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14. Mai 2021
__Beflaggung des Rathauses anlässlich Fahrrad-CSD und IDAHOBIT
Am Rathaus der Landeshauptstadt Düsseldorf wird am Sonntag und Montag, 16. und 17. Mai, die Regenbogen-
Flagge wehen. Anlass für die Beflaggung sind der am Sonntag stattfindende Fahrrad-Christopher Street Day
(CSD) sowie der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Trans*feindlichkeit (IDAHOBIT) am Montag.
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: "Düsseldorf setzt an diesen Tagen noch einmal ein deutliches Zeichen
gegen Diskriminierung und für ein tolerantes Miteinander. Hass und Ausgrenzung dürfen in der
Landeshauptstadt keinen Platz haben. Der Fahrrad-CSD, an dem ich dieses Jahr wieder teilnehmen darf, zeigt
eines auch noch einmal ganz klar: Düsseldorf ist bunt und vielfältig. Und darauf sind wir stolz. Denn diese
Vielfalt macht unsere Stadt lebendig und bereichert uns Tag für Tag."
Der Fahrrad-CSD wird vom CSD Düsseldorf e.V. organisiert. Neben Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller werden
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Gleichstellung und auch Mitglieder des stadtinternen LSBTIQ+
Netzwerkes "D!VERS" teilnehmen. "D!VERS" ist das Netzwerk für schwule, lesbische, bi, trans*, inter und queere
Mitarbeitende der Stadtverwaltung. Weitere Informationen zum Fahrrad-CSD unter www.csd-d.de/de/
Anlässlich des IDAHOBIT beteiligt sich Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller zudem mit einer Fotobotschaft an
der Aktion "LSBTIQ* willkommen!" des "Queeren Netzwerk NRW e.V.". Das Netzwerk möchte rund um den
IDAHOBIT ein Zeichen setzen und hat dazu Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Institutionen aufgerufen,
sich mit Fotobotschaften zu beteiligen. Damit soll deutlich gemacht werden, LSBTIQ+ sind in allen Institutionen
und an allen Orten unserer Gesellschaft willkommen. Mitarbeitende des Amtes für Gleichstellung nehmen an
der Aktion ebenfalls mit einer Fotobotschaft teil. Diese und weitere werden am Montag, 17. Mai, auf der
Facebookseite des Amtes für Gleichstellung (www.facebook.com/gleichstellungdus) veröffentlicht.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf fördert eine Vielzahl an Angeboten der LSBTIQ+ Community, darunter zum
Beispiel das Jugendzentrum "PULS", das Bildungs- und Aufklärungsprojekt "SCHLAU", die Fachstellen
Regenbogenfamilien, "Altern unterm Regenbogen" sowie die Trans*beratung und Angebote der Aids-Hilfe und
der Frauenberatungsstelle.
Zum Christopher Street Day
Mit den Veranstaltungen und Aktionen zum Christopher Street Day (CSD) wird jedes Jahr weltweit an die die
sogenannten Stonewall-Aufstände erinnert. Sie waren eine Serie von gewalttätigen Konflikten zwischen Homo-
sowie Transsexuellen und Polizeibeamten in New York City. Die ersten gewalttätigen Auseinandersetzungen
fanden in der Nacht zum Samstag, den 28. Juni 1969 statt, als Polizeibeamte eine Razzia im Stonewall Inn
durchführten, einer Bar mit homo- und transsexuellem Zielpublikum in der Christopher Street. Da sich dort
erstmals eine signifikant große Gruppe von Homosexuellen der Verhaftung widersetzte, wird das Ereignis von
der Gruppe als Wendepunkt in ihrem Kampf für Gleichbehandlung und Anerkennung angesehen.
Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Trans*feindlichkeit
Der IDAHOBIT ist der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Trans*feindlichkeit. Der Aktionstag geht
zurück auf die Streichung von Homosexualität aus der Liste der psychischen Erkrankungen durch die
Weltgesundheitsorganisation am 17. Mai 1990. Mit dem Aktionstag soll ein Zeichen gegen die Diskriminierung
und Ausgrenzung von Menschen auf Grund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität gesetzt werden.
Regenbogenflagge
Ursprünglich ist die Regenbogenflagge 1978 von dem Künstler und Aktivisten Gilbert Baker gestaltet worden –
sechs Farben zieren seither das ultimative LSBTIQ+ Symbol. Der Designer, Daniel Quasar, erweitert die Flagge
nun um fünf weitere Farbtöne. Die Farben hellblau, hellrosa und weiß stehen für die Trans* Community. Die
schwarzen und braunen Streifen setzen ein Zeichen gegen Rassismus. Das Schwarz steht ebenfalls für die
Menschen, die durch AIDS stigmatisiert und gestorben sind.
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14. Mai 2021
Brandanschlag auf Israel-Fahne am Düsseldorfer Rathaus
Oberbürgermeister Dr. Keller hisst persönlich neue Israel-Fahne und setzt deutliches Zeichen gegen
Antisemitismus
Auf die am Düsseldorfer Rathaus gehisste Israel-Fahne ist am Donnerstagabend, 13. Mai, von Unbekannten ein
Brandanschlag verübt worden. Polizei und Staatsschutz wurden eingeschaltet und haben die Israel-Fahne zur
kriminaltechnischen Untersuchung beschlagnahmt.
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: "Die Angriffe auf jüdisches Leben - wie der Brandanschlag auf die Israel-
Fahne am Düsseldorfer Rathaus - sind unerträglich und werden von uns auf das Schärfste verurteilt. Ich
versichere der jüdischen Gemeinde: Die Stadt Düsseldorf steht fest an der Seite der Menschen jüdischen
Glaubens und an der Seite des Staates Israel."
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller hat am frühen Vormittag des heutigen Freitags, 14. Mai, am Rathaus
persönlich eine neue Israel-Fahne gehisst und damit ein deutliches Zeichen gegen Antisemitismus gesetzt.
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14. Mai 2021
Stadt Düsseldorf nutzt zukünftig Ökostrom
Die Stadt Düsseldorf bezieht ab dem 1. Juli 2021 Ökostrom. Dafür wird der bis zum 31. Dezember 2022 laufende
Stromvertrag mit den Stadtwerken Düsseldorf vorzeitig umgestellt.
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller betont: "Das vorzeitige Umstellen auf klimafreundlichen Strom
unterstreicht die Ambitionen der Landeshauptstadt für den Klimaschutz. Wir möchten mit gutem Vorbild
vorangehen und haben damit einen sehr wichtigen Schritt zur angestrebten Klima-Neutralität gemacht."
Der gelieferte Strom wird zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Eine entsprechende
Vereinbarung wurde mit den Stadtwerken Düsseldorf geschlossen. Die Stadtverwaltung entspricht damit bereits
schon jetzt dem Beschluss des Stadtrates, der den Bezug von Ökostrom ab dem 1. Januar 2023 vorsieht. Durch
den Bezug von Ökostrom aus Anlagen erneuerbarer Energien werden Treibhausgas-Emissionen erheblich
reduziert und dadurch die Umwelt geschont. Die Ökostromqualität wird durch entsprechende
Herkunftsnachweise aus eindeutig definierten Anlagen sichergestellt.
Gesamtstädtisch ergibt sich für den Klimaschutz aus dem Ratsbeschluss vom 28. November 2019 ein
Kohlendioxid-(CO2)-Minderungsziel von rund 2,8 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr für die Sektoren private
Haushalte, Gewerbe und Handel, Verkehr und städtische Einrichtungen. Im Sektor städtischer Einrichtungen
wird eine Reduktion um 65.000 Tonnen CO2 pro Jahr bis zum Jahr 2035 angestrebt.
Stadtkämmerin Dorothée Schneider zeigt sich erfreut: "Durch die Absenkung des Emissionsfaktors und durch
realisierte Effizienzmaßnahmen beim Strom wurden bereits 16 Prozent Ersparnis erzielt. Durch die Nutzung von
Ökostrom wird in diesem Sektor ein Beitrag in Höhe von gut 28 Prozent zur Erreichung des Ziels geleistet. Dieser
Schritt stellt einen weiteren wichtigen und wirkungsvollen Baustein für die Erreichung der Klimaschutzziele der
Stadt Düsseldorf dar. Die restlichen 56 Prozent der geplanten CO2-Einsparungen sollen vorrangig durch
energetische Maßnahmen im Bereich Gebäude und Wärme erzielt werden."
Damit geht die Landeshauptstadt Düsseldorf bei ihren eigenen Liegenschaften einen weiteren Schritt in
Richtung Klimaneutralität und Klimahauptstadt.
"Auf dem Weg dorthin wird auch die lokale Produktion von Ökostrom immer mehr an Bedeutung gewinnen",
erklärt Julien Mounier, Vorstandsvorsitzender der Stadtwerke Düsseldorf. "Auch in urbanen Räumen sind
Dachflächen große Potenzialträger. Deshalb werden wir uns intensiv darum kümmern. Die Stadt und unsere
Tochter Grünwerke zeigen zum Beispiel auf dem Dach des Eisstadions an der Brehmstraße, wie es gehen kann."
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14. Mai 2021
Düsseldorf ein Sommertraum – in gut drei Jahren startet die EURO 2024 auch in der
Landeshauptstadt
Nur noch gut drei Jahre, dann startet die Fußball-Europameisterschaft EURO 2024 – und für Düsseldorf wird ein
Sommertraum wahr. Denn die Landeshauptstadt ist neben Berlin, München, Stuttgart, Hamburg, Köln, Leipzig,
Dortmund, Gelsenkirchen und Frankfurt am Main einer der zehn Austragungsorte des Turniers, das vom 14. Juni
bis zum 14. Juli 2024 stattfinden wird. 24 Mannschaften spielen dann in insgesamt 51 Spielen ihren
Europameister aus mit bis zu 2,5 Millionen Fans in den Stadien und mehreren Milliarden TV-Zuschauern.
Im Frühjahr 2022 werden die konkreten Spieltermine für Düsseldorf bekanntgegeben, die Spielpaarungen sind
erst nach der Gruppenauslosung Ende 2023 bekannt. Trotzdem laufen bereits heute die Planungen für das 30-
tägige Fußball-Event in der Landeshauptstadt, beispielsweise für die Fan-Zonen entlang des Rheins mit einer
zentralen Fläche im Rheinpark und die erwarteten 1.000 Volunteers.
In allen Bereichen der Planungen wird Nachhaltigkeit einen besonderen Stellenwert einnehmen.
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: "Eine nachhaltige EURO 2024 heißt für uns vor allem Zeit und Geld in
Projekte zu investieren, von denen Düsseldorf langfristig profitieren kann. Die EURO 2024 bietet Chancen für
unsere Stadt – nutzen wir sie!"
Stadtdirektor und Sportdezernent Burkhard Hintzsche: "Es geht um mehr als lediglich 'ein paar Fußball-
Länderspiele' – es geht um die Ausrichtung eines internationalen Mega-Sportevents, das wir als echtes,
nachhaltiges Fußballfest im Düsseldorfer Sinne kreieren möchten."
Besonderes Augenmerk gilt dabei auch der regionalen Zusammenarbeit: Denn die geografische Lage
Düsseldorfs in NRW und die gute Infrastruktur der Stadt führen dazu, dass die Planungen und die Maßnahmen
nicht an der Stadtgrenze aufhören können. Im Gegenteil: NRW wird mit vier Spielorten (Dortmund,
Gelsenkirchen, Köln und Düsseldorf) zum Hotspot der Fanströme und Düsseldorf zur zentralen Transit-Zone in
der Rhein-Ruhrachse für Teams, Delegationen und Fans, die auch in die anderen Städte wollen.
"Wir planen eine Fan-Zone entlang des Rheins mit dem Rheinpark als zentrale Fläche. Auf dem Weg entlang zur
Arena soll der schönste Fan-Walk Europas entstehen", erklärt Thomas Neuhäuser, EURO 2024-Projektleiter der
Landeshauptstadt Düsseldorf, und ergänzt: "Wir werden eine erhebliche Anzahl an Volunteers für das
Willkommen heißen an Flughafen, Hauptbahnhof, an zentralen Punkten, in den Fan-Zonen und in der City
benötigen."
The Box: Multifunktionaler Neubau an der MERKUR SPIEL-ARENA
An der Westseite der Arena entsteht ein rund 1.000 Quadratmeter großer Anbau, der den Arbeitstitel "The Box"
trägt. Während des Turniers wird er als modernes Pressezentrum genutzt und wird der neue Eingangsbereich
mit Vorfahrt für den Business- und VIP-Bereich der Arena. Perspektivisch erweitert "The Box" auch die
bestehenden VIP-Bereiche der MERKUR SPIEL-ARENA und wird insbesondere bei den Heimspielen der Fortuna
Düsseldorf zum Einsatz kommen.
"Mit 'The Box' erhält die MERKUR SPIEL-ARENA einen attraktiven und multifunktionalen neuen Gebäudeteil. Mit
Blick auf die UEFA EURO 2024 schaffen wir damit einen modernen Pressebereich, der alle Anforderungen der
UEFA erfüllt. Durch die Investition in diesen multifunktionalen und vielseitig einsetzbaren Anbau wird das
bestehende Raumkonzept der Arena optimal ergänzt. Somit handelt es sich um keine Investition in eine
einmalig benötigte Infrastruktur, sondern um eine Erweiterung für einen langfristigen Nutzen des
Veranstaltungsbetriebs in der MERKUR SPIEL-ARENA", sagt Michael Brill, Geschäftsführer D.LIVE.
Der neu errichtete Gebäudeteil wird eine Gesamtfläche von rund 1.000 Quadratmetern umfassen. Mit einer
maximalen Veranstaltungsfläche von ca. 700 Quadratmetern und einer lichten Raumhöhe von ca. 5 Metern
verspricht "The Box" vielseitige und flexible Nutzungsmöglichkeiten. Eine große, lichtdurchflutete Glasfront
verleiht dem Neubau ein attraktives Erscheinungsbild und fügt sich mit ihrer klaren und modernen
Architektursprache wie selbstverständlich in den Bestand ein und ist sowohl direkt an den VIP-Bereich als auch
an die Stadionpromenade angebunden. Die Baumaßnahmen beginnen nach aktuellem Planungsstand Anfang
2022, die Fertigstellung ist für Ende 2023 geplant.
Rückblick: So kam die EURO nach Düsseldorf
UEFA-Präsident Aleksander Ceferin hatte am 27. September 2018 die Entscheidung des UEFA Exekutiv Komitees
bekanntgegeben, dass die Fußball-Europameisterschaft 2024 in Deutschland stattfinden wird und in Düsseldorf
bis zu fünf Spiele ausgetragen werden. Die Sportstadt hatte sich im nationalen Bewerbungsverfahren mit der
drittbesten Bewerbung bereits als Host City qualifiziert. Mit großer Rückendeckung aus der Bevölkerung: Eine
repräsentative Umfrage hatte ergeben, dass 88 Prozent der Menschen in der Region Düsseldorf die Austragung
der UEFA EURO 2024 in der Landeshauptstadt begrüßen.
Ein Jahr zuvor, am 15. September 2017, hatte der Deutsche Fußball-Bund (DFB) bekannt gegeben, dass
Düsseldorf mit der Arena einer der zehn Spielorte ist, mit denen Deutschland in das UEFA-
Bewerbungsverfahren um die Ausrichtung der Europameisterschaft 2024 geht.
Am 18. Mai 2017 hatte der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschlossen, dass sich die Landeshauptstadt
beim DFB als Austragungsort für die Fußball-Europameisterschaft der Männer im Jahr 2024 bewirbt und für den
Fall einer erfolgreichen Bewerbung die erforderlichen Mittel für die notwendigen Umbaumaßnahmen in der
MERKUR SPIEL-ARENA zur Verfügung gestellt und über den Haushalt bis 2024 abgebildet werden. Hierbei
handelt es sich um Kosten für permanente oder temporäre Erweiterungen im Presse- und im VIP-Bereich der
Arena in Stockum.
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12. Mai 2021
Innovatives Wohnprojekt: Düsseldorf vergibt Grundstück in Vennhausen
Die Landeshauptstadt Düsseldorf bietet aktuell ein rund 1.300 Quadratmeter großes Grundstück am
Reichenbacher Weg in Vennhausen an, um dort innovative Wohnprojekte zu unterstützen. Das Angebot richtet
sich speziell an Baugemeinschaften.
Eine Baugemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Privatpersonen, die ein Grundstück übernehmen und dort
ein langfristiges Bauprojekt für den eigenen Bedarf realisieren. Die Gemeinschaft umfasst mindestens drei,
meist aber mehr Haushalte und errichtet neben den Wohneinheiten einen Gemeinschaftsraum, der allen
Parteien zur Verfügung steht. Dafür werden unter anderem Architekten, Projektmanager sowie ausführende
Firmen beauftragt.
So wird individueller Wohnraum mit selbstständiger Haushaltsführung und gleichzeitiger Unterstützung
innerhalb der Hausgemeinschaft geschaffen. Im Zentrum steht der Wunsch nach einer aktiven Beteiligung in
einer lebendigen und verlässlichen Gemeinschaft. Innovative Wohnprojekte können generationsübergreifend
angelegt sein, aber auch als Modell für Familien mit Kindern, alleinerziehenden Elternteilen, Singles oder in
einer Partnerschaft lebenden Menschen umgesetzt werden.
Die Fläche am Reichenbacher Weg wird für 80 Jahre im Erbbaurecht vergeben. Einzelheiten zu dem Grundstück
und dem Verfahren sind unter www.duesseldorf.de/liegenschaften/aktuelle-
grundstuecksangebote/verkauf/reichenbacher-weg zu finden. Fragen beantwortet die Agentur für
Baugemeinschaften und Wohngruppen unter 0211.89-92048 und per E-Mail an neue-
wohnformen64@duesseldorf.de.
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12. Mai 2021
Kunst am Bau: Kunstkommission startet nächstes Projekt an der Gemeinschaftsgrundschule
Steinkaul
Der geladene, einphasige Wettbewerb ist nun angelaufen/Im Oktober soll die Kommission über Entwürfe
entscheiden
Die Kunstkommission startet ihr nächstes Schulbau-Projekt: Im Zuge der Erweiterung der
Gemeinschaftsgrundschule Steinkaul in Himmelgeist lobt die Kunstkommission der Landeshauptstadt
Düsseldorf einen geladenen, einphasigen Wettbewerb für Kunst am Bau aus. Nachdem zunächst der
Kulturausschuss und dann in der vergangenen Woche der Schulausschuss dem Projekt zugestimmt haben, kann
der Wettbewerb nun beginnen.
Vier Künstlerinnen und Künstler wurden von der Kunstkommission ausgewählt und aufgefordert ihre Entwürfe
einzureichen: Martin Grewers, Düsseldorf; Charlotte Mumm, Amsterdam; Nicole Schuck, Berlin; Nele Waldert,
Düsseldorf. Die Wettbewerbssumme beträgt 30.000 Euro. Ziel des Wettbewerbs ist es, mit eigenständigen
künstlerischen Entwürfen das Profil der Schule zu schärfen und nach außen hin sichtbar zu machen. Die
künstlerische Konzeption ist dabei freigestellt. "Die Verbindung des denkmalgeschützten Gebäudes mit der
gelungenen Architektur des Büros RKW+ für das neue Gebäudeensemble im ortskerntypischen Design ist eine
spannende Grundlage für künstlerische Entwürfe", sagt Nicolas Grosch, Geschäftsstellenleiter der
Kunstkommission.
Der Vorsitzende der Kommission Via Lewandowsky erhofft sich auch eine Bandbreite an kontextbezogenen
Entwürfen. "Die Nähe zum Rhein und das Thema Ökologie und Umweltschutz sind der Schule sehr wichtig",
führt er dazu aus. Im Oktober soll die Kommission über die Entwürfe entscheiden, so dass die Realisierung bis
zum Frühjahr nächsten Jahres erfolgen kann, rechtzeitig zur vollständigen Inbetriebnahme des schulischen
Lebens am erweiterten Standort.
Die GGS Steinkaul
Der Schulstandort hat eine lange Tradition. Bereits 1880 wurde dort eine Katholische Volksschule eröffnet.
Davon zeugt heute noch das historische Schulgebäude. 2014 erhielt es als Dependance der KGS St. Appolinaris,
Itterstraße einen ersten Erweiterungsbau. Seit 2019 ist der Schulstandort eigenständig als GGS Steinkaul und
erhält nun zwei gänzlich neue Klassengebäude, eine Turnhalle, einen größeren Schulhof sowie eine Mensa.
Hintergrund: Kunstkommission
Die Kommission für Kunst am Bau und im öffentlichen Raum der Landeshauptstadt Düsseldorf (kurz:
Kunstkommission) ist das Expertengremium für die Realisierung von Kunstprojekten im kommunalen Auftrag.
Sie berät den Rat der Stadt bei der Entscheidungsfindung und gibt Empfehlungen ab, unter anderem zur
Durchführung von Wettbewerbsverfahren. Sie stellt Leitlinien für kunstwissenschaftliche und künstlerische
Betrachtungen auf, entscheidet über die Projektauswahl und gibt Rahmenbedingungen für die Wettbewerbe
vor. Sie wählt die einzuladenden Künstler*innen aus und beschließt über die inhaltliche Begleitung der
Projekte. Die Kunstkommission ist dem Kulturdezernat der Landeshauptstadt Düsseldorf zugeordnet.
Weitere Informationen unter www.kunstkommission-duesseldorf.de
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12. Mai 2021
Schwerpunktaktion gegen Falschparker auf Behindertenparkplätzen
Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt startet am Montag, 17. Mai, eine Schwerpunktaktion gegen
Falschparker auf Behindertenparkplätzen. Sie läuft bis einschließlich Montag, 24. Mai.
Menschen mit Behinderungen sollen im Straßenverkehr durch frei gehaltene Parkplätze entlastet werden. Es ist
nicht hinnehmbar, dass diese Plätze aus oftmals nichtigen Gründen, sprich aus Bequemlichkeit, durch
unberechtigte Menschen genutzt werden, lautet die Devise des Ordnungsamtes. Nur durch anhaltend hohen
Druck der Verkehrsüberwachung lässt sich die Zahl der Falschparker auf den 486 allgemeinen und 944
personenbezogenen Behindertenparkplätzen im Stadtgebiet langfristig reduzieren.
Der Abschleppdienst musste im vergangenen Jahr in 1.062 Fällen gerufen werden, weil Nichtberechtigte mit
ihren Fahrzeugen auf Behindertenparkplätzen parkten. Des Weiteren wurden 4.798
Ordnungswidrigkeitenverfahren in diesem Zusammenhang eingeleitet.
In jedem Fall, so das Ordnungsamt, hat das unberechtigte Parken auf einem Behindertenparkplatz ein
Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro zur Folge. Muss das Fahrzeug abgeschleppt werden, so kommen auf den
Falschparker noch die Abschleppkosten und Gebühren dazu, so dass er dann mit der Zahlung von rund 200
Euro zu rechnen hat.
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11. Mai 2021
Düsseldorf setzt Zeichen gegen Antisemitismus
Am Montagabend, 10. Mai, ist eine versuchte Sachbeschädigung durch Feuer an dem Gedenkstein erfolgt, der an
die in der Pogromnacht 1938 niedergebrannte Synagoge an der Kasernenstraße erinnert. Die politische
Staatsschutzabteilung des Polizeipräsidiums hat die Ermittlungen aufgenommen. Stadtverwaltung, Polizei und
Jüdische Gemeinde stehen in engem Austausch miteinander.
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller hat sich vor Ort über den aktuellen Sachstand informiert. Das Hissen der
israelischen Flagge am Rathaus, das ursprünglich erst für den Jahrestag der israelischen
Unabhängigkeitserklärung am 14. Mai 1948 vorgesehen war, wurde als sichtbares Zeichen gegen Antisemitismus
auf heute vorgezogen.
"Es macht mich fassungslos und wütend, was hier am gestrigen Abend passiert ist", so Oberbürgermeister Dr.
Stephan Keller in einer ersten Reaktion. "Die Landeshauptstadt Düsseldorf steht nicht nur ganz fest an der
Seite unserer Jüdischen Gemeinde, sondern ist auch unserer Partnerstadt Haifa in diesen Stunden der Angriffe
auf den Staat Israel tief verbunden. Antisemitismus dulden wir in Düsseldorf nicht, dafür stehen wir aktiv ein."
Der Oberbürgermeister nimmt damit auch Bezug auf die jüngsten Angriffe aus dem Gazastreifen auf Israel. Er
erinnert daran, dass in ganz Israel immer noch Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger und deren Nachfahren
leben, die vor dem Nazi-Regime geflüchtet und jetzt durch Raketenbeschuss gefährdet sind.
Hintergrund:
Der Gedenkstein an der Kasernenstraße wurde 1983 aufgestellt. Er erinnert an die Synagoge, die dort 1904
errichtet und 1938 im Zuge des Novemberpogroms niedergebrannt wurde. Seit der Nachkriegszeit finden dort
jährlich am 9. November, dem Jahrestag des Pogroms, Gedenkveranstaltungen statt, an der Stadtgesellschaft,
Politik, Religionsgemeinschaften und Verbände gemeinsam mit der Jüdischen Gemeinde der Opfer des
Holocaust gedenken.
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11 Mai 2021
Einwohnerzahl sinkt zum ersten Mal seit 1998/1999
Demografiemonitoring 2014 bis 2020 vom Amt für Statistik und Wahlen veröffentlicht/644.280
Einwohner*innen zum Stichtag 31.12.2020
Das Amt für Statistik und Wahlen hat im Zuge der Veröffentlichung "Demografie-Monitoring 2014 bis 2020"
aktuelle Zahlen zur Bevölkerungsstruktur in Düsseldorf bekannt gegeben. Diese zeigen, dass sich Effekte der
Corona-Pandemie in der demografischen Entwicklung widerspiegeln. Insbesondere die Entwicklung der
Bevölkerung und das Wanderungsverhalten sind davon betroffen:
Zum Stichtag 31.12.2020 hatte Düsseldorf 644.280 Einwohner*innen. Damit ist die Zahl der Einwohner*innen zum
ersten Mal seit den Jahren 1998/1999 im Vergleich zum Vorjahr gesunken (-1.643 Personen). Auch die Zahl der
Ausländer*innen hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 379 Personen reduziert.
Die Wanderungen im Jahr 2020 weichen deutlich vom Wanderungsverhalten der Vorjahre ab. Dies gilt
insbesondere für die Auslandswanderungen. Der Saldo der Auslandwanderungen liegt zwar mit +3.301 noch im
positiven Bereich, hat aber im Vergleich zum Vorjahr (+7.121) um 3.820 abgenommen.
Ausgehend vom Referenzjahr 2014 ist die Einwohnerzahl Düsseldorfs bis zum Stichtag 31.12.2020 von 619.651 auf
644.280 Einwohner*innen gestiegen. Dies stellt einen Zuwachs von 24.629 Personen beziehungsweise 4,0
Prozent dar.
Für den gesamten Betrachtungszeitraum ist noch immer ein Trend zu einer bunteren Stadt zu erkennen. So hat
sich die Zahl der Ausländer*innen um 25.465 Personen erhöht. Der Anteil der ausländischen Einwohner*innen
an der Gesamtbevölkerung steigt im Betrachtungszeitraum um 3,2 Prozentpunkte und liegt Ende 2020 bei 23,6
Prozent. Wird ein Fokus auf die Personen mit einer EU- Staatsangehörigkeit gelegt, zeigt sich, dass (neben
Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit) am häufigsten Personen mit griechischer (10.073), polnischer
(8.666), italienischer (7.903), rumänischer (5.149) sowie spanischer (4.678) Staatsangehörigkeit in Düsseldorf
leben.
Im Vergleich bleibt die Stadt Düsseldorf relativ jung. Das Durchschnittsalter liegt im Jahr 2020 bei 43,0 Jahren
und hat sich im Betrachtungszeitraum kaum verändert. Rund 30 Prozent der Düsseldorfer*innen sind unter 30
Jahre alt, knapp 19 Prozent sind älter als 65 Jahre.
Der vollständige Bericht kann auf den Seiten des Amtes für Statistik und Wahlen eingesehen oder
heruntergeladen werden unter www.duesseldorf.de/statistik-veroeffentlichungen
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11. Mai 2021
Registrierungsfrist für Britinnen und Briten endet in 50 Tagen
Nach Brexit: Noch bis zum 30. Juni 2021 für Aufenthaltsdokument-GB registrieren
Noch 50 Tage haben in Düsseldorf lebende Britinnen und Briten Zeit, ihren Aufenthalt anzuzeigen und sich für
die Ausstellung des Aufenthaltsdokuments-GB zu registrieren. Nach dem Brexit ist ein Austrittsabkommen in
Kraft getreten, das sicherstellt, dass Britinnen und Briten die gleichen Rechte behalten wie vor dem Austritt
Großbritanniens aus der EU - mit Ausnahme des Wahlrechts. Laut diesem Abkommen ist eine Registrierung bis
zum 30. Juni 2021 vorgesehen. Rund 1.150 - und damit etwa die Hälfte aller in Düsseldorf lebenden -
Britinnen und Briten sind der Aufforderung bislang gefolgt und haben sich im städtischen Brexit-Portal
registriert.
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller und der britische Generalkonsul Rafe Courage trafen sich aus diesem
Anlass bei der Ausländerbehörde und begleiteten die Britin Ellie Nias, die ihr Aufenthaltsdokument-GB abholte.
"Die Registrierung für das Aufenthaltsdokument-GB ist für alle Britinnen und Briten in Düsseldorf absolut
empfehlenswert", sagt Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller. "Es schafft zunächst eine größere Sicherheit, etwa
bei bei Arbeitgebern, Vertragspartnern, Behörden oder Geldinstituten. Außerdem erleichtert es die
Grenzkontrollen bei internationalen Reisen."
Das Aufenthaltsdokument enthält ein biometrisches Lichtbild, eine Adresse sowie auf einem Chip gespeicherte
Fingerabdrücke, es fungiert somit also auch als Identifikationsdokument. Es wird in Form eines elektronischen
Aufenthaltstitels ausgestellt. Auf dem Brexit-Registrierungsportal unter www.duesseldorf.de/amt-fuer-
migration-und-integration/brexit.html finden in Düsseldorf lebenden Britinnen und Briten weitere
Informationen und können das Dokument seit Anfang 2020 beantragen. Die Anfragen werden kontinuierlich
bearbeitet; coronabedingt sind persönliche Vorsprachen bei der Ausländerbehörde jedoch aktuell nur entzerrt
möglich.
"Wir arbeiten seit über 3 Jahren mit der Stadt Düsseldorf zusammen, um die hier leben Britinnen und Briten
über ihre Rechte zu informieren. Wir schätzen diese Kooperation sehr und danken der Stadt Düsseldorf für ihre
Unterstützung der hier lebenden Briten", versichert Rafe Courage, britischer Generalkonsul in Nordrhein-
Westfalen.
Um den Registrierungsprozess so einfach wie möglich zu machen, werden in Abstimmung mit dem britischen
Generalkonsulat neben Informationsveranstaltungen auch Einzelberatungen angeboten. Die Ausländerbehörde
und die Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt Düsseldorf bieten zudem gezielte Services für britische
Unternehmen an.
Das Austrittsabkommen nach dem Brexit
Zur Sicherung der Rechte von EU-Bürgerinnen und -Bürgern ist nach dem Brexit am 31. Januar 2020 ein
Austrittsabkommen in Kraft getreten. Sie sollen weiterhin in Deutschland leben und arbeiten, studieren und
Sozialleistungen empfangen können. Britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige, die vor dem 1.
Januar 2021 im Einklang mit dem Unionsrecht in Deutschland gelebt haben, genießen unter dem
Austrittsabkommen Bestandsschutz.
Britinnen und Briten, die weniger als 5 Jahre in Deutschland gelebt haben, müssen aber mindestens 6 Monate
pro Jahr in Deutschland verbringen, um die alten Rechte zu behalten. Britinnen und Briten, die bereits über 5
Jahre in Deutschland gelebt haben, können ein Daueraufenthaltsrecht bekommen. Sobald sie ein solches
Daueraufenthaltsrecht haben, können sie Deutschland für bis zu 5 aufeinanderfolgende Jahre verlassen, ohne
ihre Rechte unter dem Austrittsabkommen zu verlieren.
Britinnen und Briten, die erst nach dem 1. Januar 2021 nach Düsseldorf gezogen sind, benötigen - sofern sie sich
länger als 90 Tage aufhalten wollen - zukünftig eine Aufenthaltserlaubnis. Elektronische Aufenthaltstitel werden
für Drittstaatsangehörige bereits seit 2011 ausgestellt.
Ein Video zu diesem Thema finden Sie im Laufe des Tages auf YouTube unter:
www.youtube.com/stadtduesseldorf
Hintergrund: Die britische Community in Düsseldorf
Düsseldorf hat sich nach dem Brexit-Referendum – analog zu anderen europäischen Wirtschaftsmetropolen –
verstärkt um Direktinvestitionen aus Großbritannien bemüht und sich als Europasitz britischer Unternehmen
positioniert. Wichtige britische Unternehmen in Düsseldorf sind unter anderem Vodafone, die Geschäftsbank
HSBC Trinkhaus & Burkhardt, der Kosmetikhersteller Lush und JSP Ltd, ein Hersteller für Arbeitsschutzkleidung.
In Düsseldorf leben derzeit rund 2.300 Britinnen und Briten, die eine wichtige Rolle für die internationalen
Beziehungen zwischen Deutschland und Großbritannien spielen. Düsseldorfs Städtefreundschaft mit dem
britischen Reading ist zudem die älteste Städtepartnerschaft der Landeshauptstadt und begann schon kurz
nach dem zweiten Weltkrieg. Auch der 75. Jahrestag der Gründung Nordrhein-Westfalens durch Großbritannien
steht im Zeichen jahrzehntelanger freundschaftlicher Beziehungen zwischen NRW und dem Vereinigten
Königreich.
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11. Mai 2021
Olympische und Paralympische Spiele an Rhein und Ruhr sind erklärtes Ziel der
Landesregierung Nordrhein-Westfalen und der 16 Bewerberstädte
Gemeinsame Erklärungzum weiteren Vorgehen einstimmig verabschiedet -Bewerbung ist Dekadenprojekt
Die Staatskanzlei teilt mit:
Ministerpräsident Armin Laschetund die Spitzen der 16Bewerberstädte für Olympische und Paralympische
Spiele an Rhein und Ruhr habensich am Dienstag (11. Mai 2021) zum Bewerbungsprozess ausgetauscht. In einer
gemeinsam verabschiedeten Erklärung stellen die Beteiligten zur weiteren Vorgehensweise einstimmig fest: „Es
ist das erklärte Ziel aller beteiligten Kommunen und der Landesregierung, eine Bewerbung für Olympische und
Paralympische Spiele an Rhein und Ruhr anzustreben –auch über 2032 hinaus: Für uns ist dieBewerbung ein
Dekadenprojekt.“Beteiligte Kommunen sind Aachen, Bochum, Bonn, Brühl, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf,
Essen, Gelsenkirchen, Köln, Krefeld, Leverkusen, Mönchengladbach, Oberhausen und Recklinghausen sowie die
schleswig-holsteinische Landeshauptstadt Kiel.
Ministerpräsident Armin Laschet sagte: „Unser Angebot für nachhaltige Spiele an Rhein und Ruhr bleibt
bestehen. Im Bündnis mit den beteiligten Kommunen und mit der Initiative Rhein Ruhr City bereiten wir
gemeinsam die weiteren Schritte einer möglichen Bewerbung vor. Es bleibt richtig, die immensen Potenziale,
die von Olympischen und Paralympischen Spielen ausgehen, bestmöglich für unser Land und unsere
Bürgerinnen und Bürger zu nutzen. Mit seiner Begeisterung und seinen exzellenten Sportstätten wird das
Sportland.NRW immer ein vorzüglicher Kandidat für Olympia sein.“
In der gemeinsamen Erklärung werden insbesondere die hervorragenden ökologischen und ökonomischen
Voraussetzungen an Rhein und Ruhr für die Durchführung der Olympischen und Paralympischen Spiele sowie
die Chancen, die sich durch die Spiele für die Menschen und die Metropolregion ergeben, hervorgehoben.
Die Beteiligten setzen sich zudem dafür rein, die Rolle des Sports in der Gesellschaft weiter zu stärken und
fördern, das Programm „Moderne Sportstätte 2022“ über das Jahr 2022 fortzusetzen. Als Deutschlands Sportland
Nummer 1 will sich Nordrhein-Westfalen zudem für eine Vielzahl nationaler und internationaler Wettbewerbe
bewerben, wie aktuell für die FISU World University Games2025.
Für den Fall, dass die Verhandlungen des IOC mit Brisbane nicht erfolgreich sein werden, wird das Angebot für
2032 aufrecht gehalten und dieses zusätzlich auf die folgenden Spiele der Dekade erweitert. Dabei bleibt Rhein
Ruhr City, aufgrund der schon sehr weiten undtiefen Erarbeitung des Gesamtkonzeptes, jederzeit
handlungsfähig.
Den Beteiligten ist bewusst: Der neue Entscheidungsprozess des Internationalen Olympische Komitees
(IOC)fordert frühzeitige Klarheit. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) wird in dergemeinsamen
Erklärung dazu angehalten, eine Entscheidung bis spätestens Ende 2023 darüber herbeizuführen, ob der DOSB
als Träger einer zukünftigen deutschen Bewerbung in den Bewerbungsprozess gehen will.
Gleichzeitig wird das vom IOC Ende Februar 2021 an die Rhein Ruhr City-Initiatoren herangetragene
Gesprächsangebot ausdrücklich begrüßt, den direkten Dialog über das Konzept fortzuführen. Das Team um
Michael Mronz wird dazu aufgefordert, die entsprechenden Gespräche aufzunehmen. „Wir freuen uns über das
entgegengebrachte Vertrauen der Landesregierung und der Kommunen und darüber, den Weg, den wir mit den
Bürgern und Bürgerinnen an Rhein und Ruhr bisher gegangen sind, gemeinsam weiterzuverfolgen. Wir werden
zeitnah das Ge-sprächsangebot des IOC annehmen und den bisherigen Dialog mit dem IOC fortführen“,
sagteMichael Mronz, Initiator der Rhein Ruhr City-Initiative.
Zur Initiative Rhein Ruhr City
DieInitiative Rhein Ruhr Citywurde 2016 gegründet und ist rein privat-wirtschaftlich finanziert. Idee und Vision
sind ein ökologisch und ökonomisch nachhaltiges Regionenkonzept, basierend auf der Agenda 2020 des IOCs.
Im Mittelpunkt steht dabei, die Olympischen und Paralympi-sche Spiele nicht in einer einzelnen
Stadtauszutragen, sondern die Metropolregion Rhein-Ruhr durch die Spiele nachhaltig zu vernetzen.
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11. Mai 2021
Universitätsstraße: Ab nächste Woche gilt Tempo 30
Wegen Fahrbahnschäden und Fußgängerquerungen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf einem Teil der
Universitätsstraße auf 30 Stundenkilometer reduziert. Ab Montag, 17. Mai, gilt zwischen Christophstraße und der
Haltestelle "Universität Mitte" in beiden Fahrtrichtungen "Tempo 30".
In den Abschnitten Christophstraße bis Werstener Straße und zwischen der Haltestelle "Universität Mitte" bis
Münchener Straße bleibt es bei der derzeitig zulässigen Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern. Der
Ordnungs- und Verkehrsausschuss war durch die Stadtverwaltung in der Sitzung am Mittwoch, 5. Mai, vorab
informiert worden.
Die Universitätsstraße befindet sich im Eigentum des Bau- und Liegenschaftsbetriebes des Landes NRW.
Aufgrund vertraglicher Verpflichtungen erfolgen jedoch die Straßenunterhaltung und die
Verkehrssicherungspflicht durch die Landeshauptstadt Düsseldorf.
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10. Mai 2021
Coronaschutz: OSD ahndet Verstöße an der Rheinuferpromenade und in der Altstadt
104 Ordnungswidrigkeitenverfahren am Wochenende eingeleitet
129 Einsätze im Zusammenhang mit der Überwachung oder Durchsetzung der Coronaschutzverordnung
verzeichnete der Ordnungs- und Servicedienst (OSD) der Landeshauptstadt Düsseldorf von Freitag, 7. Mai, bis
Sonntag, 9. Mai. Insgesamt wurden 104 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
"Das Ordnungsamt ist täglich vor die Herausforderung gestellt, mit den verfügbaren Einsatzkräften, den
Einsatzanforderungen so gut es geht gerecht zu werden. An Wochenenden, besonders bei guter, oder wie am
Sonntag, 9. Mai, bester Wetterlage, ist das Arbeitsaufkommen, bestehend aus Versammlungslagen,
Beschwerden, sehr hohem Besucheraufkommen und dem nachvollziehbaren Wunsch der Bürger, sich im Freien
aufzuhalten, nicht im Sinne einer Omnipräsenz zu bewältigen - aber die Kolleginnen und Kollegen tun was sie
können. Und dafür gebührt Ihnen unser Dank und Respekt!“ , betonte Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller.
Insgesamt sind am vergangenen Wochenende fünf Doppelstreifen von OSD und der Polizei sowohl im Tagdienst
von 10 bis 18.30 Uhr als auch im Spätdienst von 17 bis 01.30 Uhr eingesetzt worden. Vier der fünf Doppelstreifen
wurden in der Altstadt und am Rheinufer eingesetzt. Eine der Doppelstreifen stand zunächst für die
Beschwerdebearbeitung im restlichen Stadtgebiet zur Verfügung. Beispielsweise wurden Volksgarten/Buga
aufgesucht, da dort ebenfalls ein sehr hohes Besucheraufkommen zu verzeichnen war. Es wurden zahlreiche
Bürgergespräche geführt.
Neben der Präsenz in der Altstadt begleiteten die städtischen Ordnungskräfte gemeinsam mit der Polizei das
angemeldete Versammlungs-/Demonstrationsgeschehen am gesamten Wochenende und kontrollierten die
Einhaltung der Coronaschutzverordnung sowie die seitens der Landeshauptstadt erteilten zusätzlichen
Auflagen zum Infektionsschutz. Hier ein Überblick über das Einsatzgeschehen vom Wochenende:
Freitag, 7. Mai
Am Vormittag stießen OSD-Mitarbeiter in Eller auf ein Bekleidungsgeschäft, vor dem Puppen aufgestellt waren
und dessen Verkaufsraum frei zugänglich war. Im Geschäft befanden sich zwei Kundinnen mit Einkaufstermin,
da die Betreiberin einen Besuch per "click and meet" fälschlicherweise für zulässig hielt. Gegen sie wurde ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
In Unterrath entdeckten Einsatzkräfte des OSD im Rahmen der Beschwerdebearbeitung am Abend eine etwa 20-
köpfige Menschenansammlung, die bei Eintreffen der Ordnungskräfte flüchtete.
Außerdem wurden insgesamt neun Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht
an der Rheinuferpromenade eingeleitet sowie ein Verstoß gegen die Ausgangssperre in Oberbilk verwarnt.
Samstag, 8. Mai
Im Rahmen der Auftragsbearbeitung erhielten OSD-Mitarbeiter am Mittag den Hinweis auf eine
Hochzeitsgesellschaft in Urdenbach. Vor Ort trafen sie allerdings nur auf den Bräutigam. Bei einer
Nachkontrolle am Abend stießen die Einsatzkräfte dann aber auf fünf Hochzeitsgäste unterschiedlicher
Hausstände. Ordnungwidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet.
In einem Imbiss in Oberbilk stellten Einsatzkräft des OSD am Mittag einen Verstoß gegen die Einhaltung des 50-
Meter-Radius beim Verzehr von Lebensmitteln fest. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet.
Im Nordpark stießen Einsatzkräfte des OSD im Rahmen der Beschwerdebearbeitung am Nachmittag auf eine
Personenansammlung. Ein Teil der Gruppe floh, gegen die verbliebenen Gruppenmitglieder wurden
Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Am Abend entdeckten Einsatzkräfte des OSD in Unterbilk ebenfalls eine etwa 15-köpfige Ansammlung, deren
Mehrheit unmittelbar bei der Ankunft des OSDs flüchtete. Gegen den Rest der Gruppe wurden
Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Darüber hinaus wurden insgesamt 13 Verstöße gegen die Maskenpflicht geahndet, davon sieben an der
Rheinuferpromenade und sechs in der Altstadt. In einem Fall kam es dabei zu einer Personalverweigerung und
Beleidigung, sodass zusätzlich Strafanzeige erstattet und ein Platzverweis erteilt wurde.
Sonntag, 9. Mai
Die Altstadt und die Rheinuferpromenade waren aufgrund des schönen Wetters sehr gut besucht. Insgesamt
wurden 79 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht eingeleitet, davon 26 an
der Rheinuferpromenade und 53 in der Altstadt.
OSD-Einsatzzahlen
Insgesamt verzeichnete der OSD von Freitag, 7. Mai, bis Sonntag, 9. Mai, 230 Einsätze, von denen 129 im
Zusammenhang mit der Überwachung oder Durchsetzung der Coronaschutzverordnung standen. Die
Gesamtzahl der qualifizierten Gesamteinsätze des OSD seit dem 18. März 2020 beziffert sich auf 27.047, von
denen 12.972 Bezug zur Umsetzung der Coronaschutzverordnung hatten. In der Leitstelle gingen 214 Anrufe zum
Thema Coronaschutz ein. Die Gesamtzahl der zum Thema "Corona" seit dem 18. März 2020 in der OSD-Leitstelle
eingegangenen Anrufe beläuft sich auf 17.441.
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10. Mai 2021
Ampel-Umbau zur ÖPNV-Beschleunigung geht voran
25 Ampeln sind bisher ertüchtigt worden/Im Mai geht der Umbau weiter
Zur Beschleunigung der Stadt-, Straßenbahnen und Busse sollen in diesem Jahr zahlreiche Signalanlagen mit
einer technischen Bevorrechtigung für diese Verkehrsmittel ausgestattet werden. "Den Umbau der einzelnen
Anlagen treiben wir zügig voran. In diesem Jahr wurden zur Beschleunigung des öffentlichen
Personennahverkehrs bereits 25 Ampeln ertüchtigt. Im Mai folgen weitere Anlagen", erklärt Florian Reeh, Leiter
des Amtes für Verkehrsmanagement.
Zurzeit wird die Anlage an der Neusser Straße/Hubertusstraße nach einem technischen Defekt erneuert. Die
Wiederinbetriebnahme ist für Freitag, 7. Mai, geplant. Weitere Verbesserungen für den ÖPNV folgen bis zum
Monatsende, unter anderem an der Kalkumer Straße. Dort werden zwei Anlagen an der Elsässer Straße und am
Kleinschmitthauser Weg erneuert. Die Signalanlagen müssen dafür am 18. und 26. Mai abgeschaltet werden. Aus
Gründen der Verkehrssicherheit werden dabei Fahrstreifen eingezogen. Verkehrsteilnehmer werden gebeten,
die jeweilige Beschilderung zu beachten. Ortskundige Autofahrer sollten die Verkehrsknoten an den jeweiligen
Tagen möglichst meiden.
Im April wurde an folgenden sieben Ampeln gearbeitet:
- Urdenbacher Allee/Hildener Straße
- Neusser-/Ernst-/Gnoß /Düsselstraße
- Klein-Eller/Weinheimer Straße/Ellerbittweg
- Karl-Geusen-Straße/Kuthsweg/Am Stufstock
- Ost-/Immermannstraße
- Ost-/Klosterstraße
- Kettwiger Straße/Werdener Straße/Erkrather Straße
An weiteren drei Anlagen der Corneliusstraße, an denen bereits eine umfängliche ÖPNV-Beschleunigung
betrieben wird, wurden vergangene Woche zudem optimierte Steuerungen installiert, um die
Verkehrsabwicklung weiter zu verbessern.
Der Aufwand der Arbeiten war dabei sehr unterschiedlich. An einigen Lichtsignalanlagen wurde lediglich die
Software verändert, an anderen wurden zusätzlich einige technische Anpassungen vorgenommen und manche
Anlagen wurden komplett ersetzt.
Die Umrüstung der Ampelanlagen erfolgt im Rahmen des Förderprogrammes "Digitalisierung kommunaler
Verkehrssysteme" des Bundes. Hierfür stehen der Stadt Düsseldorf bis Ende 2023 insgesamt 13,2 Millionen Euro
Fördermittel zur Ertüchtigung von insgesamt 380 Lichtsignalanlagen zur Verfügung. Das Projekt ÖPNV-
Beschleunigung wird in Kooperation mit der Rheinbahn AG durchgeführt.
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10. Mai 2021
Bombenfund in Düsseldorf-Lohausen: 2.500 Menschen müssen Arbeitsplatz oder Wohnung
verlassen
Insgesamt sind rund 5.500 Menschen betroffen/Kampfmittelbeseitigungsdienst wird am Montag, 10. Mai
entschärfen/Gebiet im Radius von 500/1.000 Metern rund um den Fundort ab 14 Uhr komplett gesperrt
Bei Sondierungen in Düsseldorf-Lohausen sind auf dem Gelände des Flughafens zwei britische Fliegerbomben
aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden worden. Die 5- bzw. 10-Zentner-Bomben werden im Laufe des heutigen
Tages (10. Mai) entschärft. Dazu müssen in einem Radius von 500 Metern (Gefahrenbereich A) um die Fundstelle
an der Flughafenstraße bis 13 Uhr bis zu 2.500 Menschen ihre Wohnungen oder Arbeitsstellen verlassen,
betroffen sind dabei vor allem Beschäftigte des Flughafens. Im Radius bis 1.000 Meter (Gefahrenbereich B) um
die Fundstelle sind weitere rund 3.000 Menschen betroffen - sie dürfen während der Entschärfung ihre
Wohnung nicht verlassen und sich nicht im Freien aufhalten.
Die Bomben werden vom Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf entschärft werden.
Für diejenigen, die während der Evakuierungszeit eine Anlaufstelle brauchen, stehen ab 12.30 Uhr Räume der
Grundschule Im Grund 80 offen. Dort ist durch die Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund und Deutsches
Rotes Kreuz eine Betreuung organisiert. Menschen die einen Transport benötigen (Krankenwagen oder Bus)
sollten sich über Telefon 19222 bei der Feuerwehrleitstelle melden. Dann wird ein individuelle
Transportmöglichkeit abgestimmt.
Im engeren Radius um den Ort der Entschärfung befindet sich unter anderem der Flughafen samt Verwaltung.
Die Grundschule am Farnweg ist zwar nicht vom Gefahrenbereich betroffen, allerdings muss der Sandweg für
die Entschärfungsmaßnahmen für den Individualverkehr gesperrt werden. Damit die Kinder und Beschäftigten
die Örtlichkeiten rechtzeitig verlassen können, wird der Schulbetrieb bis 13 Uhr eingestellt. Die Schule wurde
über den Krisenstab darüber informiert.
Auch Stadtbahn- und Busverkehr werden in den Gefahrenbereichen A und B ab 13 Uhr eingestellt
beziehungsweise nur noch eingeschränkt fahren.
Zudem muss die Autobahn A 44, die entlang des Düsseldorfer Flughafens führt, während der Entschärfung ab 14
Uhr in beide Fahrtrichtungen gesperrt werden. Auch der Autoverkehr rund um die Fundstelle wird
eingeschränkt, betroffen sind die Straßen: Rund um den Nordstern, im Bereich Unterrath: Kalkumer
Straße/Ecke Unterrather Straße sowie Kieshecker Weg im Bereich Flughafen. Auch die Bundesstraße B 8n ist
betroffen. Polizei und Ordnungsamt sperren die zuführenden Straßen ab 13 Uhr.
Für den Zeitraum der Entschärfung ist es nicht möglich, aus den nördlichen Stadtteilen nach Düsseldorf über
die direkten Verkehrswege hinaus beziehungsweise aus Düsseldorf in die nördlichen Stadtteile hineinzufahren.
Dort wird empfohlen, den Bereich Flughafen und Nordstern weiträumig zu umfahren. So kann für die
Umfahrung die A 52 und das Mörsenbroicher Ei genutzt werden.
Die Fliegerbomben werden von Mitarbeitern des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Bezirksregierung
Düsseldorf entschärft. Seit 11.30 Uhr sind Lautsprecherwarnfahrzeuge unterwegs, um die betroffenen Bürger
aufmerksam zu machen.
Die Sprengkörper waren bei Sondierungsarbeiten entdeckt worden. Sobald sie entschärft sind, werden alle
gesperrten Straßen wieder freigegeben. Die Stadt Düsseldorf appelliert an betroffene Bürgerinnen und Bürger,
den Evakuierungsaufforderungen im Gefahrenbereich A zügig zu folgen und auch die Handlungsempfehlungen
für den Gefahrenbereich B zu beachten, um die Entschärfung nicht unnötig zu verzögern. Im äußeren Radius
(Gefahrenzone B), der den Raum 1.000 Meter um den Fundort umfasst, sind die Menschen ab 13 Uhr gehalten,
sich während der Zeit der Entschärfung in ihren Häusern und möglichst entfernt von Glasflächen aufzuhalten.
Menschen, die in der Gefahrenzone A wohnen und nicht eigenständig die Betreuungsstelle erreichen können,
können den Transport ab sofort über die Leitstelle der Feuerwehr unter der Rufnummer 19222 bestellen.
Rollstühle, die mitgenommen werden müssen, sollten dabei unbedingt gemeldet werden.
Das Gefahrentelefon der Stadt ist unter der Rufnummer 3889 889 besetzt.
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07. Mai 2021
Inzidenzwert konstant unter 150 - Click & Meet ab Samstag in Düsseldorf wieder möglich
Nach der aktuellen Allgemeinverfügung des Landes NRW gelten ab Samstag, 8. Mai 2021, die Regelungen des
Bundesinfektionsschutzgesetzes für den 7-Tages-Inzidenzbereich 100 bis 150. Danach ist auch das sogenannte
"Click & Meet" im Einzelhandel am Samstag wieder möglich.
Die Allgemeinverfügung des Landes ist hier veröffentlicht: 210506_av_gem._ss_28b_ifsg.pdf (mags.nrw)
Die Regelungen für die Inzidenz 100 bis 150:
Private Kontakte: Ein Haushalt trifft maximal eine weitere Person. Ausgangsbeschränkung: Von 22 bis 5 Uhr.
Individualsport wie joggen, alleine (nicht auf Sportanlagen) bis 24 Uhr erlaubt. Ausnahmen der Ausgangssperre:
Wege zur Arbeit, Gassi gehen, medizinische Hilfe.
Lokale Maskenpflicht: Ja. Die Maskenpflicht gilt im Altstadtbereich auch entlang des Rheinufers von der
Dreieckswiese vor dem KIT bis zur Rheinterrasse täglich von 10 bis 22 Uhr. In der Innenstadt
(Königsallee/Schadowstraße) täglich von 10 bis 19 Uhr und auf den Plätzen am Hauptbahnhof von 6 bis 22 Uhr.
Bereiche: www.corona.duesseldorf.de/av-maskenpflicht. Die Maskenpflicht, sowie auch das Abstandsgebot, gilt
auch für Geimpfte und Genesene.
Schulen: Wechselunterricht. Zwei Mal pro Woche
Kita: Eingeschränkter Regelbetrieb. Freizeiteinrichtungen: Geschlossen. Museen/Gedenkstätten: Geschlossen.
Schwimmbäder: Geschlossen. Zoologische Gärten/Wildpark: Außenbereiche geöffnet. Zugang nur mit negativem
Test . Geimpfte
(14 Tage nach letzter Impfung) und Genesene mit entsprechender Bescheinigung. Medizinische körpernahe
Dienstleistungen: Erlaubt.
Friseure und Fußpflege: Erlaubt mit FFP2-Maske und negativem Testergebnis. Geimpfte und Genesene mit
entsprechender Bescheinigung.
Gastronomie: Geschlossen. Abholung und Lieferdienst möglich.
Einzelhandel des erweiterten täglichen Bedarfs (z.B. Supermärkte): Geöffnet. Begrenzte Kundenzahl je nach
Größe des Geschäfts, mit Maske. Zu Geschäften des täglichen Bedarfs gehören: Lebensmittelhandel
einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken,
Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen,
Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel. Übriger
Einzelhandel: Terminshopping mit Test und Maske. Für Geimpfte (14 Tage nach letzter Impfung) und Genesene
(jeweils mit Bescheinigung) entfällt der Test.
Sport: Im Freien: Individualsport mit max. 2 Personen oder eigenem Haushalt, kontaktloser Gruppensport für 5
Kinder bis 14 Jahre.
Leistungssport: Training für Berufssportler sowie Leistungssportler der Bundes- und Landeskader erlaubt.
Wettkämpfe erlaubt ohne Zuschauer und unter Beachtung von Schutz- und Hygienekonzepten
Homeoffice: Pflicht für Arbeitgeber, diese anzubieten. Pflicht für Beschäftigte, diese auszuüben.
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07. Mai 2021
Gartenamt bewässert Bäume und gibt Gießsäcke an interessierte Düsseldorfer aus
Trotz der Niederschläge in den zurückliegenden Monaten herrscht laut dem Helmholtz-Zentrum für
Umweltforschung im Gesamtboden eine sogenannte "moderate Dürre" als Folge der vergangenen drei
Trockenjahre. Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt hat deshalb begonnen, die Bäume in der Stadt zusätzlich zu
wässern. Städtische Mitarbeiter und beauftragte Unternehmen versorgen rund 14.000 Bäume mit zusätzlichem
Wasser. Das ist nötig, weil die Niederschlagsmengen in der Stadt konstant zu niedrig sind und die Trockenheit -
insbesondere auch im Unterboden - die Bäume schwächt.
Bei der Wässerung der Bäume legt das Gartenamt einen Schwerpunkt auf junge Bäume - das heißt Bäume im
ersten bis zehnten Standjahr, um das Anwachsen zu unterstützen. Ältere Bäume kommen in der Regel ohne
zusätzliche Wässerung zurecht. Einen weiteren Schwerpunkt setzt das Gartenamt auf die Wässerung von
Bäumen an besonders schwierigen Standorten - das sind zum Beispiel Bäume auf Tunneldecken, Tiefgaragen
oder anderen versiegelten Flächen, auf denen sie sich nicht tief verwurzeln können. Ebenso bewässert die
Stadt besonders trockene Bäume zusätzlich. Die Bewässerung erfolgt planmäßig alle 14 Tage - je nach
Witterung und Bedarf können die Abstände auch etwas kürzer oder länger sein. Das Gartenamt versorgt die
Bäume dabei mit je 150 Liter Wasser über den Gießring oder verwendet alternativ Bewässerungssäcke.
Moderne Sensorik ermöglicht zielgerichtete Bewässerung
Das Gartenamt testet in diesem Jahr erstmals eine Wässerungssensorik. Für das Pilotprojekt hat das Gartenamt
30 Bäume an unterschiedlichen Standorten mit Sensoren im Boden ausgestattet. Sie messen die Feuchtigkeit in
je 90, 60 und 30 Zentimeter Tiefe sowie am Wurzelballen. Die Messdaten zeigen, wie viel zusätzliches Wasser der
Baum benötigt. So lassen sich Bäume zielgerichtet versorgen und Ressourcen effektiv einsetzen. Damit stellt
sich das Gartenamt für die Herausforderungen des Klimawandels auf.
Engagierte Düsseldorfer können mithelfen - Gartenamt gibt Bewässerungssäcke aus
Zusätzlich zu den Maßnahmen des Gartenamts setzt die Stadt auf bürgerschaftliches Engagement. Wer helfen
möchte, sollte den jungen Straßenbäumen vor der eigenen Haustür einmal wöchentlich sechs Eimer oder
Gießkannen Wasser geben. So kann das Wasser tief in den Wurzelbereich einsickern - das ist hilfreicher, als
beispielsweise täglich mit geringer Menge zu gießen.
Interessierten Düsseldorfern stellt das Gartenamt außerdem Bewässerungssäcke zum Mithelfen zur Verfügung.
Die Säcke können bis zu 60 Liter Wasser aufnehmen, werden um die Bäume gelegt und mit einem
Reisverschluss geschlossen. Das eingefüllte Wasser sickert über einen Zeitraum von fünf bis neun Stunden
langsam in den Boden. Die Wurzeln erhalten so kontinuierlich Feuchtigkeit und können mehr Wasser
aufnehmen.
Wer eine zusätzliche Wässerung übernehmen möchte, kann sich mit Angabe des Standorts beim Gartenamt
melden. Das geht telefonisch unter 0211-8993922 oder per E-Mail an silke.walden@duesseldorf.de. Das
Gartenamt prüft dann, ob sich der Baumstandort für die zusätzliche Wässerung eignet und bringt den
Bewässerungssack an, sodass die Bürger ihn eimal pro Woche befüllen können. Die Bewässerungssäcke eignen
sich grundsätzlich nur für Jungbäume mit einem Stammumfang von bis zu 60 Zentimetern. In den vergangenen
Jahren hat die Aktion großen Zuspruch aus der Bevölkerung erhalten.
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07. Mai 2021
Virus-Variante B.1.617 erstmals in Düsseldorf nachgewiesen
Die indische Virus-Variante B.1.617 wurde erstmals in Düsseldorf nachgewiesen. Ein Ehepaar war im April aus
Indien eingereist. Vor ihrer Abreise aus Indien wurde ein Coronatest durchgeführt, der bei beiden Personen
negativ ausfiel. Nach ihrer Ankunft in Düsseldorf begab sich das Paar trotz dieser negativen Testergebnisse
gemäß RKI-Vorgaben in häusliche Isolation, in der sich erste Symptome zeigten.
Daraufhin wurden PCR-Tests durchgeführt, deren Ergebnisse positiv waren. Diese Proben wurden einer
Typisierung unterzogen, und in beiden Fällen wurde die indische Virus-Variante nachgewiesen. Da sich das Paar
seit der Ankunft aus Indien in Quarantäne befindet, wurden bei der Kontaktpersonennachverfolgung keine
Kontaktpersonen ermittelt.
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06. Mai 2021
Orderwoche mit Festivalcharakter geplant
"Düsseldorf Fashion Days" sollen erstmals zusätzlich für Einzelhandel geöffnet werden/Wirtschaftsförderung
der Stadt Düsseldorf startet mit Unterstützung lokaler Eventagentur in Planungsphase und geht auf Händler zu
Die "Düsseldorf Fashion Days" (DFD) sollen in diesem Jahr in einer "Festival Edition" auch den lokalen
Einzelhandel in den Fokus rücken. Das Konzept der DFD, die für den 21. bis 28. Juli geplant sind, öffnet die seit
Jahrzehnten etablierten Ordertage nun auch für Endverbraucher, zugunsten des innerstädtischen Handels. Ab
sofort können sich interessierte Einzelhändler aus Düsseldorf für den Highlight-Tag am 24. Juli anmelden und
als offizielle Festival-Teilnehmer listen lassen. Sie erhalten ein kostenfreies Service-Paket, um sich visuell, z. B.
durch Fensteraufkleber oder Fahnen, als Teilnehmer des Festivals zu präsentieren.
Wenn die pandemische Lage es zulässt, sollen angepasste Aktivitäten für die Einzelhändler wie Pop-Up-Stores,
Schaufensteraktionen und Open-Air-Fashionshows ins Leben gerufen werden. Erstmals werden Akteure aus
Handel, Gastronomie, Kultur und Kreativwirtschaft zu einem gemeinsamen Termin in die Ordertage einbezogen
und die "Düsseldorf Fashion Days" im Sinne eines positiven Destinationsmarketings strategisch und
zukunftsgerichtet erweitert.
"Das modezentrierte Festival soll Einzelhändlern mit Aktionen ermöglichen, kommunikativer Bestandteil der
Düsseldorf Fashion Days zu werden und somit die Fashionkompetenz der Stadt vollends auszuspielen", sagt
Theresa Winkels, Leiterin der Wirtschaftsförderung Düsseldorf. "Wir wollen Düsseldorf weiterhin als wichtige
Modestadt Deutschlands positionieren und durch ein individuelles, emotionalisiertes Einkaufserlebnis einen
Mehrwert für Händler und Besucher schaffen."
Um die Düsseldorfer Mode- und Kreativwirtschaft zu stärken und den Einzelhandel in Zeiten der Corona-
Pandemie zu unterstützen, erarbeitete die städtische Wirtschaftsförderung gemeinsam mit dem Verein Fashion
Net Düsseldorf sowie Düsseldorf Marketing und Düsseldorf Tourismus die Konzeptidee der "DFD Festival
Edition". Alle Akteure aus Handel, Gastronomie, Kultur und Kreativwirtschaft sind eingeladen, sich zu beteiligen
und das Festival mit Leben zu füllen.
Aufgrund der dynamischen Corona-Situation ist es zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, einen Ausblick auf alle
geplanten Eventformate und Services zu bieten. Anmeldungen sind für den Einzelhandel bis zum 30. Juni 2021
möglich. Weitere Informationen zur Anmeldung können per E-Mail unter dfd@kollektiv-k.de angefordert
werden.
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06. Mai 2021
Medienpreis "LEOPOLD": Clara-Schumann-Musikschule für Sonderpreis nominiert
Alle zwei Jahre lobt der Verband deutscher Musikschulen mit Unterstützung des Bundesministeriums für
Familien, Senioren, Frauen und Jugend den Medienpreis "LEOPOLD – gute Musik für Kinder" aus. Insgesamt 151
Produktionen aus ganz Deutschland wurden 2021 eingereicht, darunter auch eine Videoproduktion des
Fachbereichs Elementare Musikpädagogik der Clara-Schumann-Musikschule für Kinder von zwei bis zehn
Jahren.
Gemeinsam mit fünf weiteren Produktionen wurden die zwölf eingereichten Videos der Clara-Schumann-
Musikschule in einem mehrstufigen Jury-Verfahren für den Sonderpreis "Elementare Musikpraxis digital"
nominiert. Eine Preisverleihung ist für den 24. September geplant.
Die Videos der Clara-Schumann-Musikschule entstanden während der ersten coronabedingten Schließung 2020,
als längere Zeit keine Früherziehungsunterricht für die Kindergartenkinder und keine weiteren Angebote der
Elementaren Musikpädagogik in Präsenz möglich waren. Mit Unterstützung der Fachgruppenleiterin Julianne
Ebener konzipierten die Lehrkräfte der Clara-Schumann-Musikschule über 50 musikpädagogische Videos und
stellten sie den Kindern aus der Musikalischen Früherziehung bzw. deren Eltern zur Verfügung. Von den
Familien wurden die Videos sehr gut angenommen.
Julianne Ebener, Fachgruppenleiterin Elementare Musikpädagogik: "Uns allen hat die Videoproduktion großen
Spaß gemacht. Unsere Lehrkräfte haben ihre musikpädagogischen Ideen während des Lockdowns auf den
Videos umgesetzt. So konnte der Kontakt auch zu unseren jüngsten Schülerinnen und Schülern gehalten
werden."
Doris Bischler, Direktorin der Clara-Schumann-Musikschule, freut sich: "Wir sind stolz darauf, dass zwölf der
Videos der Elementaren Musikpädagogik unserer Institution für den Sonderpreis des 'LEOPOLD' nominiert sind.
Ein herzlicher Dank geht an alle Lehrkräfte, die mit viel Einsatz und einem hohen Maß an Fantasie und
Kreativität die Videos produziert haben."
Einen Einblick in die Videos gibt es unter
www.youtube.com/watch?v=N5Q1NRb719A&list=PLJLENDxbD1_E0hkj9OfXUC6vLxL5v1ytr
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05. Mai 2021
Neue Allgemeinverfügung zum Schutz von Bewohnerinnen und Bewohnern in
Pflegeeinrichtungen erlassen
Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat am Mittwoch, 5. Mai, eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die
Bewohnerinnen und Bewohner in Alten- und Pflegeeinrichtungen noch stärker vor einer Infektion mit dem
Coronavirus schützen soll. Ab Donnerstag, 6. Mai, dürfen Besucherinnen und Besucher vollstationäre
Pflegeeinrichtungen nur mit einem maximal 24 Stunden zurückliegenden negativen PoC-Antigen-
Schnelltestergebnis betreten. Bei Personen, bei denen aus medizinischen oder sozial-ethischen Gründen kein
PoC-Antigen-Test durchgeführt werden kann, entscheidet die Einrichtungsleitung über den Zutritt. Kinder bis
zum Schuleintritt sind von der Testerfordernis ausgenommen. Personen, die eine Immunisierung nachweisen
können, dürfen die Einrichtung auch ohne zusätzlichen negativen Schnelltest betreten.
Gleichzeitig verpflichtet die Allgemeinverfügung entsprechend der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des
Landes Nordrhein-Westfalen Pflegeeinrichtungen dazu, den Besucherinnen und Besuchern vor Ort einen
Schnelltest oder Selbsttest anzubieten. Kann die Einrichtung nicht ständig eine Testmöglichkeit anbieten, muss
Besucherinnen und Besuchern werktäglich mindestens ein Termin angeboten werden. Dabei sind mindestens
drei Termine montag- bis freitagnachmittags zwischen 16 bis 19 Uhr und ein Termin am Wochenende
anzubieten. Die Termine müssen mindestens die Dauer von zwei Stunden haben und sind sowohl durch
Aushang an zentraler Stelle der Einrichtung als auch im Internet bekannt zu machen.
Damit reagiert die Landeshauptstadt auf ein Infektionsgeschehen in einer Pflegeeinrichtung. Hier ist es zu
Infektionen von überwiegend geimpften Bewohnerinnen und Bewohnern gekommen.
Die neue Allgemeinverfügung zum besonderen Schutz dieser Personengruppe ist online unter
www.duesseldorf.de/bekanntmachungen veröffentlicht und gilt bis zum 14. Mai 2021.
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05. Mai 2021
Erneute Befundübermittlung für Geimpfte und Genesene
Vollständig Geimpfte und Genesene werden negativ getesteten Menschen in bestimmten Bereichen
gleichgestellt/Nachweis der Immunisierung erforderlich
Vollständig Geimpfte sowie Genesene werden gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen vom 23. April 2021 in der ab dem 3. Mai 2021 gültigen Fassung negativ getesteten
Menschen in bestimmten Bereichen gleichgestellt. Seit Montag, 3. Mai, müssen Geimpfte oder Genesene kein
zusätzliches negatives Coronatestergebnis mehr nachweisen etwa bei "Click and Meet" im Einzelhandel, dem
Besuch der Außenbereiche von Zoos oder Botanischen Gärten, zulässigen körpernahen Dienstleistungen (z. B.
Friseur- oder Fußpflegetermin), der Testpflicht in Schulen und bei der Einreisequarantäne.
Dazu müssen beide Gruppen aber die Genesung oder die vollständige Impfung nach festgelegten Kriterien
nachweisen. Die Immunisierung und somit Befreiung von der Testpflicht kann nachgewiesen werden durch:
den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit
einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff, also durch den Eintrag im Impfpass.
den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis
(PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage
sowie maximal sechs Monate zurückliegt, oder
den Nachweis eines positiven Testergebnisses nach Nummer 2 in Verbindung mit dem Nachweis der
mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem
in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.
Genesene, die ihre Bescheinigung über ihr positives PCR-Testergebnis nicht mehr vorliegen haben, sollten für
eine erneute Ausstellung Kontakt zum untersuchenden Labor aufnehmen. Sollte die Testung hingegen über den
Hausarzt/die Hausärztin erfolgt sein, sollte dort eine Kopie des Befundes angefragt werden.
Genesene, die durch die Medizinischen Laboratorien Düsseldorf getestet wurden, sollten ihre Bescheinigung
erneut per E-Mail an info@labor-duesseldorf.de anfordern. Genesene, die durch das Labor Zotz|Klimas getestet
wurden, können sie über das Online-Formular unter www.corona-walk-in.de/befund-per-mail anfordern.
Personen, bei denen der PCR-Test in der städtischen Testeinrichtung an der Mitsubishi Electric Halle
durchgeführt wurde, sollten eine erneute Befundübermittlung ebenfalls beim zuständigen Labor Zotz|Klimas
unter www.corona-walk-in.de/befund-per-mail anfragen.
Auf das Reisen wirkt sich die jetzige Gleichstellung nur insofern aus, als bei der Rückkehr aus Risiko- und
Hochinzidenzgebieten (nicht aber aus Virusvarianten-Gebieten) für Geimpfte und Genesene kein zusätzlicher
Test mehr nötig ist, um die Einreisequarantäne zu vermeiden. Auch hier gilt eine Nachweispflicht der
Immunisierung.
Die aktuelle Coronaschutzverordnung ist zu finden unter
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-04-
30_coronaschvo_ab_03.05.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf
Weitere Informationen sind auf dem städtischen Coronaportal abrufbar unter
corona.duesseldorf.de/gleichstellung-getestete-geimpfte sowie auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit,
Gesundheit und Soziales (MAGS) unter https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-
virus.
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05. Mai 2021
Sascha Förster wird neuer Leiter des Theatermuseums
Sascha Förster wird neuer Leiter des Theatermuseums Düsseldorf. Dies hatte der Rat der Landeshauptstadt
Düsseldorf im Einvernehmen mit Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller in seiner Sitzung am 29. April
beschlossen. Er wird sein Amt zum 1. Juni 2021 antreten.
Kulturdezernent Hans-Georg Lohe: "Ich freue mich, dass das Theatermuseum nach längerer kommissarischer
Leitung durch Frau Blankenberg - der ich dafür sehr herzlich danke - mit Herrn Förster eine neue Leitung erhält,
die das Profil des Hauses als kulturhistorisches Museum weiterentwickelt und damit zusätzliche Strahlkraft im
Kreise der anderen Kultureinrichtungen verleiht. Mit Herrn Förster ist es uns gelungen, einen ausgewiesenen,
hoch engagierten und in der Theaterwissenschaft eng vernetzten Wissenschaftler für unser Theatermuseum zu
gewinnen. Für seine Aufgaben wünsche ich Herrn Förster viel Erfolg."
Sascha Förster: "Ich freue mich ungemein darauf, am Theatermuseum zusammen mit einem engagierten Team
und den Düsseldorfer Besucher*innen neue Horizonte des Theaters zu erkunden – und das Museum zu einem
Ort für die gesamte Breite der Gesellschaft weiterzuentwickeln."
Sascha Förster wurde 1986 in Halle/Saale geboren. Er hat an der Freien Universität Berlin Theater- und
Tanzwissenschaften sowie Publizistik und Kommunikationswissenschaften studiert. Er promoviert aktuell an
der Universität zu Köln im Fachbereich Theater- und Medienwissenschaft. Von 2012 bis 2020 war er als
wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Theaterwissenschaftlichen Sammlung sowie dem Institut für Medienkultur
und Theater an der Universität zu Köln tätig. Von 2013 bis 2020 übernahm Förster die Koordination und
Administration des "[sic!] Summer Institute Cologne", der internationalen Sommerschule der
Theaterwissenschaftlichen Sammlung der Universität zu Köln. Im Rahmen von Ausstellungen wie "Raum-
Maschine Theater" (2012/13) oder "A Party for Will! Eine Reise in das Shakespeare-Universum" (2014) im Museum
für Angewandte Kunst Köln übernahm er die Projektleitung und kuratierte zusätzlich einzelne Kabinette. Seit
2020 ist Förster Leiter der Forschungsgruppe "Theater-Moderne. Neuvermessungen der Theaterkultur der
Weimarer Republik". Darüber hinaus konzipierte, leitete und moderierte er verschiedene Workshop- und
Gesprächsreihe sowie Publikumsgespräche.
Seit 2019 ist Förster Mitglied des Theaterbeirats des Kulturamtes Köln.
Darüber hinaus engagiert er sich seit 2015 als Mitglied des Vorstandes in der Gesellschaft der Freunde und
Förderer der Theaterwissenschaftlichen Sammlung Schloss Wahn e.V. sowie als Mitglied der von ihm
mitgegründeten AG Diversity im Institut für Medienkultur und Theater der Universität zu Köln.
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04. Mai 2021
Radfahrer und Fußgänger: Gemeinsam mit Rücksicht unterwegs
Piktogramme werben für rücksichtsvolles Miteinander auf gemeinsamen Geh- und Radwegen
Mit neuen Piktogrammen wirbt die Landeshauptstadt ab sofort für ein rücksichtsvolles Miteinander auf
gemeinsamen Geh- und Radwegen. Sie wurden durch das Amt für Verkehrsmanagement entwickelt.
Die Piktogramme im Format 1,10 x 1,10 Meter sind auf gemeinsamen Geh- und Radwegen, mit blauem Grund und
der weißen Aufschrift "Gemeinsam mit Rücksicht", deutlich sichtbar und sollen dort das Konfliktpotential
zwischen Radfahrern und Fußgängern reduzieren. In einem ersten Schritt sind an zehn Standorten rund 40
Piktogramme geplant, zum Beispiel am Lohhauser Deich und im Bürgerpark. Mit der Markierung wurde mit Blick
auf die aktuelle Wetterlage bereits begonnen.
"Dort, wo sich Verkehrsteilnehmer eine Fläche teilen, ist gerade im dicht besiedelten urbanen Raum
gegenseitige Rücksichtnahme unerlässlich. Gute Fahrbeziehungen für Radfahrende und die Sicherheit von zu
Fuß Gehenden sind gleichermaßen zu berücksichtigen", betont die Beigeordnete Cornelia Zuschke.
"Die ersten Standorte wurden zum Teil auf Bürgerwunsch hin ausgewählt", sagt Florian Reeh, Leiter des Amtes
für Verkehrsmanagement. "Die Piktogramme werden vorrangig auf gemeinsamen Geh- und Radwegen markiert,
können aber auch auf anderen Flächen aufgetragen werden, auf denen sich Radfahrende und zu Fuß Gehende
begegnen."
Hintergrund
Wie verhalte ich mich als Radfahrer und Fußgänger richtig auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg, oder
auch auf einem Gehweg, der für den Radverkehr freigegeben ist?
Radfahrer - ausgenommen radelnde Kinder bis 10 Jahren - dürfen nicht auf Gehwegen fahren.
Auf Fußwegen, die für den Radverkehr freigegeben sind, haben Fußgänger Vorrang. Dort müssen Radfahrende
Schrittgeschwindigkeit einhalten. Eine Benutzungspflicht für diese Wege besteht für die Radler nicht. Sie
können auch auf der Straße fahren.
Ist ein gemeinsamer Geh- und Radweg ausgeschildert, muss dieser auch von Radfahrenden genutzt werden. In
diesem Fall ist die Straße für den Radfahrer keine Alternative!
Auf gemeinschaftlich genutzten Flächen ist ein rücksichtsvolles Miteinander notwendig, um Konflikte zu
vermeiden. Um Schreckmomente bei Fußgängern und Gefahrensituationen durch plötzliche
Richtungsänderungen zu vermeiden, sollten die Radfahrer vorausschauend fahren und, wenn nötig, frühzeitig
zum Beispiel durch Klingeln auf sich aufmerksam machen.
Weitere Informationen zum Thema Radverkehr in Düsseldorf finden sich online unter
www.duesseldorf.de/radschlag.
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04. Mai 2021
13 Corona-Infizierte in Kita in der Carlstadt
In der Katholischen Kindertagesstätte an der Mariensäule, Orangeriestraße, wurden mit Stand Dienstag, 4. Mai,
zehn Kinder und drei Beschäftigte positiv auf das Coronavirus getestet. Bei sieben Infizierten wurde bislang die
britische Virus-Variante B.1.1.7 nachgewiesen.
Die Kontaktpersonennachverfolgung wurde eingeleitet und 28 Kinder sowie 6 Beschäftigte als Kontaktpersonen
der Kategorie I ermittelt. Ihnen wurde eine Quarantäne angeordnet und Testungen angeboten. Alle beiden
Gruppen befinden sich in Quarantäne.
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03. Mai 2021
Impfungen in Einrichtungen der Obdach- und Wohnungslosenhilfe gestartet
Heute, Montag, 3. Mai, haben in Düsseldorf die aufsuchenden Impfungen in Einrichtungen der Obdach- und
Wohnungslosenhilfe begonnen. Dazu stehen 3.955 Impfdosen des Herstellers Johnson&Johnson bereit, bei dem
nach aktuellem Stand eine einmalige Injektion genügt. Ein Impfangebot unterbreitet wird den Beschäftigten
und Bewohnern von stationären Wohneinrichtungen und Obdachlosennotunterkünften, Tagesaufenthalten,
Kontakt- und Beratungsstellen sowie Arbeits- und Beschäftigungshilfen, dem Streetwork, hilfesuchenden
Obdachlosen in den ambulanten Hilfsangeboten sowie den obdachlosen Menschen mit dem Lebensmittelpunkt
auf der Straße.
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: "Wir können auch in Düsseldorf glücklicherweise immer mehr Menschen
immer zügiger impfen. Dabei ist es wichtig, dass wir für alle Impfangebote machen können. Denn letztendlich
werden uns die Impfungen den Weg aus der Pandemie ebnen."
Stadtdirektor und Krisenstabsleiter Burkhard Hintzsche: "Mit dem mobilen und kurzfristigen Impfangebot im
Bereiche der Wohnungs- und Obdachlosenhilfe möchten wir gezielt auch auf die Menschen zugehen, die keinen
dauerhaften Aufenthaltsort haben und das bestehende Hilfesystem aus unterschiedlichsten Gründen meiden.
Viele Personen der Zielgruppe haben keinen Zugang zu digitalen Medien, so dass eine Terminvereinbarung
nicht ohne Weiteres möglich ist. Deshalb ist es wichtig, dass Hilfe schnell und unbürokratisch angeboten wird."
Das Amt für Migration und Integration koordiniert gemeinsam mit der Koordinierungseinheit des Impfzentrums
die Zusammenarbeit mit den Anbietern der Wohnungs- und Obdachlosenhilfe. In Vorbereitung auf die Impfung
wurden 3.424 Nutzer von insgesamt 71 Einrichtungen benannt, wobei Doppelmeldungen von Personen aus
verschiedenen genutzten Einrichtungen möglich sind. Zusätzlich wurden 63 Mitarbeiter gemeldet, die im
Impfzentrum geimpft werden.
Die Impfungen können in 31 Einrichtungen durch mobile Impfteams des Impfzentrums angeboten werden,
davon sind 13 Einrichtungen für dieseWoche eingeplant und terminiert. Unter anderem ist heute, Montag, 3.
Mai,
im Markus-Haus der Diakonie Düsseldorf geimpft worden. Dort können Menschen, die suchtkrank und
wohnungslos waren, langfristig wieder einen selbstbestimmten Alltag aufbauen und neue Perspektiven
entwickeln.
Einige Einrichtungen werden noch auf geeignete Impfräumlichkeiten geprüft. Für rund 20 Einrichtungen ohne
räumliche Möglichkeiten wird die Impfung in der Schnellteststation im Atrium am Hauptbahnhof erwogen. Die
medizinische Hilfe für Wohnungslose hat angeboten, eine Impfsprechstunde pro Woche einrichten zu können.
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03. Mai 2021
Flaschenwurf, Grillpartys und Feiern: OSD im Dauereinsatz
Rund 200 Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden am Wochenende eingeleitet
136 Einsätze im Zusammenhang mit der Überwachung oder Durchsetzung der Coronaschutzverordnung
verzeichnete der Ordnungs- und Servicedienst (OSD) der Landeshauptstadt Düsseldorf von Freitag, 30. April, bis
Sonntag, 2. Mai. Insgesamt wurden 197 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Freitag, 30. April
Im Rahmen einer Kontrolle einer Niederlassung eines Nonfood-Händlers in Wersten stellten OSD-Dienstkräfte
fest, dass dieser geöffnet und Waren ausgelegt hatte. Zudem befanden sich Kunden ohne aktuellen negativen
Corona-Test und ohne Termin im Innern. Die Mitarbeiter des OSD veranlassten die Schließung und leiteten
Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Zudem wurde die Bezirksleitung der Betriebskette aufgefordert, alle
Niederlassungen in Düsseldorf schließen zu lassen.
Bei der Kontrolle eines Betriebes in der Altstadt trafen OSD-Dienstkräfte gegen 18 Uhr neun Menschen an. Im
Zuge der weiteren Kontrolle entstand zudem der Verdacht der Schwarzarbeit sowie der Verdacht des illegalen
Aufenthaltes. Daher wurde die Polizei hinzugezogen. Wegen Bedrohung und Beleidigung erstatteten die
Einsatzkräfte des OSD bereits vor Ort entsprechende Strafanzeigen. Darüber hinaus wurden acht
Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund von Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung eingeleitet.
Im Rahmen der Überprüfung eines Gastronomiebetriebs in Lierenfeld gegen 22.20 Uhr trafen Einsatzkräfte des
OSD vier Menschen an, die gegen das Nichtraucherschutzgesetz verstießen. Darüber hinaus wurde aufgrund des
Verdachts des illegalen Glücksspiels ein Spielgerät sichergestellt und der Betrieb versiegelt.
Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet.
Infolge einer Beschwerde stellten OSD-Dienstkräfte gegen 23.40 Uhr in einem Hinterhof in Reisholz eine
Ansammlung von sieben feiernden Anwesenden sowie laute Musik fest. Da sich die Angetroffenen aggressiv
zeigten, wurde die Polizei hinzugezogen. Die Betroffenen erhielten Platzverweise,
Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet.
Im Tagesverlauf ahndeten Einsatzkräfte des OSD fünf Verstöße gegen die Maskenpflicht. Nach der Ahndung
eines Verstoßes gegen die Kontaktbeschränkungen beleidigte der Betroffene die Einsatzkräfte und verweigerte
die Personalienangabe. Die OSD-Mitarbeiter leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und erstatteten
Strafanzeige.
Die Ausgangssperre wurde am Freitag im gesamten Stadtgebiet fast vollständig eingehalten. Es wurden lediglich
drei Angetroffene in der Altstadt und neun Angetroffene in Stadtmitte belehrt und der Örtlichkeiten verwiesen.
Samstag, 1. Mai
In der Altstadt ahndeten Mitarbeiter des OSD um 18.20 Uhr eine Ansammlung von Menschen. Gegen die
angetroffenen acht Erwachsenen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Zudem leiteten OSD-
Dienstkräfte in zwei weiteren Fällen von Verstößen gegen die Kontaktbeschränkungen
Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Bei der Überprüfung einer Schankwirtschaft ohne Alkoholausschank in Rath trafen OSD-Mitarbeiter gegen 20
Uhr vier Kunden an, die Alkohol tranken. Bei der nachfolgenden Kontrolle wurden zudem mehrere Wett- und
Glücksspielgeräte sowie etwa 150 Tippscheine vorgefunden. Es wurden weitere Einsatzkräfte des OSD, der
Polizei sowie der Steuerfahndung hinzugerufen. Die Steuerfahndung stellte knapp 4.500 Euro sicher. Die
Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung wurden mit der Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren
sanktioniert.
Im Rahmen einer Demonstrationsbegleitung auf dem Johannes-Rau-Platz von 21 bis 21.30 Uhr leiteten OSD-
Dienstkräfte sechs Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund von Verstößen gegen die Maskenpflicht ein.
Infolge einer Beschwerde stellten Einsatzkräfte des OSD gegen 24 Uhr eine Party mit neun Gästen in Oberkassel
fest. Alle Partygäste mussten die Wohnung verlassen, Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet.
Im Tagesverlauf ahndeten OSD-Dienstkräfte 69 Verstöße gegen die Maskenpflicht. Dabei wurden 51 am
Rheinufer, sieben in der Altstadt und elf im restlichen Stadtgebiet festgestellt.
Die Ausgangssperre wurde am Samstag im gesamten Stadtgebiet fast vollständig eingehalten. Es wurden
lediglich zwei Menschen in Garath und zwei Menschen in Oberbilk angetroffen, die jeweils belehrt und des
Ortes verwiesen wurden.
Sonntag, 2. Mai
Einsatzkräfte des OSD kontrollierten gegen 14 Uhr die Schank- und Speisewirtschaft an der Rennbahn. Dort
stellten sie fest, dass auf dem Gelände ein Getränke- und ein Grillpavillon geöffnet waren und sich etwa 15
Menschen auf dem Gelände aufhielten. Der Verantwortliche wurde aufgefordert, den Verkauf von Speisen und
Getränken auf den Außer-Haus-Verkauf zu beschränken. Alle weiteren Anwesenden wurden aufgefordert, das
Gelände zu verlassen. Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet.
Bei einer Kontrolle in Gerresheim gegen 15.30 Uhr stellen OSD-Mitarbeiter eine unangemeldete Veranstaltung
mit 80 Teilnehmenden fest. Nach Rücksprache mit der Polizei erhielten die Anwesenden einen Platzverweis.
Im Rahmen des uniformierten Streifendienstes mit der Polizei wurden Einsatzkräfte gegen 19 Uhr mit einer
Flasche beworfen. Der Flaschenwerfer konnte gestellt werden und leistete Widerstand bis er durch die Polizei
fixiert wurde. Wegen der versuchten Körperverletzung wurde Strafanzeige erstattet.
Nach Beschwerden suchten Einsatzkräfte des OSD gegen 20.10 Uhr den Volksgarten auf. Drei Angetroffene, die
dort eine erhebliche Vermüllung verursacht hatten, wurden aufgefordert, diese zu beseitigen und aus dem
Volksgarten verwiesen. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet.
Im Tagesverlauf ahndeten Einsatzkräfte des OSD 28 Verstöße gegen die Maskenpflicht. Davon wurden 26 am
Rheinufer und zwei in der Altstadt festgestellt.
Die Ausgangssperre wurde am Sonntag im gesamten Stadtgebiet fast vollständig eingehalten. Im Rahmen des
uniformierten Streifendienstes wurden OSD-Mitarbeiter in Oberbilk auf drei Menschen aufmerksam, die gegen
das Kontaktverbot und die Ausgangssperre verstießen. Entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden
eingeleitet. Im Rahmen des anschließenden Platzverweises leistete eine Person Widerstand und beleidigte die
Einsatzkräfte. Die Durchsetzung musste unter Androhung des Einsatzes des Reizstoffsprühgerätes erfolgen. Zwei
Einsatzkräfte wurden beim Einsatz leicht verletzt, es wurde eine entsprechende Strafanzeige erstattet.
OSD-Einsatzzahlen
Insgesamt verzeichnete der OSD von Freitag, 30. April, bis Sonntag, 2. Mai, 245 Einsätze, von denen 136 im
Zusammenhang mit der Überwachung oder Durchsetzung der Coronaschutzverordnung standen. Die
Gesamtzahl der qualifizierten Gesamteinsätze des OSD seit dem 18. März 2020 beziffert sich auf 26.420, von
denen 12.669 Bezug zur Umsetzung der Coronaschutzverordnung hatten. In der Leitstelle gingen 161 Anrufe zum
Thema Coronaschutz ein. Die Gesamtzahl der zum Thema "Corona" seit dem 18. März 2020 in der OSD-Leitstelle
eingegangenen Anrufe beläuft sich auf 17.092.
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03. Mai 2021
Gewässer im Volksgarten und an der Buscher Mühle sind entschlammt
Gartenamt lässt 3.500 Kubikmeter Schlamm abtransportieren
Die Entschlammungen an den Gewässern im Volkgsgarten und an der Buscher Mühle gehen zu Ende.
Dienstleister des Garten-, Friedhofs- und Forstamts transportieren den gewonnenen und getrockneten
Schlamm in dieser Woche ab. Für die Dauer der Arbeiten kommt es zu Einschränkungen in den Grünanlagen.
In den vergangenen Monaten hat das Gartenamt aus den beiden Gewässern zusammen rund 3.500 Kubikmeter
Schlamm auf insgesamt rund 12.000 Quadratmeter Fläche entnommen. Im so genannten Saugspülverfahren
saugten Schwimmbagger Schlamm und Algen vom Grund der Gewässer ab. Das Sediment trocknete danach
mehrere Wochen in großen geotextilen Schläuchen.
Lastkraftwagen transportieren das Material jetzt in eine Wiederverwertungsanlage.
Der Abtransport an der Buscher Mühle erfolgt am Montag, 3. Mai. Voraussichtlich werden die Arbeiten am
selben Tag abgeschlossen. Im Volksgarten startet der Abtransport am Dienstag, 4. Mai. Die Arbeiten dauern hier
voraussichtlich sechs Tage. Während der Arbeiten ist mit Lkw-Verkehr in den Grünanlagen zu rechnen. Im
Volksgarten richtet das Gartenamt anschließend die Baustellenfläche wieder her. Der Bauzaun bleibt noch bis
zum Ende der Arbeiten stehen, um den neuen Rasen zu schützen.
Das Saugspülverfahren ist eine schonende und umweltfreundliche Methode zur Entschlammung, denn die
Arbeiten geschehen ohne das Wasser ablassen zu müssen. Nötig war die Entschlammung der beiden Gewässer,
weil die Gewässerökologie zuvor beeinträchtigt war. Die Ursache dafür liegt in der so genannten Eutrophierung
- das ist eine übermäßige Nährstoffanreicherung, die häufig in stehenden Gewässern in Parkanlagen auftritt.
Infolgedessen steigt die Produktion organischer Biomasse, wie zum Beispiel Algen und Wasserpflanzen. Nach
dem Absterben sinken sie auf den Grund. Dort kommt es zu Sauerstoffmangel. Die organischen Substanzen
können nicht mehr durch aerobe Bakterien abgebaut werden. Am Gewässergrund entsteht eine
Faulschlammschicht, die das ökologische System im gesamten Gewässer schädigt.
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30. April 2021
Europa wird sichtbar in Düsseldorf
Düsseldorfer Europawoche "Europe in the city" startet am 1. Mai/Mehr als 60 digitale Events und
Beiträge/stadtweite Europa-Beflaggung
Düsseldorf feiert Europa – künstlerisch und politisch, vielfältig und bunt. Vom 1. bis zum 9. Mai 2021 zeigen
europaaktive Düsseldorfer Akteure in mehr als 60 Veranstaltungen und Beiträgen im Rahmen der Düsseldorfer
Europawoche "Europe in the city" ihre Ideen zu europäischer Vielfalt und Solidarität. Aus diesem Anlass hat
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller gemeinsam mit Lídia Nabais, Generalkonsulin von Portugal in Düsseldorf,
sowie Dr. Jens Baganz, Vorstand von We are Europe! e.V., die Europa-Flagge am Rathaus gehisst und damit den
Startschuss für die am 1. Mai beginnende Aktionswoche gegeben. Neben dem Rathaus wehen die Flaggen auch
an weiteren Orten in der Düsseldorfer Innenstadt und weisen unter anderem an der Heinrich-Heine-Allee, am
Corneliusplatz und am Konrad-Adenauer-Platz auf die Europawoche hin.
"Europa ist stark in Düsseldorf vertreten – gemeinsam mit einer Vielzahl engagierter Bürgerinnen und Bürger,
Vereine, Institutionen und Generalkonsulate machen wir dies ab heute erlebbar", so Dr. Stephan Keller. "Das
Programm von 'Europe in the city' ist breit gefächert und bildet die Vielfalt Europas ab."
Interessierte können das Programm online unter
www.duesseldorf.de/eitc einsehen. Den Auftakt zur Europawoche bildet die digitale Veranstaltung
"Poetry.Slam.Europa!" am Sonntag, 2. Mai, 19 Uhr. Vier junge Poetinnen und Poeten aus Nordrhein-Westfalen
erzählen in ihren Werken ihre ganz eigene Geschichte über Europa. Im Anschluss kann das Publikum per
Online-Abstimmung den oder die Gewinner*in küren. Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller und der Minister
für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Stephan
Holthoff-Pförtner, eröffnen die Veranstaltung. Teilnehmen können interessierte Zuschauerinnen und Zuschauer
unter: https://us02web.zoom.us/j/82134648466?pwd=Ry8vdGI5ZE5hZm1OMzltOUJ3MDBvUT09.
Vom Poetry Slam bis Europa-Quiz, von Online-Talks zu Klimaschutz und Migration
Weitere Highlights im umfangreichen Veranstaltungsprogramm sind virtuelle Europa-Stadtführungen durch
Düsseldorf. Die Stadtführungen "Europa in Düsseldorf", die eigens für die Aktionswoche konzipiert wurden, sind
kostenfrei und führen das Online-Publikum zu den wichtigsten Orten des historischen Europas und der EU-
Gegenwart. Anmeldungen sind möglich über https://www.duesseldorf-
tourismus.de/duesseldorf/offer/detail/Online-Erlebnis-Europa-in-Duesseldorf-TUR00020110458127847?lang=de.
Die portugiesische EU-Ratspräsidentschaft und die Konferenz zur Zukunft Europas stehen im Zentrum einer
Online-Diskussionsveranstaltung am Dienstag, 4. Mai, den das EUROPE DIRECT Düsseldorf gemeinsam mit dem
Generalkonsulat der Portugiesischen Republik in Düsseldorf und dem Verein We are Europe! e.V. veranstaltet.
Unter dem Titel "Portuguese Presidency of the EU: Paving the way for the Conference on the Future of Europe"
erfahren Teilnehmende mehr über das Konzept der "Konferenz zur Zukunft Europas". Die Veranstaltung findet in
englischer Sprache statt. Eine Anmeldung zu der Zoom-Veranstaltung ist möglich unter:
https://zoom.us/webinar/register/WN_j3BP-YhSQGO6RFOJ2vCb0Q.
Zu weiteren Veranstaltungen gehören unter anderem ein umfangreiches Filmprogramm zum Online-Abruf durch
das Metropol Düsseldorfer Filmkunstkino, eine virtuelle Diskussion des Jugendrings Düsseldorf über die
europäische Flüchtlingspolitik, ein Online-Tanzkurs der Deutsch-Griechischen Gesellschaft Düsseldorf e.V. und
viele weitere. Alle Veranstaltungen und Beiträge finden unter Einhaltung der geltenden Hygiene-
Infektionsschutzmaßnahmen statt; nahezu alle virtuell. So können Interessierte an vielen Terminen das
europäische Düsseldorf vom Sofa aus erkunden.
Die Düsseldorfer Europawoche "Europe in the city" wird durch das EUROPE DIRECT der Landeshauptstadt
Düsseldorf in Kooperation mit der Düsseldorf Tourismus GmbH organisiert.
Hintergrund: EUROPE DIRECT
Das EUROPE DIRECT Düsseldorf gehört zum Informationsnetzwerk der Europäischen Kommission und ist seit
2018 im Büro des Oberbürgermeisters angesiedelt. Das Informations- und Veranstaltungsangebot des EUROPE
DIRECT Düsseldorf richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Schulen und andere Bildungseinrichtungen.
Das EUROPE DIRECT bietet unter anderem zahlreiche Veranstaltungen zu EU-Themen, Studienreisen zu den EU-
Institutionen und Workshops für Schülerinnen und Schüler an und vergibt Zuschüsse an Bürgerinnen und
Bürger, die eigene Kleinprojekte mit Europa-Bezug organisieren. Interessierte können sich online unter
www.duesseldorf.de/europedirect und auf Facebook www.facebook.com/europedirectduesseldorf über aktuelle
Entwicklungen in der EU auf dem Laufenden halten. Via Newsletter informiert das EUROPE DIRECT Düsseldorf
über sein aktuelles Veranstaltungsangebot. Eine Anmeldung für den Newsletter ist über eine E-Mail an europe-
direct@duesseldorf.de möglich.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat sich erfolgreich für eine Fortführung des EUROPE DIRECT beworben und
wird auch in den nächsten 5 Jahren von der Europäischen Kommission gefördert. Es ist damit eins von 48
Informations- und Aktionsbüros in Deutschland, die die neue Generation der EUROPE DIRECTs in Europa
repräsentieren.
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30. April 2021
Coronaschutz: OSD beendet illegales Glücksspiel in Oberbilker Kneipe
18 Ordnungswidrigkeitenverfahren am Donnerstag eingeleitet
42 Einsätze im Zusammenhang mit der Überwachung oder Durchsetzung der Coronaschutzverordnung
verzeichnete der Ordnungs- und Servicedienst (OSD) der Landeshauptstadt Düsseldorf am Donnerstag, 29.
April. Insgesamt wurden 18 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
In einer Kneipe in Oberbilk trafen die OSD-Mitarbeiter auf eine Ansammlung von etwa 20 Gästen und stellten
diverse Verstöße gegen die Maskenpflicht und den Mindestabstand fest. Zudem waren zwei Glücksspielgeräte in
Betrieb. In zwei weiteren Räumen, die erst durch Unterstützung von Polizei und Schlüsseldienst geöffnet
werden konnten, stießen die Beamten auf drei weitere illegale Glücksspielgeräte. Die Steuerfahndung
Wuppertal wurde wegen unerlaubten Glücksspiels hinzugezogen. Das Bargeld aus den Automaten wurde von
der Polizei sichergestellt und die straf- und steuerrechtlichen Verstöße werden von Polizei und Steuerfahndung
verfolgt. Gegen die Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren
eingeleitet.
In Heerdt stießen OSD-Mitarbeiter auf ein uneingeschränkt geöffnetes Geschäft, in dem sich vier Kunden ohne
negativen Corona-Test und ohne Termin befanden. Der Betreiber wurde zur Schließung der Filiale aufgefordert.
Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet.
Des weiteren entdeckten Einsatzkräfte des OSD in einem Heerdter Stehcafé, dass ein Kunde im hinteren
Schankraum Alkohol und Zigaretten konsumierte. Zudem konnte festgstellt werden, dass drei Geldspielgeräte in
dem Stehcafé kurz zuvor genutzt worden waren. Die Geräte wurden versiegelt. Ordnungswidrigkeitenverfahren
wurden eingeleitet.
Im Schlosspark Benrath wurde ein Verstoß gegen die Kontaktbeschränkungen geahndet. In einem Kiosk in der
Stadtmitte und einem DHL- und Lottoshop in Friedrichstadt ahndeten Mitarbeiter des OSD je einen Verstoß
gegen die Maskenpflicht. Zudem wurden im und um den Hauptbahnhof insgesamt sechs
Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht eingeleitet. Des Weiteren wurden
drei Verstöße gegen die Ausgangssperre verzeichnet, in einem Fall bestand dabei eine Aufenthaltsermittlung.
Der Fall wurde von der Polizei übernommen.
OSD-Einsatzzahlen
Insgesamt verzeichnete der OSD am Donnerstag, 29. April, 91 Einsätze, von denen 42 im Zusammenhang mit der
Überwachung oder Durchsetzung der Coronaschutzverordnung standen. Die Gesamtzahl der qualifizierten
Gesamteinsätze des OSD seit dem 18. März 2020 beziffert sich auf 26.175, von denen 12.533 Bezug zur Umsetzung
der Coronaschutzverordnung hatten. In der Leitstelle gingen 45 Anrufe zum Thema Coronaschutz ein. Die
Gesamtzahl der zum Thema "Corona" seit dem 18. März 2020 in der OSD-Leitstelle eingegangenen Anrufe
beläuft sich auf 16.931.
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30. April 2021
Keine Elternbeiträge für Ganztagsbetreuung von Februar bis Mai
Landeshauptstadt finanziert Einnahmeausfälle bis zur Einigung über die Kostenbeteiligung des Landes vor
Die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern im Rahmen des Offenen Ganztags (OGS) an
Schulen der Primarstufe und Förderschulen und im Ganztag der Sekundarstufe I wird für die Monate Februar
bis Mai in voller Höhe ausgesetzt. Dies gilt unabhängig von der Inanspruchnahme der Betreuung. Der Rat der
Landeshauptstadt Düsseldorf traf diese Entscheidung in seiner Sitzung am 29. April.
Coronabedingt wurde ab Montag, 11. Januar, der Unterricht in allen Schulen und Schulformen nach
Entscheidung des Ministeriums für Schule und Bildung für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. Am
22. Februar wurde der Unterricht für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen der Primarstufe in Form
eines Wechsels aus Präsenz- und Distanzunterricht wieder aufgenommen.
Dies gilt nicht für die Angebote des Offenen Ganztags. Das Ministerium für Schule und Bildung appelliert an die
Eltern, eine Betreuung selbst zu organisieren. Eltern, die dies nicht ermöglichen können, wird jedoch eine
Betreuung im Umfang des normalerweise üblichen Unterrichts bzw. OGS-Vertrages angeboten.
Da viele Eltern dem Appell gefolgt sind, soll nun auf die Erhebung der entsprechenden Elternbeiträge aller
Beitragspflichtigen von Februar bis Mai verzichtet werden. Dies gilt auch für Eltern, die ihre Kinder aufgrund
fehlender eigener Möglichkeiten weiterhin betreuen lassen.
Die bestehende Elternbeitragssatzung eröffnet keine Möglichkeit, die Elternbeiträge auf Antrag für die Dauer
des eingeschränkten Pandemiebetriebes voraussetzungslos zu erlassen. Ein vollständiger oder teilweiser Erlass
setzt eine fehlende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Antragstellers voraus. Eine Satzungsänderung, um
unverzügliche Rechtssicherheit für die betroffenen Eltern zu erlangen, wäre zu zeitaufwändig.
Da in der aktuellen Situation betroffene Eltern jedoch kurzfristig ein positives Signal und eine finanzielle
Entlastung benötigen, schafft die jetzt erfolgte Ratsentscheidung die entsprechende Rechtsgrundlage für die
Aussetzung der Elternbeitragspflicht. Die Abbuchungen für den Monat Mai werden nicht ausgeführt. Die zuviel
gezahlten Beträge für die Monate Februar bis April werden Mitte Mai ohne Antrag erstattet.
Das Land NRW hat sich bisher noch nicht mit den kommunalen Spitzenverbänden darauf verständigt, die
Elternbeiträge für die OGS landesweit auszusetzen und sich an den Einnahmeausfällen zu beteiligen. Die
Landeshauptstadt wird daher die Einnahmeausfälle zunächst auf eigenes Risiko vollständig übernehmen. Die
zu erwartenden Einnahmeausfälle betragen hierfür 3,62 Millionen Euro.
Presseberichten zufolge hat NRW-Familienminister Dr. Joachim Stamp den kommunalen Spitzenverbänden
vorgeschlagen, die Beiträge für die Kitas für Mai und Juni nicht zu erheben. Für den Fall der Einigung wird eine
entsprechende Regelung auch für die OGS erwartet. Über diese Entlastung der Familien bei den Elternbeiträgen
muss noch mit den kommunalen Spitzenverbänden beraten werden.
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30. April 2021
Zukunft des Düsseldorfer Opernhauses: Vorbereitungen zum Bürgerinnen- und Bürgerrat
starten
Einladungsschreiben an zufällig ausgewählte Düsseldorferinnen und Düsseldorfer verschickt
Mit der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Zukunft des Düsseldorfer Opernhauses wird es erstmals auch einen
Bürgerinnen- und Bürgerrat in der Landeshauptstadt geben. Dieser soll aus zufällig ausgewählten Personen
bestehen. Die Zufallsauswahl aus dem Einwohnermelderegister ist nun erfolgt. Die ausgewählten
Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten in dieser Woche ein Einladungsschreiben des Oberbürgermeisters
Dr. Stephan Keller. Unter den positiven Rückmeldungen werden schließlich die 30 Mitglieder des Bürgerinnen-
und Bürgerrates ausgelost.
Oberbürgermeisters Dr. Stephan Keller: "Die Meinung der Bürgerinnen und Bürger ist uns wichtig. Umso mehr
freut es mich, dass im Rahmen des Projektes 'Opernhaus der Zukunft' auch ein Bürgerinnen- und Bürgerrat
eingerichtet wird. Durch die Zufallsauswahl werden wir so hoffentlich auch Düsseldorferinnen und Düsseldorfer
erreicht, die bisher wenig oder keine Berührungspunkte mit dem Opernhaus hatten. Hierdurch wollen wir ein
möglichst breites Meinungsbild erfassen."
Der Bürgerinnen- und Bürgerrat wird parallel zu den anderen Formaten der Öffentlichkeitsbeteiligung
installiert. In moderierten Diskussionsrunden soll das Gremium zukünftig seine Meinungen und Ideen zu
unterschiedlichen Fragestellungen intensiv austauschen. Die Diskussion erfolgt parallel in drei kleinen Gruppen
von je 10 Personen unter Leitung eines externen Moderationsbüros. Jede Gruppe bekommt eine eigene
Fragestellung, die über drei Sitzungen diskutiert wird. Zudem werden Expertinnen und Experten hinzugezogen,
die den Gruppen ergänzende Informationen und Denkanstöße geben. Aufgrund der derzeitigen Pandemielage
finden die Sitzungen in digitaler Form statt.
Zum Abschluss werden alle Beiträge zusammengefasst, und der Bürgerinnen- und Bürgerrat verfasst eine
gemeinsame Empfehlung. Diese wird in einem finalen Diskussionsforum präsentiert und im Anschluss an die
Verwaltung und die Politik übergeben. Dieses Ergebnis ergänzt die Anregungen aus dem öffentlichen
Beteiligungsprozess.
Insgesamt wurden 1000 Einladungsschreiben in Zusammenarbeit mit dem Amt für Statistik und Wahlen unter
strenger Beachtung der Datenschutzvorgaben an eine zufällig ausgewählte repräsentative Personengruppe der
Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger in der Landeshauptstadt Düsseldorf verschickt. Dem Amt für Statistik und
Wahlen wurde ein Datenabzug aus dem Melderegister der Stadt zur Verfügung gestellt, um entsprechend eine
Zufallsstichprobe aus diesem Register ziehen zu können. Für die repräsentative Gruppe wurden Merkmale wie
das Geschlecht, das Alter und die Stadtbezirkszugehörigkeit herangezogen. Anschließend an den Versand des
Anschreibens an die Bürgerinnen und Bürger wird aus allen positiven Rückmeldungen der finale
Teilnehmerkreis für den Bürgerinnen- und Bürgerrat ausgelost.
Die erste digitale Sitzung des Bürgerinnen- und Bürgerrates soll im Juni stattfinden.
Öffentlicher Beteiligungsprozess soll im Mai starten
Parallel zu dem Bürgerinnen- und Bürgerrat sollen im Mai auch die öffentlichen Formate zur Bürgerbeteiligung
starten. Weitere Informationen hierzu unter: www.duesseldorf.de/medienportal/pressedienst-
einzelansicht/pld/buergerbeteiligung-zur-zukunft-des-duesseldorfer-opernhauses-soll-im-mai-starten.html
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29. April 2021
Mendelssohn-Bartholdy-Denkmal wieder zurück
Nach Restaurierung und Arbeiten am Fundament steht die Bronzeskulptur nun wieder an der Heinrich-Heine-
Allee
Das Mendelssohn-Bartholdy-Denkmal kehrt nach seiner Restaurierung und Arbeiten an dem Fundament nun
wieder an die Heinrich-Heine-Allee neben die Deutsche Oper am Rhein zurück. Am Donnerstag, 29. April, wurde
die Bronzeskulptur mit Hilfe eines Krans wieder aufgestellt.
Kulturdezernent Hans-Georg Lohe: "Als Städtischer Musikdirektor, Dirigent und Komponist hat Mendelssohn die
Musikgeschichte und Musikkultur Düsseldorfs geprägt. Für Düsseldorf als Musikstadt ist das Denkmal von
besonderer Bedeutung. Daher freue ich mich sehr, dass das Mendelssohn-Bartholdy-Denkmal nach den
Arbeiten nun im neuen Glanz erstrahlt und an seinen Standort zurückkehren konnte."
Dr. Edgar Jannott, Mitglied des Vereins zur Wiedererrichtung des Mendelssohn-Denkmals: "Wir acht Mitstreiter,
die sich vor rund 10 Jahren zu einem Förderverein zur Wiedererrichtung des Mendelssohn-Denkmals
zusammengeschlossen hatten, waren damals stolz darauf, dieses Ziel mit der Unterstützung der Düsseldorfer
Bürgerschaft und dem Verständnis der Stadt erreicht zu haben. Heute sind wir der Stadt dankbar, dass sie die
statischen Untergrundprobleme erkannt und das wiedererrichtete Denkmal rechtzeitig vor einem Umsturz
bewahrt hat. Wir sind froh, dass das Denkmal nun auf gesichertem Untergrund wieder daran erinnert, dass Felix
Mendelssohn-Bartholdy ein verdienstvoller Musikdirektor unserer Stadt Düsseldorf war."
Die Skulptur sowie der Natursteinsockel wurden im Mai vergangenen Jahres demontiert, da das 2012 neben der
Oper errichtete Denkmal in leichte Schieflage geraten war. Nachdem das abgesackte Fundament entfernt
worden war, musste ein größerer Schacht für das neue Fundament ausgehoben werden, da laut
Planungsunterlagen Leitungen unter dem Fundament verlegt waren. Im Zuge der Tiefbauarbeiten wurden
jedoch zusätzliche Abwasser- sowie weitere Elektroleitungen freigelegt, die so nicht in den Planunterlagen
verzeichnet waren.
Aufgrund des unerwarteten Fundes folgten erforderliche Abstimmungen über eine mögliche Verlegung der
Leitungen und eine Anpassung der Planung, was zusätzliche Zeit in Anspruch nahm. Unter Berücksichtigung der
Lage der Leitungen, eines Bodengutachtens und der statischen Berechnungen, wurde das Fundament nun um
rund 50 Zentimeter zum Hofgarten hin verschoben aufgestellt.
Die heutige Bronzeskulptur ist eine Rekonstruktion des Denkmals, welches im Jahre 1901 von Bürgerinnen und
Bürgern der Stadt gestiftet worden war. Das damalige Denkmal wurde 1940 jedoch von den Nationalsozialisten
zerstört - Mendelssohn wurde aufgrund seiner jüdischen Herkunft diffamiert und seine Werke nicht aufgeführt.
Durch das bürgerschaftliche Engagement des Vereins zur Wiedererrichtung des Mendelssohn-Denkmals konnte
die Skulptur rekonstruiert werden und kehrte 2012 in das Düsseldorfer Stadtbild zurück.
Felix Mendelssohn Bartholdy
Zu Lebzeiten gilt Felix Mendelssohn Bartholdy (1809 - 1847) als einer der erfolgreichsten Komponisten Europas.
Entsprechend groß ist die Freude, als es dem Musikverein 1833 gelingt, ihn als Städtischen Musikdirektor nach
Düsseldorf zu holen. Für Mendelssohn bedeutet diese erste feste Anstellung, dass er mit den Laienmusikern
von Chor und Orchester die städtischen Konzerte veranstaltet, für die Kirchenmusik verantwortlich ist,
zeitweilig auch für das Theater, außerdem Repertoire auswählt, eigene Werke komponiert und die gesamte
Organisation meistert.
Auch wenn Mendelssohn nicht lange in Düsseldorf verbleibt, schätzt er das gesellschaftliche Leben dort. So ist
er mit vielen der angesehenen Bürgerinnen und Bürger sowie Künstlerinnen und Künstlern der Kunstakademie
befreundet. Seine in Düsseldorf erworbenen umfassenden Kompetenzen nutzt Mendelssohn ab 1835 in Leipzig,
um das Gewandhaus zu einem der musikalischen Zentren Europas zu machen. 1836 kehrt Mendelssohn nach
Düsseldorf zurück, um erneut das Niederrheinische Musikfest zu leiten und sein Oratorium "Paulus"
uraufzuführen. Er verfasst zahlreiche Werke verschiedener Gattungen, von denen einige bis heute zum
Standardrepertoire der Konzertliteratur gehören.
Mendelssohn war Mitbegründer des ersten Konservatoriums für Musik in Deutschland und entwickelte die Rolle
des musikalischen Leiters weiter, indem er als erster Kapellmeister überhaupt den Klangkörper nicht vom
Instrument aus, sondern mit Taktstock vom Pult aus dirigierte. Mendelssohn setzte sich für die
Wiederentdeckung barocker Komponisten ein und sorgte mit der ersten Leipziger Wiederaufführung der
"Matthäuspassion" 1841 in der Thomaskirche für eine Renaissance der Musik von Johann Sebastian Bach.
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28. April 2021
Schranke am Mannesmannufer zur Vermeidung von Parksuchverkehr sowie Auto-Poser-Szene
Um den Verkehr im Bereich des Mannesmannufers und der Berger Allee in den Abend- und Nachtstunden, an
Wochenenden und Feiertagen auf ein notwendiges Maß zu beschränken, hat Oberbürgermeister D. Stephan
Keller, wie bereits im vergangenen Jahr angekündigt, die Möglichkeit einer Sperrung des Mannesmannufers in
verschiedenen Varianten vom Amt für Verkehrsmanagement prüfen lassen.
Zeitnah wird nun die Zufahrt zum Mannesmannufer mit einer Schranke am Beginn der Straße auf Höhe
Thomasstraße versehen. Damit die Schrankenanlage nicht umfahren werden kann, sind Pfosten geplant.
Dies ermöglicht entsprechend zeitflexible Lösungen, die in Zusammenarbeit mit den Anwohner*innen und
Anliegern festgelegt werden. So wäre denkbar, die Schranke werktags geöffnet, jedoch abends und an den
Wochenenden/Feiertagen geschlossen zu halten. Die Zufahrt für Anwohner und Anlieger wie Busse, Taxen und
Lieferverkehr wird über ein Berechtigungssystem mittels Chipkarten gewährleistet.
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: "Die Rheinuferpromenade soll ihren Charakter zurückerhalten - und kein
Schauplatz für Poser und Parkplatzsuchende sein. Daher ist eine solche Sperrung nicht nur im Sinne der
Anwohnerinnen und Anwohner, sondern auch aller Besucherinnen und Besucher."
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28. April 2021
Coronaschutz: OSD schließt Kosmetikstudio
55 Einsätze zur Überwachung oder Durchsetzung der Coronaschutzverordnung am Dienstag
55 Einsätze im Zusammenhang mit der Überwachung oder Durchsetzung der Coronaschutzverordnung
verzeichnete der Ordnungs- und Servicedienst (OSD) der Landeshauptstadt Düsseldorf am Dienstag, 27. April.
Insgesamt wurden 29 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Im Rahmen des uniformierten Streifendienstes stellten Einsatzkräfte des OSD zwischen 11.05 und 11.50 Uhr vor
einem Modegeschäft in Oberbilk und vor einem Spielwarengeschäft in Benrath jeweils Warenauslagen und -
verkauf fest. Die Verantwortlichen wurden aufgefordert, die Waren einzuräumen.
Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet.
Nach einer Beschwerde trafen OSD-Mitarbeiter gegen 12 Uhr in einem Kosmetikstudio in Stadtmitte eine Kundin
an, die bedient wurde. Die Einsatzkräfte des OSD forderten die Verantwortliche nach Feststellung der
Personalien auf, den Betrieb einzustellen und die Betriebsräume zu schließen. Die Einleitung eines
Ordnungswidrigkeitenverfahrens wird aktuell geprüft.
Bei der Kontrolle eines Dekorationsgeschäftes in Benrath stellten Einsatzkräfte des OSD um 12 Uhr vor dem
Betrieb Warenauslagen und -verkauf fest. Der Verantwortliche wurde aufgefordert, die Waren einzuräumen. Ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet.
Infolge einer Beschwerde trafen OSD-Dienstkräfte gegen 14 Uhr in einem Café in Unterrath eine Kundin an, die
Lebensmittel verzehrte. Zudem stellten die Mitarbeiter des OSD drei Verstöße gegen die Maskenpflicht fest.
Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet.
Insgesamt ahndeten Einsatzkräfte des OSD im Tagesverlauf 25 Verstöße gegen die Maskenpflicht. Davon wurden
22 auf die Rheinuferpromenade und drei in der Altstadt festgestellt. Die Ausgangssperre wurde im gesamten
Stadtgebiet fast vollständig eingehalten. Es wurden lediglich sechs Angetroffene mündlich belehrt.
OSD-Einsatzzahlen
Insgesamt verzeichnete der OSD am Dienstag, 27. April, 90 Einsätze, von denen 55 im Zusammenhang mit der
Überwachung oder Durchsetzung der Coronaschutzverordnung standen. Die Gesamtzahl der qualifizierten
Gesamteinsätze des OSD seit dem 18. März 2020 beziffert sich auf 25.991, von denen 12.438 Bezug zur Umsetzung
der Coronaschutzverordnung hatten. In der Leitstelle gingen 70 Anrufe zum Thema Coronaschutz ein. Die
Gesamtzahl der zum Thema "Corona" seit dem 18. März 2020 in der OSD-Leitstelle eingegangenen Anrufe
beläuft sich auf 16.787.
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28. April 2021
Stadtbezirk 3: Schwerpunktaktion der Verkehrsüberwachung gegen Falschparker
594 gebührenpflichtige Verwarnungen wurden erteilt, 36 Mal musste sogar der Abschleppwagen anrücken - so
lautet die Bilanz einer Schwerpunktaktion des Ordnungsamtes gegen Falschparker auf Geh- und Radwegen
sowie an Ladezonen im Stadtbezirk 3 (Unterbilk, Bilk Friedrichstadt und Oberbilk). Von Montag, 19. April, bis
Freitag, 24. April, hatten die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung ein besonderes Auge auf Falschparker in
diesem Gebiet.
Konkret überwachten die Mitarbeiter der Rollerstaffel, unterstützt durch die Kräfte des für den Stadtbezirk 3
zuständigen Außendienstbezirks, die folgenden Straßen: Bilker Allee, Lorettostraße, Oberbilker Allee,
Friedrichstraße uns Elisabethstraße sowie deren jeweilige Umgebung. Überwachungsschwerpunkte waren
Verstöße gegen absolute und eingeschränkte Haltverbote in Ladezonen, auf Geh- und Radwegen sowie das
Zweite-Reihe-Parken.
Durch einige Gespräche mit Anwohnern und Ladenbesitzer auf der Bilker Allee wurde den Mitarbeitern der
Verkehrsüberwachung die Notwendigkeit solcher Schwerpunkteinsätze eindeutig bestätigt. Besonders durch
die neue Verkehrssituation an der Bilker Allee mit dem Radweg wünschen sich viele gewerbliche Anlieger dort
eine engmaschigere Überwachung, damit der Ladeverkehr ungehindert erfolgen kann.
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27. April 2021
Coronaschutz: OSD ahndet mehrfache Verstöße in Oberbilk
Ausgangssperre wurden fast vollständig eingehalten/34 Verstöße gegen die Maskenpflicht
52 Einsätze im Zusammenhang mit der Überwachung oder Durchsetzung der Coronaschutzverordnung
verzeichnete der Ordnungs- und Servicedienst (OSD) der Landeshauptstadt Düsseldorf am Montag, 26. April.
Insgesamt wurden 38 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Im Rahmen des zivilen Streifendienstes suchten Einsatzkräfte des OSD gegen 11.40 Uhr ein Bistro in Pempelfort
auf. Aufgrund des Verdachts der Aufstellung illegaler Spielgeräte wurde die Steuerfahndung hinzugezogen, die
den Einsatz fortführte.
Bei der Kontrolle von drei Modegeschäften in Oberbilk stellten OSD-Mitarbeiter zwischen 12.40 Uhr und 13.30
Uhr jeweils Warenauslagen und -verkauf vor dem Betrieb fest. In allen Fällen wurden die Verantwortlichen
aufgefordert, die Ware einzuräumen. Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet.
Insgesamt ahndeten Einsatzkräfte des OSD im Tagesverlauf 34 Verstöße gegen die Maskenpflicht. Davon wurden
28 an der Rheinuferpromenade, vier in der Altstadt und zwei im restlichen Stadtgebiet festgestellt. Die
Ausgangssperre wurde in Düsseldorf fast vollständig eingehalten. Es wurden lediglich sechs Angetroffene
mündlich belehrt.
OSD-Einsatzzahlen
Insgesamt verzeichnete der OSD am Montag, 26. April, 77 Einsätze, von denen 52 im Zusammenhang mit der
Überwachung oder Durchsetzung der Coronaschutzverordnung standen. Die Gesamtzahl der qualifizierten
Gesamteinsätze des OSD seit dem 18. März 2020 beziffert sich auf 25.901, von denen 12.383 Bezug zur Umsetzung
der Coronaschutzverordnung hatten. In der Leitstelle gingen 63 Anrufe zum Thema Coronaschutz ein. Die
Gesamtzahl der zum Thema "Corona" seit dem 18. März 2020 in der OSD-Leitstelle eingegangenen Anrufe
beläuft sich auf 16.717.
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27. April 2021
Corona-Härtefallfonds noch nicht voll ausgeschöpft: Antragstellung weiterhin möglich
Düsseldorfer*innen, die durch die Corona-Pandemie mit deutlich weniger Geld auskommen müssen und somit
vor existenziellen Schwierigkeiten stehen, können weiterhin bis 31. Juli 2021 eine Teilhabepauschale aus dem
Corona-Härtefallfonds der Landeshauptstadt Düsseldorf beantragen.
Durch die sogenannte Teilhabepauschale soll beispielsweise die digitale Ausstattung und die Nutzung von
alternativen Lernformen gefördert werden, um sich so auf die Zeit nach der Pandemie vorbereiten zu können.
Dies kann zum Beispiel durch den Kauf von PCs oder Laptops und mit Hilfe neuer Software gelingen.
Die Pauschale kann von Arbeitnehmer*innen, Werkstudent*innen, Student*innen und Rentner*innen mit
Minijob sowie soloselbständigen Künstler*innen beantragt werden. Sie müssen ihren Hauptwohnsitz in
Düsseldorf haben und sich in einer existenziellen Notlage befinden. Die Pauschale ist ein einmaliger Zuschuss.
Der Härtefallfonds dient nicht zur Sicherung des täglichen Lebensunterhalts. Dafür kann Grundsicherung für
Arbeitsuchende beim Jobcenter oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beim Amt für Soziales
beantragt werden (Infoline 89-91).
Die Voraussetzungen im Detail:
Bei Arbeitnehmer*innen muss das monatliche Nettoerwerbseinkommen zu Beginn der Corona-Pandemie in der
Zeit vom 1. Februar bis zum 30. April 2020 weniger als 2.200 Euro betragen haben, und es wird derzeit aufgrund
der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld bezogen, durch das der Lebensunterhalt nicht mehr sichergestellt
werden kann.
Arbeitnehmer*innen ohne Kinder, die alleine leben, erhalten 500 Euro.
Arbeitnehmer*innen ohne Kinder, die zu zweit oder mit mehr Personen in einem Haushalt leben, erhalten 750
Euro.
Arbeitnehmer*innen, die mit mindestens einem Kind in einem Haushalt leben und Anspruch auf Kindergeld
haben, erhalten 1.000 Euro.
Werkstudent*innen, bei denen das Einkommen weggefallen ist, können eine Teilhabepauschale in Höhe von
400 Euro erhalten.
Rentner*innen und Student*innen, deren Minijob weggefallen ist, erhalten eine Pauschale in Höhe von 300
Euro. Student*innen müssen zusätzlich Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
beziehen.
Soloselbständige Künstler*innen müssen mindestens die Hälfte ihres Einkommens nicht nur vorübergehend
durch ihre künstlerische Tätigkeit erzielen. Außerdem dürfen sie bisher keine Förderung durch andere
staatliche Stellen für den mit der Teilhabepauschale verbundenen Zweck erhalten haben. Die
Teilhabepauschale beträgt für sie 500 Euro.
In allen Fällen muss sichergestellt sein, dass vor der Antragstellung alle anderen gesetzlich vorgesehenen
Leistungsansprüche ausgeschöpft wurden, wie beispielsweise Leistungen aus dem Sozialschutzpaket.
Außerdem muss die entstandene Notlage durch die Corona-Pandemie verursacht worden sein.
Der Antrag kann heruntergeladen und online ausgefüllt werden auf der Internetseite:
www.duesseldorf.de/soziales/corona-haertefallfonds
Die Anträge können längstens bis 31. Juli 2021 gestellt werden. Sie werden nur einmalig bewilligt. Sollte das
Budget des Corona-Härtefallfonds vorher erschöpft sein, kann die Teilhabepauschale nicht ausgezahlt werden.
Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
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27. April 2021
Wegen der unklaren Pandemie-Lage und fehlender Planungssicherheit kann Größte Kirmes am
Rhein 2021 nicht stattfinden
Wegen der weiterhin unklaren Pandemie-Lage und der daraus resultierenden fehlenden Planungssicherheit
kann die Größte Kirmes am Rhein in Düsseldorf 2021 nicht stattfinden. Darauf haben sich der Veranstalter, der
St. Sebastianus Schützenverein 1316 e.V., und die Landeshauptstadt Düsseldorf in einem Gespräch mit den
angeschlossenen Gesellschaften auf Vorschlag des Vorstandes verständigt.
"Die Größte Kirmes am Rhein könnten wir, wenn überhaupt, nicht als das durchführen, was sie eigentlich ist –
das traditionelle Schützen- und Heimatfest mit der Größten Kirmes am Rhein. Trotz der Hilfen, die die Stadt
Düsseldorf angeboten hatte, können wir uns in diesen Pandemiezeiten und angesichts voller Intensivstationen
und eines verschärften Lockdowns bis mindestens 30. Juni eine solche Großveranstaltung ab Mitte Juli nicht
vorstellen. Das ist schlicht nicht planbar. Daher müssen wir das Heimatfest und die Größte Kirmes am Rhein
2021 schweren Herzens absagen, so wie viele Veranstalter von Volksfesten vor uns", so Schützenchef Lothar
Inden und Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller. "Wir werden unsere Schausteller aber weiterhin nach unseren
Möglichkeiten unterstützen."
Die Gesundheit der Besucherinnen und Besucher habe oberste Priorität.
Das Schützen- und Heimatfest wird zu Ehren des Stadtpatrons St. Apollinaris gefeiert und findet daher immer
rund um seinen Gedenktag am 23. Juli statt.
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