Sie sehen hier Informationen und Reportagen
aus Düsseldorf und der Welt und von den
Menschen dieser Stadt
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15. Dezember 2021
Frische Fahrbahnmarkierungen für Kaiser- und Fischerstraße
Auffrischung der Radwege auf der Fischer- und Kaiserstraße und Einrichtung eines eigenen
Bahnkörpers für die Straßenbahn auf der Kaiserstraße
Markierungsarbeiten auf der Kaiser- und Fischerstraße hat das Amt für Verkehrsmanagement jetzt
abgeschlossen. Zum einen ist durch Abschraffieren ein eigener Bahnkörper für die Straßenbahnen entstanden.
Zum anderen wurden die Radfahrstreifen aufgefrischt. Im kommenden Jahr sollen sie dauerhaft markiert
werden. All dies soll zu weiteren Verbesserungen für den Radverkehr und den Öffentlichen Personennahverkehr
beitragen.
Dauerhafte Markierung Radverkehrsanlagen
Auf der Fischer- und Kaiserstraße waren - zunächst versuchsweise - Radfahrsteifen angelegt worden. Diese
Radfahrstreifen sind nun ganz aktuell aufgefrischt worden. Denn der Auftrag der Markierung war wegen des
Testcharakters zunächst mit einer Farbe erfolgt, die nicht über die Langlebigkeit der üblicherweise im
Straßenbau verwendeten Materialien verfügt. Die Erkennbarkeit der Markierung hatte inzwischen so stark
nachgelassen, dass die Radfahrsteifen zunächst noch einmal provisorisch aufgefrischt worden sind. Aufgrund
der bisher gewonnenen, überwiegend positiven Erkenntnisse, plant das Amt für Verkehrsmanagement diese
Radfahrstreifen im kommenden Jahr, entlang der Fischer- und Kaiserstraße, dauerhaft einzurichten.
Einrichtung eines eigenen Bahnkörpers auf der Kaiserstraße
Nach dem vorzeitigem Abschluss der Straßenbauarbeiten am Joseph-Beuys-Ufer, während denen die
Kaiserstraße den Autofahrern als Ausweichstrecke diente, ist nun noch vor Jahresfrist die politisch
beschlossene ÖPNV-Beschleunigung auf der Kaiserstraße umgesetzt worden. "Die Förderung des Öffentlichen
Personennahverkehrs durch die Umsetzung von Beschleunigungsprojekten kommt damit in Düsseldorf weiter
gut voran. Mit der Abschraffur des Gleiskörpers zwischen Inselstraße und Maximilian-Weyhe-Allee in
Fahrtrichtung stadteinwärts wird der Betriebsablauf der Straßenbahnen 701, 705 und 706 in diesem Abschnitt
deutlich verbessert", erläutert Mobilitätsdezernent Jochen Kral.
"Die Markierungsarbeiten zur Abschraffur des eigenen Gleiskörpers auf der Kaiserstraße, zwischen Inselstraße
und Maximilian-Weyhe-Allee sind erfolgreich abgeschlossen worden. Die Straßenbahnen der Linien 701, 705 und
706 können diesen Abschnitt zukünftig störungsfrei in Fahrtrichtung Kö-Bogen-Tunnel passieren", berichtet der
Leiter des Amtes für Verkehrsmanagement Florian Reeh.
Durch eine zusätzliche Anpassung der Markierung am des Knoten Kaiserstraße/Inselstraße/Sternstraße ist es
zudem möglich, dass Straßenbahnen und Kraftfahrzeugverkehr konfliktfrei, nebeneinander in Richtung
Innenstadt fahren. Der Radverkehr in Fahrtrichtung Süden wird, wie bereits im Bestand, über die Inselstraße in
den Hofgarten geführt, oder verbleibt auf der Fahrbahn. Mit Hilfe der neuen Markierung wird der Vorrang des
geradeausfahrenden Radverkehrs verdeutlicht.
Die Stadtverwaltung wird durch ein enges Monitoring überprüfen, ob sich gegenüber der heutigen Situation in
den Hauptverkehrszeiten die Rückstaus für den Kraftverkehr, wie sie heute bereits an manchen Werktagen
vorkommen, ausweiten und welche Verbesserung für den ÖPNV erzielt wird.
Die Ergebnisse fließen in einen Evaluationsbericht ein, der, gemäß Beschluss des zuständigen Ordnungs- und
Verkehrsausschusses vom 18. November 2020, sechs Monate nach der Inbetriebnahme dem Ausschuss
vorgelegt werden soll. Auf Grundlage dieses Ergebnisses sollte dann über die Fortführung oder auch die
Modifikation des Projektes entschieden werden.
Die Kosten für die Umsetzung der ÖPNV-Beschleunigung betragen rund 20.000 Euro. Sie setzen sich zusammen
aus den Kosten für die Markierungsarbeiten und die Kosten für notwendige Anpassungen an der
Lichtsignalanlage am Knoten Kaiserstraße/Inselstraße/Sternstraße.
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14. Dezember 2021
Grundstein für neue Jugendverkehrsschule in Rath gelegt
Neue attraktive Räume sollen im Oktober nächsten Jahres fertig sein
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller hat am Dienstag, 14. Dezember, gemeinsam mit dem Dezernenten für
Mobilität, Jochen Kral, sowie dem Leiter des Amtes für Verkehrsmanagement, Florian Reeh, den Grundstein für
eine neue Jugendverkehrsschule in Düsseldorf-Rath gelegt. Tatkräftig unterstützt wird das Projekt von der
städtischen Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM), die von der Stadt mit der Planung des
Neubaus beauftragt wurde.
Seit 1985 betreibt das Amt für Verkehrsmanagement in Kooperation mit der Polizei, der Verkehrswacht und der
Zukunftswerkstatt (ZWD) die Jugendverkehrsschule am Rather Broich 137 in Düsseldorf-Rath. Dort können
Schülerinnen und Schüler lernen, sich im Straßenverkehr richtig zu verhalten und eine Fahrrad- oder
Mofaausbildung absolvieren.
Die Unterbringung der Jugendverkehrsschule ist jedoch in die Jahre gekommen. Sie war 1985 nur als
“Provisorium” für die zu klein gewordene Jugendverkehrsschule im Düsseldorfer Stadtteil Wersten eingerichtet
worden. Da die Räume nicht mehr den Standards für den theoretischen Unterricht oder für Schulungen
entsprechen, hatte das Amt für Verkehrsmanagement die IPM mit der Planung eines Neubaus beauftragt.
Dadurch soll der Jugendverkehrsstätte als Repräsentanz der Landeshauptstadt Düsseldorf eine angemessene
Adresse gegeben werden und der Standort des Schützenvereins gestärkt werden.
"Durch den Neubau der städtischen Jugendverkehrsschule können wir jungen Menschen an diesem Standort
zukünftig ein attraktives Angebot machen. Unser Ziel ist es, ein neues Zentrum für Verkehrserziehung zu
schaffen - mit idealen räumlichen Bedingungen. Auch die Verkehrspuppenbühne der Polizei wird nach der
Fertigstellung hier ihren Platz finden“, erklärte Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller bei der Grundsteinlegung.
Schwerpunkte bei der Gebäudegestaltung
Die Planung des Gebäudes der neuen Jugendverkehrsschule sieht vor, dass dieses näher an den
Grundstückszugang am Rather Broich rückt. Für die Polizei stehen künftig der Unterrichtsraum für
Verkehrsunterricht und ein Büro inklusive Teeküche zur Verfügung.
Auch zukunftsträchtige Mobilität spielt bei der Planung eine Rolle. "Neben der angebotenen Verkehrserziehung
benötigt die Jugendverkehrsschule auch passende Abstellmöglichkeiten für Fortbewegungsmittel. Im Sinne der
Verkehrswende schaffen wir Lagerraum für 20 Mofas und 40 Fahrräder, für die auch Ladestationen vorhanden
sind. So kann sukzessive eine Umstellung auf Elektromofas erfolgen. Darüber hinaus sind auch Ladestationen
für E-Bikes und ein Auto vorgesehen", erklärte Jochen Kral, Dezernent für Mobilität der Landeshauptstadt
Düsseldorf. Neben den Lagerräumen ist eine Werkstatt geplant, in der Mofas und Fahrräder durch die
Zukunftswerkstatt Düsseldorf (ZWD) repariert werden können.
Für die Schützen des BSV Rath wird im Neubau eine Ersatzfläche zur Verfügung stehen, die den Wegfall diverser
Hütten der Schützen auf dem Baufeld kompensiert. Die Verkehrspuppenbühne wird in einem erhöhten Saal
untergebracht, in dem eine mobile Tribüne aufgestellt werden kann. Zudem erhält der Saal eine Bühne und
einen festen Projektor, sodass dort neben der Puppenbühne weitere Veranstaltungen zur Verkehrserziehung
stattfinden können.
Bauliche Details
Das Schützenhaus bleibt bestehen, der Neubau wird in der Flucht des Bestandsbaus geplant. Durch die
Positionierung des Neubaus rückt die Jugendverkehrsschule näher an den Grundstückszugang am Rather
Broich und zeigt sich den ankommenden Besuchern durch die geöffnete Fassade mit einer einladenden Geste.
Der Eingang wird zudem deutlich durch ein schützendes Vordach markiert, das sich aus der Kubatur des
Baukörpers entwickelt. Die kompakte Grundrissstruktur basiert auf dem Prinzip eines raumeffizienten
Zweihüfters, der Mittelflur ist die zentrale Gebäudeachse und bildet gleichsam die Verbindung zum Bestand. Im
Eingang ist der Flur aufgeweitet und bildet ein Foyer, das großzügig zum Theatersaal geöffnet werden kann. Das
Foyer nimmt die Höhe des Theatersaals auf und kann so auch in der Raumtiefe über Oberlichter natürlich
belichtet werden.
Bei der Gestaltung der Außenanlagen wurde ein ökologischer Ansatz gewählt, sodass die Stellplätze für Autos
Niederschlagsversickerung zulassen und eine hohe Anzahl an Stellplätzen für Fahrräder gewählt wurde. Die in
der Fortschreibung des Projekts erfolgte Abstimmung mit dem Stadtentwässerungsbetrieb hat ergeben, dass
die Einleitung der Abwässer in den Straßenkanal beschränkt wird. Dies macht den Einbau eines
Regenrückhaltebeckens mit erheblichem Stauvolumen erforderlich.
Die Verkehrspuppenbühne ist in einem erhöhten Saal untergebracht, in dem eine mobile Tribüne aufgestellt
werden kann. Zudem erhält er eine Bühne und einen festen Projektor, sodass neben der Puppenbühne weitere
Veranstaltungen stattfinden können. Dem Saal sind ein Stuhllager sowie eine Garderobe zugeordnet. Neben
einem Hausanschlussraum verfügt die Jugendverkehrsschule über ein WC für Herren und Damen sowie eine
barrierefreies Toilette.
Das Gebäude wird wirksam entsprechend neuester Standards gedämmt. Eine Photovoltaikanlage zur
Eigenstromversorgung ist vorgesehen. Die versiegelte Fläche wurde durch den kompakten Baukörper und durch
die Planung der Außenanlagen gering gehalten. Stellplätze für Autos werden ausschließlich in Rasenpflaster
oder als Rasenfläche (Ersatzstellplätze) hergestellt, damit möglichst viel Niederschlagswasser versickern kann.
Zusätzliche Pflanzungen sorgen für Sichtschutz sowie für Schatten und Luftaustausch. Die vorgesehenen
Sträucher sollen möglichst reichlich blühen und viele Insekten anlocken.
Die Fahrrad- und Mofaausbildung wird auch während der Bauphase weiter ermöglicht. Die Fertigstellung der
neuen Jugendverkehrsschule ist für Oktober 2022 geplant. Die Kosten für den Neubau belaufen sich auf rund
4,5 Millionen Euro.
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14. Dezember 2021
27 Omikron-Fälle in Düsseldorf
12 Fälle über Gesamtgenomsequenzierung bestätigt
In der Landeshauptstadt Düsseldorf gibt es mit Stand Dienstag, 14. Dezember, bislang 27 Fälle der Virusvariante
Omikron (B.1.1.529); von diesen wurden 12 Fälle über eine Gesamtgenomsequenzierung jeweils im Zentrum für
Medizinische Mikrobiologie und Virologie der Heinrich-Heine-Universität und im Institut für Virologie des
Universitätsklinikums Düsseldorf oder durch die Medizinischen Laboratorien Düsseldorf bestätigt. Für die
verbleibenden 15 Fälle liegt bislang eine positive Typisierungs-PCR vor, eine Sequenzierung wurde eingeleitet.
Nur vier der Fälle sind Reiserückkehrende.
Sobald ein Fall in der Varianten-Typisierung als Verdachtsfall hinsichtlich der Omikron-Virusvariante auffällt,
wird eine engmaschige Kontaktpersonennachverfolgung durchgeführt. Alle Infizierten und die engen
Kontaktpersonen befinden sich in Quarantäne.
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13. Dezember 2021
Großer Andrang zum Start der Terminvergabe für Kinderimpfungen
Mehr als 10.000 Anrufe in der ersten Stunde/Landeshauptstadt Düsseldorf fordert mehr Impfstoff
für Kinder
Die Terminvereinbarung für die Impfungen der 5- bis 11-Jährigen gegen das Coronavirus im Impfzentrum 2.0 der
Landeshauptstadt Düsseldorf ist heute, Montag, 13. Dezember, mit großer Nachfrage gestartet. Im Zeitraum von
8 bis 14.15 Uhr sind 14.641 Anrufe bei der Corona-Hotline eingegangen, über 10.000 davon in der ersten Stunde
zwischen 8 und 9 Uhr. Nach der Bugwelle am Morgen konnten ab etwa 11 Uhr alle eingehenden Anrufe auch
entgegen genommen werden. Insgesamt sind bis 14.15 Uhr 2.184 Anrufe durch die Mitarbeitenden der Corona-
Hotline angenommen und rund 1.400 Termine für Kinderimpfungen vergeben worden - die Hotline ist noch bis
16 Uhr besetzt.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat für die Kinderimpfungen ganz bewusst auf eine telefonische
Terminvergabe gesetzt, damit formale Fragen zu den benötigten Unterlagen schon vor dem Eintreffen am
Impfzentrum geklärt werden können. Denn bei den Kinderimpfungen ist der Einverständniserklärung zwingend
von beiden Elternteilen zuzustimmen, bei der Impfung selbst ist die Begleitung durch eine
erziehungsberechtigte Person ausreichend. Der vereinbarte Impftermin wird durch die Hotline während des
Gesprächs digital erfasst und umgehend eine Terminbestätigung, das Aufklärungsmerkblatt und die
auszufüllende Einwilligungserklärung per E-Mail versandt.
Für den Start der Impfungen der 5- bis 11-Jährigen am Freitag, 17. Dezember, stehen im Impfzentrum 2.0 am
Bertha-von-Suttner-Platz 1 zwei zusätzliche Impfkabinen bereit. Diese sind mit farbenfrohen kindergerechten
Motiven gestaltet. Aufgrund der eingeschränkten Liefermenge des für Kinder zugelassenen Impfstoffs von
Biontech kann das Impfzentrum aktuell nur 200 Kinderimpftermine pro Öffnungstag vereinbaren. Hier hat die
Landeshauptstadt über den Städtetag Bund und Land bereits aufgefordert, die Liefermengen zu erhöhen, um
die Kapazitäten weiter aufstocken zu können. Mit diesem Impfangebot möchte die Landeshauptstadt
Düsseldorf die niedergelassenen Kinder- und Jugendärzte bei den Impfungen bestmöglich unterstützen.
Die Hotline zur Vereinbarung von Kinderimpfterminen im Impfzentrum 2.0 ist montags bis samstags von 8 bis 16
Uhr unter 0211-8999069 erreichbar. Die vorherige telefonische Terminvereinbarung bei Kinderimpfungen im
Impfzentrum 2.0 ist zwingend erforderlich, damit während des Impftermins ausreichend Raum für die Beratung
durch die Kinder- und Jugendärzte besteht.
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13. Dezember 2021
22 Omikron-Fälle in Düsseldorf
Neun der 22 Fälle über Gesamtgenomsequenzierung bestätigt
In der Landeshauptstadt Düsseldorf gibt es mit Stand Montag, 13. Dezember, bislang 22 Fälle der Virusvariante
Omikron (B.1.1.529); von diesen wurden neun Fälle über eine Gesamtgenomsequenzierung jeweils im Zentrum
für Medizinische Mikrobiologie und Virologie der Heinrich-Heine-Universität und im Institut für Virologie des
Universitätsklinikums Düsseldorf oder durch die Medizinischen Laboratorien Düsseldorf bestätigt. Für die
verbleibenden 13 Fälle liegt bislang eine positive Typisierungs-PCR vor, eine Sequenzierung wurde eingeleitet.
Nur vier der Fälle sind Reiserückkehrende.
Sobald ein Fall in der Varianten-Typisierung als Verdachtsfall hinsichtlich der Omikron-Virusvariante auffällt,
wird eine engmaschige Kontaktpersonennachverfolgung durchgeführt. Alle Infizierten und die engen
Kontaktpersonen befinden sich in Quarantäne.
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13. Dezember 2021
OB Keller unterzeichnet "Gemeinsame Erklärung gegen Sexismus und
sexuelle Belästigung"
Landeshauptstadt setzt Zeichen gegen Herabwürdigungen und Grenzverletzungen aufgrund des
Geschlechts
In der Landeshauptstadt hat Sexismus keinen Platz: Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller unterzeichnet die
"Gemeinsame Erklärung gegen Sexismus und sexuelle Belästigung" und setzt damit ein deutliches Zeichen
gegen Herabwürdigungen und Grenzverletzungen aufgrund des Geschlechts.
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: "Gemeinsam mit der Stadtgesellschaft wollen wir Sexismus und
sexualisierter Gewalt entschieden entgegentreten - in all ihren Erscheinungsformen."
Mit der "Gemeinsamen Erklärung gegen Sexismus und sexuelle Belästigung" bekennen sich Vertreterinnen und
Vertreter hochrangiger Institutionen dazu, die Bekämpfung von Sexismus als Aufgabe aller gesellschaftlichen
Kräfte anzuerkennen und Sexismus sowie sexualisierte Gewalt in all ihren Erscheinungsformen zu verhindern
und zu beenden. Die Erklärung ist ein Beitrag zu einem starken politischen, gesellschaftlichen und
wirtschaftlichen Bündnis gegen Sexismus und sexuelle Belästigung.
Die Erklärung baut auf Dialogforen gegen Sexismus in der Arbeitswelt, im Kulturbereich und in den Medien
sowie gegen Sexismus im öffentlichen Raum auf: Seit 2020 haben sich Verbände, Unternehmen,
zivilgesellschaftliche Organisationen und kommunale Vertreterinnen und Vertreter ausgetauscht und wirksame
Maßnahmen gegen Sexismus in allen Bereichen zusammengetragen.
Die "Gemeinsame Erklärung gegen Sexismus und sexuelle Belästigung" ist ein Baustein der bundesweiten
Initiative "Stärker als Gewalt" und ein Resultat des Projekts "Dialogforen gegen Sexismus" - eine
Zusammenarbeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), der Initiative
"Stärker als Gewalt" sowie der Europäischen Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin e.V.. Weitere
Informationen sind unter https://www.dialogforen-gegen-sexismus.de/gemeinsame-erklaerung-gegen-
sexismus zu finden.
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13. Dezember 2021
Coronaschutz: OSD beendet discoähnlichen Betrieb in der Altstadt
Insgesamt 375 OSD-Einsätze am Wochenende
375 Einsätze, davon 95 im Zusammenhang mit der Überwachung oder Durchsetzung der
Coronaschutzverordnung, verzeichnete der Ordnungs- und Servicedienst der Landeshauptstadt (OSD) von
Freitag, 10. Dezember, bis Sonntag, 12. Dezember. Insgesamt wurden elf Ordnungswidrigkeitenverfahren
aufgrund von Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung eingeleitet.
Freitag, 10. Dezember
In einem Geschäft in Pempelfort wurden OSD-Mitarbeiter darauf aufmerksam, dass keine 2G-Einlasskontrollen
stattfanden. Die Kontrollen wurden nach Belehrung der Filialleitung und Anordnung durch die Einsatzkräfte
aufgenommen. Zudem konnte kein Impfnachweis der Filialleitung vorgelegt werden.
Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet.
Auch auf dem Weihnachtsmarkt im Benrather Schlosspark wurden keine 2G-Kontrollen durchgeführt. Die
Verantwortliche wurde belehrt, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet.
In einem Restaurant in Lierenfeld stellten Einsatzkräfte des OSD neben diverser gewerberechtlicher Mängel
zwei Verstöße gegen die Maskenpflicht fest. Darüber hinaus wurden keine Listen über den Impfstatus der
Beschäftigten geführt. Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet.
Bei Kontrollen des Infektionsschutzgesetzes stellten Mitarbeiter des OSD zudem in zwei Geschäften in
Friedrichstadt fest, dass keine Dokumentation über den 3G-Status der Beschäftigten vorlag.
Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet.
Samstag, 11. Dezember
Bei Kontrollen in der Altstadt wurden in vier Kneipen tanzende Gäste beziehungsweise discoähnlicher Betrieb
festgestellt. Zudem überstieg die Zahl der Gäste die Zahl der Sitzplätze, und es war keine Platzzuweisung
erkennbar. Die Verantwortlichen wurden aufgefordert, den Tanzbetrieb einzustellen,
Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet.
Darüber hinaus stellten OSD-Mitarbeiter in einem Restaurant in Flingern-Nord fest, dass die Gäste keine
Masken trugen und keinem festen Sitzplätzen zugewiesen waren. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde
eingeleitet.
Außerhalb von Corona
In der Altstadt wurden Einsatzkräfte des OSD auf eine vierköpfige, abseits stehende Gruppe aufmerksam. Zwei
der Gruppenmitglieder achteten penibel darauf, ihre Position nicht zu verlassen. In unmittelbarer Nähe der
Gruppe entdeckten OSD-Mitarbeiter daraufhin eine große Tüte voller Marihuana sowie einen einzelnen Joint auf
dem Boden zwischen den Betroffenen. Das Marihuana wurde sichergestellt, aufgrund des Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz wurde Strafanzeige erstattet.
Darüber hinaus stießen die OSD-Einsatzkräfte auf acht Jugendliche, von denen vier rauchten. Bei der
anschließend durchgeführten Kontrolle nach Jugendschutzgesetz stellten die Einsatzkräfte zudem drei Verstöße
gegen die Kontaktbeschränkungen fest. Zwei 13-jährige Mädchen waren darüber hinaus zur Fahndung
ausgeschrieben und wurden der Polizei übergeben.
Sonntag, 12. Dezember
Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz: In einem Betrieb in Oberbilk und einem Restaurant in Stadtmitte
stellten Einsatzkräfte des OSD fest, dass keine Listen über den Impfstatus der Beschäftigten geführt wurden.
Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet.
Statistik
Die Gesamtzahl der qualifizierten Einsätze des OSD seit dem 18. März 2020 beziffert sich auf 52.489, von denen
17.723 Bezug zur Umsetzung der Coronaschutzverordnung hatten. Die Gesamtzahl der seit dem 25. November
2021 durchgeführten Kontrollen gemäß § 28b Infektionsschutzgesetz beziffert sich auf 910.
28 erfasste Anrufe mit Hinweisen zum Coronaschutz gingen bei der OSD-Leitstelle ein, 12 davon bezogen sich
auf Kontrollen von Mitarbeitenden. Die Gesamtzahl der zum Thema "Corona" seit dem 18. März 2020 in der
Leitstelle eingegangenen Anrufe beläuft sich auf 19.357, davon 31 zu den Kontrollen gemäß § 28b
Infektionsschutzgesetz.
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13. Dezember 2021
Stadtmuseum
Zwei Themenführungen zur Sonderausstellung "Entrechtet und beraubt. Der Kunsthändler Max
Stern"
Überblicksführung am Sonntag um 15 Uhr/Führung für hörgeschädigte und gehörlose Menschen
um 14 Uhr
Das Stadtmuseum, Berger Allee 2, lädt am kommenden eintrittsfreien Sonntag, 19. Dezember, von 15 bis 16 Uhr
zu einer Themenführung durch die Ausstellung "Entrechtet und beraubt. Der Kunsthändler Max Stern" ein.
Bereits um 14 Uhr startet eine Führung für hörgeschädigte und gehörlose Menschen. Treffpunkt ist jeweils das
Foyer.
Das Museum würdigt das Leben des außergewöhnlichen Galeristen Max Stern, der nach seiner Vertreibung
durch die Nationalsozialisten in Deutschland nahezu in Vergessenheit geriet. 1937 wurde er gezwungen, seinen
Kunsthandel auf der Königsallee zu schließen und zu emigrieren. Von Großbritannien kam er 1940 als
Internierter nach Kanada. Dort gelang ihm der Neuanfang: Max Stern wurde zu einem der bedeutendsten
Galeristen des Landes.
Die Ausstellung stützt sich auf seine handschriftlichen sowie auf Tonband diktierten Erinnerungsskizzen und
vereint bislang unveröffentlichte Dokumente aus Sterns Nachlass mit Quellen aus hiesigen Archiven. Sie
beschäftigt sich zudem mit musealer Provenienzforschung, deren Arbeitsweise, Aufgaben sowie Erkenntnisse
anhand ausgewählter Beispiele vorgestellt werden. Durch die Ausstellung führt die Historikerin Elena
Zehnpfennig. In der Führung für hörgeschädigte und gehörlose Menschen wird sie von einer
Gebärdensprachdolmetscherin unterstützt.
Hinweis: Die aktuellen Corona-Regeln sind auf der Homepage des Stadtmuseums unter
www.duesseldorf.de/stadtmuseum.html zu finden. Für Rückfragen steht Svenja Wilken, Leiterin der Abteilungen
Bildung und Vermittlung/Öffentlichkeitsarbeit/Veranstaltungsmanagement, zur Verfügung per E-Mail an:
svenja.wilken@duesseldorf.de.
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10. Dezember 2021
Bislang 14 Omikron-Fälle in Düsseldorf
Acht der 14 Fälle über eine Sequenzierung bestätigt
In der Landeshauptstadt Düsseldorf gibt es mit Stand Freitag, 10. Dezember, bislang 14 Fälle der Virusvariante
Omikron (B.1.1.529); von diesen wurden acht Fälle über eine Gesamtgenomsequenzierung jeweils im Zentrum für
Medizinische Mikrobiologie und Virologie der Heinrich-Heine-Universität und im Institut für Virologie des
Universitätsklinikums Düsseldorf oder durch die Medizinischen Laboratorien Düsseldorf bestätigt. Für die
verbleibenden sechs Fälle liegt bislang eine positive Typisierungs-PCR vor, eine Sequenzierung wurde
eingeleitet. Nur drei der Fälle sind Reiserückkehrende.
Sobald ein Fall in der Varianten-Typisierung als Verdachtsfall hinsichtlich der Omikron-Virusvariante auffällt,
wird eine engmaschige Kontaktpersonennachverfolgung durchgeführt. Alle Infizierten und die engen
Kontaktpersonen befinden sich in Quarantäne.
Einreisende aus Virusvariantengebieten müssen in Quarantäne
Seit Sonntag, 28. November, gelten folgende Staaten offiziell als Virusvariantengebiete: Südafrika, Botswana,
Eswatini (Swasiland), Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia und Simbabwe. Das heißt: Einreisende aus diesen
Gebieten müssen für 14 Tage in Quarantäne, ungeachtet des persönlichen Impfstatus'.
Auf Weisung des Landesgesundheitsministeriums sollen vorsichtshalber nun auch geimpfte Kontaktpersonen
abgesondert werden. Bei der Kontaktpersonennachverfolgung wird bei Omikron-Verdacht besonders gründlich
recherchiert, und Kontaktpersonen werden engmaschig kontrolliert.
Da zuvor diese Gebiete nicht als Virusvariantengebiete klassifiziert waren, wurden Reisende aus diesen
Gebieten bis zum 28. November nicht entsprechend registriert. Das Gesundheitsamt hat daher entsprechend
reagiert und um Meldung von Eingereisten gebeten.
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10. Dezember 2021
Digitale Veranstaltung im Dialogverfahren zur Zukunft der Kö
Das Dialogverfahren zur Zukunft der Kö geht in die nächste Runde. Am Mittwoch, 15. Dezember, sind erneut alle
Interessierten eingeladen, sich bei einer digitalen Veranstaltung von 18.30 bis 21 Uhr mit der zukünftigen
Entwicklung der Königsallee auseinanderzusetzen.
In den ersten Veranstaltungen wurden von den Teilnehmenden vielfältige Anregungen gegeben, die wichtige
Hinweise für die Zukunftsfähigkeit der Kö gegeben haben. Daraus wurden Leitsätze und
Handlungsempfehlungen formuliert, die zukünftig bei Projektentwicklungen angewendet werden sollen. Mittels
einer zweiwöchigen Online-Beteiligung wurde dann ein erstes öffentliches Meinungsbild zu den Leitsätzen
abgefragt.
Der Fokus der kommenden Veranstaltung liegt auf den Ergebnissen des Online-Fragebogens sowie einem
Expertenblick von außen. Für die Themen Einzelhandel und Nutzungsmischung sowie Mobilität und Gestaltung
des öffentlichen Raumes konnten externe Fachleute gewonnen werden, die den Dialog mit ihrer Sicht von
außen bereichern werden. Eine gemeinsame Diskussion soll aufzeigen, welche Themen durch die Leitsätze
bereits gut umgesetzt worden sind und in welchen Bereichen eventuell eine weitere Qualifizierung erforderlich
ist.
"Die ersten Veranstaltungen haben bereits eine große öffentliche Resonanz gefunden. Ich bin im Team mit
meinen Beigeordnetenkollegen Jochen Kral und Dr. Michael Rauterkus gespannt auf die Ergebnisse der Online-
Befragung und deren Reflektion durch die Experten sowie die Diskussion mit der Bevölkerung", freut sich
Cornelia Zuschke, Beigeordnete für Planen, Bauen, Wohnen und Grundstückswesen, auf die weitere Entwicklung
der Beteiligung.
Die Teilnahme an der Zoom-Veranstaltung ist über die Projekt-Webseite www.duesseldorf.de/zukunftkoe
möglich. Dort wird zu gegebener Zeit der Button "Jetzt teilnehmen" verfügbar und freigeschaltet sein. Durch
einen Klick auf den Button gelangen Interessierte am 15. Dezember ab etwa 18 Uhr via Zoom in die
Veranstaltung.
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10. Dezember 2021
Untere Kapelle des Gerresheimer Friedhofs wird saniert
Interimskapelle ermöglicht auch während der Sanierung Beerdigungen in angemessenem
Rahmen
Die 1908 erbaute und 1963 erweiterte Untere Kapelle des Gerresheimer Waldfriedhofs wird vom Amt für
Gebäudemanagement umfassend saniert und auf den heutigen Stand der Technik gebracht. Wesentlicher
Bestandteil der Arbeiten sind die Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden, der Austausch von Fenstern, des
Eingangsportals sowie der technischen Gebäudeausrüstung und die komplette Neueindeckung des Daches.
Aktuell wird mit den vorbereitenden Erdarbeiten begonnen, um in unmittelbarer Nähe zur Kapelle ein Zelt
einzurichten. Dieses dient während der Bauzeit als Interimskapelle und ermöglicht weiterhin die Durchführung
von Beerdigungen in einem angemessenen Rahmen vor Ort. Im Zuge dieser Arbeiten kann es vorübergehend zu
verkehrlichen Einschränkungen - auch für Fußgänger - im Bereich der unteren Einfahrt des Friedhofs kommen.
Die Beisetzungen werden in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung während der Arbeiten für die
Interimskapelle fortgeführt. Im näheren Umfeld der Kapelle kann es während der Bauarbeiten zu
Lärmbelästigungen kommen. Der Aufbau der Interimskapelle selbst ist für Anfang Januar 2022 geplant, sodass
noch im selben Monat mit der Sanierung der Kapelle begonnen werden kann.
Die für das Amt für Gebäudemanagement zuständige Beigeordnete und Stadtkämmerin Dorothée Schneider
hebt hervor: "Die Sanierung der Kapelle steht beispielhaft für die Kombination von notwendiger Sanierung der
Bausubstanz und einem Beitrag zum Klimaschutz. Durch verschiedene Maßnahmen wie zum Beispiel dem
Austausch der Heizungsanlage und dem Einbau einer modernen effizienten Kühlzelle ergibt sich insgesamt ein
Einsparpotential von rund acht Tonnen CO2 jährlich."
"Die Sanierung der Kapelle ist eine Aufwertung für den Gerresheimer Friedhof und gleichzeitig eine weitere
Investition in ein modernes Bestattungswesen in Düsseldorf. In den entstehenden zeitgemäßen Räumlichkeiten
finden Trauernde einen würdigen Ort für Bestattungen, der technisch auf dem neuesten Stand ist und
Beerdigungsgästen einen barrierefreien Zugang ermöglicht", ergänzt Gründezernentin Helga Stulgies, in deren
Zuständigkeit auch die Friedhofsverwaltung liegt.
Durch die Neugestaltung des Außenbereiches und die Verlagerung der Hauptnutzung in das Erdgeschoss wird
es möglich, den Besuchenden der Kapelle zukünftig einen barrieren Zugang zu ermöglichen. Ein taktiles
Leitsystem für Sehbehinderte vom Friedhofstor bis zur Kapelle wird ebenso berücksichtigt wie die Installation
einer Induktionsschleife für eine Höranlage im Feierraum der Kapelle.
Der Abschluss der Bauarbeiten, deren Kosten derzeit mit circa zwei Millionen Euro veranschlagt werden, ist für
das Ende des 1. Quartals 2023 vorgesehen.
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10. Dezember 2021
Düsseldorf - eine Stadt auf dem "Mehrweg"
Umweltamt und AWISTA informieren im neuen Abfallkalender über abfallfreien To-Go-Verzehr
Der Abfallkalender 2022 hat eine Auflage von 360.000 Exemplaren und wird aktuell an alle Düsseldorfer
Haushalte verteilt. Das praktische 44-seitige Heft enthält viele wichtige Hinweise zur Abfallwirtschaft in der
Stadt und nimmt in seiner neuesten Ausgabe die Bedeutung von Mehrwegbehältnissen für die
Abfallvermeidung in den Blick.
"Das Vermeiden von Abfällen setzt an der Wurzel der Müllproblematik an", erklärt Umweltdezernentin Helga
Stulgies. "Was vermieden wird, wird gar nicht erst produziert, transportiert und muss auch nicht aufwändig
entsorgt werden." Vor allem bei Veranstaltungen und in der Gastronomie lassen sich so außerdem etwa 50 bis
70 Prozent der CO2-Emissionen vermeiden, wenn anstelle von Einweggeschirr Mehrweggeschirr genutzt wird.
Ein Wandel, der ab 2023 auch gesetzlich vorgeschrieben ist. Schon jetzt sind über 100 Gastronomiebetriebe in
Düsseldorf dabei. Wer mitmacht, lässt sich ab sofort unter www.mehrweg-duesseldorf.de herausfinden, einer
neuen Webseite, die die AWISTA GmbH in Abstimmung mit der Landeshauptstadt aufgebaut hat.
Da sich mehr und mehr Gastronomiebetriebe von den Vorteilen des Mehrweggeschirrs überzeugen lassen,
nimmt die Anzahl der auf der Karte der Website verzeichneten Anbieter fortwährend zu. Ob das kleine Café von
nebenan, das jetzt seinen eigenen Mehrwegporzellanbecher ausgibt, oder der Burgerladen, der sein Essen zum
Mitnehmen nun auch in hochwertigen Mehrwegbehältern liefert - der Trend setzt sich fort.
Die neue bundesweite Mehrwegpflicht gilt ab dem 1. Januar 2023. Lokale sind dann beim Außer-Haus-Verkauf
dazu verpflichtet, eine preislich gleiche Mehrwegalternative anzubieten. Nur kleinere Stände sind hiervon
ausgenommen. Ergänzend muss Kundinnen und Kunden in allen gastronomischen Betrieben die Möglichkeit
eingeräumt werden, das Essen in selbst mitgebrachten Behältnissen mitzunehmen.
Das Umweltbundesamt weist auf ein weiteres Problem durch Einweggeschirr hin, denn Wegwerfgeschirr ist
nicht nur umweltschädlich, es ist häufig auch schlecht für die Gesundheit. Einweg-Getränkebecher oder Burger-
Kartons können zum Beispiel mit Beschichtungen versehen sein, die per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen
(PFAS) oder andere schädliche Chemikalien enthalten. Diese können sich insbesondere bei Erwärmung aus dem
Material lösen und in die Nahrung gelangen.
Bei Veranstaltungen sind Mehrweglösungen noch bedeutender als im stationären Gastronomiebetrieb, da
Becher und Schalen oft achtlos in der Umgebung entsorgt werden. Die Landeshauptstadt Düsseldorf bereitet
derzeit ein lokales System zur Bevorratung und Reinigung eines eigenen, schadstofffreien Mehrweggeschirrs
vor. Es soll zum Beispiel lokalen Schaustellerbetrieben unbürokratisch und kostengünstig zur Verfügung gestellt
werden.
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09. Dezember 2021
Sequenzierung bestätigt weiteren Omikron-Fall in Düsseldorf
Insgesamt 13 Omikron-Fälle in Düsseldorf, davon sechs über eine Sequenzierung bestätigt
In der Landeshauptstadt Düsseldorf gibt es mit Stand Donnerstag, 9. Dezember, bislang 13 Fälle der
Virusvariante Omikron (B.1.1.529); von diesen wurden sechs Fälle über eine Gesamtgenomsequenzierung jeweils
im Zentrum für Medizinische Mikrobiologie und Virologie der Heinrich-Heine-Universität und im Institut für
Virologie des Universitätsklinikums Düsseldorf oder durch die Medizinischen Laboratorien Düsseldorf bestätigt.
Für die verbleibenden sieben Fälle liegt bislang eine positive Typisierungs-PCR vor, eine Sequenzierung wurde
eingeleitet. Nur drei der Fälle sind Reiserückkehrende.
Sobald ein Fall in der Varianten-Typisierung als Verdachtsfall hinsichtlich der Omikron-Virusvariante auffällt,
wird eine engmaschige Kontaktpersonennachverfolgung durchgeführt. Alle Infizierten und die engen
Kontaktpersonen befinden sich in Quarantäne.
Einreisende aus Virusvariantengebieten müssen in Quarantäne
Seit Sonntag, 28. November, gelten folgende Staaten offiziell als Virusvariantengebiete: Südafrika, Botswana,
Eswatini (Swasiland), Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia und Simbabwe. Das heißt: Einreisende aus diesen
Gebieten müssen für 14 Tage in Quarantäne, ungeachtet des persönlichen Impfstatus'.
Auf Weisung des Landesgesundheitsministeriums sollen vorsichtshalber nun auch geimpfte Kontaktpersonen
abgesondert werden. Bei der Kontaktpersonennachverfolgung wird bei Omikron-Verdacht besonders gründlich
recherchiert, und Kontaktpersonen werden engmaschig kontrolliert.
Da zuvor diese Gebiete nicht als Virusvariantengebiete klassifiziert waren, wurden Reisende aus diesen
Gebieten bis zum 28. November nicht entsprechend registriert. Das Gesundheitsamt hat daher entsprechend
reagiert und um Meldung von Eingereisten gebeten.
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09. Dezember 2021
Zeitplanung zur Einrichtung von sechs Bewohnerparkgebieten steht fest
Um die Menschen vor Ort in der Landeshauptstadt vor auswärtigen Dauerparkern zu schützen, richtet das Amt
für Verkehrsmanagement bis zum Jahresende weitere Bewohnerparkgebiete ein. Während Besucher dort den
Parkraum maximal zwei Stunden mit Parkschein nutzen dürfen, können die Anwohnenden mit einer gültigen
Ausnahmegenehmigung ohne Parkgebühren auch über einen längeren Zeitraum parken.
"Das Warten hat nun ein Ende, denn es liegen konkrete Zeitpunkte für die Umsetzung vor. Noch in dieser Woche
wird das Bewohnerparkgebiet 'HO Hauptbahnhof Ost' eingerichtet. Fünf weitere werden noch bis zum Ende des
Jahres folgen", erklärt Florian Reeh, Leiter des Amtes für Verkehrsmanagement.
Im direkten Anschluss steht die Umsetzung in den folgenden Gebieten an:
Bewohnerparkgebiet "GP Golzheimer Platz" - zwischen 20. und 23. Dezember
Bewohnerparkgebiet "RP Reeser Platz" - zwischen 20. und 23. Dezember
Bewohnerparkgebiet "MÜ Münsterstraße" - zwischen 27. und 31. Dezember
Ergänzend zu den genannten Gebieten werden zwei Straßenzüge ebenfalls noch dieses Jahr eine
Parkraumbewirtschaftung mit Parkschein erhalten. Auch in diesen Straßen gilt die jeweilige
Bewohnerparkregelung. Dabei handelt es sich um:
Klever Straße - Jülicher Straße - in der kommenden Woche
Parkraumbewirtschaftung Toulouser Allee Parallelfahrbahn - zwischen 20. und 23. Dezember
Die erforderlichen Parkscheinautomaten werden ab sofort sukzessive aufgestellt. Die betroffenen Bewohner,
die noch keinen Ausweis beantragt haben, werden daran erinnert, einen entsprechenden
Bewohnerparkausweis elektronisch unter www.duesseldorf.de oder in einem der Bürgerbüros zu beantragen.
Bei notwendigen Änderungen ist ein persönlicher Termin im Bürgerbüro erforderlich. Die Verwaltungsgebühr
beträgt 25 Euro pro Jahr bei einer Online-Beantragung, im Bürgerbüro sind es 30 Euro pro Jahr. Die
Anwohnenden wurden per Anwohnerschreiben informiert.
Eine Übersicht über alle Bewohnerparkgebiete kann dem Internet unter
www.duesseldorf.de/verkehrsmanagement/ entnommen werden.
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09. Dezember 2021
Japanische Straßenschilder im Düsseldorfer "Little Tokyo-Viertel"
Japanische Straßenschilder im Düsseldorfer "Little Tokyo-Viertel": Am Donnerstag, 9. Dezember, wurden zwei
Zusatzschilder an der Immermannstraße von Bezirksbürgermeisterin Annette Klinke und dem japanischen
Generalkonsul Kiminori Iwama der Öffentlichkeit übergeben.
Die Schilder befinden sich an der Kreuzung Immermannstraße/Karlstraße und auf der Höhe des Ernst-
Schneider-Platzes. Das Hauptzentrum der japanischen Gemeinde rund um die Immermannstraße erhält damit
als Ergänzung zu den dort befindlichen, regulären Straßenschildern auch Straßenschilder mit japanischen
Schriftzeichen.
Den Beschluss zur Ergänzung der Straßenschilder hat die Bezirksvertretung 1 in ihrer Sitzung am 1. Oktober
getroffen. Damit wird die Anregung aus der Bürgerschaft aufgenommen, "auf der Immermannstraße auch
japanische Straßennamenschilder zu installieren, im Sinne eines zu erwartenden positiven Marketing-Effektes
sowie zur Unterstützung der touristischen Atmosphäre des Little Tokyo-Viertels".
Hintergrund
Mehr als 8.400 Japanerinnen und Japaner leben in Düsseldorf – zudem haben sich rund 600 japanische
Unternehmen im Großraum Düsseldorf angesiedelt. Darüber hinaus verfügt Düsseldorf über eine
hervorragende japanische Infrastruktur mit einer japanischen Schule, vier japanischen Kindergärten, dem
japanischen Generalkonsulat, der japanischen Industrie- und Handelskammer sowie zahlreichen
Kulturinstitutionen und Vereinen wie beispielsweise dem japanischen Club oder dem EKO Haus.
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09. Dezember 2021
Einsatz in einer Bäckerei: OSD stellt illegal Beschäftigten ohne Aufenthaltstitel
OSD-Einsatz in Oberbilk: Am Mittwoch, 8. Dezember, konnten Einsatzkräfte des Ordnungs- und Servicedienst
(OSD) der Landeshauptstadt Düsseldorf in einer Bäckerei einen illegal Beschäftigten ohne Aufenthaltstitel
stellen.
Am Morgen suchten die Einsatzkräfte die Bäckerei im Rahmen einer zivilen Routinekontrolle auf. Nachdem sie
zunächst niemanden in den Verkaufsräumen antrafen, stießen sie im angrenzenden Raum auf einen Mann, der
dort Brote verpackte. Dieser versuchte zunächst zu fliehen und behauptete, nicht gearbeitet zu haben.
Der 39-Jährige konnte den Einsatzkräften weder Ausweispapiere noch den nach Infektionsschutzgesetz
vorgeschriebenen 3G-Nachweis vorweisen. Eine spätere Überprüfung der Personalien ergab, dass der Mann sich
bereits seit Mitte 2019 illegal in Deutschland aufhält. Der Fall wurde an die Polizei übergeben.
Darüber hinaus konnten in der Bäckerei vermeintliche Verstöße gegen die Handwerksordnung und das
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz festgestellt werden - weitere Verfahren wurden eingeleitet.
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09. Dezember 2021
Institut für Verbraucherschutz und Veterinärwesen informiert:
Allergenkennzeichnung ist Pflicht!
Seit 2014 gilt die EU-Lebensmittelinformationsverordnung in ganz Europa/In Verkaufsstätten muss
ein deutlicher, gut sichtbarer Hinweis auf Allergenkennzeichnung vorhanden sein
Seit Ende 2014 gilt die EU-Lebensmittelinformationsverordnung in ganz Europa. Ziel der Verordnung ist,
Verbraucherinnen und Verbraucher über Allergene, Energie- und Nährwerte, Lebensmittelimitate und die
Herkunft von Lebensmitteln zu informieren. In Deutschland sind die Vorschriften zur Information über
allergene Zutaten in unverpackten Lebensmitteln in der "Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher
Vorschriften betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel" geregelt. Darauf weist das Institut
für Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Landeshauptstadt Düsseldorf hin.
"Egal ob in der Bäckerei, der Metzgerei, im Restaurant, im Supermarkt, in Kantinen, in Schulen, in Kindergärten
oder in der Eisdiele - Unternehmen müssen Informationen darüber vorhalten, in welchen Produkten Zutaten
enthalten sind, die möglicherweise Allergien auslösen. Kundinnen und Kunden sollen vor dem Kauf und ohne
Extra-Nachfragen alle wichtigen Informationen über die Zutaten und Inhaltsstoffe erhalten. Gerade für
Menschen mit Lebensmittelallergien ist die Kennzeichnung enorm wichtig", erklärt Klaus Meyer, Leiter des
Institutes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen.
Die nachfolgenden 14 häufigsten Auslöser von Allergien und Unverträglichkeiten müssen stets angegeben sein.
Die Verwendung der betreffenden Zutaten muss sich entweder aus dem Zutatenverzeichnis oder der
Bezeichnung des Lebensmittels ergeben:
1. Glutenhaltiges Getreide
2. Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse
3. Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse
4. Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse
5. Erdnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse
6. Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse
7. Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse
8. Schalenfrüchte
9. Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse
10. Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse
11. Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse
12. Schwefeldioxid und Sulphite
13. Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse
14. Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse
Die Angaben dieser Allergene sind gut sichtbar, deutlich und gut lesbar zum Beispiel auf einem Schild am
Lebensmittel, in der Speise- und Getränkekarte oder dem Preisverzeichnis beziehungsweise in einem Aushang
oder in einer Kladde aufzuführen, so dass sich Kunden vor dem Kauf oder der Bestellung über Allergene
informieren können. In der Verkaufsstätte muss ein deutlicher,
gut sichtbarer Hinweis auf Allergenkennzeichnung vorhanden sein.
"Trotz der steigenden Zahl an Unverträglichkeiten und Allergien herrscht mehrere Jahre nach der Einführung
der Verordnung in vielen Betrieben und bei deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aber immer noch ein
hohes Maß an Unwissenheit in Bezug auf Allergene in Lebensmitteln", so Klaus Meyer.
Die Düsseldorfer Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure überwachen im Rahmen ihrer regelmäßigen
Betriebskontrollen die Kennzeichnungspflicht. Dabei wird weiterhin eine erhöhte Zahl an
Kennzeichnungsmängeln festgestellt, die durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes systematisch
verfolgt und abgestellt werden.
Weitere Fragen zum Thema Allergenkennzeichnung beantwortet das Institut für Verbraucherschutz und
Veterinärwesen unter der Telefonnummer 0211-8993227.
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09. Dezember 2021
Graphic Novel über Heinrich Heine: Werkstattbuch zum 224. Geburtstag
Einblick in den künstlerischen Prozess und erste Zwischenergebnisse/ Vorgeschmack auf das
Heine-Jahr 2022
Das Genre der Graphic Novel begeistert weltweit durch die außergewöhnliche Verbindung von Zeichenkunst
und literarischem Text ein stetig wachsendes Lesepublikum. Ein besonderes Phänomen stellt die
Neuinterpretation von Literaturklassikern dar. Erstmalig wird nun die Biografie Heinrich Heines in Form einer
Graphic Novel neu erzählt, unterstützt durch die Heinrich-Heine-Gesellschaft und das Heinrich-Heine-Institut.
Das Werkstattbuch zur Graphic Novel, großzügig gefördert von der Heinrich-Heine-Gesellschaft, zeigt den
künstlerischen Prozess und erste Zwischenergebnisse. Pünktlich zu Heines Geburtstag am 13. Dezember bietet
dieser Einblick einen Vorgeschmack auf das Heine-Festjahr 2022.
Gaby von Borstel (Text) und Peter Eickmeyer (Zeichnungen) widmen sich der Aufgabe, den modernen Klassiker
Heine einer neuen Generation an Leserinnen und Lesern vorzustellen. In ähnlicher Weise und überaus
erfolgreich ist das dem Künstlerduo bereits mit einer Graphic Novel zu Erich Maria Remarques weltbekannten
Roman "Im Westen nichts Neues" gelungen. Diese Adaption war Teil der Sonderausstellung "Die (Comic-)Kunst
des Erzählens. Literatur als Graphic Novel", die 2019 im Heinrich-Heine-Institut zu sehen war.
Zurzeit beschäftigen sich die Autorin und der Illustrator mit der Titelfindung, der Kapitelstruktur, dem
graphischen Aufbau und mit der Einbindung multimedialer Elemente in die Graphic Novel zu Heine. "Heines
entschiedenes Eintreten für die Freiheit hat bis heute nicht an Aktualität eingebüßt. (…) Sein kunstvoller
brillanter Wortwitz - changierend von Ironie bis Pathos - ist erstaunlich modern. Gute und gut begründete
Voraussetzungen, um ein jüngeres Publikum über das Medium der Graphic Novel mit Heinrich Heine vertrauter
zu machen", sagt Gaby von Borstel.
Diese künstlerische Herangehensweise passt zu den aktuell anmutenden Themen, die Heine bereits zu
Lebzeiten bewegt und beschäftigt haben. So schreibt der Dichter, Autor und Journalist bereits im 19.
Jahrhundert eindrücklich, scharfsichtig und mit einzigartigem Humor über Identitätskonflikte und
Glaubensfragen, über interkulturelle Verständigung und politische Flucht sowie über erstarkenden
Nationalismus und ein grenzenloses Europa.
Auch Peter Eickmeyer zeigt sich begeistert über das Projekt: "Heine ist vielschichtig und tiefgründig - und vor
allem bildhaft. Das lässt in mir sofort Bilderwelten entstehen. Das bezieht sich zunächst auf seine Lyrik. Für
mich als Illustrator bieten seine zahlreichen Reiseberichte und Lebensstationen zudem die verschiedensten
Sujets und Orte."
Das Heinrich-Heine-Institut wird ab dem 27. November 2022 eine neue Sonderausstellung zeigen, die Einblicke
in den Entstehungsprozess der Graphic Novel zu Heinrich Heine eröffnen wird.
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08. Dezember 2021
Weitere Omikron-Fälle in Düsseldorf bestätigt
Ergebnisse der Gesamtgenomsequenzierungen liegen vor/Infizierte und Kontaktpersonen befinden
sich in Quarantäne
In der Landeshauptstadt Düsseldorf wurden mit Stand Mittwoch, 8. Dezember, vier weitere Fälle einer Infektion
mit der neuartigen Virusvariante Omikron (B.1.1.529) über eine Gesamtgenomsequenzierung jeweils im Zentrum
für Medizinische Mikrobiologie und Virologie der Heinrich-Heine-Universität und im Institut für Virologie des
Universitätsklinikums Düsseldorf oder durch die Medizinischen Laboratorien Düsseldorf bestätigt. Bislang sind
damit fünf bestätigte Fälle einer Infektion mit der Omikron-Variante in Düsseldorf bekannt.
Alle neuen Fälle waren schon zuvor in der Varianten-Typisierung als Verdachtsfall hinsichtlich der Omikron-
Virusvariante aufgefallen und es wurde dementsprechend eine engmaschige Kontaktpersonennachverfolgung
durchgeführt. Sie und die engen Kontaktpersonen befinden sich in Quarantäne. Die Proben wurden daher
sequenziert.
Eine infizierte Person kehrte am 2. Dezember 2021 aus Südafrika zurück und wurde am 4. Dezember 2021 positiv
auf Sars-Cov-2 getestet. Eine weitere infizierte Person wurde am 4. Dezember 2021 positiv aus Sars-Cov-2
getestet. Der Fall war nicht im Ausland und hat sich mutmaßlich bei einem Arbeitskollegen, der nicht in
Düsseldorf wohnhaft ist, angesteckt. Auch bei einem weiteren mit Omikron infizierten Fall ist keine
Reiseanamnese oder ein Kontakt zu einem Reiserückkehrenden bekannt. Die Kontaktpersonen wurden
nachvollzogen, befinden sich in Quarantäne und werden regelmäßig getestet.
Ein Omikron-Fall an Comenius-Gymnasium
Es wurden mit Stand Mittwoch, 8. Dezember, insgesamt acht Corona-Fälle am Comenius-Gymnasium gemeldet.
Bei einem dieser Fälle wurde über eine Gesamtgenomsequenzierung die Omikron-Variante bestätigt. Weitere
Testungen wurden durchgeführt sowie enge Kontaktpersonen klassifiziert. Auch hier befinden sich alle
Kontaktpersonen in Quarantäne und werden regelmäßig getestet.
Vier weitere hochgradige Verdachtsfälle
Derzeit gibt es vier weitere hochgradige Omikron-Verdachtsfälle, für die eine Sequenzierung eingeleitet wurde.
Die Ergebnisse stehen noch aus.
Einreisende aus Virusvariantengebieten müssen in Quarantäne
Seit Sonntag, 28. November, gelten folgende Staaten offiziell als Virusvariantengebiete: Südafrika, Botswana,
Eswatini (Swasiland), Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia und Simbabwe. Das heißt: Einreisende aus diesen
Gebieten müssen für 14 Tage in Quarantäne, ungeachtet des persönlichen Impfstatus'.
Auf Weisung des Landesgesundheitsministeriums sollen vorsichtshalber nun auch geimpfte Kontaktpersonen
abgesondert werden. Bei der Kontaktpersonennachverfolgung wird bei Omikron-Verdacht besonders gründlich
recherchiert, und Kontaktpersonen werden engmaschig kontrolliert.
Da zuvor diese Gebiete nicht als Virusvariantengebiete klassifiziert waren, wurden Reisende aus diesen
Gebieten bis zum 28. November nicht entsprechend registriert. Das Gesundheitsamt hat daher entsprechend
reagiert und um Meldung von Eingereisten gebeten.
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08. Dezember 2021
Führungsduo der Deutschen Oper am Rhein verlängert Verträge bis 2027
Der Generalintendant der Deutschen Oper am Rhein, Prof. Christoph Meyer, und die Geschäftsführende
Direktorin Alexandra Stampler-Brown verlängern ihre Verträge bis zum 31. Juli 2027. Die
Gesellschafterversammlung der "Deutschen Oper am Rhein Theatergemeinschaft Düsseldorf Duisburg gGmbH"
hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 7. Dezember 2021, eine entsprechende einstimmige Empfehlung des
Aufsichtsrates bestätigt und so den Weg für die Vertragsverlängerung geebnet. Das Führungsduo der Deutschen
Oper am Rhein bleibt nun bis zum Ende der Saison 2026/27 verantwortlich für die Geschicke der nunmehr 65
Jahre alten Theatergemeinschaft der Städte Düsseldorf und Duisburg.
Prof. Christoph Meyer ist seit der Saison 2009/10 Generalintendant der Deutschen Oper am Rhein. Er verlängert
seinen bis 2024 laufenden Vertrag nun um weitere drei Jahre bis Mitte 2027. Alexandra Stampler-Brown
übernahm das Amt der Geschäftsführenden Direktorin zur Spielzeit 2014/15 und verlängert ihren bis 2022
laufenden Vertrag um fünf Jahre - damit läuft dieser ebenfalls bis Mitte 2027.
"Das Duo Christoph Meyer und Alexandra Stampler-Brown hat die künstlerische wie wirtschaftliche Entwicklung
der Deutschen Oper am Rhein erfolgreich vorangetrieben. Ich freue mich sehr, dass die beiden auch weiterhin
für die Deutsche Oper am Rhein wirken werden. Nicht zuletzt, wenn es um die Zukunft des neuen Düsseldorfer
Opernhauses geht, werden wir ihre Erfahrung und ihre Visionen dringend benötigen, um diesen Prozess in gute
Bahnen zu führen", so der Oberbürgermeister der Stadt Düsseldorf und derzeitige Aufsichtsratsvorsitzende der
Deutschen Oper am Rhein, Dr. Stephan Keller.
Der Duisburger Oberbürgermeister Sören Link ergänzt: "Ich freue mich sehr, dass mit den erneuten
Vertragsverlängerungen Generalintendant Professor Christoph Meyer und Alexandra Stampler-Brown als
Geschäftsführende Direktorin ihre erfolgreiche Arbeit bis 2027 fortsetzen werden. Kontinuität und die gerade in
den Pandemiezeiten besonders erforderliche Flexibilität und Innovationsfähigkeit in der Führung unseres
Zweistädteinstituts prägen damit weiterhin die langjährige Intendanz von Professor Meyer sowie die
andauernde geschäftsführende Leitung der Deutschen Oper am Rhein durch Alexandra Stampler-Brown."
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08. Dezember 2021
Unterführung Bamberger Straße eröffnet
Autofahrer können jetzt passieren/Neuer Weg für Schwertransporte frei/Oberbürgermeister Dr.
Stephan Keller: "Ein Gewinn für die Stadt"
Aufatmen bei den Verkehrsteilnehmern im Düsseldorfer Süden: Ab sofort ist die tiefergelegte Bamberger Straße
wieder für den Verkehr freigegeben. Die Bamberger Straße wurde am Eisenbahnüberweg zwischen Süllenstraße
und Bayreuther Straße tiefer gelegt. Während der Bauzeit war die Unterführung für den Kraftfahrzeugverkehr
vollständig gesperrt.
Nun können die Autofahrer sich freuen: Die noch ausstehenden letzten Arbeiten am Pumpwerk sind
abgeschlossen, sodass die Unterführung jetzt genutzt werden kann. Die Sperrung auf der Nürnberger Straße in
Richtung Autobahn wird aufgehoben, da die Fahrspur nicht mehr zum Transport von Bauutensilien benötigt
wird. Die Unterführung erspart den Autofahrern die zeitintensive Umleitung über die Routen Süllenstraße,
Bayreuther Straße, Forststraße oder Hasselsstraße.
Mit der Tieferlegung der Bamberger Straße erhöht sich die Durchfahrtshöhe unterhalb der
Eisenbahnunterführung von 3,60 Meter auf 8,50 Meter. Die Straße wurde auf ihrer gesamten Länge, das heißt
rund 200 Metern, tiefergelegt. Die vormals höhengleiche Querung der Eisenbahntrasse konnte bedingt durch
den Aus- und Umbau der Schieneninfrastruktur für den Rhein-Ruhr Express (RRX) nicht länger genutzt werden.
Aufgrund der infrastrukturellen Situation bestand keine Möglichkeit mehr, dass Schwertransporte wie die Kräne
der Firma Konekranes auf diesem Weg zum Reisholzer Hafen gelangen.
"Die Unterführung an der Bamberger Straße ist nicht nur für den Erhalt der Firma Konecranes wichtig, sie ist
vielmehr ein Gewinn für die ganze Stadt. Denn dadurch steht uns nun eine weitere Schwerlastroute zur
Verfügung, die für den Transport übergroßer Güter oder überregionale Transporte genutzt werden kann. Auch
den Autofahrern bleiben jetzt lange Umleitungswege erspart", erklärt Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller.
Arbeitsplätze bei Konecranes gesichert
Die in Benrath ansässige Firma Konecranes GmbH stellt übergroße Maschinenbauteile her, die wöchentlich
nachts als Schwertransporte in den Reisholzer Hafen befördert werden. Dazu wurde die höhengleiche Kreuzung
der Eisenbahntrasse als behelfsmäßiger Bahnübergang neben der Eisenbahnüberführung Bamberger Straße
genutzt. Für die Überfahrt wurde in Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG für jeden Transport die Fahrleitung
abgeschaltet und über eine Trenn- und Hebeanlage angehoben, um so die erforderliche Durchfahrtshöhe von
rund acht Metern zu erreichen. Dies war nur nachts möglich, wenn auf der S-Bahn- und der ICE-Strecke keine
Züge mehr verkehrten.
Die Überfahrt für Schwertransporte war ab 2021 in dieser Form nicht mehr möglich. Den ersten Meilenstein
hatte das im September 2019 begonnene Bauprojekt bereits im Juli dieses Jahres erreicht. Damals erfolgte die
erste Durchfahrt eines Kran-Schwertransportes der Firma Konecranes. Dank der tiefer gelegten Unterführung an
der Bamberger Straße kann der Standort der auf Kranbau spezialisierten Firma Konecranes, und damit
verbunden rund 800 Arbeitsplätze, dauerhaft in der Landeshauptstadt gesichert werden.
Absenkung der Fahrbahn bis unterhalb des Grundwassers
Die Tieferlegung der Bamberger Straße erstreckt sich von der Süllenstraße bis zur Bayreuther Straße. Dafür und
um eine ausreichende Durchfahrtshöhe für Fahrzeuge mit entsprechenden Transportgütern zu erreichen, war
eine Absenkung der Fahrbahn bis in Bereiche deutlich unterhalb des Grundwassers erforderlich. Dazu wurde
ein Trogbauwerk gebaut, welches sowohl die Wasserdichtheit als auch die Abfangung der hohen Erddrucklasten
aus den Widerlagern der Bestandsbrücke der Eisenbahnüberführung sicherstellt.
"Die Abwicklung dieses Projektes stellte eine nicht unerhebliche Herausforderung für uns dar. Besonders
schwierig gestaltete sich unter anderem die arbeitsintensive Sicherung und vermessungstechnische
Überwachung der Eisenbahnunterführung mit mehrmaligen Unterstopfarbeiten der darüber liegenden Gleise",
erklärt Jochen Kral, Dezernent für Mobilität.
Unvorhergesehene Herausforderungen
Bei den Bauarbeiten galt es diverse unvorhersehbare Herausforderungen zu bewältigen.
Kampfmittelverdachtsmomente führten dazu, dass große Hindernisse bei Spundwand- und Tiefbauarbeiten
beseitigt werden mussten. Auch ungünstigen Witterungsbedingungen sowie einer lange Frostperiode Anfang
dieses Jahres mussten die Bauausführenden trotzen. Zudem war die Stadt von Lieferengpässen betroffen:
Spezielle elektronische Bauteile des neuen Pumpwerks konnten erst verspätet eingebaut werden, bevor die
Arbeiten schließlich abgeschlossen werden konnten.
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08. Dezember 2021
Anzeigepflicht bei Kurzzeitvermietungen und Wohnungsleerstand
Kurzzeitvermietungen für touristische Zwecke und einen Leerstand von mehr als sechs Monaten müssen
Vermieterinnen und Vermieter sowie Nutzerinnen und Nutzer von Wohnraum seit dem 1. Juli 2021 beim Amt für
Wohnungswesen anzeigen. Dabei ist zu beachten, dass in Düsseldorf Wohnungen maximal 90 Tage (für
Studierende 180 Tage) pro Jahr zu touristischen Zwecken kurzzeitvermietet werden dürfen und ein Leerstand
nicht länger als sechs Monate andauern darf.
Unabhängig von der Dauer müssen Kurzzeitvermietungen und Leerstände dem Amt für Wohnungswesen
angezeigt werden. Dies kann schriftlich auf dem Postweg an das Amt für Wohnungswesen, Wohnungsaufsicht,
Brinckmannstr. 5, 40225 Düsseldorf, oder per E-Mail an wohnungsaufsicht@duesseldorf.de erfolgen.
Die Anzeige muss neben den Kontaktdaten der/des Anzeigenden insbesondere die Adresse des betroffenen
Wohnraumes, Angaben zu dessen Lage im Gebäude, Größe, wesentliche Ausstattung und Nettokaltmiete
enthalten. Darüber hinaus müssen Beginn und Dauer der Kurzzeitvermietung beziehungsweise des Leerstandes
angegeben werden. Die Anzeige wird beim Amt für Wohnungswesen im Fachbereich Wohnungsaufsicht erfasst.
Bei einem Verstoß gegen die Anzeigepflicht können Bußgelder verhängt werden.
Voraussichtlich ab 1. Juli 2022 müssen Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Nutzerinnen und Nutzer von
Wohnraum darüber hinaus bei Kurzzeitvermietungen mit Hilfe eines Online-Verfahrens des Landes NRW eine
Wohnraumidentifikationsnummer für die betreffende Wohnung generieren. Diese
Wohnraumidentifikationsnummer muss dann sowohl bei der Anzeige der Kurzzeitvermietung beim Amt für
Wohnungswesen wie auch bei der Bewerbung der Wohnung, zum Beispiel in Online-Portalen, angegeben
werden.
Weitere Information sind auf den Internetseiten des Wohnungsamtes unter www.duesseldorf.de/wohnen zu
finden. Für Rückfragen steht der Fachbereich Wohnungsaufsicht des Wohnungsamtes telefonisch unter 0211-
8996677 (Herr Rietz) und 0211-8994877 (Frau Gerber) oder per E-Mail an wohnungsaufsicht@düsseldorf.de zur
Verfügung.
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07. Dezember 2021
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller begrüßt Waffenverbotszone für die
Düsseldorfer Altstadt
In Köln und Düsseldorf wird es bis Jahresende Waffenverbotszonen geben. Eine entsprechende Befugnis hat die
Landesregierung heute dem nordrhein-westfälischen Innenministerium erteilt. Die Einrichtung der
Waffenverbotszonen übernimmt das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) in Abstimmung mit den
zuständigen Kreispolizeibehörden. Für Düsseldorf ist geplant, die die Altstadt zur Waffenverbotszone zu
erklären. Das teilte das Land NRW heute mit.
Innenminister Herbert Reul: "Mit den Waffenverbotszonen machen wir die Straßen ein Stück weit sicherer. Vor
allem an Orten und Plätzen, an denen es immer wieder zu Straftaten kommt und an denen sich viele Menschen
aufhalten, sollen sich die Bürgerinnen und Bürger wieder wohler fühlen können."
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: "Die Waffenverbotszone ist ein wichtiger Schritt zu mehr Sicherheit in
der Altstadt! Wir begrüßen sehr, dass sich das Land unserer Einschätzung angeschlossen hat und die
Waffenverbotszone nun schnell umgesetzt wird. Die Durchsetzung der entsprechenden Regelungen obliegt
dann der Polizei."
Die Waffenverbotszone wird temporär an Wochenenden sowie vor und an Feiertagen einschließlich Karneval
eingerichtet. In der Abend- und Nachtzeit ist dann das Mitführen von Waffen und Messern mit einer
feststehenden oder feststellbaren Klingenlänge von mehr als vier Zentimetern verboten. Die Zone in der
Düsseldorfer Altstadt wird mit Schildern gekennzeichnet. Von dem Verbot ausgenommen sind unter anderem
Anwohner, Mitarbeiter von Gastronomiebetrieben oder auch Handwerker.
"Für die Polizei wird es in Zukunft um ein Vielfaches einfacher sein, präventiv einzuschreiten, zu kontrollieren
und Verstöße zu sanktionieren", sagte Reul. Wer eine entsprechende Ordnungswidrigkeit begeht, muss mit einer
Geldbuße von bis zu zehntausend Euro rechnen. Außerdem berechtigt das Verbot die Polizei, illegal mitgeführte
Waffen und Messer einzuziehen.
Geplant ist, dass die Verordnung für die drei Verbotszonen am 21. Dezember 2021 in Kraft tritt. Fortwährend soll
das LZPD dann gemeinsam mit den Kreispolizeibehörden prüfen, ob vorhandene Waffenverbotszonen ihren
Status behalten und ob weitere Zonen in anderen Behörden erforderlich sind.
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07. Dezember 2021
Grün ist bei uns nicht nur der Rasen auf dem Platz
Mit Elektro-Bussen nimmt Countdown zur EURO 2024 Fahrt auf
In 921 Tagen startet die UEFA EURO 2024, und der Countdown in Düsseldorf nimmt jetzt schon Fahrt auf –
natürlich emissionsfrei. Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller hat heute gemeinsam mit Stadtdirektor Burkhard
Hintzsche, dem Vorstandsvorsitzenden der Rheinbahn AG, Klaus Klar, und Andreas Schär, neben Markus Stenger
einer der beiden Geschäftsführer der EURO 2024 GmbH, sowie dem Geschäftsführer von D.Live, Michael Brill,
zwei umweltfreundliche Elektrobusse ganz im Zeichen der Fußball-Europameisterschaft präsentiert. Im Design
der EURO 2024 beklebt, steigern die Fahrzeuge die Vorfreude auf das Turnier der besten 24
Fußballnationalmannschaften Europas – und fahren dabei emissionsfrei durch die Stadt.
"Die Landeshauptstadt Düsseldorf ist stolz, Mitausrichter der nächsten EURO zu sein. Wir bieten als Stadt mit
unserer einzigartigen Infrastruktur, dem schönsten Fan-Walk Europas entlang des Rheins hin zu unserer
multifunktionalen ARENA dafür beste Voraussetzungen", sagt Oberbürgermeister Stephan Keller. "Ab sofort
machen zwei Elektrobusse auf unseren Straßen Werbung für die EURO und unterstreichen dabei, wie wichtig
uns das Ziel der Klimaneutralität bis 2035 ist. Ich bin überzeugt, dass ein Großereignis wie die EURO, die Chance
für einen Extra-Schub für die Mobilitätswende und unserem Weg zur Klimahauptstadt gibt."
Stadtdirektor und Sportdezernent Burkhard Hintzsche ergänzt: "Ich freue mich sehr über die Gestaltung der
Busse. Sie setzt unser tolles EURO-Logo mit den städtischen Motiven gut in Szene und repräsentiert Düsseldorf
in charmanter Weise. Zugleich wird im wahrsten Sinne des Wortes sichtbar, dass wir uns alle sehr auf die EURO
2024 freuen. Die Landeshauptstadt steht neben Nachhaltigkeit für Vielfalt, Toleranz und Offenheit. Mit den
Bussen heißen wir alle zukünftigen Gäste und ganz speziell die Delegation der EURO 2024 GmbH in unserer
schönen Stadt willkommen. Die Vorbereitungen für die EURO sind auf einem guten Weg – die intensiven
Gespräche unter Beachtung der 2G+ Regelung sind ein weiterer Meilenstein."
Klaus Klar, Vorstandsvorsitzender und Arbeitsdirektor der Rheinbahn: "Die EURO 2024 stärkt das positive
Lebensgefühl in der Region Düsseldorf und führt Menschen aus ganz Europa zusammen. Als Rheinbahn freuen
wir uns schon heute auf die einzigartige Stimmung und den erstklassigen sportlichen Wettstreit. Und wir freuen
uns auf die vielen nationalen und internationalen Fußballfans, die wir als Rheinbahn in dieser Zeit sicher und
zuverlässig an ihre Ziele bringen werden. Unsere modernen E-Busse werden ab heute bis zum Turnier mit dem
unverwechselbaren Design im Straßenbild präsent sein und zur Vorfreude auf die EURO beitragen. Für mich
sind sie echte Hingucker geworden."
Die Präsentation fand im Rahmen der EURO Woche statt. Vom 7. Dezember 2021 bis zum 10. Dezember 2021
stehen für die Delegation der EURO 2024-Delegation und des Düsseldorfer Projektteams unter der Leitung von
Thomas Neuhäuser unter anderem Workshops zu den Themen Mobilität, Sicherheit, Volunteers und Marketing
auf dem Programm. Daneben verschafft sich die Delegation der EURO 2024 GmbH einen Überblick über die
ausgezeichneten Bedingungen in der Stadt und in der Arena.
Markus Stenger, Geschäftsführer EURO 2024 GmbH: "Mit den EURO-Wochen erfassen wir den Status quo der
Veranstaltungsorganisation in unseren zehn Host Cities und Stadien. Daraus entwickeln wir dann unseren
gemeinsamen Fahrplan in Richtung UEFA EURO 2024. Zudem nutzen wir die Möglichkeit, mit unseren Partnern in
den Städten auch in herausfordernden Zeiten in den Dialog zu kommen. Düsseldorf mit seiner
Gastfreundlichkeit und seiner Weltoffenheit hat mit der EURO eine hervorragende Plattform, um Fans aus aller
Welt willkommen zu heißen. Wir freuen uns auf den Austausch und auf die Fahrten im umweltfreundlichen
EURO-Bus."
"Klimaneutrale Mobilität, EURO 2024 und die Arena – das passt hervorragend zusammen. Gemeinsam gehen wir
auf einen Weg zur Verringerung des ökologischen Fußabdrucks", sagt Michael Brill, Geschäftsführer D.LIVE. "Wir
freuen uns schon jetzt sehr auf die Fußball-Europameisterschaft 2024. Vor uns liegen ereignisreiche Jahre –
unter anderem mit dem Bau des multifunktionalen neuen Anbaus an der Arena."
Die UEFA EURO 2024
Die UEFA EURO 2024 findet vom 14. Juni bis zum 14. Juli 2024 in zehn deutschen Städten statt. Neben Düsseldorf
sind das Berlin, München, Stuttgart, Hamburg, Köln, Leipzig, Dortmund, Gelsenkirchen und Frankfurt am Main.
Von den zehn Gastgeberstadien waren neun bereits bei der WM 2006 im Einsatz - die Düsseldorfer Arena ist neu
dabei. Es wird mit bis zu 2,5 Millionen Fans in den Stadien und mehreren Milliarden TV-Zuschauern gerechnet.
Im Frühjahr 2022 werden die konkreten Spieltermine für Düsseldorf bekanntgegeben, die Spielpaarungen
stehen erst nach der Gruppenauslosung im Dezember 2023 fest.
Deutschland ist als Gastgeber automatisch qualifiziert, die übrigen 23 Endrundenteilnehmer werden in den
European Qualifiers ermittelt, die vom März bis November 2023 laufen, sowie in den Play-offs im März 2024.
Das Format der Endrunde 2024 entspricht dem der UEFA EURO 2020. Die zwei Gruppenbesten der sechs
Endrundengruppen qualifizieren sich für das Achtelfinale, hinzu kommen noch die vier besten Gruppendritten.
Rückblick: So kam die UEFA EURO 2024 nach Düsseldorf
UEFA-Präsident Aleksander Ceferin hatte am 27. September 2018 die Entscheidung des UEFA Exekutiv Komitees
bekanntgegeben, dass die Fußball-Europameisterschaft 2024 in Deutschland stattfinden wird und in Düsseldorf
bis zu fünf Spiele ausgetragen werden. Die Sportstadt hatte sich im nationalen Bewerbungsverfahren mit der
drittbesten Bewerbung bereits als Host City qualifiziert. Mit großer Rückendeckung aus der Bevölkerung: Eine
repräsentative Umfrage hatte ergeben, dass 88 Prozent der Menschen in der Region Düsseldorf die Austragung
der UEFA EURO 2024 in der Landeshauptstadt begrüßen.
Ein Jahr zuvor, am 15. September 2017, hatte der Deutsche Fußball-Bund (DFB) bekannt gegeben, dass
Düsseldorf mit der Arena einer der zehn Spielorte ist, mit denen Deutschland in das UEFA-
Bewerbungsverfahren um die Ausrichtung der Europameisterschaft 2024 geht.
Am 18. Mai 2017 hatte der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschlossen, dass sich die Landeshauptstadt
beim DFB als Austragungsort für die Fußball-Europameisterschaft der Männer im Jahr 2024 bewirbt und für den
Fall einer erfolgreichen Bewerbung die erforderlichen Mittel für die notwendigen Umbaumaßnahmen in der
Arena zur Verfügung gestellt und über den Haushalt bis 2024 abgebildet werden. Hierbei handelt es sich um
Kosten für permanente oder temporäre Erweiterungen im Presse- und im VIP-Bereich der Arena in Stockum.
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07. Dezember 2021
Nahmobilität - Düsseldorf verlängert Mitgliedschaft bei der AGFS
Für ein nahmobilitätsfreundliches Klima setzt die Landeshauptstadt weiter auf den Ausbau des
Fuß- und Radverkehrs
Die neue Mitgliedsurkunde der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und
Kreise Nordrhein-Westfalen e.V. (AGFS) haben am Montag, 6. Dezember, Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller,
und mit Mobilitätsdezernent Jochen Kral, offiziell in Empfang genommen. Alle sieben Jahre müssen sich die
Mitglieder des kommunalen Netzwerks erneut bewerben. Dies ist Düsseldorf nun erfolgreich gelungen.
"Als Mitglied der AGFS arbeiten wir weiter an einem fußgänger- und fahrradfreundlichen Düsseldorf", berichtet
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller. "Düsseldorf hat das Ziel, bis 2035 klimaneutral zu werden. Teil unserer
aktiven Mobilitätswende in Düsseldorf ist der Ausbau der Nahmobilität, also die Förderung des Rad- und
Fußverkehrs."
"Mit dem Mobilitätsplan D arbeiten wir an einer nachhaltigen und zukunftssicheren Mobilität für Düsseldorf",
erläutert Mobilitätsdezernent Jochen Kral: "Neben der Radverkehrsförderung, die wir aktiv vorantreiben, spielt
in der 'Stadt der kurzen Wege' der Fußverkehr eine wichtige Rolle. Mit dem Mobilitätsplan D entwickeln wir
Maßnahmen für den Ausbau einer attraktiven Nahmobilität."
Hintergrund
Die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-
Westfalen e.V. (AGFS) ist ein in Krefeld ansässiger Zusammenschluss von Kommunen und Kreisen, die sich für
verbesserte Bedingungen für den nichtmotorisierten Individualverkehr einsetzen.
Düsseldorf ist bereits seit 2007 Mitglied der AGFS. Alle sieben Jahre müssen sich die Mitglieder des kommunalen
Netzwerks erneut unter Beweis stellen, dass sie aktiv und kontinuierlich daran arbeiten, zukunftsfähige,
belebte und wohnliche Städte zu gestalten. Dies ist für Düsseldorf gelungen.
Rückblick auf das Jahr 2021
Düsseldorf hat auch in diesem Jahr wieder intensiv am Ausbau des Rad- und Fußverkehrs gearbeitet. Die
Ergebnisse können sich sehen lassen.
Die Stadt der kurzen Wege
Mit einer hohen Lebens- und Aufenthaltsqualität sowie vielen attraktiven Stadtstraßen bietet Düsseldorf
grundsätzlich gute Voraussetzungen, Wege zu Fuß zurückzulegen. 27 Prozent aller Wege legen die Düsseldorfer
schon jetzt zu Fuß zurück. Diesen Anteil möchte die Stadt erhöhen, um die Umwelt zu schonen und den Verkehr
zu entlasten.
Mit ersten Fußverkehrs-Checks wurde im vergangenen Jahr der Grundstein für die Verbesserung des
Fußverkehrs gelegt. Bei der strategischen Verkehrsplanung, dem Mobilitätsplan D, hat der Fußverkehr darüber
hinaus ein eigenes Handlungsfeld bekommen, in dem Projekte entwickelt werden, mit denen der Fußverkehr in
den nächsten Jahren weiter gestärkt werden soll.
Düsseldorf auf dem Weg zur Fahrradstadt
Immer mehr Menschen steigen aufs Fahrrad. Der Anteil am innerstädtischen Radverkehr ist zwischen 2013 und
2018 um 5 Prozentpunkte auf 19 Prozent gestiegen.
Indes setzt sich der Trend zum Fahrrad in Düsseldorf fort: 2021 wurden bis Mitte November an den 13
Zählstellen in der Landeshauptstadt trotz eines regnerischen Sommers und Homeoffice-Pflicht, die zum
Coronaschutz bis Ende Juni galt, rund 5,75 Millionen Radfahrende registriert. Dies ist gegenüber dem Rekordjahr
2020 mit rund 6,54 Millionen registrierten Radfahrenden zwar ein leichter Rückgang, gegenüber 2019 mit rund
5,29 Millionen registrierten Radfahrenden ist hier aber ein Zuwachs von fast neun Prozentpunkten zu
verzeichnen. Für alle Interessierten stehen die Ergebnisse der Dauerzählstellen online zur Verfügung unter:
www.duesseldorf.de/radschlag/fahrradzaehlstellen.
Um diesem positiven Trend gerecht zu werden, arbeitet Düsseldorf mit Hochdruck daran, das Radfahren in der
Stadt sicherer und komfortabler zu machen.
Ausbau Radhauptnetz
Beim Ausbau des Radhauptnetzes ist man in diesem Jahr ein gutes Stück weitergekommen. Gleich an mehreren
Stellen konnten wichtige Lückenschlüsse realisiert werden. Die Fertigstellung des Worringer Platzes war
beispielsweise der Abschluss für ein Schlüsselprojekt beim Ausbau des Radhauptnetzes.
Der Ende Oktober eröffnete neue Radweg am Joseph-Beuys-Ufer beseitigt eine Engstelle am beliebten
Rheinradweg und trägt dazu bei, dass sich der Komfort und die Sicherheit für den Radverkehr in Düsseldorf
verbessern.
Und auch an anderen Stellen ist Düsseldorf fahrradfreundlicher geworden:
Witzelstraße - 450 Meter Zweirichtungsradweg in rotem Asphalt.
Grafenberger Allee und Kruppstraße - Mehr Sicherheit und Komfort durch Aufpflasterungen an einmündenden
Nebenstraßen.
Der zukünftige RegionalExpress-Halt am Bilker Bahnhof wird aktuell für den Radverkehr ausgebaut. Der Bau des
Fahrradparkturms, eine vollautomatische Fahrradabstellanlage mit 120 Stellplätzen wurde begonnen. Damit
baut die Stadt das Bike & Ride-Angebot für Berufspendler weiter aus und stärkt den Umweltverbund. Mit dem
Anfang November gestarteten Umbau des Ludwig-Hammers-Platzes wird der Bahnhof Bilk für den Rad- und
Fußverkehr besser erreichbar sein.
Weitere laufende Projekte zum Ausbau des Radhauptnetzes
Himmelgeisterstraße - Lückenschluss in Richtung Uni (Fertigstellung Anfang 2022)
Kölnerstraße/Pempelforterstraße - Lückenschluss und mehr Sicherheit und Komfort an der Kreuzung;
witterungsbedingt stehen abschließende Markierungsarbeiten noch aus.
Radleitachsen - Schneller und zusammenhängender Ausbau
Mit der Planung sogenannter Radleitrouten beschleunigt die Stadt den Ausbau des Radhauptnetzes und setzt
einen Fokus auf strategische Verbindungsachsen, die zur Orientierung im Radhauptnetz dienen. Sie sollen so
ausgebaut werden, dass der Radverkehr sie intuitiv als durchgehende, bevorzugte Verbindungen versteht. Im
Ordnungs- und Verkehrsausschuss wurden Anfang 2021 im Rahmen des Berichtes zur Fahrradförderung von der
Stadtverwaltung vier durchgehende Radleitrouten vorgestellt, die schnell und zusammenhängend umgesetzt
werden können.
Neben den vier Vorschlägen der Stadtverwaltung gibt es weitere Ideen für Radachsen durch Düsseldorf, die von
Vertretern politischer Parteien und Verbänden wie dem ADFC und VCD im Rahmen der kleinen Kommission
Radverkehr eingebracht wurden und nun diskutiert werden.
Die erste Radleitachse ist die Nord-Süd-Radleitroute (West). Sie führt vom Norden einmal durch ganz
Düsseldorf bis zum Südring. In der nächsten Ratssitzung soll der Bedarfsbeschluss für den rund 15 Millionen
Euro teuren Ausbau der ersten Radleitachse beschlossen werden. Die Immobilien Projekt Management
Düsseldorf GmbH (IPM) wurde bereits mit der Planung beauftragt.
Fahrradparken - Ausbau einer attraktiven und komfortablen Radinfrastruktur
Neben dem Ausbau des Radhauptnetzes ist die Einrichtung ausreichender Fahrradabstellmöglichkeiten
elementarer Bestandteil der Fahrradförderung in Düsseldorf. Um dem steigenden Bedarf gerecht zu werden und
den begrenzten öffentlichen Raum effizient zu nutzen, erarbeitet das Amt für Verkehrsmanagement aktuell
gemeinsam mit einem Fachplanungsbüro ein Strategie zum "Fahrrad-Parken". Parallel zur konzeptionellen
Arbeit wird die Initiative "Fahrradstellplätze für Düsseldorf" fortgesetzt, mit der jährlich zwischen 700 und 1.000
Fahrradbügel im Straßenraum aufgestellt werden.
Fahrradabstellanlagen der Rheinbahn
In Kooperation mit der Stadt arbeitet die Rheinbahn an der Umsetzung eines umfangreichen Konzeptes, das
das Bike & Ride-Angebot an Haltestellen in und um Düsseldorf weiter ausbauen soll. Bis 2022 entstehen an
sieben ausgewählten Standorten rund 224 Stellplätze in abschließbaren Sammelanlagen, 50 Stellplätze an
überdachten Bügeln und 400 Stellplätze ohne Überdachung.
Mobilitäts-Stationen
Auch die von der Connected Mobility Düsseldorf GmbH geplanten Mobilitäts-Stationen werden einen wertvollen
Beitrag für die Nahmobilität leisten. Rad/Bike-Sharing wird dort eine sehr wichtige Rolle spielen, und verknüpft
dort die Nahmobilität mit weiteren Mobilitätsangeboten wie dem ÖPNV. Zusätzlich werden auch dort attraktive
Fahrradabstellmöglichkeiten entstehen.
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07. Dezember 2021
OSD-Kontrolle: Coronaschutzverstoß und illegaler Aufenthalt in Deutschland
Gleich mehrere Verstöße deckten OSD-Mitarbeiter am Montagmittag, 6. Dezember, bei einer Überprüfung der
Coronaschutzbestimmungen in einem Café in Düsseldorf-Stadtmitte auf. Ein Mann (23), der in der Küche des
Cafés arbeitete, verfügte weder über den erforderlichen Impfschutz noch konnte er einen negativen Corona-
Schnelltest vorweisen. Darüber hinaus bestätigte sich im Laufe der Kontrolle der Verdacht, dass der Mann sich
nicht legal in Deutschland aufhält. Außerdem führte er eine größere Menge Bargeld bei sich, das ihm nach
eigenen Angaben nicht gehörte. Er wurde der Polizei übergeben.
Gegen den Betreiber des Cafés hat das Ordnungsamt ein Verfahren wegen der Beschäftigung eines Mitarbeiters
unter Verstoß gegen die 3G-Bestimmungen nach dem Infektionsschutzgesetz eingeleitet. Ihm droht nun eine
Geldbuße von bis zu 1.000 Euro.
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07. Dezember 2021
Düsseldorfer Schauspielhaus: Andreas Kornacki wird neuer kaufmännischer
Geschäftsführer
Der Aufsichtsrat des Düsseldorfer Schauspielhauses hat in seiner Sitzung am Montag, 29. November,
beschlossen, Andreas Kornacki als neuen kaufmännischen Geschäftsführer des Düsseldorfer Schauspielhauses
zu bestellen. Der 47-Jährige wird seine Stelle zum 1. April 2022 antreten. Andreas Kornacki tritt damit die
Nachfolge von Claudia Schmitz an, die als Geschäftsführende Direktorin zum Deutschen Bühnenverein
wechselt.
Andreas Kornacki - Kurzvita
Andreas Kornacki, 1974 in Bochum geboren, ist derzeit als Geschäftsführer der "Kultur Herford gGmbH" und als
kaufmännischer Direktor der "Marta Herford gGmbH" tätig. Das Schauspielhaus ist ihm wohlbekannt. So war er
bereits von 1997 bis 2002 am Haus zunächst Regieassistent, später Assistent des Betriebsdirektors. Nach einer
Stelle als Chefdisponent am Deutschen Schauspielhaus, Hamburg, (2002-2008), kehrte er von 2008 bis 2010
noch einmal als Künstlerischer Betriebsdirektor an das Düsseldorfer Schauspielhaus zurück, bevor er 2010 die
Geschäftsführung des Neumarkt-Theaters in Zürich übernahm. Von 2012 bis 2018 war er als Kaufmännischer
Direktor der "Kampnagel Internationale Kulturfabrik GmbH", Hamburg, tätig, bevor er seine Arbeit in Herford
aufnahm.
Andreas Kornacki zu seiner Berufung: "Ich fühle mich geehrt, an dem Haus Kaufmännischer Direktor zu werden,
an dem ich 25 Jahre zuvor als Regiehospitant die ersten Schritte in die Theaterwelt gemacht habe. Ich lasse
meine Aufgabe und mein Team in Herford nur schweren Herzens zurück. Aber ich freue mich sehr darauf, die
Zukunft des Schauspielhauses zusammen mit Wilfried Schulz gestalten zu dürfen."
Der Bürgermeister der Hansestadt Herford, Tim Kähler bedauert das Ausscheiden: "Ich schätze Andreas
Kornacki und seine Arbeit sehr, aber so groß mein Bedauern über den Verlust für unsere Stadt und die Kultur in
Herford ist, so groß ist die Freude für das Düsseldorfer Schauspielhaus über diese hervorragende Wahl."
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07. Dezember 2021
Abschlusspräsentation und Öffentlichkeitsbeteiligung zum Wettbewerb
Sohnstraße 45
Letzte Phase des Wettbewerbs für das Gelände der ehemaligen
Oberpostdirektion/Entwurfspräsentation am 8. Dezember, danach Bürgerbeteiligung
Für das vier Hektar große Plangebiet der ehemaligen Oberpostdirektion an der Sohnstraße 45 werden im
Rahmen eines Wettbewerbs städtebauliche Konzepte für eine neue Nutzung mit dem Schwerpunkt Wohnen
entwickelt. Zum Einstieg in die letzte Phase gibt es eine Online-Präsentation mit anschließender
Beteiligungsmöglichkeit.
Die interessierte Nachbarschaft und Öffentlichkeit ist seit Anfang des Wettbewerbsverfahrens im Dezember
2020 eingeladen, ihre Anregungen in den Planungsprozess einzubringen. Aus den in der ersten Phase
teilnehmenden 15 Teams aus Stadtplanern, Architekten und Landschaftsarchitekten hat das Preisgericht für
eine zweite Phase fünf Entwürfe zur Weiterentwicklung ausgewählt, die bereits von den Bürgerinnen und
Bürgern kommentiert werden konnten. Nun geht das Wettbewerbsverfahren in die letzte Runde. Hier besteht
erneut die Möglichkeit, Ideen und Anregungen zu den überarbeiteten Entwürfen mitzuteilen.
Zur Online-Präsentation der ausgearbeiteten Entwürfe sind am Mittwoch, 8. Dezember, ab 17.30 Uhr alle
Interessierten herzlich eingeladen. Der Link zur Teilnahme wird auf der Projekt-Webseite dialog.sohnstrasse-
45.de veröffentlicht.
Bei der Online-Veranstaltung stellen die ausgewählten Teams ihre ausgearbeiteten Entwürfe persönlich vor.
Anregungen und Rückfragen seitens der Zuschauer werden entgegengenommen. Die Veranstaltung ist im
Anschluss auch für diejenigen, die nicht live dabei sein können, über die Website jederzeit abrufbar.
Online-Beteiligung und Ausstellung
Auch im Rahmen einer Vor-Ort-Ausstellung und einer Online-Beteiligung ist die Bürgerschaft vom 9. bis 23.
Dezember aufgefordert, ihre Anregungen und Ideen zu den Entwürfen mitzuteilen. Hier besteht die Möglichkeit,
online oder über eine ausliegende Antwortkarte vor Ort Anregungen einzureichen. Die Beteiligungsangebote
sind auf der Projekt-Homepage dialog.sohnstrasse-45.de sowie am Bauzaun der Sohnstraße 45 zu finden.
"Die fünf im Wettbewerb verbliebenen Teams haben sich auf unterschiedliche Weise kreativ mit dem heute
unzugänglichen Grundstück und seiner dominanten Bebauung befasst. Besonders spannend ist die Frage, ob
Teile des Bestandsgebäudes der ehemaligen Oberpostdirektion erhalten bleiben sollen oder ob ein komplett
neu gestaltetes Quartier entstehen soll", freut sich Cornelia Zuschke, Beigeordnete für Planen, Bauen, Wohnen
und Grundstückswesen, auf die Eingaben aus der Bürgerschaft.
Wie geht es weiter?
Die gesammelten Anregungen und Ideen werden ausgewertet und dem Preisgericht in der abschließenden
Sitzung im Januar 2022 vorgestellt, so dass sie bei der finalen Entscheidung für einen Siegerentwurf
berücksichtigt werden können.
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06. Dezember 2021
MP Wüst und OB Dr. Keller besuchen Düsseldorfer Impfzentrum 2.0
Anlässlich des Starts einer landesweiten Werbekampagne für die Auffrischungsimpfung haben NRW-
Ministerpräsident Hendrik Wüst und Düsseldorfs Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller das Impfzentrum 2.0 der
Landeshauptstadt am Bertha-von-Suttner-Platz besucht.
Ministerpräsident Wüst: "Wir wollen alle Menschen in Nordrhein-Westfalen erreichen und sie davon
überzeugen: Die Impfung ist der Weg heraus aus den Beschränkungen des Alltags und ein Zeichen der
Solidarität. Denn: Wer sich boostert und impfen lässt, schützt damit sich, seine Liebsten und stärkt so den
Zusammenhalt in der Gesellschaft, den wir gerade in diesen Zeiten besonders brauchen.“
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: "Tatsächlich - und das sage ich nicht ohne Stolz - haben wir in
Düsseldorf frühzeitig erkannt, dass neben der guten hausärztlichen Impfversorgung ein zusätzliches und vor
allem niederschwelliges Impfangebot für alle Düsseldorferinnen und Düsseldorfer notwendig ist und bereits
Mitte Juli mit Genehmigung des Landes dezentrale Impfstellen sowie unser Impfmobil gestartet und auch nach
der landesweiten Schließung der Impfzentren Ende September fortgeführt. Bisher haben wir in diesen
Impfstellen bereits knapp 100.000 Impfungen vorgenommen. Ein starkes Standbein dafür ist dieses
Impfzentrum 2.0 mit 12 Impfstraßen auf 1.600 Quadratmeter."
Kampagne "Zusammenhalt boostern. Jetzt Impfung auffrischen"
Im Rahmen des Besuchs stellte Ministerpräsident Wüst die neue Kampagne der Landesregierung zur Booster-
Impfung vor.
Mit der Booster-Kampagne "Zusammenhalt boostern. Jetzt Impfung auffrischen" macht die Landesregierung auf
das umfangreiche Impfangebot der Kommunen aufmerksam und verdeutlicht neben der Notwendigkeit von
Erstimpfungen die besondere Bedeutung von der Auffrischung des Impfschutzes. Die crossmediale
Werbemaßnahme wird in allen nordrhein-westfälischen Tageszeitungen veröffentlicht sowie im öffentlichen
Straßenraum, in und um Bahnhöfe und auf digitalen Plakatflächen im Lebensmitteleinzelhandel zu sehen sein.
Im Zentrum steht dabei die Botschaft, nicht nur den Impfschutz, sondern auch den Zusammenhalt zu
verstärken, mit dem Claim: "Zusammenhalt boostern. Jetzt Impfung auffrischen".
Städtisches Impfangebot in Düsseldorf
Das Impfzentrum 2.0 am Hauptbahnhof, Bertha-von-Suttner-Platz 1, hat montags, dienstags, mittwochs, freitags
und samstags von 10 bis 18 Uhr sowie donnerstags von 8 bis 22 Uhr geöffnet. Interessierte können sich zudem
in der Impfstelle am U-Bahnhof Heinrich-Heine-Allee sowie durch das Impfmobil, jeweils montags bis freitags
von 10 bis 17.30 Uhr, impfen lassen.
Das Impfmobil steht am Montag, 6. Dezember, und Dienstag, 7. Dezember, am "zentrum plus Unterrath", Eckener
Straße 1. Am Mittwoch, 8. Dezember, und Donnerstag, 9. Dezember, bietet das Impfmobil
Coronaschutzimpfungen auf dem Schulhof der Gemeinschaftsgrundschule Wrangelstraße 40 an, erreichbar
über den Eingang an der Sankt-Franziskus-Straße. Am Freitag, 10. Dezember, macht das Impfmobil Halt in
Gerresheim an der Heyestraße/Ecke Hardenbergstraße.
Eine Vorab-Anmeldung ist nicht nötig, es wird lediglich ein Personalausweis benötigt. Wer einen Impfausweis
besitzt, sollte diesen ebenfalls mitbringen. Es werden Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen durchgeführt,
dabei werden - sofern verfügbar - alle aktuell zugelassenen Impfstoffe angeboten. Menschen, die eine Zweit-
oder Auffrischungsimpfung haben wollen, sollten den Nachweis der bisherigen Impfung(en) mit sich führen
und den vorgegebenen Zeitraum für die Folgeimpfung einhalten. Für Rückfragen steht das geschulte Personal
vor Ort zur Verfügung.
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06. Dezember 2021
Controlling-Bericht prognostiziert Jahresergebnis in Höhe von -75,5 Millionen
Euro
Stadtkämmerin Dorothée Schneider hat am Montag, 6. Dezember, den Controllingbericht zur haushalts- und
personalwirtschaftlichen Lage nach dem Stichtag 30. September 2021 im Haupt- und Finanzausschuss
vorgestellt. Dieser prognostiziert noch ein Jahresergebnis in Höhe von -75,5 Millionen Euro und somit eine
Verschlechterung der Haushaltslage der Landeshauptstadt Düsseldorf zum 31. Dezember 2021 um 1,6 Millionen
Euro.
Aktuell wird bei den Steuern (insbesondere Gewerbesteuer, Gemeindeanteile an der Einkommen- und
Umsatzsteuer und anderem) zwar mit einer Verbesserung in 2021 von rund 144 Millionen Euro gerechnet, doch
damit bleibt der Steuerbereich für den Planungszeitraum 2021 bis 2024 immer noch gut 520 Millionen Euro
hinter den Erwartungen vor Corona zurück. Die vorhandene Verbesserung führt zu keiner Ergebnisverbesserung.
Sie muss durch die im Rahmen der COVID-19-Pandemie erlassenen Regelungen beim außerordentlichen
Ergebnis - zu Lasten des Eigenkapitals - berücksichtigt werden und gleicht sich somit haushaltstechnisch aus.
Die Verbesserung bei den Steuern wirkt sich allerdings positiv auf die Liquidität aus und vermindert die Höhe
der notwendigen Kreditaufnahme.
Die Verbesserung zum vorherigen Berichtsstand (30. Juni 2021) ist insbesondere auf Maßnahmen
zurückzuführen, die für 2021 geplant waren, jedoch nicht mehr bis zum Jahresende umgesetzt werden können
und daher in das Haushaltsjahr 2022 verschoben werden müssen.
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06. Dezember 2021
Landeshauptstadt Düsseldorf erteilt kein Trampolinverbot in Kleingärten
Nach weiterer rechtlicher Prüfung sieht die Landeshauptstadt Düsseldorf keinen Grund für ein generelles
Verbot von Trampolinen in Kleingärten. Nach der derzeit gültigen Kleingartenverordnung wären diese prinzipiell
gestattet. Das stellte Umweltdezernentin Helga Stulgies heute (6.12.21) klar.
Die Umsetzung dazu treffen jedoch die Kleingartenvereine nach Empfehlung des Stadtverbandes Düsseldorf
der Kleingärtner e.V.
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06. Dezember 2021
426 OSD-Einsätze am Wochenende
OSD ahndet Verstöße gegen Coronaschutzverordnung und Infektionsschutzgesetz
426 Einsätze, davon 164 im Zusammenhang mit der Überwachung oder Durchsetzung der
Coronaschutzverordnung, verzeichnete der Ordnungs- und Servicedienst (OSD) der Landeshauptstadt von
Freitag, 3. Dezember, bis Sonntag, 5. Dezember. Insgesamt wurden 23 Ordnungswidrigkeiten aufgrund von
Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung eingeleitet.
Freitag, 3. Dezember
In einer Shisha Bar in Oberbilk wurden unter anderem drei Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung
geahndet. Später am Abend wurden in zwei weiteren Shisha-Bars Verstöße gegen die 2G-Regel sowie in einem
Fall gegen den Shisha-Erlass und das Nichtraucherschutzgesetz festgestellt. Ordnungswidrigkeitenverfahren
wurden eingeleitet.
In einer weiteren Shisha-Bar fanden OSD-Einsatzkräfte 25 Dosen Tabak mit gebrochener Banderole vor - ein
Behältnis Sandstein und 23 Behältnisse Tabak ohne Steuerbanderole wurden sichergestellt. Darüber hinaus
wurden während der Kontrolle zwei Verstöße gegen die 2G-Regel festgestellt. Die betroffenen Gäste wurden des
Lokals verwiesen, Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet.
In einem Supermarkt in Oberbilk leiteten Einsatzkräfte des OSD zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen
Verstößen gegen die Maskenpflicht ein. Auch im Hauptbahnhof wurden vier Verstöße gegen die Maskenpflicht
geahndet.
Kontrollen des Infektionsschutzgesetzes
Seit dem 25. November 2021 führt der OSD Kontrollen gemäß § 28b Infektionsschutzgesetz - Kontrolle von
Beschäftigten auf Einhaltung der 3G-Regel - durch:
In einer Trinkhalle konnte die nach dem Infektionsschutzgesetz erforderliche 3G-Dokumentation nicht
vorgelegt werden. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet. Zudem wurden vor Ort weitere
gewerberechtliche Verstöße festgestellt: Die OSD-Einsatzkräfte stellten etwa 400 Dosen Snus, 103 Dosen
Hanfblüten und 72 Beutel unversteuerten Shisha-Tabak sicher.
In Wersten führte der Geschäftsführer eines Betriebs mit seinen Mitarbeitenden selbständig Tests durch, ohne
über ein entsprechendes Zertifikat zu verfügen. Neben der Ankündigung einer Nachkontrolle wurde ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Darüber hinaus stellten Einsatzkräfte des OSD in sieben Betrieben im Stadtgebiet fest, dass keine Listen über
die Impfnachweise der Beschäftigten geführt wurden. Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet.
Samstag, 4. Dezember
Im Rahmen der Kontrolle einer Shisha-Bar in Friedrichstadt wurden zwei Verstöße gegen die
Coronaschutzverordnung geahndet. Weitere Details zum Einsatz sind im PLD von Sonntag, 5. Dezember, unter
https://www.duesseldorf.de/medienportal/pressedienst-einzelansicht/pld/shisha-bar-nach-zahlreichen-
verstoessen-nur-noch-mit-eingeschraenktem-betrieb.html zu finden.
Sonntag, 5. Dezember
In einem Betrieb in Kaiserswerth stellten Einsatzkräfte des OSD fest, dass dort keine Kontrolle über den
Impfstatus der Mitarbeitenden geführt wurde. Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet.
Aufgrund eines erhöhten Aufkommens von Besuchern aus den Niederlanden führten die OSD-Mitarbeiter in der
Altstadt und an der Rheinuferpromenade vermehrt Infogespräche bezüglich der geltenden
Coronaschutzverordnung und des Infektionsschutzgesetzes.
Statistik
Die Gesamtzahl der qualifizierten Einsätze des OSD seit dem 18. März 2020 beziffert sich auf 51.527, von denen
17.437 Bezug zur Umsetzung der Coronaschutzverordnung hatten. Die Gesamtzahl der seit dem 25. November
2021 durchgeführten Kontrollen gemäß § 28b Infektionsschutzgesetz beziffert sich auf 546.
21 erfasste Anrufe mit Hinweisen zum Coronaschutz gingen bei der OSD-Leitstelle ein, vier davon bezogen sich
auf Kontrollen von Mitarbeitenden. Die Gesamtzahl der zum Thema "Corona" seit dem 18. März 2020 in der
Leitstelle eingegangenen Anrufe beläuft sich auf 19.315, davon 17 zu den Kontrollen gemäß § 28b
Infektionsschutzgesetz.
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03. Dezember 2021
Corona: Neue Regelungen ab Samstag, 4. Dezember
Neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW tritt morgen in Kraft
In Nordrhein-Westfalen tritt am Samstag, 4. Dezember, eine neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW in
Kraft. In Düsseldorf gelten damit ab morgen ebenfalls neue Regelungen. Mit den Maßnahmen soll auch den
möglichen Risiken der neuen Omikron-Variante sehr frühzeitig entgegengewirkt werden.
Mit Inkrafttreten der Änderungen der neuen Corona-Schutzverordnung werden die Einschränkungen für
Personen, die weder geimpft noch genesen sind, nochmals deutlich verschärft. Aufgrund der erheblich höheren
Infektions- und Erkrankungsrisiken dieser Personen mit den entsprechenden Auswirkungen auf das
Gesundheitssystem sind hier erhebliche Kontaktreduzierungen erforderlich.
Deshalb gilt für ungeimpfte Personen künftig bei allen privaten Kontakten im öffentlichen und im privaten
Bereich eine Kontaktbeschränkung auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei weitere Personen eines
anderen Haushalts. Zudem erfolgt die Ausweitung der 2G-Regel auf den Einzelhandel unter Ausnahme von
Geschäften des täglichen Bedarfs.
Neben den Beschränkungen für nicht geimpfte bzw. genesene Personen macht das aktuelle
Infektionsgeschehen auch allgemein gültige zusätzliche Beschränkungen erforderlich: Als Einrichtungen mit
hohen Infektionsrisiken müssen Clubs und Diskotheken auch für immunisierte Personen schließen.
Zudem gelten neben prozentualen Kapazitätsbegrenzungen bei Großveranstaltungen nun auch absolute
Zuschauerobergrenzen: nämlich in Innenräumen von 5.000 Personen sowie im Freien von 15.000 Personen.
Schließlich greifen in Kreisen und Großstädten mit einer besonders hohen Inzidenz (über 350)
Personenbegrenzungen für private Zusammenkünfte und Feiern.
Insgesamt sind bisher 71,8 Prozent der Menschen (Stand: 2. Dezember 2021) in Nordrhein-Westfalen vollständig
geimpft. Für diese Menschen soll auch weiterhin so viel Normalität wie möglich gewährleistet blieben. Das
Beibehalten wichtiger AHA+L-Standards im Alltag bleibt aber auch für diese Menschen von Bedeutung – gerade
in Innenräumen.
Daher gilt die Maskenpflicht weiterhin in Fahrzeugen des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs und in
Innenräumen, in denen mehrere Personen zusammentreffen. Zudem wird das Tragen einer Maske auch im
Freien nach wie vor dringend empfohlen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht
eingehalten werden kann. Dort, wo die zuständige Behörde es ausdrücklich festlegt, und nun zudem bei
Großveranstaltungen ist es auch im Freien Pflicht.
Die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler am Sitzplatz in den Klassenräumen hatte die Landesregierung
bereits mit Wirkung ab Donnerstag, 2. Dezember 2021, wieder eingeführt.
Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick
Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Menschen
Menschen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, dürfen sich bei privaten Zusammenkünften im
öffentlichen und privaten Raum nur noch mit Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei
Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Kinder unter 14 Jahren sind hiervon ausgenommen. Ehegatten,
Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie
keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.
Diese strenge Regelung greift auch dann, wenn ungeimpfte mit geimpften bzw. genesenen Personen
zusammentreffen. Nur für private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte oder Genesene
teilnehmen, gilt die vorgenannte Kontaktbeschränkung nicht.
Private Zusammenkünfte in Hotspots
In Kreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen über 350 müssen alle Kontakte reduziert werden.
Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften von Geimpften und Genesenen eine Teilnehmergrenze
von 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen im Außenbereich. Für nicht immunisierte Personen bleibt
es bei den oben genannten deutlich strengeren Kontaktbeschränkungen; finden Feiern in Einrichtungen mit
einer 2G-Regelung statt, können sie ohnehin nicht teilnehmen.
Schließung von Einrichtungen mit hohem Infektionsrisiko
Um die Ausbreitung des Virusgeschehens weiter einzudämmen, werden Clubs und Diskotheken als
Einrichtungen mit besonders hohem Infektionsrisiko geschlossen. Dies erfolgt aufgrund der überregionalen
Einzugsgebiete bewusst unabhängig von der lokalen Inzidenz mit Wirkung für das gesamte Land.
Kapazitätsbegrenzung für Großveranstaltungen
Überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden deutlich eingeschränkt. Die
Kapazitätsbegrenzung greift nun bereits ab 1.000 Zuschauenden. Darüber darf nur noch 30 Prozent der
Kapazität genutzt werden. Alternativ kann auch auf 50 Prozent der Gesamtkapazität abgestellt werden.
Allerdings gilt in beiden Varianten unabhängig von der Größe des Veranstaltungsorts: Es besteht eine absolute
Obergrenze von maximal 5.000 Zuschauenden in Innenräumen und maximal 15.000 Zuschauenden im Freien.
Für diese Veranstaltungen gelten weiterhin die 2G-Regel (vollständig geimpft oder genesen) sowie
grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
Ausweitung der 2G-Regeln für den Einzelhandel
Im Bereich von freizeitbezogenen Einrichtungen und Veranstaltungen bleiben die bestehenden 2G-Regelungen
erhalten und werden auf den Einzelhandel erweitert. Zugang zu Geschäften haben demnach nur noch
vollständig Geimpfte und Genesene. Davon ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang
wird von den Geschäften kontrolliert.
Weihnachtsmärkte bleiben unter 2G- und AHA-Regeln möglich
Ebenfalls unter der 2G-Regelung können auch Weihnachtsmärkte geöffnet bleiben. Weil im Freien die
Ansteckungsgefahren geringer sind als zum Beispiel in der Innengastronomie, ist dies bei den aktuellen
Inzidenzzahlen in Nordrhein-Westfalen – die immer noch sehr deutlich unter dem Bundesdurchschnitt liegen –
nach wie vor vertretbar. Möglichst viel Abstand und je nach kommunaler Regelung eine Maskenpflicht sind aber
wichtig, um verbleibende Infektionsrisiken auch hier möglichst zu minimieren.
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