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Menschen dieser Stadt

___________________________________________________________________________ 24. Januar 2022 Coronaschutz: 430 Einsätze am Wochenende

OSD ahndet vermehrt Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz

707 Einsätze, davon 430 im Zusammenhang mit der Überwachung oder Durchsetzung der Coronaschutzverordnung, verzeichnete der Ordnungs- und Servicedienst der Landeshauptstadt (OSD) von Freitag, 21. Januar, bis Sonntag, 23. Januar. Insgesamt wurden 25 Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund von Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung eingeleitet.

Freitag, 21. Januar

In einem Bistro und einem Friseursalon in Stadtmitte ahndeten OSD-Einsatzkräfte einen Verstoß gegen die 2G+ beziehungsweise 3G Vorschrift - jeweils ein Kunde konnte keinen Nachweis vorzeigen. Zudem wurde in einem Café in Derendorf ein Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund eines Verstoßes gegen die Maskenpflicht eingeleitet. Darüber hinaus ahndeten die Einsatzkräfte des OSD am Freitag, 21. Januar, in Lokalen im gesamten Stadtgebiet insgesamt sechs Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz - es konnten keine 3G-Dokumentationen vorgelegt werden.

Samstag, 22. Januar

Bei der Kontrolle einer privaten Feier in der Altstadt stießen die Mitarbeiter des OSD auf rund 30 Gäste, die ohne Masken auf engstem Raum tanzten. Gegen alle Anwesenden wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. In einer Cocktailbar in der Altstadt ahndeten die Einsatzkräfte des OSD einen Verstoß gegen die Maskenpflicht. Zudem wurden in Lokalen im gesamten Stadtgebiet am Samstag, 22. Januar, insgesamt sechs Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz aufgrund mangelnder 3G-Dokumentationen geahndet. Darüber hinaus begleiteten die Einsatzkräfte des OSD verschiedene Demonstrationen im Stadtgebiet. Es war kein Eingreifen erforderlich.

Außerhalb von Corona

Bei der Kontrolle einer Shishabar in der Altstadt wurden diverse Mängel festgestellt. Die Zubereitung der Shishas wurde bis zur Erfüllung der Mindestanforderungen untersagt, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet.

Sonntag, 23. Januar

Bei Kontrollen an der U-Bahnhaltestellen Flingern-Süd leiteten die Mitarbeiter des OSD drei Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund fehlender 3G-Nachweise ein. Am Hauptbahnhof entstand bei der Kontrolle der 3G-Nachweise der Verdacht auf einen gefälschten Impfnachweis. Der Fall wurde an die Polizei übergeben. Darüber hinaus kam es in einem Café in Lierenfeld zu drei Verstößen gegen die 2G+-Regelung: Ein Gast konnte kein tagesaktuelles Testergebnis vorlegen, zwei weitere Café-Besucher hatten keine Impfnachweise. Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet. Auch in einem Lokal in Rath konnte ein Gast kein tagesaktuelles Testergebnis vorzeigen. In einem Betrieb in der Innenstadt wurden ebenfalls drei Gäste ohne negatives Testergebnis angetroffen, ein Gast verfügte darüber hinaus nicht über einen Impfnachweis. Zudem kam es zu einem Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz. Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet.

Außerhalb von Corona

Im Rahmen einer Lärmbeschwerde überprüften Einsatzkräfte des OSD eine Feier in Oberkassel und entdeckten vor Ort einen Partygast, der vor dem Haus urinierte. Als die Feiernden die Einsatzkräfte erblickten, wurde zunächst der Zugang zur Wohnung verschlossen und die Musik ausgestellt. Im Anschluss zeigte sich der Verantwortliche einsichtig und beendeten die Veranstaltung. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet, ein unkooperativer Partygast wurde an die Polizei übergeben.

Statistik

Die Gesamtzahl der qualifizierten Einsätze des OSD seit dem 18. März 2020 beziffert sich auf 62.897, von denen 24.861 Bezug zur Umsetzung der Coronaschutzverordnung hatten. Die Gesamtzahl der seit dem 25. November 2021 durchgeführten Kontrollen gemäß § 28b Infektionsschutzgesetz beziffert sich auf 7.002. 6 erfasste Anrufe mit Hinweisen zum Coronaschutz gingen bei der OSD-Leitstelle ein, zudem 56 Anrufe mit Bezug zu Kontrollen von Mitarbeitenden. Die Gesamtzahl der zum Thema "Corona" seit dem 18. März 2020 in der Leitstelle eingegangenen Anrufe beläuft sich auf 19.619. ___________________________________________________________________________ 24. Januar 2022

Ausschreibung: Kunstpreise ”CityARTists“ 2022

Bewerbungen können bis zum 29. April 2022 digital beim Kulturamt eingereicht werden

Das Kulturamt der Landeshauptstadt Düsseldorf beteiligt sich auch in diesem Jahr am Kunstpreis "CityARTists", der vom NRW KULTURsekretariat (NRWKS) gemeinsam mit seinen Mitgliedsstädten ausgeschrieben wird. Für das Jahr 2022 werden zehn Preise im Sinne einer Förderung (Stipendium) für Bildende Künstler*innen aus den Sparten Malerei, Skulptur, (Video-)Installation, zeitbasierte Medien und Fotografie in der Gesamthöhe von bis zu 50.000 Euro vergeben. Die Preisgelder betragen 5.000 Euro je Künstler*in und Stadt. Die Bewerber*innen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung das 50. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Mitgliedsstadt haben, in der sie sich bewerben. Düsseldorfer Künstlerinnen und Künstler können sich bis zum 29. April 2022 über das Kulturamt der Landeshauptstadt bewerben. Die Bewerbungen gehen ausschließlich in digitaler Form an die Ansprechpartnerin im Kulturamt, Julia Köhler, E-Mail: julia.koehler@duesseldorf.de, Rufnummer 0211 - 8921999. Eine lokale Jury wählt dann unter der Federführung des Kulturamts eine/n Künstler*in aus und schlägt sie der zentralen Jury des NRWKS vor. Die Entscheidung der zentralen Jury wird spätestens am 30. September 2022 getroffen. Weitere Informationen zu den Teilnahmevoraussetzungen und den nötigen Bewerbungsunterlagen gibt es unter https://www.cityartists.de oder in der Pressemitteilung des NRW KULTURsekretariats unter der Adresse https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt41- Zoll/kulturamt/pdf/web_CityARTists_Ausschreibung_2022_Staedte_web_bf.pdf ___________________________________________________________________________ 22. Januar 2022 Spielstart in Duisburg - Rhein Fire und Landeshauptstadt Düsseldorf bleiben weiter in guten Gesprächen für eine langfristige Lösung in Düsseldorf

Kurzfristige Terminanfrage ließ sich in Düsseldorf so schnell nicht realisieren. Rhein Fire spielt für

ein Jahr in der Nachbarstadt Duisburg

Das Düsseldorfer American Football Team Rhein Fire wird seine erste Saison in der European League of Football (ELF) nach ihrem Comeback aus organisatorischen Gründen nicht in Düsseldorf, sondern in Duisburg bestreiten. Grund sind die wegen der Kurzfristigkeit nicht mehr in der Arena realisierbaren Spieltermine, da diese in diesem Sommer u.a. für bereits ausverkaufte Konzerte gebucht ist. Die teilnehmenden Teams müssen der ELF bis morgen (22.1.22) ihre Spielstätte benennen. Die Verantwortlichen von Rhein Fire und der Landeshauptstadt Düsseldorf setzen ihre guten Gespräche fort, um eine Lösung für eine Fortsetzung der legendären Rhein Fire-Spiele in Düsseldorf zu finden. Stadtdirektor und Sportdezernent Burkhard Hintzsche: „Leider finden die Comeback-Spiele von Rhein Fire in dieser Saison nicht in Düsseldorf statt. Rheinfire ist und bleibt aber ein Teil von uns und wir werden, nun mit mehr zeitlichem Vorlauf, gemeinsam daran arbeiten, dass Rhein Fire hier ab 2023 wieder spielen kann.“ Rhein Fire-Gründungsgesellschafter René Engel: „Mit großer Vorfreude sind die Verantwortlichen des Düsseldorfer Football Teams Rhein Fire in die Vorbereitungen auf die erste ELF Saison in 2022 gestartet. Im engen Austausch mit der Düsseldorfer Stadtspitze sowie den Verantwortlichen im Sportamt sind die entscheidenden Schritte zur Auswahl von Trainings- und Spielstätte in vollem Gange. Aus Düsseldorfer Sicht sind die städtischen Veranstaltungsorte glücklicherweise sehr begehrt und für die kommende Saison seit langem ausgebucht. Das wiederum schränkt die kurzfristigen Lösungsmöglichkeiten stark ein und eine Vakanz in der Arena ist beispielsweise mit diesem kurzen Vorlauf nicht darstellbar. Aus diesem Grund haben sich die Rhein Fire Verantwortlichen schweren Herzens entscheiden müssen, die erste Saison nicht in Düsseldorf sondern in der Duisburger Schauinsland Arena zu spielen. Selbstverständlich findet man dort sehr gute Bedingungen vor, auch wenn man als Düsseldorfer Football Team sicherlich Düsseldorf als Austragungsort vorgezogen hätte! Dieses Ziel wird nun für die darauffolgende Saison 2023 weiter vorangetrieben. Die Zusammenarbeit mit dem Sportamt und der Stadtspitze ist jedenfalls ausgezeichnet, man findet dort große Unterstützung für dieses spektakuläre Sportevent!“ Marius Varro, Geschäftsführender Gesellschafter ANTEON: „Da wir dem Footballsport sehr verbunden sind, unterstützen wir hier und mit weiteren Ideen gerne.“ ___________________________________________________________________________ 21. Januar 2022 Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller schlägt Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf weiteren Verzicht auf Terrrassengebühr für 2022 vor Nach einem Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der DEHOGA Düsseldorf hat Oberbügermeister Dr. Stephan Keller angekündigt, dem Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf in der Sitzung am 3.2.22 eine Verlängerung des Verzichts auf Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie für das Jahr 2022 vorzuschlagen. Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: "Ich habe immer gesagt, dass die Terrassengebühren ausgesetzt werden sollten, solange die Pandemie in dieser Form anhält und die Gastronomie beeinträchtigt. Dazu stehe ich. Tatsächlich sind die Umsatzeinbußen für viele Gewerbetreibende in der Gastronomie weiterhin existenzbedrohend. Eine lebendige Gastronomie gehört zum Düsseldorfer Stadtleben dazu. Dies gilt es zu erhalten." Hintergrund: Für die Straßennutzung sind Gebühren zu entrichten, die nach Maßgabe der Tarifstellen 7.1 bis 7.5 des Gebührentarifs zur Sondernutzungssatzung erhoben werden. Für die Berechnung maßgeblich sind der Standort (Tarifzone 1 oder 2), der Zeitraum der Nutzung (Hauptsaison oder Nebensaison) und die Gültigkeitsdauer der Erlaubnis (Monat, Saison oder ein Jahr). Nach § 8 Abs. 4 der Sondernutzungssatzung können im Einzelfall Sondernutzungsgebühren ganz oder teilweise erlassen werden, wenn ihre Erhebung nach Lage des Falles unbillig wäre. Dies sieht die Verwaltung aufgrund des Infektionsgeschehens in der Corona- Pandemie weiterhin als gegeben an. ___________________________________________________________________________ 21. Januar 2022 Workshopverfahren Werdener Straße – Erkrather Straße (ehemals B8- Center)

Digitales Plenum zur Zukunft des ehemaligen B8-Centers am 28. Januar

Auf dem Grundstück des ehemaligen B8-Centers an der Ecke Werdener Straße/Erkrather Straße in Düsseldorf- Flingern soll in den kommenden Jahren ein neues, lebendiges Quartier mit einem vielfältigen Nutzungsmix entstehen. Das Workshopverfahren zu dieser Entwicklung geht nun mit einer digitalen Veranstaltung am Freitag, 28. Januar, in die nächste Phase. Das Planungsteam, bestehend aus dem renommierten Architekturbüro MVRDV, den Landschaftsarchitekturbüro LOLA Landscape (beide aus Rotterdam, NL) und den Verkehrsplanern der Planersocietät (Dortmund), hat im November 2021 erste Ideen für das Grundstück vorgestellt. Gemeinsam mit der Öffentlichkeit sowie Fachexperten wurden in einem digitalen Workshop drei Entwurfsprinzipien diskutiert und weiterentwickelt. Die erarbeiteten Ideen und Anregungen wurden anschließend in die Entwürfe eingearbeitet und sollen nun erneut der Öffentlichkeit zur Diskussion vorgestellt werden. Aufgrund der aktuellen Coronalage wird die Veranstaltung digital durchgeführt. Alle Interessierten sind hierzu am Freitag, 28. Januar, ab 15 Uhr herzlich eingeladen. Der Link zur Teilnahme wird auf der Projekt-Website www.gemeinschaftswerk-flingern.de veröffentlicht. Die Arbeiten sollen im Anschluss an die Diskussion durch das Empfehlungsgremium, das aus Politik, Verwaltung, Eigentümerin, Anwohnenden und versierten Planern besteht, unter Berücksichtigung der Anregungen aus der Öffentlichkeit bewertet werden. Die Empfehlung einer der Entwurfsvarianten bildet die Grundlage für die weitere Bearbeitung und das anschließende Bauleitplanverfahren. "Das Format des kooperativen Planverfahrens ist neu und experimentell. Trotz der erschwerten Voraussetzungen in der Pandemie konnte ein offenes und kreatives Verfahren durchgeführt werden. Das Planungsteam hat bisher tolle Arbeit geleistet. Die Ergebnisse sind vor allem durch die intensive und engagierte Mitarbeit aller Beteiligten und besonders der Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt entstanden. Für die rege Beteiligung sind wir sehr dankbar, und ich freue mich auf die weitere Entwicklung der Entwürfe", zeigt sich Cornelia Zuschke, Beigeordnete für Planen, Bauen, Wohnen und Grundstückswesen, vom bisherigen Verfahren angetan.

Wie geht es weiter?

Die empfohlene Entwurfsvariante wird im Hinblick auf die Architektur weiter konkretisiert und voraussichtlich im März 2022 der Öffentlichkeit vorgestellt. Alle Informationen dazu werden zeitnah auf der Projekt-Website veröffentlicht. ___________________________________________________________________________ 20. Januar 2022 Landeshauptstadt Düsseldorf und E-Scooter Anbieter unterzeichnen Absichtserklärung

Letter of Intent soll zusätzlich zur Nutzungserlaubnis das E-Scooter-Sharing verbessern

Die Landeshauptstadt Düsseldorf regelt mit einer neuen Strategie das E-Scooter-Sharing. Um weiteren Konflikten auf öffentlichen Straßen und Plätzen vorzubeugen, ist jetzt mit den fünf Sharing-Anbietern einen Letter of Intent unterzeichnet worden. "Darin bekunden die Unternehmen, dass sie mit der Landeshauptstadt Düsseldorf eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten wollen", erklärt Mobilitätsdezernent Jochen Kral. Zu den inhaltlichen Eckpunkten der Vereinbarung: Die Anbieter setzen - möglichst festangestelltes - Personal zur Ordnung der Fahrzeuge in den Sharing-Stationen ein und machen Schwerpunktkontrollen. Bei Beschwerden sollen verkehrsbehindernd abgestellte E-Scooter innerhalb von maximal 1,5 Stunden beseitigt werden. Im Rahmen einer Ordnungspartnerschaft zwischen Sharing-Anbietern, Landeshauptstadt Düsseldorf und der Polizei sollen gemeinsame Aktionstage zur Fahrsicherheit angeboten werden. Weitere Punkte im Letter of Intent sind: Die Sharing-Anbieter streben die Integration ihrer Angebote in der Redy-App der Rheinbahn an. An allen Bahnhöfen und an ausgewählten ÖPNV-Haltepunkten werden die Leihscooter stationsbasiert angeboten. Die Landeshauptstadt richtet 50 Abstellflächen bis Ende 2022 ein. Zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit setzten die Sharing-Anbieter zukünftig ausschließlich E-Scooter mit wechselbaren Akkus ein. Für deren Austausch sowie für das Einsammeln defekter Scooter sollen bis 2023 ausschließlich emissionsarme Fahrzeuge eingesetzt werden. Bereits bis Ende 2022 soll dies zu 50 Prozent umgesetzt sein. Unterzeichnet haben die Absichtserklärung mit der Stadt Düsseldorf die Anbieter Bird Rides Germany GmbH, Bolt Services DE GmbH, Limebike Germany GmbH, TIER Operations Germany AG & Co. KG sowie Voi Technology Germany GmbH. Sie alle vermieten E-Scooter auf dem Gebiet der Landeshauptstadt. Die Neuregelungen im Zuge der neuen E-Scooter-Strategie erfolgt besonders mit Blick auf die Sicherheit von Fußgängern und zur Verbesserung des Stadtbildes. Denn E-Scooter werden oft ordnungswidrig gefahren und verbotswidrig abgestellt. Bereits beschlossen wurde daher eine Erhöhung der Nutzungsgebühr für die Sharing- Anbieter. Zudem ist die Gesamtflottenzahl der E-Scooter von der Stadt auf 8.400 Fahrzeuge festgesetzt worden - bislang waren es, Stand August 2021 noch 12.700 Fahrzeuge. Dies entspricht einer Quote von 1,3 Fahrzeugen pro 100 Einwohner. Dabei wird das Stadtgebiet für das Sharing-Angebot in drei Gebiete aufgeteilt. Gebiet A mit 1.800 Fahrzeugen umfasst die Altstadt, Carlstadt und Stadtmitte. Das Angebot erfolgt hier nur stationsbasiert. Im Gebiet B (Pempelfort, Golzheim, Derendorf, Mörsenbroich, Düsseltal, Flingern-Nord, Flingern-Süd, Oberbilk, Friedrichstadt, Unterbilk, Bilk, Niederkassel und Oberkassel) wird die Flottengröße auf 4.900 Fahrzeuge begrenzt. Dort werden die Fahrzeuge im so genannten free-floating-Prinzip angeboten, in sensiblen Gebieten wie Stadtteilzentren werden Sharing-Stationen eingerichtet. Im restlichen Stadtgebiet (Gebiet C) gilt "free- floating" bei einer Flottengröße von 1.700 Fahrzeugen. Zudem wollen die Stadt und die Anbieter gemeinsam Möglichkeiten prüfen, um das Parken und Befahren von Parks und Fußgängerzonen zu vermeiden. Ein Großteil der Projekte und Änderungen wird spätestens mit der Neuausstellung der Sondernutzungsgenehmigung im März 2022 umgesetzt werden, weitere Anpassungen erfolgen dann sukzessiv im laufenden Betrieb. ___________________________________________________________________________ 20. Januar 2022 Wettbewerb Sohnstraße 45 entschieden

HPP Architekten mit brandenfels landscape & environment gewinnen Wettbewerb zur ehemaligen

Oberpostdirektion

Für das vier Hektar große Plangebiet der ehemaligen Oberpostdirektion an der Sohnstraße 45 wurden im Rahmen eines Wettbewerbs städtebauliche Konzepte für eine neue Nutzung mit dem Schwerpunkt Wohnen gesucht. Der Entwurf des Teams HPP Architekten mit brandenfels landscape and environment überzeugte mit einem starken städtebaulichen Entwurf und wurde in der Sitzung des Preisgerichts mit dem ersten Rang ausgezeichnet. In Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt Düsseldorf hatte die DT Asset Management GmbH (DTAM) einen zweistufigen städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerb für das Gelände an der Sohnstraße 45 ausgelobt. Im Rahmen dieses Verfahrens entwickelten Teams aus Stadtplanern, Architekten und Landschaftsarchitekten für das Plangebiet der ehemaligen Oberpostdirektion städtebauliche Konzepte für eine neue Nutzung mit dem Schwerpunkt Wohnen. Es handelt sich um ein größeres Areal mit einem markanten Gebäude aus den 1970er Jahren innerhalb des Stadtteils Düsseltal. Die interessierte Nachbarschaft und Öffentlichkeit konnte den Prozess in mehreren Schritten mitverfolgen und Anregungen zu den Entwürfen einbringen. So wurden auch die finalen Entwürfe bereits im Dezember 2021 öffentlich vorgestellt und diskutiert. Die Anregungen der Öffentlichkeit sind in die Diskussion des Preisgerichts eingeflossen. Die fünf ausgewählten Entwürfe der zweiten Wettbewerbsphase wurden in der Sitzung des Preisgerichts unter Vorsitz von Professorin Dörte Gatermann am 12. Januar intensiv diskutiert. Hierbei überzeugte der Entwurf des Teams HPP Architekten mit brandenfels landscape and environment mit einem starken städtebaulichen Entwurf und wurde mit dem ersten Rang ausgezeichnet. Im Siegerentwurf wird ein lebendiges, abwechslungsreiches und zukunftsorientiertes Quartier geschaffen. Eine wohldurchdachte Maßstäblichkeit, Durchgrünung und Wegeverbindungen schaffen sehr gute Voraussetzungen für eine passende und funktionierende Integration und Verknüpfung mit den umliegenden Quartieren. Den zweiten Preis erhielt der ebenfalls sehr vom Preisgericht gelobte Entwurf des Teams adnba planungsgesellschaft mit Beros Abdul Arhitecti Asociati. Beide Entwürfe sehen eine komplette Neubebauung des Geländes und eine sensible Eingliederung in den vorhandenen Stadtteil vor. Insbesondere die beiden erstplatzierten Entwürfe wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Dezember 2021 positiv durch die Bürgerschaft bewertet und erhielten viel Zuspruch. Drei weitere Entwürfe erhielten eine gleichwertige Auszeichnung in Form einer Anerkennung. Diese Entwürfe zeigen unterschiedliche Möglichkeiten zum (teilweisen) Erhalt des Bestands und dessen Umnutzung, vorwiegend zu Wohnzwecken. Das Thema des Bestandserhalts wurde insbesondere in Bezug auf einen nachhaltigen Umgang mit bestehenden Ressourcen im gesamten Verfahren intensiv diskutiert. Die Auseinandersetzung mit diesem aktuellen Thema durch die Wettbewerbsteilnehmenden fand große Anerkennung und Würdigung durch das Preisgericht. Auch wenn in diesem Verfahren abschließend noch keine der bestandserhaltenden Lösungen als Vision für den Stadtteil vollends überzeugen konnte, wird das Thema in der zukünftigen Stadtentwicklung von großer Bedeutung sein. "Wir bedanken uns bei allen Wettbewerbsteilnehmenden für die außerordentlich interessanten Entwürfe und freuen uns auf die weiteren Ausarbeitungen und Planungen zur Realisierung eines attraktiven neuen Wohnquartiers für die Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger", sagt Michael Hofmann, Deutsche Telekom Asset Management GmbH. "Dieses spannende Verfahren hat aufs Neue gezeigt, dass die gemeinsame Diskussion zwischen Bürgerschaft, Politik, Verwaltung und Fachpreisgericht die städtebauliche Entwicklung unserer Stadt voranbringt", dankt Cornelia Zuschke, Beigeordnete für Planen, Bauen, Wohnen und Grundstückswesen, für das Engagement aller Beteiligten und hofft auf eine ebenso qualitätvolle Umsetzung. ___________________________________________________________________________ 20. Januar 2022 Geflügelpest: Bei Freilandhaltung ist weiter Vorsicht geboten

Gemeinsame Erklärung zu erweiterten Präventionsmaßnahmen in NRW verabschiedet/Bisher kein

Fall der Tierseuche in Düsseldorf festgestellt

Zurzeit breitet sich erneut die hochansteckende Tierseuche Geflügelpest (Aviäre Influenza) unter Wasser- und Greifvögeln rasant aus. Hiervon ist neben den Bundesländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg- Vorpommern und Bayern seit Mitte November 2021 auch Nordrhein-Westfalen betroffen, wo die Seuche nicht nur bei Wildvögeln, sondern auch bei Hausgeflügel amtlich festzustellen war. Die Situation der hochpathogenen Geflügelpest in Deutschland ist derzeit sehr dynamisch, und das Friedrich- Loeffler-Institut (FLI) schätzt das Risiko einer Ausbreitung der Seuche bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel dementsprechend als hoch ein. In Düsseldorf ist bisher kein Fall der Geflügelpest festgestellt worden. Nur durch intensive präventive Maßnahmen können zum jetzigen Zeitpunkt weitere Einträge des Virus in lokale Hausgeflügelbestände verhindert und einer Weiterverbreitung der Tierseuche aktiv entgegengewirkt werden. Verantwortlich sind Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter im gesamten Bundesland Nordrhein-Westfalen, unabhängig davon, welche Geflügelart in welcher Stückzahl, zu welchem Zweck und in welcher Haltungsform gehalten wird. Zur Vermeidung des Eintrags der Geflügelpest in Geflügelhaltungen sind Biosicherheitsmaßnahmen und auf behördliche Anordnung hin nötigenfalls auch Stallpflichten in allen Geflügelhaltungen konsequent umzusetzen. In Anbetracht der aktuellen Seuchenlage, die nicht nur mit schwerwiegenden wirtschaftlichen Einbußen für die gesamte Geflügelwirtschaft einhergeht, sondern in der Folge der Ausbrüche in Hausgeflügelbeständen auch mit erheblichem Leid für die betroffenen Tiere verbunden ist, wurde in Nordrhein-Westfalen eine gemeinsame Erklärung zu erweiterten Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung des Eintrags und der Weiterverbreitung der Geflügelpest verabschiedet. Diese Erklärung richtet sich an alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter in NRW und gibt ihnen konkrete Präventionsmaßnahmen an die Hand, um dem im laufenden Winter vorhandenen Seuchenzug in der eigenen Haltung entgegenzuwirken. Die Erklärung ist im Internet unter https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail?tx_news_pi1%5Bnews%5D=1786&cHash=ff9e24a344488cdd948ba601b 640a63d abrufbar. Wenn die Seuche in Hausbeständen zum Ausbruch kommt, hat das gravierende Folgen für den betroffenen Tierhalter und seine Tiere. Jeder Ausbruch hat weitreichende amtliche Maßnahmen zur Folge, die alle Geflügelhalter in der Umgebung eines Seuchenherdes betreffen und auch die Geflügelwirtschaft der Region oder des Landes in Mitleidenschaft ziehen können. Die Größe einer Geflügelhaltung spielt dabei nur eine kleine Rolle - so gelten die tierseuchenrechtlichen Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung der Geflügelpest auch für Hobbyhalter und ganz kleine Bestände. Jeder Geflügelhalter ist tierseuchenrechtlich in der Pflicht. Klaus Meyer, Leiter des Institutes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, weist darauf hin, dass jeder Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen seine Haltung bei der Tierseuchenkasse NRW anzuzeigen hat. Die Haltung und jede Veränderung sind jährlich erneut zu melden. Aus gegebenem Anlass werden alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, die ihre Tierhaltung bislang noch nicht bei der Tierseuchenkasse NRW angemeldet haben, gebeten, dies nun unverzüglich nachzuholen. Informationen hierzu sind unter https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/ zu finden. Jeder Geflügelhalter muss zudem Aufzeichnungen führen - das sogenannte Bestandsregister gemäß § 2 der Geflügelpest-Verordnung. Und er darf seine Tiere nur so mit Futter und Wasser versorgen, dass dabei ein Kontakt mit Wildvögeln vermieden wird. Dies gilt ebenso für Geräte, Geschirr und Einstreu, welche in der Tierhaltung Verwendung finden. Jede Geflügelhaltung sollte allzeit sauber und aufgeräumt gehalten werden. Personenkontakte sollten möglichst hygienisch erfolgen und auf das für die Betreuung der Tiere notwendige Maß beschränkt bleiben. Außerdem sollte jederzeit so für eine tierärztliche Betreuung des Bestandes gesorgt sein, dass Krankheiten dort frühzeitig erkannt und behandelt werden können. Bereits jetzt ist es notwendig, dass jeder Geflügelhalter Vorsorge für eine problemlose Aufstallung seiner Tiere trifft, wenn diese aufgrund der Tierseuchenlage durch die Veterinärbehörde angeordnet werden muss. Für diesen Fall sollten auch Desinfektionsmittel und Einwegschutzbekleidung vorgehalten werden. Die Aufstallung allen Hausgeflügels kann eine der amtlichen Schutzmaßnahmen sein, wenn sich die Seuchenlage weiter zuspitzt. Zum Zwecke der Früherkennung sollten im Stadtgebiet anfallende tote Wasser-Wildvögel möglichst bei der Kleintiersammelstelle am Höherweg 222 abgegeben werden oder dem Institut für Verbraucherschutz und Veterinärwesen gemeldet werden, damit von den amtlichen Tierärztinnen und Tierärzten eine Untersuchung veranlasst werden kann. Jeder Geflügelhalter sollte unklare Krankheits- und Todesfälle im eigenen Geflügelbestand ebenfalls melden und sofort durch einen Tierarzt abklären lassen. Weiterführende Informationen sind unter https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere- influenza-ai-gefluegelpest/ und https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tiergesundheit/tierseuchenbekaempfung/tierseuchen/gefluegel pest verfügbar. Für weitere Auskünfte steht das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Düsseldorf unter der Telefonnummer 0211-8993227 oder unter veterinaeramt@duesseldorf zur Verfügung. ___________________________________________________________________________ 19. Januar 2022 NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller besuchen Impfaktion "Not sehen und impfen"

Landeshauptstadt Düsseldorf, Katholische Kirche und Caritasverband Düsseldorf zeigen sich

zufrieden über die Entwicklung der gemeinsamen Impfkampagne

Seit bereits acht Tagen besucht das Impfmobil für die gemeinsame Aktion "Not sehen und impfen" der Landeshauptstadt Düsseldorf, des Caritasverband Düsseldorf und der Katholischen Kirche die 15 verschiedenen Seelsorgebereiche Düsseldorfs, und das Impfteam verabreicht bis zu 350 Mal täglich die schützende Impfung. Karl-Josef Laumann, NRW Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Düsseldorfs Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller und Stadtdirektor Burkhard Hintzsche besuchten heute (19. Januar) die Aktion vor Ort, um sich über deren Entwicklung zu informieren und um sich mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Impfteams intensiver auszutauschen. Seit dem Start der Aktion in der vergangenen Woche wurden durch das Impfteam bereits ca. 1.500 Impfungen verabreicht. Damit trägt die gemeinsame Aktion "Not sehen und impfen" dazu bei, dass die Impfquote in Düsseldorf in letzter Zeit signifikant erhöht werden konnte. "Ich bin fest davon überzeugt, dass wir zu einem Leben, wie wir es vor der Pandemie alle genossen haben, sicher in den nächsten Herbst- und Wintermonaten zurückkehren können, wenn wir eine hohe Impfrate haben. Deswegen kann man auch sagen, dass sich impfen zu lassen, natürlich mit Verantwortung zu tun hat, aber, um es mal kirchlich auszudrücken, auch mit Nächstenliebe und mit der Achtung vor den Mitmenschen zu tun hat", betont NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. "Das Virus hat sich mit seinen verschiedenen Varianten leider als sehr widerstandsfähig erwiesen. Auch wenn Impfungen eine Ansteckung nicht zu 100% ausschließen können: Eine Impfung reduziert die Wahrscheinlichkeit eines schweren Verlaufs einer Infektion oder sogar den Tod drastisch und sorgt zudem dafür, dass die geimpfte Person weniger Viren ausscheidet, die wiederum Menschen aus dem vulnerablen Personenkreis gefährlich werden können. Deshalb ist und bleibt das Impfen das sicherste Instrument, um dieser Pandemie Herr zu werden, und ich bin dankbar für jede Person, die auch aus Verantwortung für andere auf die Forschung vertraut und sich impfen lässt", erklärt Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller. Stadtdirektor und Krisenstabsleister Burkhard Hintzsche ergänzt: "Ein zusätzliches und vor allem niederschwelliges Impfangebot für alle Düsseldorferinnen und Düsseldorfer als Ergänzung zu den zentralen Impfstellen und Hausärzten ist notwendig und wichtig, wenn wir noch mehr Menschen von einer Impfung überzeugen möchten. Das Angebot 'Not sehen und impfen' hat jetzt sozusagen Halbzeit. Seit wir uns am 10. Januar zum Start getroffen haben, haben sich auf diesem Weg täglich bis zu 350 Personen impfen lassen. Wir hoffen, dass noch viele folgen und sind dankbar für das Interesse der Landesvertretung an dieser Umsetzungsidee." "Wir sind sehr glücklich, dass unser Impfangebot in den Seelsorgebereichen so gut wahrgenommen wird. Wir gehen zu den Menschen, wenn sie Hilfe brauchen. Dabei denke ich besonders an die Menschen, die aus bestimmten Gründen bisher nicht die Chance hatten, sich impfen oder boostern zu lassen. Senioren, die zum Beispiel keinen Hausarzt haben oder Menschen mit Einschränkungen, die den langen Weg nicht mehr auf sich nehmen können. Deshalb liegt es an uns, ihnen die Möglichkeit des Impfens in ihrer Nähe anzubieten", so Caritasdirektor Henric Peeters. Die Impfaktion "Not sehen und impfen" läuft noch täglich von 10 bis 17.30 Uhr bis zum 28. Januar (ausgenommen an den Wochenenden) und lädt alle Impfwilligen dazu ein, dieses unbürokratische Impfangebot in den einzelnen Bezirken wahrzunehmen. Wer sich impfen oder boostern lassen möchte, muss dazu nur zum Impfmobil kommen. Eine Anmeldung oder ein Termin sind nicht notwendig. Vor allem Menschen mit Migrationshintergrund, Geflüchtete, Personen mit körperlichen Einschränkungen, Wohnungslose und Senioren, die vielleicht den Weg zum zentralen Impfzentrum scheuen oder nicht auf sich nehmen können, sollen angesprochen werden. Das Team vor Ort leistet bei den Formalien Unterstützung und hilft Menschen mit Sprachbarrieren beim Ausfüllen der Unterlagen. Geimpft wird mit allen aktuell zugelassenen Impfstoffen, das geschulte Personal bietet ein Beratungsgespräch an. ___________________________________________________________________________ 19. Januar 2022 Corona: Besondere Betreuung von Menschen in Asyl- und Obdachlosenunterkünften

Zielgruppenspezifische Impfungen/Bei positiver Testung Quarantäne und Grundversorgung mit

Lebensmitteln, Hygieneartikeln/Engmaschige, auch muttersprachliche

Kontaktpersonennachverfolgung

Die Corona-Pandemie macht eine besondere Betreuung der Menschen in Asyl- und Obdachlosenunterkünften erforderlich. Aktuell (Stand 18. Januar) sind insgesamt 56 Menschen in den Einrichtungen (48 Asyl, 8 Obdach) positiv auf das Coronavirus getestet sowie weitere 21 Menschen (alle Asyl) als Kontaktpersonen definiert worden. Von den beiden Gruppen befinden sich 51 Menschen in häuslicher Quarantäne in den Unterkünften, 26 sind in der Quarantänestation untergebracht. In beiden Fällen findet eine engmaschige, erforderlichenfalls muttersprachliche Kontaktpersonennachverfolgung sowie eine Versorgung mit Catering und/oder Lebensmitteln sowie Hygieneartikeln statt. Ebenso gibt es dort, sofern notwendig, ärztliche Visiten oder sonstige Betreuung. Ein Sicherheitsdienst ist rund um die Uhr vor Ort. Das Angebot wird stetig durch das Kriseninterventionsteam vom Amt für Migration und Integration und durch das Gesundheitsamt evaluiert. Seit Beginn der Pandemie wurden insgesamt 497 Menschen in Asylunterkünften sowie 131 Menschen in Obdachlosenunterkünften positiv auf das Coronavirus getestet (Stand: 11. Januar). Alle Betroffenen wurden entweder in den Unterkünften isoliert oder in Zusammenarbeit mit Feuerwehr und Gesundheitsamt in der kommunalen Quarantänestation untergebracht. Am 16. Dezember 2021 trat erstmals ein Omikron-Fall in einer kommunalen Unterkunft auf. Bis dato (Stand: 11. Januar) sind insgesamt 20 Omikron-Fälle in kommunalen Unterkünften registriert worden.

Impfkampagne

Von 3. Mai 2021 bis 12. Juli 2021 fand eine erste Impfkampagne in den kommunalen Unterkünften Asyl und Obdach sowie für Menschen mit Lebensmittelpunkt auf der Straße in Notschlafstellen, Tagesstätten oder beispielsweise in der Berger Kirche statt. Damals wurde mit dem vom Land NRW bereitgestellten Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft - auch vor dem Hintergrund des damaligen Wissenstandes, dass es damit lediglich einer Impfung zur Immunisierung bedarf. Die Impfungen wurden damals mit mobilen Teams in Kooperation mit Feuerwehr, Gesundheitsamt sowie der Kassenärztlichen Vereinigung vorgenommen. Von einem definierten Potenzial von insgesamt 4.431 Personen konnten 2.161 Personen geimpft werden, was einer Impfquote der definierten Zielgruppe von 49 Prozent entsprach. Im Zuge der veränderten STIKO-Empfehlungen sowie der gesamtgesellschaftlichen erneut erhöhten Fallzahlen durch zum Beispiel sogenannter "Impfdurchbrüche" - gerade im vierten Quartal 2021 - entstand erneuter Handlungsbedarf, auf den das Amt für Migration und Integration mit einer neuen Impfkampagne, dessen Konzept binnen weniger Tage realisiert wurde, reagierte. Gemeinsam mit muttersprachlichen Honorarkräften, zum Teil co-flankiert durch die eingesetzten Sozialverbände und deren Sprachmittler wurden von "Tür zu Tür" alle Bewohner von Asylunterkünften angesprochen und nach ihrem Impfstatus gefragt . Die Angabe war freiwillig. Bei einem "unzureichenden" Impfstatus - zum Beispiel bis dato noch gar nicht geimpft, lediglich erst- oder zweitgeimpft, aber noch kein "Booster", etc. - wurde das Angebot gemacht, sie sofort zum Impfzentrum 2.0 zu "shuttlen" und wieder zurück in die Unterkunft. Vor dem Besuch der Asylunterkünfte lag die bis dato erfasste durchschnittliche Impfquote bei 41 Prozent. Nach dem Besuch bei 65 Prozent. Zum Teil konnten in einzelnen Unterkünften Steigerungsraten von bis zu 75 Prozentpunkten verzeichnet werden. Die Quote der angetroffenen Bewohner, die aktuell (Stand 11. Januar 2022) ungeimpft sind und eine Impfung ablehnen liegt bei lediglich 4 Prozent. Parallel wurden aufgrund der besonderen Lebensumstände der Zielgruppe in Absprache mit den Trägern der Wohnungslosenhilfe die Tagesstätten und Notschlafstellen angefahren sowie für die Menschen mit Lebensmittelpunkt auf der Straße mobile Impfteams in Zusammenarbeit mit Feuerwehr, Gesundheitsamt und der Kassenärztlichen Vereinigung eingesetzt. Insgesamt konnten von 540 definierten Personen 341 geimpft werden, was einer Quote von 63 Prozent entspricht. Im Januar 2022 werden mit dem gleichen Team vom Amt für Mitgration und Integration die noch verbliebenden 17 "festen" Obdachlosenunterkünfte mit einem ähnlichen Modell wie die bei den Asylunterkünften aufgesucht. Ende Januar, so die Planung, sollen alle kommunalen Unterkünfte aus dem Bereich Asyl und Obdach besucht worden sein und die 2. Impfkampagne abgeschlossen werden.

Friedrich-Ebert-Straße 55: Belegung verzögert sich

Leider wirkt sich die Pandemie auch auf die angekündigte Belegung der Einrichtung für wohnungslose Frauen an der Friedrich-Ebert-Straße 55 aus. Diese wird sich pandemiebedingt verzögern. Sobald ein neuer Termin feststeht, ab wann die Einrichtung belegt werden kann, wird dieser mitgeteilt. ___________________________________________________________________________ 19. Januar 2022 Corona: Konkretisierungen zu neuen Quarantäneregelungen des Landes NRW Positiv Getestete werden weiterhin vom Gesundheitsamt kontaktiert/Gesundheitsamt verschickt routinemäßig keine Ordnungsverfügungen mehr In Nordrhein-Westfalen ist am Sonntag, 16. Januar, eine Anpassung der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW erfolgt. Damit werden die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) zur Verkürzung der Isolierung und Quarantäne bei Infektionen mit dem Coronavirus umgesetzt. Die Landeshauptstadt Düsseldorf folgt damit den neuen Regelungen der aktuellen Landesverordnungen. Die wichtigsten Neuregelungen werden im Folgenden konkretisiert: 1. Wer selbst infiziert ist (Nachweis durch PCR-Test), muss automatisch und auch ohne gesonderte behördliche Bestätigung für zehn volle Tage (ab Symptombeginn bzw. positivem Test) in Isolierung. In der Landeshauptstadt Düsseldorf werden positiv Getestete weiterhin telefonisch durch das Gesundheitsamt kontaktiert und dabei über das weitere Vorgehen informiert und beraten. In diesen Gesprächen wird auch auf die unterschiedlichen Testoptionen eingegangen und Handlungsempfehlungen gegeben. Die Kontaktierung durch das Gesundheitsamt ist auf Grundlage der aktuellen Erlasslage zwar nicht mehr notwendig, jedoch eine zusätzliche Serviceleistung des Gesundheitsamtes für die Bürgerinnen und Bürger. Eine gesonderte behördliche Bestätigung für die Geltendmachung von Entschädigungen für ausfallende Löhne ist nicht erforderlich. Das Gesundheitsamt verschickt routinemäßig nun keine Ordnungsverfügungen mehr; der PCR-Nachweis reicht entsprechend der Landesverordnung aus. Die infizierte Person kann die zehn Tage eigenständig auf sieben Tage verkürzen, wenn sie zuvor mindestens 48 Stunden symptomfrei ist. Für die Verkürzung ist ein negativer qualifizierter Schnelltest oder PCR-Test erforderlich. Für die Beschäftigten in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe ist für eine Freitestung immer ein negativer PCR-Test erforderlich, der dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss. Bei PCR-Tests genügt auch ein Test mit einem CT-Wert über 30 für die Beendigung der Isolierung. Der Testnachweis muss für mögliche Kontrollen der Behörden für mindestens einen Monat aufbewahrt werden. Zudem müssen die infizierten Personen ihre Haushaltsmitglieder sowie alle engen Kontaktpersonen der letzten zwei Tage schnellstmöglich eigenständig über die Infektion informieren. Enge Kontaktpersonen sind diejenigen Personen, mit denen für einen Zeitraum von mehr als zehn Minuten und mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern ein Kontakt ohne das beiderseitige Tragen einer Maske bestand, oder Personen, mit denen ein schlecht oder nicht belüfteter Raum über eine längere Zeit geteilt wurde. 2. Wer nicht immunisiert ist und mit einer infizierten Person im gleichen Haushalt lebt, muss laut Landesverordnung ebenfalls automatisch in Quarantäne und wird nicht nochmal gesondert durch das Gesundheitsamt kontaktiert. Die Quarantäne dauert wie die Isolierung ebenfalls grundsätzlich zehn Tage – gerechnet ab Symptombeginn oder positiver Testung der infizierten Person. Das Gesundheitsamt verschickt routinemäßig nun keine Ordnungsverfügungen mehr; der PCR-Nachweis mit einem Adressnachweis reicht entsprechend der Landesverordnung aus. Auch hier kann bei Symptomfreiheit eine Verkürzung auf sieben Tage durch einen negativen qualifizierten Schnelltest oder PCR-Test erfolgen, wobei der Testnachweis ebenfalls für mindestens einen Monat aufbewahrt werden muss. Bei Kindern in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Schülerinnen und Schülern kann die Quarantänezeit mit einem negativen Test sogar auf fünf Tage verkürzt werden. Wenn während der Quarantäne Symptome auftreten, ist unverzüglich ein PCR-Test vorzunehmen. 3. Bei allen anderen nicht immunisierten Kontaktpersonen, bei denen sich der Kontakt beispielsweise über einen gemeinsamen Gaststättenbesuch, die gemeinsame Sportausübung oder ein sonstiges Treffen ergeben hat, gibt es keine automatische Quarantäne. Nicht immunisierte Kontaktpersonen sollen sich jedoch bestmöglich absondern und Kontakte meiden. Zudem sollten sie sich nach dem Kontakt mit dem Indexfall sowie sieben Tage danach testen lassen. Insbesondere wenn Symptome auftreten, sollte eine PCR-Testung durchgeführt werden. Indexfälle müssen entsprechend der aktuellen Erlasse ihre Kontaktpersonen eigenständig kontaktieren; enge Kontaktpersonen werden demnach nicht durch das Gesundheitsamt kontaktiert. Bei Kontaktpersonen greift eine Quarantäne nur in Einzelfällen und ausschließlich, wenn das Gesundheitsamt sie ausdrücklich angeordnet hat. Dabei wendet das Gesundheitsamt die gleichen Vorgaben zu Dauer und Verkürzungsmöglichkeiten an wie bei Kontaktpersonen im eigenen Haushalt. Auch ohne eine offizielle Quarantäneanordnung wird ein verantwortungsvolles Verhalten von den Kontaktpersonen erwartet (zum Beispiel durch Kontaktreduzierung, Abstandshaltung und über das Tragen einer FFP2-Maske). Für diese Vorgaben gelten zugleich Ausnahmeregelungen, die das Gesundheitsministerium ebenfalls an die RKI- Vorgaben angepasst hat. Demnach gelten folgende Fallgruppen als immunisiert und müssen als Haushaltskontakte grundsätzlich nicht mehr in Quarantäne bzw. können auf die freiwillige Absonderung als Kontaktperson verzichten: 1. Personen mit einer Auffrischungsimpfung: Hier sind bei jeglicher Kombination der zugelassenen COVID-19- Impfstoffe insgesamt immer drei Impfungen erforderlich. Dies gilt nach einer Änderung durch das Paul-Ehrlich- Institut (PEI) inzwischen auch für eine Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson (zuvor waren hier bei einer Erstimpfung mit Johnson & Johnson insgesamt nur zwei Impfungen für eine Boosterung nötig). 2. Geimpfte Genesene: Dies gilt für vollständig Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion oder Genesene, die eine Impfung im Anschluss an die Erkrankung erhalten haben. Unabhängig von der Reihenfolge reichen also eine Genesung und mindestens eine Impfung. Als Nachweis der Genesung dient ein positiver PCR-Testnachweis. 3. Personen mit einer zweimaligen Impfung: Dies gilt ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag nach der Impfung. 4. Genesene: Dies gilt ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests. Zur Vereinheitlichung der Coronaschutzmaßnahmen gelten die genannten Ausnahmeregelungen ab sofort auch in der Coronaschutzverordnung als Ausnahmetatbestände zur Befreiung von der Testpflicht bei 2G+. Diese Änderung ist auch in der neuen Coronaschutzverordnung umgesetzt worden, die ebenfalls am Sonntag, 16. Januar, in Kraft getreten ist. Die aktuelle Corona-Test-und-Quarantäneverordnung sowie Coronaschutzverordnung finden Interessierte unter www.land.nrw/corona. Einzelheiten zu den seit Sonntag, 16. Januar, geltenden Regelungen finden sich im Coronaportal der Landeshauptstadt unter www.corona.duesseldorf.de. ___________________________________________________________________________ 11. Januar 2022 Anpassung der Coronaschutzverordnung ab Donnerstag, 13. Januar Mit Änderung der Verordnung auch in der Gastronomie 2G+-Regel/Geboosterte Menschen werden von der Testpflicht ausgenommen In Nordrhein-Westfalen wird zum Donnerstag, 13. Januar, eine Anpassung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW erfolgen. Damit soll das Infektionsgeschehen gebremst und insbesondere die weitere Ausbreitung der Omikron-Variante eingedämmt werden. Mit der Änderung der Verordnung gilt auch in der Gastronomie die sogenannte 2G+-Regel. In Düsseldorf gelten damit ab kommenden Donnerstag ebenfalls die neuen Regelungen. Geboosterte Menschen werden von der Testpflicht ausgenommen, sie brauchen in Bereichen, in denen 2G+ gilt, keinen tagesaktuellen Test. Dasselbe gilt für Menschen, die nach vollständiger Immunisierung von einer Infektion genesen sind. Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick: Weiteres wichtiges Schutzziel: Schutz der kritischen Infrastruktur Der Expertenrat der Bundesregierung hat dringend vor einer Gefährdung der kritischen Infrastruktur durch eine Vielzahl von Personalausfällen (Infektionen und Quarantäne) gewarnt. Dies wird damit als Ziel der Verordnung auch klar benannt. Neben der beschlossenen Anpassung der Quarantäneregelungen ist dafür vor allem die Begrenzung der Gesamt-Infektionszahlen erforderlich, weshalb die Gesamtinzidenz neben der Hospitalisierungsinzidenz wieder ein wesentlicher Indikator für die Erforderlichkeit der Schutzmaßnahmen wird. Der Automatismus von Anpassungen von Schutzmaßnahmen bei Veränderungen der Hospitalisierungsinzidenz entfällt folgerichtig. 2G+ in der Gastronomie Die Zugangsbeschränkung auf immunisierte Personen, die zusätzlich über einen aktuellen Test verfügen müssen, galt bislang bei der Sportausübung in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten. Ab dem 13. Januar 2022 gilt die Regel darüber hinaus auch in der Gastronomie, sofern sich die Nutzung nicht auf das bloße Abholen von Speisen und Getränken beschränkt. Hier müssen auch immunisierte Personen daher zukünftig zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen. Ausnahme von der Testpflicht für geboosterte oder genesene Personen Die zusätzliche Testpflicht in Bereichen, in denen 2G+ gilt, entfällt für immunisierte Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung (gemäß Bundesrecht) entweder über eine Auffrischungsimpfung verfügen oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind. Die Ausnahme gilt für alle Anwendungsbereiche von 2G+, also auch etwa für den Sport in Innenräumen. Sie gilt unmittelbar ab Erhalt der Auffrischungsimpfung. Testungen vor Ort An Orten, an denen ein Test für den Zutritt nötig ist (also bei 3G und bei 2G+), kann statt der Vorlage eines Testnachweises einer offiziellen Teststelle auch vor Ort beim Zutritt ein beaufsichtigter Selbsttest durchgeführt werden, so etwa beim Zutritt eines Fitnessstudios unter der Aufsicht des Empfangspersonals oder bei der Sportausübung unter der Aufsicht des Trainers/Übungsleiters. Dieser beaufsichtigte Selbsttest berechtigt ausschließlich zum Zutritt zum konkreten Angebot. Es kann von der Aufsichtsperson kein Testnachweis ausgestellt werden, mit dem auch andere Einrichtungen besucht werden könnten. Das können weiterhin nur die offiziellen Teststellen. Ob und in welcher Form eine Testung vor Ort angeboten wird, entscheidet der jeweilige Betreiber der Einrichtung. Maskenpflicht Wegen der deutlich höheren Infektiosität der Omikron-Variante werden die Ausnahmen von der Maskenpflicht reduziert und die Verpflichtung zum Tragen von medizinischen Masken ausgeweitet. Dies betrifft insbesondere die Wiedereinführung der Maskenpflicht in Warteschlangen im Freien und bei Veranstaltungen und Versammlungen, sofern für sie keine 3G- oder 2G-Zugangsregelung gilt. Vereinheitlichung bei Großveranstaltungen Bisher galt schon die Zuschauerobergrenze von 750 Personen für Großveranstaltungen. Dies gilt künftig einheitlich auch für überregionale Veranstaltungen wie Fußballspiele etc. Regelungen zum Umgang mit Quarantäne Bis Anfang nächster Woche ist mit der Anpassung der RKI-Empfehlungen zum Kontaktpersonenmanagement zu rechnen. Hierdurch werden unter anderem im Bereich Quarantäne bundeseinheitliche Maßstäbe zum Umgang mit geimpften, genesenen und geboosterten Personen gesetzt. Die Anpassung der Test- und Quarantäneverordnung des Landes erfolgt im Anschluss. Insgesamt sind 75 Prozent der Menschen in Nordrhein-Westfalen vollständig geimpft. 46 Prozent haben bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten. Aufgrund des erhöhten Schutzes wird die Auffrischungsimpfung dringend empfohlen, sofern der von der Ständigen Impfkommission (Stiko) empfohlene Mindestabstand eingehalten wird. Mit der Änderung der Verordnung werden nun Ergänzungen der Schutzmaßnahmen gerade auch mit Blick auf die Herausforderungen der Omikron-Variante und der Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur vorgenommen. Die wichtigen AHA+L-Standards im Alltag bleiben für alle Menschen, unabhängig von ihrem Impfstatus, von großer Bedeutung. Neben einer eigenverantwortlichen Begrenzung der Kontakte, der Einhaltung der Hygienemaßnahmen und regelmäßigem Lüften sollte im Vorfeld von Zusammenkünften auch ein freiwilliger Schnelltest durchgeführt werden. Die Coronaschutzverordnung gilt in dieser Fassung einstweilen bis zum 7. Februar 2022. Die aktuelle Coronaschutzverordnung finden sich unter www.land.nrw/corona. Einzelheiten zu den ab Donnerstag, 13. Januar, geltenden Regelungen finden sich ab dann im Coronaportal der Landeshauptstadt unter www.corona.duesseldorf.de. ___________________________________________________________________________ 11. Januar 2022 Grafenberger Allee wird fahrradfreundlicher Achenbachstraße bekommt als letzte Einmündung eine Aufpflasterung/Mehr Komfort für Radfahrer Bauarbeiten zu einer weiteren Aufpflasterung entlang der Grafenberger Allee, um die dort verlaufende wichtige Radverkehrsachse fahrradfreundlicher zu gestalten, beginnen am Mittwoch, 12. Januar. Die Achenbachstraße ist die letzte Einmündung von insgesamt sechs einmündenden Nebenstraßen, die zur Optimierung des Radverkehrs aufgepflastert wird. Während der Bauzeit kommt es dort zu verkehrlichen Einschränkungen. Die Achenbachstraße wird von der Grafenberger Allee aus abgebunden und zur Sackgasse ausgewiesen. Die Zu- und Ausfahrt über die Goethestraße und Schumannstraße sind möglich. Eine Umleitung für den fahrenden Verkehr wird ausgeschildert. Die Zufahrten und Zugänge zu den Hauseingängen werden zu jeder Zeit gewährleistet. Planmäßig sollen die Umbauarbeiten bis Ende Februar abgeschlossen werden. Hintergrund Die Grafenberger Allee soll fahrradfreundlich werden. Seit Mitte Juni laufen Umbauarbeiten zugunsten der Radfahrenden. "Insgesamt wurden im Rahmen der Maßnahme bereits fünf Aufpflasterungen entlang der Grafenberger Allee realisiert", erläutert Florian Reeh, Leiter des Amtes für Verkehrsmanagement. "Die Einmündungen der Gehrtsstraße, Engerstraße, Grimmstraße, Irmgardstraße und Neanderstraße können von Radfahrenden bereits komfortabel und sicher überquert werden." Wegen der komplexen Gegebenheiten an der Grafenberger Allee kann der fahrradfreundliche Ausbau nur abschnittsweise realisiert werden. Weitere Planungen laufen bereits, und mit dem am Montag, 10. Januar, begonnenen Ausbau der Haltestelle Schlüterstraße gibt es ein weiteres Bauprojekt, das die Grafenberger Allee für den Radverkehr optimiert. Neben dem barrierefreien Ausbau werden dort auch die Radverkehrsanlagen ausgebaut. ___________________________________________________________________________ 10. Januar 2022 Düsseldorfs Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller startet neues Videoformat "Frag den OB" Auftakt zu weiteren neuen Formaten, die in 2022 gelauncht werden Neben seinen regelmäßigen Gesprächsrunden mit verschiedenen Branchen und dem wöchentlichen "Corona Aktuell" startet Oberbürgerneister Dr. Stephan Keller heute, 10. Januar 2022, ein neues, interaktives Videoformat. Unter dem Namen "Frag den OB" sind alle Düsseldorferinnen und Düsseldorfer ab 18 Jahren aufgerufen, ein (Handy-)Video (max. 1 Minute) mit einer Frage an den Oberbürgermeister in einem gängigen Videoformat aufzuzeichnen und über WhatsApp, Telegram oder per Upload einzuschicken. Oberbürgermeister Dr. Keller wird regelmäßig Antworten auf gestellte Fragen per Video aufzeichnen und Frage- und Antwort-Video anschließend in den Sozialen Netzwerken der Stadt auf Facebook, Twitter und YouTube veröffentlichen. Alles zu dem neuen Format findet sich auch auf seiner Internetseite unter www.duesseldorf.de/frag-den-ob Oberbürgermeister Dr. Keller: "Der persönliche Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern ist mir eine Herzensangelegenheit. Daher möchten wir in diesem Jahr verschiedene digitale und auch 'analoge' Formate starten, um mit möglichst vielen von ihnen virtuell oder persönlich im Gespräch zu bleiben. Den Anfang macht unser interaktives Videoformat 'Frag den OB' - und dafür freue ich mich auf Ihre Fragen." ___________________________________________________________________________ 07. Januar 2022 Demonstration gegen Impfpflicht am 8. Januar: Verwaltungsgericht genehmigt Aufzug Für die am Samstag, 8. Januar, angemeldete Versammlung von Impfpflichtgegnern hat die Stadt einen geplanten Aufzug durch die Innenstadt per Verfügung untersagen wollen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat heute der Klage des Veranstalters stattgegeben und den Aufzug für zulässig erklärt. Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller erklärt dazu: "Die Stadt respektiert die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes natürlich, auch wenn ich das Urteil in der Sache selbst bedauere. Mit Blick auf immer neue Rekorde bei der 7-Tages-Inzidenz hätten wir uns gewünscht, dass es möglich gewesen wäre, den Gesundheitsschutz stärker miteinzubeziehen. Auch hier zeigt sich wieder dass es ein Fehler war, die pandemische Lage nicht wieder einzuführen." Unabhängig von dem Urteil des Verwaltungsgerichtes bleibt der Veranstalter weiterhin verpflichtet, Immunitäts- beziehungsweise Testnachweise der Teilnehmenden zu überprüfen und mit einem amtlichen Ausweispapier abzugleichen, Personen von der Versammlung auszuschließen, die gegen die Maskentragepflicht verstoßen. ___________________________________________________________________________ 07. Januar 2022 Omikron-Variante in der Landeshauptstadt Düsseldorf jetzt vorherrschend Anteil der Omikron-Variante an Neuinfektionen beträgt fast 90 Prozent Die Ansteckungsgefahr durch die Virusvariante Omikron (B.1.1.529) ist in der Landeshauptstadt Düsseldorf weiterhin hoch. Der aktuelle Anteil dieser Variante an typisierten Neuinfektionen der laufenden Kalenderwoche liegt in Düsseldorf bei 89 Prozent. Damit hat sich die Omikron-Variante nun gegenüber der bislang vorherrschenden Delta-Variante durchgesetzt. In der Landeshauptstadt Düsseldorf gibt es mit Stand Freitag, 7. Januar, bislang 1.629 Fälle der Virusvariante Omikron (B.1.1.529); von diesen wurden 440 Fälle über eine Gesamtgenomsequenzierung jeweils im Zentrum für Medizinische Mikrobiologie und Virologie der Heinrich-Heine-Universität und im Institut für Virologie des Universitätsklinikums Düsseldorf oder durch die Medizinischen Laboratorien Düsseldorf bestätigt. Für die verbleibenden 1.189 Fälle liegt bislang eine positive Typisierungs-PCR vor, eine Sequenzierung wurde eingeleitet. ___________________________________________________________________________ 07. Januar 2022 Städtisches Testzentrum an der Mitsubishi Electric Halle länger geöffnet Aktuell höhere Nachfrage nach den Tests/Öffnungszeiten bis 18.30 Uhr verlängert Das städtische Testzentrum an der Mitsubishi Electric Halle (MEH) wird ab Montag, 10. Januar, länger geöffnet haben. Das Testzentrum samt Drive-In und Walk-In bietet dann montags bis samstags von 9 bis 18.30 Uhr - zuvor 9 bis 16 Uhr - Testungen auf das Coronavirus an. Aktuell ist eine erhöhte Nachfrage nach Testungen zu verzeichnen. Durch die Ausweitung der Öffnungszeiten stehen ab Montag täglich zusätzlich rund 300 PCR-Tests sowie rund 120 PoC-Tests (Schnelltests) zur Verfügung. Somit können jede Woche insgesamt rund 6.400 PCR- Tests und rund 2.500 PoC-Tests vorgenommen werden. Anpassungen der Kapazitäten sind weiterhin lageabhängig möglich. Hintergrund: Wer kann sich im städtischen Testzentrum testen lassen? PoC-Tests: Corona-Schnelltests (PoC-Antigen-Tests, auch bekannt als Bürgertests) stehen allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Die Terminvereinbarung für einen Schnelltest erfolgt selbstständig durch die Bürgerinnen und Bürger über das städtische Coronaportal unter https://corona.duesseldorf.de/schnelltest. PCR-Tests: Menschen mit Corona-Symptomen, vom Gesundheitsamt kontaktierte enge Kontaktpersonen und Personen mit einem positiven Schnell- oder Selbsttest können einen PCR-Testtermin über die städtische Corona-Hotline unter der Rufnummer 0211-8996090 vereinbaren. Gleiches gilt für Menschen, die von der Corona-Warn-App auf ein erhöhtes Risiko hingewiesen wurden. Grundvoraussetzung ist, dass man in Düsseldorf wohnt oder arbeitet, oder - falls Termine für Kinder vereinbart werden sollen - dass das Kind eine Düsseldorfer Schule oder Kita besucht. Bei PCR-Tests ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung über die Corona- Hotline erforderlich. Wer mit dem Auto kommt, kann einen PCR-Test im Drive-In vornehmen lassen; wer über kein Auto verfügt, zu Fuß oder mit dem Rad kommen möchte, kann sich im Walk-In-Bereich des Testzentrums testen lassen. Menschen, denen es nicht möglich ist, selbstständig zur MEH zu kommen, steht das Angebot des mobilen Abstrichdienstes für PCR-Testungen zur Verfügung. Weitere Testzentren: Darüber hinaus stehen die privaten Testzentren für kostenlose und kostenpflichtige Testungen zur Verfügung. Eine Auflistung der Teststationen im Stadtgebiet finden Interessierte ebenfalls online im Coronaportal unter https://corona.duesseldorf.de/schnelltest. Die Terminvereinbarung ist in der Regel online oder telefonisch möglich. Weitere Informationen sind im städtischen Coronaportal zu finden unter https://corona.duesseldorf.de/zielgruppen/infizierte/testung. ___________________________________________________________________________ 07. Januar 2022 Stadtentwässerungsbetrieb warnt vor Haustürgeschäften und unseriösen Werbeanzeigen Firmen versuchen "Kanalinspektionen" im angeblichen Auftrag der Stadt an der Haustür zu verkaufen Achtung Betrug: Aktuell werden wieder vermehrt unseriöse Angebote zur Kanalüberprüfung per Haustürgeschäft gemacht. Unseriöse Firmen wollen dabei eine "Kanalinspektion" des Anschlusskanals - angeblich im Auftrag der Stadt - an der Haustür verkaufen. Der Stadtentwässerungsbetrieb betont: Die Stadt hat keine Firmen beauftragt, diese Untersuchungen auszuführen! Darüber hinaus informiert die Verbraucherzentrale NRW über eine großformatige Anzeige mutmaßlich betrügerischer Firmen in der Lokalpresse. Ein günstiges Lockangebot wurde bei Betroffenen mit einer horrenden Rechnung quittiert. Der Stadtentwässerungsbetrieb empfiehlt daher Vorsicht und genaues Überprüfen möglicher Vertragsunterlagen. Im Zweifel können Bürgerinnen und Bürger, die an der Haustür angesprochen werden, durch einen Anruf beim Stadtentwässerungsbetrieb unter 0211-8922722 die Richtigkeit der Angaben prüfen. Zugelassene Firmen können auch auf der Homepage des Stadtentwässerungsbetriebes unter www.duesseldorf.de/kanal eingesehen werden. ___________________________________________________________________________ 05. Januar 2022 Rhein-Hochwasser in Düsseldorf: Stadtentwässerungsbetrieb leitet Schutzmaßnahmen ein Der Pegel des Rheins steigt zurzeit und wird bis Freitag, 7. Januar, voraussichtlich mindestens 6,50 Meter Düsseldorfer Pegel erreichen. Ab einer Pegelhöhe von etwa 6 Metern Düsseldorfer Pegel werden durch den Stadtentwässerungsbetrieb der Landeshauptstadt Düsseldorf erste Maßnahmen zum Schutz der Stadt eingeleitet. Um zu verhindern, dass über die innere südliche und innere nördliche Düssel das Rheinwasser in die Stadt fließt, werden am Donnerstag, 6. Januar, die Auslassschieber der Düssel im Bereich der Altstadt geschlossen. Bereits am Mittwoch, 5. Januar, werden die Zuläufe zur inneren südlichen Düssel und zur inneren nördlichen Düssel zugeschiebert. Zudem wird der Wasserspiegel des Spee‘schen Grabens um etwa 60 Zentimeter gesenkt. Dies ist erforderlich, um das im Stadtgebiet anfallende Wasser der inneren Düsselarme, das nun nicht mehr in den Rhein fließen kann, aufzufangen. Weitere Maßnahmen, beispielsweise das Schließen des Parkplatzes am Unteren Werft, sind zunächst nicht erforderlich, da der Pegel des Rheins zum Wochenende voraussichtlich wieder sinken wird. Bürgerinnen und Bürger können sich über die Internetseite www.duesseldorf.de/rheinpegel oder bei der Wasserschifffahrtsverwaltung unter www.elwis.de über die Pegelstände am Rhein informieren. ___________________________________________________________________________ 04. Januar 2022 Mehr als 1.000 Omikron-Fälle in Düsseldorf 150 der 1.015 Fälle über eine Gesamtgenomsequenzierung bestätigt In der Landeshauptstadt Düsseldorf gibt es mit Stand Dienstag, 4. Januar, bislang 1.015 Fälle der Virusvariante Omikron (B.1.1.529); von diesen wurden 150 Fälle über eine Gesamtgenomsequenzierung jeweils im Zentrum für Medizinische Mikrobiologie und Virologie der Heinrich-Heine-Universität und im Institut für Virologie des Universitätsklinikums Düsseldorf oder durch die Medizinischen Laboratorien Düsseldorf bestätigt. Für die verbleibenden 865 Fälle liegt bislang eine positive Typisierungs-PCR vor, eine Sequenzierung wurde eingeleitet. Sobald ein Fall in der Varianten-Typisierung als Omikron-Fall auffällt, wird eine engmaschige Kontaktpersonennachverfolgung durchgeführt. Alle Infizierten und die engen Kontaktpersonen befinden sich in Quarantäne und werden regelmäßig getestet. ___________________________________________________________________________ 02. Januar 2022 Jahreswechsel 2021/2022: Einsatzkräfte haben umsichtig gehandelt Ordnungsamt, Polizei, die Hilfsorganisationen und die Feuerwehr Düsseldorf haben zum Jahreswechsel 2021/2022 wieder eng zusammengearbeitet. Dabei war das Vorgehen der Ordnungskräfte, zunächst durch gezielte Ansprachen erforderliche Abstände wieder herstellen zu lassen und nur gegen massivere Störungen einzuschreiten, ein angemessenes Mittel, um die Coronaschutzverordnung umzusetzen. Eine ausführliche Bilanz zu den Einsätzen hat die Landeshauptstadt Düsseldorf bereits am gestrigen Neujahrstag veröffentlicht. Die Altstadt ist ein öffentlicher Raum, dessen Besuch nicht grundsätzlich verboten werden kann, und besitzt gerade zu Silvester eine hohe Anziehungskraft. Polizei und Ordnungsdienst waren daher auf ein hohes Besucheraufkommen vorbereitet und mit massiven Kräften im Einsatz. Bereits im Vorfeld hatte die Stadt für die Altstadt und Teile des Rheinufers neben einem Mitführ- und Abbrennverbot für Feuerwerkskörper auch ein Ansammlungsverbot (Gruppen von maximal zehn Geimpften und Genesenen erlaubt, bei Teilnahme einer ungeimpften Person neben dem eigenen Hausstand nur zwei Personen eines weiteren zulässig) erlassen. Damit wurde für Polizei und Ordnungsamt die rechtliche Grundlage geschaffen, gegen entsprechende Verstöße einzuschreiten. Es gab keine erkennbaren Verabredungen zu unzulässigen Ansammlungen, sondern diese sind immer wieder dynamisch durch zufälliges Zusammentreffen von Menschen an beliebten Stellen von Freitreppe und Altstadtufer entstanden. Daher war das Vorgehen der Ordnungskräfte, zunächst durch gezielte Ansprachen erforderliche Abstände wieder herstellen zu lassen und nur gegen massivere Störungen einzuschreiten, ein angemessenes Mittel, da sich die Menschen meist einsichtig zeigten. Erforderlichenfalls wurde konsequent durchgegriffen, etwa bei der Beendigung einer unzulässigen Tanz- und Musikdarbietung an der Freitreppe am Burgplatz durch die Polizei. Durch ständig nachrückende Menschen sind dabei immer wieder neue Einsätze entstanden. Die ständige Präsenz der Einsatzkräfte bei niedriger Eingriffsschwelle durch die ganze Nacht hindurch war sehr arbeitsintensiv. Durch das umsichtige Vorgehen der Einsatzkräfte konnten Eskalationen, etwa durch Solidarisierungen Unbeteiligter mit Störern, vermieden werden. Auch die Allgemeinverfügung zum Mitführ- und Abbrennverbot für Feuerwerkskörper der Kategorie F2 in der Düsseldorfer Altstadt zeigte die gewünschte Wirkung. Nur vereinzelt konnte der verbotswidrige Einsatz von Feuerwerkskörpern beobachtet werden, die jedoch keinen Verursachern zugeordnet werden konnten. Eine Person wurde am Burgplatz mit sechs Raketen angetroffen, welche in einem mit Wasser gefüllten Container vernichtet wurden. ___________________________________________________________________________ 01. Januar 2022 Jahreswechsel 2021/2022: Enge Zusammenarbeit von Ordnungsamt, Polizei, Hilfsorganisationen und Feuerwehr Lebhaftes Besucheraufkommen in der Altstadt/Feuerwehr und Rettungsdienst verzeichneten in der Silvesternacht 141 Alarmierungen, zumeist wegen medizinischer Notfälle Ordnungsamt, Polizei, die Hilfsorganisationen und die Feuerwehr Düsseldorf haben zum Jahreswechsel 2021/2022 wieder eng zusammengearbeitet. Auch in diesem Jahr galt in Düsseldorf ein Feuerwerksverbot für die Altstadt und Teile des Rheinufers. Es waren insgesamt 70 Einsatzkräfte des Ordnungsamtes in der Altstadt im Einsatz. Ein Schwerpunkt war neben der Durchsetzung der Allgemeinverfügung zum Mitführ- und Abbrennverbot für Feuerwerkskörper der Kategorie F2 in der Düsseldorfer Altstadt in Zusammenarbeit mit der Polizei die Umsetzung der Coronaschutzverordnung. Vereinzelt konnte der verbotswidrige Einsatz von Feuerwerkskörpern beobachtet werden, ohne jedoch einen Verursacher ermitteln zu können. Eine Person wurde am Burgplatz mit sechs Raketen angetroffen, welche in einem mit Wasser gefüllten Container vernichtet wurden. Trotz des Ansammlungsverbotes, das nicht immer beachtet wurde, war das Besucheraufkommen in der Altstadt hoch. Bei niedriger Eingriffsschwelle wurde gegen größere Personengruppen vorgegangen. Eine Tanz- und Musikdarbietung an der Freitreppe am Burgplatz wurde durch die Polizei beendet. Im Verlauf der Einsatzzeit kam es in vier Fällen im Rahmen von ordnungsbehördlichen Maßnahmen zu Widerstandshandlungen, tätlichen Angriffen sowie zwei Beleidigungen gegen die Einsatzkräfte, die jedoch alle dienstfähig blieben. Aufgrund von Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung wurden in neun Fällen Ordnungswidrigkeiten- Anzeigen in der Gastronomie und in drei Fällen wegen des Verstoßes gegen das Ansammlungsverbot gefertigt. In 17 Fällen wurden Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen wegen des Urinierens in der Öffentlichkeit gestellt. Auch im restlichen Stadtgebiet gab es zahlreiche Einsätze des Ordnungsamtes. In Oberbilk fand eine Rave-Party mit etwa 70 Teilnehmern statt, die durch die Einsatzkräfte aufgelöst wurde. Im Vorfeld der Silvesternacht hat Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller am Freitag, 31. Dezember, den Ordnungs- und Servicedienst sowie die Verkehrsüberwachung besucht und den Kolleginnen und Kollegen für ihren Einsatz gedankt. 222 Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst hielten sich bereit Um das erhöhte Einsatzaufkommen bewältigen zu können, wurden bei der Feuerwehr Düsseldorf mehr Einsatzkräfte als üblich eingesetzt, sowie zusätzliche Rettungswagen in den Dienst genommen. Auch die Feuerwehrleitstelle stockte ihr Personal auf, um die eingehenden Notrufe gleichzeitig entgegennehmen und die Einsatzlagen entsprechend disponieren zu können. Die Feuerwehr, bei der über 220 Kräfte des Rettungsdienstes eingesetzt wurden, fasste die Einsätze zum Jahreswechsel im Zeitraum vom 31. Dezember, 22 Uhr, bis zum Neujahrsmorgen um 7 Uhr wie folgt zusammen (Stand: 1.1.22, 7 Uhr): 11 (Vorjahr: 10) mal rückten die Einsatzkräfte zu Feuermeldungen aus. Dabei brannte bei 7 (Vorjahr: 6) Alarmierungen ein Papier- bzw. Müllcontainer. Im gleichen Zeitraum ereigneten sich 104 (Vorjahr: 106) Einsatzsituationen, in denen ein Rettungswagen angefordert wurde; bei 20 Fällen (Vorjahr: 19) unterstützte ein Notarzt. Durch die Einschränkungen im Bereich der Tanzveranstaltungen im Rahmen der landesweiten Vorgaben zur Eindämmung des Coronavirus gab es im Altstadt Bereich diesmal keinen Erste-Hilfe Bereich. Die medizinische Versorgung konnte wie gewohnt durch den Rettungsdienst sichergestellt werden. Im Zeitraum von 22 Uhr bis Neujahrsmorgen um 7 Uhr gab es 23 (Vorjahr: einen) medizinische Notfälle im Bereich der Altstadt. Die Zahl der Verletzungen im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern liegt nach jetzigem Kenntnisstand bei 4 (Vorjahr: 0) Menschen. In keinen Fällen (Vorjahr: 0) kam es zu verbaler Gewalt gegen Einsatzkräfte der Feuerwehr und des Rettungsdienstes. Weiterhin lösten insgesamt 3 Brandmeldeanlagen (Vorjahr: 0) im Stadtgebiet im Berichtszeitraum aus. Diese mussten durch Kräfte der Feuerwehr Düsseldorf kontrolliert werden, wobei allerdings schnell Entwarnung gegeben werden konnte. Meldungen über Brände auf Balkonen gingen - wie im Vorjahr - nicht in der Leitstelle der Feuerwehr ein. Kurz nach dem Jahreswechsel unterstützte die Freiwillige Feuerwehr Wittlaer die Berufsfeuerwehr bei einem Einsatz wegen einer Undichtigkeit in der Hauptwasserleitung. Ein 60 Quadratmeter großer Keller wurde wenige Zentimeter überschwemmt. Der Schaden konnte durch die Wehrleute mittels Wasserschiebern beseitigt werden, die Hauptwasserleitung wurde gesperrt. Gesamteinsatzzahlen der Feuerwehr zum Jahreswechsel vom 31.12.2021, 22 Uhr - 01.01.2022, 7 Uhr: Feuermeldungen: 11 (Vorjahr: 10) technische Hilfeleistungen: 2 (2) Notfallrettung: 104 (106) bei 20 (19) Einsätzen unterstützte der Notarzt Krankentransporte: 24 (20) ___________________________________________________________________________ 01. Januar 2022 Neujahrsansprache Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: 2022 "auf Gemeinschaft und Solidarität setzen!" Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller hat in seiner Ansprache zum Jahreswechsel an die Düsseldorferinnen und Düsseldorfer appelliert, "trotz der allgemein für viele wirklich schwierigen Lage und des großen Stresses, den die Krisen mit sich bringen, auf Gemeinschaft und Solidarität zu setzen." Er sei sehr stolz, dass das in Düsseldorf bisher immer gelungen sei und alle sollten zusammen daran mitwirken, dass dies in Zukunft auch so bleibe, so das Stadtoberhaupt im Rahmen der gut fünfminütigen Rede, die auf den Social Media-Kanälen, der Internetseite und dem YouTube-Kanal der Stadt unter https://youtu.be/C9fLCyVKjOU zu sehen ist. 2021 sei ein wirklich außergewöhnliches Jahr mit vielen Höhen und Tiefen gewesen. Mit der zum Jahresanfang gestarteten Impfkampagne sei man damals davon ausgegangen, die Pandemie schnell zu besiegen. Doch das Virus habe sich mit seinen verschiedenen Varianten leider als sehr widerstandsfähig erwiesen. "Und nicht im Traum hätte ich daran gedacht, dass es Menschen gibt, die sich so hartnäckig nicht impfen lassen möchten, obwohl sie es könnten," so OB Keller weiter, "umso dankbarer bin ich für jede Person, die auch aus Verantwortung für andere auf die Forschung vertraut hat und sich hat impfen lassen." Die Stadt tue auch weiterhin alles dafür, allen Menschen ein gutes Impfangebot zu machen. Das Stadtoberhaupt dankt in diesem Zusammenhang allen, die ihr Bestes dazu gegeben hätten: Mitarbeitende des Gesundheitsamtes, Feuerwehrleute, Ärztinnen und Ärzte, alle, die mit Kontaktnachverfolgung, Testungen und Impfungen befasst waren genauso wie Erzieherinnen und Erzieher, Lehrkräfte, Mitarbeitende in der Pflege und in Krankenhäusern, die unter schwierigsten Bedingungen ihren Job gemacht hätten. Oberbürgermeister Dr. Keller hebt auch das ehrenamtliche Engagement Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger hervor, das sich gerade im Sommer gezeigt habe, als zur Pandemie noch eine Hochwasserkatastrophe hinzu kam: "Wir haben mit vereinten Kräften geholfen und dafür gesorgt, dass wir die für viele schlimmen Folgen bestmöglich abgemildert haben. Auch hier waren wieder unsere Rettungskräfte gefragt – und auch hier kam es wieder zu Glanzleistungen unserer Ehrenamtlichen, die sich nicht nur in Düsseldorf, sondern auch im noch stärker betroffenen Umland für andere eingesetzt haben." Katastrophen spalten oder stärken den Zusammenhalt. "Für Düsseldorf kann ich trotz aller Widrigkeiten und kleinerer Meinungsverschiedenheiten sagen: Wir halten zusammen. Wir haben eine sehr engagierte Stadtgesellschaft, und gemeinsam werden wir durch jede Krise kommen," gibt sich OB Keller zuversichtlich. Das Stadtoberhaupt erinnert in seiner Neujahrsansprache auch an die weiteren Herausforderungen, denen sich die Stadt 2022 mit ganzer Kraft widmen muss. Dazu gehört, Düsseldorf wirklich schnell fit für den Klimawandel zu machen, die Verkehrswende durch gute alternative Angebote zum Auto voranzubringen, den Wohnungsbau auch in diesem Jahr zu stärken, die Fortsetzung der Stadtsauberkeitsoffensive und die weitere Verbesserung der Sicherheit in der Altstadt. Die Neujahrsansprache von Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller im Wortlaut: Liebe Düsseldorferinnen und Düsseldorfer, heute hat ein neues Jahr begonnen. Das ist die richtige Zeit, um noch einmal auf das vergangene Jahr zurückzuschauen, aber auch, um einen Blick in die Zukunft zu werfen. 2021 war ein wirklich außergewöhnliches Jahr mit vielen Höhen und Tiefen. Vor einem Jahr stand ich hier und habe gesagt, dass 2021 das Jahr der begründeten Hoffnung ist. Die Impfkampagne war gerade gestartet – und wir sind damals davon ausgegangen, dass es uns mit den Impfungen gelingt, die Pandemie schnell zu besiegen. Doch das Virus hat sich mit seinen verschiedenen Varianten leider als sehr widerstandsfähig erwiesen. Und nicht im Traum hätte ich daran gedacht, dass es Menschen gibt, die sich so hartnäckig nicht impfen lassen möchten, obwohl sie es könnten. Umso dankbarerer bin ich für jede Person, die auch aus Verantwortung für andere auf die Forschung vertraut hat und sich hat impfen lassen. Denn jede Impfung sorgt dafür, dass unsere Intensivstationen nicht noch stärker belastet werden – und jede Impfung ist ein Schritt in ein normales Leben nach der Pandemie. Wir als Stadt haben alles dafür getan und werden auch weiterhin alles dafür tun, allen Menschen ein gutes Impfangebot zu machen. Ich bin sehr stolz auf alle, die hier seit einem Jahr ihr Bestes geben. Alle Mitarbeitenden unseres Gesundheitsamtes, alle Feuerwehrleute, alle Ärztinnen und Ärzte und natürlich auch alle, die mit Kontaktnachverfolgung, Testungen und Impfungen befasst waren. Bei vielen habe ich mich in den vergangenen Tagen auch schon persönlich bedanken können – allen anderen möchte ich auf diesem Wege meinen herzlichen Dank aussprechen. Es war für uns alle ein weiteres Jahr im Ausnahmezustand, und an ganz vielen Stellen in der Stadt ist auch im zweiten Jahr der Pandemie Großes geleistet worden. Ich denke hier zum Beispiel an die Erzieherinnen und Erzieher, alle Lehrkräfte, alle Mitarbeitenden in der Pflege und in unseren Krankenhäusern. Sie haben unter schwierigsten Bedingungen ihren Job gemacht und dafür gesorgt, dass unser Leben trotz Pandemie weitergehen kann. Ich bin in Gedanken aber auch bei den besonders betroffenen Branchen unserer Wirtschaft, der Gastronomie, der Veranstaltungswirtschaft, der Messe, dem Einzelhandel. Ich habe größte Hochachtung vor all den Unternehmerinnen und Unternehmern, die trotz widrigster Umstände nicht aufgegeben haben, sondern immer wieder von Neuem gestartet sind und durchgehalten haben. Und natürlich gilt mein Dank allen engagierten Bürgerinnen und Bürgern von Düsseldorf, gerade denen, die sich auch in 2021 ehrenamtlich engagiert haben. Sie haben bewiesen, dass wir eine große Gemeinschaft sind, egal, was kommt. Das hat sich auch im Sommer gezeigt, in dem zur Pandemie noch eine Hochwasserkatastrophe kam. Auch wir in Düsseldorf waren von diesem Jahrtausendereignis betroffen – und wir haben mit vereinten Kräften geholfen und dafür gesorgt, dass wir die für viele schlimmen Folgen bestmöglich abgemildert haben. Auch hier waren wieder unsere Rettungskräfte gefragt – und auch hier kam es wieder zu Glanzleistungen unserer Ehrenamtlichen, die sich nicht nur in Düsseldorf, sondern auch im noch stärker betroffenen Umland für andere eingesetzt haben. Das alles zeigt uns: Wir müssen dankbar sein dafür, dass wir bisher gemeinsam durch die Pandemie und durch das Hochwasser gekommen sind. Wir dürfen uns nicht auseinanderdividieren lassen, so wie es einige Kräfte versuchen. Das wäre auch nicht unser Düsseldorf! Wir müssen jetzt in diesem neuen Jahr alles Menschenmögliche dafür tun, dass wir die Pandemie endlich in den Griff bekommen und besiegen – und dass wir auch für Starkregen und Hochwasserereignisse besser gerüstet sind. Katastrophen spalten oder stärken den Zusammenhalt. Für Düsseldorf kann ich trotz aller Widrigkeiten und kleinerer Meinungsverschiedenheiten sagen: Wir halten zusammen. Wir haben eine sehr engagierte Stadtgesellschaft, und gemeinsam werden wir durch jede Krise kommen. Denn auch neben Corona und Starkregen haben wir hier in unserer Stadt genügend Herausforderungen, denen wir uns ebenfalls in diesem Jahr mit ganzer Kraft widmen müssen. So müssen wir Düsseldorf jetzt wirklich schnell fit für den Klimawandel machen. Die Beschlüsse im Rat sind das eine – die Umsetzung ist das andere. Sie haben sicher schon bemerkt, dass wir im vergangenen Jahr sehr viele Bäume gepflanzt haben, doch das allein reicht natürlich nicht. Langfristig wird das von uns allen auch ein Umdenken erfordern. Denn umweltbewusstes Verhalten fängt bei jedem Einzelnen an und lässt sich von niemandem verordnen. Auch das schaffen wir also nur gemeinsam. Ein weiteres Thema hier in unserer Stadt ist der Verkehr. Wir haben das Tempo beim Radwegebau erheblich erhöht, und das werden wir in 2022 so fortsetzen. Dabei geht es bei uns nicht um einen ideologischen Kampf gegen das Auto, sondern es muss uns gelingen, durch gute alternative Angebote die Menschen davon zu überzeugen, das Auto stehen zu lassen. Dazu gehört auch, den ÖPNV zu alter Stärke zurückzuführen. Dann liegen mir Sicherheit und Sauberkeit in unserer Stadt besonders am Herzen. Wir werden deshalb auch 2022 unsere Stadtsauberkeitsoffensive fortsetzen. Die Verbesserung der Sicherheit in der Altstadt haben wir angepackt und werden sie gemeinsam mit der Polizei und weiteren Akteuren aus der Stadtgesellschaft weiter vorantreiben. Wichtig ist mir hier, dass wir keine Schuldzuweisungen machen, denn schuld sind ja immer nur die anderen. Sondern es geht darum, gemeinsam konstruktive Lösungen zu finden und diese dann zusammen umzusetzen. Ein weiteres Thema, das vielen Düsseldorferinnen und Düsseldorfern wichtig ist, sind bezahlbare Wohnungen, die wir nur dann haben werden, wenn wir den Wohnungsbau auch in diesem Jahr stärken. Hier sind wir auf einem guten Weg, und es kommt endlich Bewegung in viele Bauprojekte. Ich werde dafür sorgen, dass es auch in diesem Bereich weitergeht. Das Wichtigste für unsere Stadt ist aber, dass wir trotz der allgemein für viele wirklich schwierigen Lage und des großen Stresses, den die Krisen mit sich bringen, auf Gemeinschaft und Solidarität setzen. Ich bin sehr stolz, dass uns das hier in Düsseldorf bisher immer gelungen ist – und wir sollten zusammen alle daran mitwirken, dass dies in Zukunft so bleibt. Deshalb möchte ich mir nun zum Schluss noch etwas für unsere Stadt wünschen. Ich wünsche mir für 2022: weniger Eigeninteressen, mehr Gemeinwohl weniger Blockaden, mehr Fortschritt, weniger "nein", mehr "ja", weniger Angst, mehr Mut und weniger "ich" und dafür mehr "wir". Denn wir alle sind Düsseldorf. Und nur gemeinsam machen wir Düsseldorf zu der Stadt, die wir lieben. Oberbürgermeister in Düsseldorf zu sein ist gerade in Krisenzeiten eine besondere Herausforderung, aber der schönste Beruf der Welt. Vielen Dank für die große Unterstützung, die ich in diesem Jahr von Ihnen erfahren habe. Ich verspreche Ihnen, ich werde auch in diesem Jahr alles dafür tun, um unsere Stadt nach vorne zu bringen, gemeinsam mit dem Team aus Politik und Stadtverwaltung – und gemeinsam mit Ihnen. Mit all meiner Kraft – und mit ganzem Herzen. Ich wünsche Ihnen allen ein frohes, glückliches und natürlich gesundes neues Jahr 2022. ___________________________________________________________________________ 31. Dezember 2021 603 Omikron-Fälle in Düsseldorf 139 der 603 Fälle über eine Gesamtgenomsequenzierung bestätigt In der Landeshauptstadt Düsseldorf gibt es mit Stand Freitag, 31. Dezember, bislang 603 Fälle der Virusvariante Omikron (B.1.1.529); von diesen wurden 139 Fälle über eine Gesamtgenomsequenzierung jeweils im Zentrum für Medizinische Mikrobiologie und Virologie der Heinrich-Heine-Universität und im Institut für Virologie des Universitätsklinikums Düsseldorf oder durch die Medizinischen Laboratorien Düsseldorf bestätigt. Für die verbleibenden 464 Fälle liegt bislang eine positive Typisierungs-PCR vor, eine Sequenzierung wurde eingeleitet. Sobald ein Fall in der Varianten-Typisierung als Omikron-Fall auffällt, wird eine engmaschige Kontaktpersonennachverfolgung durchgeführt. Alle Infizierten und die engen Kontaktpersonen befinden sich in Quarantäne und werden regelmäßig getestet. ___________________________________________________________________________ 30. Dezember 2021 Anpassung der Coronaschutzverordnung ab 30. Dezember In Nordrhein-Westfalen ist zum heutigen Donnerstag, 30. Dezember, eine Anpassung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW erfolgt. Durch diese sind zum Beispiel keine großen Publikumsmessen im Januar möglich. Die Düsseldorfer Messe boot 2022 kann somit nicht stattfinden. Die Anpassungen der Coronaschutzverordnung des Landes NRW haben keinen Einfluss auf die Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 28. Dezember (weitere Infos hierzu unter www.duesseldorf.de/medienportal/pressedienst-einzelansicht/pld/feuerwerksverbot-und- ansammlungsverbot-an-silvester-in-duesseldorfer-altstadt.html). Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilte mit: Das Gesundheitsministerium hat mit Anpassung der Coronaschutzverordnung ab 30. Dezember 2021 große Publikumsmessen mit normalerweise gleichzeitig mehr als 750 Besucherinnen und Besuchern bis Ende Januar untersagt. Grund dafür ist die nach wie vor erwartete erhebliche Ausbreitung der Omikron-Variante. Schon in der Woche vor Weihnachten hatte die neue Coronaschutzverordnung ein Zuschauerverbot für überregionale Großveranstaltungen bestimmt. Minister Karl-Josef Laumann: "Wir müssen im Moment weiter sehr vorsichtig sein. Die Omikron-Variante breitet sich aus in einer Dynamik, die wir noch nicht kennen. Doch wir müssen heute handeln. Deshalb hatten wir in der aktuellen Coronaschutzverordnung schon große Fußballspiele und Sportereignisse mit Zuschauerinnen und Zuschauern untersagt. Es ist nur folgerichtig, dass im Januar auch keine großen Publikumsmessen mit vielen Besucherinnen und Besuchern aus verschiedenen Regionen und Ländern aus aller Welt stattfinden." Düsseldorfs Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: "Ich begrüße es, dass das Land seine Coronaschutzverordnung in einigen Punkten konkretisiert hat. Sicherlich ist es bedauerlich, dass auch die Messe boot im Januar jetzt unter das Verbot fällt. Ich war mir aber bereits im Vorfeld mit der Geschäftsführung der Messe Düsseldorf einig, kein unvertretbares Risiko einzugehen und die boot notfalls abzusagen." Darüber hinaus hat das Gesundheitsministerium einige redaktionelle Klarstellungen und Vereinfachungen in der Coronaschutzverordnung vorgenommen, auch damit die Regelungen noch konsequenter umgesetzt werden. So wurde zum Beispiel klargestellt, dass die Kontaktbeschränkung im Privatbereich auf maximal zehn immunisierte Personen auch für unter 2Gplus fallende private Silvesterfeiern mit Tanz gilt. ___________________________________________________________________________ 28. Dezember 2021 Feuerwerksverbot und Ansammlungsverbot an Silvester in Düsseldorfer Altstadt Landeshauptstadt Düsseldorf hat zum Jahreswechsel 2021/2022 die Verbotszone ausgeweitet Im Hinblick auf den anstehenden Jahreswechsel weist die Landeshauptstadt Düsseldorf auf das Feuerwerksverbot und Ansammlungsverbot für die Altstadt hin. Im Gegensatz zu den Vorjahren ist das Geltungsgebiet auf Grundlage der Erfahrungen von Polizei und Feuerwehr und angesichts der bisherigen Feststellungen zu Menschenansammlungen am Apolloplatz/Rheinkniebrücke südlich ausgeweitet worden. Aktuell gilt nach der 1. SprengV - wie bereits im Vorjahr - bundesweit ein Verkaufsverbot für Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 an Endverbraucher. Nach der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sind zudem Discotheken und Clubs geschlossen. Unter das Verbot von Discotheken und öffentlichen und privaten Tanzveranstaltungen fallen auch etwa Silvesterbälle in der Gastronomie und vergleichbare Veranstaltungen, wenn Tanzen Schwerpunkt ist. In der Silvesternacht ist durch die Allgemeinverfügung aber auch das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Düsseldorfer Altstadt verboten. Das dient dazu, die Zahl der Verletzungen und Gefährdungen von Menschen durch unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern zu reduzieren. Verboten sind die Feuerwerkskörper der Kategorie F 2, also typisches Silvesterfeuerwerk für Erwachsene, wie zum Beispiel Raketen, Böller und Feuerwerksbatterien. Erlaubt bleibt dagegen so genanntes Jugendfeuerwerk, wie etwa Wunderkerzen und Bodenfeuerwirbel, alle Feuerwerkskörper, die ganzjährig und an Menschen ab zwölf Jahren abgegeben werden dürfen. Zudem ist die Allgemeinverfügung um ein Ansammlungsverbot ergänzt worden. Damit sind im festgelegten Bereich Ansammlungen verboten, die über die in der Coronaschutzverordnung unter Paragraf 6 Absätze 1 und 2 festgelegten Personengrenzen hinausgehen; damit sind nur Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen mit maximal zehn Personen (Kinder bis einschließlich 13 Jahren sind hiervon ausgenommen) erlaubt und sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, dürfen neben dem eigenen Hausstand nur zwei Personen eines weiteren Hausstands teilnehmen. Das Feuerwerksverbot gilt von Freitag, 31. Dezember 2021 (Silvester), 20 Uhr, bis Samstag, 1. Januar 2022 (Neujahr), 6 Uhr. Während dieser Zeit ist es im öffentlichen Straßenraum in der Altstadt verboten, Feuerwerkskörper der Kategorie F 2 mitzuführen oder gar zu entzünden. Das Ordnungsamt wird die Zahl seiner Einsatzkräfte zum Jahreswechsel deutlich erhöhen. Die Polizei wird die Vorkehrungen zum Feuerwerksverbot auch in diesem Jahr tatkräftig unterstützen. Informationen zum Feuerwerksverbot in der Altstadt gibt es auch unter: www.duesseldorf.de/ordnungsamt/feuerwerksverbot.html. ___________________________________________________________________________ 27. Dezember 2021 348 Omikron-Fälle in Düsseldorf 107 der 348 Fälle über eine Gesamtgenomsequenzierung bestätigt In der Landeshauptstadt Düsseldorf gibt es mit Stand Montag, 27. Dezember, bislang 348 Fälle der Virusvariante Omikron (B.1.1.529); von diesen wurden 107 Fälle über eine Gesamtgenomsequenzierung jeweils im Zentrum für Medizinische Mikrobiologie und Virologie der Heinrich-Heine-Universität und im Institut für Virologie des Universitätsklinikums Düsseldorf oder durch die Medizinischen Laboratorien Düsseldorf bestätigt. Für die verbleibenden 241 Fälle liegt bislang eine positive Typisierungs-PCR vor, eine Sequenzierung wurde eingeleitet. Sobald ein Fall in der Varianten-Typisierung als Omikron-Fall auffällt, wird eine engmaschige Kontaktpersonennachverfolgung durchgeführt. Alle Infizierten und die engen Kontaktpersonen befinden sich in Quarantäne und werden regelmäßig getestet. ___________________________________________________________________________ 23. Dezember 2021 Corona: Neue Regelungen ab Dienstag, 28. Dezember Neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW tritt nach Weihnachten in Kraft In Nordrhein-Westfalen tritt am Dienstag, 28. Dezember, eine neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW in Kraft. In Düsseldorf gelten damit ab dann ebenfalls neue Regelungen. Mit den Maßnahmen soll auch die weitere Ausbreitung der Omikron-Variante eindämmt werden. Mit der Änderung der Verordnung werden nun Kontaktbeschränkungen auf immunisierte Personen ausgeweitet. Private Zusammenkünfte sind nur noch mit maximal zehn Personen zulässig, sofern alle Personen geimpft oder genesen sind. Überregionale Großveranstaltungen finden ohne Zuschauer statt. Für andere Veranstaltungen werden die Höchstgrenzen für Zuschauer abgesenkt. Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick Reduzierung von Kontakten auch für Immunisierte Ab 28. Dezember 2021 sind private Zusammenkünfte im Innen- wie Außenbereich von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal zehn Personen (allerdings ohne Begrenzung auf eine bestimmte Zahl von Hausständen) erlaubt. Kinder bis einschließlich 13 Jahren sind hiervon ausgenommen. Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten die strengeren Bestimmungen fort und neben dem eigenen Hausstand dürfen nur noch zwei Personen eines weiteren Hausstands teilnehmen. Großveranstaltungen ohne Zuschauer Auch der MPK-Beschluss zum Zuschauerverbot bei Großveranstaltungen wird eins zu eins für Nordrhein- Westfalen übernommen. Überregionale Großveranstaltungen können damit nur noch ohne Zuschauer stattfinden. Bei anderen Veranstaltungen gelten Kapazitätsgrenzen und eine Höchstzahl von 750 Zuschauern. Maskenpflichten und 2G+-Regel für den Freizeitbereich Wegen der deutlich höheren Aggressivität der Omikron-Variante werden die Ausnahmen von der Maskenpflicht reduziert. Bei der Sportausübung in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten können keine Masken getragen werden – hier müssen immunisierte Personen daher zukünftig zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen. Weitere Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen wie etwa die Schließung von Discotheken und Clubs oder das Feuerwerksverbot sind in Nordrhein-Westfalen bereits umgesetzt. Unter das Verbot von Discotheken und öffentlichen und privaten Tanzveranstaltungen fallen auch etwa Silvesterbälle in der Gastronomie und vergleichbare Veranstaltungen, wenn Tanzen Schwerpunkt ist. Aufgrund des erhöhten Schutzes wird die Auffrischungsimpfung dringend empfohlen, sofern der von der Ständigen Impfkommission (Stiko) empfohlene Mindestabstand eingehalten wird. Die wichtigen AHA+L- Standards im Alltag bleiben für alle Menschen, unabhängig von ihrem Impfstatus, von großer Bedeutung. Neben einer eigenverantwortlichen Begrenzung der Kontakte, der Einhaltung der Hygienemaßnahmen und regelmäßigem Lüften sollte im Vorfeld von Zusammenkünften auch ein freiwilliger Schnelltest durchgeführt werden. Die Coronaschutzverordnung gilt in dieser Fassung einstweilen weiterhin bis zum 12. Januar 2022. Die aktuelle Coronaschutzverordnung ist im Internet veröffentlicht unter: www.land.nrw/corona ___________________________________________________________________________ 23. Dezember 2021 Landeshauptstadt Düsseldorf und Ströer werben für "Impfe jonn!" und "Boostere jonn!" Die bereits im Sommer erfolgreich gelaufene "Rheinische Impfkampagne" wird fortgesetzt! Vom 23. Dezember 2021 bis zum 5. Januar 2022 wirbt die Landeshauptstadt Düsseldorf in Kooperation mit Ströer auf 70 Video Screens, 42 digitalen Straßenwerbeflächen und 3 Gigantflächen im Stadtgebiet fürs "Impfe jonn!" und "Boostere jonn!" Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: "Weiterhin sehen Experten Impfen und Boostern als wichtigen Beitrag zum Weg aus der Pandemie. Daher werden wir nicht müde, für den Piks - mit dem man sich und andere schützt - zu werben. Da die Kampagne nach rheinischer Mundart so gut angekommen ist, haben wir uns für eine Neuauflage entschieden - denn auch die Urlaubs- und Ferienzeit lässt sich hervorragend für die Impfung nutzen." "Gemeinsam mit der Stadt Düsseldorf wollen wir weiterhin auf das wichtige Thema des Impfens hinweisen. Deshalb unterstützen wir die Kampagne umfänglich mit einer reichweitenstarken Ausspielung im Stadtgebiet, um möglichst viele Bürgerinnen und Bürger für das Thema zu sensibilisieren und eine größtmögliche Aufmerksamkeit im öffentlichen Raum zu schaffen", sagt Alexander Stotz, CEO Ströer Media Deutschland GmbH. Impfungen und Booster auch zwischen Weihnachten und Neujahr möglich Auch zwischen Weihnachten und Neujahr hält die Landeshauptstadt Düsseldorf ihre Test- und Impfangebote mit angepassten Öffnungszeiten aufrecht. Die städtische Hotline ist ebenfalls an den Feiertagen sowie zwischen Weihnachten und Neujahr besetzt. An den städtischen Impfstellen können sich Erwachsene ohne Terminvereinbarung impfen lassen. Für zu impfende Kinder zwischen 5 und 11 Jahren muss jedoch im Vorfeld ein Termin über die der Corona-Hotline unter 0211-8999069 vereinbart werden, um Wartezeiten zu vermeiden. Öffnungszeiten Impfzentrum 2.0 am Hauptbahnhof: Freitag, 24. Dezember, bis Sonntag, 26. Dezember: geschlossen Montag, 27. Dezember, bis Mittwoch, 29. Dezember: 10 bis 18 Uhr Donnerstag, 30. Dezember: 8 bis 22 Uhr Freitag, 31. Dezember, bis Sonntag, 2. Januar 2022: geschlossen Öffnungszeiten Impfstelle U-Bahnhof Heinrich-Heine-Allee: Freitag, 24. Dezember, bis Sonntag, 26. Dezember: geschlossen Montag, 27. Dezember, bis Donnerstag, 30. Dezember: 10 bis 17.30 Uhr Freitag, 31. Dezember, bis Sonntag, 2. Januar 2022: geschlossen Impfmobil-Standorte: Das Impfmobil fährt am Montag, 27. Dezember, und Dienstag, 28. Dezember, den Oberbilker Markt an und steht Interessierten in der Zeit von 10 bis 17.30 Uhr zur Verfügung. Am Mittwoch, 29. Dezember, und Donnerstag, 30. Dezember, steht es zwischen 10 und 17.30 Uhr an der Fürstenberger Straße in Hassels. ___________________________________________________________________________ 23. Dezember 2021 E-Scooter: Sondernutzungsgebühr angehoben Gebühr pro Verleih-E-Scooter und Jahr steigt in der Innenstadt von 20 auf 50 Euro In der neuen Sondernutzungssatzung, die der Stadtrat in seiner Sitzung am Donnerstag, 16. Dezember, beschlossen hat, ist festgelegt, dass die Gebühren für E-Scooter deutlich auf 50 Euro pro Gerät und Jahr im Innenstadtgebiet und 30 Euro pro Gerät und Jahr in den Außenbezirken angehoben werden. Zum Vergleich: Bisher betrug die Gebühr einheitlich 20 Euro pro Jahr. Zudem soll die Zahl der E-Scooter in der Innenstadt auf 1.800 begrenzt und damit halbiert werden. In einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Münster war zuvor die Vorgehensweise der Stadt bestätigt worden, das gewerbliche Anmieten von Leihfahrzeugen im öffentlichen Straßenraum als genehmigungspflichtige Sondernutzung anzusehen. Die Anhebung der Sondernutzungsgebühr für die E-Scooter ist Bestandteil der neuen Strategie für den Umgang mit den E-Scootern, die der Ordnungs- und Verkehrsausschuss am Mittwoch, 27. Oktober, beschlossen hatte. Kernbestandteile sind die Limitierung der Fahrzeuge, eine flächendeckende innerstädtische Parkverbotszone mit der Einrichtung von festen Scooter-Stationen, Kontrollen sowie die jetzt beschlossene Erhöhung der Sondernutzungsgebühr. Die Strategie wurde vom Amt für Verkehrsmanagement unter Beteiligung weiterer Fachämter, städtischer Töchter und der Ordnungsbehörden entwickelt. "E-Scooter werden oft ordnungswidrig gefahren und verbotswidrig abgestellt. Dies beeinträchtigt besonders Fußgänger und darunter Menschen mit Sehbeeinträchtigung erheblich und ist ein Ärgernis. Um dies zu unterbinden und störende Auswirkungen auf das Stadtbild zu verringern, haben wir eine 'Scooter-Strategie für den Umgang mit E-Scooter-Sharing in Düsseldorf' entwickelt, die strengere Regeln beinhaltet. So wollen wir eine nachhaltige Verbesserung der Situation bewirken", erklärte Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller. Aufteilung in drei E-Scooter-Gebiete Die Zahl der E-Scooter im Stadtgebiet soll nach den aktuellen Abstimmungen künftig auf 8.400 Stück begrenzt werden. Diese sollen sich wie folgt auf drei Gebiete verteilen: Gebiet A: Das Gebiet A erstreckt sich über die Stadtteile Altstadt, Carlstadt und Stadtmitte. Die Sharing-Anbieter dürfen ihr Angebot dort ausschließlich stationsbasiert anbieten. Die Landeshauptstadt errichtet dafür ein dichtes Netz an Sharing-Stationen. Als Planungsprämisse wird eine durchschnittliche, maximale Entfernung zwischen zwei Sharing-Stationen von 150 Metern angestrebt. Die Umsetzung und Integration in die Apps der Sharing-Anbieter erfolgt sukzessive und fortlaufend. Die im Gebiet A auszubringende Anzahl wird auf 1.800 E-Scooter begrenzt. Grundlage dafür bilden die Kapazitäten der Abstellmöglichkeiten in den Sharing-Stationen. "Wir setzen in unserem Konzept ganz bewusst auf eine Limitierung der E-Scooter in der Innenstadt. Zukünftig soll die Flottenobergrenze in der Innenstadt an den zur Verfügung stehenden Abstellmöglichkeiten orientiert werden. Wir werden sie daher auf 1.800 Stück festsetzen", betonte Mobilitätsdezernent Jochen Kral. Gebiet B: Das Gebiet B umfasst alle Straßen und Plätze der gründerzeitlichen und dicht besiedelten Stadtteile Düsseldorf im unmittelbaren Umfeld der Zone A. Im einzelnen handelt es sich um folgende Stadtteile: Pempelfort, Golzheim, Derendorf, Mörsenbroich, Düsseltal, Flingern-Nord, Flingern-Süd, Oberbilk, Friedrichstadt, Unterbilk, Bilk, Niederkassel und Oberkassel. Im Gebiet B bieten die Sharing-Anbieter ihre Fahrzeuge grundsätzlich gemäß des free-floating-Prinzips an. Aufgrund der Siedlungsstruktur werden analog zu Gebiet A in sensiblen, besonders beanspruchten Gebieten wie Stadtteilzentren, Einkaufsstraßen oder POIs Sharing-Stationen mit entsprechenden Parkverbotszonen eingerichtet. Die Begrenzung der Flottengröße für Gebiet B wird auf rund 4.900 E-Scooter - das entspricht rund 60 Prozent der Gesamtflotte - festgelegt. Gebiet C: Das Gebiet C umfasst alle übrigen Straßen und Plätze, die nicht zu den Zonen A und B gehören. Neben vereinzelten, dicht besiedelten Stadtteilen umfasst das Gebiet C im Wesentlichen die Randgebiete Düsseldorfs. In Gebiet C bieten die Sharing-Anbieter ihre Fahrzeuge grundsätzlich gemäß des "free-floating-Prinzips" an. Wie in Gebiet B werden in den vereinzelten sensiblen, besonders beanspruchten Gebieten wie Stadtteilzentren, Einkaufsstraßen oder POIs Sharing-Stationen mit entsprechenden Parkverbotszonen eingerichtet. Um ein entsprechendes Angebot zu sichern und insbesondere die erste und letzte Meile zu stärken, stellen die Sharing- Anbieter sicher, dass rund 20 Prozent der Gesamtflotte - das entspricht bei einer Gesamtflottenbegrenzung von 8.400 rund 1.700 E-Scooter - im Gebiet C zu positionieren ist. Neben der Neuvergabe der Sondernutzungserlaubnisse strebt die Landeshauptstadt Düsseldorf mit den E- Scooter-Anbietern eine Vereinbarung zur freiwilligen Selbstverpflichtung an. Sie soll dazu dienen, weitere Projekte zur Sicherung des ordnungsgemäßen Abstellens der E-Scooter, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie zum Umweltschutz umzusetzen. Dazu gehören beispielsweise die Nutzung von ausschließlich emissionsfreien Fahrzeugen für den Austausch der Akkus, der Einsatz von Ordnungspersonal durch die Anbieter oder die Erprobung neuer technischer Lösungen bei der Ortung der Fahrzeuge. Flankierende Vorkehrungen sollen die E-Scooter-Strategie ergänzen. Dazu zählen Schwerpunktkontrollen ebenso wie E-Scooter-Aktionstage und regelmäßige Qualitätskontrollgespräche zwischen Stadt und den Sharing-Anbietern. Über die Handlungsmöglichkeiten der Stadt Düsseldorf hinaus gibt es auf Bundesebene weiteren Klärungsbedarf hinsichtlich verschiedener Rechtsgrundlagen. Die Stadt Düsseldorf wird darauf hinwirken, dass zu Themen wie Nutzungsvoraussetzungen für Elektrokleinstfahrzeuge, Geofencing oder Differenzierungsmöglichkeiten zwischen Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen zeitnah rechtverbindliche Regelungen getroffen und bestehende Unklarheiten beseitigt werden. Hintergrund: Zahl der E-Scooter Seit Mitte des Jahres 2019 können E-Scooter im öffentlichen Straßenraum der Landeshauptstadt Düsseldorf gemietet werden. Inzwischen sind fünf Anbieter in Düsseldorf vertreten, deren Gesamtflotte 12.700 Fahrzeuge (Stand: August 2021) umfasst. In der Praxis brachte das neue Sharing-Angebot nicht unerhebliche Probleme mit sich. ___________________________________________________________________________ 23. Dezember 2021 Gebührenänderungen in der Landeshauptstadt 2022 Mit dem Jahreswechsel treten mehrere Änderungen bei Gebühren in Kraft/Keine Änderungen bei Grund- und Gewerbesteuer Mit dem Jahreswechsel treten mehrere Änderungen bei Gebühren in Kraft. Es gibt keine Steuerveränderungen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick: Abfallgebühren Die Restmüllgebühren für 2022 müssen um durchschnittlich rund 4,5 Prozent angehoben werden. Dies hatte der Rat der Stadt in seiner Sitzung am Donnerstag, 16. Dezember, beschlossen. Grund sind die stark gestiegenen Mengen an Rest- und Biomüll sowie Sperrmüll. Die erfasste Menge an Restmüll unterliegt weiterhin Schwankungen, ist ab dem 1. Quartal 2021 aber wieder gestiegen. Dementsprechend waren höhere Entgelte für die Entsorgung in der Müllverbrennungsanlage zu zahlen. Für 2022 wird weiterhin mit einem erhöhten Restabfallaufkommen gerechnet, was sich in der Gebührenkalkulation mit einem Gebührenanstieg von 1,4 Prozent bemerkbar macht. Durch eine weiterhin stärkere Nachfrage nach der Biotonne ist auch die Menge des Bioabfalls von in der Spitze 2.500 Tonnen im 2. Quartal des Jahres 2018 auf in der Spitze mehr als 3.500 Tonnen im 2. Quartal 2021 gestiegen. Dies führt zu einem Anstieg der Abfallgebühren um 0,25 Prozent. Ohne diese Entwicklung wäre die Restmüllmenge noch stärker gestiegen als oben beschrieben. Besonders hoch ist die Steigerung beim Sperrmüllaufkommen.: Sperrmüll Quartale III/2018 bis II/2019: 17.070 Tonnen Sperrmüll Quartale III/2019 bis II/2020: 18.344 Tonnen Sperrmüll Quartale III/2020 bis II/2021: 20.204 Tonnen Die Zahl der Anmeldungen zur Sperrmüllabfuhr stieg von jeweils knapp 150.000 in den Jahren bis 2019 auf knapp 190.000 im Jahr 2020, auch im laufenden Jahr 2021 wird mit rund 190.000 Anmeldungen gerechnet. Dazu werden zusätzliches Personal und zusätzliche Fahrzeuge eingesetzt, was zu entsprechenden Kostensteigerungen führt. Mit den steigenden Abfallmengen fallen höhere Entsorgungskosten an, die in der Gebührenkalkulation für 2022 abgebildet werden müssen. Daher müssen die Restmüllgebühren für das Jahr 2022 im Durchschnitt um 4,5 Prozent steigen. Für eine 120-Liter-Restmülltonne im Vollservice beispielsweise steigt die Gebühr von 481,68 Euro (2021) auf 502,56 Euro (2022) um 20,88 Euro im Jahr. Die jährliche Vollservice-Gebühr für Bio- und Papiertonnen bis 240 Liter Volumen steigt von 32,67 auf 32,88 Euro, also um 11 Cent. Allerdings finden sich im Restmüll immer noch große Mengen an Wertstoffen, zum Beispiel über 10 Prozent Papier und mehr als 40 Prozent Biomüll. Wer Papier und Biomüll/Grünschnitt stattdessen über die blaue Tonne und die braune Tonne entsorgt, kann möglicherweise sein Mindestrestmüllvolumen auf minimal 15 Liter pro Person weiter reduzieren und so gegebenenfalls zu einer kleineren Restmülltonne und damit einer geringeren Restmüllgebühr wechseln. Zu einer möglichen Umstellung der Behältergrößen berät das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz unter www.duesseldorf.de/abfall sowie per E-Mail an stadtsauberkeit@duesseldorf.de oder telefonisch beim "Servicetelefon Stadtsauberkeit" unter Telefon 0211-8925050. Dort wird Bürgerinnen und Bürgern auch dabei geholfen, geeignete Standplätze für alle Behälter zu finden. Die Erfassung und die Entsorgung der Abfälle kostet die Stadt Düsseldorf rund 97,5 Millionen Euro im Jahr. Diese aus Gebühren zu finanzierende Summe wird vollständig und ausschließlich für Serviceleistungen, die in der Abfallsammlung und -entsorgung anfallen, verwendet. Das heißt, bei der Gebührenkalkulation werden nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen nur die Kosten angesetzt, die durch die Abfallerfassung und -entsorgung entstehen. Neben der Müllentsorgung gehören dazu auch die Entsorgung des Mülls aus den Straßenpapierkörben und die Beseitigung wilder Müllablagerungen im öffentlichen Straßenraum, wenn sich Verursacher nicht ermitteln lassen. Straßenreinigungsgebühren Auch im öffentlichen Raum steigen die Kosten für die Beseitigung des Abfalls an. Die Gebühren für die Straßenreinigung im Jahr 2022 steigen daher im Durchschnitt um 1,5 Prozent. In der in Düsseldorf häufigsten Reinigungsklasse bedeutet dies einen Anstieg von 8,40 Euro jährlich je Veranlagungsmeter auf 8,52 Euro jährlich. Gebühren für Friedhöfe und das Krematorium Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt hat die Friedhofsgebühren für das Jahr 2022 kalkuliert. Das Ziel dabei ist ein insgesamt möglichst stabiles Gebührenaufkommen. Aufgrund gestiegener Betriebs-, Sach- und Personalkosten mussten die Gebührentarife jedoch moderat angepasst werden. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung den Anstieg der Gebühren im Durchschnitt um 2,65 Prozent zugestimmt. Dies ist die erste Preiserhöhung seit 2015. Eine Sarg-Einzelgrabstätte mit 20 Jahren Ruhefrist erhöht sich auf 1.059,16 Euro - bisher 1.030,18 Euro, das Sarg- Wahlgrab mit 20 Jahren Nutzungszeit auf 1.402,20 Euro - bisher 1.346,00 Euro. Ein Urnen-Einzelgrab mit 20 Jahren Laufzeit kostet künftig 949,65 Euro - bisher 929,33 Euro, während sich das Urnen-Wahlgrab für drei Urnen mit einer Laufzeit von 20 Jahren von 1.287,80 Euro auf 1.338,80 Euro erhöht. Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt bietet ab dem kommenden Jahr mit der Urnen-Wahlgrabstätte "Urnenstelenhain" eine neue Bestattungsform an. Eine Urnenstele mit Platz für bis zu drei Urnen und einer Laufzeit von 30 Jahren kostet inklusive der Pflege 2.581.76 Euro. Das Angebot dieser neuen Grabart steht voraussichtlich ab der zweiten Jahreshälfte zur Verfügung. Aufgrund einer sehr geringen Nachfrage in den vergangenen Jahren wurde die Verlängerung der Nutzungszeiten der Friedhofskapellen von 20 auf 30 Minuten aus den Gebührentarifen gestrichen. Angehörige greifen stattdessen lieber auf eine doppelte Kapellenzeit zurück. Die Nutzung der Friedhofskapelle für 20 Minuten erhöht sich von 215,40 Euro auf 228,28 Euro. Im Bereich der Einäscherungen sinken die Gebühren im Jahr 2022 deutlich um 9,27 Prozent. Die Gebühr für die Kremierung einschließlich der Umsatzsteuer beträgt 287,21 Euro. Abwassergebühren Die Abwassergebührensätze werden für das Jahr 2022 gemäß des Ratsbeschlusses vom Donnerstag, 16. Dezember, in unveränderter Höhe bestehen bleiben. Der seit 1. Januar 2008 geltende Schmutzwassergebührensatz bleibt auch 2022 und somit im 15. Jahr in Folge konstant. Im Jahr 2022 beträgt der Satz für die Schmutzwasserentsorgung 1,52 Euro je Kubikmeter. Die Schmutzwassergebühr wird nach der bezogenen Frischwassermenge ermittelt. Der zum 1. Januar 2011 gesenkte und seit dem geltende Gebührensatz für die Niederschlagswasserentsorgung beträgt auch im Jahr 2022 unverändert 0,98 Euro je Quadratmeter/Jahr oder bei Gründächern 0,49 Euro je Quadratmeter/Jahr. Die Niederschlagswassergebühr wird nach der von den Grundstücken in den Kanal entwässernden Fläche ermittelt. Sondernutzungsgebühren Die derzeit gültige Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Sondernutzungssatzung), die am 1. Januar 2020 in Kraft trat, wurde aufgrund von Anpassungsbedarfen überarbeitet. Zu den Gebührensätzen, die angepasst werden, zählen auch die Gebühren für das Anbieten von Elektrokleinstfahrzeugen, zu denen unter anderem E-Scooter zählen. Grund für die Erhöhung ist die erhebliche Beeinträchtigung des öffentlichen Verkehrs durch die Sharing-Angebote. Das Abstellen und Bereitstellen von Elektrokleinstfahrzeugen wird zukünftig in drei Zonen eingeteilt. Die Gebühren werden nach den Zonen gestaffelt. Fahrzeuge in der Innenstadt und der erweiterten Innenstadt zahlen eine jährliche Gebühr von 50 Euro pro Fahrzeug. Fahrzeuge im äußeren Stadtgebiet zahlen 30 Euro pro Fahrzeug und Jahr. Bislang lag die Gebühr für "Verleihsysteme von Elektrokleinstfahrzeugen und E-Rollern" bei einheitlich 20 Euro pro Fahrzeug und Jahr. Für Verleihsysteme von Leihfahrrädern und Ähnlichem soll zukünftig eine Jahresgebühr in Höhe von 10 Euro anstelle von 5 Euro je Gerät erhoben werden. Zudem soll eine Gesamtflottengröße über alle Anbieter für die verschiedenen Teile Düsseldorfs festgelegt werden, wobei ein diskriminierungsfreies Verfahren zur Vergabe der Kontingente eingeführt werden soll. Zudem wurden neue Gebühren für das Aufstellen von Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum in die Satzung aufgenommen, um eine rechtliche Grundlage für die Erhebung von Sondernutzungsgebühren zu erhalten. Um den Ausbau der Ladeinfrastruktur zu fördern, soll die Erhebung der Gebühr allerdings zunächst zwei Jahre, also bis Ende 2023, ausgesetzt werden. Bisher installierte Ladesäulen stellen einen Test im Rahmen einer Erprobungsphase dar. Die Gebühren werden nach der Ladezeit als Unterscheidungskriterium gestaffelt, da schnelleres Laden des Fahrzeugs die Parkdauer und damit die Beeinträchtigung des öffentlichen Raums reduziert. Grund- und Gewerbesteuer Die Sätze für Grund- und Gewerbesteuer bleiben in der Landeshauptstadt Düsseldorf im Jahr 2022 unverändert. Der Gewerbesteuerhebesatz liegt bei 440 v.H., der Hebesatz für Grundsteuer A liegt bei 156 v.H. und der für Grundsteuer B bei 440 v.H.. Durch Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 10. April 2018 wurde eine Grundsteuerreform erforderlich. Das Steueramt der Landeshauptstadt Düsseldorf möchte frühzeitig über Hintergründe zur Grundsteuerreform, wesentliche Aspekte, Veränderungen und Auswirkungen informieren. Dazu gehört, dass Grundsteuerpflichtige voraussichtlich ab dem 1. Juli 2022 Ihre Feststellungserklärungen im Zusammenhang mit dem ab 1. Januar 2025 geltenden Grundsteuerrecht elektronisch über das Portal "ELSTER" beim Finanzamt einreichen können und müssen. Abgabefrist für die Steuererklärungen soll der 31. Oktober 2022 sein. Detaillierte Informationen zu diesem Thema können ab 10. Januar 2022 auf der Internetseite des Steueramtes der Landeshauptstadt Düsseldorf abgerufen werden: www.duesseldorf.de/steueramt. Darüber hinaus erhalten Haus- und Grundbesitzer ab April 2022 unter www.finanzverwaltung.nrw.de weitere Informationen. Hundesteuersatzung Seit dem 1. Januar 2018 erhalten Hundehalter in der Landeshauptstadt Düsseldorf nach der Anmeldung des Hundes nur noch einmalig einen Hundesteuerbescheid mit Dauerwirkung und eine eindeutig zuzuordnende nummerierte Hundesteuermarke. Das bedeutet für alle Hundehalter, die einen Hundesteuerbescheid erhalten haben und bei denen sich an der Situation nichts verändert hat, dass sie keinen neuen Hundesteuerbescheid und keine neue Hundesteuermarke erhalten. ___________________________________________________________________________ 23. Dezember 2021 167 Omikron-Fälle in Düsseldorf 51 der 167 Fälle über Gesamtgenomsequenzierung bestätigt In der Landeshauptstadt Düsseldorf gibt es mit Stand Donnerstag, 23 Dezember, bislang 167 Fälle der Virusvariante Omikron (B.1.1.529); von diesen wurden 51 Fälle über eine Gesamtgenomsequenzierung jeweils im Zentrum für Medizinische Mikrobiologie und Virologie der Heinrich-Heine-Universität und im Institut für Virologie des Universitätsklinikums Düsseldorf oder durch die Medizinischen Laboratorien Düsseldorf bestätigt. Für die verbleibenden 116 Fälle liegt bislang eine positive Typisierungs-PCR vor, eine Sequenzierung wurde eingeleitet. Sobald ein Fall in der Varianten-Typisierung als Omikron-Fall auffällt, wird eine engmaschige Kontaktpersonennachverfolgung durchgeführt. Alle Infizierten und die engen Kontaktpersonen befinden sich in Quarantäne und werden regelmäßig getestet. ___________________________________________________________________________ 23. Dezember 2021 #zusammenunschlagbar Düsseldorf bewirbt sich als Host Town für die Special Olympics World Games 2023 Weltweit größte inklusive Sportveranstaltung findet vom 17. bis 25. Juni in Berlin statt/ Bis zu 170 Kommunen begrüßen vom 11. bis 14. Juni jeweils eine der Delegationen Die Spannung steigt: Düsseldorf hat sich als Host Town für die vom 17. bis 25. Juni 2023 in Berlin stattfindenden Special Olympics World Games beworben. Die Host Towns gestalten im Vorfeld der weltweit größten inklusiven Sportveranstaltung für Athletinnen und Athleten mit geistiger und mehrfacher Behinderung ein vielfältiges Willkommensprogramm für jeweils eine der Delegationen in ihrer Stadt. Mitte Dezember wurden das Logo und das Motto #zusammenunschlagbar in der Bundeshauptstadt feierlich vorgestellt. Die ausgewählten Host Towns werden im Laufe des Januars 2022 bekannt gegeben. Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: "Das Thema Inklusion liegt mir ganz besonders am Herzen. Daher hat sich die Landeshauptstadt Düsseldorf als Host Town beworben, und wir blicken gespannt auf die Entscheidung aus Berlin. Ich möchte, dass wir ganz im Sinne der Logo-Präsentation gemeinsam stark sind. Zusammen mit den 2023 in Düsseldorf stattfindenden Invictus Games möchte die Landeshauptstadt die Veranstaltungen nutzen und eine unschlagbare Zeit erleben, um das Thema Inklusion in den Mittelpunkt zu stellen." Erhält die Landeshauptstadt den Zuschlag, wird vom 11. bis 14. Juni 2023 eine Delegation mit bis zu 200 Personen in der Stadt zu Gast sein. Düsseldorf punktet unter anderem mit hervorragenden zentralen Unterbringungsmöglichkeiten und vielfältigen Sportanlagen, die sich über die ganze Stadt verteilen. Weitere Informationen zu den Special Olympics World Games 2023 und dem Host Programm gibt es unter www.berlin2023.org und www.specialolympics.de/nrw ___________________________________________________________________________ 22. Dezember 2021 OB Dr. Keller dankt Beschäftigten im Kampf gegen die Corona-Pandemie Stellvertretend für die vielen Mitarbeitenden, die täglich und so auch an den Weihnachtstagen im Dienste der Allgemeinheit und im Kampf gegen die Corona-Pandemie im Einsatz sind, wie beispielsweise im Gesundheitswesen und der Pflege, bei der Feuerwehr, den Rettungsdiensten, in den Impf- und Testzentren, bei der Kontaktnachverfolgung und den anderen Abteilungen des Gesundheitsamtes oder im Ordnungs- und Servicedienst hat Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller heute einigen von ihnen persönlich gedankt. So besuchte OB Dr. Keller die Zentrale Notaufnahme und das an den Feiertagen eingesetzte Personal der vier Covid-Stationen des Universitätsklinikum Düsseldorfs sowie die Beschäftigten der Kontaktpersonennachverfolgung - dort gab es als kleine Geste Weckmänner, Schokoweihnachtsmänner und Rosinentaler. Am 25. Dezember folgt ein Besuch in einer Düsseldorfer Feuerwache. OB Dr. Keller: "Ich möchte Ihnen allen ganz herzlich für ihren unermüdlichen Einsatz danken. Sie sind nicht nur auch während der Weihnachtstage im Einsatz, sie leisten schon seit geraumer Zeit einen gehörigen Beitrag, dass wir möglichst gut durch die Pandemie kommen. Für ihr aufopferungsvolles Engagement danke ich Ihnen von Herzen." Gleichzeitig dankte er auch den Bürgerinnen und Bürger der Stadt. OB Dr. Keller: "Auch den Düsseldorferinnen und Düsseldorfer, die sich und andere schützen, sich impfen lassen und aufeinander Acht geben – auch wenn dies Verzicht und Einschränkungen bedeuten kann - danke ich von Herzen. Das ist nicht nur ein Akt der Solidarität, sondern zeigt auch Respekt vor der Arbeit der Menschen, die sich tagtäglich im Kampf gegen die Pandemie in vorderster Reihe mit viel Engagement einsetzen." Prof. Dr. Frank Schneider, Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender, Universitätsklinikum Düsseldorf: "Das Personal in den Krankenhäusern leistet momentan Herausragendes und wir sind alle sehr stolz auf dieses Engagement. Es ist für die Beschäftigten wichtig zu sehen, dass das auch in der Welt außerhalb der Kliniken so wahrgenommen wird. Für Weihnachten haben wir vor allem einen Wunsch: Dass sich möglichst viele Menschen mit einer Impfung vor einem schweren Verlauf einer COVID-19-Infektion schützen und daher möglichst gar nicht bei uns behandelt werden müssen. Denn das würde uns auf den Stationen wirklich helfen." Covid-Stationen im Universitätsklinikum Düsseldorf 52 coronainfizierte Personen werden Stand heute, Mittwoch, 22. Dezember, auf den vier Covid-Stationenen des Universitätsklinikum Düsseldorf behandelt, 17 davon intensivmedizinisch. Für die Versorgung der COVID- Patientinnen und Patienten sind an den Weihnachtstagen in Früh- und Spätschicht jeweils 200 Mitarbeitende/Tag tätig. Kontaktpersonennachverfolgung Die Kontaktpersonennachverfolgung im Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf ist seit Beginn der Pandemie im Einsatz, arbeitet auch über Weihnachten und Neujahr und wird Infizierte und deren Kontaktpersonen kontaktieren und informieren. Weiter im News-Archiv