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___________________________________________________________________________ 15. Dezember 2021 Frische Fahrbahnmarkierungen für Kaiser- und Fischerstraße Auffrischung der Radwege auf der Fischer- und Kaiserstraße und Einrichtung eines eigenen Bahnkörpers für die Straßenbahn auf der Kaiserstraße Markierungsarbeiten auf der Kaiser- und Fischerstraße hat das Amt für Verkehrsmanagement jetzt abgeschlossen. Zum einen ist durch Abschraffieren ein eigener Bahnkörper für die Straßenbahnen entstanden. Zum anderen wurden die Radfahrstreifen aufgefrischt. Im kommenden Jahr sollen sie dauerhaft markiert werden. All dies soll zu weiteren Verbesserungen für den Radverkehr und den Öffentlichen Personennahverkehr beitragen. Dauerhafte Markierung Radverkehrsanlagen Auf der Fischer- und Kaiserstraße waren - zunächst versuchsweise - Radfahrsteifen angelegt worden. Diese Radfahrstreifen sind nun ganz aktuell aufgefrischt worden. Denn der Auftrag der Markierung war wegen des Testcharakters zunächst mit einer Farbe erfolgt, die nicht über die Langlebigkeit der üblicherweise im Straßenbau verwendeten Materialien verfügt. Die Erkennbarkeit der Markierung hatte inzwischen so stark nachgelassen, dass die Radfahrsteifen zunächst noch einmal provisorisch aufgefrischt worden sind. Aufgrund der bisher gewonnenen, überwiegend positiven Erkenntnisse, plant das Amt für Verkehrsmanagement diese Radfahrstreifen im kommenden Jahr, entlang der Fischer- und Kaiserstraße, dauerhaft einzurichten. Einrichtung eines eigenen Bahnkörpers auf der Kaiserstraße Nach dem vorzeitigem Abschluss der Straßenbauarbeiten am Joseph-Beuys-Ufer, während denen die Kaiserstraße den Autofahrern als Ausweichstrecke diente, ist nun noch vor Jahresfrist die politisch beschlossene ÖPNV-Beschleunigung auf der Kaiserstraße umgesetzt worden. "Die Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs durch die Umsetzung von Beschleunigungsprojekten kommt damit in Düsseldorf weiter gut voran. Mit der Abschraffur des Gleiskörpers zwischen Inselstraße und Maximilian-Weyhe-Allee in Fahrtrichtung stadteinwärts wird der Betriebsablauf der Straßenbahnen 701, 705 und 706 in diesem Abschnitt deutlich verbessert", erläutert Mobilitätsdezernent Jochen Kral. "Die Markierungsarbeiten zur Abschraffur des eigenen Gleiskörpers auf der Kaiserstraße, zwischen Inselstraße und Maximilian-Weyhe-Allee sind erfolgreich abgeschlossen worden. Die Straßenbahnen der Linien 701, 705 und 706 können diesen Abschnitt zukünftig störungsfrei in Fahrtrichtung Kö-Bogen-Tunnel passieren", berichtet der Leiter des Amtes für Verkehrsmanagement Florian Reeh. Durch eine zusätzliche Anpassung der Markierung am des Knoten Kaiserstraße/Inselstraße/Sternstraße ist es zudem möglich, dass Straßenbahnen und Kraftfahrzeugverkehr konfliktfrei, nebeneinander in Richtung Innenstadt fahren. Der Radverkehr in Fahrtrichtung Süden wird, wie bereits im Bestand, über die Inselstraße in den Hofgarten geführt, oder verbleibt auf der Fahrbahn. Mit Hilfe der neuen Markierung wird der Vorrang des geradeausfahrenden Radverkehrs verdeutlicht. Die Stadtverwaltung wird durch ein enges Monitoring überprüfen, ob sich gegenüber der heutigen Situation in den Hauptverkehrszeiten die Rückstaus für den Kraftverkehr, wie sie heute bereits an manchen Werktagen vorkommen, ausweiten und welche Verbesserung für den ÖPNV erzielt wird. Die Ergebnisse fließen in einen Evaluationsbericht ein, der, gemäß Beschluss des zuständigen Ordnungs- und Verkehrsausschusses vom 18. November 2020, sechs Monate nach der Inbetriebnahme dem Ausschuss vorgelegt werden soll. Auf Grundlage dieses Ergebnisses sollte dann über die Fortführung oder auch die Modifikation des Projektes entschieden werden. Die Kosten für die Umsetzung der ÖPNV-Beschleunigung betragen rund 20.000 Euro. Sie setzen sich zusammen aus den Kosten für die Markierungsarbeiten und die Kosten für notwendige Anpassungen an der Lichtsignalanlage am Knoten Kaiserstraße/Inselstraße/Sternstraße. ___________________________________________________________________________ 14. Dezember 2021 Grundstein für neue Jugendverkehrsschule in Rath gelegt Neue attraktive Räume sollen im Oktober nächsten Jahres fertig sein Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller hat am Dienstag, 14. Dezember, gemeinsam mit dem Dezernenten für Mobilität, Jochen Kral, sowie dem Leiter des Amtes für Verkehrsmanagement, Florian Reeh, den Grundstein für eine neue Jugendverkehrsschule in Düsseldorf-Rath gelegt. Tatkräftig unterstützt wird das Projekt von der städtischen Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM), die von der Stadt mit der Planung des Neubaus beauftragt wurde. Seit 1985 betreibt das Amt für Verkehrsmanagement in Kooperation mit der Polizei, der Verkehrswacht und der Zukunftswerkstatt (ZWD) die Jugendverkehrsschule am Rather Broich 137 in Düsseldorf-Rath. Dort können Schülerinnen und Schüler lernen, sich im Straßenverkehr richtig zu verhalten und eine Fahrrad- oder Mofaausbildung absolvieren. Die Unterbringung der Jugendverkehrsschule ist jedoch in die Jahre gekommen. Sie war 1985 nur als “Provisorium” für die zu klein gewordene Jugendverkehrsschule im Düsseldorfer Stadtteil Wersten eingerichtet worden. Da die Räume nicht mehr den Standards für den theoretischen Unterricht oder für Schulungen entsprechen, hatte das Amt für Verkehrsmanagement die IPM mit der Planung eines Neubaus beauftragt. Dadurch soll der Jugendverkehrsstätte als Repräsentanz der Landeshauptstadt Düsseldorf eine angemessene Adresse gegeben werden und der Standort des Schützenvereins gestärkt werden. "Durch den Neubau der städtischen Jugendverkehrsschule können wir jungen Menschen an diesem Standort zukünftig ein attraktives Angebot machen. Unser Ziel ist es, ein neues Zentrum für Verkehrserziehung zu schaffen - mit idealen räumlichen Bedingungen. Auch die Verkehrspuppenbühne der Polizei wird nach der Fertigstellung hier ihren Platz finden“, erklärte Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller bei der Grundsteinlegung. Schwerpunkte bei der Gebäudegestaltung Die Planung des Gebäudes der neuen Jugendverkehrsschule sieht vor, dass dieses näher an den Grundstückszugang am Rather Broich rückt. Für die Polizei stehen künftig der Unterrichtsraum für Verkehrsunterricht und ein Büro inklusive Teeküche zur Verfügung. Auch zukunftsträchtige Mobilität spielt bei der Planung eine Rolle. "Neben der angebotenen Verkehrserziehung benötigt die Jugendverkehrsschule auch passende Abstellmöglichkeiten für Fortbewegungsmittel. Im Sinne der Verkehrswende schaffen wir Lagerraum für 20 Mofas und 40 Fahrräder, für die auch Ladestationen vorhanden sind. So kann sukzessive eine Umstellung auf Elektromofas erfolgen. Darüber hinaus sind auch Ladestationen für E-Bikes und ein Auto vorgesehen", erklärte Jochen Kral, Dezernent für Mobilität der Landeshauptstadt Düsseldorf. Neben den Lagerräumen ist eine Werkstatt geplant, in der Mofas und Fahrräder durch die Zukunftswerkstatt Düsseldorf (ZWD) repariert werden können. Für die Schützen des BSV Rath wird im Neubau eine Ersatzfläche zur Verfügung stehen, die den Wegfall diverser Hütten der Schützen auf dem Baufeld kompensiert. Die Verkehrspuppenbühne wird in einem erhöhten Saal untergebracht, in dem eine mobile Tribüne aufgestellt werden kann. Zudem erhält der Saal eine Bühne und einen festen Projektor, sodass dort neben der Puppenbühne weitere Veranstaltungen zur Verkehrserziehung stattfinden können. Bauliche Details Das Schützenhaus bleibt bestehen, der Neubau wird in der Flucht des Bestandsbaus geplant. Durch die Positionierung des Neubaus rückt die Jugendverkehrsschule näher an den Grundstückszugang am Rather Broich und zeigt sich den ankommenden Besuchern durch die geöffnete Fassade mit einer einladenden Geste. Der Eingang wird zudem deutlich durch ein schützendes Vordach markiert, das sich aus der Kubatur des Baukörpers entwickelt. Die kompakte Grundrissstruktur basiert auf dem Prinzip eines raumeffizienten Zweihüfters, der Mittelflur ist die zentrale Gebäudeachse und bildet gleichsam die Verbindung zum Bestand. Im Eingang ist der Flur aufgeweitet und bildet ein Foyer, das großzügig zum Theatersaal geöffnet werden kann. Das Foyer nimmt die Höhe des Theatersaals auf und kann so auch in der Raumtiefe über Oberlichter natürlich belichtet werden. Bei der Gestaltung der Außenanlagen wurde ein ökologischer Ansatz gewählt, sodass die Stellplätze für Autos Niederschlagsversickerung zulassen und eine hohe Anzahl an Stellplätzen für Fahrräder gewählt wurde. Die in der Fortschreibung des Projekts erfolgte Abstimmung mit dem Stadtentwässerungsbetrieb hat ergeben, dass die Einleitung der Abwässer in den Straßenkanal beschränkt wird. Dies macht den Einbau eines Regenrückhaltebeckens mit erheblichem Stauvolumen erforderlich. Die Verkehrspuppenbühne ist in einem erhöhten Saal untergebracht, in dem eine mobile Tribüne aufgestellt werden kann. Zudem erhält er eine Bühne und einen festen Projektor, sodass neben der Puppenbühne weitere Veranstaltungen stattfinden können. Dem Saal sind ein Stuhllager sowie eine Garderobe zugeordnet. Neben einem Hausanschlussraum verfügt die Jugendverkehrsschule über ein WC für Herren und Damen sowie eine barrierefreies Toilette. Das Gebäude wird wirksam entsprechend neuester Standards gedämmt. Eine Photovoltaikanlage zur Eigenstromversorgung ist vorgesehen. Die versiegelte Fläche wurde durch den kompakten Baukörper und durch die Planung der Außenanlagen gering gehalten. Stellplätze für Autos werden ausschließlich in Rasenpflaster oder als Rasenfläche (Ersatzstellplätze) hergestellt, damit möglichst viel Niederschlagswasser versickern kann. Zusätzliche Pflanzungen sorgen für Sichtschutz sowie für Schatten und Luftaustausch. Die vorgesehenen Sträucher sollen möglichst reichlich blühen und viele Insekten anlocken. Die Fahrrad- und Mofaausbildung wird auch während der Bauphase weiter ermöglicht. Die Fertigstellung der neuen Jugendverkehrsschule ist für Oktober 2022 geplant. Die Kosten für den Neubau belaufen sich auf rund 4,5 Millionen Euro. ___________________________________________________________________________ 14. Dezember 2021 27 Omikron-Fälle in Düsseldorf 12 Fälle über Gesamtgenomsequenzierung bestätigt In der Landeshauptstadt Düsseldorf gibt es mit Stand Dienstag, 14. Dezember, bislang 27 Fälle der Virusvariante Omikron (B.1.1.529); von diesen wurden 12 Fälle über eine Gesamtgenomsequenzierung jeweils im Zentrum für Medizinische Mikrobiologie und Virologie der Heinrich-Heine-Universität und im Institut für Virologie des Universitätsklinikums Düsseldorf oder durch die Medizinischen Laboratorien Düsseldorf bestätigt. Für die verbleibenden 15 Fälle liegt bislang eine positive Typisierungs-PCR vor, eine Sequenzierung wurde eingeleitet. Nur vier der Fälle sind Reiserückkehrende. Sobald ein Fall in der Varianten-Typisierung als Verdachtsfall hinsichtlich der Omikron-Virusvariante auffällt, wird eine engmaschige Kontaktpersonennachverfolgung durchgeführt. Alle Infizierten und die engen Kontaktpersonen befinden sich in Quarantäne. ___________________________________________________________________________ 13. Dezember 2021 Großer Andrang zum Start der Terminvergabe für Kinderimpfungen Mehr als 10.000 Anrufe in der ersten Stunde/Landeshauptstadt Düsseldorf fordert mehr Impfstoff für Kinder Die Terminvereinbarung für die Impfungen der 5- bis 11-Jährigen gegen das Coronavirus im Impfzentrum 2.0 der Landeshauptstadt Düsseldorf ist heute, Montag, 13. Dezember, mit großer Nachfrage gestartet. Im Zeitraum von 8 bis 14.15 Uhr sind 14.641 Anrufe bei der Corona-Hotline eingegangen, über 10.000 davon in der ersten Stunde zwischen 8 und 9 Uhr. Nach der Bugwelle am Morgen konnten ab etwa 11 Uhr alle eingehenden Anrufe auch entgegen genommen werden. Insgesamt sind bis 14.15 Uhr 2.184 Anrufe durch die Mitarbeitenden der Corona- Hotline angenommen und rund 1.400 Termine für Kinderimpfungen vergeben worden - die Hotline ist noch bis 16 Uhr besetzt. Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat für die Kinderimpfungen ganz bewusst auf eine telefonische Terminvergabe gesetzt, damit formale Fragen zu den benötigten Unterlagen schon vor dem Eintreffen am Impfzentrum geklärt werden können. Denn bei den Kinderimpfungen ist der Einverständniserklärung zwingend von beiden Elternteilen zuzustimmen, bei der Impfung selbst ist die Begleitung durch eine erziehungsberechtigte Person ausreichend. Der vereinbarte Impftermin wird durch die Hotline während des Gesprächs digital erfasst und umgehend eine Terminbestätigung, das Aufklärungsmerkblatt und die auszufüllende Einwilligungserklärung per E-Mail versandt. Für den Start der Impfungen der 5- bis 11-Jährigen am Freitag, 17. Dezember, stehen im Impfzentrum 2.0 am Bertha-von-Suttner-Platz 1 zwei zusätzliche Impfkabinen bereit. Diese sind mit farbenfrohen kindergerechten Motiven gestaltet. Aufgrund der eingeschränkten Liefermenge des für Kinder zugelassenen Impfstoffs von Biontech kann das Impfzentrum aktuell nur 200 Kinderimpftermine pro Öffnungstag vereinbaren. Hier hat die Landeshauptstadt über den Städtetag Bund und Land bereits aufgefordert, die Liefermengen zu erhöhen, um die Kapazitäten weiter aufstocken zu können. Mit diesem Impfangebot möchte die Landeshauptstadt Düsseldorf die niedergelassenen Kinder- und Jugendärzte bei den Impfungen bestmöglich unterstützen. Die Hotline zur Vereinbarung von Kinderimpfterminen im Impfzentrum 2.0 ist montags bis samstags von 8 bis 16 Uhr unter 0211-8999069 erreichbar. Die vorherige telefonische Terminvereinbarung bei Kinderimpfungen im Impfzentrum 2.0 ist zwingend erforderlich, damit während des Impftermins ausreichend Raum für die Beratung durch die Kinder- und Jugendärzte besteht. ___________________________________________________________________________ 13. Dezember 2021 22 Omikron-Fälle in Düsseldorf Neun der 22 Fälle über Gesamtgenomsequenzierung bestätigt In der Landeshauptstadt Düsseldorf gibt es mit Stand Montag, 13. Dezember, bislang 22 Fälle der Virusvariante Omikron (B.1.1.529); von diesen wurden neun Fälle über eine Gesamtgenomsequenzierung jeweils im Zentrum für Medizinische Mikrobiologie und Virologie der Heinrich-Heine-Universität und im Institut für Virologie des Universitätsklinikums Düsseldorf oder durch die Medizinischen Laboratorien Düsseldorf bestätigt. Für die verbleibenden 13 Fälle liegt bislang eine positive Typisierungs-PCR vor, eine Sequenzierung wurde eingeleitet. Nur vier der Fälle sind Reiserückkehrende. Sobald ein Fall in der Varianten-Typisierung als Verdachtsfall hinsichtlich der Omikron-Virusvariante auffällt, wird eine engmaschige Kontaktpersonennachverfolgung durchgeführt. Alle Infizierten und die engen Kontaktpersonen befinden sich in Quarantäne. ___________________________________________________________________________ 13. Dezember 2021 OB Keller unterzeichnet "Gemeinsame Erklärung gegen Sexismus und sexuelle Belästigung" Landeshauptstadt setzt Zeichen gegen Herabwürdigungen und Grenzverletzungen aufgrund des Geschlechts In der Landeshauptstadt hat Sexismus keinen Platz: Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller unterzeichnet die "Gemeinsame Erklärung gegen Sexismus und sexuelle Belästigung" und setzt damit ein deutliches Zeichen gegen Herabwürdigungen und Grenzverletzungen aufgrund des Geschlechts. Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: "Gemeinsam mit der Stadtgesellschaft wollen wir Sexismus und sexualisierter Gewalt entschieden entgegentreten - in all ihren Erscheinungsformen." Mit der "Gemeinsamen Erklärung gegen Sexismus und sexuelle Belästigung" bekennen sich Vertreterinnen und Vertreter hochrangiger Institutionen dazu, die Bekämpfung von Sexismus als Aufgabe aller gesellschaftlichen Kräfte anzuerkennen und Sexismus sowie sexualisierte Gewalt in all ihren Erscheinungsformen zu verhindern und zu beenden. Die Erklärung ist ein Beitrag zu einem starken politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bündnis gegen Sexismus und sexuelle Belästigung. Die Erklärung baut auf Dialogforen gegen Sexismus in der Arbeitswelt, im Kulturbereich und in den Medien sowie gegen Sexismus im öffentlichen Raum auf: Seit 2020 haben sich Verbände, Unternehmen, zivilgesellschaftliche Organisationen und kommunale Vertreterinnen und Vertreter ausgetauscht und wirksame Maßnahmen gegen Sexismus in allen Bereichen zusammengetragen. Die "Gemeinsame Erklärung gegen Sexismus und sexuelle Belästigung" ist ein Baustein der bundesweiten Initiative "Stärker als Gewalt" und ein Resultat des Projekts "Dialogforen gegen Sexismus" - eine Zusammenarbeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), der Initiative "Stärker als Gewalt" sowie der Europäischen Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin e.V.. Weitere Informationen sind unter https://www.dialogforen-gegen-sexismus.de/gemeinsame-erklaerung-gegen- sexismus zu finden. ___________________________________________________________________________ 13. Dezember 2021 Coronaschutz: OSD beendet discoähnlichen Betrieb in der Altstadt Insgesamt 375 OSD-Einsätze am Wochenende 375 Einsätze, davon 95 im Zusammenhang mit der Überwachung oder Durchsetzung der Coronaschutzverordnung, verzeichnete der Ordnungs- und Servicedienst der Landeshauptstadt (OSD) von Freitag, 10. Dezember, bis Sonntag, 12. Dezember. Insgesamt wurden elf Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund von Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung eingeleitet. Freitag, 10. Dezember In einem Geschäft in Pempelfort wurden OSD-Mitarbeiter darauf aufmerksam, dass keine 2G-Einlasskontrollen stattfanden. Die Kontrollen wurden nach Belehrung der Filialleitung und Anordnung durch die Einsatzkräfte aufgenommen. Zudem konnte kein Impfnachweis der Filialleitung vorgelegt werden. Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet. Auch auf dem Weihnachtsmarkt im Benrather Schlosspark wurden keine 2G-Kontrollen durchgeführt. Die Verantwortliche wurde belehrt, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet. In einem Restaurant in Lierenfeld stellten Einsatzkräfte des OSD neben diverser gewerberechtlicher Mängel zwei Verstöße gegen die Maskenpflicht fest. Darüber hinaus wurden keine Listen über den Impfstatus der Beschäftigten geführt. Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet. Bei Kontrollen des Infektionsschutzgesetzes stellten Mitarbeiter des OSD zudem in zwei Geschäften in Friedrichstadt fest, dass keine Dokumentation über den 3G-Status der Beschäftigten vorlag. Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet. Samstag, 11. Dezember Bei Kontrollen in der Altstadt wurden in vier Kneipen tanzende Gäste beziehungsweise discoähnlicher Betrieb festgestellt. Zudem überstieg die Zahl der Gäste die Zahl der Sitzplätze, und es war keine Platzzuweisung erkennbar. Die Verantwortlichen wurden aufgefordert, den Tanzbetrieb einzustellen, Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet. Darüber hinaus stellten OSD-Mitarbeiter in einem Restaurant in Flingern-Nord fest, dass die Gäste keine Masken trugen und keinem festen Sitzplätzen zugewiesen waren. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet. Außerhalb von Corona In der Altstadt wurden Einsatzkräfte des OSD auf eine vierköpfige, abseits stehende Gruppe aufmerksam. Zwei der Gruppenmitglieder achteten penibel darauf, ihre Position nicht zu verlassen. In unmittelbarer Nähe der Gruppe entdeckten OSD-Mitarbeiter daraufhin eine große Tüte voller Marihuana sowie einen einzelnen Joint auf dem Boden zwischen den Betroffenen. Das Marihuana wurde sichergestellt, aufgrund des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde Strafanzeige erstattet. Darüber hinaus stießen die OSD-Einsatzkräfte auf acht Jugendliche, von denen vier rauchten. Bei der anschließend durchgeführten Kontrolle nach Jugendschutzgesetz stellten die Einsatzkräfte zudem drei Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen fest. Zwei 13-jährige Mädchen waren darüber hinaus zur Fahndung ausgeschrieben und wurden der Polizei übergeben. Sonntag, 12. Dezember Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz: In einem Betrieb in Oberbilk und einem Restaurant in Stadtmitte stellten Einsatzkräfte des OSD fest, dass keine Listen über den Impfstatus der Beschäftigten geführt wurden. Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet. Statistik Die Gesamtzahl der qualifizierten Einsätze des OSD seit dem 18. März 2020 beziffert sich auf 52.489, von denen 17.723 Bezug zur Umsetzung der Coronaschutzverordnung hatten. Die Gesamtzahl der seit dem 25. November 2021 durchgeführten Kontrollen gemäß § 28b Infektionsschutzgesetz beziffert sich auf 910. 28 erfasste Anrufe mit Hinweisen zum Coronaschutz gingen bei der OSD-Leitstelle ein, 12 davon bezogen sich auf Kontrollen von Mitarbeitenden. Die Gesamtzahl der zum Thema "Corona" seit dem 18. März 2020 in der Leitstelle eingegangenen Anrufe beläuft sich auf 19.357, davon 31 zu den Kontrollen gemäß § 28b Infektionsschutzgesetz. ___________________________________________________________________________ 13. Dezember 2021 Stadtmuseum Zwei Themenführungen zur Sonderausstellung "Entrechtet und beraubt. Der Kunsthändler Max Stern" Überblicksführung am Sonntag um 15 Uhr/Führung für hörgeschädigte und gehörlose Menschen um 14 Uhr Das Stadtmuseum, Berger Allee 2, lädt am kommenden eintrittsfreien Sonntag, 19. Dezember, von 15 bis 16 Uhr zu einer Themenführung durch die Ausstellung "Entrechtet und beraubt. Der Kunsthändler Max Stern" ein. Bereits um 14 Uhr startet eine Führung für hörgeschädigte und gehörlose Menschen. Treffpunkt ist jeweils das Foyer. Das Museum würdigt das Leben des außergewöhnlichen Galeristen Max Stern, der nach seiner Vertreibung durch die Nationalsozialisten in Deutschland nahezu in Vergessenheit geriet. 1937 wurde er gezwungen, seinen Kunsthandel auf der Königsallee zu schließen und zu emigrieren. Von Großbritannien kam er 1940 als Internierter nach Kanada. Dort gelang ihm der Neuanfang: Max Stern wurde zu einem der bedeutendsten Galeristen des Landes. Die Ausstellung stützt sich auf seine handschriftlichen sowie auf Tonband diktierten Erinnerungsskizzen und vereint bislang unveröffentlichte Dokumente aus Sterns Nachlass mit Quellen aus hiesigen Archiven. Sie beschäftigt sich zudem mit musealer Provenienzforschung, deren Arbeitsweise, Aufgaben sowie Erkenntnisse anhand ausgewählter Beispiele vorgestellt werden. Durch die Ausstellung führt die Historikerin Elena Zehnpfennig. In der Führung für hörgeschädigte und gehörlose Menschen wird sie von einer Gebärdensprachdolmetscherin unterstützt. Hinweis: Die aktuellen Corona-Regeln sind auf der Homepage des Stadtmuseums unter www.duesseldorf.de/stadtmuseum.html zu finden. Für Rückfragen steht Svenja Wilken, Leiterin der Abteilungen Bildung und Vermittlung/Öffentlichkeitsarbeit/Veranstaltungsmanagement, zur Verfügung per E-Mail an: svenja.wilken@duesseldorf.de. ___________________________________________________________________________ 10. Dezember 2021 Bislang 14 Omikron-Fälle in Düsseldorf Acht der 14 Fälle über eine Sequenzierung bestätigt In der Landeshauptstadt Düsseldorf gibt es mit Stand Freitag, 10. Dezember, bislang 14 Fälle der Virusvariante Omikron (B.1.1.529); von diesen wurden acht Fälle über eine Gesamtgenomsequenzierung jeweils im Zentrum für Medizinische Mikrobiologie und Virologie der Heinrich-Heine-Universität und im Institut für Virologie des Universitätsklinikums Düsseldorf oder durch die Medizinischen Laboratorien Düsseldorf bestätigt. Für die verbleibenden sechs Fälle liegt bislang eine positive Typisierungs-PCR vor, eine Sequenzierung wurde eingeleitet. Nur drei der Fälle sind Reiserückkehrende. Sobald ein Fall in der Varianten-Typisierung als Verdachtsfall hinsichtlich der Omikron-Virusvariante auffällt, wird eine engmaschige Kontaktpersonennachverfolgung durchgeführt. Alle Infizierten und die engen Kontaktpersonen befinden sich in Quarantäne. Einreisende aus Virusvariantengebieten müssen in Quarantäne Seit Sonntag, 28. November, gelten folgende Staaten offiziell als Virusvariantengebiete: Südafrika, Botswana, Eswatini (Swasiland), Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia und Simbabwe. Das heißt: Einreisende aus diesen Gebieten müssen für 14 Tage in Quarantäne, ungeachtet des persönlichen Impfstatus'. Auf Weisung des Landesgesundheitsministeriums sollen vorsichtshalber nun auch geimpfte Kontaktpersonen abgesondert werden. Bei der Kontaktpersonennachverfolgung wird bei Omikron-Verdacht besonders gründlich recherchiert, und Kontaktpersonen werden engmaschig kontrolliert. Da zuvor diese Gebiete nicht als Virusvariantengebiete klassifiziert waren, wurden Reisende aus diesen Gebieten bis zum 28. November nicht entsprechend registriert. Das Gesundheitsamt hat daher entsprechend reagiert und um Meldung von Eingereisten gebeten. ___________________________________________________________________________ 10. Dezember 2021 Digitale Veranstaltung im Dialogverfahren zur Zukunft der Kö Das Dialogverfahren zur Zukunft der Kö geht in die nächste Runde. Am Mittwoch, 15. Dezember, sind erneut alle Interessierten eingeladen, sich bei einer digitalen Veranstaltung von 18.30 bis 21 Uhr mit der zukünftigen Entwicklung der Königsallee auseinanderzusetzen. In den ersten Veranstaltungen wurden von den Teilnehmenden vielfältige Anregungen gegeben, die wichtige Hinweise für die Zukunftsfähigkeit der Kö gegeben haben. Daraus wurden Leitsätze und Handlungsempfehlungen formuliert, die zukünftig bei Projektentwicklungen angewendet werden sollen. Mittels einer zweiwöchigen Online-Beteiligung wurde dann ein erstes öffentliches Meinungsbild zu den Leitsätzen abgefragt. Der Fokus der kommenden Veranstaltung liegt auf den Ergebnissen des Online-Fragebogens sowie einem Expertenblick von außen. Für die Themen Einzelhandel und Nutzungsmischung sowie Mobilität und Gestaltung des öffentlichen Raumes konnten externe Fachleute gewonnen werden, die den Dialog mit ihrer Sicht von außen bereichern werden. Eine gemeinsame Diskussion soll aufzeigen, welche Themen durch die Leitsätze bereits gut umgesetzt worden sind und in welchen Bereichen eventuell eine weitere Qualifizierung erforderlich ist. "Die ersten Veranstaltungen haben bereits eine große öffentliche Resonanz gefunden. Ich bin im Team mit meinen Beigeordnetenkollegen Jochen Kral und Dr. Michael Rauterkus gespannt auf die Ergebnisse der Online- Befragung und deren Reflektion durch die Experten sowie die Diskussion mit der Bevölkerung", freut sich Cornelia Zuschke, Beigeordnete für Planen, Bauen, Wohnen und Grundstückswesen, auf die weitere Entwicklung der Beteiligung. Die Teilnahme an der Zoom-Veranstaltung ist über die Projekt-Webseite www.duesseldorf.de/zukunftkoe möglich. Dort wird zu gegebener Zeit der Button "Jetzt teilnehmen" verfügbar und freigeschaltet sein. Durch einen Klick auf den Button gelangen Interessierte am 15. Dezember ab etwa 18 Uhr via Zoom in die Veranstaltung. ___________________________________________________________________________ 10. Dezember 2021 Untere Kapelle des Gerresheimer Friedhofs wird saniert Interimskapelle ermöglicht auch während der Sanierung Beerdigungen in angemessenem Rahmen Die 1908 erbaute und 1963 erweiterte Untere Kapelle des Gerresheimer Waldfriedhofs wird vom Amt für Gebäudemanagement umfassend saniert und auf den heutigen Stand der Technik gebracht. Wesentlicher Bestandteil der Arbeiten sind die Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden, der Austausch von Fenstern, des Eingangsportals sowie der technischen Gebäudeausrüstung und die komplette Neueindeckung des Daches. Aktuell wird mit den vorbereitenden Erdarbeiten begonnen, um in unmittelbarer Nähe zur Kapelle ein Zelt einzurichten. Dieses dient während der Bauzeit als Interimskapelle und ermöglicht weiterhin die Durchführung von Beerdigungen in einem angemessenen Rahmen vor Ort. Im Zuge dieser Arbeiten kann es vorübergehend zu verkehrlichen Einschränkungen - auch für Fußgänger - im Bereich der unteren Einfahrt des Friedhofs kommen. Die Beisetzungen werden in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung während der Arbeiten für die Interimskapelle fortgeführt. Im näheren Umfeld der Kapelle kann es während der Bauarbeiten zu Lärmbelästigungen kommen. Der Aufbau der Interimskapelle selbst ist für Anfang Januar 2022 geplant, sodass noch im selben Monat mit der Sanierung der Kapelle begonnen werden kann. Die für das Amt für Gebäudemanagement zuständige Beigeordnete und Stadtkämmerin Dorothée Schneider hebt hervor: "Die Sanierung der Kapelle steht beispielhaft für die Kombination von notwendiger Sanierung der Bausubstanz und einem Beitrag zum Klimaschutz. Durch verschiedene Maßnahmen wie zum Beispiel dem Austausch der Heizungsanlage und dem Einbau einer modernen effizienten Kühlzelle ergibt sich insgesamt ein Einsparpotential von rund acht Tonnen CO2 jährlich." "Die Sanierung der Kapelle ist eine Aufwertung für den Gerresheimer Friedhof und gleichzeitig eine weitere Investition in ein modernes Bestattungswesen in Düsseldorf. In den entstehenden zeitgemäßen Räumlichkeiten finden Trauernde einen würdigen Ort für Bestattungen, der technisch auf dem neuesten Stand ist und Beerdigungsgästen einen barrierefreien Zugang ermöglicht", ergänzt Gründezernentin Helga Stulgies, in deren Zuständigkeit auch die Friedhofsverwaltung liegt. Durch die Neugestaltung des Außenbereiches und die Verlagerung der Hauptnutzung in das Erdgeschoss wird es möglich, den Besuchenden der Kapelle zukünftig einen barrieren Zugang zu ermöglichen. Ein taktiles Leitsystem für Sehbehinderte vom Friedhofstor bis zur Kapelle wird ebenso berücksichtigt wie die Installation einer Induktionsschleife für eine Höranlage im Feierraum der Kapelle. Der Abschluss der Bauarbeiten, deren Kosten derzeit mit circa zwei Millionen Euro veranschlagt werden, ist für das Ende des 1. Quartals 2023 vorgesehen. ___________________________________________________________________________ 10. Dezember 2021 Düsseldorf - eine Stadt auf dem "Mehrweg" Umweltamt und AWISTA informieren im neuen Abfallkalender über abfallfreien To-Go-Verzehr Der Abfallkalender 2022 hat eine Auflage von 360.000 Exemplaren und wird aktuell an alle Düsseldorfer Haushalte verteilt. Das praktische 44-seitige Heft enthält viele wichtige Hinweise zur Abfallwirtschaft in der Stadt und nimmt in seiner neuesten Ausgabe die Bedeutung von Mehrwegbehältnissen für die Abfallvermeidung in den Blick. "Das Vermeiden von Abfällen setzt an der Wurzel der Müllproblematik an", erklärt Umweltdezernentin Helga Stulgies. "Was vermieden wird, wird gar nicht erst produziert, transportiert und muss auch nicht aufwändig entsorgt werden." Vor allem bei Veranstaltungen und in der Gastronomie lassen sich so außerdem etwa 50 bis 70 Prozent der CO2-Emissionen vermeiden, wenn anstelle von Einweggeschirr Mehrweggeschirr genutzt wird. Ein Wandel, der ab 2023 auch gesetzlich vorgeschrieben ist. Schon jetzt sind über 100 Gastronomiebetriebe in Düsseldorf dabei. Wer mitmacht, lässt sich ab sofort unter www.mehrweg-duesseldorf.de herausfinden, einer neuen Webseite, die die AWISTA GmbH in Abstimmung mit der Landeshauptstadt aufgebaut hat. Da sich mehr und mehr Gastronomiebetriebe von den Vorteilen des Mehrweggeschirrs überzeugen lassen, nimmt die Anzahl der auf der Karte der Website verzeichneten Anbieter fortwährend zu. Ob das kleine Café von nebenan, das jetzt seinen eigenen Mehrwegporzellanbecher ausgibt, oder der Burgerladen, der sein Essen zum Mitnehmen nun auch in hochwertigen Mehrwegbehältern liefert - der Trend setzt sich fort. Die neue bundesweite Mehrwegpflicht gilt ab dem 1. Januar 2023. Lokale sind dann beim Außer-Haus-Verkauf dazu verpflichtet, eine preislich gleiche Mehrwegalternative anzubieten. Nur kleinere Stände sind hiervon ausgenommen. Ergänzend muss Kundinnen und Kunden in allen gastronomischen Betrieben die Möglichkeit eingeräumt werden, das Essen in selbst mitgebrachten Behältnissen mitzunehmen. Das Umweltbundesamt weist auf ein weiteres Problem durch Einweggeschirr hin, denn Wegwerfgeschirr ist nicht nur umweltschädlich, es ist häufig auch schlecht für die Gesundheit. Einweg-Getränkebecher oder Burger- Kartons können zum Beispiel mit Beschichtungen versehen sein, die per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) oder andere schädliche Chemikalien enthalten. Diese können sich insbesondere bei Erwärmung aus dem Material lösen und in die Nahrung gelangen. Bei Veranstaltungen sind Mehrweglösungen noch bedeutender als im stationären Gastronomiebetrieb, da Becher und Schalen oft achtlos in der Umgebung entsorgt werden. Die Landeshauptstadt Düsseldorf bereitet derzeit ein lokales System zur Bevorratung und Reinigung eines eigenen, schadstofffreien Mehrweggeschirrs vor. Es soll zum Beispiel lokalen Schaustellerbetrieben unbürokratisch und kostengünstig zur Verfügung gestellt werden. ___________________________________________________________________________ 09. Dezember 2021 Sequenzierung bestätigt weiteren Omikron-Fall in Düsseldorf Insgesamt 13 Omikron-Fälle in Düsseldorf, davon sechs über eine Sequenzierung bestätigt In der Landeshauptstadt Düsseldorf gibt es mit Stand Donnerstag, 9. Dezember, bislang 13 Fälle der Virusvariante Omikron (B.1.1.529); von diesen wurden sechs Fälle über eine Gesamtgenomsequenzierung jeweils im Zentrum für Medizinische Mikrobiologie und Virologie der Heinrich-Heine-Universität und im Institut für Virologie des Universitätsklinikums Düsseldorf oder durch die Medizinischen Laboratorien Düsseldorf bestätigt. Für die verbleibenden sieben Fälle liegt bislang eine positive Typisierungs-PCR vor, eine Sequenzierung wurde eingeleitet. Nur drei der Fälle sind Reiserückkehrende. Sobald ein Fall in der Varianten-Typisierung als Verdachtsfall hinsichtlich der Omikron-Virusvariante auffällt, wird eine engmaschige Kontaktpersonennachverfolgung durchgeführt. Alle Infizierten und die engen Kontaktpersonen befinden sich in Quarantäne. Einreisende aus Virusvariantengebieten müssen in Quarantäne Seit Sonntag, 28. November, gelten folgende Staaten offiziell als Virusvariantengebiete: Südafrika, Botswana, Eswatini (Swasiland), Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia und Simbabwe. Das heißt: Einreisende aus diesen Gebieten müssen für 14 Tage in Quarantäne, ungeachtet des persönlichen Impfstatus'. Auf Weisung des Landesgesundheitsministeriums sollen vorsichtshalber nun auch geimpfte Kontaktpersonen abgesondert werden. Bei der Kontaktpersonennachverfolgung wird bei Omikron-Verdacht besonders gründlich recherchiert, und Kontaktpersonen werden engmaschig kontrolliert. Da zuvor diese Gebiete nicht als Virusvariantengebiete klassifiziert waren, wurden Reisende aus diesen Gebieten bis zum 28. November nicht entsprechend registriert. Das Gesundheitsamt hat daher entsprechend reagiert und um Meldung von Eingereisten gebeten. ___________________________________________________________________________ 09. Dezember 2021 Zeitplanung zur Einrichtung von sechs Bewohnerparkgebieten steht fest Um die Menschen vor Ort in der Landeshauptstadt vor auswärtigen Dauerparkern zu schützen, richtet das Amt für Verkehrsmanagement bis zum Jahresende weitere Bewohnerparkgebiete ein. Während Besucher dort den Parkraum maximal zwei Stunden mit Parkschein nutzen dürfen, können die Anwohnenden mit einer gültigen Ausnahmegenehmigung ohne Parkgebühren auch über einen längeren Zeitraum parken. "Das Warten hat nun ein Ende, denn es liegen konkrete Zeitpunkte für die Umsetzung vor. Noch in dieser Woche wird das Bewohnerparkgebiet 'HO Hauptbahnhof Ost' eingerichtet. Fünf weitere werden noch bis zum Ende des Jahres folgen", erklärt Florian Reeh, Leiter des Amtes für Verkehrsmanagement. Im direkten Anschluss steht die Umsetzung in den folgenden Gebieten an: Bewohnerparkgebiet "GP Golzheimer Platz" - zwischen 20. und 23. Dezember Bewohnerparkgebiet "RP Reeser Platz" - zwischen 20. und 23. Dezember Bewohnerparkgebiet "MÜ Münsterstraße" - zwischen 27. und 31. Dezember Ergänzend zu den genannten Gebieten werden zwei Straßenzüge ebenfalls noch dieses Jahr eine Parkraumbewirtschaftung mit Parkschein erhalten. Auch in diesen Straßen gilt die jeweilige Bewohnerparkregelung. Dabei handelt es sich um: Klever Straße - Jülicher Straße - in der kommenden Woche Parkraumbewirtschaftung Toulouser Allee Parallelfahrbahn - zwischen 20. und 23. Dezember Die erforderlichen Parkscheinautomaten werden ab sofort sukzessive aufgestellt. Die betroffenen Bewohner, die noch keinen Ausweis beantragt haben, werden daran erinnert, einen entsprechenden Bewohnerparkausweis elektronisch unter www.duesseldorf.de oder in einem der Bürgerbüros zu beantragen. Bei notwendigen Änderungen ist ein persönlicher Termin im Bürgerbüro erforderlich. Die Verwaltungsgebühr beträgt 25 Euro pro Jahr bei einer Online-Beantragung, im Bürgerbüro sind es 30 Euro pro Jahr. Die Anwohnenden wurden per Anwohnerschreiben informiert. Eine Übersicht über alle Bewohnerparkgebiete kann dem Internet unter www.duesseldorf.de/verkehrsmanagement/ entnommen werden. ___________________________________________________________________________ 09. Dezember 2021 Japanische Straßenschilder im Düsseldorfer "Little Tokyo-Viertel" Japanische Straßenschilder im Düsseldorfer "Little Tokyo-Viertel": Am Donnerstag, 9. Dezember, wurden zwei Zusatzschilder an der Immermannstraße von Bezirksbürgermeisterin Annette Klinke und dem japanischen Generalkonsul Kiminori Iwama der Öffentlichkeit übergeben. Die Schilder befinden sich an der Kreuzung Immermannstraße/Karlstraße und auf der Höhe des Ernst- Schneider-Platzes. Das Hauptzentrum der japanischen Gemeinde rund um die Immermannstraße erhält damit als Ergänzung zu den dort befindlichen, regulären Straßenschildern auch Straßenschilder mit japanischen Schriftzeichen. Den Beschluss zur Ergänzung der Straßenschilder hat die Bezirksvertretung 1 in ihrer Sitzung am 1. Oktober getroffen. Damit wird die Anregung aus der Bürgerschaft aufgenommen, "auf der Immermannstraße auch japanische Straßennamenschilder zu installieren, im Sinne eines zu erwartenden positiven Marketing-Effektes sowie zur Unterstützung der touristischen Atmosphäre des Little Tokyo-Viertels". Hintergrund Mehr als 8.400 Japanerinnen und Japaner leben in Düsseldorf – zudem haben sich rund 600 japanische Unternehmen im Großraum Düsseldorf angesiedelt. Darüber hinaus verfügt Düsseldorf über eine hervorragende japanische Infrastruktur mit einer japanischen Schule, vier japanischen Kindergärten, dem japanischen Generalkonsulat, der japanischen Industrie- und Handelskammer sowie zahlreichen Kulturinstitutionen und Vereinen wie beispielsweise dem japanischen Club oder dem EKO Haus. ___________________________________________________________________________ 09. Dezember 2021 Einsatz in einer Bäckerei: OSD stellt illegal Beschäftigten ohne Aufenthaltstitel OSD-Einsatz in Oberbilk: Am Mittwoch, 8. Dezember, konnten Einsatzkräfte des Ordnungs- und Servicedienst (OSD) der Landeshauptstadt Düsseldorf in einer Bäckerei einen illegal Beschäftigten ohne Aufenthaltstitel stellen. Am Morgen suchten die Einsatzkräfte die Bäckerei im Rahmen einer zivilen Routinekontrolle auf. Nachdem sie zunächst niemanden in den Verkaufsräumen antrafen, stießen sie im angrenzenden Raum auf einen Mann, der dort Brote verpackte. Dieser versuchte zunächst zu fliehen und behauptete, nicht gearbeitet zu haben. Der 39-Jährige konnte den Einsatzkräften weder Ausweispapiere noch den nach Infektionsschutzgesetz vorgeschriebenen 3G-Nachweis vorweisen. Eine spätere Überprüfung der Personalien ergab, dass der Mann sich bereits seit Mitte 2019 illegal in Deutschland aufhält. Der Fall wurde an die Polizei übergeben. Darüber hinaus konnten in der Bäckerei vermeintliche Verstöße gegen die Handwerksordnung und das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz festgestellt werden - weitere Verfahren wurden eingeleitet. ___________________________________________________________________________ 09. Dezember 2021 Institut für Verbraucherschutz und Veterinärwesen informiert: Allergenkennzeichnung ist Pflicht! Seit 2014 gilt die EU-Lebensmittelinformationsverordnung in ganz Europa/In Verkaufsstätten muss ein deutlicher, gut sichtbarer Hinweis auf Allergenkennzeichnung vorhanden sein Seit Ende 2014 gilt die EU-Lebensmittelinformationsverordnung in ganz Europa. Ziel der Verordnung ist, Verbraucherinnen und Verbraucher über Allergene, Energie- und Nährwerte, Lebensmittelimitate und die Herkunft von Lebensmitteln zu informieren. In Deutschland sind die Vorschriften zur Information über allergene Zutaten in unverpackten Lebensmitteln in der "Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel" geregelt. Darauf weist das Institut für Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Landeshauptstadt Düsseldorf hin. "Egal ob in der Bäckerei, der Metzgerei, im Restaurant, im Supermarkt, in Kantinen, in Schulen, in Kindergärten oder in der Eisdiele - Unternehmen müssen Informationen darüber vorhalten, in welchen Produkten Zutaten enthalten sind, die möglicherweise Allergien auslösen. Kundinnen und Kunden sollen vor dem Kauf und ohne Extra-Nachfragen alle wichtigen Informationen über die Zutaten und Inhaltsstoffe erhalten. Gerade für Menschen mit Lebensmittelallergien ist die Kennzeichnung enorm wichtig", erklärt Klaus Meyer, Leiter des Institutes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen. Die nachfolgenden 14 häufigsten Auslöser von Allergien und Unverträglichkeiten müssen stets angegeben sein. Die Verwendung der betreffenden Zutaten muss sich entweder aus dem Zutatenverzeichnis oder der Bezeichnung des Lebensmittels ergeben: 1. Glutenhaltiges Getreide 2. Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse 3. Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse 4. Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse 5. Erdnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse 6. Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse 7. Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse 8. Schalenfrüchte 9. Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse 10. Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse 11. Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse 12. Schwefeldioxid und Sulphite 13. Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse 14. Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse Die Angaben dieser Allergene sind gut sichtbar, deutlich und gut lesbar zum Beispiel auf einem Schild am Lebensmittel, in der Speise- und Getränkekarte oder dem Preisverzeichnis beziehungsweise in einem Aushang oder in einer Kladde aufzuführen, so dass sich Kunden vor dem Kauf oder der Bestellung über Allergene informieren können. In der Verkaufsstätte muss ein deutlicher, gut sichtbarer Hinweis auf Allergenkennzeichnung vorhanden sein. "Trotz der steigenden Zahl an Unverträglichkeiten und Allergien herrscht mehrere Jahre nach der Einführung der Verordnung in vielen Betrieben und bei deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aber immer noch ein hohes Maß an Unwissenheit in Bezug auf Allergene in Lebensmitteln", so Klaus Meyer. Die Düsseldorfer Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure überwachen im Rahmen ihrer regelmäßigen Betriebskontrollen die Kennzeichnungspflicht. Dabei wird weiterhin eine erhöhte Zahl an Kennzeichnungsmängeln festgestellt, die durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes systematisch verfolgt und abgestellt werden. Weitere Fragen zum Thema Allergenkennzeichnung beantwortet das Institut für Verbraucherschutz und Veterinärwesen unter der Telefonnummer 0211-8993227. ___________________________________________________________________________ 09. Dezember 2021 Graphic Novel über Heinrich Heine: Werkstattbuch zum 224. Geburtstag Einblick in den künstlerischen Prozess und erste Zwischenergebnisse/ Vorgeschmack auf das Heine-Jahr 2022 Das Genre der Graphic Novel begeistert weltweit durch die außergewöhnliche Verbindung von Zeichenkunst und literarischem Text ein stetig wachsendes Lesepublikum. Ein besonderes Phänomen stellt die Neuinterpretation von Literaturklassikern dar. Erstmalig wird nun die Biografie Heinrich Heines in Form einer Graphic Novel neu erzählt, unterstützt durch die Heinrich-Heine-Gesellschaft und das Heinrich-Heine-Institut. Das Werkstattbuch zur Graphic Novel, großzügig gefördert von der Heinrich-Heine-Gesellschaft, zeigt den künstlerischen Prozess und erste Zwischenergebnisse. Pünktlich zu Heines Geburtstag am 13. Dezember bietet dieser Einblick einen Vorgeschmack auf das Heine-Festjahr 2022. Gaby von Borstel (Text) und Peter Eickmeyer (Zeichnungen) widmen sich der Aufgabe, den modernen Klassiker Heine einer neuen Generation an Leserinnen und Lesern vorzustellen. In ähnlicher Weise und überaus erfolgreich ist das dem Künstlerduo bereits mit einer Graphic Novel zu Erich Maria Remarques weltbekannten Roman "Im Westen nichts Neues" gelungen. Diese Adaption war Teil der Sonderausstellung "Die (Comic-)Kunst des Erzählens. Literatur als Graphic Novel", die 2019 im Heinrich-Heine-Institut zu sehen war. Zurzeit beschäftigen sich die Autorin und der Illustrator mit der Titelfindung, der Kapitelstruktur, dem graphischen Aufbau und mit der Einbindung multimedialer Elemente in die Graphic Novel zu Heine. "Heines entschiedenes Eintreten für die Freiheit hat bis heute nicht an Aktualität eingebüßt. (…) Sein kunstvoller brillanter Wortwitz - changierend von Ironie bis Pathos - ist erstaunlich modern. Gute und gut begründete Voraussetzungen, um ein jüngeres Publikum über das Medium der Graphic Novel mit Heinrich Heine vertrauter zu machen", sagt Gaby von Borstel. Diese künstlerische Herangehensweise passt zu den aktuell anmutenden Themen, die Heine bereits zu Lebzeiten bewegt und beschäftigt haben. So schreibt der Dichter, Autor und Journalist bereits im 19. Jahrhundert eindrücklich, scharfsichtig und mit einzigartigem Humor über Identitätskonflikte und Glaubensfragen, über interkulturelle Verständigung und politische Flucht sowie über erstarkenden Nationalismus und ein grenzenloses Europa. Auch Peter Eickmeyer zeigt sich begeistert über das Projekt: "Heine ist vielschichtig und tiefgründig - und vor allem bildhaft. Das lässt in mir sofort Bilderwelten entstehen. Das bezieht sich zunächst auf seine Lyrik. Für mich als Illustrator bieten seine zahlreichen Reiseberichte und Lebensstationen zudem die verschiedensten Sujets und Orte." Das Heinrich-Heine-Institut wird ab dem 27. November 2022 eine neue Sonderausstellung zeigen, die Einblicke in den Entstehungsprozess der Graphic Novel zu Heinrich Heine eröffnen wird. ___________________________________________________________________________ 08. Dezember 2021 Weitere Omikron-Fälle in Düsseldorf bestätigt Ergebnisse der Gesamtgenomsequenzierungen liegen vor/Infizierte und Kontaktpersonen befinden sich in Quarantäne In der Landeshauptstadt Düsseldorf wurden mit Stand Mittwoch, 8. Dezember, vier weitere Fälle einer Infektion mit der neuartigen Virusvariante Omikron (B.1.1.529) über eine Gesamtgenomsequenzierung jeweils im Zentrum für Medizinische Mikrobiologie und Virologie der Heinrich-Heine-Universität und im Institut für Virologie des Universitätsklinikums Düsseldorf oder durch die Medizinischen Laboratorien Düsseldorf bestätigt. Bislang sind damit fünf bestätigte Fälle einer Infektion mit der Omikron-Variante in Düsseldorf bekannt. Alle neuen Fälle waren schon zuvor in der Varianten-Typisierung als Verdachtsfall hinsichtlich der Omikron- Virusvariante aufgefallen und es wurde dementsprechend eine engmaschige Kontaktpersonennachverfolgung durchgeführt. Sie und die engen Kontaktpersonen befinden sich in Quarantäne. Die Proben wurden daher sequenziert. Eine infizierte Person kehrte am 2. Dezember 2021 aus Südafrika zurück und wurde am 4. Dezember 2021 positiv auf Sars-Cov-2 getestet. Eine weitere infizierte Person wurde am 4. Dezember 2021 positiv aus Sars-Cov-2 getestet. Der Fall war nicht im Ausland und hat sich mutmaßlich bei einem Arbeitskollegen, der nicht in Düsseldorf wohnhaft ist, angesteckt. Auch bei einem weiteren mit Omikron infizierten Fall ist keine Reiseanamnese oder ein Kontakt zu einem Reiserückkehrenden bekannt. Die Kontaktpersonen wurden nachvollzogen, befinden sich in Quarantäne und werden regelmäßig getestet. Ein Omikron-Fall an Comenius-Gymnasium Es wurden mit Stand Mittwoch, 8. Dezember, insgesamt acht Corona-Fälle am Comenius-Gymnasium gemeldet. Bei einem dieser Fälle wurde über eine Gesamtgenomsequenzierung die Omikron-Variante bestätigt. Weitere Testungen wurden durchgeführt sowie enge Kontaktpersonen klassifiziert. Auch hier befinden sich alle Kontaktpersonen in Quarantäne und werden regelmäßig getestet. Vier weitere hochgradige Verdachtsfälle Derzeit gibt es vier weitere hochgradige Omikron-Verdachtsfälle, für die eine Sequenzierung eingeleitet wurde. Die Ergebnisse stehen noch aus. Einreisende aus Virusvariantengebieten müssen in Quarantäne Seit Sonntag, 28. November, gelten folgende Staaten offiziell als Virusvariantengebiete: Südafrika, Botswana, Eswatini (Swasiland), Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia und Simbabwe. Das heißt: Einreisende aus diesen Gebieten müssen für 14 Tage in Quarantäne, ungeachtet des persönlichen Impfstatus'. Auf Weisung des Landesgesundheitsministeriums sollen vorsichtshalber nun auch geimpfte Kontaktpersonen abgesondert werden. Bei der Kontaktpersonennachverfolgung wird bei Omikron-Verdacht besonders gründlich recherchiert, und Kontaktpersonen werden engmaschig kontrolliert. Da zuvor diese Gebiete nicht als Virusvariantengebiete klassifiziert waren, wurden Reisende aus diesen Gebieten bis zum 28. November nicht entsprechend registriert. Das Gesundheitsamt hat daher entsprechend reagiert und um Meldung von Eingereisten gebeten. ___________________________________________________________________________ 08. Dezember 2021 Führungsduo der Deutschen Oper am Rhein verlängert Verträge bis 2027 Der Generalintendant der Deutschen Oper am Rhein, Prof. Christoph Meyer, und die Geschäftsführende Direktorin Alexandra Stampler-Brown verlängern ihre Verträge bis zum 31. Juli 2027. Die Gesellschafterversammlung der "Deutschen Oper am Rhein Theatergemeinschaft Düsseldorf Duisburg gGmbH" hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 7. Dezember 2021, eine entsprechende einstimmige Empfehlung des Aufsichtsrates bestätigt und so den Weg für die Vertragsverlängerung geebnet. Das Führungsduo der Deutschen Oper am Rhein bleibt nun bis zum Ende der Saison 2026/27 verantwortlich für die Geschicke der nunmehr 65 Jahre alten Theatergemeinschaft der Städte Düsseldorf und Duisburg. Prof. Christoph Meyer ist seit der Saison 2009/10 Generalintendant der Deutschen Oper am Rhein. Er verlängert seinen bis 2024 laufenden Vertrag nun um weitere drei Jahre bis Mitte 2027. Alexandra Stampler-Brown übernahm das Amt der Geschäftsführenden Direktorin zur Spielzeit 2014/15 und verlängert ihren bis 2022 laufenden Vertrag um fünf Jahre - damit läuft dieser ebenfalls bis Mitte 2027. "Das Duo Christoph Meyer und Alexandra Stampler-Brown hat die künstlerische wie wirtschaftliche Entwicklung der Deutschen Oper am Rhein erfolgreich vorangetrieben. Ich freue mich sehr, dass die beiden auch weiterhin für die Deutsche Oper am Rhein wirken werden. Nicht zuletzt, wenn es um die Zukunft des neuen Düsseldorfer Opernhauses geht, werden wir ihre Erfahrung und ihre Visionen dringend benötigen, um diesen Prozess in gute Bahnen zu führen", so der Oberbürgermeister der Stadt Düsseldorf und derzeitige Aufsichtsratsvorsitzende der Deutschen Oper am Rhein, Dr. Stephan Keller. Der Duisburger Oberbürgermeister Sören Link ergänzt: "Ich freue mich sehr, dass mit den erneuten Vertragsverlängerungen Generalintendant Professor Christoph Meyer und Alexandra Stampler-Brown als Geschäftsführende Direktorin ihre erfolgreiche Arbeit bis 2027 fortsetzen werden. Kontinuität und die gerade in den Pandemiezeiten besonders erforderliche Flexibilität und Innovationsfähigkeit in der Führung unseres Zweistädteinstituts prägen damit weiterhin die langjährige Intendanz von Professor Meyer sowie die andauernde geschäftsführende Leitung der Deutschen Oper am Rhein durch Alexandra Stampler-Brown." ___________________________________________________________________________ 08. Dezember 2021 Unterführung Bamberger Straße eröffnet Autofahrer können jetzt passieren/Neuer Weg für Schwertransporte frei/Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: "Ein Gewinn für die Stadt" Aufatmen bei den Verkehrsteilnehmern im Düsseldorfer Süden: Ab sofort ist die tiefergelegte Bamberger Straße wieder für den Verkehr freigegeben. Die Bamberger Straße wurde am Eisenbahnüberweg zwischen Süllenstraße und Bayreuther Straße tiefer gelegt. Während der Bauzeit war die Unterführung für den Kraftfahrzeugverkehr vollständig gesperrt. Nun können die Autofahrer sich freuen: Die noch ausstehenden letzten Arbeiten am Pumpwerk sind abgeschlossen, sodass die Unterführung jetzt genutzt werden kann. Die Sperrung auf der Nürnberger Straße in Richtung Autobahn wird aufgehoben, da die Fahrspur nicht mehr zum Transport von Bauutensilien benötigt wird. Die Unterführung erspart den Autofahrern die zeitintensive Umleitung über die Routen Süllenstraße, Bayreuther Straße, Forststraße oder Hasselsstraße. Mit der Tieferlegung der Bamberger Straße erhöht sich die Durchfahrtshöhe unterhalb der Eisenbahnunterführung von 3,60 Meter auf 8,50 Meter. Die Straße wurde auf ihrer gesamten Länge, das heißt rund 200 Metern, tiefergelegt. Die vormals höhengleiche Querung der Eisenbahntrasse konnte bedingt durch den Aus- und Umbau der Schieneninfrastruktur für den Rhein-Ruhr Express (RRX) nicht länger genutzt werden. Aufgrund der infrastrukturellen Situation bestand keine Möglichkeit mehr, dass Schwertransporte wie die Kräne der Firma Konekranes auf diesem Weg zum Reisholzer Hafen gelangen. "Die Unterführung an der Bamberger Straße ist nicht nur für den Erhalt der Firma Konecranes wichtig, sie ist vielmehr ein Gewinn für die ganze Stadt. Denn dadurch steht uns nun eine weitere Schwerlastroute zur Verfügung, die für den Transport übergroßer Güter oder überregionale Transporte genutzt werden kann. Auch den Autofahrern bleiben jetzt lange Umleitungswege erspart", erklärt Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller. Arbeitsplätze bei Konecranes gesichert Die in Benrath ansässige Firma Konecranes GmbH stellt übergroße Maschinenbauteile her, die wöchentlich nachts als Schwertransporte in den Reisholzer Hafen befördert werden. Dazu wurde die höhengleiche Kreuzung der Eisenbahntrasse als behelfsmäßiger Bahnübergang neben der Eisenbahnüberführung Bamberger Straße genutzt. Für die Überfahrt wurde in Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG für jeden Transport die Fahrleitung abgeschaltet und über eine Trenn- und Hebeanlage angehoben, um so die erforderliche Durchfahrtshöhe von rund acht Metern zu erreichen. Dies war nur nachts möglich, wenn auf der S-Bahn- und der ICE-Strecke keine Züge mehr verkehrten. Die Überfahrt für Schwertransporte war ab 2021 in dieser Form nicht mehr möglich. Den ersten Meilenstein hatte das im September 2019 begonnene Bauprojekt bereits im Juli dieses Jahres erreicht. Damals erfolgte die erste Durchfahrt eines Kran-Schwertransportes der Firma Konecranes. Dank der tiefer gelegten Unterführung an der Bamberger Straße kann der Standort der auf Kranbau spezialisierten Firma Konecranes, und damit verbunden rund 800 Arbeitsplätze, dauerhaft in der Landeshauptstadt gesichert werden. Absenkung der Fahrbahn bis unterhalb des Grundwassers Die Tieferlegung der Bamberger Straße erstreckt sich von der Süllenstraße bis zur Bayreuther Straße. Dafür und um eine ausreichende Durchfahrtshöhe für Fahrzeuge mit entsprechenden Transportgütern zu erreichen, war eine Absenkung der Fahrbahn bis in Bereiche deutlich unterhalb des Grundwassers erforderlich. Dazu wurde ein Trogbauwerk gebaut, welches sowohl die Wasserdichtheit als auch die Abfangung der hohen Erddrucklasten aus den Widerlagern der Bestandsbrücke der Eisenbahnüberführung sicherstellt. "Die Abwicklung dieses Projektes stellte eine nicht unerhebliche Herausforderung für uns dar. Besonders schwierig gestaltete sich unter anderem die arbeitsintensive Sicherung und vermessungstechnische Überwachung der Eisenbahnunterführung mit mehrmaligen Unterstopfarbeiten der darüber liegenden Gleise", erklärt Jochen Kral, Dezernent für Mobilität. Unvorhergesehene Herausforderungen Bei den Bauarbeiten galt es diverse unvorhersehbare Herausforderungen zu bewältigen. Kampfmittelverdachtsmomente führten dazu, dass große Hindernisse bei Spundwand- und Tiefbauarbeiten beseitigt werden mussten. Auch ungünstigen Witterungsbedingungen sowie einer lange Frostperiode Anfang dieses Jahres mussten die Bauausführenden trotzen. Zudem war die Stadt von Lieferengpässen betroffen: Spezielle elektronische Bauteile des neuen Pumpwerks konnten erst verspätet eingebaut werden, bevor die Arbeiten schließlich abgeschlossen werden konnten. ___________________________________________________________________________ 08. Dezember 2021 Anzeigepflicht bei Kurzzeitvermietungen und Wohnungsleerstand Kurzzeitvermietungen für touristische Zwecke und einen Leerstand von mehr als sechs Monaten müssen Vermieterinnen und Vermieter sowie Nutzerinnen und Nutzer von Wohnraum seit dem 1. Juli 2021 beim Amt für Wohnungswesen anzeigen. Dabei ist zu beachten, dass in Düsseldorf Wohnungen maximal 90 Tage (für Studierende 180 Tage) pro Jahr zu touristischen Zwecken kurzzeitvermietet werden dürfen und ein Leerstand nicht länger als sechs Monate andauern darf. Unabhängig von der Dauer müssen Kurzzeitvermietungen und Leerstände dem Amt für Wohnungswesen angezeigt werden. Dies kann schriftlich auf dem Postweg an das Amt für Wohnungswesen, Wohnungsaufsicht, Brinckmannstr. 5, 40225 Düsseldorf, oder per E-Mail an wohnungsaufsicht@duesseldorf.de erfolgen. Die Anzeige muss neben den Kontaktdaten der/des Anzeigenden insbesondere die Adresse des betroffenen Wohnraumes, Angaben zu dessen Lage im Gebäude, Größe, wesentliche Ausstattung und Nettokaltmiete enthalten. Darüber hinaus müssen Beginn und Dauer der Kurzzeitvermietung beziehungsweise des Leerstandes angegeben werden. Die Anzeige wird beim Amt für Wohnungswesen im Fachbereich Wohnungsaufsicht erfasst. Bei einem Verstoß gegen die Anzeigepflicht können Bußgelder verhängt werden. Voraussichtlich ab 1. Juli 2022 müssen Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Nutzerinnen und Nutzer von Wohnraum darüber hinaus bei Kurzzeitvermietungen mit Hilfe eines Online-Verfahrens des Landes NRW eine Wohnraumidentifikationsnummer für die betreffende Wohnung generieren. Diese Wohnraumidentifikationsnummer muss dann sowohl bei der Anzeige der Kurzzeitvermietung beim Amt für Wohnungswesen wie auch bei der Bewerbung der Wohnung, zum Beispiel in Online-Portalen, angegeben werden. Weitere Information sind auf den Internetseiten des Wohnungsamtes unter www.duesseldorf.de/wohnen zu finden. Für Rückfragen steht der Fachbereich Wohnungsaufsicht des Wohnungsamtes telefonisch unter 0211- 8996677 (Herr Rietz) und 0211-8994877 (Frau Gerber) oder per E-Mail an wohnungsaufsicht@düsseldorf.de zur Verfügung. ___________________________________________________________________________ 07. Dezember 2021 Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller begrüßt Waffenverbotszone für die Düsseldorfer Altstadt In Köln und Düsseldorf wird es bis Jahresende Waffenverbotszonen geben. Eine entsprechende Befugnis hat die Landesregierung heute dem nordrhein-westfälischen Innenministerium erteilt. Die Einrichtung der Waffenverbotszonen übernimmt das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) in Abstimmung mit den zuständigen Kreispolizeibehörden. Für Düsseldorf ist geplant, die die Altstadt zur Waffenverbotszone zu erklären. Das teilte das Land NRW heute mit. Innenminister Herbert Reul: "Mit den Waffenverbotszonen machen wir die Straßen ein Stück weit sicherer. Vor allem an Orten und Plätzen, an denen es immer wieder zu Straftaten kommt und an denen sich viele Menschen aufhalten, sollen sich die Bürgerinnen und Bürger wieder wohler fühlen können." Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: "Die Waffenverbotszone ist ein wichtiger Schritt zu mehr Sicherheit in der Altstadt! Wir begrüßen sehr, dass sich das Land unserer Einschätzung angeschlossen hat und die Waffenverbotszone nun schnell umgesetzt wird. Die Durchsetzung der entsprechenden Regelungen obliegt dann der Polizei." Die Waffenverbotszone wird temporär an Wochenenden sowie vor und an Feiertagen einschließlich Karneval eingerichtet. In der Abend- und Nachtzeit ist dann das Mitführen von Waffen und Messern mit einer feststehenden oder feststellbaren Klingenlänge von mehr als vier Zentimetern verboten. Die Zone in der Düsseldorfer Altstadt wird mit Schildern gekennzeichnet. Von dem Verbot ausgenommen sind unter anderem Anwohner, Mitarbeiter von Gastronomiebetrieben oder auch Handwerker. "Für die Polizei wird es in Zukunft um ein Vielfaches einfacher sein, präventiv einzuschreiten, zu kontrollieren und Verstöße zu sanktionieren", sagte Reul. Wer eine entsprechende Ordnungswidrigkeit begeht, muss mit einer Geldbuße von bis zu zehntausend Euro rechnen. Außerdem berechtigt das Verbot die Polizei, illegal mitgeführte Waffen und Messer einzuziehen. Geplant ist, dass die Verordnung für die drei Verbotszonen am 21. Dezember 2021 in Kraft tritt. Fortwährend soll das LZPD dann gemeinsam mit den Kreispolizeibehörden prüfen, ob vorhandene Waffenverbotszonen ihren Status behalten und ob weitere Zonen in anderen Behörden erforderlich sind. ___________________________________________________________________________ 07. Dezember 2021 Grün ist bei uns nicht nur der Rasen auf dem Platz Mit Elektro-Bussen nimmt Countdown zur EURO 2024 Fahrt auf In 921 Tagen startet die UEFA EURO 2024, und der Countdown in Düsseldorf nimmt jetzt schon Fahrt auf – natürlich emissionsfrei. Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller hat heute gemeinsam mit Stadtdirektor Burkhard Hintzsche, dem Vorstandsvorsitzenden der Rheinbahn AG, Klaus Klar, und Andreas Schär, neben Markus Stenger einer der beiden Geschäftsführer der EURO 2024 GmbH, sowie dem Geschäftsführer von D.Live, Michael Brill, zwei umweltfreundliche Elektrobusse ganz im Zeichen der Fußball-Europameisterschaft präsentiert. Im Design der EURO 2024 beklebt, steigern die Fahrzeuge die Vorfreude auf das Turnier der besten 24 Fußballnationalmannschaften Europas – und fahren dabei emissionsfrei durch die Stadt. "Die Landeshauptstadt Düsseldorf ist stolz, Mitausrichter der nächsten EURO zu sein. Wir bieten als Stadt mit unserer einzigartigen Infrastruktur, dem schönsten Fan-Walk Europas entlang des Rheins hin zu unserer multifunktionalen ARENA dafür beste Voraussetzungen", sagt Oberbürgermeister Stephan Keller. "Ab sofort machen zwei Elektrobusse auf unseren Straßen Werbung für die EURO und unterstreichen dabei, wie wichtig uns das Ziel der Klimaneutralität bis 2035 ist. Ich bin überzeugt, dass ein Großereignis wie die EURO, die Chance für einen Extra-Schub für die Mobilitätswende und unserem Weg zur Klimahauptstadt gibt." Stadtdirektor und Sportdezernent Burkhard Hintzsche ergänzt: "Ich freue mich sehr über die Gestaltung der Busse. Sie setzt unser tolles EURO-Logo mit den städtischen Motiven gut in Szene und repräsentiert Düsseldorf in charmanter Weise. Zugleich wird im wahrsten Sinne des Wortes sichtbar, dass wir uns alle sehr auf die EURO 2024 freuen. Die Landeshauptstadt steht neben Nachhaltigkeit für Vielfalt, Toleranz und Offenheit. Mit den Bussen heißen wir alle zukünftigen Gäste und ganz speziell die Delegation der EURO 2024 GmbH in unserer schönen Stadt willkommen. Die Vorbereitungen für die EURO sind auf einem guten Weg – die intensiven Gespräche unter Beachtung der 2G+ Regelung sind ein weiterer Meilenstein." Klaus Klar, Vorstandsvorsitzender und Arbeitsdirektor der Rheinbahn: "Die EURO 2024 stärkt das positive Lebensgefühl in der Region Düsseldorf und führt Menschen aus ganz Europa zusammen. Als Rheinbahn freuen wir uns schon heute auf die einzigartige Stimmung und den erstklassigen sportlichen Wettstreit. Und wir freuen uns auf die vielen nationalen und internationalen Fußballfans, die wir als Rheinbahn in dieser Zeit sicher und zuverlässig an ihre Ziele bringen werden. Unsere modernen E-Busse werden ab heute bis zum Turnier mit dem unverwechselbaren Design im Straßenbild präsent sein und zur Vorfreude auf die EURO beitragen. Für mich sind sie echte Hingucker geworden." Die Präsentation fand im Rahmen der EURO Woche statt. Vom 7. Dezember 2021 bis zum 10. Dezember 2021 stehen für die Delegation der EURO 2024-Delegation und des Düsseldorfer Projektteams unter der Leitung von Thomas Neuhäuser unter anderem Workshops zu den Themen Mobilität, Sicherheit, Volunteers und Marketing auf dem Programm. Daneben verschafft sich die Delegation der EURO 2024 GmbH einen Überblick über die ausgezeichneten Bedingungen in der Stadt und in der Arena. Markus Stenger, Geschäftsführer EURO 2024 GmbH: "Mit den EURO-Wochen erfassen wir den Status quo der Veranstaltungsorganisation in unseren zehn Host Cities und Stadien. Daraus entwickeln wir dann unseren gemeinsamen Fahrplan in Richtung UEFA EURO 2024. Zudem nutzen wir die Möglichkeit, mit unseren Partnern in den Städten auch in herausfordernden Zeiten in den Dialog zu kommen. Düsseldorf mit seiner Gastfreundlichkeit und seiner Weltoffenheit hat mit der EURO eine hervorragende Plattform, um Fans aus aller Welt willkommen zu heißen. Wir freuen uns auf den Austausch und auf die Fahrten im umweltfreundlichen EURO-Bus." "Klimaneutrale Mobilität, EURO 2024 und die Arena – das passt hervorragend zusammen. Gemeinsam gehen wir auf einen Weg zur Verringerung des ökologischen Fußabdrucks", sagt Michael Brill, Geschäftsführer D.LIVE. "Wir freuen uns schon jetzt sehr auf die Fußball-Europameisterschaft 2024. Vor uns liegen ereignisreiche Jahre – unter anderem mit dem Bau des multifunktionalen neuen Anbaus an der Arena." Die UEFA EURO 2024 Die UEFA EURO 2024 findet vom 14. Juni bis zum 14. Juli 2024 in zehn deutschen Städten statt. Neben Düsseldorf sind das Berlin, München, Stuttgart, Hamburg, Köln, Leipzig, Dortmund, Gelsenkirchen und Frankfurt am Main. Von den zehn Gastgeberstadien waren neun bereits bei der WM 2006 im Einsatz - die Düsseldorfer Arena ist neu dabei. Es wird mit bis zu 2,5 Millionen Fans in den Stadien und mehreren Milliarden TV-Zuschauern gerechnet. Im Frühjahr 2022 werden die konkreten Spieltermine für Düsseldorf bekanntgegeben, die Spielpaarungen stehen erst nach der Gruppenauslosung im Dezember 2023 fest. Deutschland ist als Gastgeber automatisch qualifiziert, die übrigen 23 Endrundenteilnehmer werden in den European Qualifiers ermittelt, die vom März bis November 2023 laufen, sowie in den Play-offs im März 2024. Das Format der Endrunde 2024 entspricht dem der UEFA EURO 2020. Die zwei Gruppenbesten der sechs Endrundengruppen qualifizieren sich für das Achtelfinale, hinzu kommen noch die vier besten Gruppendritten. Rückblick: So kam die UEFA EURO 2024 nach Düsseldorf UEFA-Präsident Aleksander Ceferin hatte am 27. September 2018 die Entscheidung des UEFA Exekutiv Komitees bekanntgegeben, dass die Fußball-Europameisterschaft 2024 in Deutschland stattfinden wird und in Düsseldorf bis zu fünf Spiele ausgetragen werden. Die Sportstadt hatte sich im nationalen Bewerbungsverfahren mit der drittbesten Bewerbung bereits als Host City qualifiziert. Mit großer Rückendeckung aus der Bevölkerung: Eine repräsentative Umfrage hatte ergeben, dass 88 Prozent der Menschen in der Region Düsseldorf die Austragung der UEFA EURO 2024 in der Landeshauptstadt begrüßen. Ein Jahr zuvor, am 15. September 2017, hatte der Deutsche Fußball-Bund (DFB) bekannt gegeben, dass Düsseldorf mit der Arena einer der zehn Spielorte ist, mit denen Deutschland in das UEFA- Bewerbungsverfahren um die Ausrichtung der Europameisterschaft 2024 geht. Am 18. Mai 2017 hatte der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschlossen, dass sich die Landeshauptstadt beim DFB als Austragungsort für die Fußball-Europameisterschaft der Männer im Jahr 2024 bewirbt und für den Fall einer erfolgreichen Bewerbung die erforderlichen Mittel für die notwendigen Umbaumaßnahmen in der Arena zur Verfügung gestellt und über den Haushalt bis 2024 abgebildet werden. Hierbei handelt es sich um Kosten für permanente oder temporäre Erweiterungen im Presse- und im VIP-Bereich der Arena in Stockum. ___________________________________________________________________________ 07. Dezember 2021 Nahmobilität - Düsseldorf verlängert Mitgliedschaft bei der AGFS Für ein nahmobilitätsfreundliches Klima setzt die Landeshauptstadt weiter auf den Ausbau des Fuß- und Radverkehrs Die neue Mitgliedsurkunde der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise Nordrhein-Westfalen e.V. (AGFS) haben am Montag, 6. Dezember, Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller, und mit Mobilitätsdezernent Jochen Kral, offiziell in Empfang genommen. Alle sieben Jahre müssen sich die Mitglieder des kommunalen Netzwerks erneut bewerben. Dies ist Düsseldorf nun erfolgreich gelungen. "Als Mitglied der AGFS arbeiten wir weiter an einem fußgänger- und fahrradfreundlichen Düsseldorf", berichtet Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller. "Düsseldorf hat das Ziel, bis 2035 klimaneutral zu werden. Teil unserer aktiven Mobilitätswende in Düsseldorf ist der Ausbau der Nahmobilität, also die Förderung des Rad- und Fußverkehrs." "Mit dem Mobilitätsplan D arbeiten wir an einer nachhaltigen und zukunftssicheren Mobilität für Düsseldorf", erläutert Mobilitätsdezernent Jochen Kral: "Neben der Radverkehrsförderung, die wir aktiv vorantreiben, spielt in der 'Stadt der kurzen Wege' der Fußverkehr eine wichtige Rolle. Mit dem Mobilitätsplan D entwickeln wir Maßnahmen für den Ausbau einer attraktiven Nahmobilität." Hintergrund Die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein- Westfalen e.V. (AGFS) ist ein in Krefeld ansässiger Zusammenschluss von Kommunen und Kreisen, die sich für verbesserte Bedingungen für den nichtmotorisierten Individualverkehr einsetzen. Düsseldorf ist bereits seit 2007 Mitglied der AGFS. Alle sieben Jahre müssen sich die Mitglieder des kommunalen Netzwerks erneut unter Beweis stellen, dass sie aktiv und kontinuierlich daran arbeiten, zukunftsfähige, belebte und wohnliche Städte zu gestalten. Dies ist für Düsseldorf gelungen. Rückblick auf das Jahr 2021 Düsseldorf hat auch in diesem Jahr wieder intensiv am Ausbau des Rad- und Fußverkehrs gearbeitet. Die Ergebnisse können sich sehen lassen. Die Stadt der kurzen Wege Mit einer hohen Lebens- und Aufenthaltsqualität sowie vielen attraktiven Stadtstraßen bietet Düsseldorf grundsätzlich gute Voraussetzungen, Wege zu Fuß zurückzulegen. 27 Prozent aller Wege legen die Düsseldorfer schon jetzt zu Fuß zurück. Diesen Anteil möchte die Stadt erhöhen, um die Umwelt zu schonen und den Verkehr zu entlasten. Mit ersten Fußverkehrs-Checks wurde im vergangenen Jahr der Grundstein für die Verbesserung des Fußverkehrs gelegt. Bei der strategischen Verkehrsplanung, dem Mobilitätsplan D, hat der Fußverkehr darüber hinaus ein eigenes Handlungsfeld bekommen, in dem Projekte entwickelt werden, mit denen der Fußverkehr in den nächsten Jahren weiter gestärkt werden soll. Düsseldorf auf dem Weg zur Fahrradstadt Immer mehr Menschen steigen aufs Fahrrad. Der Anteil am innerstädtischen Radverkehr ist zwischen 2013 und 2018 um 5 Prozentpunkte auf 19 Prozent gestiegen. Indes setzt sich der Trend zum Fahrrad in Düsseldorf fort: 2021 wurden bis Mitte November an den 13 Zählstellen in der Landeshauptstadt trotz eines regnerischen Sommers und Homeoffice-Pflicht, die zum Coronaschutz bis Ende Juni galt, rund 5,75 Millionen Radfahrende registriert. Dies ist gegenüber dem Rekordjahr 2020 mit rund 6,54 Millionen registrierten Radfahrenden zwar ein leichter Rückgang, gegenüber 2019 mit rund 5,29 Millionen registrierten Radfahrenden ist hier aber ein Zuwachs von fast neun Prozentpunkten zu verzeichnen. Für alle Interessierten stehen die Ergebnisse der Dauerzählstellen online zur Verfügung unter: www.duesseldorf.de/radschlag/fahrradzaehlstellen. Um diesem positiven Trend gerecht zu werden, arbeitet Düsseldorf mit Hochdruck daran, das Radfahren in der Stadt sicherer und komfortabler zu machen. Ausbau Radhauptnetz Beim Ausbau des Radhauptnetzes ist man in diesem Jahr ein gutes Stück weitergekommen. Gleich an mehreren Stellen konnten wichtige Lückenschlüsse realisiert werden. Die Fertigstellung des Worringer Platzes war beispielsweise der Abschluss für ein Schlüsselprojekt beim Ausbau des Radhauptnetzes. Der Ende Oktober eröffnete neue Radweg am Joseph-Beuys-Ufer beseitigt eine Engstelle am beliebten Rheinradweg und trägt dazu bei, dass sich der Komfort und die Sicherheit für den Radverkehr in Düsseldorf verbessern. Und auch an anderen Stellen ist Düsseldorf fahrradfreundlicher geworden: Witzelstraße - 450 Meter Zweirichtungsradweg in rotem Asphalt. Grafenberger Allee und Kruppstraße - Mehr Sicherheit und Komfort durch Aufpflasterungen an einmündenden Nebenstraßen. Der zukünftige RegionalExpress-Halt am Bilker Bahnhof wird aktuell für den Radverkehr ausgebaut. Der Bau des Fahrradparkturms, eine vollautomatische Fahrradabstellanlage mit 120 Stellplätzen wurde begonnen. Damit baut die Stadt das Bike & Ride-Angebot für Berufspendler weiter aus und stärkt den Umweltverbund. Mit dem Anfang November gestarteten Umbau des Ludwig-Hammers-Platzes wird der Bahnhof Bilk für den Rad- und Fußverkehr besser erreichbar sein. Weitere laufende Projekte zum Ausbau des Radhauptnetzes Himmelgeisterstraße - Lückenschluss in Richtung Uni (Fertigstellung Anfang 2022) Kölnerstraße/Pempelforterstraße - Lückenschluss und mehr Sicherheit und Komfort an der Kreuzung; witterungsbedingt stehen abschließende Markierungsarbeiten noch aus. Radleitachsen - Schneller und zusammenhängender Ausbau Mit der Planung sogenannter Radleitrouten beschleunigt die Stadt den Ausbau des Radhauptnetzes und setzt einen Fokus auf strategische Verbindungsachsen, die zur Orientierung im Radhauptnetz dienen. Sie sollen so ausgebaut werden, dass der Radverkehr sie intuitiv als durchgehende, bevorzugte Verbindungen versteht. Im Ordnungs- und Verkehrsausschuss wurden Anfang 2021 im Rahmen des Berichtes zur Fahrradförderung von der Stadtverwaltung vier durchgehende Radleitrouten vorgestellt, die schnell und zusammenhängend umgesetzt werden können. Neben den vier Vorschlägen der Stadtverwaltung gibt es weitere Ideen für Radachsen durch Düsseldorf, die von Vertretern politischer Parteien und Verbänden wie dem ADFC und VCD im Rahmen der kleinen Kommission Radverkehr eingebracht wurden und nun diskutiert werden. Die erste Radleitachse ist die Nord-Süd-Radleitroute (West). Sie führt vom Norden einmal durch ganz Düsseldorf bis zum Südring. In der nächsten Ratssitzung soll der Bedarfsbeschluss für den rund 15 Millionen Euro teuren Ausbau der ersten Radleitachse beschlossen werden. Die Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) wurde bereits mit der Planung beauftragt. Fahrradparken - Ausbau einer attraktiven und komfortablen Radinfrastruktur Neben dem Ausbau des Radhauptnetzes ist die Einrichtung ausreichender Fahrradabstellmöglichkeiten elementarer Bestandteil der Fahrradförderung in Düsseldorf. Um dem steigenden Bedarf gerecht zu werden und den begrenzten öffentlichen Raum effizient zu nutzen, erarbeitet das Amt für Verkehrsmanagement aktuell gemeinsam mit einem Fachplanungsbüro ein Strategie zum "Fahrrad-Parken". Parallel zur konzeptionellen Arbeit wird die Initiative "Fahrradstellplätze für Düsseldorf" fortgesetzt, mit der jährlich zwischen 700 und 1.000 Fahrradbügel im Straßenraum aufgestellt werden. Fahrradabstellanlagen der Rheinbahn In Kooperation mit der Stadt arbeitet die Rheinbahn an der Umsetzung eines umfangreichen Konzeptes, das das Bike & Ride-Angebot an Haltestellen in und um Düsseldorf weiter ausbauen soll. Bis 2022 entstehen an sieben ausgewählten Standorten rund 224 Stellplätze in abschließbaren Sammelanlagen, 50 Stellplätze an überdachten Bügeln und 400 Stellplätze ohne Überdachung. Mobilitäts-Stationen Auch die von der Connected Mobility Düsseldorf GmbH geplanten Mobilitäts-Stationen werden einen wertvollen Beitrag für die Nahmobilität leisten. Rad/Bike-Sharing wird dort eine sehr wichtige Rolle spielen, und verknüpft dort die Nahmobilität mit weiteren Mobilitätsangeboten wie dem ÖPNV. Zusätzlich werden auch dort attraktive Fahrradabstellmöglichkeiten entstehen. ___________________________________________________________________________ 07. Dezember 2021 OSD-Kontrolle: Coronaschutzverstoß und illegaler Aufenthalt in Deutschland Gleich mehrere Verstöße deckten OSD-Mitarbeiter am Montagmittag, 6. Dezember, bei einer Überprüfung der Coronaschutzbestimmungen in einem Café in Düsseldorf-Stadtmitte auf. Ein Mann (23), der in der Küche des Cafés arbeitete, verfügte weder über den erforderlichen Impfschutz noch konnte er einen negativen Corona- Schnelltest vorweisen. Darüber hinaus bestätigte sich im Laufe der Kontrolle der Verdacht, dass der Mann sich nicht legal in Deutschland aufhält. Außerdem führte er eine größere Menge Bargeld bei sich, das ihm nach eigenen Angaben nicht gehörte. Er wurde der Polizei übergeben. Gegen den Betreiber des Cafés hat das Ordnungsamt ein Verfahren wegen der Beschäftigung eines Mitarbeiters unter Verstoß gegen die 3G-Bestimmungen nach dem Infektionsschutzgesetz eingeleitet. Ihm droht nun eine Geldbuße von bis zu 1.000 Euro. ___________________________________________________________________________ 07. Dezember 2021 Düsseldorfer Schauspielhaus: Andreas Kornacki wird neuer kaufmännischer Geschäftsführer Der Aufsichtsrat des Düsseldorfer Schauspielhauses hat in seiner Sitzung am Montag, 29. November, beschlossen, Andreas Kornacki als neuen kaufmännischen Geschäftsführer des Düsseldorfer Schauspielhauses zu bestellen. Der 47-Jährige wird seine Stelle zum 1. April 2022 antreten. Andreas Kornacki tritt damit die Nachfolge von Claudia Schmitz an, die als Geschäftsführende Direktorin zum Deutschen Bühnenverein wechselt. Andreas Kornacki - Kurzvita Andreas Kornacki, 1974 in Bochum geboren, ist derzeit als Geschäftsführer der "Kultur Herford gGmbH" und als kaufmännischer Direktor der "Marta Herford gGmbH" tätig. Das Schauspielhaus ist ihm wohlbekannt. So war er bereits von 1997 bis 2002 am Haus zunächst Regieassistent, später Assistent des Betriebsdirektors. Nach einer Stelle als Chefdisponent am Deutschen Schauspielhaus, Hamburg, (2002-2008), kehrte er von 2008 bis 2010 noch einmal als Künstlerischer Betriebsdirektor an das Düsseldorfer Schauspielhaus zurück, bevor er 2010 die Geschäftsführung des Neumarkt-Theaters in Zürich übernahm. Von 2012 bis 2018 war er als Kaufmännischer Direktor der "Kampnagel Internationale Kulturfabrik GmbH", Hamburg, tätig, bevor er seine Arbeit in Herford aufnahm. Andreas Kornacki zu seiner Berufung: "Ich fühle mich geehrt, an dem Haus Kaufmännischer Direktor zu werden, an dem ich 25 Jahre zuvor als Regiehospitant die ersten Schritte in die Theaterwelt gemacht habe. Ich lasse meine Aufgabe und mein Team in Herford nur schweren Herzens zurück. Aber ich freue mich sehr darauf, die Zukunft des Schauspielhauses zusammen mit Wilfried Schulz gestalten zu dürfen." Der Bürgermeister der Hansestadt Herford, Tim Kähler bedauert das Ausscheiden: "Ich schätze Andreas Kornacki und seine Arbeit sehr, aber so groß mein Bedauern über den Verlust für unsere Stadt und die Kultur in Herford ist, so groß ist die Freude für das Düsseldorfer Schauspielhaus über diese hervorragende Wahl." ___________________________________________________________________________ 07. Dezember 2021 Abschlusspräsentation und Öffentlichkeitsbeteiligung zum Wettbewerb Sohnstraße 45 Letzte Phase des Wettbewerbs für das Gelände der ehemaligen Oberpostdirektion/Entwurfspräsentation am 8. Dezember, danach Bürgerbeteiligung Für das vier Hektar große Plangebiet der ehemaligen Oberpostdirektion an der Sohnstraße 45 werden im Rahmen eines Wettbewerbs städtebauliche Konzepte für eine neue Nutzung mit dem Schwerpunkt Wohnen entwickelt. Zum Einstieg in die letzte Phase gibt es eine Online-Präsentation mit anschließender Beteiligungsmöglichkeit. Die interessierte Nachbarschaft und Öffentlichkeit ist seit Anfang des Wettbewerbsverfahrens im Dezember 2020 eingeladen, ihre Anregungen in den Planungsprozess einzubringen. Aus den in der ersten Phase teilnehmenden 15 Teams aus Stadtplanern, Architekten und Landschaftsarchitekten hat das Preisgericht für eine zweite Phase fünf Entwürfe zur Weiterentwicklung ausgewählt, die bereits von den Bürgerinnen und Bürgern kommentiert werden konnten. Nun geht das Wettbewerbsverfahren in die letzte Runde. Hier besteht erneut die Möglichkeit, Ideen und Anregungen zu den überarbeiteten Entwürfen mitzuteilen. Zur Online-Präsentation der ausgearbeiteten Entwürfe sind am Mittwoch, 8. Dezember, ab 17.30 Uhr alle Interessierten herzlich eingeladen. Der Link zur Teilnahme wird auf der Projekt-Webseite dialog.sohnstrasse- 45.de veröffentlicht. Bei der Online-Veranstaltung stellen die ausgewählten Teams ihre ausgearbeiteten Entwürfe persönlich vor. Anregungen und Rückfragen seitens der Zuschauer werden entgegengenommen. Die Veranstaltung ist im Anschluss auch für diejenigen, die nicht live dabei sein können, über die Website jederzeit abrufbar. Online-Beteiligung und Ausstellung Auch im Rahmen einer Vor-Ort-Ausstellung und einer Online-Beteiligung ist die Bürgerschaft vom 9. bis 23. Dezember aufgefordert, ihre Anregungen und Ideen zu den Entwürfen mitzuteilen. Hier besteht die Möglichkeit, online oder über eine ausliegende Antwortkarte vor Ort Anregungen einzureichen. Die Beteiligungsangebote sind auf der Projekt-Homepage dialog.sohnstrasse-45.de sowie am Bauzaun der Sohnstraße 45 zu finden. "Die fünf im Wettbewerb verbliebenen Teams haben sich auf unterschiedliche Weise kreativ mit dem heute unzugänglichen Grundstück und seiner dominanten Bebauung befasst. Besonders spannend ist die Frage, ob Teile des Bestandsgebäudes der ehemaligen Oberpostdirektion erhalten bleiben sollen oder ob ein komplett neu gestaltetes Quartier entstehen soll", freut sich Cornelia Zuschke, Beigeordnete für Planen, Bauen, Wohnen und Grundstückswesen, auf die Eingaben aus der Bürgerschaft. Wie geht es weiter? Die gesammelten Anregungen und Ideen werden ausgewertet und dem Preisgericht in der abschließenden Sitzung im Januar 2022 vorgestellt, so dass sie bei der finalen Entscheidung für einen Siegerentwurf berücksichtigt werden können. ___________________________________________________________________________ 06. Dezember 2021 MP Wüst und OB Dr. Keller besuchen Düsseldorfer Impfzentrum 2.0 Anlässlich des Starts einer landesweiten Werbekampagne für die Auffrischungsimpfung haben NRW- Ministerpräsident Hendrik Wüst und Düsseldorfs Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller das Impfzentrum 2.0 der Landeshauptstadt am Bertha-von-Suttner-Platz besucht. Ministerpräsident Wüst: "Wir wollen alle Menschen in Nordrhein-Westfalen erreichen und sie davon überzeugen: Die Impfung ist der Weg heraus aus den Beschränkungen des Alltags und ein Zeichen der Solidarität. Denn: Wer sich boostert und impfen lässt, schützt damit sich, seine Liebsten und stärkt so den Zusammenhalt in der Gesellschaft, den wir gerade in diesen Zeiten besonders brauchen.“ Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: "Tatsächlich - und das sage ich nicht ohne Stolz - haben wir in Düsseldorf frühzeitig erkannt, dass neben der guten hausärztlichen Impfversorgung ein zusätzliches und vor allem niederschwelliges Impfangebot für alle Düsseldorferinnen und Düsseldorfer notwendig ist und bereits Mitte Juli mit Genehmigung des Landes dezentrale Impfstellen sowie unser Impfmobil gestartet und auch nach der landesweiten Schließung der Impfzentren Ende September fortgeführt. Bisher haben wir in diesen Impfstellen bereits knapp 100.000 Impfungen vorgenommen. Ein starkes Standbein dafür ist dieses Impfzentrum 2.0 mit 12 Impfstraßen auf 1.600 Quadratmeter." Kampagne "Zusammenhalt boostern. Jetzt Impfung auffrischen" Im Rahmen des Besuchs stellte Ministerpräsident Wüst die neue Kampagne der Landesregierung zur Booster- Impfung vor. Mit der Booster-Kampagne "Zusammenhalt boostern. Jetzt Impfung auffrischen" macht die Landesregierung auf das umfangreiche Impfangebot der Kommunen aufmerksam und verdeutlicht neben der Notwendigkeit von Erstimpfungen die besondere Bedeutung von der Auffrischung des Impfschutzes. Die crossmediale Werbemaßnahme wird in allen nordrhein-westfälischen Tageszeitungen veröffentlicht sowie im öffentlichen Straßenraum, in und um Bahnhöfe und auf digitalen Plakatflächen im Lebensmitteleinzelhandel zu sehen sein. Im Zentrum steht dabei die Botschaft, nicht nur den Impfschutz, sondern auch den Zusammenhalt zu verstärken, mit dem Claim: "Zusammenhalt boostern. Jetzt Impfung auffrischen". Städtisches Impfangebot in Düsseldorf Das Impfzentrum 2.0 am Hauptbahnhof, Bertha-von-Suttner-Platz 1, hat montags, dienstags, mittwochs, freitags und samstags von 10 bis 18 Uhr sowie donnerstags von 8 bis 22 Uhr geöffnet. Interessierte können sich zudem in der Impfstelle am U-Bahnhof Heinrich-Heine-Allee sowie durch das Impfmobil, jeweils montags bis freitags von 10 bis 17.30 Uhr, impfen lassen. Das Impfmobil steht am Montag, 6. Dezember, und Dienstag, 7. Dezember, am "zentrum plus Unterrath", Eckener Straße 1. Am Mittwoch, 8. Dezember, und Donnerstag, 9. Dezember, bietet das Impfmobil Coronaschutzimpfungen auf dem Schulhof der Gemeinschaftsgrundschule Wrangelstraße 40 an, erreichbar über den Eingang an der Sankt-Franziskus-Straße. Am Freitag, 10. Dezember, macht das Impfmobil Halt in Gerresheim an der Heyestraße/Ecke Hardenbergstraße. Eine Vorab-Anmeldung ist nicht nötig, es wird lediglich ein Personalausweis benötigt. Wer einen Impfausweis besitzt, sollte diesen ebenfalls mitbringen. Es werden Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen durchgeführt, dabei werden - sofern verfügbar - alle aktuell zugelassenen Impfstoffe angeboten. Menschen, die eine Zweit- oder Auffrischungsimpfung haben wollen, sollten den Nachweis der bisherigen Impfung(en) mit sich führen und den vorgegebenen Zeitraum für die Folgeimpfung einhalten. Für Rückfragen steht das geschulte Personal vor Ort zur Verfügung. ___________________________________________________________________________ 06. Dezember 2021 Controlling-Bericht prognostiziert Jahresergebnis in Höhe von -75,5 Millionen Euro Stadtkämmerin Dorothée Schneider hat am Montag, 6. Dezember, den Controllingbericht zur haushalts- und personalwirtschaftlichen Lage nach dem Stichtag 30. September 2021 im Haupt- und Finanzausschuss vorgestellt. Dieser prognostiziert noch ein Jahresergebnis in Höhe von -75,5 Millionen Euro und somit eine Verschlechterung der Haushaltslage der Landeshauptstadt Düsseldorf zum 31. Dezember 2021 um 1,6 Millionen Euro. Aktuell wird bei den Steuern (insbesondere Gewerbesteuer, Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer und anderem) zwar mit einer Verbesserung in 2021 von rund 144 Millionen Euro gerechnet, doch damit bleibt der Steuerbereich für den Planungszeitraum 2021 bis 2024 immer noch gut 520 Millionen Euro hinter den Erwartungen vor Corona zurück. Die vorhandene Verbesserung führt zu keiner Ergebnisverbesserung. Sie muss durch die im Rahmen der COVID-19-Pandemie erlassenen Regelungen beim außerordentlichen Ergebnis - zu Lasten des Eigenkapitals - berücksichtigt werden und gleicht sich somit haushaltstechnisch aus. Die Verbesserung bei den Steuern wirkt sich allerdings positiv auf die Liquidität aus und vermindert die Höhe der notwendigen Kreditaufnahme. Die Verbesserung zum vorherigen Berichtsstand (30. Juni 2021) ist insbesondere auf Maßnahmen zurückzuführen, die für 2021 geplant waren, jedoch nicht mehr bis zum Jahresende umgesetzt werden können und daher in das Haushaltsjahr 2022 verschoben werden müssen. ___________________________________________________________________________ 06. Dezember 2021 Landeshauptstadt Düsseldorf erteilt kein Trampolinverbot in Kleingärten Nach weiterer rechtlicher Prüfung sieht die Landeshauptstadt Düsseldorf keinen Grund für ein generelles Verbot von Trampolinen in Kleingärten. Nach der derzeit gültigen Kleingartenverordnung wären diese prinzipiell gestattet. Das stellte Umweltdezernentin Helga Stulgies heute (6.12.21) klar. Die Umsetzung dazu treffen jedoch die Kleingartenvereine nach Empfehlung des Stadtverbandes Düsseldorf der Kleingärtner e.V. ___________________________________________________________________________ 06. Dezember 2021 426 OSD-Einsätze am Wochenende OSD ahndet Verstöße gegen Coronaschutzverordnung und Infektionsschutzgesetz 426 Einsätze, davon 164 im Zusammenhang mit der Überwachung oder Durchsetzung der Coronaschutzverordnung, verzeichnete der Ordnungs- und Servicedienst (OSD) der Landeshauptstadt von Freitag, 3. Dezember, bis Sonntag, 5. Dezember. Insgesamt wurden 23 Ordnungswidrigkeiten aufgrund von Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung eingeleitet. Freitag, 3. Dezember In einer Shisha Bar in Oberbilk wurden unter anderem drei Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung geahndet. Später am Abend wurden in zwei weiteren Shisha-Bars Verstöße gegen die 2G-Regel sowie in einem Fall gegen den Shisha-Erlass und das Nichtraucherschutzgesetz festgestellt. Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet. In einer weiteren Shisha-Bar fanden OSD-Einsatzkräfte 25 Dosen Tabak mit gebrochener Banderole vor - ein Behältnis Sandstein und 23 Behältnisse Tabak ohne Steuerbanderole wurden sichergestellt. Darüber hinaus wurden während der Kontrolle zwei Verstöße gegen die 2G-Regel festgestellt. Die betroffenen Gäste wurden des Lokals verwiesen, Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet. In einem Supermarkt in Oberbilk leiteten Einsatzkräfte des OSD zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht ein. Auch im Hauptbahnhof wurden vier Verstöße gegen die Maskenpflicht geahndet. Kontrollen des Infektionsschutzgesetzes Seit dem 25. November 2021 führt der OSD Kontrollen gemäß § 28b Infektionsschutzgesetz - Kontrolle von Beschäftigten auf Einhaltung der 3G-Regel - durch: In einer Trinkhalle konnte die nach dem Infektionsschutzgesetz erforderliche 3G-Dokumentation nicht vorgelegt werden. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet. Zudem wurden vor Ort weitere gewerberechtliche Verstöße festgestellt: Die OSD-Einsatzkräfte stellten etwa 400 Dosen Snus, 103 Dosen Hanfblüten und 72 Beutel unversteuerten Shisha-Tabak sicher. In Wersten führte der Geschäftsführer eines Betriebs mit seinen Mitarbeitenden selbständig Tests durch, ohne über ein entsprechendes Zertifikat zu verfügen. Neben der Ankündigung einer Nachkontrolle wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Darüber hinaus stellten Einsatzkräfte des OSD in sieben Betrieben im Stadtgebiet fest, dass keine Listen über die Impfnachweise der Beschäftigten geführt wurden. Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet. Samstag, 4. Dezember Im Rahmen der Kontrolle einer Shisha-Bar in Friedrichstadt wurden zwei Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung geahndet. Weitere Details zum Einsatz sind im PLD von Sonntag, 5. Dezember, unter https://www.duesseldorf.de/medienportal/pressedienst-einzelansicht/pld/shisha-bar-nach-zahlreichen- verstoessen-nur-noch-mit-eingeschraenktem-betrieb.html zu finden. Sonntag, 5. Dezember In einem Betrieb in Kaiserswerth stellten Einsatzkräfte des OSD fest, dass dort keine Kontrolle über den Impfstatus der Mitarbeitenden geführt wurde. Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet. Aufgrund eines erhöhten Aufkommens von Besuchern aus den Niederlanden führten die OSD-Mitarbeiter in der Altstadt und an der Rheinuferpromenade vermehrt Infogespräche bezüglich der geltenden Coronaschutzverordnung und des Infektionsschutzgesetzes. Statistik Die Gesamtzahl der qualifizierten Einsätze des OSD seit dem 18. März 2020 beziffert sich auf 51.527, von denen 17.437 Bezug zur Umsetzung der Coronaschutzverordnung hatten. Die Gesamtzahl der seit dem 25. November 2021 durchgeführten Kontrollen gemäß § 28b Infektionsschutzgesetz beziffert sich auf 546. 21 erfasste Anrufe mit Hinweisen zum Coronaschutz gingen bei der OSD-Leitstelle ein, vier davon bezogen sich auf Kontrollen von Mitarbeitenden. Die Gesamtzahl der zum Thema "Corona" seit dem 18. März 2020 in der Leitstelle eingegangenen Anrufe beläuft sich auf 19.315, davon 17 zu den Kontrollen gemäß § 28b Infektionsschutzgesetz. _________________________________________________ 03. Dezember 2021 Corona: Neue Regelungen ab Samstag, 4. Dezember Neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW tritt morgen in Kraft In Nordrhein-Westfalen tritt am Samstag, 4. Dezember, eine neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW in Kraft. In Düsseldorf gelten damit ab morgen ebenfalls neue Regelungen. Mit den Maßnahmen soll auch den möglichen Risiken der neuen Omikron-Variante sehr frühzeitig entgegengewirkt werden. Mit Inkrafttreten der Änderungen der neuen Corona-Schutzverordnung werden die Einschränkungen für Personen, die weder geimpft noch genesen sind, nochmals deutlich verschärft. Aufgrund der erheblich höheren Infektions- und Erkrankungsrisiken dieser Personen mit den entsprechenden Auswirkungen auf das Gesundheitssystem sind hier erhebliche Kontaktreduzierungen erforderlich. Deshalb gilt für ungeimpfte Personen künftig bei allen privaten Kontakten im öffentlichen und im privaten Bereich eine Kontaktbeschränkung auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei weitere Personen eines anderen Haushalts. Zudem erfolgt die Ausweitung der 2G-Regel auf den Einzelhandel unter Ausnahme von Geschäften des täglichen Bedarfs. Neben den Beschränkungen für nicht geimpfte bzw. genesene Personen macht das aktuelle Infektionsgeschehen auch allgemein gültige zusätzliche Beschränkungen erforderlich: Als Einrichtungen mit hohen Infektionsrisiken müssen Clubs und Diskotheken auch für immunisierte Personen schließen. Zudem gelten neben prozentualen Kapazitätsbegrenzungen bei Großveranstaltungen nun auch absolute Zuschauerobergrenzen: nämlich in Innenräumen von 5.000 Personen sowie im Freien von 15.000 Personen. Schließlich greifen in Kreisen und Großstädten mit einer besonders hohen Inzidenz (über 350) Personenbegrenzungen für private Zusammenkünfte und Feiern. Insgesamt sind bisher 71,8 Prozent der Menschen (Stand: 2. Dezember 2021) in Nordrhein-Westfalen vollständig geimpft. Für diese Menschen soll auch weiterhin so viel Normalität wie möglich gewährleistet blieben. Das Beibehalten wichtiger AHA+L-Standards im Alltag bleibt aber auch für diese Menschen von Bedeutung – gerade in Innenräumen. Daher gilt die Maskenpflicht weiterhin in Fahrzeugen des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs und in Innenräumen, in denen mehrere Personen zusammentreffen. Zudem wird das Tragen einer Maske auch im Freien nach wie vor dringend empfohlen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Dort, wo die zuständige Behörde es ausdrücklich festlegt, und nun zudem bei Großveranstaltungen ist es auch im Freien Pflicht. Die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler am Sitzplatz in den Klassenräumen hatte die Landesregierung bereits mit Wirkung ab Donnerstag, 2. Dezember 2021, wieder eingeführt. Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Menschen Menschen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, dürfen sich bei privaten Zusammenkünften im öffentlichen und privaten Raum nur noch mit Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Kinder unter 14 Jahren sind hiervon ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Diese strenge Regelung greift auch dann, wenn ungeimpfte mit geimpften bzw. genesenen Personen zusammentreffen. Nur für private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte oder Genesene teilnehmen, gilt die vorgenannte Kontaktbeschränkung nicht. Private Zusammenkünfte in Hotspots In Kreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen über 350 müssen alle Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften von Geimpften und Genesenen eine Teilnehmergrenze von 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen im Außenbereich. Für nicht immunisierte Personen bleibt es bei den oben genannten deutlich strengeren Kontaktbeschränkungen; finden Feiern in Einrichtungen mit einer 2G-Regelung statt, können sie ohnehin nicht teilnehmen. Schließung von Einrichtungen mit hohem Infektionsrisiko Um die Ausbreitung des Virusgeschehens weiter einzudämmen, werden Clubs und Diskotheken als Einrichtungen mit besonders hohem Infektionsrisiko geschlossen. Dies erfolgt aufgrund der überregionalen Einzugsgebiete bewusst unabhängig von der lokalen Inzidenz mit Wirkung für das gesamte Land. Kapazitätsbegrenzung für Großveranstaltungen Überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden deutlich eingeschränkt. Die Kapazitätsbegrenzung greift nun bereits ab 1.000 Zuschauenden. Darüber darf nur noch 30 Prozent der Kapazität genutzt werden. Alternativ kann auch auf 50 Prozent der Gesamtkapazität abgestellt werden. Allerdings gilt in beiden Varianten unabhängig von der Größe des Veranstaltungsorts: Es besteht eine absolute Obergrenze von maximal 5.000 Zuschauenden in Innenräumen und maximal 15.000 Zuschauenden im Freien. Für diese Veranstaltungen gelten weiterhin die 2G-Regel (vollständig geimpft oder genesen) sowie grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Ausweitung der 2G-Regeln für den Einzelhandel Im Bereich von freizeitbezogenen Einrichtungen und Veranstaltungen bleiben die bestehenden 2G-Regelungen erhalten und werden auf den Einzelhandel erweitert. Zugang zu Geschäften haben demnach nur noch vollständig Geimpfte und Genesene. Davon ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang wird von den Geschäften kontrolliert. Weihnachtsmärkte bleiben unter 2G- und AHA-Regeln möglich Ebenfalls unter der 2G-Regelung können auch Weihnachtsmärkte geöffnet bleiben. Weil im Freien die Ansteckungsgefahren geringer sind als zum Beispiel in der Innengastronomie, ist dies bei den aktuellen Inzidenzzahlen in Nordrhein-Westfalen – die immer noch sehr deutlich unter dem Bundesdurchschnitt liegen – nach wie vor vertretbar. Möglichst viel Abstand und je nach kommunaler Regelung eine Maskenpflicht sind aber wichtig, um verbleibende Infektionsrisiken auch hier möglichst zu minimieren. Weiter im News-Archiv