___________________________________________________________________________ 22. März 2020 Landesregierung beschließt weitreichendes Kontaktverbot Landesregierung beschließt weitreichendes Kontaktverbot und weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit von maximal zwei Personen / Bei Nichteinhaltung: Geldbußen bis zu 25.000 Euro und Freiheitsstrafen möglich / Ministerpräsident Laschet: Wir überwachen nicht die Vernünftigen, sondern bestrafen die Uneinsichtigen Die Landesregierung hat ein weitreichendes Kontaktverbot für Nordrhein-Westfalen per Rechtsverordnung erlassen, das ab Montag (23. März 2020) in Kraft tritt. Demnach werden Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt. Die Landesregierung hat ein weitreichendes Kontaktverbot für Nordrhein-Westfalen per Rechtsverordnung erlassen, das ab Montag (23. März 2020) in Kraft tritt. Demnach werden Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt. Ausgenommen ist die Verwandten in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen, zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen. Die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bleibt zulässig. Rechtsverordnung zum Schutz vor dem Coronavirus / Kontaktverbot Ministerpräsident Armin Laschet: „Nordrhein-Westfalen hat als eines der ersten Länder das öffentliche Leben in der Corona-Krise massiv heruntergefahren. Das war richtig, diesen Weg gehen wir weiter – und verstärken die Maßnahmen in diesem Bereich. Während die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger erkannt hat, dass es um Leben und Tod geht, beobachten wir aber auch noch viel Unvernunft. Es gibt immer noch Menschen, die Regeln und Empfehlungen missachten und sich so maximal unsolidarisch und gefährlich verhalten. Das dulden wir nicht. Wir setzen deshalb jetzt ein weitreichendes Kontaktverbot in Kraft. Ab Montag null Uhr sind Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen verboten. Mit der neuen Rechtsverordnung überwachen wir nicht die Vernünftigen, sondern bestrafen die Uneinsichtigen. Konsequent und hart. Es ist gut, dass sich Bund und Länder auf dieses gemeinsame und geschlossene Vorgehen einigen konnten.“ Zur Umsetzung der Rechtsverordnung sind die zuständigen Behörden gehalten, die Bestimmungen energisch, konsequent und, wo nötig, mit Zwangsmitteln durchzusetzen. Dabei werden sie von der Polizei unterstützt. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro und als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verfolgt. Die zuständigen Behörden sind gehalten, Geldbußen auf mindestens 200 Euro festzusetzen. Neben dem weitreichenden individuellen Kontaktverbot hat die Landesregierung weitere Restriktionen beschlossen. Einige zentrale Änderungen im Überblick: Stationäre Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen Besuche sind grundsätzlich untersagt, wenn sie nicht der medizinischen oder pflegerischen Versorgung dienen oder aus Rechtsgründen erforderlich sind. Die Einrichtungsleitung soll Ausnahmen unter Schutzmaßnahmen und nach Hygieneunterweisung zulassen, wenn es medizinisch oder ethisch-sozial geboten ist (z.B. auf Geburts- und Kinderstationen sowie bei Palliativpatienten). Handwerk, Dienstleistungsgewerbe Handwerker und Dienstleister können ihrer Tätigkeit mit Vorkehrungen zum Schutz vor Infektionen weiterhin nachgehen. Augenoptikern, Hörgeräteakustikern, orthopädischen Schuhmachern und anderen Handwerkern mit Geschäftslokal ist dort aber der Verkauf von nicht mit handwerklichen Leistungen verbundenen Waren untersagt; ausgenommen ist notwendiges Zubehör. Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern von Mensch zu Mensch nicht eingehalten werden kann (insbesondere von Friseuren, Nagelstudios, Tätowierern, Massagesalons), sind untersagt. Therapeutische Berufsausübungen, insbesondere von Physio- und Ergotherapeuten, bleiben gestattet, soweit die medizinische Notwendigkeit der Behandlung durch ärztliches Attest nachgewiesen wird und strenge Schutzmaßnahmen vor Infektionen getroffen werden. Handel Der Betrieb von Bau- und Gartenbaumärkten bleibt zur Versorgung von Gewerbetreibenden und Handwerkern zulässig. Anderen Personen darf der Zutritt nur gestattet werden, wenn zum Schutz vor Infektionen geeignete Vorkehrungen getroffen sind (insbesondere Maßnahmen zur Sicherstellung von Mindestabständen und Schutzvorrichtungen für das Kassenpersonal), unter diesen Voraussetzungen dürfen auch Floristen ihren Betrieb fortsetzen. Gastronomie Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Mensen, Kantinen und anderen gastronomischen Einrichtungen ist untersagt. Die Belieferung mit Speisen und Getränken sowie der Außer-Haus-Verkauf ist zulässig, wenn die zum Schutz vor Infektionen erforderlichen Abstände eingehalten werden. Der Verzehr ist in einem Umkreis von 50 Metern um die gastronomische Einrichtung untersagt. Veranstaltungen, Versammlungen, Gottesdienste, Beerdigungen Veranstaltungen und Versammlungen sind untersagt. Ausgenommen sind Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge (insbesondere Blutspendetermine) zu dienen bestimmt sind. Versammlungen zur Religionsausübung unterbleiben; Kirchen, Islam-Verbände und jüdische Verbände haben entsprechende Erklärungen abgegeben. Zulässig sind Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete im engsten Familien- und Freundeskreis. Bibliotheken Bibliotheken einschließlich Bibliotheken an Hochschulen haben den Zugang zu ihren Angeboten zu beschränken und nur unter strengen Schutzauflagen (insbesondere Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, Reglementierung der Besucherzahl, Vorgaben für Mindestabstände zwischen Lese- und Arbeitsplätzen von 2 Metern, Hygienemaßnahmen, Aushänge mit Hinweisen zu richtigen Hygienemaßnahmen) zu gestatten. Die Rechtsverordnung tritt am Montag, 23. März 2020 um 00.00 Uhr in Kraft. ___________________________________________________________________________ 22. März 2020 Besprechung von Bundeskanzlerin Merkel mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zum Coronavirus Die rasante Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in den vergangenen Tagen in Deutschland ist besorgniserregend. Wir müssen alles dafür tun, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Dafür ist die Reduzierung von Kontakten entscheidend. Bund und Länder verständigen sich auf eine Erweiterung der am 12. März beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte: 1. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. 2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten. 3. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. 4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich. 5. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Landinakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden. 6. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause. 7. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo- Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich. 8. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen. 9. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben. Bund und Länder werden bei der Umsetzung dieser Einschränkungen sowie der Beurteilung ihrer Wirksamkeit eng zusammenarbeiten. Weitergehende Regelungen aufgrund von regionalen Besonderheiten oder epidemiologischen Lagen in den Ländern oder Landkreisen bleiben möglich. Bund und Länder sind sich darüber im Klaren, dass es sich um sehr einschneidende Maßnahmen handelt. Aber sie sind notwendig und sie sind mit Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung verhältnismäßig. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken insbesondere den Beschäftigten im Gesundheitssystem, im öffentlichen Dienst und in den Branchen, die das tägliche Leben aufrecht erhalten sowie allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verantwortungsbewusstsein und ihre Bereitschaft, sich an diese Regeln zu halten, um die Verbreitung des Coronavirus weiter zu verlangsamen. ___________________________________________________________________________ 20. März 2020 207 bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus in Düsseldorf Mit Stand Freitag, 20. März, 16 Uhr, gibt es in Düsseldorf insgesamt 207 diagnostizierte Infektionen mit dem Coronavirus. Davon werden (Stand: 20. März, 7 Uhr) 16 in Krankenhäusern behandelt, davon sieben auf Intensivstationen, rund 350 befinden sich in häuslicher Quarantäne. Am Freitag, 20. März, wurden 66 Abstriche im Diagnostikzentrum vorgenommen, hinzu kommen sieben mobile Abstriche. 888 Anrufe von Bürgerinnen und Bürgern wurden am Freitag, 20. März, (Stand: 16 Uhr) von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen Informationstelefons unter 0211-8996090 angenommen und Auskünfte zum Umgang mit dem Coronavirus gegeben. Viele Anruferinnen und Anrufer kommen tagsüber nicht auf Anhieb durch, deshalb rät die Hotline, dort auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten, beispielsweise nach 17 Uhr, anzurufen. Das Informationstelefon ist an allen Wochentagen rund um die Uhr besetzt. Versorgungshotline des Amtes für Soziales Die Versorgungshotline des Amtes für Soziales unter der Rufnummer 0211-8998999 verzeichnet am Freitag, 20. März, bis 16 Uhr insgesamt 84 Anrufe, über 100 Anfragen wurden per E-Mail eingereicht. Rund 85 Prozent der Anrufenden hatten bisher keinen konkreten Hilfebedarf, sondern allgemeine Fragen zur Corona-Krise oder boten ihre Hilfe an (51 Personen). Mehr als 300 Freiwillige haben sich seit Mittwoch, 18. März, bereits germeldet. Insgesamt haben sich seit Samstag, 14. März, insgesamt 539 Düsseldorferinnen und Düsseldorfer an die Versorgungshotline gewandt. Bürgerinnen und Bürger können sich an die Versorgungshotline des Amtes für Soziales wenden, wenn sie Hilfe bei der Versorgung benötigen. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn derjenige, der üblicherweise die Versorgung übernimmt, unter Quarantäne steht und sich keine Hilfe durch Nachbarn oder Freunde organisieren lässt. Das Telefon ist montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr und samstags von 8 bis 14 Uhr besetzt. Freiwillige, die diesen Service unterstützen wollen, können sich an Wolfgang Gerhard wenden per E-Mail an wolfgang.gerhard@duesseldorf.de. Informationsdienst für Düsseldorfer Unternehmen Darüber hinaus wurde von der Stadt Düsseldorf ein Informationsdienst für Düsseldorfer Unternehmen eingerichtet, der wochentags von 9 bis 18 Uhr unter 0211- 8990136 zu erreichen ist. Bis 16 Uhr wurden am Freitag, 20. März, knapp 120 Unternehmen telefonisch über die Hotline beraten. Darüber hinaus erfolgten zahlreiche Beratungen über direkte Kontakte von Unternehmen zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wirtschaftsförderung. Zudem können Unternehmen, Vereine und sonstige Veranstalter, die im Zusammenhang mit dem Corona-Virus von Insolvenz bedroht sind, Finanzhilfen und eine Stundung von Gewerbesteuer beantragen. Rund 170 Anträge auf Finanzhilfen sind über das Online- Formular eingegangen. Zudem wurde ein Rückrufservice für Unternehmen unter der E-Mail-Adresse business@duesseldorf.de gut angenommen: Dort gingen bis 16.45 Uhr rund 50 Mails ein, die telefonisch beantwortet wurden. ___________________________________________________________________________ 20. März 2020 Landesregierung beschließt Soforthilfe für Kultur- und Weiterbildungseinrichtungen Ministerin Pfeiffer-Poensgen und Parlamentarischer Staatssekretär Kaiser: Corona-Pandemie darf nicht zur Krise der Kultur und der Weiterbildungslandschaft werden Um den Betroffenen unverzüglich zu helfen und Liquiditätsengpässe zu vermeiden, hat die Landesregierung eine konkrete Soforthilfe für Kultur und Weiterbildung beschlossen. Durch die flächendeckende Schließung von öffentlichen und privaten Einrichtungen sowie die Absage sämtlicher Veranstaltungen aufgrund der Corona-Pandemie zunächst bis zum Ende der Osterferien, geraten derzeit zahlreiche Initiativen, Einrichtungen und Freiberufler in der Kultur, aber auch im Bereich der Weiterbildung in große, teilweise sogar existenzbedrohende Finanzprobleme. Um den Betroffenen unverzüglich zu helfen und Liquiditätsengpässe zu vermeiden, hat die Landesregierung eine konkrete Soforthilfe für Kultur und Weiterbildung beschlossen. „Kleinere private Einrichtungen, aber gerade auch Freiberufler sind am schnellsten von den finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise betroffen. Deshalb haben wir mit Hochdruck erste Sofortmaßnahmen erarbeitet, um den Betroffenen schnell, unbürokratisch und wirksam zu helfen, durch diese schwere Zeit zu kommen. Wir wollen verhindern, dass die Corona-Pandemie zur Krise der Kultur und der Weiterbildungslandschaft wird“, sagt Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen. Bereits gestern hat die Landesregierung einen umfassenden Rettungsschirm für die direkten und indirekten Folgen der Corona-Pandemie in Nordrhein-Westfalen in Höhe von 25 Milliarden Euro aufgelegt, auch die Bundesregierung arbeitet an breit angelegten Unterstützungsprogrammen. Ergänzend sieht das Ministerium für Kultur und Wissenschaft kurzfristige, auf die akuten Bedürfnisse der Akteure zugeschnittene Soforthilfen und weitere Maßnahmen vor: Kultur Mit einer Soforthilfe in Höhe von zunächst fünf Millionen Euro unterstützt die Landesregierung freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler, die durch die Absage von Engagements in finanzielle Engpässe geraten. Sie erhalten eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro. Die Soforthilfe kann mittels eines einfachen Formulars bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragt werden und muss später nicht zurückgezahlt werden. „Freischaffende Künstlerinnen und Künstler verfügen meist nur über geringe Rücklagen. Wenn Aufführungen, Gigs und Veranstaltungen massenweise wegfallen, geraten sie daher schnell in dramatische Geldnot. Die Soforthilfe verschafft ihnen schnell und unbürokratisch einen finanziellen Puffer, um die Zeit bis zum Anlaufen der großen Rettungsschirme in Land und Bund bestmöglich zu überbrücken“, sagt Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen. Daneben schaffen zusätzliche Anpassungen im regulären Förderverfahren Sicherheit für die Kultureinrichtungen und -akteure. Grundsätzlich gilt dabei: Bereits bewilligte bzw. derzeit noch in Prüfung befindliche Förderungen in Höhe von mehr als 120 Millionen Euro werden in jedem Falle ausgezahlt – auch dann, wenn die Veranstaltungen und Projekte wegen Corona abgesagt oder verschoben werden müssen. Zusätzliche Ausnahmeregelungen sollen Veranstalter und Einrichtungen finanziell wie zeitlich entlasten: So können etwa Ausfallkosten, die durch Absagen entstehen, als zuwendungsfähige Ausgaben im Rahmen der Förderungen anerkannt werden sowie die üblicherweise bei der Verwendung von Fördermittel geltenden Zwei- Monats-Fristen gelockert werden. Weitere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie unter www.mkw.nrw/Informationen_Corona-Virus. Weiterbildung und politische Bildung Auch im Bereich der gemeinwohlorientierten Weiterbildung und politischen Bildung plant die Landesregierung, die bereits bewilligten gesetzlichen Fördermittel in Höhe von ebenfalls rund 120 Millionen Euro fortlaufend und beschleunigt auszuzahlen, auch wenn Bildungsveranstaltungen wegen der Corona-Pandemie derzeit nicht durchgeführt werden können. Dadurch soll das Risiko verringert werden, dass die Einrichtungen in akute Liquiditätsprobleme kommen. Außerdem arbeitet das Ministerium an einem Hilfsprogramm für die Einrichtungen, um vor allem die fehlenden Einnahmen durch den Wegfall von Kursgebühren oder Teilnehmerbeiträgen auszugleichen, die im Bereich der gemeinwohlorientierten Weiterbildung etwa ein Drittel der regelmäßigen Einnahmen ausmachen. „Weiterbildungseinrichtungen sind Orte der Bildung, der Begegnung und des Austauschs. Mit ihrem breiten Angebot leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag zum lebenslangen Lernen und für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Wir werden alles daransetzen, die Einrichtungen zu unterstützen und sie vor einer existenziellen wirtschaftlichen Krise zu bewahren“, sagt Klaus Kaiser, Parlamentarischer Staatssekretär im Ministerium für Kultur und Wissenschaft. Zur konkreten Ausgestaltung der weiteren finanziellen Unterstützung für die Weiterbildungslandschaft befindet sich das Ministerium für Kultur und Wissenschaft derzeit in Gesprächen innerhalb der Landesregierung und mit den Bezirksregierungen. In Nordrhein-Westfalen gibt es rund 460 Weiterbildungseinrichtungen in kommunaler und freier Trägerschaft. Dazu gehören unter anderem rund 130 kommunal getragene Volkshochschulen, rund 170 Einrichtungen der Weiterbildung in anderer Trägerschaft, 116 Einrichtungen der Familienbildung und 45 Einrichtungen der politischen Bildung. Sie bieten jährlich circa 250.000 Bildungsveranstaltungen an. ___________________________________________________________________________ 19. März 2020 COVID-19: Imperial Forscher modellieren die wahrscheinlichen Auswirkungen von Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit Quelle: Dieser Artikel stammt aus einer Pressemitteilung des MRC Center for Global Infectious Disease Analysis. Geschrieben und veröffentlicht von Dr. Sabine L. van Elsland, Ryan O'Hare am 17. März 2020. Forscher von Imperial haben die wahrscheinlichen Auswirkungen mehrerer Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit auf die Verlangsamung und Unterdrückung der Ausbreitung des Coronavirus analysiert. Die neueste Analyse stammt von einem Team, das die Ausbreitung und die Auswirkungen von COVID-19 modelliert und dessen Daten die aktuelle Politik der britischen Regierung in Bezug auf die Pandemie beeinflussen. Die Ergebnisse werden im 9. Bericht des WHO-Kollaborationszentrums für die Modellierung von Infektionskrankheiten im MRC-Zentrum für globale Analyse von Infektionskrankheiten, J-IDEA, Imperial College London, veröffentlicht. Professor Neil Ferguson, Leiter des MRC GIDA-Teams und Direktor des Abdul Latif Jameel-Instituts für Krankheits- und Notfallanalytik (J-IDEA), sagte: „Die Welt ist mit der schwersten Krise der öffentlichen Gesundheit seit Generationen konfrontiert. Hier liefern wir konkrete Schätzungen des Ausmaßes der Bedrohungen, denen Länder derzeit ausgesetzt sind. Wir verwenden die neuesten Schätzungen des Schweregrads, um zu zeigen, dass politische Strategien zur Eindämmung der Epidemie die Zahl der Todesfälle halbieren und den Spitzenbedarf an Gesundheitsversorgung um zwei Drittel senken können. Dies wird jedoch nicht ausreichen, um eine Überlastung der Gesundheitssysteme zu verhindern. Daher sind intensivere und sozial störende Interventionen erforderlich, um die Übertragung auf ein niedriges Niveau zu unterdrücken. Es ist wahrscheinlich, dass solche Maßnahmen - insbesondere soziale Distanzierung in großem Maßstab - viele Monate lang durchgeführt werden müssen, möglicherweise bis ein Impfstoff verfügbar ist. “ Mehrere Maßnahmen kombinieren In Ermangelung von Impfstoffen und wirksamen medikamentösen Behandlungen gibt es verschiedene Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, die Länder ergreifen können, um die Verbreitung von COVID-19 zu verlangsamen. Das Team konzentrierte sich allein und in Kombination auf die Auswirkungen von fünf solchen Maßnahmen: • Isolierung von Fällen zu Hause - wobei diejenigen mit Krankheitssymptomen (Husten und / oder Fieber) nach Auftreten der Symptome 7 Tage zu Hause bleiben • Quarantäne zu Hause - wobei alle Haushaltsmitglieder von Personen mit Krankheitssymptomen nach Auftreten der Symptome 14 Tage zu Hause bleiben • Soziale Distanzierung - eine umfassende Politik, die darauf abzielt, die Gesamtkontakte, die Menschen außerhalb des Haushalts, der Schule oder des Arbeitsplatzes knüpfen, um drei Viertel zu reduzieren. • Soziale Distanzierung von Personen über 70 Jahren - wie bei sozialer Distanzierung, jedoch nur für Personen über 70 Jahre, bei denen das höchste Risiko für schwere Krankheiten besteht • Schließung von Schulen und Universitäten Bei der Modellierung der verfügbaren Daten stellte das Team fest, dass Kombinationen je nach Intensität der Interventionen zu einem von zwei Szenarien führen würden. Im ersten Szenario zeigen sie, dass Interventionen die Ausbreitung der Infektion verlangsamen könnten, ihre Ausbreitung jedoch nicht vollständig unterbrechen würden. Sie stellten fest, dass dies die Nachfrage nach dem Gesundheitssystem verringern und gleichzeitig diejenigen schützen würde, die am stärksten von schweren Krankheiten bedroht sind. Es wird vorausgesagt, dass solche Epidemien im Frühjahr / Sommer über einen Zeitraum von drei bis vier Monaten ihren Höhepunkt erreichen. Im zweiten Szenario könnten intensivere Eingriffe die Übertragung unterbrechen und die Anzahl der Fälle auf ein niedriges Niveau reduzieren. Sobald diese Interventionen jedoch gelockert sind, wird ein Anstieg der Fallzahlen prognostiziert. Dies führt zu geringeren Fallzahlen, aber dem Risiko einer späteren Epidemie in den Wintermonaten, sofern die Interventionen nicht aufrechterhalten werden können. Grafik mit dem prognostizierten Spitzenbedarf im Gesundheitswesen (Quelle: WHO-Kollaborationszentrum / MRC GIDA / J-IDEA) Abflachung der Kurve: Der Bericht hebt Unterdrückungsstrategieszenarien für Großbritannien hervor, in denen die Bettenanforderungen auf der Intensivstation (ICU) aufgeführt sind. Die schwarze Linie zeigt die uneingeschränkte Epidemie. Grün zeigt eine Unterdrückungsstrategie, die die Schließung von Schulen und Universitäten, Fallisolierung und bevölkerungsweite soziale Distanzierung ab Ende März 2020 umfasst. Die orange Linie zeigt eine Eindämmungsstrategie, die Fallisolation, Haushaltsquarantäne und bevölkerungsweite soziale Distanzierung umfasst. Die rote Linie ist die geschätzte Bettenkapazität auf der Intensivstation in GB. Die blaue Schattierung zeigt den Zeitraum von 5 Monaten, in dem davon ausgegangen wird, dass diese Eingriffe bestehen bleiben. (B) zeigt die gleichen Daten wie in Feld (A), vergrößert jedoch die unteren Ebenen des Diagramms. Den Ausbruch verlangsamen und unterdrücken Der Bericht beschreibt, dass für das erste Szenario (Verlangsamung der Ausbreitung) die optimale Politik die Isolierung von Fällen zu Hause, die Quarantäne von zu Hause und die soziale Distanzierung von Personen über 70 Jahren kombinieren würde. Dies könnte den Spitzenbedarf an Gesundheitsleistungen um zwei Drittel und die Zahl der Todesfälle um die Hälfte senken. Die daraus resultierende Epidemie würde jedoch wahrscheinlich immer noch zu geschätzten 250.000 Todesfällen führen und daher das Gesundheitssystem (insbesondere Intensivstationen) überfordern. Im zweiten Szenario (Unterdrückung des Ausbruchs) zeigen die Forscher, dass dies wahrscheinlich eine Kombination aus sozialer Distanzierung der gesamten Bevölkerung, häuslicher Isolation von Fällen und Haushaltsquarantäne ihrer Familienmitglieder (und möglicher Schul- und Universitätsschließung) erfordert. Die Forscher erklären, dass es durch eine genaue Überwachung der Krankheitstrends möglich sein kann, diese Maßnahmen im Verlauf der Dinge vorübergehend zu lockern, sie müssen jedoch rasch wieder eingeführt werden, wenn / wenn die Fallzahlen steigen. Sie fügen hinzu, dass die Situation in China und Südkorea in den kommenden Wochen dazu beitragen wird, diese Strategie weiter zu informieren. Professor Azra Ghani, Lehrstuhl für Epidemiologie von Infektionskrankheiten am MRC-Zentrum für globale Analyse von Infektionskrankheiten, sagte: „Die aktuelle Situation mit der COVID-19-Pandemie entwickelt sich rasant. Regierungen und Gesellschaften müssen daher flexibel auf die damit verbundenen Herausforderungen reagieren können. Unsere Ergebnisse zeigen, dass weitreichende soziale Distanzierungsmaßnahmen, die wahrscheinlich einen großen Einfluss auf unser tägliches Leben haben werden, jetzt notwendig sind, um die weitere Verbreitung zu verringern und zu verhindern, dass unser Gesundheitssystem überfordert wird. In den kommenden Wochen und Monaten wird eine genaue Überwachung erforderlich sein, um sicherzustellen, dass wir die gesundheitlichen Auswirkungen dieser Krankheit minimieren. “ Professor Christl Donnelly, Professor für statistische Epidemiologie bei J-IDEA, sagte: „Die Herausforderungen, denen wir uns gemeinsam stellen müssen, sind gewaltig. Unsere Arbeit zeigt jedoch, dass bei einer Kombination von Maßnahmen die Übertragung erheblich reduziert werden kann. Diese Maßnahmen werden störend sein, aber die Unsicherheiten werden sich im Laufe der Zeit verringern. Während wir auf wirksame Impfstoffe und Medikamente warten, können diese Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit die Anforderungen an unsere Gesundheitssysteme verringern. “ Professor Steven Riley, Professor für Dynamik von Infektionskrankheiten bei J-IDEA, sagte: „Wir müssen akzeptieren, dass COVID-19 eine schwere Infektion ist und sich derzeit in Ländern wie den USA und Großbritannien ausbreiten kann. In diesem Bericht zeigen wir, dass kurzfristig die strengsten traditionellen Interventionen erforderlich sind, um die Ausbreitung zu stoppen. Sobald sie vorhanden sind, wird es für uns alle zu einer gemeinsamen Priorität, die bestmöglichen Möglichkeiten zu finden, um diese Interventionen zu verbessern. “ Dieser Artikel stammt aus einer Pressemitteilung des MRC Center for Global Infectious Disease Analysis. Der vollständige Bericht ist auf der Webseite des MRC Center for Global Infectious Disease Analysis verfügbar. ___________________________________________________________________________ 19. März 2020 Stadt richtet eingeschränkten Bürgerservice für dringende Fälle ein Termine für den Bürgerservice können ausschließlich telefonisch vereinbart werden Grundsätzlich sind derzeit alle städtischen Dienststellen - wie zum Beispiel Rathäuser, Bürgerbüros, Dienstleistungszentrum, Gewerbemeldestelle, Bußgeldstelle oder auch Fundbüro - für den Publikumsverkehr geschlossen. Allerdings wird ab Montag, 23. März, der Bürgerservice der Stadtverwaltung Düsseldorf in eingeschränkter Form wieder aufgenommen. Eine Vorsprache für Anliegen des Melde- und Passwesens sowie Anliegen des Straßenverkehrsamtes sind allerdings aufgrund der Auswirkungen der derzeitigen Pandemie nur in dringenden, nicht aufschiebbaren Notfällen und nach vorheriger telefonischer Rücksprache möglich. Termine für den Bürgerservice können ausschließlich nach vorheriger telefonischer Absprache unter der Rufnummer 0211-8999111 vereinbart werden. Vorsprachen ohne Termin können nicht bedient werden! Um den Düsseldorferinnen und Düsseldorfern den Erhalt bereitliegender Reisepässe und Personalausweise zu ermöglichen, werden diese Dokumente ab sofort per Fahrradkurier zugestellt. Dieses Angebot ist kostenfrei und kann online unter www.duesseldorf.de/dva gebucht werden. ___________________________________________________________________________ 19. März 2020 OB Geisel begrüßt Bundes- und Landeshilfen für kleine Unternehmen und drängt auf schnelle Umsetzung Immer mehr Unternehmen leiden unter den Folgen der verordneten Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung. Besonders für kleine Unternehmen zum Beispiel aus der Gastronomiebranche, aber auch kleine Kultureinrichtungen, Veranstalter und Einzelhändler sind die Folgen schon jetzt existenzbedrohend. Davon sind auch viele Arbeitsplätze betroffen. Deshalb begrüßt Oberbürgermeister Thomas Geisel ausdrücklich die heute (19. März) von der Landesregierung in Aussicht gestellten Wirtschaftshilfen, die vor allem auch kleineren Unternehmen helfen sollen. Auch von der Bundesregierung wurde heute ein Maßnahmenpaket für kleine Unternehmen angekündigt. In einem Schreiben an den Ministerpräsidenten bedankt sich OB Geisel für diese Wirtschaftshilfen und bittet zugleich darum, diese nun zügig den Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Oberbürgermeister Thomas Geisel: "Viele Gastronomiebetriebe bangen um ihre Existenz. Die Kunden bleiben aus, die Kosten laufen weiter. Viele Wirte haben deshalb gefordert, dass die Stadt ihre Betriebe schließt, weil sie hofften, so eher an Hilfsgelder zu kommen. Hierfür gibt es allerdings keine konkreten Hinweise. Wichtig ist jetzt, dass die angekündigten Hilfsgelder schnell bei den Betroffenen ankommen. Dass auch direkte Zuschüsse fließen sollen, ist aus meiner Sicht der Situation angemessen." Zugleich verweist der Oberbürgermeister darauf, dass von Seiten der Stadt notwendige Hilfen zur Verfügung gestellt werden: Die Terrassengebühren sollen ebenso gestundet werden wie die Gewerbesteuerzahlungen. Darüber hinaus können bei Insolvenzgefahr auch die Mittel aus dem gerade erst eingerichteten kommunalen Überbrückungsfond in Anspruch genommen werden. "Wir müssen auch an die Zeit nach Corona denken", sagt OB Thomas Geisel. "Wir müssen dafür sorgen, dass in der Krise nicht unsere ganzen Strukturen zerstört werden. Die Gastronomie, die Kultur und die vielen anderen Veranstalter sind wichtige Bestandteile unseres urbanen Lebens. Die müssen wir erhalten." ___________________________________________________________________________ 19. März 2020 Wirtschaftsgipfel: Landesregierung sagt NRW-Rettungsschirm zu – Sondervermögen von 25 Milliarden Euro Landesregierung sichert Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen volle Unterstützung zu / Krise unbekannten Ausmaßes verlangt Hilfe in bisher nicht dagewesener Höhe Ministerpräsident Armin Laschet, Wirtschaftsminister Prof. Andreas Pinkwart, Finanzminister Lutz Lienenkämper und Arbeitsminister Karl-Josef Laumann tauschten sich in einer digitalen Konferenz mit Vertretern aus Unternehmen, Banken und Verbänden dazu aus, mit welchen Maßnahmen der Wirtschaft in Nordrhein- Westfalen in Zeiten der Corona-Pandemie schnell, unbürokratisch und wirksam geholfen werden kann. Am Donnerstag, 19. März, fand der erste Wirtschaftsgipfel der Landes-regierung während der Corona-Epidemie statt. Ministerpräsident Armin Laschet, Wirtschaftsminister Prof. Andreas Pinkwart, Finanzminister Lutz Lienenkämper und Arbeitsminister Karl-Josef Laumann tauschten sich in einer digitalen Konferenz mit Vertretern aus Unternehmen, Banken und Verbänden dazu aus, mit welchen Maßnahmen der Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen in Zeiten der Corona-Pandemie schnell, unbürokratisch und wirksam geholfen werden kann. Ministerpräsident Armin Laschet: „Die Lage ist dramatisch. Das Corona-Virus verbreitet sich in rasantem Tempo in unserem Land und hat zu einer Schockwirkung in der Wirtschaft geführt. Diese Krise unbekannten Ausmaßes verlangt Hilfe in bisher nicht dagewesener Höhe. Mit einem Sondervermögen von rund 25 Milliarden Euro spannen wir einen NRW-Rettungsschirm von historischer Größe. Damit legen wir das größte Hilfsprogramm für Nordrhein-Westfalen seit Bestehen unseres Landes auf. Wir stellen alle erforderlichen Gelder in der Krise und für die Zeit nach der Krise zur Verfügung. Wir wollen, dass kein gesundes Unternehmen wegen des wirtschaftlichen Einbruchs an mangelnder Liquidität scheitert.“ Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Jetzt kommt es darauf an, schnell, unbürokratisch und wirksam zu handeln. Deshalb bieten wir hunderttausenden von Mittelständlern, Kleinunternehmen und Start-ups in Nordrhein-Westfalen Hilfen an, um ihnen und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Sicherheit zu geben. Das tut die Landesregierung mit der NRW.BANK, der Bürgschaftsbank NRW und den öffentlichen und privaten Kreditinstituten. Dazu stellen wir eine Vielzahl von Instrumenten bereit, die passgenau auf die Bedarfe der unterschiedlichen Unternehmensgrößen zugeschnitten sind und über das hinaus gehen, was der Bund an Hilfen bereitstellt: Von den kleinen Selbstständigen und Existenzgründern, über das Handwerk und den Mittelstand bis zu den Großunternehmen. Dazu stocken wir die Bürgschaften massiv auf, beschleunigen die Verfahren, unterstützen die Startup-Szene und entwickeln die Instrumente in den kommenden Wochen weiter.“ Minister der Finanzen Lutz Lienenkämper: „Unser Ziel ist es, gemeinsam so gut wie möglich durch diese Krise zu kommen, die notwendigen zusätzlichen Anstrengungen entschlossen zu unternehmen, die Grundlagen der Wirtschaft zu bewahren und einen Neustart nach Ende der Krise zu ermöglichen“, erläuterte Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen, das beispiellose Programm zur Stärkung der nordrhein-westfälischen Wirtschaft. „Mit diesem NRW-Rettungsschirm werden wir unbürokratisch und zügig die Mittel bereitstellen, die benötigt werden, um die größte Krise seit Gründung unseres Landes zu bewältigen. Dies ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller.“ Ausgewählte Maßnahmen des Hilfspakets der Landesregierung: Die Landesregierung wird einen Nachtragshaushalt allein zur Bewältigung der Pandemie und ihrer Folgen aufstellen und darin ein Sondervermögen in Höhe von rund 25 Milliarden Euro vorsehen. Der Bürgschaftsrahmen wird massiv erhöht – sowohl für das Landesbürgschaftsprogramm als auch für die Bürgschaftsbank NRW, sowohl in der Höhe als auch hinsichtlich der Haftung, sobald die EU-Kommission dies zulässt. Der Rahmen für Landesbürgschaften wird von 900 Millionen Euro auf 5 Milliarden Euro erhöht. Anträge auf die Gewährung von Landesbürgschaften werden innerhalb von einer Woche bearbeitet. Der Gewährleistungs- und Rückbürgschaftsrahmens für die Bürgschaftsbank NRW wird von 100 Millionen Euro auf 1 Milliarde Euro erhöht. Die Bürgschaftsobergrenze wird auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt. Die Verbürgungsquote wird von 80 Prozent auf 90 Prozent erhöht, sobald die notwendigen europäischen Rahmenbedingungen in Kraft treten. Expressbürgschaften der Bürgschaftsbank bis zu einem Betrag von 250.000 Euro werden innerhalb von drei Tagen ausgeschüttet. Die NRW.Bank hat die Bedingungen ihres Universalkredits bereits attraktiver gestaltet und übernimmt nun schon ab dem ersten Euro bis zu 80 Prozent (statt bisher 50 Prozent) des Risikos. Ergänzend zu dem angekündigten Bundeszuschussprogramm, das vor allem als Soforthilfe für Kleinunternehmen dringend benötigt wird, wird die Landesregierung passgenau Landesmittel mit zuschussähnlichem Charakter dort bereitstellen, wo dies aufgrund von Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen erforderlich ist. Hier kommt es auf eine enge Verzahnung mit dem Bundesprogramm an, um ergänzend zielgenau vor allem Kleinunternehmern, Solo-Selbständigen und Kulturschaffenden helfen zu können. Wir wollen die aufstrebende Gründerszene in NRW unterstützen und privaten Investoren, die Startups weiteres Geld geben, ein Finanzierungs-angebot der NRW.BANK an die Seite stellen („Matching Fund“). Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Verlängerung des Gründerstipendium NRW, damit keine gute Gründeridee verloren geht. Das Programm Mittelstand innovativ mit den Digitalisierungsgutscheinen wird neu ausgerichtet und besser ausgestattet. Steuerliche Maßnahmen: Die Finanzverwaltung kommt von der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) entgegen und nutzt ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der Steuerpflichtigen weitest Möglich aus. Für die entsprechenden Anträge steht ab sofort ein stark vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung. Dies ist abrufbar unter www.finanzverwaltung.nrw.de Von Vollstreckungsmaßnahmen wird bis auf Weiteres abgesehen. Säumniszuschläge werden erlassen. Steuerstundungen Sondervorauszahlungen für Dauerfristverlängerungen bei der Umsatzsteuer für krisenbetroffene Unternehmen werden auf Antrag auf Null herabgesetzt. Damit werden den Unternehmen Mittel im Umfang von mehr als 4 Milliarden Euro sofort zur Verfügung gestellt. Hierdurch werden für weite Teile der nordrhein- westfälischen Wirtschaft unmittelbare Liquiditätsverstärkungen in Milliardenhöhe erzielt. An dem Wirtschaftsgipfel nahmen neben Mitgliedern des Mittelstands-beirats des Landes auch Vertreter der Kammern, der Bankenverbände, besonders betroffener Branchen (Freie Berufe, Handelsverband, DEHOGA und Schausteller) und der Gewerkschaft ver.di teil. Das Antragsformular gibt es hier: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-03-19_formularentwurf_final_1seite_kj.pdf ___________________________________________________________________________ 19. März 2020 Kita-Elternbeiträge und Verpflegungsentgelte werden zurückerstattet Aufgrund der Coronavirus-Situation und der dadurch bedingten Schließung der Betreuungseinrichtungen für Kinder stellt das Jugendamt der Landeshauptstadt Düsseldorf klar, dass Elternbeiträge und Verpflegungsentgelte für den Zeitraum des Betreuungsverbotes erstattet werden, wenn ein Betreuungsplatz nicht zur Verfügung gestellt wurde. Sobald feststeht, für wen und für welchen Zeitraum eine Erstattung erfolgt, also nach Beendigung der Schließzeit, wird die Erstattung unverzüglich von der Elterngeldstelle des Jugendamtes automatisch veranlasst. Es wird darum gebeten, die Elternbeiträge und Verpflegungsentgelte auch während der Schließung normal weiterzuzahlen. Das erleichtert die prompte Erstattung an alle betreffenden Eltern nach Beendigung der Schließzeit. Aufgrund der momentanen Ausnahmesituation wird gebeten, von diesbezüglichen Anfragen sowohl telefonisch als auch per E-Mail abzusehen. ___________________________________________________________________________ 18. März 2020 Keine Versorgungskrise durch Corona: Mehr Solidarität und Besonnenheit auch an der Ladentheke Verbraucherschutz- und Landwirtschaftsministerin Heinen-Esser: Wer Kontakte meidet und auf Abstand bleibt, begegnet sich mit Respekt Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser hat die Bevölkerung erneut zur Rücksichtnahme im Konsumalltag aufgerufen. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit: Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser hat die Bevölkerung erneut zur Rücksichtnahme im Konsumalltag aufgerufen. „Der Kampf gegen das Corona-Virus erfordert Solidarität und Besonnenheit auch an der Ladentheke. Dazu gehört, in diesen Zeiten auch beim Einkauf an andere zu denken, nicht die letzten Packungen als Vorrat aus den Regalen zu räumen und Nachbarn zu fragen, ob man beim Einkauf etwas mitbringen kann. Dies dient auch dazu, die Zahl der Personen in Geschäften zu reduzieren“, sagte Heinen-Esser in Düsseldorf. Die Ministerin appellierte an die Verbraucherinnen und Verbraucher, bei den erforderlichen Einkäufen in den Geschäften konsequent auf Abstand und Hygiene zu achten: „Wer Kontakte meidet und auf Abstand bleibt, begegnet sich mit Respekt.“ Dies gelte auf der Straße ebenso wie in den Gängen oder an der Kasse im Supermarkt. Heinen-Esser betonte erneut: „Man kann es nicht oft genug sagen: Wir haben keine Versorgungskrise. Wenn aktuell Engpässe entstehen, sind unnötige Hamsterkäufe die Ursache. Unsere Lebensmittelversorgung ist weiterhin gesichert. Zur Lage lassen wir uns von den Akteuren der Lebensmittelkette derzeit regelmäßig berichten.“ Allerdings müssten durch den Ausfall von Kantinen, Schulküchen und Restaurants manche Warenströme neue Wege finden, so dass kurzfristige Lieferverzögerungen einzelner Waren nicht ausgeschlossen werden können. Damit die Versorgung mit heimischen Lebensmitteln auch weiterhin gesichert ist, steht das Landwirtschaftsministerium in regelmäßigem Austausch mit den beteiligten Wirtschaftsverbänden. Ein dabei wichtiges Thema ist die Sicherung von Saisonarbeitskräften. „Derzeit beginnt die Pflanzzeit für heimisches Gemüse. Bei Spargel und Erdbeeren stehen in Kürze schon erste Erntearbeiten an. Hier müssen wir sicherstellen, dass für die anfallenden Arbeiten wie Aussaat und Pflanzung, Pflege, Ernte von Obst und Gemüse, aber auch für den Transport und die Verarbeitung genügend Beschäftigte und Saisonarbeitskräfte zur Verfügung stehen. Was jetzt nicht gepflanzt wird, fehlt uns sonst später." Um vorsorgen und planen zu können, hat das Landwirtschaftsministerium eine Abfrage bei den Landwirtschafts- und Gartenbauverbänden gestartet, in welchen Bereichen in den kommenden Tagen und Wochen wie viele saisonale Arbeitskräfte benötigt werden und wo schon jetzt Engpässe absehbar sind. „Zudem prüfen wir in Abstimmung mit dem Bund derzeit Möglichkeiten, wie die Anreise der Saisonarbeitskräfte sichergestellt werden kann und die Motivation für diese Arbeiten verbessert werden kann“, erklärte Heinen- Esser. Dabei werde auch die Option einer stärkeren Flexibilisierung geprüft, wenn es etwa um Arbeitszeiten oder die Aufenthaltsdauer von Saisonarbeitern geht. „Auch fachfremde Arbeitskräfte sind in der aktuellen Situation willkommen", so die Ministerin. ___________________________________________________________________________ 18. März 2020 Land und Kommunen sichern vollständige Weiterfinanzierung der Kindertagesbetreuung und der Ganztagsangebote in Schulen zu Land und Kommunen sagen in gemeinsamer Verantwortung vollständige Weiterfinanzierung der Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und der Ganztagsangebote in den Schulen unabhängig von der konkreten Inanspruchnahme zu Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen hat die Landesregierung ein Betretungsverbot für Kindertagesbetreuungsangebote erlassen, in den Schulen ist gleichzeitig der Unterricht vorübergehend eingestellt worden. Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration sowie das Ministerium für Schule und Bildung und die kommunalen Spitzenverbände Städtetag NRW, Landkreistag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW teilen mit: Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen hat die Landesregierung mit Wirkung ab dem 16. März 2020 ein Betretungsverbot für Kindertagesbetreuungsangebote erlassen, in den Schulen ist gleichzeitig der Unterricht vorübergehend eingestellt worden. Durch das außerordentliche Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller, insbesondere der Jugendämter und Kindergartenträger am vergangenen Wochenende, ist es gelungen, die Einschränkung der Kindertagesbetreuung seit Montagmorgen erfolgreich und mit der gebotenen Rücksichtnahme auf Kinder und Eltern umzusetzen. Betreuungsverträge bleiben bestehen, eine tatsächliche Betreuung erfolgt ab diesem Zeitpunkt allerdings nur noch für Kinder von Personen, die in kritischen Infrastrukturen tätig sind. Um die Infektionsausbreitung zu verlangsamen und nicht weiter zu befeuern, soll die Betreuung dieser Kinder im Rahmen regulärer Angebote und nicht in gebündelter Notfallbetreuung erfolgen. Im Ergebnis müssen die Angebote der Kindertagesbetreuung damit weiterhin zur Verfügung stehen und Träger und Kindertagespflegepersonen ihre Leistung bereitstellen. Auch in den Schulen werden die Kinder von der ersten bis zur sechsten Klasse, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur beschäftigt sind, zuverlässig betreut. Lehrerinnen und Lehrer, Personal der Kommunen und der Träger der Offenen Ganztagsschule sorgen für ein stabiles Betreuungsangebot in dieser Notsituation. Land und Kommunen sind sich einig und sagen zu, dass die Finanzierung der Angebote durch Land und Kommunen unabhängig von der konkreten Inanspruchnahme weiter vollständig sichergestellt ist. „Land und Kommunen geben den Trägern jetzt die Sicherheit, dass die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen und der Offenen Ganztagsschulen steht,“ erläutern Minister Stamp und Ministerin Gebauer. „Und auch die Kindertagespflegepersonen sowie das im Ganztag beschäftigte Personal bekommen die Klarheit, dass sie weiterhin ihre Geldleistung erhalten, auch wenn aufgrund des Betretungsverbots und des Unterrichtsausfalls aktuell weniger oder keine Kinder von Personen, die in der kritischen Infrastruktur tätig sind, betreut werden.“ Träger, Kitaleitungen, die Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegepersonen, die im Ganztag beschäftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Lehrerinnen und Lehrer leisten einen unverzichtbaren Beitrag in diesen schwierigen Zeiten. Sie stellen sicher, dass Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, weiterhin arbeiten können, weil ihre Kinder gut betreut werden. Dafür haben sie alle unseren größten Respekt. Wir danken ihnen für ihren Einsatz und ihr großes Engagement. ___________________________________________________________________________ 18. März 2020 Stadt beschließt weitere Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus Derzeit gibt es in der Landeshauptstadt 159 diagnostizierte Fälle von Coronavirus/Ab sofort dürfen auch Spiel- und Bolzplätze nicht mehr betreten werden Oberbürgermeister Thomas Geisel stellte bei einer weiteren Pressekonferenz am Mittwoch, 18. März, aktuelle Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie vor. Zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus hat die Landeshauptstadt Düsseldorf zudem eine weitere Allgemeinverfügung nach dem Infektionsschutzgesetz erlassen. Die Maßnahmen sollen weiter zur Reduzierung der sozialen Kontakte in der Bevölkerung führen. Die Anordnungen gelten ab sofort und zunächst bis zum 19. April 2020. Bürgerservice Der Bürgerservice soll für dringende Angelegenheiten in eingeschränkter Form ab Montag, 23. März, im Dienstleistungszentrum an der Willi-Becker-Allee sowie in der Kfz-Zulassungsstelle am Höherweg wieder aufgenommen werden. Um den Infektionsschutz dabei aufrecht zu erhalten, werden verschiedene Vorkehrungen wie der Zugang durch Schleusen eingerichtet. Termine für den Bürgerservice können nur nach vorheriger telefonischer Absprache vereinbart werden. Um den Düsseldorferinnen und Düsseldorfern den Erhalt bereitliegender Reisepässe und Personalausweise zu ermöglichen, werden diese Dokumente ab sofort per Fahrradkurier zugestellt, ohne dass Gebühren erhoben werden. Parkgebühren entfallen Bus und Bahn sollen nur noch für unverzichtbare Fahrten genutzt werden und somit für Personen der Kritischen Infrastruktur (Versorgung, Entsorgung, Krankenhäuser etc.) zur Verfügung stehen. "Damit diejenigen, die unserer Empfehlung folgen und auf die Nutzung von Bahn und Bus verzichten, nicht benachteiligt werden, verzichten wir auf Parkgebühren", kündigte Oberbürgermeister Thomas Geisel an. Es werden keine Parkgebühren an mit Parkscheinautomaten bewirtschafteten Parkflächen im öffentlichen Straßenraum des Düsseldorfer Stadtgebietes mehr erhoben. Notbetreuung von Kindern Die Landeshauptstadt Düsseldorf bietet seit Montag, 16. März, Notgruppen für die Kinderbetreuung an. Die Notgruppen stehen ausschließlich Kindern offen, deren Eltern keine andere Möglichkeit haben, ihre Kinder zu betreuen und die einer Tätigkeit nachgehen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der medizinischen oder pflegerischen Versorgung oder der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient (sogenannte Schlüsselpersonen). Derzeit werden in den Notgruppen mit bis zu fünf Kindern in den jeweiligen Kitas sowie insgesamt 330 Kindern in Schulen betreut. Das Angebot wird auch während der Osterferien aufrechterhalten. Notschlafstellen und weitere Einrichtungen für Obdachlose Notschlafstellen und Aufenthaltsorte für Obdachlose bieten nach derzeitigen Bestimmungen nicht ausreichend Platz um den Infektionsschutz einzuhalten. Daher werden an der Aldekerkstraße und dem Vogelsangerweg zusätzliche Notschlafstellen geschaffen. Zudem wird ein Hotel mit 47 Plätzen für die Versorgung obdachloser Menschen zur Verfügung gestellt. Unterstützung für Senioren und Hilfsbedürftige Auch die "zentren plus" mit ihrem Angebot für ältere Bürerinnen und Bürger der Stadt sind derzeit geschlossen, um das Ansteckungsrisiko für besonders gefährdete Personen zu mindern. Allerdings sind die Zentren weiterhin telefonisch und per E-Mail erreichbar. Darüber hinaus wird vom Amt für soziale Dienste ein Hilfsservice koordiniert, um Unterstützung für den Alltag - zum Beispiel beim täglichen Einkauf - zu bieten. Freiwillige, die diesen Service unterstützen wollen, können sich an Wolfgang Gerhard wenden per E-Mail an wolfgang.gerhard@duesseldorf.de 159 bestätigte Corona-Fälle in der Landeshauptstadt Derzeit gibt es in der Landeshauptstadt 159 diagnostizierte Fälle von Coronavirus. Am Mittwoch, 18. März, wurden 95 Abstriche im Diagnostikzentrum vorgenommen, hinzu kommen 11 mobile Abstriche. 738 Anrufe von Bürgerinnen und Bürgern wurden am Mittwoch, 18. März, von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen Informationstelefons (0211-8996090) bis 16 Uhr angenommen und Auskünfte zum Umgang mit dem Coronavirus gegeben. Insgesamt werden in vier Krankenhäusern der Stadt derzeit sieben Patienten intensivmedizinisch sowie 15 Patienten auf einer Normalstation behandelt. Die Auswirkungen der Allgemeinverfügung auf das öffentliche Leben (Auszug) Schließung weiterer Einrichtungen Unter anderem müssen ab jetzt auch Gaststätten, Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und Cafés geschlossen werden. Anbieter von Freizeitaktivitäten - sowohl drinnen als auch draußen - müssen ihre Angebote einstellen. Betroffen sind auch Reisebusreisen mit Ein- oder Ausstieg von Personen im Stadtgebiet von Düsseldorf. Restaurants und Speisegaststätten Der Zugang zu Restaurants und Speisegaststätten sowie zu Mensen und Hotels mit Bewirtung von Übernachtungsgästen ist nur gestattet, wenn die Kontaktdaten der Besucher registriert werden, die Besucherzahl insgesamt 50 gleichzeitig anwesende Personen nicht übersteigt und zwischen den Tischen ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten wird. Diese Einrichtungen dürfen frühestens ab 6 Uhr öffnen und sind spätestens um 15 Uhr zu schließen. Spiel- und Bolzplätze geschlossen Um den Kontakt untereinander zu verringern und somit die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, untersagt die Stadt Düsseldorf als Betreiberin das Betreten und die Benutzung aller städtischen Spielplätze, Bolzplätze sowie der sogenannten Spielhöfe auf Schulhöfen. Die Anlagen werden mit Flatterband sichtbar abgesperrt und mit Schildern versehen. Es finden stichprobenartige Kontrollen statt und festgestellte Verstöße werden geahndet. Jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen ist untersagt. Öffnungen an Sonn- und Feiertagen Einzel- und Großhandelsbetrieben ist bis auf Weiteres die Öffnung an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr gestattet. Dies betrifft folgende Betriebe: Geschäfte des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste sowie Apotheken, außerdem Geschäfte des Großhandels. Übernachtungsangebote Übernachtungsangebote dürfen nicht zu touristischen Zwecken während der Dauer der Verfügung genutzt werden. Die Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Düsseldorf zum Schutz der Bevölkerung vor dem Virus SARS- CoV-2 nach dem Infektionsschutzgesetz vom 18. März ist im Internet veröffentlicht unter www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt13/download/corona/Allgemeinverfuegung_weitere_Kontaktreduzierung.pd f ___________________________________________________________________________ 18. März 2020 Unterricht in Zeiten von Covid-19 Düsseldorf macht Tempo bei Digitalisierung der Schulen und aktiviert vorzeitig eine Lernplattform Stadt stellt kurzfristig 15.000 zusätzliche Tablets bereit Düsseldorf reagiert auf die angeordneten Schulschließungen und macht Tempo bei der Digitalisierung der städtischen Schulen: Dazu wird jetzt vorzeitig eine Lernplattform aktiviert. Zusätzlich zur Bestellung dieser digitalen Lernplattform, die auch von eigenen Endgeräten Zuhause angesteuert werden kann, sollen kurzfristig 15.000 zusätzliche Tablets bereitgestellt werden. Mit diesem Angebot werden die Düsseldorfer Schulen aktiv in der Corona-Krise unterstützt. Um den Schulbetrieb weiter aufrechterhalten zu können, ist eine digitale Bereitstellung der Lehrmaterialien sowie eine direkte digitale Kommunikation zwischen Lernenden und Lehrenden eine innovative und praktikable Lösung. Oberbürgermeister Thomas Geisel: "Die aktuelle Situation verlangt uns allen einiges ab und bringt für jede Personengruppe ganz eigene Herausforderungen mit sich. Der virusbedingte Schulausfall für die Schülerinnen und Schüler bedeutet, dass kurzfristig neue Wege des Unterrichts gefunden werden müssen, um ihnen den Zugang zu den notwendigen Unterrichtsmaterialien zu ermöglichen und Absprachen und Kommunikationswege sicherzustellen. In der kommenden Woche werden wir deshalb eine digitale Lernplattform zur Verfügung stellen, auf die die Schülerinnen und Schüler von ihren eigenen Geräten zu Hause zugreifen können." Stadtdirektor Burkhard Hintzsche: "Wir sind in der glücklichen Lage den Unterrichtsausfall durch eine gute Vorarbeit in den vergangenen Jahren sehr gut kompensieren zu können. Der Medienentwicklungsplan der Landeshauptstadt Düsseldorf ist darauf ausgerichtet, in den kommenden Jahren analoges Lernen 1:1 durch digitales Lernen zu ersetzen und zudem auch die entsprechenden notwendigen Techniken, Geräte und Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Nicht nur die Schüler haben eine Pflicht zu lernen, vielmehr haben auch wir als Schulträger die Pflicht dafür zu sorgen, dass die Schülerinnen und Schüler dieser in der aktuellen Krise auch nachkommen können. Deshalb ziehen wir einige Maßnahmen vor." 100 Millionen Euro für Digitalisierung an Schulen Bereits im Dezember 2019 legte die Verwaltung mit dem Medienentwicklungsplan (MEP) ein Konzept vor, das die Grundlage für die Digitalisierung der Düsseldorfer Schulen für die kommenden Jahre schafft. Wesentlicher Bestandteil ist der Einsatz einer digitalen Lernumgebung, die weit über das Ersetzen analoger Lernmittel hinausgeht. Düsseldorf investiert im Rahmen des Medienentwicklungsplans für Schulen in den kommenden Jahren 100 Millionen Euro in WLAN, Endgeräte, Lernumgebung, Breitband, Visualisierungstechnik sowie in Service und Support. Eine Teil-Realisierung wird nun aufgrund aktueller Ereignisse vorgezogen. Die Inbetriebnahme erfolgt in der kommenden Woche. Die Schulen werden kurzfristig vom Schulverwaltungsamt umfangreich informiert. Darüber hinaus wird es Webinare und Tutorials geben, um den Umgang mit der neuen Plattform schnell zu erlernen. Um die Ausbreitung des Corona-Virus in NRW zu verlangsamen, hat die Landesregierung am vergangenen Freitag aufgrund der Covid-19 Lage vorsorglich entschieden, mindestens bis zum 19. April die Schulen und Kindertagesstätten zu schließen. In Düsseldorf sind hiervon rund 78.000 Schülerinnen und Schüler betroffen. Doch die virusbedingten Schulschließungen bedeuten keine Entbindung von der Lernpflicht. Das stellt nicht nur die Bildungseinrichtungen selbst vor große Herausforderungen. Insbesondere die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen stehen kurz vor ihren Abschlussprüfungen. Die neue Lernplattform kann gerade in der Prüfungsvorbereitung eine hilfreiche Unterstützung sein. Bislang sind 8.500 Tablets an städtischen Schulen im Einsatz, jetzt werden 15.000 hinzukommen. Volker Syring, Schulleiter des Humboldt-Gymnasiums Düsseldorf und Schulformsprecher Gymnasien: "Mit der Vorziehung der Teil-Realisierung aufgrund der aktuellen Situation von Schulschließungen ist seitens der Stadt Düsseldorf eine richtige Entscheidung getroffen worden, die ausdrücklich begrüßt wird. Die Lehrkräfte sind vorbereitet und gewillt, die Schülerinnen und Schüler digital mit sinnvollen Aufgaben zu versorgen. Die Kinder und Jugendlichen und deren Eltern werden spätestens nach einigen Tagen froh sein, einen strukturierten Alltag mit schulischen Aufgaben vorzufinden. Dieser erste Schritt einer neuen Lernumgebung muss jedoch eher im Laufschritt statt bedächtig erfolgen. Wenn man einen Graben überwinden muss, darf man nicht zögerlich sein, sondern muss den beherzten Sprung wagen." ___________________________________________________________________________ 18. März 2020 Stadt Düsseldorf, Ströer und die Initiative Verändere Deine Stadt stellen gemeinsames Projekt für das Ehrenamt vor Düsseldorfer Initiative Verändere Deine Stadt (DUS Live e.V.) setzt sich für soziales Engagement ein/Stadtweite Außenwerbekampagne macht auf die Initiative aufmerksam und ruft Düsseldorfer zu persönlicher Übernahme von Verantwortung auf Mit einer gemeinsamen Kampagne der Stadt Düsseldorf, dem Medienhaus Ströer und der Initiative Verändere deine Stadt soll den vielen ehrenamtlich tätigen Düsseldorferinnen und Düsseldorfern Wertschätzung gezeigt werden. Ab sofort macht eine stadtweite Außenwerbekampagne auf die Arbeit der Initiative aufmerksam und soll die Bürgerinnen und Bürger motivieren, Teil der Bewegung zu werden. Auf rund 30 digitalen und 60 analogen Plakatflächen ist die Kampagne unter dem Motto "Lebe für mehr als für dich selbst" und "Wir feiern die ehrenamtlichen Düsseldorferinnen und Düsseldorfer für ihre Liebe zu unserer Stadt und ihren Menschen" im Stadtgebiet zu sehen. Eigens für die Kampagne hat Ströer ein Key Visual entwickelt, das die Skyline von Düsseldorf mit einem Herz zeigt. Flankiert wird die Kampagne von verschiedenen Aktivitäten auf den Social- Media-Kanälen von Verändere Deine Stadt, um das Projekt zu unterstützen. Träger der Initiative Verändere Deine Stadt ist DUS live e.V. Der Verein baut ein Netzwerk aus Kirche, Kunst, Kultur, Wirtschaft, Politik und Sozialem. In diesem Netzwerk motiviert der Verein Menschen zu sozialem Engagement und persönlicher Verantwortungsübernahme. Im Kern der Initiative steht die Aufgabe, den Nöten der Stadt zu begegnen, entsprechende Konzepte zu entwickeln und umzusetzen. "#TUES ist unsere Botschaft und die Haltung, mit der wir selbst unsere Projekte planen und Menschen dafür begeistern. Wir glauben, mit unseren Werten Selbstwirksamkeit, Nächstenliebe und Bereitschaft einen wirklichen Unterschied machen zu können und versuchen mit allem was wir tun eine Plattform zu schaffen, auf der Menschen ermutigt werden genau dafür einzustehen und sich zu engagieren", sagt Daniel-John Riedl, der Initiator der Initiative. "Wir sind unheimlich dankbar für die Reichweite und Aufmerksamkeit, die unser Anliegen mit dieser Kampagne im öffentlichen Raum bekommt." "#TUES verstehen wir als Motor für eine positive persönliche Einstellung eines jeden Menschen und die darin einhergehende Übernahme von Verantwortung für sich selbst, das Leben in der Gesellschaft und das Leben in der Stadt. Durch diese Kampagne bekommen wir hierfür mehr PS auf die Straße und eine erhöhte Aufmerksamkeit auf das Thema Ehrenamt, welches ein zentraler Faktor für ein lebendiges Miteinander ist", sagt Frank Heemsoth, stellvertrender Vorstand der Initiative Verändere Deine Stadt. "Wir finden es wunderbar mit Ströer einen Partner an der Seite zu haben, der den gleichen positiven Spirit in die Stadt tragen möchte." Oberbürgermeister Thomas Geisel: "Die Kampagne verdeutlicht, was in der derzeitigen Lage besonders wichtig ist: Zusammenhalt und Gemeinsinn. Lassen Sie uns also gemeinsam dafür sorgen, dass nicht Angst und Verunsicherung, sondern gegenseitige Fürsorge unseren Alltag bestimmen. Gerade in Zeiten wie diesen zeigt sich, wie bedeutend die Arbeit von Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtlern ist. Auf ihr Engagement macht die Kampagne aufmerksam und schenkt den Menschen die Beachtung, die sie verdienen." "Ströer ist sich seiner gesellschaftspolitischen Verantwortung bewusst und unterstützt die Initiative im Rahmen der Kampagne. Wir schaffen damit Aufmerksamkeit für die Initiative und ihr wichtiges Anliegen, ehrenamtliche Aktivitäten zu fördern. Ein Aspekt, der gerade aktueller denn je ist. Die digitalen Flächen sind Bestandteil der Kommunikationsinfrastruktur innerhalb der Stadt und können als schnelles Informationsmedium Lösungen für Verwaltung und öffentliche Sicherheit finden und somit die Erreichbarkeit der Bevölkerung unterstützen", sagt Hermann Meyersick, Geschäftsführer Ströer Deutsche Städte Medien GmbH. Weitere Informationen unter: www.veraenderedeinestadt.com/ www.facebook.com/DeineStadt www.instagram.com/veraenderedeinestadt www.linkedin.de/company/veränderedeinestadt www.twitter.com/tuesmovement ___________________________________________________________________________ 18. März 2020 Die Bundesregierung hat bis zu 50 Millionen Euro bereitgestellt, um deutschen Reisenden, die im Ausland gestrandet sind, in den nächsten Tagen eine Rückkehr nach Deutschland zu ermöglichen. Zu den Rückholaktionen und auch zum Thema weltweite Reisewarnung informiert das Auswärtige Amt hier: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise/reisewarnungen/faq- reisewarnung ___________________________________________________________________________ 18. März 2020 Polizei NRW Düsseldorf Liebe Düsseldorferinnen und Düsseldorfer, das Coronavirus ruft leider auch Trickbetrüger mit einer „aktualisierten Masche“ auf den Plan: der Enkeltrick z.B. wird nun mit einem Angehörigen, der als Infizierter im Krankenhaus liege, angewendet. Aufgrund ihrer Erkrankung bräuchten sie dringend Geld für Behandlung oder Medikamente. Eine weitere Masche ist, dass sich Betrüger als Mitarbeiter des Gesundheitsamtes ausgeben und angeblich insbesondere ältere Menschen auf Corona testen wollen, um somit Zutritt zur Wohnung zu erhalten. Bislang sind in Düsseldorf solche Fälle noch nicht bekannt, dies sei bitte lediglich als Warnung verstanden, weiterhin aufmerksam zu sein. Seien Sie bitte immer misstrauisch, wenn jemand telefonisch um Geld bittet und sprechen Sie bitte mit Ihren (älteren) Angehörigen über die Methoden von Trickbetrügern. Ihre Polizei Düsseldorf ___________________________________________________________________________ 18. März 2020 Neuer Status bei der Brauerei Schumacher! Aufgrund der heute von der NRW-Regierung beschlossenen neuen Verordnung, Gaststätten nur noch bis 15 Uhr zu öffnen, hat die Brauerei Schumacher sich zu nachfolgendem Schritt entschlossen. Ich wünsche der Familie Ungermann Schnitzler, ich wünsche Gertrud und Thea und Wolfgang alles gute in der kommenden Zeit und bin mit meinen Gedanken und mit meinem Herz bei ihnen. Hier die Veröffentlichung der Brauerei Schumacher: Liebe Gäste, wie versprochen, informieren wir nun immer zeitnah zu neuen Entscheidungen. Es gilt nun verantwortungsvoll mit der bestehenden Situation umzugehen und Lösungen anzubieten, die einfach sind und ein wenig Komfort, Hilfe und Unterstützung für viele bedeuten. Wir haben uns entschieden, den Gastbetrieb in unserem Stammhaus auf der Oststraße ab 19.03.2020 einzustellen. Trotzdem gibt’s typisches Schumacher Brauhaus- feeling, allerdings ab jetzt nur für zu Hause! Brauhaus nach Hause? Schumacher hat die Lösung: Abhol- und Lieferservice ab 19.03.2020 Während der Öffnungszeiten von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr können auf der Oststraße Essen und Getränke abgeholt werden. Die Brauhaus-Karte findet Ihr unter https://www.schumacher- alt.de/files/redaktion/download/Corona%20AH%20Karte%20mit%20Allergenen.pdf ACHTUNG: es gibt neben unseren Brauhausklassikern ein täglich wechselndes vitaminreiches Tagesgericht! Wer nicht abholen mag, der kann telefonisch bestellen unter 0211 – 828 90 20 . Lieferzeiten von 12 Uhr bis 20 Uhr Bestellzeiten von 10 Uhr bis 19 Uhr Geliefert wird in einem Radius von ca. 5 km! Kurzes Klingeln, Lieferung mit Rechnung wird vor der Haustür ohne Kontaktaufnahme abgestellt! Der Mindestbestellwert liegt bei 20,00€ inkl. Getränken! Herzliche Grüße und bleibt gesund! Lebt, liebt und lacht weiter! Eure Familie Schnitzler-Ungermann und das gesamte Team ___________________________________________________________________________ 17. März 2020 Stadt bietet Unterstützung für Düsseldorfer Unternehmen in der Corona-Krise Informationsdienst und finanzielle Hilfen: Mittel in Höhe von 500.000 Euro beschlossen Unternehmen, Vereine und sonstige Veranstalter, die im Zusammenhang mit dem Corona-Virus von Insolvenz bedroht sind, können von der Stadt Düsseldorf Unterstützung erhalten. Mit einem Eilbeschluss wurde die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 500.000 Euro beschlossen. In Bedrängnis geratene Unternehmen können ferner eine Stundung von Steuern beantragen. Aufgrund der aktuellen Auswirkungen des Corona-Virus' auf die Wirtschaft sind auch Unternehmen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Düsseldorf von finanziellen Härten betroffen. Zurzeit werden auf EU-, Bundes- und Landesebene Unterstützungsprogramme für die Wirtschaft erarbeitet und fortlaufend veröffentlicht. Zur sofortigen Unterstützung von durch den Corona-Virus insolvenzbedrohten Unternehmen sollen die oben genannten Mittel in einem vereinfachten Verfahren kurzfristig zur Verfügung gestellt werden. "Wir werden alles uns Mögliche unternehmen, um zu verhindern, dass der verordnete Stillstand des öffentlichen Lebens zu einem wirtschaftlichen Totalschaden für sehr viele Düsseldorfer Unternehmen führt", sagt Oberbürgermeister Thomas Geisel. Die Mittel dienen ausschließlich als Überbrückung, um eine drohende Insolvenz abzuwenden. Sie sind nicht gedacht als wirtschaftlicher Ausgleich für Corona-bedingte Einbußen. Dafür werden staatliche Mittel an anderer Stelle bereitgestellt. Die Wirtschaftsförderung wird hierzu beraten. Anträge können bei der Verwaltung per E-Mail unter FinanzhilfeCorona@duesseldorf.de angefordert werden. Die Antragsteller müssen geeignete Unterlagen zur Beurteilung des Insolvenzrisikos sowie der wirtschaftlichen Situation beifügen. Darüber hinaus wird ab Mittwoch, 18. März, 15 Uhr, ein Informationsdienst für Düsseldorfer Unternehmen eingerichtet, der von 9 bis 18 Uhr unter 0211-8990136 zu erreichen ist. Das Online-Informationsangebot für Unternehmen unter www.duesseldorf.de wird kontinuierlich ausgebaut. Ein Video zu diesem Thema finden Sie im Laufe des Tages auf YouTube unter: www.youtube.com/stadtduesseldorf Weiter im News-Archiv 6