bürgerstiftung vertrauen und
ihren langfristigen, ganz persönlichen Beitrag leisten wollen – ihre Zahl ist, bei einem
Stiftungskapital von rund 5,7 Millionen Euro, im vergangenen Jahr auf gut 90 gestiegen –
gehört seit dem vergangenen Jahr auch die Düsseldorferin Tatjana Meixner. Ihr ist – getreu
dem Motto der Bürgerstiftung „von Düsseldorfern für Düsseldorfer“ – insbesondere die
nachhaltige Förderung von Bildung in ihrer Heimatstadt wichtig. „Der Grund für mein
Engagement liegt sicher in meinen Wurzeln. Ich stamme aus der klassischen
Arbeitnehmerschaft und habe selbst erlebt, dass Bildungs- und Berufschancen
Lebenschancen sind“, sagt sie. Weil sie das Glück hatte, so Meixner, diese Möglichkeiten zu
bekommen, liege es ihr heute sehr am Herzen dabei mitzuhelfen, anderen Menschen
individuelle Chancen zu eröffnen.
Wer mehr über die Bürgerstiftung Düsseldorf erfahren möchte, findet alle wichtigen
Informationen auf der Internetseite http://www.buergerstiftung-duesseldorf.de.
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30. März 2020
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30. März 2020
Die Corona-Zahlen vom 30. März
Mit Stand Montag, 30. März, 16.30 Uhr, wurde - seit dem 3. März - bei insgesamt 412 Düsseldorferinnen und
Düsseldorfern eine Infektion mit dem Coronavirus diagnostiziert. Davon werden (Stand: 30. März, 8 Uhr) 65 in
Krankenhäusern behandelt, davon 24 auf Intensivstationen, Mehr als 500 Menschen befinden sich noch in
häuslicher Quarantäne. Vier Menschen, die mit dem Coronavirus infiziert waren, sind bisher in Düsseldorf
gestorben. 54 Düsseldorferinnen und Düsseldorfer sind inzwischen genesen.
Am Montag, 30. März, 16.30 Uhr, wurden 110 Abstriche im Diagnostikzentrum vorgenommen, hinzu kommen 20
mobile Abstriche. Im Drive-In-Testzentrum wurden am Montag, 30. März, bis 16 Uhr insgesamt 153 Abstriche
vorgenommen. Beim Corona-Informationstelefon unter 0211-8996090 wurden am Montag, 30. März, bis 16 Uhr
insgesamt 807 Anrufe beantwortet. Am Sonntag, 29. März, waren es von 0 bis 24 Uhr insgesamt 433 Anrufe, die
angenommen wurden.
Versorgungshotline des Amtes für Soziales
Die Versorgungshotline des Amtes für Soziales unter der Rufnummer 0211-8998999 verzeichnet am Montag, 30.
März, bis 16 Uhr insgesamt 72 Anrufe. Seit 14. März haben sich insgesamt 1.047 Düsseldorferinnen und
Düsseldorfer an die Versorgungshotline gewandt. Rund 76 Prozent der Anrufenden hatten bisher keinen
konkreten Hilfebedarf, sondern allgemeine Fragen zur Corona-Krise oder boten ihre Hilfe an (94 Personen).
Rund 24 Prozent der Anruferinnen und Anrufer konnten konkrete Vorschläge zur Hilfe unterbreitet werden.
Informationsdienst für Düsseldorfer Unternehmen
Der Informationsdienst für Düsseldorfer Unternehmen ist wochentags von 9 bis 18 Uhr unter 0211-8990136 zu
erreichen. Bis 16 Uhr wurden am Montag, 30. März, 65 Unternehmen telefonisch über die Hotline beraten. Über
den E-Mail-Rückruf-Service sind zudem 33 E-Mails eingegangen und telefonisch beantwortet worden. Somit
wurden am Montag 98 Unternehmen telefonisch beraten. Insgesamt sind bislang 718 Anträge auf Finanzhilfen
über das Online-Formular eingegangen. Darüber hinaus erfolgten zahlreiche Beratungen über direkte Kontakte
von Unternehmen zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wirtschaftsförderung.
Quelle: Landeshauptstadt Düsseldorf
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30. März 2020
Bestimmung zur Eindämmung von "Hamsterkäufen"
Neue Allgemeinverfügung zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus soll Betriebe zu einer
Beschränkung auf haushaltsübliche Abgabemengen verpflichten
Eine neue Allgemeinverfügung zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus hat die Landeshauptstadt
Düsseldorf am heutigen Montag, 30. März, erlassen. Darin enthalten ist eine Bestimmung zur Eindämmung von
"Hamsterkäufen". Die Allgemeinverfügungen vom 11., 17. und 18. März werden zur Vereinheitlichung der
Regelungen aufgehoben. Sie sind in der Coronaschutzverordnung, mit der die Landesregierung am 22. März
Vorkehrungen zur Eindämmung der Pandemie getroffen hat, aufgegangen.
Zur Konkretisierung der Abgabemengen im Einzelhandel heißt es: "Irrationale Erwägungen von Kundinnen und
Kunden haben in Bezug auf bestimmte Produkte und Produktgruppen zu so genannten Hamsterkäufen geführt".
Dies beeinträchtige einen geordneten und hygienisch einwandfreien Betrieb der Läden, auch im Hinblick
darauf, dass Schutzabstände unter den Einkaufenden nicht eingehalten würden. "Den daraus resultierenden
Gesundheitsgefährdungen haben die Leiterinnen und Leiter dieser Betriebe durch eine Beschränkung auf
haushaltsübliche Abgabemengen entgegenzuwirken."
Die Verfügung ist hier nachzulesen:
https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt13/bekanntmachungen/Allgemeinverfuegung-
200330.pdf?fbclid=IwAR27u3dDjq5RNEXl2bzdxfZlFmnYK11oBDOD1F920RXHNDg4ofWXeLv1tDs
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29. März 2020
Die Corona-Zahlen vom Wochenende
Mit Stand Sonntag, 29. März, 16 Uhr gibt es insgesamt 361 Menschen (Samstag, 28. März, 16 Uhr: 361) in
Düsseldorf, bei denen eine Infektion mit dem Coronavirus diagnostiziert wurde. Davon werden 64 (54) in
Krankenhäusern behandelt, 25 (24) auf Intensivstationen, 536 Menschen (510) befinden sich in häuslicher
Quarantäne. Zwei ältere Menschen, die mit dem Coronavirus infiziert waren, die aber auch Vorerkrankungen
hatten, sind bisher in Düsseldorf gestorben. 52 Düsseldorfer sind inzwischen genesen.
Am Samstag, 28. März, wurden 59 Abstriche im Diagnostikzentrum vorgenommen, hinzu kommen 39 mobile
Abstriche. Im Drive-In-Testzentrum wurden am Samstag, 28. März, bis 13 Uhr nach dortigen Angaben insgesamt
65 Abstriche vorgenommen, insgesamt wurden im Drive-In-Testzentrum in der ersten Woche des Betriebes seit
Dienstag, 24. März, 373 Abstriche genommen.
Corona-Hotline
Bei der Corona-Hotline sind am Sonntag, 29. März, bis 16 Uhr 317 Anrufe eingegangen, ohne Aufleger waren es
287, davon sind 282 angenommen worden. Die durchschnittliche Erreichbarkeitsquote beträgt 98 Prozent.
Am Samstag, 28. März, 0 bis 24 Uhr gingen bei der Corona-Hotline 580 Anrufe ein. Ohne Aufleger waren es 523
Anrufe. Davon wurden 516 Anrufe angenommen. Die durchschnittliche Erreichbarkeitsquote betrug 99 Prozent.
Versorgungsrufnummer des Amtes für Soziales
Die Versorgungsrufnummer des Amtes für Soziales unter der Rufnummer 0211-8998999 verzeichnete am
Samstag, 28. März, bis 16 Uhr insgesamt 16 Anrufe. Seit Samstag, 14. März, haben sich insgesamt 989
Düsseldorfer an die Versorgungshotline gewandt. Rund 77 Prozent der Anrufenden hatten dabei keinen
konkreten Hilfebedarf, sondern allgemeine Fragen zur Corona-Krise oder boten ehrenamtliche Tätigkeiten an
(91 Menschen). Rund 23 Prozent der Anrufenden konnten konkrete Vorschläge zur Hilfe unterbreitet werden.
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28. März 2020
Corona: Erfolgreiche erste Woche im Drive-In-Diagnose-Center
Bereits mehr als 370 Abstriche auf Corona vorgenommen/Oberbürgermeister Thomas Geisel
lobt die Einrichtung und ihre Mitarbeiter
Das Drive-In-Diagnose-Center für Corona an der Mitsubishi Electric Halle ist eine erfolgreiche Ergänzung des
bisherigen Abstrichcenters in Bilk. Davon hat sich Oberbürgermeister Thomas Geisel bei einem Besuch der
Einrichtung am Samstag, 28. März, ein Bild gemacht. Getestet werden dort, nach Terminvorgabe über das
Informationstelefon unter 0211-8996090, zunächst Beschäftigte aus der so genannten "kritischen Infrastruktur".
Bis Samstag, 28. März, 12.30 Uhr konnten im Drive-In-Diagnose-Center rund 370 Abstriche auf Corona hin
vorgenommen werden. Dabei stieg die Zahl von 18 Abstrichen am Tag der Inbetriebnahme, Dienstag, 24. März,
auf 109 Abstriche am Freitag, 27. März, kontinuierlich an. Am Samstag, 28. März, waren die Mitarbeitenden bis 13
Uhr im Einsatz.
"Schon nach wenigen Tagen zeigt sich, dass das Drive-In-Diagnose-Center an der Mitsubishi Electric Halle eine
wichtige Ergänzung zum bestehenden Testzentrum ist. Praktisch ist die Testvornahme per Drive-In noch dazu.
So können wir mehr Tests auf Corona in kürzester Zeit vornehmen und die Ärzte im Abstrichzentrum entlasten.
Ich möchte allen Kollegen, die im unermüdlichen Einsatz Tests abnehmen, an dieser Stelle ganz herzlich
danken. Besonders beeindruckend finde ich, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die von der Schließung
öffentlicher Einrichtungen betroffen sind, sich nun hier betätigen und dabei einen ganz ausgezeichneten Job
machen“, sagte der Oberbürgermeister.
"Das Prinzip gleicht dem eines Drive-In-Schnellstrestaurants. Menschen, die über die städtische Hotline einen
Termin bekommen haben, fahren mit ihren Fahrzeugen den Parkplatz vor der Veranstaltungshalle an der
Siegburger Straße 15 an", erklärt Thomas Hußmann, Leiter des Drive-In-Diagnose-Centers von der Feuerwehr
Düsseldorf. Dort melden sie sich an einem Schalter wie in einer Arztpraxis an. Nachdem die Personalien und die
Terminvergabe geprüft wurden, werden die Autos zu einer der drei eingerichteten Fahrspuren geleitet. Die
Abstriche werden dann unter Zelten durch eingewiesenes und geschultes Personal genommen, ohne dass die
Fahrerin oder der Fahrer aus dem Fahrzeug aussteigen muss.
Die logistischen und technischen Vorbereitungen wurden von der städtischen
Veranstaltungstochtergesellschaft und Hallenbetreiberin D.LIVE getroffen. Vor Ort eingesetzt sind unter
anderem Mitarbeiter des Gesundheitsamtes, der Feuerwehr, des Sportamtes, des Schulverwaltungsamtes, wie
zum Beispiel Schulsekretärinnen, der Bädergesellschaft Düsseldorf wie etwa Schwimmmeister, und der Firma
Special Security Services.
Termine können durch die "Corona Hotline" gemäß festgelegtem Abfragealgorithmus vergeben werden. Die Test
werden montags bis freitags in der Zeit von 9 bis 16 Uhr, samstags bis 13 Uhr vorgenommen. Pro Fahrzeug und
Diagnose werden 10 Minuten veranschlagt, so dass pro Stunde maximal sechs Pkw pro Spur und somit 18 Autos
auf allen drei Spuren abgearbeitet werden können. Menschen, die sich haben testen lassen, erhalten nach ein
bis zwei Tagen ihr Ergebnis.
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25. März 2020
Die Corona-Zahlen vom 25. März
Mit Stand Mittwoch, 25. März, 16 Uhr, gibt es insgesamt 289 Düsseldorferinnen und Düsseldorfer, bei denen eine
Infektion mit dem Coronavirus diagnostiziert wurde. Davon werden (Stand: 25. März, 8 Uhr) 37 in
Krankenhäusern behandelt, davon zwölf auf Intensivstationen, rund 400 Menschen befinden sich noch in
häuslicher Quarantäne. Zwei ältere Menschen, die mit dem Coronavirus infiziert waren, die aber auch
Vorerkrankungen hatten, sind bisher in Düsseldorf gestorben. Sechs Personen sind inzwischen genesen.
Am Mittwoch, 25. März, wurden 113 Abstriche im Diagnostikzentrum vorgenommen, hinzu kommen 19 mobile
Abstriche. Im Drive-In-Testzentrum wurden am zweiten Einsatztag bis 16 Uhr insgesamt 79 Abstriche
vorgenommen.
Versorgungshotline des Amtes für Soziales
Die Versorgungshotline des Amtes für Soziales unter der Rufnummer 0211-8998999 verzeichnet am Mittwoch, 25.
März, bis 16 Uhr insgesamt 79 Anrufe. Seit Samstag, 14. März, haben sich insgesamt 829 Düsseldorferinnen und
Düsseldorfer an die Versorgungshotline gewandt. Rund 78 Prozent der Anrufenden hatten bisher keinen
konkreten Hilfebedarf, sondern allgemeine Fragen zur Corona-Krise oder boten ihre Hilfe an (81 Personen).
Rund 22 Prozent der Anruferinnen und Anrufer konnten konkrete Vorschläge zur Hilfe unterbreitet werden.
Informationsdienst für Düsseldorfer Unternehmen
Darüber hinaus wurde von der Stadt Düsseldorf ebenfalls ein Informationsdienst für Düsseldorfer
Unternehmen eingerichtet, der wochentags von 9 bis 18 Uhr unter 0211-8990136 zu erreichen ist. Bis 16 Uhr
wurden am Mittwoch, 25. März, 100 Unternehmen telefonisch über die Hotline beraten. Über den E-Mail-
Rückruf-Service sind zudem 47 E-Mails eingegangen und telefonisch beantwortet worden. Somit wurden 147
Unternehmen telefonisch beraten. Insgesamt sind bislang 545 Anträge auf Finanzhilfen über das Online-
Formular eingegangen. Seit dem 18. März erfolgten insgesamt 488 Beratungen über das Informationstelefon
und weitere 414 Beratungen über den Rückrufservice. Darüber hinaus erfolgten zahlreiche Beratungen über
direkte Kontakte von Unternehmen zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wirtschaftsförderung.
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24. März 2020
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24. März 2020
Straf- und Bußgeldkatalog zur Umsetzung des Kontaktverbots erlassen
Zur Umsetzung des Kontaktverbots hat die Landesregierung einen Straf- und Bußgeldkatalog veröffentlicht.
Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz. Damit sollen Infektionen vermieden und die Ausbreitung des
Coronavirus verlangsamt werden.
Zur Umsetzung des Kontaktverbots hat die Landesregierung einen Straf- und Bußgeldkatalog veröffentlicht.
Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz. Damit sollen Infektionen vermieden und die Ausbreitung des
Coronavirus verlangsamt werden.
Ministerpräsident Armin Laschet: „Die Lage ist ernst. Es geht um Leben und Tod. Das strenge Kontaktverbot wird
sicher helfen, das Ansteckungsrisiko schnell zu reduzieren. Die allermeisten Menschen halten sich zum Glück an
die Regeln und zeigen sich solidarisch. Wir müssen nicht die Vernünftigen überwachen, sondern die
Unvernünftigen bestrafen. Und zwar konsequent und hart. Die Signale müssen ankommen. Null Toleranz gilt
auch gegenüber Rechtsbrechern im Kampf gegen das Corona-Virus.“
Der Katalog enthält eine Übersicht, welche Verstöße als Straftaten und welche als Ordnungswidrigkeiten zu
ahnden sind. Strafbar machen sich demnach beispielsweise Rückkehrer aus Risikogebieten, die vorsätzlich
oder fahrlässig gegen Betretungsverbote, etwa in Altenheimen, verstoßen. Als Straftat gelten ebenso
Ansammlungen in der Öffentlichkeit, bei denen mehr als zehn Personen zusammenkommen. Wer vorsätzlich
oder fahrlässig gegen das Verbot verstößt, öffentliche Veranstaltungen oder Versammlungen durchzuführen,
macht sich ebenfalls strafbar. Ebenso aufgeführt sind Ordnungswidrigkeiten und die dazugehörigen Bußgelder.
Innenminister Herbert Reul: „Das sind harte Strafen. Aber wer nicht hören will, muss eben zahlen oder wird aus
dem Verkehr gezogen. Es geht hier schließlich nicht um eine Kleinigkeit, sondern um die Gesundheit und das
Leben von Millionen Menschen. Die Ordnungsämter und die Polizei werden die Maßnahmen mit Augenmaß,
aber mit aller notwendigen Härte durchsetzen.“
Zu den Ordnungswidrigkeiten gehören zum Beispiel Picknicken und Grillen in der Öffentlichkeit. Dafür werden
250 Euro Bußgeld verhängt. Bei Zusammenkünften von mehr als zwei Personen, aber weniger als 10 Personen,
in der Öffentlichkeit, muss jede Person 200 Euro Bußgeld bezahlen. Wer gegen ein Besuchsverbot, zum Beispiel
in einem Altenheim oder Krankenhaus verstößt, muss 200 Euro Bußgeld bezahlen. Die Sätze gelten für einen
Erstverstoß. In besonders schweren Fällen werden sie verdoppelt. Bei Wiederholungsfällen können bis zu
25.000 Euro Bußgeld verhangen werden.
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23. März 2020
Hilfen für Künstler und Kreative
Die Corona-Pandemie hat verheerende Folgen für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Vor allem viele kleine
Kultureinrichtungen stehen am finanziellen Abgrund. Für Künstlerinnen und Künstler geht es um die Existenz.
Die Bundesregierung hilft mit Unterstützung in Milliardenhöhe und weiteren Förderleistungen.
Die Bundesregierung unternimmt in dieser Krise alles nur Mögliche, um Künstlerinnen und Künstler zu
unterstützen und die Zukunft der Kultureinrichtungen zu sichern. Bereits beschlossene Hilfsgelder in
Milliardenhöhe und weitere Fördermaßnahmen, an denen in den Ministerien unter Hochdruck gearbeitet wird,
spannen ein Sicherheitsnetz. Es soll in dieser akuten Notlage diejenigen auffangen, denen infolge der Corona-
Epidemie die Einnahmen wegbrechen. Kulturstaatsministerin Monika Grütters setzt sich intensiv dafür ein,
Künstlerinnen und Künstler in der Krise zu helfen.
Die dafür bereitstehenden Mittel sind wichtige Investitionen in den Erhalt unserer kulturellen Infrastruktur und
des kulturellen Lebens in Deutschland. Was davon einmal verloren geht, lässt sich so schnell nicht wieder
aufbauen. Kultureinrichtungen und Kulturorte zu erhalten und die Existenz jener zu sichern, die mit Kunst und
Kultur ihren Lebensunterhalt verdienen, hat deshalb in den kommenden Wochen und Monaten oberste
kulturpolitische Priorität.
Hier finden Sie einen Überblick über neu aufgelegte und bereits bestehende Hilfsangebote und
Fördermaßnahmen, die sich an Unternehmen, Angestellte und Solo-Selbständige auch der Kultur- und
Kreativwirtschaft richten. Der Überblick wird kontinuierlich aktualisiert.
Maßnahmen der Bundesregierung
Die Bundesregierung plant einen schnellen und einfachen Zugang zu sozialer und betrieblicher Sicherung. Die
hierfür teilweise erforderlichen gesetzlichen Änderungen werden in dieser Woche von Bundesregierung,
Deutschem Bundestag und Bundesrat beschlossen.
Der Zugang zur Grundsicherung wird erleichtert – schnell und unbürokratisch. Hinzu kommen betriebliche
Absicherungen sowie zusätzliche Erleichterungen vor allem des Zivilrechts.
• Sozialschutz für Kleinunternehmer/Solo-Selbständige: Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sichert den Lebensunterhalt, wenn keine vorrangigen Hilfen zur
Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise greifen. Um diese Leistungen schnell und
unbürokratisch zugänglich zu machen, werden die Zugangsvoraussetzungen für die nächsten Monate deutlich
erleichtert. Das vorhandene Vermögen muss, solange es nicht erheblich ist, nicht angetastet werden, die
komplexe Vermögensprüfung entfällt. Der Verbleib in der Wohnung wird gesichert und der Kinderzuschlag für
Familien, die neu in den Einkommensbereich der Leistung kommen, wird zeitlich befristet umgestaltet. Die
Leistungen werden von den zuständigen Stellen schnell und unbürokratisch gewährt.
Nähere Informationen finden Sie hier.
https://www.bmas.de/…/Pressemit…/2020/sozialschutzpaket.html
Ergänzend dazu erfolgt die Absicherung betrieblicher Bedarfe durch Soforthilfen für Kleinstunternehmen und
Soloselbständige:
• Hilfspaket für Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen: Die Bundesregierung hat Corona-Soforthilfen für
Solo-Selbständige und kleine Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge von Corona in Höhe
von insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro Bundesmittel beschlossen. Damit wird die Bundesregierung finanzielle
Soforthilfe in Form von Zuschüssen zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und zur
Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen leisten. Mit den Mitteln können laufende Betriebskosten wie
Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten und ähnliches bezahlt werden. Kleinstunternehmen mit bis zu
fünf Beschäftigten erhalten danach bis 9.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate. Bei bis zu zehn Beschäftigten
fließen bis 15.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate. Auch die Soforthilfen sollen noch in dieser Woche von
Deutschem Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Hinweise zur Antragstellung erfolgen so bald wie
möglich.
Nähere Informationen finden Sie hier:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200323-50-millarden-euro-soforthilfen-fuer-
kleine-unternehmen-auf-den-weg-gebracht.html
Schließlich sorgt die Bundesregierung durch zusätzliche Schutzmaßnahmen für eine Absicherung Kultur- und
Kreativschaffender. Hierzu zählen unter anderem Erleichterungen im Miet- und Insolvenzrecht, bei
steuerrechtlichen Regelungen und Voraussetzungen der Künstlersozialversicherung. Diese unterschiedlichen
Instrumente sehen wie folgt aus:
• Liquiditätshilfen: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-
Krise unterstützen, indem sie die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität erleichtert. Die KfW
wird dazu die bestehenden Kredite nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen verbessern.
Auch Unternehmen, Selbständige und Freiberuflern der Kultur- und Kreativwirtschaft stehen diese
Hilfsangebote offen. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um Zuschüsse handelt.
Unternehmen, Selbständige und Freiberufler, die eine Unterstützung der KfW nutzen möchten, wenden sich
zunächst an ihre Hausbank, die die jeweiligen KfW-Kredite durchleiten.
Darüber hinaus wird die KfW ein Sonderprogramm vorbereiten und schnellstmöglich einführen. Dafür werden
die Risikoübernahmen bei Investitionsmitteln (Haftungsfreistellungen) deutlich verbessert und betragen bei
Betriebsmitteln bis zu 80 Prozent, bei Investitionen sogar bis zu 90 Prozent. Diese sollen auch von
Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die krisenbedingt vorübergehend in
Finanzierungsschwierigkeiten (krisenadäquate Erhöhung der Risikotoleranz) geraten sind.
Nähere Informationen finden Sie hier:
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
• Künstlersozialversicherung: Aufgrund der Corona-Pandemie kommt es bei Versicherten und Abgabepflichtigen
in der Künstlersozialversicherung zu Einnahmeausfällen unter anderem durch abgesagte Veranstaltungen,
zurückgegebene Tickets, etc.
Bei Versicherten, deren Einkommensprognose sich verändert hat, besteht die Möglichkeit, der
Künstlersozialkasse die geänderte Einkommenserwartung zu melden. Die Beiträge werden den geänderten
Verhältnissen angepasst. Bei akuten Zahlungsschwierigkeiten können zudem individuelle
Zahlungserleichterungen gewährt werden.
Bei abgabepflichtige Unternehmen können die monatlichen Vorauszahlungen reduziert werden. Bestehen akute
Zahlungsschwierigkeiten können auch hier individuelle Zahlungserleichterungen gewährt werden.
Nähere Informationen und Antragsformulare finden Sie hier:
https://www.kuenstlersozialkasse.de/die-ksk/meldungen.html
• Entschädigung bei Verdienstausfall durch Tätigkeitsverbot: Selbständige und Freiberufler die aufgrund des
Coronavirus einem beruflichen Tätigkeitsverbot unterliegen und dadurch einen Verdienstausfall erleiden,
können nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine Entschädigung erhalten. Wenden Sie sich in diesem
Fall an das für Sie zuständige Gesundheitsamt.
• Steuerliche Hilfsmaßnahmen: Bei unmittelbar vom Coronavirus betroffenen Unternehmen gewähren die
Finanzbehörden bis Ende 2020 Stundungen von Steuerschulden. Auch können Steuervorauszahlungen
angepasst werden. Auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge wird verzichtet.
Nähere Informationen finden Sie hier:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-
Schutzschild/2020-03-19-steuerliche-Massnahmen.html
• Insolvenzrecht: Im Insolvenzrecht wird die Insolvenzantragspflicht für betroffene Unternehmen ausgesetzt. Für
Privatpersonen werden im Fall der Insolvenz bei der Restschuldbefreiung die Auswirkungen der Covid 19-
Pandemie entsprechend berücksichtigt.
Nähere Informationen finden Sie hier:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-
Schutzschild/2020-03-19-steuerliche-Massnahmen.html
• Mietrecht: Für Mietverträge über Grundstücke oder Räume wird das Recht der Vermieter zur Kündigung
eingeschränkt. Das bedeutet, dass beispielsweise dem Fotografen nicht das Atelier gekündigt werden kann,
wenn er mit zwei Monatsmieten im Rückstand ist.
Nähere Informationen finden Sie hier:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-
Schutzschild/2020-03-19-steuerliche-Massnahmen.html
• Darlehen: Für Darlehensverträge soll eine gesetzliche Stundungsregelung und eine Vertragsanpassung nach
Ablauf der Stundungsfrist eingeführt werden. Die Regelungen sind zunächst bis zum 30. September 2020
befristet.
Nähere Informationen finden Sie hier:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-
Schutzschild/2020-03-19-steuerliche-Massnahmen.html
• Kurzarbeitergeld: Das Kurzarbeitergeld wird flexibler. Unternehmen können es künftig unter erleichterten
Voraussetzungen erhalten. Eine Beantragung ist zum Beispiel bereits dann möglich, wenn zehn Prozent der
Beschäftigten vom Ausfall betroffen sind. Sozialversicherungsbeiträge werden bei Kurzarbeit von der Agentur
für Arbeit vollständig erstattet. Kurzarbeitergeld ist auch für Beschäftigte in Zeitarbeit möglich. Eine weitere
angepasste Zugangsvoraussetzung ist der Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden. Die Maßnahme
Kurzarbeitergeld greift nur bei Beschäftigten und nicht bei (Solo-) Selbstständigen.
Nähere Informationen finden Sie hier:
https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/mit-kurzarbeit-gemeinsam-beschaeftigung-sichern.html
Zusätzliche Maßnahmen der Kulturstaatsministerin
• Weitgehender Verzicht auf Rückforderungen: Bei einem vorzeitigen Abbruch von geförderten Kulturprojekten
und Veranstaltungen wird die BKM im Einzelfall prüfen, ob auf die Rückforderung bereits verausgabter
Fördermittel verzichtet werden kann.
• Umwidmung von Mitteln und Flexibilisierung von Programmen: Die BKM wird bestehende Förderprogramme
konsequent so schärfen, dass die Maßnahmen sowohl Kultureinrichtungen als auch in Not geratenen
Künstlerinnen und Künstlern und anderen in der Kultur- und Kreativwirtschaft tätigen Freiberuflerinnen und
Freiberuflern zugutekommen.
• Anerkennung von Medienunternehmen als kritische Infrastrukturen: Um die informationelle Grundversorgung
der Bevölkerung weiterhin sicherzustellen, setzt sich die BKM innerhalb der Bundesregierung und gegenüber
den Ländern mit Nachdruck dafür ein, Medienunternehmen einschließlich ihres Vertriebs als anerkannte
kritische Infrastrukturen von zwingenden Betriebsschließungen auszunehmen. Die für den journalistischen
Betrieb notwendigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen außerdem zum unabkömmlichen Personal der
kritischen Infrastrukturen gezählt werden, um ihnen zum Beispiel Notbetreuung für ihre Kinder zu ermöglichen.
• Zusätzliche Mittel als Nothilfe: Die BKM setzt sich über den bestehenden Haushalt hinaus dafür ein,
zusätzliche Mittel für Kultur und Medien als Nothilfe zur Verfügung zu stellen, um die bereits entstandenen und
noch entstehenden Belastungen zu mindern.
Weitere Initiativen
• Angebote auf Länderebene: Zahlreiche Bundesländer haben spezifische Hilfsprogramme und -maßnahmen für
die Kultur- und Kreativwirtschaft beschlossen. Diese Programme können neben den Bundeshilfen in Anspruch
genommen werden, solange keine Überkompensation erfolgt.
Eine Übersicht finden Sie hier:
https://kreativ-bund.de/corona
• Verwertungsgesellschaften: Aus den Einnahmen der Verwertungsgesellschaft wird ein gewisser Prozentteil für
diese sozialen Zwecke beiseitegelegt und - zumeist auf Antrag - Hilfe in Notfällen gewährt. Aktuell können bei
der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten Inhaber/innen eines Wahrnehmungsvertrags aus
der freien Szene eine einmalige Soforthilfe in Höhe von 250 Euro beantragen, wenn sie durch virusbedingte
Veranstaltungsabsagen Honorarausfälle erlitten haben.
Nähere Informationen und Antragsformulare finden Sie hier:
https://www.gvl.de/coronahilfe
• Die GEMA wird finanzielle Übergangshilfen für individuelle Härtefälle gewähren und dafür bis zu 40 Millionen
Euro zur Verfügung stellen. Darüber hinaus entfallen für die Zeit der behördlich angeordneten Schließung von
Betrieben deren GEMA-Vergütungen. Nähere Informationen und Antragsformulare finden Sie hier:
https://www.gema.de/musiknutzer/coronavirus-musiknutzer/
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23. März 2020
Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige
"Wir lassen niemanden allein"
Das Bundeskabinett hat Eckpunkte für Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige im Volumen
von 50 Milliarden Euro beschlossen. Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten soll schnell und
unbürokratisch geholfen werden. "Wir gehen in die Vollen, um auch den Kleinstunternehmen und Solo-
Selbständigen unter die Arme zu greifen", so Bundesfinanzminister Scholz.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz betonte, Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige bräuchten jetzt
besondere Unterstützung, da sie von dieser Krise hart getroffen würden. "Deshalb gibt es vom Bund jetzt
schnell und unbürokratisch Soforthilfe." Dabei, so Scholz, handelt es sich um einen Zuschuss, nicht um einen
Kredit. "Es muss also nichts zurückgezahlt werden."
Keine Solidaritäts-Lücke
"Wir lassen niemanden allein", sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Es dürfe und es werde "keine
Solidaritäts-Lücke" geben.
Um Kleinstunternehmer und Solo-Selbständige, die von der Corona-Pandemie wirtschaftlich betroffen sind, zu
unterstützen, hat die Bundesregierung ein Soforthilfeprogramm in Höhe von 50 Milliarden Euro beschlossen.
Diese beinhaltet folgende Maßnahmen:
• Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) erhalten einen einmaligen Zuschuss bis zu
9.000 Euro für 3 Monate.
• Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente) erhalten einen einmaligen Zuschuss bis zu
15.000 Euro für 3 Monate.
• Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 Prozent reduziert, kann der gegebenenfalls nicht
ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.
Engpässe können mit den Geldern überbrückt werden
Mit den Corona-Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige können akute Liquiditätsengpässe
überwunden werden. Die Hilfe betrifft vor allem laufende Betriebskosten wie zum Beispiel Mieten, Kredite für
Betriebsräume und Leasingraten. Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die jeweiligen Länder
beziehungsweise Kommunen.
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23. März 2020
Bundesregierung beschließt Soforthilfe – Grütters: „Rettungsschirm für den Kulturbereich“
Kulturstaatsministerin Monika Grütters hat die heute von der Bundesregierung beschlossenen Hilfspakete zur
Bewältigung der Corona-Pandemie als „Rettungsschirm für den Kultur-, Kreativ- und Medienbereich“ bewertet.
Mit aller Kraft gegen die Krise
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind überall in unserer Gesellschaft spürbar. Die Bundesregierung setzt
alle Kraft ein, um Bürger zu schützen, das Gesundheitssystem zu stärken und die wirtschaftlichen Folgen zu
begrenzen. Um all die Hilfen zu finanzieren, hat die Bundesregierung einen Nachtragshaushalt für 2020 auf den
Weg gebracht. Antworten auf die wichtigsten Fragen im Überblick.
Warum ist ein Nachtragshaushalt nötig?
Die national und international ergriffenen Maßnahmen, die die Pandemie eindämmen sollen, belasten
Wirtschaft und Arbeitsmarkt sehr. Niemand kann derzeit abschätzen, wie lange die Pandemie und die damit
verbundenen Einschränkungen andauern werden. Klar ist aber, dass wir für dieses Jahr mit einem deutlichen
Rückgang des Bruttoinlandsproduktes und mit geringeren Steuereinnahmen rechnen müssen.
Mit dem Nachtrag zum Bundeshaushaltsplan 2020 schafft die Bundesregierung die haushaltsrechtlichen
Voraussetzungen, um Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Folgen finanzieren zu können.
Was sagt der Bundesfinanzminister?
"Wir gehen in die Vollen, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, die Arbeitsplätze und
Unternehmen zu schützen, um unser Land zu schützen", erklärte Bundesfinanzminister Olaf Scholz. "Mit einem
beispiellosen Hilfspaket stemmen wir uns gegen die Krise. Der Nachtragshaushalt versetzt uns in die Lage, alles
zügig und zielgerichtet umzusetzen, damit das Geld dort ankommt, wo es jetzt gebraucht wird. Wir wollen gut
aus dieser Krise herauskommen, gemeinsam bekommen wir das hin."
Wie verändert sich der Bundeshaushalt?
Mit dem Nachtragshaushalt plant die Bundesregierung 122,5 Milliarden Euro für zusätzliche Maßnahmen ein.
Der Bundeshaushalt sieht demzufolge für das Jahr 2020 statt 362 Milliarden Euro nun Gesamtausgaben in Höhe
von 484,5 Milliarden Euro vor.
Werden wir neue Schulden machen?
Zur Finanzierung der enormen Belastungen müssen Kredite in Höhe von 156 Milliarden Euro aufgenommen
werden. Damit überschreiten wir die Obergrenze der Schuldenregel deutlich. Aus Sicht der Bundesregierung
handelt es sich um eine außergewöhnliche Notsituation, die diese Überschreitung erforderlich macht. Ob die
Voraussetzungen hierfür vorliegen, entscheidet der Deutsche Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder.
Wofür sind zusätzliche Ausgaben vorgesehen?
•
3,5 Milliarden Euro zusätzlich für die Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung, die Förderung der
Entwicklung eines Impfstoffs und von Behandlungsmaßnahmen, für Unterstützungsleistungen der Bundeswehr
und zur Information der Bevölkerung. Diese Mittel sollen helfen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.
•
55 Milliarden Euro, um flexibel auf die weitere Entwicklung der Pandemie und ihrer Folgen reagieren zu
können. Sie können kurzfristig für weitere Vorhaben zur unmittelbaren Pandemiebekämpfung genutzt werden.
•
50 Milliarden Euro für die Unterstützung von Kleinunternehmern. Hierdurch sollen Überbrückungshilfen
für "Solo-Selbständige", Kleingewerbetreibende und Kleinunternehmer geleistet werden, wenn ohne Hilfe eine
Existenzgefährdung droht.
•
Zur Existenzsicherung unter anderem für "Solo-Selbständige" werden die Mittel für das Arbeitslosengeld
II und die Grundsicherung um insgesamt rund 7,7 Milliarden Euro aufgestockt.
•
Für mögliche Schadensfälle im Gewährleistungs- und Garantiebereich, die insbesondere in Folge der
konjunkturellen Verwerfungen entstehen können, erhöht die Bundesregierung ihre Vorsorge um rund 5,9
Milliarden Euro.
•
Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung auf die Errichtung eines Schutzschildes für Beschäftigte
und Unternehmen verständigt, mit dem unter anderem das Kurzarbeitergeld flexibilisiert wird und mit dem die
Liquidität für Unternehmen verbessert werden soll. Durch steuerliche Maßnahmen wie die Gewährung von
Stundungen, durch neue Maßnahmen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau und bei den Bürgschaften. Die
Bundesregierung wird die KfW in die Lage versetzen, diese Programme entsprechend auszustatten, indem sie
die nötigen Garantien zur Verfügung stellt. Für die auslandsbezogenen Gewährleistungen wird der
Garantierahmen mit dem Nachtragshaushalt um etwa 357 Milliarden Euro auf rund 822 Milliarden Euro
angehoben.
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23. März 2020
Die Bundeshilfen ruhen auf drei großen Säulen, die geeignet sind, gerade auf die spezifischen
Lebens- und Arbeitsbedingungen der Kreativen zu reagieren:
1) Kleinen Unternehmen wird bei der Betriebssicherung geholfen.
2) Persönliche Lebensumstände werden abgesichert.
3) Mit vielen rechtlichen Einzelmaßnahmen sollen Härten abgemildert werden.
„Wir kennen die Nöte, wir wissen um die Verzweiflung“, sagte Grütters. „Gerade der Kulturbereich ist durch
einen hohen Anteil Selbstständiger gekennzeichnet, die jetzt existenzielle Probleme haben. Deshalb freue ich
mich, sagen zu können: Die Hilfe kommt – so schnell und so unbürokratisch wie möglich! Ich danke dem
Wirtschafts-, dem Finanz- und dem Arbeitsminister sehr herzlich dafür, dass sie die von uns eingebrachten
Anliegen und Interessen der Künstlerinnen und Künstler, der Kreativ- und Medienlandschaft mit in den Blick
genommen haben. Das zeigt: Die Bundesregierung insgesamt ist sich des einzigartigen Stellenwerts unserer
Kultur-, Kreativ- und Medienlandschaft bewusst.“
Zu 1):
Mit einer Corona-Soforthilfe für Soloselbständige und kleine Unternehmen in Höhe von insgesamt bis zu 50
Milliarden Euro wird die Bundesregierung finanzielle Soforthilfe in Form von Zuschüssen leisten, mit der
laufende Betriebskosten wie Mieten von Kinos, Musikclubs oder Künstlerateliers, aber auch Kredite für
Betriebsräume oder Leasingraten bezahlt oder finanzielle Engpässe überbrückt werden können.
Zu 2):
Soweit es um die persönliche Existenzsicherung jedes einzelnen Betroffenen geht, erleichtert die
Bundesregierung zusätzlich für Soloselbständige den Zugang zur sozialen Grundsicherung. So werden für die
Dauer von sechs Monaten Vermögen im Wesentlichen nicht berücksichtigt, der Zugang zu Kinderzuschlägen
erleichtert und die Aufwendungen für Wohnung und Heizung anerkannt; das heißt, jeder kann in seiner
Wohnung bleiben. Für diese Maßnahme stellen Bund und Kommunen weitere bis zu 10 Milliarden Euro bereit.
Zu 3):
Grütters verwies darauf, dass über die Corona-Soforthilfe und die soziale Grundsicherung für Soloselbständige
hinaus weitere Schutzmechanismen beschlossen worden seien. So werden beispielsweise Mieterinnen und
Mieter vor Kündigungen bewahrt, wenn sie aktuell Schwierigkeiten haben, ihre Miete vollständig zu bezahlen,
die Stundungsregeln für Darlehen im Sinne der Schuldner verbessert. Die Kulturstaatsministerin verwies auch
darauf, dass Betroffene im Falle von Einkommenseinbußen bei der Künstlersozialkasse und bei den
Finanzämtern die Senkung ihrer Beiträge oder Steuervorauszahlungen beantragen können; außerdem sind
Stundungen möglich.
„Die heute vereinbarten mehrstufigen Schutzmaßnahmen zeigen: Die Bundesregierung ist zu allem
entschlossen, um den verheerenden Folgen der Covid-19-Pandemie auch im Kultur- und Kreativbereich zu
begegnen“, sagte Grütters. „Wir lassen niemanden im Stich. Diese Versprechen lösen wir jetzt als
Bundesregierung mit milliardenschweren Hilfspaketen ein.“
Bereits zuvor hatte die Bundesregierung Hilfen beschlossen, die ebenfalls der Kultur- und Kreativwirtschaft
zugutekommen sollen. Dazu zählt, neben dem Kurzarbeitergeld und steuerlichen Liquiditätshilfen, ein massives
Kreditprogramm. Ab heute können betroffene Unternehmen bis hin zu Kleinstselbständigen die neuen
Sonderkredite bei der KfW in Anspruch nehmen. Anträge hierzu können bereits jetzt über die Hausbank
eingereicht werden. Privatbanken, Sparkassen und Volksbanken arbeiten dazu gemeinsam mit der KfW an
beschleunigten Kreditgenehmigungsprozessen.
Die Staatsministerin für Kultur und Medien flankiert die Maßnahmen der Bundesregierung mit speziell auf die
Kulturbelange zugeschnittenen Unterstützungen in ihrem Zuständigkeitsbereich. So soll beispielsweise auf
Rückforderungen von Fördermitteln so weit wie möglich verzichtet werden, wenn Veranstaltungen oder Projekte
aufgrund der Pandemie nicht umgesetzt werden können. Die Instrumente des Kulturetats, insbesondere die
bestehenden Förderprogramme, sollen mit Blick auf die aktuellen Bedürfnisse angepasst und geschärft werden.
Um die informationelle Grundversorgung der Bevölkerung weiterhin sicherzustellen, setzt sich Staatsministerin
Grütters innerhalb der Bundesregierung und gegenüber den Ländern mit Nachdruck dafür ein, Geschäftsstellen
von Medienunternehmen als anerkannte sicherheitsrelevante Infrastrukturen von zwingenden
Betriebsschließungen auszunehmen. Die für den journalistischen Betrieb notwendigen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter sollen außerdem zum unabkömmlichen Personal der kritischen Infrastrukturen gezählt werden.
Kulturstaatsministerin Monika Grütters: „Unsere demokratische Gesellschaft braucht in dieser bis vor kurzem
unvorstellbaren historischen Situation ihre einzigartige und vielfältige Kultur- und Medienlandschaft. Der
schöpferische Mut der Kreativen kann helfen, die Krise zu bewältigen. Wir sollten jede Chance ergreifen, Gutes
für die Zukunft daraus entstehen zu lassen. Deshalb gilt: Künstlerinnen und Künstler sind gerade jetzt nicht nur
unverzichtbar, sondern geradezu lebenswichtig.“
Eine Übersicht zu Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung für Unternehmen und Selbständige aus
dem Kultur-, Medien- und Kreativbereich finden Sie unter www.kulturstaatsministerin.de
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