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22. März 2020
Landesregierung beschließt weitreichendes Kontaktverbot
Landesregierung beschließt weitreichendes Kontaktverbot und weitere Maßnahmen zur Eindämmung der
Corona-Virus-Pandemie
Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit von maximal zwei Personen / Bei Nichteinhaltung: Geldbußen bis zu
25.000 Euro und Freiheitsstrafen möglich / Ministerpräsident Laschet: Wir überwachen nicht die Vernünftigen,
sondern bestrafen die Uneinsichtigen
Die Landesregierung hat ein weitreichendes Kontaktverbot für Nordrhein-Westfalen per Rechtsverordnung
erlassen, das ab Montag (23. März 2020) in Kraft tritt. Demnach werden Zusammenkünfte und Ansammlungen in
der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt.
Die Landesregierung hat ein weitreichendes Kontaktverbot für Nordrhein-Westfalen per Rechtsverordnung
erlassen, das ab Montag (23. März 2020) in Kraft tritt. Demnach werden Zusammenkünfte und Ansammlungen in
der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt. Ausgenommen ist die Verwandten in gerader Linie,
Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, die
Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen, zwingend notwendige Zusammenkünfte
aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen. Die
Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bleibt zulässig.
Rechtsverordnung zum Schutz vor dem Coronavirus / Kontaktverbot
Ministerpräsident Armin Laschet: „Nordrhein-Westfalen hat als eines der ersten Länder das öffentliche Leben in
der Corona-Krise massiv heruntergefahren. Das war richtig, diesen Weg gehen wir weiter – und verstärken die
Maßnahmen in diesem Bereich. Während die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger erkannt hat, dass es um
Leben und Tod geht, beobachten wir aber auch noch viel Unvernunft. Es gibt immer noch Menschen, die Regeln
und Empfehlungen missachten und sich so maximal unsolidarisch und gefährlich verhalten. Das dulden wir
nicht. Wir setzen deshalb jetzt ein weitreichendes Kontaktverbot in Kraft. Ab Montag null Uhr sind
Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen verboten. Mit der neuen
Rechtsverordnung überwachen wir nicht die Vernünftigen, sondern bestrafen die Uneinsichtigen. Konsequent
und hart. Es ist gut, dass sich Bund und Länder auf dieses gemeinsame und geschlossene Vorgehen einigen
konnten.“
Zur Umsetzung der Rechtsverordnung sind die zuständigen Behörden gehalten, die Bestimmungen energisch,
konsequent und, wo nötig, mit Zwangsmitteln durchzusetzen. Dabei werden sie von der Polizei unterstützt.
Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro und als Straftaten mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verfolgt. Die zuständigen Behörden sind gehalten, Geldbußen auf mindestens
200 Euro festzusetzen.
Neben dem weitreichenden individuellen Kontaktverbot hat die Landesregierung weitere Restriktionen
beschlossen. Einige zentrale Änderungen im Überblick:
Stationäre Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
Besuche sind grundsätzlich untersagt, wenn sie nicht der medizinischen oder pflegerischen Versorgung dienen
oder aus Rechtsgründen erforderlich sind. Die Einrichtungsleitung soll Ausnahmen unter Schutzmaßnahmen
und nach Hygieneunterweisung zulassen, wenn es medizinisch oder ethisch-sozial geboten ist (z.B. auf
Geburts- und Kinderstationen sowie bei Palliativpatienten).
Handwerk, Dienstleistungsgewerbe
Handwerker und Dienstleister können ihrer Tätigkeit mit Vorkehrungen zum Schutz vor Infektionen weiterhin
nachgehen.
Augenoptikern, Hörgeräteakustikern, orthopädischen Schuhmachern und anderen Handwerkern mit
Geschäftslokal ist dort aber der Verkauf von nicht mit handwerklichen Leistungen verbundenen Waren
untersagt; ausgenommen ist notwendiges Zubehör.
Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern von Mensch zu Mensch nicht eingehalten
werden kann (insbesondere von Friseuren, Nagelstudios, Tätowierern, Massagesalons), sind untersagt.
Therapeutische Berufsausübungen, insbesondere von Physio- und Ergotherapeuten, bleiben gestattet, soweit
die medizinische Notwendigkeit der Behandlung durch ärztliches Attest nachgewiesen wird und strenge
Schutzmaßnahmen vor Infektionen getroffen werden.
Handel
Der Betrieb von Bau- und Gartenbaumärkten bleibt zur Versorgung von Gewerbetreibenden und Handwerkern
zulässig. Anderen Personen darf der Zutritt nur gestattet werden, wenn zum Schutz vor Infektionen geeignete
Vorkehrungen getroffen sind (insbesondere Maßnahmen zur Sicherstellung von Mindestabständen und
Schutzvorrichtungen für das Kassenpersonal), unter diesen Voraussetzungen dürfen auch Floristen ihren
Betrieb fortsetzen.
Gastronomie
Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Mensen, Kantinen und anderen gastronomischen
Einrichtungen ist untersagt.
Die Belieferung mit Speisen und Getränken sowie der Außer-Haus-Verkauf ist zulässig, wenn die zum Schutz vor
Infektionen erforderlichen Abstände eingehalten werden. Der Verzehr ist in einem Umkreis von 50 Metern um
die gastronomische Einrichtung untersagt.
Veranstaltungen, Versammlungen, Gottesdienste, Beerdigungen
Veranstaltungen und Versammlungen sind untersagt. Ausgenommen sind Veranstaltungen, die der
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge (insbesondere
Blutspendetermine) zu dienen bestimmt sind. Versammlungen zur Religionsausübung unterbleiben; Kirchen,
Islam-Verbände und jüdische Verbände haben entsprechende Erklärungen abgegeben.
Zulässig sind Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete im engsten Familien- und Freundeskreis.
Bibliotheken
Bibliotheken einschließlich Bibliotheken an Hochschulen haben den Zugang zu ihren Angeboten zu
beschränken und nur unter strengen Schutzauflagen (insbesondere Besucherregistrierung mit Kontaktdaten,
Reglementierung der Besucherzahl, Vorgaben für Mindestabstände zwischen Lese- und Arbeitsplätzen von 2
Metern, Hygienemaßnahmen, Aushänge mit Hinweisen zu richtigen Hygienemaßnahmen) zu gestatten.
Die Rechtsverordnung tritt am Montag, 23. März 2020 um 00.00 Uhr in Kraft.
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22. März 2020
Besprechung von Bundeskanzlerin Merkel mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs
der Länder zum Coronavirus
Die rasante Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in den vergangenen Tagen in Deutschland ist
besorgniserregend. Wir müssen alles dafür tun, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern
und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Dafür ist die Reduzierung von Kontakten entscheidend.
Bund und Länder verständigen sich auf eine Erweiterung der am 12. März beschlossenen Leitlinien zur
Beschränkung sozialer Kontakte:
1. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der
Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein
Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
3. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person
oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen
Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie
andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
5. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind
angesichts der ernsten Lage in unserem Landinakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen
von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
6. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung
mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
7. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-
Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar
ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
8. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften
einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
9. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.
Bund und Länder werden bei der Umsetzung dieser Einschränkungen sowie der Beurteilung ihrer Wirksamkeit
eng zusammenarbeiten. Weitergehende Regelungen aufgrund von regionalen Besonderheiten oder
epidemiologischen Lagen in den Ländern oder Landkreisen bleiben möglich.
Bund und Länder sind sich darüber im Klaren, dass es sich um sehr einschneidende Maßnahmen handelt. Aber
sie sind notwendig und sie sind mit Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung
verhältnismäßig.
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken insbesondere den
Beschäftigten im Gesundheitssystem, im öffentlichen Dienst und in den Branchen, die das tägliche Leben
aufrecht erhalten sowie allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verantwortungsbewusstsein und ihre
Bereitschaft, sich an diese Regeln zu halten, um die Verbreitung des Coronavirus weiter zu verlangsamen.
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20. März 2020
207 bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus in Düsseldorf
Mit Stand Freitag, 20. März, 16 Uhr, gibt es in Düsseldorf insgesamt 207 diagnostizierte Infektionen mit dem
Coronavirus. Davon werden (Stand: 20. März, 7 Uhr) 16 in Krankenhäusern behandelt, davon sieben auf
Intensivstationen, rund 350 befinden sich in häuslicher Quarantäne. Am Freitag, 20. März, wurden 66 Abstriche
im Diagnostikzentrum vorgenommen, hinzu kommen sieben mobile Abstriche.
888 Anrufe von Bürgerinnen und Bürgern wurden am Freitag, 20. März, (Stand: 16 Uhr) von den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter des städtischen Informationstelefons unter 0211-8996090 angenommen und Auskünfte zum
Umgang mit dem Coronavirus gegeben. Viele Anruferinnen und Anrufer kommen tagsüber nicht auf Anhieb
durch, deshalb rät die Hotline, dort auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten, beispielsweise nach 17 Uhr,
anzurufen. Das Informationstelefon ist an allen Wochentagen rund um die Uhr besetzt.
Versorgungshotline des Amtes für Soziales
Die Versorgungshotline des Amtes für Soziales unter der Rufnummer 0211-8998999 verzeichnet am Freitag, 20.
März, bis 16 Uhr insgesamt 84 Anrufe, über 100 Anfragen wurden per E-Mail eingereicht. Rund 85 Prozent der
Anrufenden hatten bisher keinen konkreten Hilfebedarf, sondern allgemeine Fragen zur Corona-Krise oder
boten ihre Hilfe an (51 Personen). Mehr als 300 Freiwillige haben sich seit Mittwoch, 18. März, bereits germeldet.
Insgesamt haben sich seit Samstag, 14. März, insgesamt 539 Düsseldorferinnen und Düsseldorfer an die
Versorgungshotline gewandt.
Bürgerinnen und Bürger können sich an die Versorgungshotline des Amtes für Soziales wenden, wenn sie Hilfe
bei der Versorgung benötigen. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn derjenige, der üblicherweise die
Versorgung übernimmt, unter Quarantäne steht und sich keine Hilfe durch Nachbarn oder Freunde organisieren
lässt. Das Telefon ist montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr und samstags von 8 bis 14 Uhr besetzt. Freiwillige, die
diesen Service unterstützen wollen, können sich an Wolfgang Gerhard wenden per E-Mail an
wolfgang.gerhard@duesseldorf.de.
Informationsdienst für Düsseldorfer Unternehmen Darüber hinaus wurde von der Stadt Düsseldorf ein
Informationsdienst für Düsseldorfer Unternehmen eingerichtet, der wochentags von 9 bis 18 Uhr unter 0211-
8990136 zu erreichen ist. Bis 16 Uhr wurden am Freitag, 20. März, knapp 120 Unternehmen telefonisch über die
Hotline beraten. Darüber hinaus erfolgten zahlreiche Beratungen über direkte Kontakte von Unternehmen zu
den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wirtschaftsförderung. Zudem können Unternehmen, Vereine und
sonstige Veranstalter, die im Zusammenhang mit dem Corona-Virus von Insolvenz bedroht sind, Finanzhilfen
und eine Stundung von Gewerbesteuer beantragen. Rund 170 Anträge auf Finanzhilfen sind über das Online-
Formular eingegangen. Zudem wurde ein Rückrufservice für Unternehmen unter der E-Mail-Adresse
business@duesseldorf.de gut angenommen: Dort gingen bis 16.45 Uhr rund 50 Mails ein, die telefonisch
beantwortet wurden.
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20. März 2020
Landesregierung beschließt Soforthilfe für Kultur- und Weiterbildungseinrichtungen
Ministerin Pfeiffer-Poensgen und Parlamentarischer Staatssekretär Kaiser: Corona-Pandemie darf nicht zur
Krise der Kultur und der Weiterbildungslandschaft werden
Um den Betroffenen unverzüglich zu helfen und Liquiditätsengpässe zu vermeiden, hat die Landesregierung
eine konkrete Soforthilfe für Kultur und Weiterbildung beschlossen.
Durch die flächendeckende Schließung von öffentlichen und privaten Einrichtungen sowie die Absage
sämtlicher Veranstaltungen aufgrund der Corona-Pandemie zunächst bis zum Ende der Osterferien, geraten
derzeit zahlreiche Initiativen, Einrichtungen und Freiberufler in der Kultur, aber auch im Bereich der
Weiterbildung in große, teilweise sogar existenzbedrohende Finanzprobleme. Um den Betroffenen unverzüglich
zu helfen und Liquiditätsengpässe zu vermeiden, hat die Landesregierung eine konkrete Soforthilfe für Kultur
und Weiterbildung beschlossen.
„Kleinere private Einrichtungen, aber gerade auch Freiberufler sind am schnellsten von den finanziellen
Auswirkungen der Corona-Krise betroffen. Deshalb haben wir mit Hochdruck erste Sofortmaßnahmen
erarbeitet, um den Betroffenen schnell, unbürokratisch und wirksam zu helfen, durch diese schwere Zeit zu
kommen. Wir wollen verhindern, dass die Corona-Pandemie zur Krise der Kultur und der
Weiterbildungslandschaft wird“, sagt Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.
Bereits gestern hat die Landesregierung einen umfassenden Rettungsschirm für die direkten und indirekten
Folgen der Corona-Pandemie in Nordrhein-Westfalen in Höhe von 25 Milliarden Euro aufgelegt, auch die
Bundesregierung arbeitet an breit angelegten Unterstützungsprogrammen. Ergänzend sieht das Ministerium für
Kultur und Wissenschaft kurzfristige, auf die akuten Bedürfnisse der Akteure zugeschnittene Soforthilfen und
weitere Maßnahmen vor:
Kultur
Mit einer Soforthilfe in Höhe von zunächst fünf Millionen Euro unterstützt die Landesregierung freischaffende,
professionelle Künstlerinnen und Künstler, die durch die Absage von Engagements in finanzielle Engpässe
geraten. Sie erhalten eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro. Die Soforthilfe kann
mittels eines einfachen Formulars bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragt werden und muss später
nicht zurückgezahlt werden.
„Freischaffende Künstlerinnen und Künstler verfügen meist nur über geringe Rücklagen. Wenn Aufführungen,
Gigs und Veranstaltungen massenweise wegfallen, geraten sie daher schnell in dramatische Geldnot. Die
Soforthilfe verschafft ihnen schnell und unbürokratisch einen finanziellen Puffer, um die Zeit bis zum Anlaufen
der großen Rettungsschirme in Land und Bund bestmöglich zu überbrücken“, sagt Kultur- und
Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.
Daneben schaffen zusätzliche Anpassungen im regulären Förderverfahren Sicherheit für die
Kultureinrichtungen und -akteure. Grundsätzlich gilt dabei: Bereits bewilligte bzw. derzeit noch in Prüfung
befindliche Förderungen in Höhe von mehr als 120 Millionen Euro werden in jedem Falle ausgezahlt – auch
dann, wenn die Veranstaltungen und Projekte wegen Corona abgesagt oder verschoben werden müssen.
Zusätzliche Ausnahmeregelungen sollen Veranstalter und Einrichtungen finanziell wie zeitlich entlasten: So
können etwa Ausfallkosten, die durch Absagen entstehen, als zuwendungsfähige Ausgaben im Rahmen der
Förderungen anerkannt werden sowie die üblicherweise bei der Verwendung von Fördermittel geltenden Zwei-
Monats-Fristen gelockert werden.
Weitere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie unter www.mkw.nrw/Informationen_Corona-Virus.
Weiterbildung und politische Bildung
Auch im Bereich der gemeinwohlorientierten Weiterbildung und politischen Bildung plant die Landesregierung,
die bereits bewilligten gesetzlichen Fördermittel in Höhe von ebenfalls rund 120 Millionen Euro fortlaufend und
beschleunigt auszuzahlen, auch wenn Bildungsveranstaltungen wegen der Corona-Pandemie derzeit nicht
durchgeführt werden können. Dadurch soll das Risiko verringert werden, dass die Einrichtungen in akute
Liquiditätsprobleme kommen.
Außerdem arbeitet das Ministerium an einem Hilfsprogramm für die Einrichtungen, um vor allem die fehlenden
Einnahmen durch den Wegfall von Kursgebühren oder Teilnehmerbeiträgen auszugleichen, die im Bereich der
gemeinwohlorientierten Weiterbildung etwa ein Drittel der regelmäßigen Einnahmen ausmachen.
„Weiterbildungseinrichtungen sind Orte der Bildung, der Begegnung und des Austauschs. Mit ihrem breiten
Angebot leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag zum lebenslangen Lernen und für den Zusammenhalt in
unserer Gesellschaft. Wir werden alles daransetzen, die Einrichtungen zu unterstützen und sie vor einer
existenziellen wirtschaftlichen Krise zu bewahren“, sagt Klaus Kaiser, Parlamentarischer Staatssekretär im
Ministerium für Kultur und Wissenschaft.
Zur konkreten Ausgestaltung der weiteren finanziellen Unterstützung für die Weiterbildungslandschaft befindet
sich das Ministerium für Kultur und Wissenschaft derzeit in Gesprächen innerhalb der Landesregierung und mit
den Bezirksregierungen.
In Nordrhein-Westfalen gibt es rund 460 Weiterbildungseinrichtungen in kommunaler und freier Trägerschaft.
Dazu gehören unter anderem rund 130 kommunal getragene Volkshochschulen, rund 170 Einrichtungen der
Weiterbildung in anderer Trägerschaft, 116 Einrichtungen der Familienbildung und 45 Einrichtungen der
politischen Bildung. Sie bieten jährlich circa 250.000 Bildungsveranstaltungen an.
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19. März 2020
COVID-19: Imperial Forscher modellieren die wahrscheinlichen Auswirkungen von Maßnahmen
im Bereich der öffentlichen Gesundheit
Quelle: Dieser Artikel stammt aus einer Pressemitteilung des MRC Center for Global Infectious Disease Analysis.
Geschrieben und veröffentlicht von Dr. Sabine L. van Elsland, Ryan O'Hare am 17. März 2020.
Forscher von Imperial haben die wahrscheinlichen Auswirkungen mehrerer Maßnahmen im Bereich der
öffentlichen Gesundheit auf die Verlangsamung und Unterdrückung der Ausbreitung des Coronavirus analysiert.
Die neueste Analyse stammt von einem Team, das die Ausbreitung und die Auswirkungen von COVID-19
modelliert und dessen Daten die aktuelle Politik der britischen Regierung in Bezug auf die Pandemie
beeinflussen.
Die Ergebnisse werden im 9. Bericht des WHO-Kollaborationszentrums für die Modellierung von
Infektionskrankheiten im MRC-Zentrum für globale Analyse von Infektionskrankheiten, J-IDEA, Imperial College
London, veröffentlicht.
Professor Neil Ferguson, Leiter des MRC GIDA-Teams und Direktor des Abdul Latif Jameel-Instituts für
Krankheits- und Notfallanalytik (J-IDEA), sagte: „Die Welt ist mit der schwersten Krise der öffentlichen Gesundheit
seit Generationen konfrontiert. Hier liefern wir konkrete Schätzungen des Ausmaßes der Bedrohungen, denen
Länder derzeit ausgesetzt sind.
Wir verwenden die neuesten Schätzungen des Schweregrads, um zu zeigen, dass politische Strategien zur
Eindämmung der Epidemie die Zahl der Todesfälle halbieren und den Spitzenbedarf an Gesundheitsversorgung
um zwei Drittel senken können. Dies wird jedoch nicht ausreichen, um eine Überlastung der Gesundheitssysteme
zu verhindern. Daher sind intensivere und sozial störende Interventionen erforderlich, um die Übertragung auf
ein niedriges Niveau zu unterdrücken. Es ist wahrscheinlich, dass solche Maßnahmen - insbesondere soziale
Distanzierung in großem Maßstab - viele Monate lang durchgeführt werden müssen, möglicherweise bis ein
Impfstoff verfügbar ist. “
Mehrere Maßnahmen kombinieren
In Ermangelung von Impfstoffen und wirksamen medikamentösen Behandlungen gibt es verschiedene
Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, die Länder ergreifen können, um die Verbreitung von
COVID-19 zu verlangsamen. Das Team konzentrierte sich allein und in Kombination auf die Auswirkungen von
fünf solchen Maßnahmen:
• Isolierung von Fällen zu Hause - wobei diejenigen mit Krankheitssymptomen (Husten und / oder Fieber) nach
Auftreten der Symptome 7 Tage zu Hause bleiben
• Quarantäne zu Hause - wobei alle Haushaltsmitglieder von Personen mit Krankheitssymptomen nach
Auftreten der Symptome 14 Tage zu Hause bleiben
• Soziale Distanzierung - eine umfassende Politik, die darauf abzielt, die Gesamtkontakte, die Menschen
außerhalb des Haushalts, der Schule oder des Arbeitsplatzes knüpfen, um drei Viertel zu reduzieren.
• Soziale Distanzierung von Personen über 70 Jahren - wie bei sozialer Distanzierung, jedoch nur für Personen
über 70 Jahre, bei denen das höchste Risiko für schwere Krankheiten besteht
• Schließung von Schulen und Universitäten
Bei der Modellierung der verfügbaren Daten stellte das Team fest, dass Kombinationen je nach Intensität der
Interventionen zu einem von zwei Szenarien führen würden.
Im ersten Szenario zeigen sie, dass Interventionen die Ausbreitung der Infektion verlangsamen könnten, ihre
Ausbreitung jedoch nicht vollständig unterbrechen würden. Sie stellten fest, dass dies die Nachfrage nach dem
Gesundheitssystem verringern und gleichzeitig diejenigen schützen würde, die am stärksten von schweren
Krankheiten bedroht sind. Es wird vorausgesagt, dass solche Epidemien im Frühjahr / Sommer über einen
Zeitraum von drei bis vier Monaten ihren Höhepunkt erreichen.
Im zweiten Szenario könnten intensivere Eingriffe die Übertragung unterbrechen und die Anzahl der Fälle auf
ein niedriges Niveau reduzieren. Sobald diese Interventionen jedoch gelockert sind, wird ein Anstieg der
Fallzahlen prognostiziert. Dies führt zu geringeren Fallzahlen, aber dem Risiko einer späteren Epidemie in den
Wintermonaten, sofern die Interventionen nicht aufrechterhalten werden können.
Grafik mit dem prognostizierten Spitzenbedarf im Gesundheitswesen
(Quelle: WHO-Kollaborationszentrum / MRC GIDA / J-IDEA)
Abflachung der Kurve: Der Bericht hebt Unterdrückungsstrategieszenarien für Großbritannien hervor, in denen
die Bettenanforderungen auf der Intensivstation (ICU) aufgeführt sind. Die schwarze Linie zeigt die
uneingeschränkte Epidemie. Grün zeigt eine Unterdrückungsstrategie, die die Schließung von Schulen und
Universitäten, Fallisolierung und bevölkerungsweite soziale Distanzierung ab Ende März 2020 umfasst. Die
orange Linie zeigt eine Eindämmungsstrategie, die Fallisolation, Haushaltsquarantäne und bevölkerungsweite
soziale Distanzierung umfasst. Die rote Linie ist die geschätzte Bettenkapazität auf der Intensivstation in GB.
Die blaue Schattierung zeigt den Zeitraum von 5 Monaten, in dem davon ausgegangen wird, dass diese Eingriffe
bestehen bleiben. (B) zeigt die gleichen Daten wie in Feld (A), vergrößert jedoch die unteren Ebenen des
Diagramms.
Den Ausbruch verlangsamen und unterdrücken
Der Bericht beschreibt, dass für das erste Szenario (Verlangsamung der Ausbreitung) die optimale Politik die
Isolierung von Fällen zu Hause, die Quarantäne von zu Hause und die soziale Distanzierung von Personen über
70 Jahren kombinieren würde. Dies könnte den Spitzenbedarf an Gesundheitsleistungen um zwei Drittel und die
Zahl der Todesfälle um die Hälfte senken. Die daraus resultierende Epidemie würde jedoch wahrscheinlich
immer noch zu geschätzten 250.000 Todesfällen führen und daher das Gesundheitssystem (insbesondere
Intensivstationen) überfordern.
Im zweiten Szenario (Unterdrückung des Ausbruchs) zeigen die Forscher, dass dies wahrscheinlich eine
Kombination aus sozialer Distanzierung der gesamten Bevölkerung, häuslicher Isolation von Fällen und
Haushaltsquarantäne ihrer Familienmitglieder (und möglicher Schul- und Universitätsschließung) erfordert. Die
Forscher erklären, dass es durch eine genaue Überwachung der Krankheitstrends möglich sein kann, diese
Maßnahmen im Verlauf der Dinge vorübergehend zu lockern, sie müssen jedoch rasch wieder eingeführt
werden, wenn / wenn die Fallzahlen steigen. Sie fügen hinzu, dass die Situation in China und Südkorea in den
kommenden Wochen dazu beitragen wird, diese Strategie weiter zu informieren.
Professor Azra Ghani, Lehrstuhl für Epidemiologie von Infektionskrankheiten am MRC-Zentrum für globale
Analyse von Infektionskrankheiten, sagte: „Die aktuelle Situation mit der COVID-19-Pandemie entwickelt sich
rasant. Regierungen und Gesellschaften müssen daher flexibel auf die damit verbundenen Herausforderungen
reagieren können. Unsere Ergebnisse zeigen, dass weitreichende soziale Distanzierungsmaßnahmen, die
wahrscheinlich einen großen Einfluss auf unser tägliches Leben haben werden, jetzt notwendig sind, um die
weitere Verbreitung zu verringern und zu verhindern, dass unser Gesundheitssystem überfordert wird. In den
kommenden Wochen und Monaten wird eine genaue Überwachung erforderlich sein, um sicherzustellen, dass
wir die gesundheitlichen Auswirkungen dieser Krankheit minimieren. “
Professor Christl Donnelly, Professor für statistische Epidemiologie bei J-IDEA, sagte: „Die Herausforderungen,
denen wir uns gemeinsam stellen müssen, sind gewaltig. Unsere Arbeit zeigt jedoch, dass bei einer
Kombination von Maßnahmen die Übertragung erheblich reduziert werden kann. Diese Maßnahmen werden
störend sein, aber die Unsicherheiten werden sich im Laufe der Zeit verringern. Während wir auf wirksame
Impfstoffe und Medikamente warten, können diese Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit die
Anforderungen an unsere Gesundheitssysteme verringern. “
Professor Steven Riley, Professor für Dynamik von Infektionskrankheiten bei J-IDEA, sagte: „Wir müssen
akzeptieren, dass COVID-19 eine schwere Infektion ist und sich derzeit in Ländern wie den USA und
Großbritannien ausbreiten kann. In diesem Bericht zeigen wir, dass kurzfristig die strengsten traditionellen
Interventionen erforderlich sind, um die Ausbreitung zu stoppen. Sobald sie vorhanden sind, wird es für uns
alle zu einer gemeinsamen Priorität, die bestmöglichen Möglichkeiten zu finden, um diese Interventionen zu
verbessern. “
Dieser Artikel stammt aus einer Pressemitteilung des MRC Center for Global Infectious Disease Analysis. Der
vollständige Bericht ist auf der Webseite des MRC Center for Global Infectious Disease Analysis verfügbar.
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19. März 2020
Stadt richtet eingeschränkten Bürgerservice für dringende Fälle ein
Termine für den Bürgerservice können ausschließlich telefonisch vereinbart werden
Grundsätzlich sind derzeit alle städtischen Dienststellen - wie zum Beispiel Rathäuser, Bürgerbüros,
Dienstleistungszentrum, Gewerbemeldestelle, Bußgeldstelle oder auch Fundbüro - für den Publikumsverkehr
geschlossen. Allerdings wird ab Montag, 23. März, der Bürgerservice der Stadtverwaltung Düsseldorf in
eingeschränkter Form wieder aufgenommen.
Eine Vorsprache für Anliegen des Melde- und Passwesens sowie Anliegen des Straßenverkehrsamtes sind
allerdings aufgrund der Auswirkungen der derzeitigen Pandemie nur in dringenden, nicht aufschiebbaren
Notfällen und nach vorheriger telefonischer Rücksprache möglich. Termine für den Bürgerservice können
ausschließlich nach vorheriger telefonischer Absprache unter der Rufnummer 0211-8999111 vereinbart werden.
Vorsprachen ohne Termin können nicht bedient werden!
Um den Düsseldorferinnen und Düsseldorfern den Erhalt bereitliegender Reisepässe und Personalausweise zu
ermöglichen, werden diese Dokumente ab sofort per Fahrradkurier zugestellt. Dieses Angebot ist kostenfrei und
kann online unter www.duesseldorf.de/dva gebucht werden.
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19. März 2020
OB Geisel begrüßt Bundes- und Landeshilfen für kleine Unternehmen und drängt auf schnelle
Umsetzung
Immer mehr Unternehmen leiden unter den Folgen der verordneten Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung.
Besonders für kleine Unternehmen zum Beispiel aus der Gastronomiebranche, aber auch kleine
Kultureinrichtungen, Veranstalter und Einzelhändler sind die Folgen schon jetzt existenzbedrohend. Davon sind
auch viele Arbeitsplätze betroffen.
Deshalb begrüßt Oberbürgermeister Thomas Geisel ausdrücklich die heute (19. März) von der Landesregierung
in Aussicht gestellten Wirtschaftshilfen, die vor allem auch kleineren Unternehmen helfen sollen. Auch von der
Bundesregierung wurde heute ein Maßnahmenpaket für kleine Unternehmen angekündigt.
In einem Schreiben an den Ministerpräsidenten bedankt sich OB Geisel für diese Wirtschaftshilfen und bittet
zugleich darum, diese nun zügig den Unternehmen zur Verfügung zu stellen.
Oberbürgermeister Thomas Geisel: "Viele Gastronomiebetriebe bangen um ihre Existenz. Die Kunden bleiben
aus, die Kosten laufen weiter. Viele Wirte haben deshalb gefordert, dass die Stadt ihre Betriebe schließt, weil
sie hofften, so eher an Hilfsgelder zu kommen. Hierfür gibt es allerdings keine konkreten Hinweise. Wichtig ist
jetzt, dass die angekündigten Hilfsgelder schnell bei den Betroffenen ankommen. Dass auch direkte Zuschüsse
fließen sollen, ist aus meiner Sicht der Situation angemessen."
Zugleich verweist der Oberbürgermeister darauf, dass von Seiten der Stadt notwendige Hilfen zur Verfügung
gestellt werden: Die Terrassengebühren sollen ebenso gestundet werden wie die Gewerbesteuerzahlungen.
Darüber hinaus können bei Insolvenzgefahr auch die Mittel aus dem gerade erst eingerichteten kommunalen
Überbrückungsfond in Anspruch genommen werden.
"Wir müssen auch an die Zeit nach Corona denken", sagt OB Thomas Geisel. "Wir müssen dafür sorgen, dass in
der Krise nicht unsere ganzen Strukturen zerstört werden. Die Gastronomie, die Kultur und die vielen anderen
Veranstalter sind wichtige Bestandteile unseres urbanen Lebens. Die müssen wir erhalten."
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19. März 2020
Wirtschaftsgipfel: Landesregierung sagt NRW-Rettungsschirm zu – Sondervermögen von 25
Milliarden Euro
Landesregierung sichert Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen volle Unterstützung zu / Krise
unbekannten Ausmaßes verlangt Hilfe in bisher nicht dagewesener Höhe
Ministerpräsident Armin Laschet, Wirtschaftsminister Prof. Andreas Pinkwart, Finanzminister Lutz Lienenkämper
und Arbeitsminister Karl-Josef Laumann tauschten sich in einer digitalen Konferenz mit Vertretern aus
Unternehmen, Banken und Verbänden dazu aus, mit welchen Maßnahmen der Wirtschaft in Nordrhein-
Westfalen in Zeiten der Corona-Pandemie schnell, unbürokratisch und wirksam geholfen werden kann.
Am Donnerstag, 19. März, fand der erste Wirtschaftsgipfel der Landes-regierung während der Corona-Epidemie
statt. Ministerpräsident Armin Laschet, Wirtschaftsminister Prof. Andreas Pinkwart, Finanzminister Lutz
Lienenkämper und Arbeitsminister Karl-Josef Laumann tauschten sich in einer digitalen Konferenz mit
Vertretern aus Unternehmen, Banken und Verbänden dazu aus, mit welchen Maßnahmen der Wirtschaft in
Nordrhein-Westfalen in Zeiten der Corona-Pandemie schnell, unbürokratisch und wirksam geholfen werden
kann.
Ministerpräsident Armin Laschet: „Die Lage ist dramatisch. Das Corona-Virus verbreitet sich in rasantem Tempo
in unserem Land und hat zu einer Schockwirkung in der Wirtschaft geführt. Diese Krise unbekannten Ausmaßes
verlangt Hilfe in bisher nicht dagewesener Höhe. Mit einem Sondervermögen von rund 25 Milliarden Euro
spannen wir einen NRW-Rettungsschirm von historischer Größe. Damit legen wir das größte Hilfsprogramm für
Nordrhein-Westfalen seit Bestehen unseres Landes auf. Wir stellen alle erforderlichen Gelder in der Krise und
für die Zeit nach der Krise zur Verfügung. Wir wollen, dass kein gesundes Unternehmen wegen des
wirtschaftlichen Einbruchs an mangelnder Liquidität scheitert.“
Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Jetzt kommt es darauf an, schnell, unbürokratisch
und wirksam zu handeln. Deshalb bieten wir hunderttausenden von Mittelständlern, Kleinunternehmen und
Start-ups in Nordrhein-Westfalen Hilfen an, um ihnen und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Sicherheit
zu geben. Das tut die Landesregierung mit der NRW.BANK, der Bürgschaftsbank NRW und den öffentlichen und
privaten Kreditinstituten. Dazu stellen wir eine Vielzahl von Instrumenten bereit, die passgenau auf die Bedarfe
der unterschiedlichen Unternehmensgrößen zugeschnitten sind und über das hinaus gehen, was der Bund an
Hilfen bereitstellt: Von den kleinen Selbstständigen und Existenzgründern, über das Handwerk und den
Mittelstand bis zu den Großunternehmen. Dazu stocken wir die Bürgschaften massiv auf, beschleunigen die
Verfahren, unterstützen die Startup-Szene und entwickeln die Instrumente in den kommenden Wochen weiter.“
Minister der Finanzen Lutz Lienenkämper: „Unser Ziel ist es, gemeinsam so gut wie möglich durch diese Krise zu
kommen, die notwendigen zusätzlichen Anstrengungen entschlossen zu unternehmen, die Grundlagen der
Wirtschaft zu bewahren und einen Neustart nach Ende der Krise zu ermöglichen“, erläuterte Lutz Lienenkämper,
Minister der Finanzen, das beispiellose Programm zur Stärkung der nordrhein-westfälischen Wirtschaft. „Mit
diesem NRW-Rettungsschirm werden wir unbürokratisch und zügig die Mittel bereitstellen, die benötigt werden,
um die größte Krise seit Gründung unseres Landes zu bewältigen. Dies ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller.“
Ausgewählte Maßnahmen des Hilfspakets der Landesregierung:
• Die Landesregierung wird einen Nachtragshaushalt allein zur Bewältigung der Pandemie und ihrer Folgen
aufstellen und darin ein Sondervermögen in Höhe von rund 25 Milliarden Euro vorsehen.
• Der Bürgschaftsrahmen wird massiv erhöht – sowohl für das Landesbürgschaftsprogramm als auch für die
Bürgschaftsbank NRW, sowohl in der Höhe als auch hinsichtlich der Haftung, sobald die EU-Kommission dies
zulässt. Der Rahmen für Landesbürgschaften wird von 900 Millionen Euro auf 5 Milliarden Euro erhöht. Anträge
auf die Gewährung von Landesbürgschaften werden innerhalb von einer Woche bearbeitet. Der
Gewährleistungs- und Rückbürgschaftsrahmens für die Bürgschaftsbank NRW wird von 100 Millionen Euro auf 1
Milliarde Euro erhöht. Die Bürgschaftsobergrenze wird auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt.
• Die Verbürgungsquote wird von 80 Prozent auf 90 Prozent erhöht, sobald die notwendigen europäischen
Rahmenbedingungen in Kraft treten.
• Expressbürgschaften der Bürgschaftsbank bis zu einem Betrag von 250.000 Euro werden innerhalb von drei
Tagen ausgeschüttet.
• Die NRW.Bank hat die Bedingungen ihres Universalkredits bereits attraktiver gestaltet und übernimmt nun
schon ab dem ersten Euro bis zu 80 Prozent (statt bisher 50 Prozent) des Risikos.
• Ergänzend zu dem angekündigten Bundeszuschussprogramm, das vor allem als Soforthilfe für
Kleinunternehmen dringend benötigt wird, wird die Landesregierung passgenau Landesmittel mit
zuschussähnlichem Charakter dort bereitstellen, wo dies aufgrund von Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen
erforderlich ist. Hier kommt es auf eine enge Verzahnung mit dem Bundesprogramm an, um ergänzend
zielgenau vor allem Kleinunternehmern, Solo-Selbständigen und Kulturschaffenden helfen zu können.
• Wir wollen die aufstrebende Gründerszene in NRW unterstützen und privaten Investoren, die Startups
weiteres Geld geben, ein Finanzierungs-angebot der NRW.BANK an die Seite stellen („Matching Fund“).
• Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Verlängerung des Gründerstipendium NRW, damit keine gute
Gründeridee verloren geht.
Das Programm Mittelstand innovativ mit den Digitalisierungsgutscheinen wird neu ausgerichtet und besser
ausgestattet.
Steuerliche Maßnahmen: Die Finanzverwaltung kommt von der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag mit
zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von
Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) entgegen und nutzt ihren
Ermessensspielraum zu Gunsten der Steuerpflichtigen weitest Möglich aus. Für die entsprechenden Anträge
steht ab sofort ein stark vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung. Dies ist abrufbar unter
www.finanzverwaltung.nrw.de
Von Vollstreckungsmaßnahmen wird bis auf Weiteres abgesehen. Säumniszuschläge werden erlassen.
Steuerstundungen
• Sondervorauszahlungen für Dauerfristverlängerungen bei der Umsatzsteuer für krisenbetroffene
Unternehmen werden auf Antrag auf Null herabgesetzt. Damit werden den Unternehmen Mittel im Umfang von
mehr als 4 Milliarden Euro sofort zur Verfügung gestellt. Hierdurch werden für weite Teile der nordrhein-
westfälischen Wirtschaft unmittelbare Liquiditätsverstärkungen in Milliardenhöhe erzielt.
An dem Wirtschaftsgipfel nahmen neben Mitgliedern des Mittelstands-beirats des Landes auch Vertreter der
Kammern, der Bankenverbände, besonders betroffener Branchen (Freie Berufe, Handelsverband, DEHOGA und
Schausteller) und der Gewerkschaft ver.di teil.
Das Antragsformular gibt es hier:
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-03-19_formularentwurf_final_1seite_kj.pdf
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19. März 2020
Kita-Elternbeiträge und Verpflegungsentgelte werden zurückerstattet
Aufgrund der Coronavirus-Situation und der dadurch bedingten Schließung der Betreuungseinrichtungen für
Kinder stellt das Jugendamt der Landeshauptstadt Düsseldorf klar, dass Elternbeiträge und
Verpflegungsentgelte für den Zeitraum des Betreuungsverbotes erstattet werden, wenn ein Betreuungsplatz
nicht zur Verfügung gestellt wurde. Sobald feststeht, für wen und für welchen Zeitraum eine Erstattung erfolgt,
also nach Beendigung der Schließzeit, wird die Erstattung unverzüglich von der Elterngeldstelle des
Jugendamtes automatisch veranlasst.
Es wird darum gebeten, die Elternbeiträge und Verpflegungsentgelte auch während der Schließung normal
weiterzuzahlen. Das erleichtert die prompte Erstattung an alle betreffenden Eltern nach Beendigung der
Schließzeit. Aufgrund der momentanen Ausnahmesituation wird gebeten, von diesbezüglichen Anfragen sowohl
telefonisch als auch per E-Mail abzusehen.
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18. März 2020
Keine Versorgungskrise durch Corona: Mehr Solidarität und Besonnenheit auch an der
Ladentheke
Verbraucherschutz- und Landwirtschaftsministerin Heinen-Esser: Wer Kontakte meidet und auf Abstand bleibt,
begegnet sich mit Respekt
Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser hat die Bevölkerung erneut zur
Rücksichtnahme im Konsumalltag aufgerufen.
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:
Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser hat die Bevölkerung erneut zur
Rücksichtnahme im Konsumalltag aufgerufen. „Der Kampf gegen das Corona-Virus erfordert Solidarität und
Besonnenheit auch an der Ladentheke. Dazu gehört, in diesen Zeiten auch beim Einkauf an andere zu denken,
nicht die letzten Packungen als Vorrat aus den Regalen zu räumen und Nachbarn zu fragen, ob man beim
Einkauf etwas mitbringen kann. Dies dient auch dazu, die Zahl der Personen in Geschäften zu reduzieren“, sagte
Heinen-Esser in Düsseldorf.
Die Ministerin appellierte an die Verbraucherinnen und Verbraucher, bei den erforderlichen Einkäufen in den
Geschäften konsequent auf Abstand und Hygiene zu achten: „Wer Kontakte meidet und auf Abstand bleibt,
begegnet sich mit Respekt.“ Dies gelte auf der Straße ebenso wie in den Gängen oder an der Kasse im
Supermarkt.
Heinen-Esser betonte erneut: „Man kann es nicht oft genug sagen: Wir haben keine Versorgungskrise. Wenn
aktuell Engpässe entstehen, sind unnötige Hamsterkäufe die Ursache. Unsere Lebensmittelversorgung ist
weiterhin gesichert. Zur Lage lassen wir uns von den Akteuren der Lebensmittelkette derzeit regelmäßig
berichten.“ Allerdings müssten durch den Ausfall von Kantinen, Schulküchen und Restaurants manche
Warenströme neue Wege finden, so dass kurzfristige Lieferverzögerungen einzelner Waren nicht ausgeschlossen
werden können.
Damit die Versorgung mit heimischen Lebensmitteln auch weiterhin gesichert ist, steht das
Landwirtschaftsministerium in regelmäßigem Austausch mit den beteiligten Wirtschaftsverbänden. Ein dabei
wichtiges Thema ist die Sicherung von Saisonarbeitskräften. „Derzeit beginnt die Pflanzzeit für heimisches
Gemüse. Bei Spargel und Erdbeeren stehen in Kürze schon erste Erntearbeiten an. Hier müssen wir
sicherstellen, dass für die anfallenden Arbeiten wie Aussaat und Pflanzung, Pflege, Ernte von Obst und Gemüse,
aber auch für den Transport und die Verarbeitung genügend Beschäftigte und Saisonarbeitskräfte zur
Verfügung stehen. Was jetzt nicht gepflanzt wird, fehlt uns sonst später."
Um vorsorgen und planen zu können, hat das Landwirtschaftsministerium eine Abfrage bei den
Landwirtschafts- und Gartenbauverbänden gestartet, in welchen Bereichen in den kommenden Tagen und
Wochen wie viele saisonale Arbeitskräfte benötigt werden und wo schon jetzt Engpässe absehbar sind. „Zudem
prüfen wir in Abstimmung mit dem Bund derzeit Möglichkeiten, wie die Anreise der Saisonarbeitskräfte
sichergestellt werden kann und die Motivation für diese Arbeiten verbessert werden kann“, erklärte Heinen-
Esser. Dabei werde auch die Option einer stärkeren Flexibilisierung geprüft, wenn es etwa um Arbeitszeiten
oder die Aufenthaltsdauer von Saisonarbeitern geht. „Auch fachfremde Arbeitskräfte sind in der aktuellen
Situation willkommen", so die Ministerin.
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18. März 2020
Land und Kommunen sichern vollständige Weiterfinanzierung der Kindertagesbetreuung und
der Ganztagsangebote in Schulen zu
Land und Kommunen sagen in gemeinsamer Verantwortung vollständige Weiterfinanzierung der
Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und der Ganztagsangebote in den Schulen unabhängig von
der konkreten Inanspruchnahme zu
Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen hat die Landesregierung ein Betretungsverbot für
Kindertagesbetreuungsangebote erlassen, in den Schulen ist gleichzeitig der Unterricht vorübergehend
eingestellt worden.
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration sowie das Ministerium für Schule und Bildung
und die kommunalen Spitzenverbände Städtetag NRW, Landkreistag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW
teilen mit:
Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen hat die Landesregierung mit Wirkung ab dem 16. März 2020
ein Betretungsverbot für Kindertagesbetreuungsangebote erlassen, in den Schulen ist gleichzeitig der
Unterricht vorübergehend eingestellt worden.
Durch das außerordentliche Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller, insbesondere der
Jugendämter und Kindergartenträger am vergangenen Wochenende, ist es gelungen, die Einschränkung der
Kindertagesbetreuung seit Montagmorgen erfolgreich und mit der gebotenen Rücksichtnahme auf Kinder und
Eltern umzusetzen.
Betreuungsverträge bleiben bestehen, eine tatsächliche Betreuung erfolgt ab diesem Zeitpunkt allerdings nur
noch für Kinder von Personen, die in kritischen Infrastrukturen tätig sind.
Um die Infektionsausbreitung zu verlangsamen und nicht weiter zu befeuern, soll die Betreuung dieser Kinder
im Rahmen regulärer Angebote und nicht in gebündelter Notfallbetreuung erfolgen. Im Ergebnis müssen die
Angebote der Kindertagesbetreuung damit weiterhin zur Verfügung stehen und Träger und
Kindertagespflegepersonen ihre Leistung bereitstellen.
Auch in den Schulen werden die Kinder von der ersten bis zur sechsten Klasse, deren Eltern in der kritischen
Infrastruktur beschäftigt sind, zuverlässig betreut. Lehrerinnen und Lehrer, Personal der Kommunen und der
Träger der Offenen Ganztagsschule sorgen für ein stabiles Betreuungsangebot in dieser Notsituation.
Land und Kommunen sind sich einig und sagen zu, dass die Finanzierung der Angebote durch Land und
Kommunen unabhängig von der konkreten Inanspruchnahme weiter vollständig sichergestellt ist.
„Land und Kommunen geben den Trägern jetzt die Sicherheit, dass die Finanzierung der
Kindertageseinrichtungen und der Offenen Ganztagsschulen steht,“ erläutern Minister Stamp und Ministerin
Gebauer. „Und auch die Kindertagespflegepersonen sowie das im Ganztag beschäftigte Personal bekommen die
Klarheit, dass sie weiterhin ihre Geldleistung erhalten, auch wenn aufgrund des Betretungsverbots und des
Unterrichtsausfalls aktuell weniger oder keine Kinder von Personen, die in der kritischen Infrastruktur tätig
sind, betreut werden.“
Träger, Kitaleitungen, die Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegepersonen,
die im Ganztag beschäftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Lehrerinnen und Lehrer leisten einen
unverzichtbaren Beitrag in diesen schwierigen Zeiten. Sie stellen sicher, dass Personen, die in kritischer
Infrastruktur tätig sind, weiterhin arbeiten können, weil ihre Kinder gut betreut werden.
Dafür haben sie alle unseren größten Respekt. Wir danken ihnen für ihren Einsatz und ihr großes Engagement.
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18. März 2020
Stadt beschließt weitere Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus
Derzeit gibt es in der Landeshauptstadt 159 diagnostizierte Fälle von Coronavirus/Ab sofort dürfen auch Spiel-
und Bolzplätze nicht mehr betreten werden
Oberbürgermeister Thomas Geisel stellte bei einer weiteren Pressekonferenz am Mittwoch, 18. März, aktuelle
Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie vor. Zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus hat
die Landeshauptstadt Düsseldorf zudem eine weitere Allgemeinverfügung nach dem Infektionsschutzgesetz
erlassen. Die Maßnahmen sollen weiter zur Reduzierung der sozialen Kontakte in der Bevölkerung führen. Die
Anordnungen gelten ab sofort und zunächst bis zum 19. April 2020.
Bürgerservice
Der Bürgerservice soll für dringende Angelegenheiten in eingeschränkter Form ab Montag, 23. März, im
Dienstleistungszentrum an der Willi-Becker-Allee sowie in der Kfz-Zulassungsstelle am Höherweg wieder
aufgenommen werden. Um den Infektionsschutz dabei aufrecht zu erhalten, werden verschiedene
Vorkehrungen wie der Zugang durch Schleusen eingerichtet. Termine für den Bürgerservice können nur nach
vorheriger telefonischer Absprache vereinbart werden. Um den Düsseldorferinnen und Düsseldorfern den
Erhalt bereitliegender Reisepässe und Personalausweise zu ermöglichen, werden diese Dokumente ab sofort
per Fahrradkurier zugestellt, ohne dass Gebühren erhoben werden.
Parkgebühren entfallen
Bus und Bahn sollen nur noch für unverzichtbare Fahrten genutzt werden und somit für Personen der
Kritischen Infrastruktur (Versorgung, Entsorgung, Krankenhäuser etc.) zur Verfügung stehen. "Damit diejenigen,
die unserer Empfehlung folgen und auf die Nutzung von Bahn und Bus verzichten, nicht benachteiligt werden,
verzichten wir auf Parkgebühren", kündigte Oberbürgermeister Thomas Geisel an. Es werden keine
Parkgebühren an mit Parkscheinautomaten bewirtschafteten Parkflächen im öffentlichen Straßenraum des
Düsseldorfer Stadtgebietes mehr erhoben.
Notbetreuung von Kindern
Die Landeshauptstadt Düsseldorf bietet seit Montag, 16. März, Notgruppen für die Kinderbetreuung an. Die
Notgruppen stehen ausschließlich Kindern offen, deren Eltern keine andere Möglichkeit haben, ihre Kinder zu
betreuen und die einer Tätigkeit nachgehen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung, der medizinischen oder pflegerischen Versorgung oder der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen
des öffentlichen Lebens dient (sogenannte Schlüsselpersonen).
Derzeit werden in den Notgruppen mit bis zu fünf Kindern in den jeweiligen Kitas sowie insgesamt 330 Kindern
in Schulen betreut. Das Angebot wird auch während der Osterferien aufrechterhalten.
Notschlafstellen und weitere Einrichtungen für Obdachlose
Notschlafstellen und Aufenthaltsorte für Obdachlose bieten nach derzeitigen Bestimmungen nicht ausreichend
Platz um den Infektionsschutz einzuhalten. Daher werden an der Aldekerkstraße und dem Vogelsangerweg
zusätzliche Notschlafstellen geschaffen. Zudem wird ein Hotel mit 47 Plätzen für die Versorgung obdachloser
Menschen zur Verfügung gestellt.
Unterstützung für Senioren und Hilfsbedürftige
Auch die "zentren plus" mit ihrem Angebot für ältere Bürerinnen und Bürger der Stadt sind derzeit geschlossen,
um das Ansteckungsrisiko für besonders gefährdete Personen zu mindern. Allerdings sind die Zentren weiterhin
telefonisch und per E-Mail erreichbar. Darüber hinaus wird vom Amt für soziale Dienste ein Hilfsservice
koordiniert, um Unterstützung für den Alltag - zum Beispiel beim täglichen Einkauf - zu bieten. Freiwillige, die
diesen Service unterstützen wollen, können sich an Wolfgang Gerhard wenden per E-Mail an
wolfgang.gerhard@duesseldorf.de
159 bestätigte Corona-Fälle in der Landeshauptstadt
Derzeit gibt es in der Landeshauptstadt 159 diagnostizierte Fälle von Coronavirus. Am Mittwoch, 18. März,
wurden 95 Abstriche im Diagnostikzentrum vorgenommen, hinzu kommen 11 mobile Abstriche. 738 Anrufe von
Bürgerinnen und Bürgern wurden am Mittwoch, 18. März, von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
städtischen Informationstelefons (0211-8996090) bis 16 Uhr angenommen und Auskünfte zum Umgang mit dem
Coronavirus gegeben.
Insgesamt werden in vier Krankenhäusern der Stadt derzeit sieben Patienten intensivmedizinisch sowie 15
Patienten auf einer Normalstation behandelt.
Die Auswirkungen der Allgemeinverfügung auf das öffentliche Leben (Auszug)
Schließung weiterer Einrichtungen Unter anderem müssen ab jetzt auch Gaststätten, Bars, Clubs, Diskotheken,
Kneipen und Cafés geschlossen werden. Anbieter von Freizeitaktivitäten - sowohl drinnen als auch draußen -
müssen ihre Angebote einstellen. Betroffen sind auch Reisebusreisen mit Ein- oder Ausstieg von Personen im
Stadtgebiet von Düsseldorf.
Restaurants und Speisegaststätten
Der Zugang zu Restaurants und Speisegaststätten sowie zu Mensen und Hotels mit Bewirtung von
Übernachtungsgästen ist nur gestattet, wenn die Kontaktdaten der Besucher registriert werden, die
Besucherzahl insgesamt 50 gleichzeitig anwesende Personen nicht übersteigt und zwischen den Tischen ein
Mindestabstand von zwei Metern eingehalten wird. Diese Einrichtungen dürfen frühestens ab 6 Uhr öffnen und
sind spätestens um 15 Uhr zu schließen.
Spiel- und Bolzplätze geschlossen
Um den Kontakt untereinander zu verringern und somit die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen,
untersagt die Stadt Düsseldorf als Betreiberin das Betreten und die Benutzung aller städtischen Spielplätze,
Bolzplätze sowie der sogenannten Spielhöfe auf Schulhöfen. Die Anlagen werden mit Flatterband sichtbar
abgesperrt und mit Schildern versehen. Es finden stichprobenartige Kontrollen statt und festgestellte Verstöße
werden geahndet.
Jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen,
Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen ist untersagt.
Öffnungen an Sonn- und Feiertagen
Einzel- und Großhandelsbetrieben ist bis auf Weiteres die Öffnung an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr
gestattet. Dies betrifft folgende Betriebe: Geschäfte des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol-
und Lieferdienste sowie Apotheken, außerdem Geschäfte des Großhandels.
Übernachtungsangebote
Übernachtungsangebote dürfen nicht zu touristischen Zwecken während der Dauer der Verfügung genutzt
werden.
Die Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Düsseldorf zum Schutz der Bevölkerung vor dem Virus SARS-
CoV-2 nach dem Infektionsschutzgesetz vom 18. März ist im Internet veröffentlicht unter
www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt13/download/corona/Allgemeinverfuegung_weitere_Kontaktreduzierung.pd
f
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18. März 2020
Unterricht in Zeiten von Covid-19
Düsseldorf macht Tempo bei Digitalisierung der Schulen und aktiviert vorzeitig eine
Lernplattform
Stadt stellt kurzfristig 15.000 zusätzliche Tablets bereit
Düsseldorf reagiert auf die angeordneten Schulschließungen und macht Tempo bei der Digitalisierung der
städtischen Schulen: Dazu wird jetzt vorzeitig eine Lernplattform aktiviert. Zusätzlich zur Bestellung dieser
digitalen Lernplattform, die auch von eigenen Endgeräten Zuhause angesteuert werden kann, sollen kurzfristig
15.000 zusätzliche Tablets bereitgestellt werden.
Mit diesem Angebot werden die Düsseldorfer Schulen aktiv in der Corona-Krise unterstützt. Um den
Schulbetrieb weiter aufrechterhalten zu können, ist eine digitale Bereitstellung der Lehrmaterialien sowie eine
direkte digitale Kommunikation zwischen Lernenden und Lehrenden eine innovative und praktikable Lösung.
Oberbürgermeister Thomas Geisel: "Die aktuelle Situation verlangt uns allen einiges ab und bringt für jede
Personengruppe ganz eigene Herausforderungen mit sich. Der virusbedingte Schulausfall für die Schülerinnen
und Schüler bedeutet, dass kurzfristig neue Wege des Unterrichts gefunden werden müssen, um ihnen den
Zugang zu den notwendigen Unterrichtsmaterialien zu ermöglichen und Absprachen und Kommunikationswege
sicherzustellen. In der kommenden Woche werden wir deshalb eine digitale Lernplattform zur Verfügung
stellen, auf die die Schülerinnen und Schüler von ihren eigenen Geräten zu Hause zugreifen können."
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche: "Wir sind in der glücklichen Lage den Unterrichtsausfall durch eine gute
Vorarbeit in den vergangenen Jahren sehr gut kompensieren zu können. Der Medienentwicklungsplan der
Landeshauptstadt Düsseldorf ist darauf ausgerichtet, in den kommenden Jahren analoges Lernen 1:1 durch
digitales Lernen zu ersetzen und zudem auch die entsprechenden notwendigen Techniken, Geräte und
Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Nicht nur die Schüler haben eine Pflicht zu lernen, vielmehr haben auch
wir als Schulträger die Pflicht dafür zu sorgen, dass die Schülerinnen und Schüler dieser in der aktuellen Krise
auch nachkommen können. Deshalb ziehen wir einige Maßnahmen vor."
100 Millionen Euro für Digitalisierung an Schulen
Bereits im Dezember 2019 legte die Verwaltung mit dem Medienentwicklungsplan (MEP) ein Konzept vor, das die
Grundlage für die Digitalisierung der Düsseldorfer Schulen für die kommenden Jahre schafft. Wesentlicher
Bestandteil ist der Einsatz einer digitalen Lernumgebung, die weit über das Ersetzen analoger Lernmittel
hinausgeht. Düsseldorf investiert im Rahmen des Medienentwicklungsplans für Schulen in den kommenden
Jahren 100 Millionen Euro in WLAN, Endgeräte, Lernumgebung, Breitband, Visualisierungstechnik sowie in
Service und Support.
Eine Teil-Realisierung wird nun aufgrund aktueller Ereignisse vorgezogen. Die Inbetriebnahme erfolgt in der
kommenden Woche. Die Schulen werden kurzfristig vom Schulverwaltungsamt umfangreich informiert. Darüber
hinaus wird es Webinare und Tutorials geben, um den Umgang mit der neuen Plattform schnell zu erlernen.
Um die Ausbreitung des Corona-Virus in NRW zu verlangsamen, hat die Landesregierung am vergangenen
Freitag aufgrund der Covid-19 Lage vorsorglich entschieden, mindestens bis zum 19. April die Schulen und
Kindertagesstätten zu schließen. In Düsseldorf sind hiervon rund 78.000 Schülerinnen und Schüler betroffen.
Doch die virusbedingten Schulschließungen bedeuten keine Entbindung von der Lernpflicht. Das stellt nicht
nur die Bildungseinrichtungen selbst vor große Herausforderungen. Insbesondere die Schülerinnen und
Schüler der weiterführenden Schulen stehen kurz vor ihren Abschlussprüfungen. Die neue Lernplattform kann
gerade in der Prüfungsvorbereitung eine hilfreiche Unterstützung sein. Bislang sind 8.500 Tablets an
städtischen Schulen im Einsatz, jetzt werden 15.000 hinzukommen.
Volker Syring, Schulleiter des Humboldt-Gymnasiums Düsseldorf und Schulformsprecher Gymnasien: "Mit der
Vorziehung der Teil-Realisierung aufgrund der aktuellen Situation von Schulschließungen ist seitens der Stadt
Düsseldorf eine richtige Entscheidung getroffen worden, die ausdrücklich begrüßt wird. Die Lehrkräfte sind
vorbereitet und gewillt, die Schülerinnen und Schüler digital mit sinnvollen Aufgaben zu versorgen. Die Kinder
und Jugendlichen und deren Eltern werden spätestens nach einigen Tagen froh sein, einen strukturierten Alltag
mit schulischen Aufgaben vorzufinden. Dieser erste Schritt einer neuen Lernumgebung muss jedoch eher im
Laufschritt statt bedächtig erfolgen. Wenn man einen Graben überwinden muss, darf man nicht zögerlich sein,
sondern muss den beherzten Sprung wagen."
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18. März 2020
Stadt Düsseldorf, Ströer und die Initiative Verändere Deine Stadt stellen gemeinsames Projekt
für das Ehrenamt vor
Düsseldorfer Initiative Verändere Deine Stadt (DUS Live e.V.) setzt sich für soziales Engagement ein/Stadtweite
Außenwerbekampagne macht auf die Initiative aufmerksam und ruft Düsseldorfer zu persönlicher Übernahme
von Verantwortung auf
Mit einer gemeinsamen Kampagne der Stadt Düsseldorf, dem Medienhaus Ströer und der Initiative Verändere
deine Stadt soll den vielen ehrenamtlich tätigen Düsseldorferinnen und Düsseldorfern Wertschätzung gezeigt
werden. Ab sofort macht eine stadtweite Außenwerbekampagne auf die Arbeit der Initiative aufmerksam und
soll die Bürgerinnen und Bürger motivieren, Teil der Bewegung zu werden. Auf rund 30 digitalen und 60
analogen Plakatflächen ist die Kampagne unter dem Motto "Lebe für mehr als für dich selbst" und "Wir feiern
die ehrenamtlichen Düsseldorferinnen und Düsseldorfer für ihre Liebe zu unserer Stadt und ihren Menschen"
im Stadtgebiet zu sehen. Eigens für die Kampagne hat Ströer ein Key Visual entwickelt, das die Skyline von
Düsseldorf mit einem Herz zeigt. Flankiert wird die Kampagne von verschiedenen Aktivitäten auf den Social-
Media-Kanälen von Verändere Deine Stadt, um das Projekt zu unterstützen.
Träger der Initiative Verändere Deine Stadt ist DUS live e.V. Der Verein baut ein Netzwerk aus Kirche, Kunst,
Kultur, Wirtschaft, Politik und Sozialem. In diesem Netzwerk motiviert der Verein Menschen zu sozialem
Engagement und persönlicher Verantwortungsübernahme. Im Kern der Initiative steht die Aufgabe, den Nöten
der Stadt zu begegnen, entsprechende Konzepte zu entwickeln und umzusetzen.
"#TUES ist unsere Botschaft und die Haltung, mit der wir selbst unsere Projekte planen und Menschen dafür
begeistern. Wir glauben, mit unseren Werten Selbstwirksamkeit, Nächstenliebe und Bereitschaft einen
wirklichen Unterschied machen zu können und versuchen mit allem was wir tun eine Plattform zu schaffen, auf
der Menschen ermutigt werden genau dafür einzustehen und sich zu engagieren", sagt Daniel-John Riedl, der
Initiator der Initiative. "Wir sind unheimlich dankbar für die Reichweite und Aufmerksamkeit, die unser
Anliegen mit dieser Kampagne im öffentlichen Raum bekommt."
"#TUES verstehen wir als Motor für eine positive persönliche Einstellung eines jeden Menschen und die darin
einhergehende Übernahme von Verantwortung für sich selbst, das Leben in der Gesellschaft und das Leben in
der Stadt. Durch diese Kampagne bekommen wir hierfür mehr PS auf die Straße und eine erhöhte
Aufmerksamkeit auf das Thema Ehrenamt, welches ein zentraler Faktor für ein lebendiges Miteinander ist", sagt
Frank Heemsoth, stellvertrender Vorstand der Initiative Verändere Deine Stadt. "Wir finden es wunderbar mit
Ströer einen Partner an der Seite zu haben, der den gleichen positiven Spirit in die Stadt tragen möchte."
Oberbürgermeister Thomas Geisel: "Die Kampagne verdeutlicht, was in der derzeitigen Lage besonders wichtig
ist: Zusammenhalt und Gemeinsinn. Lassen Sie uns also gemeinsam dafür sorgen, dass nicht Angst und
Verunsicherung, sondern gegenseitige Fürsorge unseren Alltag bestimmen. Gerade in Zeiten wie diesen zeigt
sich, wie bedeutend die Arbeit von Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtlern ist. Auf ihr Engagement macht die
Kampagne aufmerksam und schenkt den Menschen die Beachtung, die sie verdienen."
"Ströer ist sich seiner gesellschaftspolitischen Verantwortung bewusst und unterstützt die Initiative im Rahmen
der Kampagne. Wir schaffen damit Aufmerksamkeit für die Initiative und ihr wichtiges Anliegen, ehrenamtliche
Aktivitäten zu fördern. Ein Aspekt, der gerade aktueller denn je ist. Die digitalen Flächen sind Bestandteil der
Kommunikationsinfrastruktur innerhalb der Stadt und können als schnelles Informationsmedium Lösungen für
Verwaltung und öffentliche Sicherheit finden und somit die Erreichbarkeit der Bevölkerung unterstützen", sagt
Hermann Meyersick, Geschäftsführer Ströer Deutsche Städte Medien GmbH.
Weitere Informationen unter: www.veraenderedeinestadt.com/ www.facebook.com/DeineStadt
www.instagram.com/veraenderedeinestadt www.linkedin.de/company/veränderedeinestadt
www.twitter.com/tuesmovement
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18. März 2020
Die Bundesregierung hat bis zu 50 Millionen Euro bereitgestellt, um deutschen Reisenden, die im
Ausland gestrandet sind, in den nächsten Tagen eine Rückkehr nach Deutschland zu ermöglichen. Zu den
Rückholaktionen und auch zum Thema weltweite Reisewarnung informiert das Auswärtige Amt hier:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise/reisewarnungen/faq-
reisewarnung
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18. März 2020
Polizei NRW Düsseldorf
Liebe Düsseldorferinnen und Düsseldorfer,
das Coronavirus ruft leider auch Trickbetrüger mit einer „aktualisierten Masche“ auf den Plan: der Enkeltrick
z.B. wird nun mit einem Angehörigen, der als Infizierter im Krankenhaus liege, angewendet. Aufgrund ihrer
Erkrankung bräuchten sie dringend Geld für Behandlung oder Medikamente.
Eine weitere Masche ist, dass sich Betrüger als Mitarbeiter des Gesundheitsamtes ausgeben und angeblich
insbesondere ältere Menschen auf Corona testen wollen, um somit Zutritt zur Wohnung zu erhalten.
Bislang sind in Düsseldorf solche Fälle noch nicht bekannt, dies sei bitte lediglich als Warnung verstanden,
weiterhin aufmerksam zu sein. Seien Sie bitte immer misstrauisch, wenn jemand telefonisch um Geld bittet und
sprechen Sie bitte mit Ihren (älteren) Angehörigen über die Methoden von Trickbetrügern.
Ihre Polizei Düsseldorf
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18. März 2020
Neuer Status bei der Brauerei Schumacher!
Aufgrund der heute von der NRW-Regierung beschlossenen neuen Verordnung, Gaststätten nur noch bis 15 Uhr
zu öffnen, hat die Brauerei Schumacher sich zu nachfolgendem Schritt entschlossen. Ich wünsche der Familie
Ungermann Schnitzler, ich wünsche Gertrud und Thea und Wolfgang alles gute in der kommenden Zeit und bin
mit meinen Gedanken und mit meinem Herz bei ihnen.
Hier die Veröffentlichung der Brauerei Schumacher:
Liebe Gäste,
wie versprochen, informieren wir nun immer zeitnah zu neuen Entscheidungen. Es gilt nun verantwortungsvoll
mit der bestehenden Situation umzugehen und Lösungen anzubieten, die einfach sind und ein wenig Komfort,
Hilfe und Unterstützung für viele bedeuten. Wir haben uns entschieden, den Gastbetrieb in unserem
Stammhaus auf der Oststraße ab 19.03.2020 einzustellen. Trotzdem gibt’s typisches Schumacher Brauhaus-
feeling, allerdings ab jetzt nur für zu Hause!
Brauhaus nach Hause? Schumacher hat die Lösung: Abhol- und Lieferservice ab 19.03.2020
Während der Öffnungszeiten von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr können auf der Oststraße Essen und Getränke abgeholt
werden.
Die Brauhaus-Karte findet Ihr unter https://www.schumacher-
alt.de/files/redaktion/download/Corona%20AH%20Karte%20mit%20Allergenen.pdf
ACHTUNG: es gibt neben unseren Brauhausklassikern ein täglich wechselndes vitaminreiches Tagesgericht!
Wer nicht abholen mag, der kann telefonisch bestellen unter
0211 – 828 90 20 .
Lieferzeiten von 12 Uhr bis 20 Uhr
Bestellzeiten von 10 Uhr bis 19 Uhr
Geliefert wird in einem Radius von ca. 5 km! Kurzes Klingeln, Lieferung mit Rechnung wird vor der Haustür ohne
Kontaktaufnahme abgestellt!
Der Mindestbestellwert liegt bei 20,00€ inkl. Getränken!
Herzliche Grüße und bleibt gesund! Lebt, liebt und lacht weiter!
Eure Familie Schnitzler-Ungermann und das gesamte Team
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17. März 2020
Stadt bietet Unterstützung für Düsseldorfer Unternehmen in der Corona-Krise
Informationsdienst und finanzielle Hilfen: Mittel in Höhe von 500.000 Euro beschlossen
Unternehmen, Vereine und sonstige Veranstalter, die im Zusammenhang mit dem Corona-Virus von Insolvenz
bedroht sind, können von der Stadt Düsseldorf Unterstützung erhalten. Mit einem Eilbeschluss wurde die
Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 500.000 Euro beschlossen. In Bedrängnis geratene
Unternehmen können ferner eine Stundung von Steuern beantragen.
Aufgrund der aktuellen Auswirkungen des Corona-Virus' auf die Wirtschaft sind auch Unternehmen auf dem
Gebiet der Landeshauptstadt Düsseldorf von finanziellen Härten betroffen. Zurzeit werden auf EU-, Bundes-
und Landesebene Unterstützungsprogramme für die Wirtschaft erarbeitet und fortlaufend veröffentlicht. Zur
sofortigen Unterstützung von durch den Corona-Virus insolvenzbedrohten Unternehmen sollen die oben
genannten Mittel in einem vereinfachten Verfahren kurzfristig zur Verfügung gestellt werden.
"Wir werden alles uns Mögliche unternehmen, um zu verhindern, dass der verordnete Stillstand des
öffentlichen Lebens zu einem wirtschaftlichen Totalschaden für sehr viele Düsseldorfer Unternehmen führt",
sagt Oberbürgermeister Thomas Geisel.
Die Mittel dienen ausschließlich als Überbrückung, um eine drohende Insolvenz abzuwenden. Sie sind nicht
gedacht als wirtschaftlicher Ausgleich für Corona-bedingte Einbußen. Dafür werden staatliche Mittel an anderer
Stelle bereitgestellt. Die Wirtschaftsförderung wird hierzu beraten.
Anträge können bei der Verwaltung per E-Mail unter FinanzhilfeCorona@duesseldorf.de angefordert werden.
Die Antragsteller müssen geeignete Unterlagen zur Beurteilung des Insolvenzrisikos sowie der wirtschaftlichen
Situation beifügen.
Darüber hinaus wird ab Mittwoch, 18. März, 15 Uhr, ein Informationsdienst für Düsseldorfer Unternehmen
eingerichtet, der von 9 bis 18 Uhr unter 0211-8990136 zu erreichen ist. Das Online-Informationsangebot für
Unternehmen unter www.duesseldorf.de wird kontinuierlich ausgebaut.
Ein Video zu diesem Thema finden Sie im Laufe des Tages auf YouTube unter:
www.youtube.com/stadtduesseldorf
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